Karl K. schrieb:
Man muss wohl eine Prüfung ablegen. Was sind die formalen
Voraussetzungen dafür? Wie bereitet man sich auf die Prüfung vor? Ist
das multiple-choice, was mit Auswendiglernen zu schaffen ist?
Die Prüfung ist das kleinste Problem.
Ohne (berufliche) Vorerfahrung in der Elektroinstallation kannst du es vergessen, die Prüfung ohne einen Vorbereitungskurs zu bestehen. Spätestens beim praktischen Teil wärst du wahrscheinlich am Ende, wenn du mit unbekannten Geräten eine dir aus der Praxis völlig fremde Aufgabe lösen musst. Mit einem Kurs sollte das aber für jemanden, der grundsätzlich lernfähig ist, kein Problem sein. Die 2.000 Euro sind im Vergleich zu den sonstigen Kosten, die noch hinzukommen, wirklich Peanuts. Abgesehen davon ist das auch nicht viel für eine zweiwöchige Vollzeitausbildung. Es gibt deutlich teurere Angebote für andere Themen.
Allerdings ist die bestandene Prüfung keineswegs gleichbedeutend mit der Genehmigung, diese Arbeiten tatsächlich auszuführen. Sie ist nur eine von vielen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um deinen Betrieb ins Installateursverzeichnis eintragen zu lassen.
Die wichtigste Voraussetzung, wie bereits angedeutet: Du kannst dich nicht als Privatperson eintragen lassen, sondern nur als Betrieb. Du musst also einen Handwerksbetrieb anmelden und dich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Als Ingenieur oder Techniker ist das möglich, aber es bedeutet auch eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, einschließlich der damit verbundenen Beiträge.
Sobald das erledigt ist, musst du nachweisen, dass du im Besitz sämtlicher relevanter Normen bist, inklusive eines Aktualisierungsabos. Das kostet ein paar Tausend Euro. Kopien gelten nicht; der Besitz muss nachgewiesen werden.
Dann musst du beweisen, dass du alle erforderlichen Messgeräte gemäß den aktuellen Normen besitzt, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen dieser Geräte.
Anschließend wird möglicherweise noch jemand deine Betriebsräume sowie deine Werkzeugausstattung überprüfen, um sicherzustellen, dass diese für ordnungsgemäße Arbeiten geeignet sind.
Wenn das alles passt, wirst du aufgefordert, eine Bestätigung deiner Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Diese muss belegen, dass dein Betrieb versichert ist und dass Auftragsarbeiten an Elektroinstallationen vom Versicherungsschutz abgedeckt sind – natürlich mit einer ausreichenden Deckungssumme.
Erst wenn all diese Punkte abgehakt sind, wird geprüft, ob du den TREI-Schein besitzt oder bei der Elektromeisterprüfung den Sicherheitsschein erworben hast.
Wenn alles zur Zufriedenheit des VNB geprüft wurde, erfolgt der Eintrag ins Installateursverzeichnis.
Oder anders ausgedrückt:
Wenn du nicht gerade sehr viel Geld übrig hast und es dir nur ums Prinzip geht – egal, was es kostet – ist es illusorisch, mit einem solchen Eintrag legal an der eigenen Elektroinstallation oder der von Familie und engen Freunden zu arbeiten, sobald es über Kleinreparaturen hinausgeht. Das Tauschen von Steckdosen, der Anschluss von Lampen oder eines Herdes ist auch ohne diesen Eintrag erlaubt, aber Arbeiten an der Hausverteilung, wesentliche Erweiterungen der Anlage oder gar eine komplette Erneuerung nicht.
Davon abgesehen wurde dieses Thema hier schon unzählige Male durchgekaut, auch in deutlich aktuelleren Threads als einem alten von 2007.
Hier ein Beispiel mit mehr Informationen, das ich auf die Schnelle wiedergefunden habe:
Beitrag "Hat hier jemand als E-Ing ein einen Betrieb als Elektriker eröffnet?"
Gruß
Carsten