Hallo Leute, ich plane die Entwicklung einer verbesserten Version eines, schon am Markt befindlichen, Produkt (elekt. Steuerung). WO/WIE kann ich prüfen ob es patentiert ist oder irgendein Gebrauchsmusterschutz Anmeldung hat?
Genau, erster Link ist bei der Stichwortsuche (zur Patentidee bzw. dem -Inhaber) hilfreich. Der genannte 2. Link ist als "Nummernsuche" sehr hilfreich, also für den Fall, daß man die Patentschrift als pdf benötigt. Allerdings findet man sicher nur veröffentlichte Patentschriften und zwischen Patenteinreichung (Stichwort "Priorität") und Veröffentlichung können bis zu 18 Monate (an "Unwissenheit der Anderen") vergehen.
Prinzipiell ist auch zu beachten, dass Patentansprüche immer recht eng gefasst sind, so dass man mit schaltungstechnischen Variationen ein eventuell vorhandenes Patent/Gebrauchsmuster nichht verletzt.
> WO/WIE kann ich prüfen ob es patentiert ist oder irgendein > Gebrauchsmusterschutz Anmeldung hat? Man könnte natürlich einfach den Hersteller anrufen, ob er so was hält oder beantragt hat. Irgendwie mit geschickter Wortwahl, damit der nicht weiss, ob du nun ihm an den Karren fahren willst oder er im Vorteil ist weil er dir was verhindert. Mit einem eugen, der mithört und das Datum bestätigen kann, damit eine nachträgliche Anmeldung auf die man den Hersteller mit diesem Anruf bringt, auch nichts nützt.
Unnötig. Wenn diese Schaltung bereits vertrieben wird und kein Patent darauf angemeldet ist, dann kann dieses auch nicht nachträglich angemeldet werden. Ist ja nicht mehr neu, sondern Stand der Technik.
tobii schrieb: > Prinzipiell ist auch zu beachten, dass Patentansprüche immer recht eng > gefasst sind, so dass man mit schaltungstechnischen Variationen ein > eventuell vorhandenes Patent/Gebrauchsmuster nichht verletzt. Hat nicht viel mit der Realität zu tun, deine Annahme. Bei der Patentierung bezieht man sich immer auch auf die Anwendung, nicht nur die Realisierung einer Technologie. Wenn du die Anwendung "nachmachst", verletzt du ein Patent - egal ob du eine identische oder eine variierte technische Ausführung auf den Markt bringen willst. Für Haarspaltereien ist natürlich immer Platz, aber man muss bedenken dass eine eventuell folgende juristische Auseinandersetzung in 99,9% der Fälle zugunsten der finanziell stärkeren Partei endet. Also vorsicht bei Pauschalaussagen der Kategorie "dass man mit schaltungstechnischen Variationen ein eventuell vorhandenes Patent/Gebrauchsmuster nichht verletzt"
@ Loonix Beispiel: Könnte man eine Hochpass patentieren lassen und es ist das Patent A mit einem expliziten Bereich, in dem die Bauteilwerte angegeben sind vorhanden, so kann man ohne Probleme ein Patent einreichen, dessen Bauteilwerte außerhalb dieses Bereiches liegen. Auch wenn ich in beiden Fällen Frequenzen f<5 kHz unterdrücke, bevor ich diese auf über einen Lautsprecher ausgeben würde (Beispiel von Bediensteten des EPA). Es kommt auf die Definition der Ansprüche an und diese sind in der Regel relativ eng, da eine weitere Auslegung andere Patente verletzen würde. Man kann ja auch zwei vorhandene technische Lösungen miteinander kombinieren, wenn sich dadurch neue, positive Eigenschaften ergeben, dann kann dies ebenfalls patentiert werden, ohne dass die Inhaber der anderen Patente etwas dagegen machen könnten.
Das alles wurde erst kürzlich lang und breit diskutiert und erläutert, leider im Forum "Offtopic": Beitrag "Patent anmelden"
> Wenn du die Anwendung "nachmachst", verletzt du ein Patent - > egal ob du eine identische oder eine variierte > technische Ausführung auf den Markt bringen willst Nö. Es muss schon beides enthalten sein.
tobii schrieb: > Beispiel von Bediensteten des EPA Schade, dass kein praktischeres Beispiel genannt wurde. In der Theorie stimmt das alles, aber man kann aus diesem sehr einfachen Beispiel keine Schlüsse auf eine reale Anwendung ziehen. tobii schrieb: > Es kommt auf die Definition der Ansprüche an und diese sind in der Regel > relativ eng, da eine weitere Auslegung andere Patente verletzen würde. Stimme ich 100% zu. tobii schrieb: > Man kann ja auch zwei vorhandene technische Lösungen miteinander > kombinieren, wenn sich dadurch neue, positive Eigenschaften ergeben, > dann kann dies ebenfalls patentiert werden, ohne dass die Inhaber der > anderen Patente etwas dagegen machen könnten. Das ist wieder die reine Theorie. Selbst wenn dir 100 Patentamtmitarbeiter versprechen, dass du nicht verlieren kannst - würdest du es auf einen Rechtsstreit, sagen wir mal mit Siemens oder Festo (Marktriesen) ankommen lassen? Die können allerdings etwas dagegen unternehmen, auch wenn ein Gericht eventuell dieses Vorgehen im Nachhinein als Unrecht erkennt. Bis dahin musst du dann erstmal durchhalten, vor allem finanziell - sowas kann Jahre dauern.
MaWin schrieb: > Nö. Jetzt wirds aber einsilbig. Wenn du etwas widerlegen möchtest mach dir bitte die Mühe und schreib (wenigstens) einen ganzen Satz.
Loonix, wenn du jammern willst dann LIES wenigstens vorher meinen ganzen Beitrag.
Loonix schrieb: > tobii schrieb: >> Man kann ja auch zwei vorhandene technische Lösungen miteinander >> kombinieren, wenn sich dadurch neue, positive Eigenschaften ergeben, >> dann kann dies ebenfalls patentiert werden, ohne dass die Inhaber der >> anderen Patente etwas dagegen machen könnten. > > Das ist wieder die reine Theorie. Selbst wenn dir 100 > Patentamtmitarbeiter versprechen, dass du nicht verlieren kannst - > würdest du es auf einen Rechtsstreit, sagen wir mal mit Siemens oder > Festo (Marktriesen) ankommen lassen? Die können allerdings etwas dagegen > unternehmen, auch wenn ein Gericht eventuell dieses Vorgehen im > Nachhinein als Unrecht erkennt. Bis dahin musst du dann erstmal > durchhalten, vor allem finanziell - sowas kann Jahre dauern. Na ja, was heißt schon Rechtsstreit? Das Patent ist so lange gültig, wie das EPA sagt, dass es gültig ist, da Einspruch- und Beschwerdeverfahren vor der EPA vorrang vor nationalen Instanzen haben. Und die Verfahren dort sind noch relativ günstig. Darüber hinaus hat man als Patentinhaber auch noch immer die Möglichkeit das Patent zu widerrufen. Aber mal ganz davon ab: Eine Privatperson hat nicht das Geld um eine Erfindung wirksam schützen zu lassen. Dazu sind Patente einfach zu teuer. Und wer ein Patent anmeldet, der wird sich ohnehin einen Patentanwalt nehmen, da man nur so sicher sein kann, dass die Ansprüche auch wasserdicht formuliert sind. Aber wir entfernen uns immer weiter von dem, was der Themenersteller eigentlich wissen wollte, also komme ich nochmal auf ihn zurück: Im Zweifel kannst du ja auch ganz direkt bei der entsprechenden Firma nachfragen, ob entsprechendes patentiert ist. Sie werden es dir schon sagen, schließlich besteht ja die Chance, dass du eine Lizenz von denen willst. ;)
MaWin schrieb: > wenn du jammern willst dann LIES wenigstens vorher meinen ganzen > Beitrag. Ich habe deinen Beitrag gelesen, er ist eigentlich nicht der Rede wert. Warum also erneut darauf hinweisen, brauchst du mehr Aufmerksamkeit? tobii schrieb: > Aber wir entfernen uns immer weiter von dem, was der Themenersteller > eigentlich wissen wollte, Ja, sorry. War nicht meine Absicht.
Was ist wenn das Geschmacksmuster des Produkts schon mal angemeldet ist und mittlerweile gelöscht ist? ( im Patentamt HP steht als: Geschmacksmuster gelöscht, Papierakte vernichtet)
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