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Forum: Mikrocontroller und Elektronik WEEE und ElektroG für Kleinserien

Autor: Ron (Gast)
Datum:

Hallo

Habe mal ein wenig gegooled und nichts wirklich hilfreiches zum Thema
gefunden. Ich will einfach nur ein paar Kleinserien von
Eigenentwicklungen verticken.

Gibt's da eigentlich (inzwischen) eine Regelung für Kleinmengen? Und
wenn ja, wie groß ist eine Kleinmenge?

Kann doch irgendwie nicht Sinn der Sache zu sein, angesichts der
Arbeitslosenzahlen Jung-, Hobby- und Kleinunternehmer dermaßen vom
Markt fernzuhalten, wenn man ein paar Teile verkaufen will und sich für
viel Geld registrieren lassen muß und ein nicht überschaubares
Bürökraten-Beamten-Verwaltungsmonster mit regelmäßigen Berichten zu
füttern hat.

Oder wie umgeht Ihr das Problem? Hier im Shop gibt's ja auch
Fertiggeräte, die meinem Verständnis nach eigentlich registriert werden
müßten. Bei e..y wartet scheinbar auch jeder nur darauf abgemahnt zu
werden, wenn man sich die Vielzahl an Angeboten ohne Kennzeichnung
ansieht. Nicht daß ich da jetzt wen auf Ideen bringen will, aber ich
habe keine Lust darauf den 'Freiherren' dieses Landes mein Geld in
den Rachen zu schmeißen.
Autor: Jörg S. (Gast)
Datum:

Autor: Gerd Vg (gerald)
Datum:

Hallo Ron,

ich steh auch vor dem Problem.
Habe mal bei dem "Verein" angerufen und mich telefonisch beraten
lassen.
Lustig war, dass im Hintergrund munter Kinder laut spielten.
Doch kein grosser Verein?
Angeblich managen den ganzen Laden nur 16 Mitarbeiter.
Meine Frage war dann darauf, wofür dann die hohen Gebühren verwendet
werden.
Antwort: die Software zum Bearbeiten der Kundendatei wäre so
teuer....deshalb.
Die HP verschlinge auch Unsummen.
Mein Angot, ich mache die HP für die Hälfte wollte er aber nicht hören
bzw. reagierte nicht darauf.
Will sagen, lauter faule Ausreden ......

Der GF dieser neuen Behörde -wollte er aber so nicht hören, da
Stiftung- meinte, man müsse sich auf jeden Fall registrieren lassen und
jedes einzelne Produkt registrien lassen, dafür die entsprechende Gebühr
zahlen und bei der Schrottlotterie mitmachen.
Das Gewicht und Grösse spiele keine Rolle, alles muss bezahlt und die
Gebühren treuhänderisch hinterlegt werden, auch wenn es nur wenige
Gramm an Gewicht  pro Jahr sind.
Stiftungsgründer sind vor allem die Hersteller der
Weissgeräteindustrie, reicht denen anscheinend nicht, dass sie an ihren
Waschmaschinen genug verdienen.
Für Weissgeräte fallen auch jährlich nur ca. 120€ pro Tonne an Gebühren
an, dagegen für reine Elektronikplatinen wesentlich höher, darüber liess
sich der GF nicht so genau aus ...man müsse erst das Produkt prüfen
...und das kostet.

Hab schon überlegt, dazu mal einen Gegenverein zu gründen für
Kleinstunternehmer, wo nur einmal die unverschämt hohe Grundgebühr
anfällt und dann alle Produkte von Kleinstunternehmer registriert
werden und gegen diesen Wucherverein vertreten werden, notfalls mit
Anwälten.
Wäre das ein Weg?

Gruss

Gerd
Autor: Ron (Gast)
Datum:

Ja, das ist wie http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11 und
http://elektrog.blog.de/ - nicht mal heiße Luft und keine Hilfe
Autor: Jojo S. (jojos)
Datum:

auf der Homepage von diesem Forum stehen etwas tiefer auch einige Links
unter :
ElektroG - das Aus für Kleinunternehmer?
Autor: Franz (Gast)
Datum:

Das ElektroG regelt lediglich die Herstellung von Elektronik, nicht aber
dessen Verkauf.
Wenn Du also nen EBay Shop hast, dann verkauf Deine Dinger dort
einfach. Du hast Sie
natürlich nicht selber hergestellt*g*
Autor: alpha (Gast)
Datum:

??? Und wer haftet für die Entsorgung? Wer das macht riskiert maximal
eine Verurteilung wegen Betrugs, Steuerhinterziehung etc. So dumm
werden die nicht sein...
Autor: Jörg S. (Gast)
Datum:

Und was sagst du wenn einer fragt wo das das Zeug her kommt?
Autor: Mike (Gast)
Datum:

@Jörg S.

Dachbodenfund!
Autor: Gerd Vg (gerald)
Datum:

@ Ron,
klar wenn so an die Sache rangehst gibt es natürlich heisse Luft.
War auf den besagten Seiten, ich fand manches nicht schlecht.
Hast das Gerichtsurteil gesehen?
Eines fand ich nicht gut, wollte Mirglied werden, aber konnte nichts
von Kosten usw. nachlesen.
Blauen Dunst macht schon EAR, also doch nicht angemeldet.

@ Franz,
na wenn es so einfach wäre, wäre ja alles klar, bloss so ist es halt
nicht, lies mal genauer nach.
So wie es jetzt im Moment ist, hat EAR recht und du zahlst IMMER!!!

Gruss

Gerd
Autor: Andreas Schwarz (andreas) (Admin) Benutzerseite Flattr this
Datum:

Gerd, von welchem Verein redest du?
Autor: Gerd Vg (gerald)
Datum:

Hallo Andreas,

von dem habe ich geredet http://www.vereinigung-mb.de/
Autor: Andreas Schwarz (andreas) (Admin) Benutzerseite Flattr this
Datum:

Das hier meinte ich:

"Lustig war, dass im Hintergrund munter Kinder laut spielten.
Doch kein grosser Verein?
Angeblich managen den ganzen Laden nur 16 Mitarbeiter.
Meine Frage war dann darauf, wofür dann die hohen Gebühren verwendet
werden."
Autor: Gerd Vg (gerald)
Datum:

@ Andreas,

den "Verein" meinte ich oben http://www.stiftung-ear.de/
Autor: semmelmann (Gast)
Datum:

Wie wäre denn, wenn mehrere Klein(st)unternehmer eine größere Firma
gründen, über die sie dann ihre Produkte verkaufen. Wenn genug
mitmachen, dann werden die Kosten doch recht gut verteilt. Wenn man sie
schon nicht umgehen kann, kann man sie ja teilen...
Autor: Gerd Vg (gerald)
Datum:

@ semmelmann,

war doch mein Vorschlag.

Ich mache mit.

Gruss

Gerd
Autor: Dennis Kleine-Beck (Gast)
Datum:

Hallo,

was kostet eigentlich so eine Erstregistrierung für ein Produkt "all
inclusive"?

Dennis
Autor: Franz (Gast)
Datum:

Na ,das sollte jetzt kein Großaufruf zum Betrug sein. Mein "Hinweis"
richtet sich eher an die Leute die pro Jahr ein Paar Schaltungen bei
EBay verkaufen. Und wenn jemand diese Schaltung eben nicht hergestellt
hat, so ist er eben nicht Hergsteller gem. ElektroG. In wieweit der
Verkäufer dann verpflichtet ist nachzuweisen wo er die Ware her hat,da

bin ich mir selber noch nicht so richtig schlüßig. Ich Vermute einmal,
wenn der Verdacht auf Hehlerware durch die Polizei fällt ,dann wird man
erst auufgefordert ,die Herkunft nachzuweisen. Und ein Dachbodenfund ist
bei ca. 50 Schaltungen pro Jahr durchaus glaubhaft.
Es soll ja auf so manchen Dachböden kleine Heinzelmännchen geben, die
heimlich , Schaltungen ätzen und löten g. Wenn der Dachbodenbesitzer
davon ja nichts weis ,kann er doch auch nichts dafür ,oder ?
Hinzu kommt noch ,das bei einem Privatverkauf das ElektroG schon
garnicht gilt. So lange es nicht an 10.000 Stücke pro Jahr sind ,
lassen sich Kleinstmengen auch Privat verkaufen. Man muß nur eben
darauf hinweisen ,das es Privatverkäufe sind.
Autor: Ron (Gast)
Datum:

Sagen, es sei ein Dachbodenfund oder so ist die typische e..y Weise,
sich vor allem wie auch Garantie, Rechnung, MwSt usw. zu drücken. Das
mag ja gehen, weil da nur das Finanzamt hinter her ist und die haben
was anderes zu tun. Aber an WEEE werden sich Abmahnanwälte schadlos
halten, weil man da so gut mit Wettbewerb und so kommen kann (egal, ob
er vorhanden ist). Also das ist mir zu heiß und zu unseriös.

Es gibt ja schon http://www.take-e-way.de und die wollen ja wohl für
die Kunden alles übernehmen aber auch da ist nichts gewinnbringendes an
Infos nachzulesen (außer kernige Werbebotschaften) und von Kosten schon
gar nicht. Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, daß viele
Mitreden und keiner was weiß.

Ich wäre ja auch bereit, eine angemessen (!) Summe zu bezahlen, aber
ich habe keine Lust jedes Einzelprodukt meiner Kleinserien absegnen zu
lassen und für jedes Milligramm Blei oder sonst was Buch zu führen. Das
Übersteigt die Verhältnismäßigkeit, die bei einem Multi aus dem Bereich
des Comsumersegments kein Problem sein mag.

Außerdem ist es schon eine Frechheit, wenn man zwar bei EAR vier
Möglichkeiten hat, den Hersteller zu einer Registrierungsnummer
nachzuforschen, aber keine davon in einem Browser mit akzeptablen
Sicherheitseinstellungen funktioniert und man dann ein Java-Teil von
1,8 MB herunter laden muß, um eine popelige (und unkomfortable)
Datenbankabfrage durchzuführen. Ich frage mich, wie andere Webseiten
das so einfach hinbekommen, ohne Geld dafür zu bekommen ;-)
Autor: Ron (Gast)
Datum:

@Franz
Das ist jetzt off-topic, aber da ich krieg SONEN Hals...: Privatverkauf
gibt's da nicht. Wenn Du da zwei gleiche Teile hast . egal von was,
kannst Du das schon nicht mehr als Privat deklarieren - egal, wie oft
das bei Auktionen gemacht wird und wie sehr man das beteuert und rein
schreibt. Und ein Dachbodenfund ist auch nicht glaubhaft. Nicht mal bei
einem Teil, wenn es sich dabei um was relativ neues handelt. Ne, da
steigt Dir ganz schnell eine Latte von Ämtern aufs Dach und ein Kunde
bzw. "Mitbewerber", der Dich nicht leiden will hat Dich schnell ans
Messer geliefert.

Und mit der (nicht-) Herstellung von E-Geräten hat das Gesetzt auch
nichts zu tun, sondern es geht um die "Erst-In-Verkehrbringung" oder
so. bei WEEE sind auch Importeure Hersteller im Sinne der Verordnung.
Viel Spaß beim Erklären, daß Du nicht weißt, wo Dein Produkt herkommt,
wenn Du die erste Abmahnung bekommst.

Es geht mir nicht um illegale Wege, sondern darum, eine legale aber
faire und praktikable Lösung für Kleinmengen zu finden.
Autor: Gerd Vg (gerald)
Datum:

@ Ron,

mir fällt gerade ein, dass die Verordnung nicht gilt, wenn man direkt
an die Industrie für stationäre Anlagen liefert ...nach Auskunft von
EAR.
Autor: Jörg S. (Gast)
Datum:

Sicher gibt es Ausnahmen. Z.B. sind ja auch Autoradios ausgenommen, nur
leider bringen einem diese Ausnahmen i.d.R. nichts.
Autor: Franz (Gast)
Datum:

@Ron;

Es kommt ziemlich oft vor ,das Privatleute auch mehrere Teile
verkaufen. Die Grenze zwischen Privat und Gewerblich ,wird alleine
durch den Umfang gesetzt. Sonst würde ich mich ja schon strafbar machen
,wenn meine 50 alte paar Socken da verkaufe,die
mir einfach nicht mehr passen. Auch werden bei EBay sehr oft
Elektroartikel verkauft, die jemand sich erst vor kurzem gekauft hat
und dann verkauft  ,weil sich später herausgestellt hat ,das der
eigendliche Verkäufer damit nichts anfangen kann. Dass können zumteil
auch
hochwertige Autos oder soetwas sein.

Kleinsthersteller verkaufen meistends Artikel(Programmer
Boards,Modeleisenbahnsteuerungen,e.t.c.) an Hobbyelektroniker und
Bastler. Großkonzerne dürften sich dadurch wohl nicht gestört fühlen,
da diese einen ganz anderen Markt haben. Wenn die Gewerbeaufsicht
dann der Meinung ist ,das es dann doch ein Gewerbe ist ,dann kriegt man
meistends eine Aufforderung ,das man doch bitte ein Gewerbe anmelden
soll und eine Steuererklärung. Wenn man es dann unterläßt ,dann folgen
erst Strafen!!!! In diesem Falle greift natürlich
auch das ElektroG!!!!!!!
Und wenn ich die teile von Flohmärkten oder so kaufe und die bei Ebay
dann verkaufe, dann ist es zwar gewerblich,aber selbst alte Fernseher
fallen dann nicht unter das ElektroG, da ja nur weiterverkauft und
nichts hergestellt wird.

Eine weitere "Möglichkeit":
Da ein Gesetz immer nur dann wirken kann,ab dem Zeitpunkt wo es
erlassen worden ist ,gilt es natürlich nicht für Dinge die davor
passiert sind. Alle Plantienen sind also generell vor dem Jahr 2005
gefertigt worden ,wenn jemand dannach fragt g. Natürlich
dürfen dann nicht die neuesten DSP 's verbaut werden.

Was auch geht ,ist der Verkauf eines Bausatzes. Ein Gerät zählt als
Bausatz ,wenn der Käufer etwas zusammenbauen muß ,um es in Betrieb zu
nehmen. Man könnte quasie eine fertige Platine anbieten ,wo lediglich
nur ein Wieerstand verlötet werden muß ,damit das Ding läuft. Schon
zählt es nicht mehr als Elektrogerät.

Wie Ihr seht ,ist ein Gesetz immer eine Auslegungssache ,die man
entweder zu deren oder deren Gunsten auslegen kann.
Autor: Wolfgang (Gast)
Datum:

Hallo,

auch ich habe mich mit dem ElektroG beschäftigt. Das Sschlimme ist, es
geht ganz einfach besser: Siehe Schweiz. Dort kann man sich kostenlos
registrieren und muß dann pro verkauftem Gerät einen "vorgezogene
Entsorgungsbeitrag" bezahlen, der aber angemessen ist. Bei einer
kleinen Schaltung kann man ab ca. 50 Cent davonkommen ...

Kaum zu glauben ist, was der deutsche Irrsinn dagegen produziert hat.

Gruß

Wolfgang
--
www.ibweinmann.de
Brushless Development Kit
Autor: Ron (Gast)
Datum:

@Franz

Da stimmt leider vieles nicht.

Gewerblichhat nichts mit Menge zu tun. Private Webseitenberteiber sind
nicht privat, wenn sie eine einzige Werbung zu Amazon oder so haben.
Händler bei Auktionen sind gwerblich, wenn sie Neuware offerieren oder
die Anzahl der Verkäufe darauf hinweisen. Ein Powerseller wird nicht
behaupten können, er macht das aus Spaß - oder wird echte
Beweisprobleme bekommen.
Klar kann man ein neuwertiges Gerät verkaufen. Und 50 Paar alte Socken.
Aber nicht 3x das gleiche neue Gerät. Da kann man nicht erklären, warum
man davon drei (angeblich falsche) hat. Und das Gewerbeamt interessiert
es vermutlich am allerwenigsten und wenn sind die Ordnungsgelder
überschaubar. Aber als (in-) offizieller Gewerbetreibender bist Du
verpflichtet, Dich an das Fernabsatzgesetzt zu halten, kannst nicht
unversichert versenden und mußt eine Rechnung ausstellen. Das ist
Betrug gegenüber dem Kunden.
Wenn ein Kunde mal Dir krumm kommt, hast Du ganz schnell dessen Anwalt
und den Verbraucherschutz am Hals. Und wenn ein Mitbewerber Dir dumm
kommt, wird's noch teurer. Da kannst Du dann nicht dmait kommen, daß
Du ja nur Hobbykunden belieferst. Vollkommen uninteressant.
Großkonzerne stören sich da auch nie dran. Es sind die Anwälte von noch
viel kleineren Firmen, als man selbst eine ist, die dicke Kohle
scheffeln.

Bausätze zu verscherbeln ist eine Lösung, die ich bisher gehe, die aber
unbefriedigend ist, denn es gibt auch Leute, die wollen was von mir
haben, greifen aber nicht zum Lötkolben.

Die Frage ist vielleicht, wie ein Bausatz wirklich deklariert werden
kann. Ob da ein Widerstand reicht oder das nicht montierte Gehäuse oder
ein paar Steckerbrücken wäre wirklich mal zu klären.

@Wolfgang
Das mit Schweiz ist interessant. Firmensitze lassen sich ja auch
verlegen. Aber CH ist dummerweise keine EU. Da muß man mal schauen, was
passiert, wenn man nach EU liefert.
Autor: crazy horse (Gast)
Datum:

tja, dass wäre für Deutschland zu einfach, wir machen das ordentlich
:-(
Und es wäre so einfach und gerecht, wenn du was verkaufst, zahlst du
deinen Obulus dafür (und schlägst diesen Betrag natürlich auf den
Verkaufspreis auf), fertig.
Autor: Ron (Gast)
Datum:

Die Schweizer haben's drauf:
http://www.sens.ch/wDeutsch/hersteller/index.php
Ist auf den ersten Blick wirklich einfach und preis*wert*: Je nach
Gerät und VK-Preis gibt's ne Gebühr von 0,- CHF bis 2,- für
durchschnittliche IT-Geräte z. B.:
http://extranet.swico.ch/swiconet/default.asp?rq_A...

Wäre das schön, wenn man doch auch hierzulande mal so einfach und
arbeitsmarktfreundlich denken könnte.
Autor: Franz (Gast)
Datum:

(Das ist kein Aufruf zu Straftaten ,sondern nur eine Darstellung, wie
ich die aktuelle Situation vermute!!!! )


 Ich sehe bei Ebay hunderte von Verkäufen, wo ich einfach mal vermute
,das der Verkäufer auch Hersteller ist. Die
Stückzahlen lassen mich aber behaupten, das die Verkäufer bestimmt
nicht ordnungsgemäß nach dem ElektroG handeln,
da hier  ein ordnungsgemäßes Handeln nach ElektroG mehr Verlußt als
Gewinn für den Verkäufer ergeben wird. Und einige
erkenne ich an dem Namen immer wieder. Ich glaube ,das eine Behörde die
aus ein paar Leuten besteht nicht die Möglichkeit hat:

a) alle Verkäufe zu prüfen.
b) zu belegen, das Verkäufer dann auch Hersteller ist.

daraus schätze ich, das die Chance erwischt und belangt zu werden doch
sehr gering ist. Ein ordnungsgemäßes handeln nach ElektroG
ist mit sicherheit teuerer, als das Bußgeld was jemand bezahlen muß
wenn er "erwischt" wird. Zudem muß der Verkäufer als
Hersteller überführt werden. Das gestaltet sich als sehr schwierig wenn
der Verkäufer dann mauert und nicht sagt, wo er die Teile her
hat. Und laut unsererer Rechtsprechung muß sich niemand selber belasten
und kann hier auch nicht zur Aussage gezwungen werden.
Dazu müßte das Gericht konkret nachweisen ,das der Verkäufer das
Produkt zum ersten mal in Verkehr gebracht hat. Das könnte
z.B.geschehen, wenn der Gesetzgeber(per. Hausdurchsuchung) in einer
Immobilie des Verdächtigen eine Werkstadt zur Fertigung findet, mit
Schaltplänen und Prototypen e.t.c.. In diesem Falle währe er überführt.
Aber Hausdurchsuchungen werden nur bei Straftaten ab einem
bestimmten Grad gemacht ,aber nicht bei Ordnungswiederigkeiten. Wenn
man dann zu zweit ist, ist dieser Nachwei(auch bei H.D.) unmöglich, da
die erste Person die Werkstadt führt und die zweite Person das
Vertriebslager. Da hier nur die Person die vertreibt
bekannt ist ,wird man bei dieser Person auch keine Gegenstände finden
,die zur Fertigung dienen.

Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung handeln meist richtig
nach ElektroG da sie es sich leisten können. Hier würde es
auch sehr schwehr werden die Strukturen zu verschleiern.
Autor: Ingo (Gast)
Datum:

Weiss jemand, wie das in Belgien gelöst ist?
Autor: Wolfgang (Gast)
Datum:

@@Franz
"Das mit Schweiz ist interessant. Firmensitze lassen sich ja auch
verlegen. Aber CH ist dummerweise keine EU. Da muß man mal schauen,
was
passiert, wenn man nach EU liefert."

Das mit der Schweiz bringt Dir nur etwas für die Geräte, die Du dorthin
lieferst. Ein vorgetäuschter Firmensitz in der Schweit bringt für die
deutsche Schwachsinnslösung nichts. Wenn Du hier ein GErät in Umlauf
bringst ist die EAR zuständig - egal ob Du Deutscher oder Schweizer
bist.

Gruß

Wolfgang
--
www.ibweinmann.de
Autor: ROn (Gast)
Datum:

@Franz

Keinen interessiert, was EAR macht. Deren Bußgelder sind bestimmt nicht
der Reder wert. Aber Dein Mitbewerber verschickt ganz schnell
Abmahnungen. Da geht es dann um €5.000 Streitwert und nicht weniger,
dmait das ganze vor Gericht schön teuer wird und der Anwalt was
verdient. DAS sind die Probleme. Und Beweise müssen nicht immer
vorhanden sein. Da reicht auch durchaus der Anschein - bei der
Abmahnung sowieso unwichtig. Der Händler bringt es in Verkehr - er hat
die NachweisPFLICHT, wenn nicht: Abmahnung. Und nur, weil alle
schneller Auto fahren, als erlaubt, heißt das nicht, daß es korrekt
ist.

Ich will rechtssicherheit für mein Gewerbe und ruhig schlafen können -
egal, was die anderen machen. Auch das muß gehen und zwar ohne, daß ich
daran pleite gehe, bzw. gar nicht erst anfangen muß.
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und...
liefert ja eigentlich schon ein paar Schupflöcher, wenn man keine
Anleitung beipackt, das Gehäuse separat verkauft und ein IC einstecken
muß oder zwei Kabel anlöten, sollte man sicher sein, aber im Gesetzt
http://www.stiftung-ear.de/e47/e572/e580/e594/0503...
steht eine derartige Klausel gar nicht drin und das ist, worauf sich
ein Abmahnanwalt beruft.
Autor: Andi (Gast)
Datum:

@Wolfgang

Wenn das Gerät in der Schweiz hergestellt wird, und von dort per Ebay
nach Deutschland verkauft wird, sollte es doch keine Probleme geben,
oder?
Autor: Michael (Gast)
Datum:

Egal ob du Hersteller oder Importeur bist, es gelten die gleichen
Regeln.
Jeder Importeur der in Deutschland ein Gerät verkauft ist genauso
verpflichtet sich zu registrieren.
Autor: Andi (Gast)
Datum:

Aber bei einem Ebay Kauf aus dem Ausland sind die Importeure doch die
Kunden selber, und die müssen doch höchstens die MWSt zusätzlich
bezahlen.
Autor: Thomas O. (Gast)
Datum:

Vielleicht könnte man dazuschreiben das das Gerät für den Einsatz in KFz
s gedacht ist. Was der Käufer damit macht ist nicht dem Verkäufer sein
Problem. Geräte für Kraftfahrzeuge sind von der ganzen Regelung
ausgenommen weil die Fahrzeughersteller für die Entsorgung zuständig
sind und auch alle Geräte entsorgen müssen die da dazugehören z.B.
Autoradios, Steuergeräte, Wischermotoren.....
Autor: Rolf Magnus (Gast)
Datum:

Dann erklär mal, wie du auf die Idee gekommen bist, eine
Modelleisenbahnsteuerung für's Auto zu bauen ;-)
Autor: Thomas O. (Gast)
Datum:

Phantasie
Autor: Dennis Kleine-Beck (Gast)
Datum:

Für Automotive (zumindest Hersteller) gilt 2000/53 EC inclusive Annex II
(IMDS). Das ist nicht wirklich besser...

Dennis
Autor: Wolfgang (Gast)
Datum:

@Andi

"Wenn das Gerät in der Schweiz hergestellt wird, und von dort per
Ebay
nach Deutschland verkauft wird, sollte es doch keine Probleme geben,
oder?"

das bezweifle ich stark. Ich behaupte sogar, daß Du trotzdem Probleme
bekommst.

Denn: Ein Gerät muß in Deutschland von seinem Hersteller ODER!!! - wenn
dieser im Ausland sitzt - von dem Erstinverkehrbringer registriert
sein.

Es bring also nichts irgendetwas zu versuchen, daß man nicht als
Hersteller in Deutschland in Erscheinung tritt. Wenn ein Gerät nach
Deutschland kommt, ist ja irgendeine "Unternehmung" dafür
verantwortlich, die dieses Gerät anbietet. Und der muß sich dann
registrieren.

Es hilft nichts - wer ein Gerät baut muß zur EAR.

Gruß

Wolfgang
--
www.ibweinmann.de
Autor: Ingo (Gast)
Datum:

Wenn ich aber ein Gerät im Ausland herstelle (z.B. CH, A, NL, B) und an
ein deutsches Unternehmen verkaufe, dass das in seine Anlagen
integriert, wie sieht es dann aus?
Autor: Jörg S. (Gast)
Datum:

B2B war da ja glaub ich sowieso eine andere Sache.

Unsere Firma baut auch nur Sachen für andere Firmen und muss
(anscheinend) dadurch nichts an die EAR berappen. Der Chef ist aber
gerade nicht da, sonst würde ich auch noch mal fragen wie das bei uns
genau aussieht.
Autor: Ron (Gast)
Datum:

Aus der Schweiz zu verkaufen ist schon eine Lösung, wenn man sich da
registriert und anmeldet. Das ginge aber aus Österreich vermutlich
einfacher, da das EU ist und die ähnlich wie die Schweizer eine
Pauschale pro Gerät erheben. So weit ich das verstehe, reicht ja bei
Fernabsatz eine Registrierung in einem Land, aus dem man exportiert.

Die Ausnahme bei Autoeinbauten gilt nur bei Einbauten, also einem
Radio. Ein PDA-Navi etc. fällt da nicht drunter und eine
Modellbahnanlage im Kofferraum vermutlich auch nicht.

B2B ist ganz einfach und der Verkäufer ist fein raus. Was einem auch
wieder den Eindruck vermittelt, das es sich dabei um ein Gesetz
handelt, welches kleine Unternehmen verdrängen und große fördern soll.
Autor: Jörg S. (Gast)
Datum:

Ich verstehe noch nicht ganz wie das mit dem aus dem Ausland verkaufen
helfen soll.
Du verkaufst etwas nach Deutschland -> ElektroG schlägt zu (nach meinem
wissens Stand).

Man hätte ja wahrscheinlich keine Probleme wenn man INS Ausland
verkauft (Thema: Deutschland Exportweltmeister :) ).
Autor: Thomas O. (Gast)
Datum:

man müsste dann schon außerhalb der EU verkaufen.
Autor: Andi (Gast)
Datum:

@Jörg S.
Das ElektroG ist doch ein rein deutsches Gesetz. Ein Hersteller im
Ausland ist davon nicht betroffen.
Zum Beispiel dieser LogicPort (siehe Thread über LogicAnalyzer): Der
amerikanische Hersteller muss sicher keine Registrierung bezahlen, und
er wird auch keinen Container zugelost bekommen. Nein er hat gar nichts
mit diesem deutschen Gesetz zu tun. Die Besteller aus Deutschland zahlen
natürlich Zoll usw. (siehe im besagten Thread), und vielleicht ist darin
auch eine Abgabe für ElektroG enthalten.
Autor: Martin (Gast)
Datum:

ElektroG gilt für alle EU-Länder. Nur ist die Registrierung in den
Nachbarländer weitaus unkomplizierter und billiger!!!
Man kann aus den Nachbarländern über einen Online-Shop direkt
Sachen nach Deutschland schicken, ohne sich hier registrieren zu
müssen.
Werden diese Geräte über einen Zwischenhändler nach Deutschland
verkauft, dann muß zusätzlich in Deutschland das Gerät registriert
werden.
Autor: Chrissi (Gast)
Datum:

Ich bin der Meinung gelsesen zu haben, dass es bei Privatkäufern keine
Rolle spielt, nur Importeure sind verpflichtet das Produkt in D
anzumelden ...
Autor: Ron (Gast)
Datum:

>Ich bin der Meinung gelsesen zu haben

Da wäre eine Quelle hilfreich, denn so hört sich das erst mal nicht
nach Sinn der Sache an. Und WEEE spricht ja auch immer von B2C und B2B
und nimmt nur B2B von der Pflicht aus.
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Hallo erstmal,

also ich kann euch nur sagen, Vorsicht. Das Umweltbundesamt hat einem
meiner Kunden einen Bussgeldbescheid ueber 14990 Euro geschickt, fuer
den Verkauf von sage und schreibe 11 ferngesteuerten Flugzeugen, Wert
ca. 1500 Euro.

Mir faellt dazu nicht viel ein, mein Kunde macht wohl sein Geschaeft zu.

Tatsache ist, dass aus dem Ausland Hunderte von Artikeln pro Tag in
Einzelverkaeufen nach DE eingefuehrt werden, ohne dass den Verkaeufern
Gebuehren anfallen.

Das hat nicht viel mit Fairness zu tun. IMHO sollte dort eine fixe
Gebuehr ueber den Zoll erhoben werden, nach KG oder wie auch immer fuer
Elektrogeraete.

Im Moment suchen wir nach einer Loesung.

Gruss

Michael
Autor: StefanK (Gast)
Datum:

@Michael Binder

Warum muss er ein Bussgeld bezahlen?

Stefan
Autor: .... (Gast)
Datum:

was ist eigentlich aus der Petition geworden. Unser Bundesserver ist
derart langsam......
Aber wenn mal was abgerufen ist, so findet er keine Daten
Autor: Jens Plappert (Gast)
Datum:

Wollte auch mal fragen an welche Stelle man sich da politisch wenden
kann. Das kanns doch nicht sein, dass über mangelnde Arbeit geklagt
wird, andererseits Fachkräfte aus dem Ausland importiert werden und die
Deutschen selbst in einer ihrer Paradedisziplinen die Grundlage für ein
kleines Nebengewerbe entzogen bekommen. Hochwertige Tschechische
Elektronik kann man  von Kleinunternehmern bekommen. Die dürfens ja....

Einfach nur zum k... .

Mittlerweile bin ich der Meinung die wollen das Volk absolut
systematisch dumm und klein halten.

Aber geht nur wieder alles SPD, CDU usw wählen....
Autor: TomTom (Gast)
Datum:

Nur mal so als Info: bei take-e-way kostet die einmalige Registrierung
255€ und alles was unter einer Tonne pro Jahr liegt kostet pauschal 250€

man muss nur einmal alle geräte angeben und anschließend monatlich
verichten wieviel verkauft wurde
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Hallo,

keine Anmeldung fuer die Artikel. Gut, Kunde ist nachlaessig gewesen in
diesem Punkt. Fakt ist, dass 15000 Euro irgendwie nicht gerechtfertigt
sind.
Ist ein 2 Mann Betrieb, Ehefrau Vollzeit, Ehemann geht ist zusaetzlich
im Angestelltenverhaeltnis als Vetriebsleiter.

Er muss sich eh schon als Einzelkaempfer mit so vielen Behoerden
herumschlagen. Finanzamt, Zoll, Abmahnanwaelten, die es auf AGBs
abgesehen haben, RegTP bzw. Bundesnetzagentur *an die meine Wenigkeit
erst unlaengst 6000 Euro abgedrueckt hat, weil eine Fernsteuerung bei
702MHz mit -46dB anstatt der erlaubten -50dB gesendet hatte
(intermodulation 3. ordnung, so ein Rotz, bei 35MHz Mittenfrequenz, und
das technisch gesehen grad mal bis zum naechsten Papierblatt kommt)* und
jetzt auch noch das Umweltbundesamt.

Scheinbar braucht der Staat Geld. Anders kann ich mir solche
drakonischen Strafen nicht erklaeren. Das ist etwa so, wie wenn man fuer
60kmh innerorts 3000 Euro strafe abkassiert.

Na ja, wie heisst es so schoen, der Zweck heiligt die Mittel.

Wir haben frueher die Oesterreicher als Wegelagerer bezeichnet, wegen
der Gebuehren fuer die Brennerautobahn. Inzwischen ist der Staat der
groesste Dieb geworden. Ich habe ja nichts gegen Robin Hood, nimm von
den Reichen und gib den Armen, aber die nehmens ja nicht wirklich dort,
wo wirklich Geld vorhanden ist, sondern eher da, wo auch ein lauter
Schrei untergeht, eben im Mittelstand.

Gruss

Michael
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

> Nur mal so als Info: bei take-e-way kostet die einmalige
> Registrierung 255€ und alles was unter einer Tonne pro
> Jahr liegt kostet pauschal 250€

Macht dann im Fall der 11 Flugzeuge a 136,- eine Preiserhöhung von 46,-
oder 34% pro Stück. Bei realen Entsorgungskosten von ganz sicher unter
1,- pro Stück. Und einem Steueranteil von sowieso schon 22,- ...

Welch eine Lachnummer ...

Nice week,
Zardoz
Autor: .... (Gast)
Datum:

wofür hast du 6000 hingelegt?
weil du mit 4db zuviel raus bist? Kann ich mir fast nicht vorstellen.
Das liegt bei der Frequenz (und den DEN Antennen) ja fast an der
Meßtoleranz! - OK halt fast...) Und warum haben die das Nachgemessen?
Normal hat das seine Gründe

Ich denke das eigentliche Bußgeld war geringer, aber soweit ich weiß
zahlt man auch die Messung. Und das zertifizierte Labor freut sich über
solche "Kunden"
Autor: .... (Gast)
Datum:

zu take-e-way: Ich lasse mich eines besseren belehren, aber soweit ich
weiß geht die Regestrierungsnummer extra. Und allein die kostest 750€(?)

Die Verwaltung übernimmt take-e-way.

Na ja, ne Lachnummer ist es wohl nicht!
Autor: Patrick (Gast)
Datum:

Hallo Michael,

wie schon TomTom gesagt hat, bei take-e-way kann man sich registrieren
und hat dann bis auf die monatliche Meldung (und die Zahlung) Ruhe. Bei
Kleinstmengen gibt es eine Härtfallregelung, die bei mir durchgekommen
ist, spart glaube ich bei der ganzen Anmeldung so um die 300 Euro.
Kostet zwar noch immer, aber so ist es halt momentan.

Das mit dem Strafe, da kann ich nur sagen: leider Pech. Wenn Dein Freund
Unternehmer ist, dann ist es irgendwo seine Pflicht (vor allem in
Eigeninteresse) sich über solche Sachen zu informieren, in den
entsprechenden Gesetzestexten steht auch am Ende immer drin, welche
Strafen auf einen zukommen. Gegen Strafen und Abmahnungen hilft halt
nur, sich ständig zu informieren (oder jemanden haben der das macht) und
entsprechend zu handeln.

Ein Weg den es noch gäbe: Nur nach Österreich und die Schweiz verkaufen.
Ich konnte neulich selber nicht glauben, wie viel billiger die
Abfallgebühren dort im Gegensatz zu Deutschland sind. -> Sämtliche
Kosten in der Schweiz und Österreich aufsummiert ergeben noch nicht
einmal die take-e-way Pauschale von 250Eur...

Gruß
P.
Autor: TomTom (Gast)
Datum:

>zu take-e-way: Ich lasse mich eines besseren belehren, aber soweit ich
>weiß geht die Regestrierungsnummer extra. Und allein die kostest 750€(?)

Also mir wurde gerade gesagt die Registrierung kostet einmal 90€ und
einmal 165€

Die 250€ sind die Pauschalen Gebühren bis zu 1 Tonne im Jahr. Allerdings
habe ich gerade noch erfahren das man sich jedes Jahr neu registrieren
muss was nochmal jährlich 90€ kostet
Autor: .... (Gast)
Datum:

wer hat das gesagt? (90 und 165€)?

Laut meiner immer hei0 geliebten (und teuer bezahlten ) IHK muß man sich
bei WEEE-Verein Regestrieren. Damit man ne eigene Nummer hat. Und die
soll um die 750€ kosten. DANACH kann man sih einem "Dienstleister"
anvertrauen, der die Garantie, die Versicherung für die Container,
Meldungen und den ganzen schnick-schnack erledigt.

Ich kann mir nicht vorstellen, das ich für 90€ ne EIGENE WEEE-Nummer
bekomme.

Auf take-e-way habe ich leider nichts auf die Schnelle gefunden. Haben
die ne Preisliste?
Autor: .... (Gast)
Datum:

Nicht in dem 250 Euro-Paket enthalten sind allerdings die
Registrierungsgebühren bei der EAR, die sich an Größe,
Funktion und Eigenschaften der Geräte, nicht aber an deren
Stückzahl bemessen.
Autor: TomTom (Gast)
Datum:

Angeblich nicht. Das übernimmt alles take-e-way
Autor: 6632 (Gast)
Datum:

Aus der Schweiz.
In der Schweiz muss ich die Firma nicht anmelden. Es empfiehlt sich
allerdings einen Handelsregisstereintrag zu haben, wenn man sich
Produkte gegen Rechnung schicken lassen will, sonst ist meist nur
Vorauskassen. Der Handelsregistereintrag sagt wer die Firma ist, wann
sie gegruendet wurde und wer welche Kompetenzen hat. Notorische
Konkursiten wechseln dauernd den Wohnsitz, daher ist eine laenger als
ein paar Jahre zurueckliegendes Datum eine gute Gewaehr, dass die
Rechnung auch bezahlt wird.
Auch eine Anmeldung bei der obig genannten Entsorgungs-irgendwas :
http://www.sens.ch/wDeutsch/hersteller/index.php ist nicht zwingend. Ich
hab hier das erste Mal davon gehoert. Ich bau mein Zeug zusammen und
verkauf nach ganz Europa. EAR, nie gehoert. Extrem selten fragt mal
jemand nach CE. Das bestaetige ich dann. Ich fertige ausschliesslich
unter RoHS, aber das hat nich niemand gefragt. Einpacken - auf die Post
damit. Was soll der Rest ? Brauch ich nicht.
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

Bleibt also nur die übliche Vorgehensweise: Entwickeln und Produzieren
im Ausland - Konsumieren in Deutschland.

Wer will auch schon arbeiten ...

Nice week,
Zardoz
Autor: JensG (Gast)
Datum:

interessant, wie so ein Uralt-Thread wiederbelebt wird. Aber trotzdem
lehrreich :-)
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

> interessant, wie so ein Uralt-Thread wiederbelebt wird.
> Aber trotzdem lehrreich :-)

Wäre schön, wenn die richtigen daraus lernen würden. Aber bis dahin
werden noch viele Unternehmen das Land verlassen. Der "Macher" dieses
unseligen Schrottgesetzes soll damals auf Einwände sinngemäß gesagt
haben: "Dann können die kleinen Elektronikentwickler doch Müllsortierer
werden".

Nice week,
Zardoz
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

.... wrote:
> wofür hast du 6000 hingelegt?
> weil du mit 4db zuviel raus bist? Kann ich mir fast nicht vorstellen.
> Das liegt bei der Frequenz (und den DEN Antennen) ja fast an der
> Meßtoleranz! - OK halt fast...) Und warum haben die das Nachgemessen?
> Normal hat das seine Gründe
>
> Ich denke das eigentliche Bußgeld war geringer, aber soweit ich weiß
> zahlt man auch die Messung. Und das zertifizierte Labor freut sich über
> solche "Kunden"

Ja, 4dB langen. Sind da ganz ekelig. Warum, keine Ahnung,
Serienueberpruefung. Denke aber Konkurrenz hat da mal was gemacht.

Die Laborkosten waren hoch, nicht das Bussgeld.

Aber egal, ist schon rum.

Gruss

Michael
Autor: TomTom (Gast)
Datum:

Vermutlich ist wegen dem Scheiß auch Nokia geflüchtet :-$
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

> Vermutlich ist wegen dem Scheiß auch Nokia geflüchtet :-$

Nein, die Großunternehmen müssen weg, weil es zu warm wird, wenn zuviel
gearbeitet wird.

Nice week,
Zardoz
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Hallo,

na ja, die Sache ist die, dass man pro Marke eine Anmeldung durchfuehren
muss. Somit kommt der Kunde mal eben auf 6000 euro Anmeldegebuehren, bei
dem Sortiment, das er fuehrt. Die sind fuer die Stiftung faelling, nicht
fuer take e way.

Ich bin schon am ueberlegen, ob wir nicht unsere deutsche Firma komplett
nach Oesterreich verlegen. Meine halbe Verwandtschaft lebt eh nahe
Salzburg.

Die sollen mich erstmal in Oesterreich besuchen kommen. Glaubt ihr, das
ein einziger Oesterreicher sich nur entfernt fuer die Bundesnetzagentur
oder das ElektroG interessiert. Rein rechtlich kommt der Vertrag denn wo
Zustande? Nach welchem Recht? Wenn ein Mann in den USA bei ebay was
anbietet, glaubt ihr, der denkt ueber das nach? Oder glaubt ihr, dem
koennen die wirklich etwas?

Vielleicht besser noch Polen oder Tschechien, die sind da recht
unkompliziert.

Ich weiss nicht einmal, wie die Heuler von dem EAR ALDI, Mediamarkt,
usw. ueberhaupt kontrollieren wollen. Nachwiegen? Hehe. Da muss man mal
im Bundeshaushalt nachkucken, wann die die 1000 Digitalwaagen bestellt
haben.

Ja, ich weiss, ich bin nicht wirklich ernst, aber in Anbetracht dieser
Sachlage neige ich bisweilen dazu, mir ein paar Bier in den Kopf zu
schuetten und ueber die Leute zu lachen, die sich auch noch ernst nehmen
dabei. Ehrlich.

Aber eins kann ich mit Sicherheit behaupten, gut ist das nicht fuer die
Wirtschaft. Wir haben die bestbezahlten Muellmaenner und Arbeitslosen.

Ich betreibe in China eine kleine Fabrik - auch Elektronik - und muss
sagen, dass ich hier ohne viel Aufwand mit ein bisschen Know How in
kurzer Zeit wirklich weit gekommen bin - wirtschaftlich.

Bin i.Ue. verheiratet hier, habe einen Sohn und lebe auch dort.

In Deutschland geht das nicht, keine Chance. Da kommst du nur 5 Meter
weit, dann kommt der Staat. Und dann sagen die Deutschen, die
chinesische Regierung waere nicht gut. Kommunisten, Kontrolle usw., das
ich nicht lache. Meiner Meinung nach habe ich hier mehr Freiheiten als
in fast jedem anderen Land.

Irgendwie muss man das ja finanzieren. Und welche Partei, na egal, alles
in einen Sack und draufhauen, das Prinzip stimmt.

Aber na ja gut, irgendwie hab ich die Schweizer und Oesterreicher schon
immer beneidet. Da ist das nicht alles so kompliziert wie bei uns.

Michael
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

Hallo Michael,

kann dir nur voll und ganz zustimmen und viel Glück wünschen!

Hierzulande lebt es sich nur ganz gut als Angestellter im
Großunternehmen, als Beamter oder gleich lebenslänglich verrentet. Aber
man scheint es so zu wollen. Jedenfalls kann es den Parteien gar nicht
schnell genug nach links gehen ...

http://www.klaus-schweinsberg.de/impulse-editorial...

Nice week,
Zardoz
Autor: .... (Gast)
Datum:

damit das klar wird: Jeder der in D E-Teile verkauft muß sich nach dem
Gesetz regestrieren. Ob aus China oder Östereich! Ob es verfolgt
wird......

Aber noch mal: was ist aus der Petition geworden?
Autor: 6632 (Gast)
Datum:

>damit das klar wird: Jeder der in D E-Teile verkauft muß sich nach dem
Gesetz regestrieren. Ob aus China oder Östereich! Ob es verfolgt
wird......

Ja. Ja. Aber importieren kann ja jeder fast alles. Da kommt nur noch die
MWST drauf. Das war's. Ein schneller Blick zu den Franzosen zB. wuerde
zeigen, dass ein Konzept : Wie bremse ich meine Wirtschaft ? eher als
seltsam betrachtet wuerde.
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

6632 wrote:
>>damit das klar wird: Jeder der in D E-Teile verkauft muß sich nach dem
> Gesetz regestrieren. Ob aus China oder Östereich! Ob es verfolgt
> wird......
>
> Ja. Ja. Aber importieren kann ja jeder fast alles. Da kommt nur noch die
> MWST drauf. Das war's. Ein schneller Blick zu den Franzosen zB. wuerde
> zeigen, dass ein Konzept : Wie bremse ich meine Wirtschaft ? eher als
> seltsam betrachtet wuerde.

Ja, das ist es ja. Die sind ja sogar noch stolz darauf, wenn sie einen
weiteren Stolperstein eingebaut haben. Kuckmal, wenn du bei uns
Geschaefte machen willst, dann hast du:

a) einen Haufen Leergeld bezahlt
b) Glueck
c) dir alles von jemandem abgekupfert
d) hast einen Draht zur Regierung, der dich rechtzeitig warnt

Egal was man in Deutschland machen will, ausser Obst- und Gemueseanbau
(ich spreche da aus Erfahrung, meine Eltern betreiben eine Gaertnerei),
ist mit einem komplexen, sehr undurchsichtem Regelwerk bedacht, das
eines Fachmannes Hilfe bedarf um halbwegs unbedarft seine Arbeit
verrichten zu "duerfen".

Ich betone hierbei das "darf", denn in Deutschland ist es nicht so
allgemein bewusst, dass man ja eigentlich "will", 14 bis 16 Stunden am
Tag sich den Arsch aufzureissen hat nichts mit duerfen zu tun.

Vorsorgliche Entschuldigung fuer die harschen Worte und dem fehlendem
Umlautsupport der englischen Tastatur.

Gruss

Michael

Aus dem Land wo es Software zu Flatratepreisen gibt.
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Das ist eine Fehleinschätzung, Obstanbau ist in Deutschland bzw. der EU
auch reglementiert und auch aufs skurrilste.

Die RoHS Richtlinie befindet sich übrigens gerade in Überarbeitung. Da
kommen noch nette Sachen auf uns zu, Automatisierungstechnik und
Medizintechnik werden in Zukunft wahrscheinlich auch bleifrei.
Autor: Bensch (Gast)
Datum:

> Die RoHS Richtlinie befindet sich übrigens gerade in Überarbeitung. Da
kommen noch nette Sachen auf uns zu, Automatisierungstechnik und
Medizintechnik werden in Zukunft wahrscheinlich auch bleifrei.

Das wird ja auch wohl Zeit!
Eine befreundete Firma (Automatisierung) rüstet jetzt endlich um und
fragt bei mir dauernd nach Ratschlägen...
Autor: .... (Gast)
Datum:

Petition?

Und klar wird es Zeit, daß die Ausnahen (dank der Lobby) abgeschafft
weerde. Aber warten wir mal ab!
Autor: thyristor (Gast)
Datum:

ich will nicht an einer RoHS  HerzLungen Maschine hängen...   ups da war
die Lötstelle schlecht....  ;)
Autor: Bensch (Gast)
Datum:

> ups da war die Lötstelle schlecht....  ;)

Ach, wieder einer der keine Ahnung hat...
Wie war das mit den Gerüchten über Röhrenverstärker und Spinat?
Autor: demnächst Links Wähler (Gast)
Datum:

>Jedenfalls kann es den Parteien gar nicht
>schnell genug nach links gehen ...

Weiß gar nicht was du willst, die ROHS Richtlinie wurde doch unter
Merkel's CDU umgesetzt und die Sozis haben wie immer zugeschaut. Die FDP
hat kein Wort der Kritik daran geübt, jdenfalls nichts, was irgend
Jemandem aufgefallen wäre.

Hat Roland Koch in Hessen etwa auf den Marktplätzen oder bei seinen
Fernsehauftritten versprochen ROHS außer Kraft zu setzen bzw. (etwas
genauer) eine Überarbeitung der Richtline gefordert, damit Gewerbe
treibende nicht mehr an den Kosten ersticken? Nein, hat er nicht. Er hat
nur sein Maul aufgerissen über Kriminalität von Migranten.

Darum wähle ich in Hessen die Linkspartei, die einzige Möglichkeit
Protest auszudrücken (NPD kommt für mich nicht in Frage und Nichtwählen
ist dumm).

Die Linken mögen das Soziale zu stark hervorzuheben, aber die verdammte
Drecksbürokratie die jedwedes Gewerbe für Einsteiger nahezu unmöglich
machen verdanken wir denen, die uns die letzten 10 Jahre und zuvor 16
Jahre regiert haben und die hießen seit 1982 (immer 4 Jahre)
CDU/CSU+FDP, CDU/CSU+FDP, CDU/CSU+FDP, CDU/CSU+FDP, SPD+GRÜN, SPD+GRÜN,
CDU/CSU+SPD

Also mach mal nicht links verantwortlich für gewachsene, wuchernde
Bürokratie und Kosten

Die Westerwelle Fraktion hat in den 16 Jahren Kohl Null für den kleinen
Gewerbetreibenden getan, sie reden zwar immer vom Mittelstand, meinen
dabei aber nie den 1 bis 5 Mann Betrieb; der ist nämlich allen Parteien
so ziemlich Scheiss egal, aber die Linke läuft wenigstens den großen
Firmen nicht hinterher (und außerdem kann man die Etablierten so am
besten ärgern (das Einzige, was leider noch bleibt))

So, das musste sein! Basta!
Autor: Arc Net (arc)
Datum:

>> ups da war die Lötstelle schlecht....  ;)

> Ach, wieder einer der keine Ahnung hat...
> Wie war das mit den Gerüchten über Röhrenverstärker und Spinat?

Such mal nach Tin-Whiskers...
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Hallo,

also ich kann nur dem beipflichten, die grossen Parteien sind da zu sehr
auf ihre Berater bzw. Ausschuesse angewiesen, da sitzen ja die
eigentlichen Ideenbroedler drin und das sind zuletzt Beamte bzw.
Angestellte im oeffentlichen Dienst, die die Parteien ueberdauern und
eigenltich die Faeden in der Hand halten.

Ein schlauer Mann hat mal etwas gesagt, ich kriegt das Zitat nicht
woertlich hin und weiss auch nicht mehr wer es war, aber es war etwa so:
Jede Buerokratie muss staendig neue Regeln erlassen um ihre Existenz und
die hohen Kosten rechtfertigen zu koennen.

Mir ist schon klar, dass die da ueber einer statistischen Erhebung
sassen, Muellkosten vs. kommunale Belastung, da kann man ja eine Steuer
bzw. Gebuehr ansetzen. Da haben sie sich etwas ausgedacht, dass wohl
fuer Grossbetriebe funktioniert, nicht aber fuer Hansi Hinterseher der
in seiner privaten Platinenschneiderei 500 Produkte for Jahr aetzt und
verkauft.

Die Tatsache, dass es Firmen wie Take e way gibt, beruht ja auf dem
Fakt, dass ein kleiner Unternehmen nicht in der Lage ist, es selbst
abzuwicklen mit dem EAR.

Beim Finanzamt ist es ja so, dass man ja auch ohne Steuerberater es
versuchen kann, was ich allerdings fuer ueberaus dumm halte, die warten
nur darauf einen Ahnungslosen zu schroepfen.

Beim EAR geht es gar nicht ohne Fremde Hilfe. Man muss mindestens einen
Avalkredit bei einer Bank hinterlegen und GUTACHTERLICH nachweisen, wie
hoch die Ruecklage denn sein sollte.

Ein Avalkredit kostet auch mal eben 2/3 % pro Jahr, nur so nebenbei. Ich
habe einen, weil mein Vermieter eine Lebensversicherung ist und darauf
bestanden hat.

Und das Tolle ist, das die das auch noch ernst nehmen. Also ich meine es
im Sinne von Tollhaus. Wahnsinnige, die sind gerade zu scharf darauf
diese seichten EU Verordnungen durchzusetzen.

Nur so nebenbei... ich habe einen Kunden in Spanien, der verkauft
tonnenweise ferngesteuertes Spielzeug aus China, ohne CE. Es ist dem
auch vollkommen egal, ob da ROHS oder PIEP draufsteht oder nicht. Der
hat mit seiner Konkurrenz schon genug am Hals als das er sich auch noch
mit solchen Sachen beschaeftigen muss.

Der lacht immer ueber mich. Sagt, wie wollt ihr denn Geld verdienen und
weiterkommen? Und ich kann ihm nichts erwiedern. Die spanische Regierung
ist bei Gott keine Tolle, aber zumindest haben sie nicht ein Regelwerk
das besonders den kleinen Selbststaendigen bedenkt, wie in Deutschland.

Man koennte eigentlich sagen, dass praktisch alle Gesetze die
Kleingewerbe betreffen, im Sinne eines Grossunternehmens sind um einen
Marktmonopolisierung zu foerdern.

Ich bin schon am Ueberlegen ob ich nicht mal zurueckschiesse, rechtlich,
es gibt da ein paar Moeglichkeiten, die ich noch nicht so ausbreiten
will, aber man kann da schon Einiges machen - nicht gegen den Staat
gerichtet, vielmehr da wo man auch was holen kann, bei der den
Grossbetrieben. Denen geht es wohl gut und na ja, es ist ja wohl auch
nichts Schlechtes dabei auch mal rumzumahnen eingedenk der Abmahnungen
die ich schon selber bezahlt habe.

Freue mich ueber Meinungen!

Gruss

Michael
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Was ich merkwürdig finde: Das Thema WEEE scheint von der Diskussion im
Internet ziemlich eingeschlafen zu sein. Für die Großen wird das Thema
auch gegessen sein.

Informationslücken finde ich aber immer noch für die Kleinen: Was muss
ich tun, wenn ich mich entscheide, ein paar erste kleine
Elektronikschaltungen verkaufen zu wollen? Wie geht das in Sachen WEEE
schnell, günstig und unkompliziert? Gibt es überhaupt Wege oder sollte
man den Gedanken, Elektronik verkaufen zu wollen, ganz schnell wieder
aufgeben?

Ich hab schon viel recherchiert, aber auf diese Fragen hab ich noch
keine endgültigen Antworten gefunden.
Autor: Bensch (Gast)
Datum:

Eure politischen Statements könnt ihr euch hier sparen, ist das falsche
Forum.

@ arc net

> Such mal nach Tin-Whiskers...

Ich wusste, dass das kommt. Ist wie mit Röhrenverstärkern, Spinat, usw.
Jeder kennt das Schlagwort, aber keiner hat Ahnung. Informier dich mal
richtig, gibt u.a. auch eine Untersuchung der NASA dazu. Jedenfalls hat
das überhaupt nichts mit dem bleifreien Löten zu tun.
Autor: .... (Gast)
Datum:

ich versteh auch nicht, daß das Thema mehr kommt. Ist (eigentlic) ein
Riesenproblem. Aber solange sich die Kleinen nicht drumm kümmern
passiert nichts. Aber wenn die erste Abmahnwelle durch die BRD geht ist
der Aufschrei groß. Wette ich! Mich wundert nur, daß kein
Rechtsverdreher bislang sich des Themas abgenommen hat. Allein bei Ebay
gibt es genug.
Autor: Patrick (Gast)
Datum:

@Winfried

>>Was muss ich tun, wenn ich mich entscheide, ein paar erste kleine
>>Elektronikschaltungen verkaufen zu wollen?

Dich anmelden. Da gibt es nur die zwei Möglichkeiten (legale):
- Du meldest Dich an, darfst verkaufen
- Du meldest Dich nicht an, verkaufst aber auch nichts

Wenn eine Privatperson was verkauft, brauchst Du die Anmeldung nicht,
bis Dir einer nachweist, dass Dein Handel gewerblichen Charakter hat (im
schlimmsten Fall passiert das nach dem 2. oder 3. gleichen Teil was Du
verkaufst), aber dann ist es gewöhnlich zu spät.

Ist halt so wie das Autofahren, ich kann auch nicht erstmal drei Monate
ohne Pappe fahren, um zu schauen ob es mir gefällt, sondern muss gleich
den blöden Führerschein machen.

Gruß
Patrick
Autor: demnächst Links Wähler (Gast)
Datum:

>Eure politischen Statements könnt ihr euch hier sparen, ist das falsche
>Forum.

Wer hat denn die Bedingungen für das Verkaufen von Geräten für den
Elektronikbereich ausgestaltet? Die Bundesregierung aufgrund einer
EU-Richtlinie durch die Beauftragung einer Stiftung (EAR), die wiederum
maßgeblich die Interessen der Größten in der Branche vertritt, richtig?
Die einzigen die hier eine Änderung bewirken können ist die
Bundesregierung. Die Bundesregierung stellt derzeit die große Koalition
in Berlin CDU/CSU+SPD und denen ist das Thema sowas von egal (sie
betrachten das Elektroabfall-Problem als gelöst), solange nicht zufällig
ein Betrieb mit 3000 oder mehr Mitarbeitern deswegen von Insolvenz
betroffen ist. Das hier Bundesweit bestimmt mehr als 50.000
Arbeitsplätze (vermutlich viel mehr) Betroffen sind, wird schlicht
ignoriert von den etablierten Parteien. Vielleicht reden wir auch
größtenteils nur über Minijobs oder Nebentätigkeiten, aus denen aber mal
mehr entwachsen könnte, nur das ist noch nicht durchgedrungen in Berlin,
deswegen müssen wir uns dort Gehör verschaffen und eine Möglichkeit (so
sehe ich das) ist nun mal aus Protest anders zu wählen, als man es von
uns erwartet.

Wir müssen den Parteien die uns regieren die Themen aufzwingen, die für
uns wichtig sind. Sonst bekommen wir nur Themen vorgesetzt und man
speist uns mit Scheindebatten ab. Ich finde das Thema ElektroG und
Politik lässt sich nicht trennen, es ist weder ein rein technisches noch
ein rein politisches Problem. Es ist der Ruf einer Berufsgruppe nebst
Hobbyisten und Enthusiasten nach fairen Bedingungen für ihr Anliegen und
dieser Ruf (sorry) richtet sich nun mal an die etablierten Politiker.

Was ist aus der Petition geworden, was ist aus der Vereinfachung
geworden, die kommen sollte? Liegt das bereits in der Tonne ...
Autor: lontano (Gast)
Datum:

......verschenkt doch eure Schaltungen und lasst euch ein
SuperTaschenGeld schenken....oder einen Sack Kartoffeln ;-)
Autor: derwarze (Gast)
Datum:

>> eine Möglichkeit (so sehe ich das) ist nun mal aus Protest anders
>> zu wählen, als man es von uns erwartet.

>> Wir müssen den Parteien die uns regieren die Themen aufzwingen,
>> die für uns wichtig sind.

mit Protestwahlen wird man wohl gar nichts erreichen, leider.
Das schert die Politikprofis (sind ja fast nur Beamte, Lehrer
Rechtsanwälte, Aufsichtsräte etc. , Kleinunternehmer findet man da
nicht, und so sehen auch die Gesetze aus) einen Schmutz.

Wirklich was erreichen kann man nur über eine Volksgesetzgebung (Die
Schweiz zeigt das so was funktioniert).
Wen es Interessiert Infos dazu zB. bei http://www.mehr-demokratie.de

Eine Petition ist halt nicht mehr als Bittstellung beim Monarchen.
Da ist man von der Gnade des Herrschers abhängig.

Interessant wäre ob das ElektroG micht dem gleichbehandlungs Gundsatz
der Verfassung wiederspricht. Das de einzelnen Betroffenen ungleich
behandelt werden ist ja offenbar. Wenn dem so wäre könnte man das
Verfassungsgericht anrufen. Ähnlich der Sammelklage gegen die
Voratsdatenspeicherung.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Das Resultat der Petition war, wenn ich mich recht erinnere, dass ein
paar Vereinfachungen Einzug gehalten haben. Irgendsowas, wenn man
weniger als 30Kg Elektronikschrott pro Jahr hat, braucht man keine
Beiträge zahlen, muss sich aber glaub ich trotzdem anmelden. Ein paar
Gebühren wurden glaube ich auch runtergeschraubt.

Interessant fände ich einen Wiki-Artikel, wo man man klar auflistet,
welche Gebühren auf einen zukommen und wie das Procedere ist. So
abgestuft in der Art <30Kg, dann muss man dies tun, >30 Kg, dann kommt
jenes auf einen zu und wenn man einen Dienstleister es machen lässt,
kommt das wieder auf einen zu. Mit genauer Auflistung, was man tun muss
und was es kostet.

Hab gerade mal mit so einem Artikel angefangen:
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

@ derwarze
Eine Petition ist halt nicht mehr als Bittstellung beim Monarchen.
Da ist man von der Gnade des Herrschers abhängig.

Halte ich auch fuer unsinnig.

Ich denke es wäre auch viel einfacher gegangen, ohne Registrierung usw.

Ich denke da an so was wie einen Kiloschein, den kann man bei seiner
lokalen Kommune kaufen, legt man dem Gerät bei das Verkauft wird. Kunde
will das Ding wegwerfen, hat keinen Schein, muss selber für den Schrott
zahlen. Ergo will jeder einen Müllschein, kann man auch kontrollieren,
Testkauf, kein Müllschein, Müllverbrecher!

Das hätte einen Gleichbehandlungscharakter, auch wenn das mit den
Zettelchen in Richtung Ressourcenverschwendung geht.

Bis heute druckt ja noch niemand Rechnungen auf A5 in Kleinbuchstaben um
Papier zu sparen, von daher sehe ich mal die Zettel (natürlich ein
amtlicher Beleg) als Idee an, die umsetzbar ist.

Noch etwas, nur zum Vergleich, man könnte genauso gut einen Zwang für
Barcodes einführen um das Produkt identifizieren zu können. HerKNwG
 wäre dann wohl die Kennung. Dann müsste man auf alles, was man
verkauft, einen Barcode kleben und sich bei der der Stiftung
Herkunftsnachweisregister anmelden, sonst drohen Geldbußen bis 100000
Euro.

Die Registrierung wird nach breiten und schmalen Strichen im Strichcode
abgerechnet, die Breiten kosten doppelt so viel wie die schmalen und
aufpassen, wenn drei Breite aufeinanderkommen hat man einen Dreier-Pasch
und es kostet nochmal das Doppelte. Also schnell, schnell holt euch die
günstigsten Barcodes!

Mal ehrlich, was glaubt ihr wie viel Geld die Verwaltung des Mülls
kostet im Vergleich zu den tatsächlichen Entsorgungskosten? Und mein
Herkunftsnachweis ist kein Bloedsinn, das  ist eher als Anekdote gedacht
um mal an den Irrsinn dieses Gesetzes im Bezug auf Kleingewerbe zu
verdeutlichen.

Ich geb euch ein Beispiel. Elektroinstallateur Müller Hofbräu hat
Gummischlauchleitung 3x1,5 sowie Stecker und Kupplungen in
Gummiausführung gerade eingekauft, beim CEF in Hintertupfing.

Jetzt kommt der Heckenschneidemeister Zeppedeus, hat schon wieder sein
Kabel abgeschnitten, genau in der Mitte und weils so feucht ist will er
nicht mit Isolierband ran, weil es dann immer so ekelig kitzelt und er
schon mal von seiner Staffelei gefallen ist deswegen. Also neues Kabel
muss her.

Da es (ich glaub da gibts sogar eine Vorschrift) keine
Verläengerungskabel mit 100m im Heckenschneidergrosshandel gibt und es
dem Zeppedeus auch wursch ist, ob sich seine Heckenschere mit 150V durch
die Äeste wühlt anstatt mit 240.... sagt er zum Müller Hofbräu, mach ma
Kabel, 10 Satz für Meister und Geselle.

So, wenn nun der Müller die Stecker da dran macht......
was ist dann nun?

Ist doch ein Produkt? Wenn euch das nicht langt, gehen wir weiter und
sagen, er will eine Kupplung mit Glimmlampe in IP65, damit er nachts
sieht, ob noch alle Finger an der Hand sind.

Auf dem Kabel und den Steckern und Kupplungen, der CEF hat da sicher
bein Import aus China nix bezahlt oder registriert, weils ja Komponenten
sind.

Wie siehts denn dann aus? Kabelgroßhersteller Müller muss 10000 euro an
das Bundesumweltamt zahlen, weil er die Kabel nicht registriert hat.

Würd mich mal interessieren, wie viele Sachen denn da nun wirklich sich
im Graubereich befinden.

Gruß

Michael
Autor: demnächst Links Wähler (Gast)
Datum:

und selbst wenn da jetzt was vereinfacht wird an der Registrierung,
solange man mehrere 100 Euro abdrücken darf für vielleicht 5 bis 1o Euro
reale Entsorgungskosten für ein mickriges Platinchen, solange stimmt was
nicht im Staate Dänemark

Meine Briefwahl ist jedenfalls schon vollzogen und ich hoffe am Sonntag
auf lange Gesichter und herabhängende Mundwinkel :)
Autor: demnächst Links Wähler (Gast)
Datum:

achso, "herabhängende Mundwinkel" natürlich nur bei denen, die das
Elektroabfallgesetz zu verantworten haben, auch wenn keine einzige Silbe
davon irgend einem Spitzenpolitiker am Wahlsonntag auch nur zufällig
über die Gaumen-Kiefer-Lippenspalte herausrutschen wird

etwa so:

"Liebe Wähler und Wählerinnen, liebes Stimmvieh äh volk, wir von der
Partei der DEA (Deutsche Elektro Analphabeten) haben das
Elektro-Abfall-Gesetz ins Leben gerufen, weil wir immer alles tun, was
uns die Branchengrößten diktieren und weil wir schon immer sämtliche
kleinen Krauter mit einem Gesetz von der Bildfläche fegen wollten, was
uns - wie wir annehmen, aber nicht wirklich wissen wollen - auch
gelungen zu sein scheint"

.. stürmischer Beifall entfacht sich im Saal ..
Autor: yalu (Gast)
Datum:

@demnächst Links Wähler:

Meinst du mit "Links" aber nicht zufällig diese lustige Partei, die
früher mal SED hieß und seit der Wiedervereinigung alle paar Wochen
ihren Namen ändert?

Wenn ja: Die werden das ElektroG sicher nicht abschaffen, weil sie gar
nicht wissen dass es so etwas gibt. Statt dessen werden sie ein neues
Gesetz einführen, das jeden (auch jeden Einmann-) Hersteller von
Elektronikbaugruppen verpflichtet, fünf Arbeitslose einzustellen,
natürlich mit saftigem Mindestlohn. Die fünf Leute suchst aber nicht
du aus, sie werden dir nach dem Lotterieprinzip zugewiesen.

Viel Spaß :D :D :D
Autor: Chris (Gast)
Datum:

Mal unabhängig von der politischen Diskussion hier: Hat jemand
mitbekommen, dass vor ein paar Wochen die Gebühren gesenkt wurden ?
Immerhin ein kleiner Lichtblick, auch wenn das die Art und Weise der
Umsetzung auch nicht besser macht.

Übrigens zu den Vorschlägen: Wozu ein riesen Wisch, den der Endkunde
aufheben muss, um das Gerät entsorgen zu dürfen ? Ein kleiner
fälschungssicherer Aufkleber (Hologramm etc.) für die Gehäuserückseite,
Platine etc. würde es doch schon tun.

Zu take-e-way: Anfangsformalitäten wie Regestrierung kosten extra,
danach 250,- Euro + Aktualisierungsgebühren jährlich bei der
Vollkaskomitgliedschaft (für Hersteller / Inverkehrbringer von Mengen <
1T / Jahr). Dafür hat man wohl abgesehen von einer formlosen monatlichen
Melduntg nichts mehr zu tun und zu befürchten ...
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

> Übrigens zu den Vorschlägen: Wozu ein riesen Wisch, den der
> Endkunde aufheben muss, um das Gerät entsorgen zu dürfen ?
> Ein kleiner fälschungssicherer Aufkleber (Hologramm etc.)
> für die Gehäuserückseite, Platine etc. würde es doch schon tun.

Mir ist noch immer nicht klar wozu dieser ganze Aufwand gut sein soll.
Müll wird gegen Entgelt entsorgt. Funktioniert mit jedem Müll.

Und wer seinen Müll "falsch" entsorgt (Papier, Glas, Elektrokleingeräte
in den Hausmüll), der tut das so oder so. So what?

Nice week,
Zardoz
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Du schreibst: 250,- Euro + Aktualisierungsgebühren jährlich

Und wie hoch sind die Aktualisierungsgebühren?
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Es geht ja, wie beim grünen Punkt auch, darum, dass der Erzeuger für die
Entsorgungskosten mit aufkommt. Deshalb ja die ganze Sache.

Ich hab ja als Erzeuger auch gar nichts dagegen, etwas für die
Entsorgung zu bezahlen. Wenn das jeder macht, steigen die Preise
generell, aber die Konkurenz-Situation bleibt die Selbe.

Das Problem heutzutage ist, dass gerade kleine Unternehmen unglaublich
stark belastet werden. Und es werden immer mehr Hürden aufgebaut, um
sich mit irgendwas selbständig zu machen. Wenn es einfach nur der 1 Euro
wäre, den ich auf ein 100 Euro Produkt bezahle, dann würde ich mich
darüber köstlich freuen. Hingegen ist es ein riesen Bürokratiekrieg und
eine enorme finanzielle Belastung.

Kommt noch was hinzu: Ein Großteil der Gelder werden wohl gleich wieder
in der ganzen Bürokratie verbraten, anstatt dass die wirklich für eine
sinnvolle Abfallentsorgung genutzt werden.
Autor: Chris (Gast)
Datum:

>Du schreibst: 250,- Euro + Aktualisierungsgebühren jährlich
>Und wie hoch sind die Aktualisierungsgebühren?

Man sagte mir bei take-e-way, dass diese unter 100,- Euro liegen würden
(nicht nachgeprüft).
Was da am Anfang neben der Stammregistrierung noch kommt, weiss ich
allerdings nicht so genau. Ein Mitarbeiter erwähnte gar nichts, eine
Mitarbeiterin etwas von einer Garantie pro Gerät, was laut einer
Kollegin von ihr dann doch nur einmal anfällt, wenn die Geräte den
gleichen Herstellernamen tragen und zu einer Gruppe gehören.

Ich hatte rein aus Interesse mal grob nachgefragt. Interessant wäre,
sich mal mit einem konkreten Fallbeispiel zu informieren und sich
verbindlich ein Angebot erstellen zu lassen (was ja alles über
take-e-way laufen sollte, da die auch die Registrierung übernehmen).
Macht natürlich so keinen Sinn, wenn diese zwar die Registrierung
übernehmen, die Stiftung selber aber dann mit einem abrechnet. Weiterhin
wäre wohl zu klären, ob man sich nun einen Markennamen beim Patent- und
Markenamt registrieren muss oder ob es noch andere Wege gibt.

Wäre zwar alles recht interessant aber das zu rechergieren ist mir ohne
konkretes Vorhaben zu blöd. Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der das
mal tut und seine in Erfahrung gebrachten Dinge hier veröffentlicht.
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

> Es geht ja, wie beim grünen Punkt auch, darum, dass der
> Erzeuger für die Entsorgungskosten mit aufkommt.

Ging beim grünen Punkt schief und wird auch beim Elektroschrott nicht
funktionieren. Davon abgesehen: Zahlen muß es so oder so der
Verbraucher. Würde er es direkt bei der Müllentsorgung tun könnten
allerdings die ganzen Bürokraten nicht so gut davon leben.

Nice weekend,
Zardoz
Autor: demnächst Links Wähler (Gast)
Datum:

@yalu

Ich meine "die Linke" und wie die früher mal hießen ist mir erstens
sowas von scheiss egal und zweitens sind das jetzt andere Leute in
Hessen. Mein Wahlkreiskandidat wohnt nicht weit von mir entfernt und
macht einen netten Eindruck. Er ist weder ein Altkommunist noch sonst
irgend ein verkappter Marxist. Ihm geht es um das Thema soziale
Gerechtigkeit, Altersarmut. Er ist gegen Auslands Kriegs Einsätze der
Bundeswehr (jetzt soll gerade erstmals ein Kampfverband der Bundeswehr
nach Afghanistan - weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Aber
lassen wir das.

Du gehörst doch auch zu den Unzufriedenen, oder? Wenn das so ist, dann
sage mir bitte welche Möglichkeiten ich als Wähler noch habe? Soll ich
die Büso wählen, diesen komischen Verein? Die Grauen, die gerade
Spendengelder veruntreut haben? Die Tierschutzpartei? Vielleicht die
Piraten? Gut die Poraten würde ich auch wählen, hat aber keinen Sinn,
denn die bekommen noch nicht einmal 1 Prozent. Die einzigen die
überhaupt den etablierten einen Strich durch deren Rechnung machen
können ist nunmal die Linke. Wenn sie die 5 Prozent schaffen, dann ist
Koch am Ar... Für die Sozies wird es dann auch nicht reichen. Dann wird
es Spannend.

Ich finde eines geht nicht, in einem Forum wie die Rohrspatzen auf alles
was sich Politiker nennt schimpfen (machen ALLE hier). Jammern bis zum
umfallen und die Demokratie beklagen aber wenn es dann mal möglich ist
wenigstens denen, die das zu verantworten haben einen Strich durch die
Rechnung zu machen, dann auf einmal wieder die alten Parolen "ihhh rote
Socken, ihh Lafo, ihh die ewig Gestrigen", also alle wieder beim alten
bleiben und weiter jammern. NEIN, DANKE!

Was das ElektroG angeht, man muss dieses Thema in die Parteien imer un
immer wieder hinein tragen und wenn die etablierten abblocken, dann kann
man ja mal probieren ob man nicht bei denen Gehör findet, die bisher
keine Chance hatten sich einzubringen.

Ich hab jedenfalls die ewigen Schlachten von gesteren und den Vorhalt
der Vergangenheit sowas von satt, ich kann es nicht mehr hören und
Angstparolen von Roland Koch sind nichts weiter als der Versuch sich
weiter an der Macht zu halten.

Mein Stimmzettel ist eh schon abgeschickt.
Autor: Sure (Gast)
Datum:

@demnächst Links Wähler:

> Du gehörst doch auch zu den Unzufriedenen, oder?

Schon.

> Die einzigen die überhaupt den etablierten einen Strich durch deren
> Rechnung machen können ist nunmal die Linke.

Das mag sein. Aber außer persönlicher Genugtuung erreichst du damit
gar nichts. Einmal angenommen, viele Wähler würden so handeln wie du:
Dann würden die Verantwortlichen der CDU und SPD tatsächlich lange
Gesichter ziehen. Aber würden sie auch auf die Idee kommen, dass der
Grund für ihren Misserfolg ausgerechnet ihre Haltung bzgl. des
ElektroG ist?

> Wenn das so ist, dann sage mir bitte welche Möglichkeiten ich als
> Wähler noch habe?

Viele Möglichkeiten gibt es da leider nicht, deswegen ist ja der Unmut
unter den direkt und indirekt Betroffenen so groß.

Die einzige Partei, die m.E. wenigstens einen kleinen Lichtblick in
der Problematik darstellt, ist die FDP. Diese ist derzeit die einzige
Partei mit 5%-Chance, die Unterstützung für kleine und
mittelständische Unternehmen erkennen lässt. Auch was das ElektroG und
die damit verbundene Benachteiligung kleiner Firmen betrifft, hat sie
sich immerhin schon mindestens zweimal in Form Kleiner Anfragen bei
der Bundesregierung zu Wort gemeldet:

  http://dip.bundestag.de/btd/16/029/1602904.pdf
  http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/Entry.2231.Display/

Das hat zwar (noch) keinen erkennbaren Erfolg gebracht, zeigt aber,
dass das Problem von dieser Partei wenigstens wahrgenommen wird.

Auch von Der Linken gab es schon eine Anfrage an die Brandenburgische
Landesregierung:

  http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs...

Darin geht aber um ein anderes Thema, nämlich um Mängel im
Entsorgungsservice und insbesondere die dadurch entstehenden Nachteile
für den Verbraucher. Ich finde es vollkommen richtig, dass auch diese
Themen angesprochen werden. Nur kann ich mir eben nicht vorstellen,
dass Die Linke gewillt ist, an der in diesem Thread angesprochenen
Problematik irgendetwas zu ändern, da Unternehmen, egal welcher Größe,
für diese Partei vielleicht nicht gerade die Bösen, aber doch ein
unvermeidliches Übel sind.

Anmerkung zum Schluss, um einem potenziellen Flame-War etwas die
Nahrung zu nehmen: Ich bin weder FDP-Mitglied noch -Wähler. Ich bin
auch kein Hesse, so dass ich mir die Sache noch etwas durch den Kopf
gehen lassen kann ;-)

> Mein Stimmzettel ist eh schon abgeschickt.

Dann bin ich heute Abend mal auf die ersten Ergebnisse gespannt ;-)
Autor: yalu (Gast)
Datum:

Korrektur: Der Beitrag von 11:21 ist natürlich von mir, auch wenn
versehentlich ein andere Name darüber steht ;-)
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Hallo nochmal,

also ich habe hier ein kleines Update von meinem Kunden bekommen. Die
Registrierung für sein Zweimannunternehmen kostet satte 1800 euro inkl.
Märchensteuer.

Hinzu kommt, das er pro MARKE registrieren müsste, jetzt verkauft er
aber so einige verschiedene Herstellermarken, wenn er sich jetzt
offiziell mit jeder Marke (im übrigen nicht eingetragene, schon gar
nicht unter seinem Namen) eintragen würde, kostet es mal eben 5900 Euro,
REGISTRIERUNG, wohlgemerkt.

Da ist noch nix für den Abfall bezahlt.

So, take e way hat im Empfohlen nur No Name anzumelden. Der Kunde fragt
mich jetzt schon, wieviel Nitroverdünnung in China kostet, damit er die
Sachen nachhaltig vom Karton runterwischen kann.

Also, take e way gibt ihm den Ratschlag, fahrlässig zu handeln. Haben
das zwar nicht schriftlich, aber na ja, die bei take e way wissen wohl
was da beim EAR vor sich geht.

Nur, toll ist das nicht.... von komplett illegal zu halblegal, in
Anbetracht des Bussgeldbescheids der nächste Woche fällig ist, hatte ich
ja erwähnt 14900 Euro. Mein Kunde hat kleinlaut nach einem Zahlungsziel
für die nächste Lieferung gefragt.

Achso, ich vergaß euch den Grund zu nennen warum der Kunde nachlässig
war. Der Kunde hatte sich bemüht, sich selbst beim EAR anzumelden, ist
aber (55 Jahre) nicht so Firm mit Java, ich hab mir den Rotz mal
angesehen... hehe, das läuft sicher nur auf Internet Explorer Version
6.3.2.15-4 blau beta mit Service Pack 1 1/2 für XP.

Ist deswegen eigentlich nicht weiter gekommen. Beim EAR gibts auch keine
andere Möglichkeit der Registrierung, nur Online, zwischen 12-13 uhr
Dienstag Nachmittag. Von Take e way hat er von mir erfahren.

Trotz alledem, meine lieben Elektronik-Freunde....

So wird das nix, so kommt nur Siemens und Co. weiter, aber eben nicht
der kleine Mann. Als nächstes braucht man einen Giftschein für
bleihaltiges Lötzinn.

@ Politik hat hier nix zu suchen
Ich rede hier nicht von Parteien. Ich rede von dem Staat, der ein Gesetz
erlassen hat, das ich für eine neue Form der Geldverschwendung halte.
Und das ärgert mich, genauso wie ich mich über meine Frau ärgern würde,
wenn sie trotz klammer Haushaltskasse sich die Prada-Schuhe kauft. Bei
meiner Frau kann ich hingehen und rumnölen, bis sie die Schuhe
zurückgibt.

Was bleibt mir beim Staat? Achselzucken, bedenkliches Schweigen?
Betrifft euch nicht? Um es in einem Satz zu fassen:

Ich denke das es gegen den gesunden Menschenverstand ist, Müll zu
registrieren. (Vgl. Erbsenzähler)

Das macht keinen Sinn. Es gibt tausend Wege, eine Steuer zu erheben um
die Entsorgungskosten abzufangen und in Deutschland wurde der Weg
gewählt, der Dank seines Aufwandes praktisch die Steuern, die
eingenommen werden, verzehrt, noch bevor die Gelder dem eigentlichen
Zweck zugeführt werden. Und dann auch noch eine Bundesbehörde, das
Umweltbundesamt, damit beauftragt. Wie wollen die denn kontrollieren was
vor sich geht ? Ob die Menge stimmen? Sagt mir jetzt bitte nicht, dass
die das können. Da kommen auf 100 Hersteller ein Beamter und die haben
sich eher auf Luft und Bodenproben spezialisiert als jetzt im Kämmerchen
die Kilos nachzurechnen.

Mir persönlich wäre da der Zoll schon lieber, die kennen sich im
Güterverkehr aus und die Prüfer haben da auch eine ganz andere
Ausbildung genossen.

Ich mahne hier die Gleichberechtigung von Gross und Klein an.

Gruß

Michael
Autor: StefanK (Gast)
Datum:

Wen die Zahlen noch interessieren, hier unsere Zahlungen für 2007:

Jahreskostenbeitrag bei take-e-way (Vollkaskomitgliedschaft):    250,--
Stiftung EAR: "Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden
Registrierung"                                                    93,--

Stiftung EAR: "Änderung oder jährliche Aktualisierung einer
nach NUmmer 1.04a, 1.04b oder 1.04c nachgewiesenen Garantie
hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart"   193,--

natürlich zuzüglich Märchensteuer.

Der selbe Betrag wird dieses Jahr wieder fällig. Unsere pro Jahr
umgesetzte
Gerätemenge liegt bei ca. 800kg, Kategorie 9, Überwachungs- und
Kontroll-
instrumente zur Nutzung im privaten Haushalt.

Die Vollkaskomitgliedschaft bei take-e-way beinhaltet Registrierung bei
der EAR, Garantiestellung durch take-e-way, monatliche Mengenmeldung
durch
take-e-way und bei Treffer in der Containerlotterie Entsorgung
deselbigen.
Wir hatten letztes Jahr schon das Glück auf einen Container:-((.

Nach Registrierung und Garantiestellung durch take-e-way kommt dann ein
Kostenbescheid durch die EAR über 750,-- für Registrierung und
Garantieprüfung und man bekommt seine Reg.-Nr.


Auch wir haben die Registrierung zuerst im Alleingang versucht, sind
aber an der Garantiestellung gescheitert: Unsere Garantiesumme hätte ca.
50,-- p.a., abhängig von der Geräteart, in Umlauf gebrachte Menge und
geschätzter Rücklaufquote, betragen. Diese Garantiesumme muss
insolvenzsicher angelegt werden. Wir hatten extra bei unserer Bank ein
Sperrkonto eingerichtet, dieses wurde von EAR aber nicht anerkannt, das
Konto müsste so und so für einen Treuhänder angelegt werden. Wir haben
dann einfach entnervt aufgegeben und das ganze über take-e-way
abgewickelt. Die wollen zwar auch ihr Geld, aber es spart den Ärger mit
der EAR und schont die Nerven.

Was mich eigentlich wundert ist, dass noch niemand vor dem europäischen
Gerichtshof gegen dieses europäische (nicht nur der deutschen Umsetzung)
Gesetz geklagt hat. Das Ziel der EU ist ja der freie Warenverkehr
innerhalb der EU, aber durch dieses Gesetz wird dieser behindert. Man
muss sich ja in jedes Land, in das man seine Geräte liefert, extra
registrieren und jedes EU-Land hat seine eigenen Regeln, wo ist da der
freie Warenverkehr gegeben?

Gruß Stefan
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

Interessanter Artikel dazu mit einigen Hintergrundinformationen:

http://www.faz.net/s/Rub58F0CED852D8491CB25EDD10B7...

Das Elektroschrottgesetz ist Schrott und sollte umgehend entsorgt
werden.

Nice week,
Zardoz
Autor: Gast (Gast)
Datum:

>Stiftung EAR: "Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden
>Registrierung"                                                    93,--

>Stiftung EAR: "Änderung oder jährliche Aktualisierung einer
>nach NUmmer 1.04a, 1.04b oder 1.04c nachgewiesenen Garantie
>hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart"   193,--

Nach aktueller Preisliste:

Stiftung EAR: "Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden
Registrierung"                                                    60,--

Stiftung EAR: "Änderung oder jährliche Aktualisierung einer
nach NUmmer 1.04a, 1.04b oder 1.04c nachgewiesenen Garantie
hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart"   115,--

Ein wenig habe ich das Gefühl, dass die Mitarbeiter von Take-e-way keine
Ahnung haben oder haben wollen. Man kann mich ja für blöd halten aber
nach den  mir bekannten Rechenregeln (Addition) sind das doch jährlich
deutlich mehr wie 100,- Euro für Aktualisierungskram.

Gut, ein paar Euro hin oder her wird, auch wenn es ärgerlich ist, selbst
der Kleinunternehmer noch verkraften können, hinsichtlich des
Erstregistrierung wird es aber gleich noch undurchsichtiger ...

Einige berichten von 3-stelligen Beträgen, Andere wiederum von
4-stelligen, die weit entfernt von den 3-stelligen liegen.

Noch heftiger finde ich die notwendige Registrierung für jedes einzelne
Land. Wenn da also jemand wäre, der über egay ein paar Produkte vertickt
und dort 10* im Jahr ein Italiener, Spanier etc. so ein Teil kauft -
rechtfertigt das etwa den zeitlichen und finanziellen Aufwand - mal
abgesehen von sprachlichen Hürden ?
Den Verkauf verweigern ist ein Möglichkeit. Nur gibt es auch noch
kleinere Nischen, wo sich bestimmte nicht massenmarktmäßige Produkte
sehr schnell Europaweit oder gar weltweit herumsprechen. Deren
Zielgruppe ist dann manchmal so klein, dass ein alleiniger Verkauf in D
den ganzen Aufwand kaum    rechtfertigen würde, der Europaweite Verkauf
sich aber lohnt.

Wie geht man da als Kleinstunternehmer vor ?
Autor: 6632 (Gast)
Datum:

Da muesst man ja direkt ein Versandunternehmen in der Schweiz eroeffnen.
Von hier (CH) existiert das Ganze irgendwie gar nicht. Rechnung ab CH,
Lieferung ab irgend einem Lager in Deutschland.... Dann wuerd nicht mal
Zoll anfallen.
Autor: .... (Gast)
Datum:

Dummes Zeug! In der EG in verkehr bringen heißt auch importe aus der
schweiz und nicht nur china!
Autor: Gast (Gast)
Datum:

OK, gerade noch einmal telefoniert, als Grundlage einen Hersteller mit
einer Marke und einer Geräteart, mengen unter 1Tonne / Jahr genommen.
Der Markenname muss übrigend nicht registriert sein.

Einmalkosten:

1.01) Stammregistrierung : 90,- EURO
1.04.b) Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystems 165,- Euro

Laufende Kosten (jährlich):

take-e-way Vollkaskomitgliedschaft: 250,- EURO
VERE e.V. Mitgliedsbeitrag: 42,- EURO
1.03) Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach
den Nummern  1.01 und 1.02 60,- Euro
1.04.d) Änderung bzw. jährliche Aktualisierung hinsichtlich Menge und
Ermittlung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer
1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie bei unveränderter
Geräteart: 115,- Euro

---
Härtefallantrag soll angeblich kein Problem darstellen, wenn man
beispielsweise angibt, dass man mit 25kg (bei einem Schwellenwert von 30
kg/Jahr in Gewichtsklasse ) in Verkehr bringen wird. Das wird wohl auf
den Monat runtergerechnet und sollte man bei der monatlichen Meldung den
Wert überschreiten, wird man zu den restlichen Maßnahmen verdonnert
(Vollprüfung etc.)

Auslandsregistrierungen werden wohl durch take-e-way noch nicht
angeboten
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Hallo Nochmal,

Wegen der Registrierungskosten, das geht schnell in die Höhe, wenn man
diverse Marken verkauft.

Wegen Schweiz, ich denke dass das Bundesumweltamt keine Bußgeldbescheide
in die Schweiz verschickt, genauso wenig wie die Schweizer Knöllchen in
Deutschland bezahlt bekommen können.

Das Gesetz ist meiner Meinung nach sowieso ein Absurdum, wieso kann den
der Konsument nicht für die Entsorgung aufkommen?

Ich sage hierzu nur Toilettenpapier, da wird auch nicht der
Papierhersteller zur Kasse gebeten, sondern der Wasserverbraucher.

Bei der Mülltonne ist es genauso, da muss der Konsument bezahlen.

Industriemaschinen sind ausgenommen von der Verordnung. Um es mal von
der Kehrseite zu sehen, ich habe hier in China Bekannte, die
Containerweise aus aller Herren Länder Schrott, Elektroschrott, PET
Häcksel usw. importieren, weil das hier recycelt wird. Das ist i. Ü. ein
profitables Geschäft, da die Leercontainer so billig sind (ca. 150 USD
für einen 20ft von DE nach CN).

Fragt sich, wer den Rohstoff bekommt. Eine Tonne Nickel kostet im Moment
50000 USD. Das sind doch ganz viele feine Metalle drin, die richtig Geld
bringen. Und Kunststoff brennt, wenn man Strom produzieren will. Das
sieht bei Toilettenpapier schon anders aus, vor allem in gelöster Form
(ich will da nicht mehr ins Detail gehen).

Na ja wie auch immer... manchmal frage ich mich nur ob man da wirklich
mitmachen soll. Gerade der Aspekt mit dem freien Warenverkehr... wäre
ein guter Ansatzpunkt.

Gruß

Michael
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Hallo

eine Frage noch, hier heisst es Kleinserien. Was sind eurer Meinung nach
Kleinserien? 10, 100, 1000 Stück?

Noch eine Frage, wie kann das Umweltbundesamt kontrollieren, wenn ich
die Sachen in einem Ladengeschäft verkaufe, anstatt online?

Gibts da schon Müllfahnder um die Elektroschrottsünder dingfest zu
machen und ins Gefängnis zu bringen, oder um das liebe Geld?

Also mal ehrlich, in Zeiten, in denen bei uns Kabel geklaut werden und
Kupferdächer (vgl. Murnau, Oberbayern, 2007, Kemmelkaserne, Kapelle -
Murnauer Tagblatt) und zwar wegen des Materialwertes... mich hat es fast
vom Hocker gehauen, ich kenn das ja hier in China, die Arbeitslosen
hacken hier in Eigenregie den Baustahl aus rumliegenden Betonbrocken....
weil mein Freund immer sagt, ja die Chinesen... also in solchen Zeiten
mit so einem Gesetz anzutanzen ist absurd. Bzw. mit solchen Bußgeldern,
wenn das nun 500 Euro gewesen wären, plus die Gebühren für das letzte
Jahr, das ist schon schmerzlich genug, aber 15000 Euro, das ist ja ein
Kleinwagen. Das verdienen viele nicht in einem Jahr, es sei denn sie
sind bei Herrn Hartz angestellt.

Gruß

Michael
Autor: Gast (Gast)
Datum:

Erschreckend war für mich auch die breitwillige Akzeptanz von IHK,
Handwerkskammer, ZVEI, usw....
Man hätte erwarten müssen, daß diese Verbände mit "Eisenbahnschienen" in
Berlin gegen die unmögliche Umsetzung dreinschlagen.
Nichts.
Sehr enttäuschend.
Zumal auch die größte Zwangsmitgliederzahl von IHK und Handwerkskammer
aus zahlenden Klein- und Mittelständlern besteht.

Gruß
    Mathias
Autor: Frank Matth (frank-wob)
Datum:

Hallo,

auch ich habe einen kleinen Betrieb und bin nicht umhin gekommen mich
bei der EAR zu registrieren.

Ich habe die gesamte Prozedur über Take-e-way abgewickelt. Beim lesen
dieses Threads sind mir viele Dinge aufgefallen, die falsch Verstanden,
oder falsch verbreitet wurden.

Take-e-way besteht im Prinzip aus zwei Teilen. Der Take-e-way GmbH und
dem Vere Zweckverband. Um eines der Leistungpakete von Take-e-way in
Anspruch zu nehmen, muss man Mitglied im Vere Verband sein (3,50 Euro
Monatsbeitrag)

Take-e-way bietet 3 Module an. Sinnvoll für kleinere Unternehmer mit bis
zu 1 Tonne Elektroschrott ist Modul 3. (So eine Art rundumsorglos
Paket)Dieses Modul kostet 250,- Euro / Jahr. Dafür übernimmt Take-e-way
die komplette Anmeldung, die monatliche Mengenmeldung, stellt den
insolvenzsicheren Garantiebetrag und übernimmt die Entsorgung des
Containers, sollte man einen zugelost bekommen.

Nach erfolgter Anmeldung, erhält man dann noch eine Rechnung von der
EAR. Bei mir über 303,45 Euro. Mit dieser Rechnung erhält man dann seine
WEEE Reg.Nr.

Man muss übrigens nicht jedes einzelne Produkt registrieren. Alle
Produkte die zu einer Geräteart / Marke gehören werden zusammen
registriert. Allerdings ist es unzulässig verschiedene Gerätearten unter
einem Firmennamen als Marke zusammen zu fassen.

Der EAR ist übrigens die Anzahl egal. Die rechnen nur in KG.

Übrigens kann sich jeder auf der Seite der EAR ansehen ob ein Hersteller
dort registriert ist. Es gibt dort ein Java Programm. Den extrem langen
Ladezeiten nach zu urteilen wird das Programm rege genutzt.
Ich habe schon zwei Bekannte die von einem Anwalt abgemahnt wurden.
Beide haben über EBay verkauft. Ich würde jedem raten nicht auf sein
Glück zu hoffen. Diese Typen  warten nur darauf abzukassieren.

Viele Grüße Frank
Autor: Gast (Gast)
Datum:

Ich habe noch einaml weitergeforscht, insbesondere was den Verkauf B2C
in´s Ausland über Fernkommunikationsmittel angeht. Eine Katastrophe,
sage ich euch ...

Es scheinen keinerlei Übersichten zu existieren, in welchem Land in dem
Fall eine Registrierung erforderlich ist und in welchem nicht. Man solle
in jedem EU-Staat beim entsprechenden Ansprechpartner extra anfragen.
Abgesehen von gewissen Sprachhürden bekäme man vermutlich aber immer
noch keine rechtsverbindliche Aussage.

Es ist, man glaube es kaum, wohl schon aufgefallen, dass dies ein großes
Problem darstellt und es wird daran gearbeitet (wenn man das so nennen
kann). Aussage beim Umweltbundesamt: "Die nächsten 3 Jahre wird das
nichts."

Na danke !

"Erst denken, dann handeln" ist wohl noch nicht überall angekommen ...
Autor: Xor (Gast)
Datum:

In 3 Jahren sind dann wieder Wahlen. Da werden ein paar Strohfuer laufen
gelassen zur Ablenkung. Also wird dann auch nichts.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Ich hab mal einige Infos hier aufgesammelt und mal eine Beispielrechnung
ins Wiki gesetzt. Schaut mal drüber, ob das so korrekt ist.

http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmel...
Autor: .... (Gast)
Datum:

Danke für die Übersicht.
Die Zahlen von EAR würde ich so sehen.

Die Frage ist nur, wenn ich unter 30KG vertreibe: Wofür noch den anderen
Laden. Muß ich immer noch mit dem Container-Los rechnen?
Autor: 6633 (Gast)
Datum:

Danke fuer die Zahlen. Das ist ja graesslich. Wenigsten kann man die
Auslagen als Aufwand geltend machen.
Autor: Fragender (Gast)
Datum:

Wie sieht es mit der Gebühr für die WEEE aus? 500€ jährlich sind fast
noch zu ertragen, wenn nicht noch mehr da hinzukommt
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Ich war mal so frei ein paar Informationen hinzuzufügen...
Autor: Fragender (Gast)
Datum:

Also 255€ einmalig und
467€ jährlich und man ist als Kleinstunternehmer legal und alle Sorgen
los was EAR angeht? Keine verdeckten Kosten wie Container-Lotterie etc?
Bedarf es eigentlich einer Qualitäts-Norm/Überpfrüfung der
"Produktionsstätten"?
Autor: Gast (Gast)
Datum:

Naja, auf der sicheren Seite zum Thema ElektroG auf jeden Fall,
vorrausgesetzt der Verkauf erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

Aber da gibt´s ja noch EMV und jeden Menge kaufmännischen Kram, wo auch
gerne mal abgemahnt wird. Mit einem nicht zu unterschätzendem Risiko ist
das also immer behaftet ...
Autor: Fragender (Gast)
Datum:

>Aber da gibt´s ja noch EMV und jeden Menge kaufmännischen Kram, wo auch
>gerne mal abgemahnt wird. Mit einem nicht zu unterschätzendem Risiko ist
>das also immer behaftet ...

Genauer bitte
Autor: Gast (Gast)
Datum:

Was willst du jetzt erläutert haben ? Dass gewisse Werte bezüglich
Abstrahlung und Störempfindlichkeit eingehalten werden müssen sowie dass
es sicherheitstechnisch ebensoviele Dinge zu beachten gibt sollte
logisch sein. Genauer ? Da gibt es ganze Bücher ...

Die Risiken bei kaufmännischen Tätigkeiten sind doch allgemein bekannt.
Kein Impressum in einer E-Mail, ein falsches Wort in den AGBs oder aber
auch die vergessene Angabe über die Rücknahme von Altbatterien, wenn man
batteriebetriebene Geräte verkauft kann zu teuren Abmahnungen führen. Ob
solche kleinen Punkte nun wirklich anderen Wettbewerbern schaden oder
nicht, manch einer will einen vielleicht einfach nur ärgern oder das
große Geld mit deiner Unwissenheit verdienen.

IHKs etc. können bezüglich der Regeln weiterhelfen, allwissend sind sie
dennoch auch nicht und ein Restrisiko bleibt immer bestehen ...
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Ein Punkt ist in der Tat noch unklar: Wenn man in die Härtefallregelung
fällt,  kann es dann trotzdem passieren, dass einem ein Container
zugeschustert wird? Braucht man dann in der Tat take-e-way, damit die
das für einen erledigen?

Weiß da jemand was drüber?

Denn wenn man auch keine Container zugeschustert bekommt, würde es sich
selbst beim kleinen Härtefall auf 60 Euro jährlich beschränken (Nummer
1.03 elektrogkostv).

Und wenn man Container zugeschustert bekommt, wie wahrscheinlich ist das
überhaupt in den ersten 10 Jahren, einen zu bekommen, wenn man bis dahin
vielleicht 300Kg Elektroschrott produziert hat? Was ich gelesen habe,
soll das Verfahren einen auch bei wenig E-Schrott recht schnell treffen
können.
Autor: Gast (Gast)
Datum:

Ich habe oben bereits die aktuellen Kosten aufgeführt und hatte auch
diesbezüglich nachgefragt.

Ja, man kann auch bei solchen Mindermengen einen Container "gewinnen".

Man sagte zwar "vielleicht nach einigen Jahren" aber wer glaubt das
schon ... ?
Autor: Fragender (Gast)
Datum:

Und wenn man einen solchen Container gewonnen hat, was dann?
Autor: Bensch (Gast)
Datum:

Es ist halt 'ne Lotterie, es kann dich dreimal hintereinander treffen.
Ist wohl auch schon passiert, da scheint das Programm nicht so ganz
sauber zu laufen.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Ich hab gerade etwas bei der EAR gefunden, was gegen eine
Container-Abholung bei Härtefallregelung spricht. Dort steht:

"Jeder  Hersteller  von Elektro- und Elektronikgeräten, für die eine
Garantie  nach § 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG nachzuweisen ist (sog.
b2c-Geräte - s. dort), hat eine individuelle Rücknahmeverpflichtung für
Altgeräte aus privaten Haushalten, die grundsätzlich im Rahmen der
Abholkoordination zu erfüllen ist."

(Quelle: http://www.stiftung-ear.de -> FAQ -> Abholkoordination)

Nun ist es aber beim Härtefall so, dass die Prüfung der
hersteller-individuellen Garantie seitens EAR entfällt. Wenn das auch
heißt, dass man diese nicht braucht, würde das bedeuten, man bekommt
auch keinen Container.
Autor: Fragender (Gast)
Datum:

Perfekt. Geht es nur mir so, oder verstehen andere diese Texte der FAQ
auch nicht so richtig?
Mir ist irgendwie nicht klar, was passiert, wenn ich das große Los
gewonnen habe und 2T gebrauchte Dildos aus München abholen darf, für
mich als Hamburger....
Autor: ... (Gast)
Datum:

Ist ja weit zwischen Muenchen und Hamburg. Da kann schon das eine oder
andere dazwischen verloren gehen... Bei jeder Autobahn Raststaette die
Tonne fuellen...
Autor: Frank B_. (frank_b) Benutzerseite
Datum:

Die gebrauchten Dildos wird man bestimmt bei Ebay los.
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Frank B_. wrote:
> Die gebrauchten Dildos wird man bestimmt bei Ebay los.

Hallo,

bitte ebay ID mitteilen, ich verkaufe die nach Japan.

Gruss

Michael
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Natürlich holst du die nicht selber ab. Entweder du beauftragst ein
Unternehmen im konkreten Fall oder bist z.B. bei take-e-way und die
machen dass dann automatisch für dich.
Autor: Gast (Gast)
Datum:

>Nun ist es aber beim Härtefall so, dass die Prüfung der
>hersteller-individuellen Garantie seitens EAR entfällt. Wenn das auch
>heißt, dass man diese nicht braucht, würde das bedeuten, man bekommt
>auch keinen Container.

Ich habe das eher so verstanden, dass nicht die Garantie entfällt
sondern nur die Kosten dafür ...

Vielleicht will ja doch noch einmal jemand anfragen ?
Autor: Gast (Gast)
Datum:

Aber nochmal zum kleinen Härtefallantrag. Risiko, dass man einen
Container gewinnt hin oder her, eventuell ist es trotzdem weitaus
günstiger bei solchen Mindermengen auf take-e-way zu verzichten, wenn
die dafür keinen extra Tarif haben. Bei fast 300,- Euro im Jahr für den
Dienstleister und den Verein kann man innerhalb von zehn Jahren ganz
bestimmt mehr als einen Container entsorgen .

Sollten sich solche "Gewinne" häufen bleibt entweder doch die Anmeldung
bei einem Dienstleister oder vielleicht noch der Rechtsweg. Irgendwo
hatte ich von einem Fall gelesen, der erfolgreich geklagt hatte.
Autor: Fragender (Gast)
Datum:

>oder bist z.B. bei take-e-way und die
>machen dass dann automatisch für dich.

Und die Kosten sind in den Jahresgebühren mit drin, oder fallen extra
an?
Autor: Gast (Gast)
Datum:

>Und die Kosten sind in den Jahresgebühren mit drin, oder fallen extra
>an?

Diese 250,- Euro + 42,- Euro Vere Mitgliedsbeitrag sind für eine
Vollkaskomitgliedschaft, d.h. Entsorgung ist mit drin.

Das ist dabei inklusive:




    * bietet eine fest kalkulierbare Preisgarantie. Das heißt, die Höhe
der späteren Verpflichtung zu Abholungen durch die EAR hat keinen Einfuß
mehr auf die Kosten (ausgenommen Gebührenbescheide der EAR)
    * bietet ein eigenes zugelassenes kollektives Garantiesystem
    * bietet die gesetzlich geforderte Treuhänderschaft
    * führt die Registrierung innerhalb weniger Tage zuverlässig durch
    * führt die regelmäßig notwendigen Aktualisierungen durch
    * übernimmt sämtliche monatlichen und jährlichen Meldepflichten
(Mengenmeldungen) gemäß den Angaben des Herstellers
    * führt die regelmäßig notwendigen Garantieaufstockungen durch
    * überwacht alle relevanten Termine
    * berät in allen Belangen des ElektroG (z. B. Härtefälle,
Markenregistrierung, gescheiterte Registrierungen, nicht mehr anerkannte
Garantien)
    * übernimmt auch laufende, notleidende Registrierungen und führt
diese zum Erfolg
    * ersetzt ungültig gewordene Garantien – auch rückwirkend
    * übernimmt die gesetzeskonforme Abholung und Verwertung von
Elektroaltgeräten
    * stellt ihr bundesweites Entsorgungsnetzwerk zur Verfügung
    * stellt ein permanent niedriges Preisniveau, durch regelmäßige
Konditionsverhandlungen mit ihren Entsorgern, sicher
    * übernimmt die Abstimmungen mit den Koordinierungsstellen
    * übernimmt die Disposition der eingehenden Entsorgungsaufträge
    * garantiert die Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten
ausschließlich über zugelassene und zertifizierte
Entsorgungsfachbetriebe
    * übernimmt das komplette Nachweisverfahren bezüglich der
Verwertungsquoten
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Genau, so hab ich das auch verstanden: Du zahlst die 292 Euro und alles
an Entsorgung bis 1 Tonne ist damit durch take-e-way abgedeckt.
Zuzüglich einiger organisatorischer Dinge, die die für ich erledigen, um
dich möglichst optimal zu entlasten. Du musst dann nur noch an die EAR
die Gebühren der jährlichen Aktualisierung entrichten, um die Meldung
selber kümmert sich auch take-e-way. Die EAR-Gebühren - wenn du nicht
unter Härtefallregelung fällst, sind dann nochmal:

#  EAR jährliche Aktualisierung Mengendaten (1.03) 60 Euro
# EAR jährliche Aktualisierung (1.04.d) 115 Euro

Wie hier schon zusammengefasst:
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmel...

Das sollte dann wirklich alles gewesen sein, was WEEE angeht, wenn du in
Deutschland verkaufst.
Autor: Fragender (Gast)
Datum:

Und über 1Tonne? weil wer weiß wieviel da auf einen zukommt..
Autor: 6634 (Gast)
Datum:

Was ueber einer Tonne ist, lagert man ins naechste Jahr. Dann wird man
mit aller Wahrscheinlichkeit keinen Container bekommen.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Also es ging ja vor allem um die überdimensionale Belastung von
Kleinstunternehmen. Je mehr Elektroschrott man hat, um so weniger fallen
die Verwaltungskosten ins Gewicht. Dann sind es vor allem die
Elektroschrott-Entsorgungskosten, an denen man sich orientieren kann.
Und da hab ich Zahlen von 150-500 Euro pro Tonne gelesen.
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

Elektroschrott nach Gewicht zu belasten ist eine feine Sache - muß man
halt noch mehr leichte Kunststoffteile in den Geräten verbauen. Und
220V-Stecker lassen sich doch sicher auch noch ein wenig abspecken ...

Nice weekend,
Zardoz
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Oder man stelle sich vor, ein Steinmetz baut in einen 50Kg Steinbrocken
eine Quarzuhr mit 50 g Gewicht ein, um dieses Produkt dann zu verkaufen.
Dann hat er 50Kg Elektroschrott!

Es sei denn, der Stein hätte auch ohne die Uhr eine "Primärfunktion",
dann würde er ganz aus der Registrierung herausfallen.
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

Ja wie konnte Gott überhaupt die Welt erschaffen ohne
Bedienungsanleitung in allen jemals gesprochenen Sprachen, ohne
Befähigungsnachweis und vor allem ohne Entsorgungsnachweis für seinen
ganzen Schrott?

Der gehört ganz klar abgemahnt ...

Nice weekend,
Zardoz
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Zu dem Thema der Containerentsorgung: Wenn man einen Vertrag wie bei
Take-e-Way für eine Tonne hat, dann funktioniert das im Falle eines
Containergewinnes so, dass man nach der Entsorgung eine Tonne als
entsorgt gutgeschrieben bekommt. Was sonst noch im Container war wird
für andere Take-e-Way Kunden als freiwillige Entsorgung gemeldet, damit
sinkt deren Abholverpflichtung.

Wenn nun noch bekannt wäre wie das Verteilverfahren der EAR funktioniert
wäre man glatt auf der sicheren Seite...
Autor: Bensch (Gast)
Datum:

> Wenn nun noch bekannt wäre wie das Verteilverfahren der EAR funktioniert
wäre man glatt auf der sicheren Seite...

Warum heisst das wohl "Lotterie"? Der Rechner wählt ZUFÄLLIG einen
Dummen aus- wobei der Zufall wohl nicht richtig funktioniert, denn es
ist schon vergekommen, dass kleine Firmen zweimal hintereinander den
Hauptgewinn gezogen haben.
Autor: StefanK (Gast)
Datum:

Zum Verteilverfahren:

Es schwillt gerade ein Streit zwischen take-e-way und der EAR. Laut
take-e-way werden kleine Hersteller überproportional oft zur Abholung
eines Containers verpflichtet im Verhältnis zu Großherstellern mit zig
Tonnen Ausstoß. Die EAR behauptet, ihr Abholalgorithmus wäre in Ordnung
und beweist dies durch ein Gutachten. Take-e-way behauptet, der
Algorithmus benachteilige kleinere Hersteller und legt ein
Gegengutachten vor.

Dummerweise veröffentlicht die EAR den Algorithmus aus mehr oder weniger
fadenscheinigen Gründen nicht, so daß eine genaue Überprüfung nicht
stattfinden kann.

Stefan
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Naja, ganz zufällig ist die Containerlotterie nicht. Es wird also nicht
zufällig ein beliebiger Hersteller verpflichtet, sondern der, mit der
höchsten Abholverpflichtung, weil sein Geräte-Kontostand am höchsten
ist. Trotzdem kann es bei diesem Verfahren auch Kleinstunternehmen mit
+20 Kg Kontostand treffen.

Ich hab gerade mal mit take-e-way telefoniert und man meinte, die hätten
schon ein extremes Beispiel gehabt, wo ein Kleinstunternehmer mit
wenigen Kg Kontostand insgesamt 8 mal beauftragt wurde, Container
abzuholen. Einmal Container abholen kostet alles in allem 1000-1300
Euro.

Weil dieses Risiko kein Kleinstunternehmen eingehen kann, bleibt
eigentlich nur der Weg über einen Dienstleister wie take-e-way.

Ich hab übrigens auch gehört, dass das Bundesumweltamt eine externe
Firma beauftragt hat, die nun viele kleine Unternehmen aufspüren, um
diese auch in die Pflicht zu nehmen. Mit entsprechenden Bussgeldern
inklusive natürlich.

Was mich hingegen wundert: Ich bin mal alle Unternehmen durchgegangen,
die bei der EAR im Bereich Haushaltskleingeräte registriert sind. Das
sind gerade mal ca. 800! Und darunter findet man nahezu nur AG's und
GmbH, also so gut wie keine Kleinstunternehmen. Ich schätze, es sind
nicht mehr als 20-50 von diesen (vermutlichen) Kleinstunternehmen.
Entweder es gibt in dem Bereich keine mehr oder es hat sich bisher kaum
einer angemeldet.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Ach ja, nochwas: Take-E-Way hat mir bestätigt, dass auch bei der
Härtefallregelung man nicht um die Containerlotterie drumherumkommt. Es
werden einem lediglich ein paar Gebühren bei der EAR erlassen.
Autor: Dietmar E (Gast)
Datum:

> Es wird also nicht zufällig ein beliebiger Hersteller verpflichtet, sondern der,
mit der höchsten Abholverpflichtung

Das ist aber unlogisch. Eine deterministische Auswahl wäre keine
Lotterie und so kämen die Kleinen wohl nie dran.
Autor: .... (Gast)
Datum:

irgenwie kapier ich die Geschichte nicht:

Gebühren, Härtefall, "berechnung der Container" ist alles klar. NUR: Wer
zahlt denn die 1300€ pro Container? Ich, oder wird das umgelegt? Wofür
zahle ich denn die ganze Kohle an EAR. Bekomme ich das Geld nicht wieder
zurück? Kann ja wohl nicht sein, das ich 8*1300€ zahlen muß!

Was passiert, wenn ich erst in 2 Jahren "Gewinne" und die Kosten dann
3000€ betragen? Was wenn der Kupferpreis bei 10000000€ liegt und ich
noch "Gewinn" pro Tonne mache (was ja bei manchen Artikeln schon jetzt
der Fall ist)?
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Die Gebühren für die EAR zahlst du nur deshalb, weil da ein paar Leute
diese Angelegenheit verwalten. Das hat noch nichts mit Entsorgung zu
tun.


Und ja, wenn du 8mal einen Container gewinnst, musst du selber 8x1300
Euro bezahlen. Und weil man das als Kleinstunternehmer nicht kann, muss
man dieses Risiko absichern. Dann registriert man sich bei take-e-way,
zahlt eine jährliche Pauschale und hat dann gar nichts mehr mit der
Entsorgung der Container am Hut.

Du darfst so einen Container auch nicht selber abholen, um vielleicht
den Inhalt zu Geld zu machen. Er muss an ein zertifiziertes
Entsorgungsunternehmen übergeben werden.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Wenn der mit der höchsten Abholverpflichtung immer dran ist, aber alle
anderen Hersteller bereits so viel Schrott abgeholt haben, dass deren
Konto auf 0 oder -1000Kg steht, dann bist du mit 10 Kg dran.

Aber ehrlich gesagt, im Detail versteh ich das auch nicht. Es wird ja
auch nichts veröffentlicht. Es muss ja z.B. gewährleistet sein, dass
sich gemeldete Mengen und abzuholende Mengen irgendwie die Waage halten.
Autor: .... (Gast)
Datum:

da sollte man mal einen RICHTIGEN Rechtsanwalt draufhetzten.

1. Kann das nicht sein, dass das Los-Verfahren NICHT öffentlich ist.
Warum eigentlich?
2. Sollte man den Glos mal in den ... treten, das er das Sinvolle (unter
30KG geringe Gebühren) RICHTIG zu Ende bringt. Anfang ist ja gemacht!
3. Kann es nicht sein, das ich mit 1Kg drann komme: Es wird z. Zt. viel
mehr produziert (ergo EIGENTLICH auch angemeldet => überwacht keine
Sau!) als in nen Container geschmissen. Also sollten (und haben wohl
auch) die "Großen" ein riesen Minus. Da die "Großen" die Macht haben
(Man beachte die Wahl bei der EAR) "drehen" die die Abhohlung so, dass
die "Kleinen" ran müssen. Kostet den "Großen" weniger  und die "Kleinen"
kapieren nichts, weil sie von dem Verein, den Sie beitreten (müssen),
keine Infos bekommen.
Das Gutachten ist ein WITZ!

Für mich ist das eine legalisierte Müllmafia! Leider hat in der
Regierung keiner Mumm das zu ändern. Die Petition ist ja schön im Sande
verlaufen!
Autor: Zardoz (Gast)
Datum:

> Für mich ist das eine legalisierte Müllmafia! Leider hat
> in der Regierung keiner Mumm das zu ändern.

Mehr Sorgen macht mir, daß es in diesem Lande offenbar weniger Mumm
braucht, so etwas offensichtlich schwachsinniges überhaupt einzuführen.

Nice week,
Zardoz
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Das der Wind in Zukunft härter wehen wird, zeigt dieser Artikelauschnitt
vom 23.11.2007:

" EAR-Vorstand Theusner betonte im Übrigen, dass das ElektroG eine Reihe
von Sanktionsmöglichkeiten vorsehe, die auch konsequent eingesetzt
würden, um Missbrauch zu verhindern. "Die Zeit der Nachsicht, die für
eine erfolgreiche Einführung neuer Prozesse in einem derart komplexen
Umfeld unabdingbar ist, ist nun vorbei. Das ElektroG muss mehr als zwei
Jahre nach seinem Inkrafttreten nun bei allen potentiell Betroffenen
bekannt sein - und ist zu befolgen." Theusner wies in diesem
Zusammenhang auf die hohe Anzahl eingeleiteter
Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie deutlich zunehmende Anzahlen von
Abmahnungen bislang nicht registrierter Hersteller durch Wettbewerber
hin. Dies spreche für das grundsätzliche Verständnis aber auch für die
Einforderung wettbewerblich korrekten Verhaltens. "Trittbrettfahrer
werden hierzulande keine Zukunft haben.""

Quelle:
http://www.presseportal.de/pm/69083/1089920/stiftu...
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Noch ein netter Artikel in Sachen Container-Lotterie:

http://www.faz.net/s/Rub58F0CED852D8491CB25EDD10B7...

Genial ist der Fall mit den Kühlschränken: 53 Kühlschränke verkauft mit
einem Gewicht von etwa 2 Tonnen. Dafür mussten dann 34
Entsorgungsaufträge mit insgesamt 91 Tonnen und 27.000 Euro ausgeführt
werden. Das macht rund 510 Euro Entsorgungskosten pro Kühlschrank!
Fazit: Der Verkauf musste eingestellt werden.

Wenn ich das anderen Leuten erzähle, die glauben mir das alle nicht,
weil es so abstrus ist. Das kann sich keiner vorstellen, was da derzeit
in Deutschland läuft.
Autor: matchboxers (Gast)
Datum:

Hallo ,
vielleicht kann das jemandem helfen :

http://www.stiftung-ear.de/suche?q=ausnahmen&cx=01...



Grüße
matchboxers
Autor: Gast (Gast)
Datum:

@matchboxers

Schon mal weitergelesen ???

  Gibt es Ausnahmen von der Abholkoordination für kleine, nur regional
aktive Hersteller?

Die Antwort:
    Das ElektroG sieht keine Ausnahmen für irgendwelche
Herstellergruppen vor. Jeder Hersteller ist zur bundesweiten Abholung
von Altgeräten entsprechend den Abholanordnungen der zuständigen Behörde
verpflichtet.
Autor: Florian (Gast)
Datum:

Autor: MRT (Gast)
Datum:

Hallo !

Und schade das hier seit einger Zeit nichts mehr läuft.

Aber drei Monate nach dem letzten Beitrag hier.. ist schon einiges
passiert.

Habt Ihr mal auf die HP von [www.take-e-way.de] oder
[http://www.it-recht-kanzlei.de/elektrog-hersteller...]

Der Vollzug ist im vollen Gange.


Bin auf eure reaktion gespannt.

Gruß

t.
Autor: oje (Gast)
Datum:

Ist olimax eigentlich registriert ?
Wird jetzt jeder der Eval-Boards vom Hersteller oder olimax vertreibt
abgezockt, bzw. abgemahnt ?

Sehr schön. Da fällt mir grad ein, ich müsste mal wieder meinen Nachbarn
verklagen, sein Gesicht gefällt mir gar nicht ...
Autor: NoNews (Gast)
Datum:

@MRT:
Juhu endlich News von WEEE! Super Fund!
Fast hätte ich schon verdrängt dass es WEEE gibt...

Du hättest auch schreiben können:
"Jetzt gibt´s Beispielprozesse und endlich wurde jemand verklagt.
Für alle die noch nicht genug von WEEE & Co. haben: hier könnt Ihr euch
alles nocheinmal durchlesen und sehen was passiert wenn man sich nicht
registriert... also schön registrieren."
Autor: MRT (Gast)
Datum:

Nja!
Abmahnungen sind schon lästig und kosten Geld,
aber bei den Bußgeldbescheiden ist ja eine Abmahnung vom Wettbewerb
ja noch ein netter Hinweis.

Und eigendlich kann man ja gleich noch ein Thread eröffnen für die
Verpackungsverordnung (VerpackV).

Grüße

t.
Autor: MRT (Gast)
Datum:

Guten Morgen,

keine Angst ich werde auch nicht müde.

Hier ein neues Thema bzgl. Abmahnungen.

gefunden 30.07.2008 war am 29.07 dort noch nicht auf der Seite.

http://www.take-e-way.de/?id=53

Gruß
t.
Autor: Mark (Gast)
Datum:

Hi!

Ich muß das alte Ding noch mal auspacken.

Es wird ja im Wiki über Kosten bei take-e-way von ca.

0 - 303 euro einmal
und
339 - 548 euro jährlich gesprochen.

Bekomme ich dann auch eine WEEE Nr?

Ich frage weil einen die pure Registrierung bei EAR ja schon 750
(Netto/Brutto?) kosten soll.




Und dann noch mal eine Fragen aus der Praxis.


1. Ich Importiere z.B. LED-Kulis alle von Hersteller ChinaPen.
Muß ich für verschieden farbige LED oder verschieden große Kuli jeweils
ein Produkt anmelden oder nur einmal die Marke ChinaPen?



2. Wenn ich wirklich kleines und leichtes E-Spielzeug importiere von 10
verschiednen Herstellen, Gesamtmasse über alles in im Jahr aber nur
10Kg.

Was würde dies bei take-e-way kosten?
Was direkt bei EAR? (so ganz habe ich es nicht verstanden)



3. Macht es Unterschiede im Preis oder sonst wo wenn ich 50% B2B und 50%
B2C verkaufe? Einfacher und nicht verboten wäre zu sagen das man 100% an
privat verkauft?



4. Was wäre wenn ich diese Kulis aus Österreich importiere? Ich bräuchte
keine WEEE sondern der Importeur aus China. Ab wann und wo muß ich die
WEEE nachweisen? Homepage, Produkt, Rechnung? Oder erst wenn eine
Abmahnung kommt bzw. ich es auch auf ein Gerichtsverfahren?
(Hintergrund: Ich muß doch einem Abmahner nicht meine Einkaufsquellen
für evtl. unlautere Zwecke offenbaren? - Also meine Eingangsrechnng aus
der nicht nur Lieferrant+WEEE, EK, Menge usw. hervorgeht.)



5. Wenn ich als Importeur etwas nach Österreich verkaufe. Muß ich mich
dann auch dort registrieren lassen?
Bisher dachte ich nicht. Aber irgendwo in diesem lagen Thread habe ich
es so verstanden, dass es in jeden Land sein muß.(?)

Ich verkaufe das Zeug Europaweit ... wäre doch unmöglich. ;-(
Autor: Sven (Gast)
Datum:

> Ich verkaufe das Zeug Europaweit ... wäre doch unmöglich. ;-(

Hast Du schonmal über Hartz4 nachgedacht? Ernsthaft? Der Antragskram
dürfte deutlich weniger stressig sein, als Dich europaweit registrieren
zu lassen. In einigen Ländern nur möglich, wenn Du dort eine
Niederlassung hast.

Mach den Laden dicht und geh stempeln.
Autor: lieberanonym (Gast)
Datum:

Mein Wissensstand ist derzeit der:
Geräte der Mess- und Regeltechnik sind von den Verpflichtungen des WEEE
ausgenommen. Es gibt hierzu eine Verfügung des Bundesministeriums für
Umweltschutz. Ob die allerdings in anderen EU- Staaten, in die man evt.
exportieren will, auch greift , entzieht sich meiner Kenntnis. Alle
anderen Geräte, auch die importierten, müssen teilnehmen. Für jedes EU-
Land gelten andere Bestimmungen und sind extra Anmeldungen
notwendig.Sven hat da recht: Das geht nur mit einer Vertretung oder
einem Bevollmächtigten im jeweiligen EU- Land.
Bei z.B. China- Importen haftet der Importeur ("Inverkehrbringer")
dafür.
Wie mehrfach hier erwähnt, ist dieses Gesetz ein schwerer Schlag gegen
kleine Unternehmer und Existenzgründer. Zusammen mit der CE-
Kennzeichnung , (EMV usw.) ist es inzwischen nahezu unmöglich, sich
selbständig zu machen.
Autor: Mark (Gast)
Datum:

Knapp 2 Stunden Telefon ...

IHK Zerntrale ... andere Nummer geben lassen
2. da sind Sie hier falsch ...
3. ne, da ist ein anderer ...
4. ...
5.  ... am besten die IHK 100km weiter ...

6. der fühlte sich Zuständig. Stammelte auch was von EAR usw., laß auch
Gesetzestexten und Amtsblättern vor.
Meine Frage ob er take-e-way empfehlen kann - "hä was is das?"

HALLO DAS DARF DOCH NICHT WAR SEIN?

Er hätte noch nie eine Firma da angemeldet und wüßte auch gar nicht was
man da im System machen muß ...

Meine Stadt hat >100k ... diese andere bestimmt >150k!



Zusammen mit take-e-way (wirklich echte Verkaufsmenschen!) weiß ich nun,
dass diese 298 EUR für JEDE Marke/Hersteller fällig ist.

Was es nur bei EAR ist weiß ich immer noch nicht.


Seine ganzen Einkäufe umlabeln geht logistisch kaum und bringt nur
Probleme, da Kunden anhand der Herstellernamens kaufen.

Man müßte sich wirklich in ganz Europa registrieren !!!
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Hallo,

Die Marke muss auf dem Produkt sichtbar sein, die WEEE Kennzeichnung
auch. Jede Marke muss einzeln beim EAR registriert werden, was richtig
Geld kostet. Take-e-way ist ok. EAR ist nur Deutschlandweit zuständig.
Im Moment gibt es keinerlei eindeutige Regelungen, wie das
grenzübergreifend zu sein hat. Es gibt den Gesetzestext, aber keiner
will da im Moment schlafende Hunde wecken. Deutschland hat die EU
Verordnung wie immer am aufwendigsten umgesetzt.

In Österreich muss man Müllmarken bei der Kommune kaufen, in der man
seinen Firmensitz hat. Einfach, überschaubar, unkompliziert. Wird wohl
auch gegengeprüft, aber so sollte es auch in DE sein.

Stattdessen wird eine eigene Behörde dafür geschaffen, hinzu kommt ein
komplizierte und dazu unklare Gesetzesgrundlage, die kleine Unternehmer
total überfordert.

Übrigens große auch, es gibt den Fall eines Solarzellenherstellers, der
sich auf Berghütten spezialisiert hat - die sind davon ausgenommen -
allerdings hatte er stromsparende koreanische Kühlschränke im Programm.
Davon hat er 50 Stück verkauft, und musste für insgesamt 20.000 Euro
Entsorgungskosten, die per Losverfahren auf ihn bestimmt wurden,
aufbringen, innerhalb des 1. Jahres. Der Hersteller verkauft jetzt keine
Kühlschränke mehr.

Ich möchte hier nicht aufführen, dass es fälschlicherweise als
Müll/Schrott bezeichnet wird. Das sind wertvolle Rohstoffe, die in
anderen Länder gewinnbringend verkauft werden können.

Im übrigen verschwindet der dt. Müll komplett... es gibt keine Chance,
den Müll anzukaufen, wenn er ersteinmal in System verschwunden ist, da
verdienen sich einige Firmen dumm und dämlich, und der Staat supported
das Ganze auch noch.

Für mich eine legale Verarsche, irgendwann wird es auffliegen und dann
stehen ein paar Politiker in der Bildzeitung und können danach in den
Ruhestand gehen.

Gruß

Micha
Autor: Knut Ballhause (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite
Datum:

Hoffentlich. Aber ohne Bezüge! Nur die Grundsicherung.
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

In den letzten Beiträgen waren mal wieder ein paar gefährliche
Fehlinformationen:

Ausnahmen: Die Ausnahmen für Mess- und Regelgeräte betreffen die RoHS
(also bleifrei etc.), nicht die WEEE. Auch Hersteller/Vertreiber von
solchen Geräten müssen sich bei der EAR registrieren, nur nehmen sie als
B2B Lieferenten nicht an der Containerlotterie teil, sondern müssen den
Elektroschrott direkt vom Kunden zurücknehmen.

Rolle der EAR: Die EAR übernimmt keine Entsorgung usw. sondern ist die
Registrierungsstelle bei der man gemeldet sein muss. Zusätzlich braucht
man als B2C Lieferant dann noch die Containerlotterieversicherung und
Garantiestellung, das sind dann die Funktionen die take-e-way übernehmen
kann.

EU: Wie schon von jemand anderem angemerkt ist die Gesetzeslage für den
grenzüberschreitenden Vertrieb innerhalb der EU nicht ordentlich
geregelt. Bezieht man aus einem anderen EU Staat Geräte die man dann in
Deutschland vertreibt, so ist es egal ob die in dem anderen Land bereits
registriert sind, es muss noch mal in Deutschland registriert und
gezahlt werden. Versandhandel aus Deutschland in andere EU Länder ist
nicht hinreichend geregelt. Man meldet zwar seine Mengen bei EAR an, es
gibt aber keinen vernünftigen Mechanismus in die regionalen Systeme zu
kommen.
Autor: nabeshima (Gast)
Datum:

Hat eigentlich schon mal jemand dagegen geklagt? So wie das Gesetz ist,
ist es doch völlig unzumutbar, unverhältnismäßig und ungerecht. Werden
hier nicht Rechtsgrundsätze verletzt? Mit take-e-way wird es zwar etwas
erträglicher, aber das ist ja eine private Initiative quasi zur Umgehung
des Gesetzes.
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Was eine Klage angeht, vor dem europäischen Gerichtshof, wenn überhaupt.
Kostspielig und für die großen Firmen kein Problem. Das ElektroG
verletzt in der vorliegenden Form bestimmte Freiheiten des
EU-Binnenmarktes. Bei Grenzübertritt der Waren wird die Abgabe fällig.
Bekommt der Österreicher denn seine in Österreich bezahlten Gebühren
zurück, wenn er die Waren nachweislich in DE verkauft und auch noch
einmal bezahlt?

Des weiteren ist es völlig unwichtig, wo die Produkte eigentlich
hergestellt wurden. Da kommt doch schon der Haken.. Man könnte ja
inländische Hersteller verpflichten, diesen ganzen Firlefanz über sich
ergehen zu lassen, Kleinunternehmen mit Pauschalbetrag. Importe - die
Gebühren - kann man praktischerweise über den Zoll erheben lassen, da
der Zoll sowieso Gewichte mit erfasst - und entsprechend
landesspezifisch abführen. Wenn dann in die EU-Länder verkauft wird,
kann das ähnlich wie bei der USt zentral gemeldet werden, und die
Gebühren können unter den EU-Ländern entsprechend korrigiert werden.

Auch das eine EU-Verordnung in den jeweiligen Länder unterschiedliche
Belastungen mit sich bringt, für den Unternehmen, ist nicht im Sinne der
EU, siehe Zollunion. Momentan sind z.B. österreichische Internetshops
komplett übervorteilt, DHL bietet einen Sonderservice an, fährt mit dem
Laster täglich - gleiche Kosten wie in DE verschickt. Weniger EKSt und
Gewerbesteuer... das freut die Österreicher, dass in DE die Gesetze so
cool sind, das sie sich Marktanteile holen können.

Was die Müll Mafia angeht... na ja... wir werden es sehen. Einer meiner
Kunden hatte vom EAR eine Bussgeldbescheid i.H.v. 15000 euro für das
nichtangemeldete Inverkehrbringen von ca. 200kg Effektivmüll bekommen.
Nach Anwalt (2000 Euro) waren es dann nur noch 500 Euro Bussgeld, aber
immerhin.

Wie sieht das bei KFZs aus? Fällt da auch WEEE Gebühr an. Was ist, wenn
ich meinen Autoradio schrotte und ausbaue und wegwerfe.

Was die eigentliche Frechheit ist, ist, dass man den Müll nicht selbst
verwerten darf, aber für die Verwertung bezahlen muss. Ich kann doch den
Wertstoff verkaufen, ich bezahle noch dafür, dass andere Profite
erzielen können mit der Verwertung.

Für einen Container Elektroschrott zahle ich gerne. Geht nach China, ich
habe Kontakte. Die Schiffe fahren alle fast leer zurück, einen 40' krieg
ich für 300 USD Fracht nach Asien. Ist kein Witz.

Micha
Autor: ... (Gast)
Datum:

Die Frechtheit ist noch, daß sich die Großen zusammentun mit den
Verschrottern, und dann das Zeug doppelt verkaufen, und so mit noch
mehr Profit die WEEE umgehen. Ein Beispiel, Dell, Siemens, ...
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

KFZ und alle darin fest eingebauten Geräte fallen unter die
Altfahrzeugverordnung und nicht unter das ElektroG. So gesehen hast Du
mit dem ausgebauten Autoradio das Problem, dass Du es halt nicht zum
Recyclinghof bringen und in den Lotteriecontainer werfen darfst.

Das ElektroG und die ihm zugrunde liegende WEEE Richtlinie sind so
ungefähr das Dämlichste was die Gesetzgeber in den letzten 50 Jahren
produziert haben. Würden die von diesem Gesetz betroffenen Geräte mit
der gleichen Sorgfalt wie das Gesetz gebaut, gäbe es am Tage mehrere
1000 Stromunfälle und Neugeräte würden nur in Ausnahmefällen wenigstens
einen Teil ihrer Funktion ausüben.
Autor: Sven (Gast)
Datum:

>> Davon hat er 50 Stück verkauft, und musste für insgesamt 20.000 Euro
>> Entsorgungskosten, die per Losverfahren auf ihn bestimmt wurden,

Cool, das sind dann 400 EUR pro Kühlschrank! Er hat da nicht viel dran
verdient, stimmts?
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Wer hat hier "Oligopol" gerufen?
Autor: Gast (Gast)
Datum:

Bez. der (Elektronik-)Entsorgungsproblematik:

Vermieten statt verkaufen. Auf unbestimmte Zeit und zu einer einmalig,
bei der Übergabe zu entrichtenden Mietsumme.

Mit folgenden weiteren Punkten im Vertrag: Die Ware darf vom Mieter
beliebig genutzt und dabei selbstverständlich auch beschädigt werden,
aber zu keiner Zeit entsorgt werden. Stattdessen kann der Miter das
Mietverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt beenden, muß aber in diesem
Fall die Ware an der Vermieter zurückgeben. Eine Weitergabe an einen
Folgemieter ist nur dann zulässig, falls dieser den genannten
Vertragsklauseln zustimmt.

;-)

Eine schönen Tag noch...
Autor: Knut Ballhause (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite
Datum:

Vermieten ist cool! Noch dazu, wenn Mieter und Vermieter die gleichen
Interessen vertreten. Auf diese Weise ließe sich auch wunderbar eine
Haltbarkeits- und Zuverlässigkeitsstudie bestimmter Baugruppen
durchführen, ohne daß man gleich tief in die Gebühren-Tasche greifen
muß. Und das ist vor den Augen der EAR so haltbar?
Autor: Jörg S. (joerg-s)
Datum:

>Vermieten statt verkaufen. Auf unbestimmte Zeit und zu einer einmalig,
>bei der Übergabe zu entrichtenden Mietsumme.

Das wird wohl nichts.

Auszug EAR:
Ein Produkt wird in den Verkehr gebracht, wenn es erstmalig
bereitgestellt wird. “Bereitstellen” bedeutet das Überlassen des
Gerätes, d.h. entweder den Übergang des Eigentums an diesem Gerät oder
die körperliche Übergabe des Gerätes durch den Hersteller, seinen im
Geltungsbereich des ElektroG niedergelassenen Bevollmächtigten oder den
Importeur an die für den Vertrieb des Gerätes  im Geltungsbereich des
ElektroG verantwortliche Person oder die entgeltliche oder
unentgeltliche geschäftsmäßige Weitergabe an den Endverbraucher oder
Benutzer unabhängig von dem Rechtsgrund, auf dem das Überlassen beruht
(Verkauf, Leihgabe, Vermietung, Leasing, Schenkung oder jede sonstige
Art eines im Geschäftsverkehr üblichen Rechts).
Autor: Knut Ballhause (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite
Datum:

F*ck!
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Zur Vermietung gibt es ein besonders krasses Beispiel eines Herstellers
von Teppichschamponierern, der diese nicht verkauft, sondern nur für
sein eigenes Verleihgeschäft herstellt, die Geräte verlassen also
niemals sein Eigentum. Trotzdem wurde er dazu gezwungen an der
Containerlotterie teilzunehmen. Ich habe den Vorgang nicht weiter
verfolgt, kann daher nichts dazu sagen ob dagegen erfolgreich geklagt
wurde.

Grundsätzlich ist aufgrund der aggressiven Vorgehensweise der EAR gegen
Leute die von denen als Trittbrettfahrer betrachtet werden, dringend
davon abzuraten windige Lösungen zu suchen.
Autor: Knut Ballhause (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite
Datum:

Ich denke das beste wird es sein, die Produkte zu entwickeln und zu
bauen und ein größerer Hersteller vertreibt diese dann mit.
Eigenvertrieb kleiner Serien lohnt sich nicht.
Autor: Michael Binder (mpnemo)
Datum:

Dem stimme ich voll zu, da sich das EAR ja auf geltendes Gesetz stützt,
ist es ausserordentlich dumm, windige Lösungen zu suchen. Wenn dann kann
hier nur die Top-Down Strategie eingesetzt werden, d.h. es muss eine
Sammelklage beim europäischen Gerichtshof eingereicht werden.

Das EAR ist im Übrigen komplett blind (wohl absichtlich), was
EU-Binnengeschäfte angeht, die wissen wohl, dass sie, wenn sie da aufs
Grass schlagen, die Schlangen wecken.

Gruß

Micha
Autor: Sven (Gast)
Datum:

>> EU-Binnengeschäfte

Naja, geht die ja eigentlich nichts an, wenn das ins EU-Ausland geht,
sind die Einrichtungen im Ausland zuständig.

Beim Import aus dem EU-Ausland werden die nicht zimperlich sein. Muss
man eigentlich immer noch einen selbst assemblierten PC beim EAR
anmelden, obwohl die Einzelteile schon angemeldet sind und dafür bezahlt
wurde?
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

> Bekomme ich dann auch eine WEEE Nr?
> Ich frage weil einen die pure Registrierung bei EAR ja schon 750
> (Netto/Brutto?) kosten soll.

Es gibt da keine halben Sachen: Entweder registriert und dann kann man
Sachen in den Verkehr bringen und hat auch eine WEEE Nr. Oder eben
nicht. 750 Euro Registrierung ist veraltet. Die Beträge stehen ja im
Wiki gut aufgelistet. Auf Gebühren kommt meist noch Mehrwertsteuer (19%)
drauf, was für Kleinunternehmer ohne Mehrwertsteuerausweis nicht
irrelevant ist.

Hier nochmal der Artikel:
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung


> 2. Wenn ich wirklich kleines und leichtes E-Spielzeug importiere von 10
> verschiednen Herstellen, Gesamtmasse über alles in im Jahr aber nur
> 10Kg.
> Was würde dies bei take-e-way kosten?
> Was direkt bei EAR? (so ganz habe ich es nicht verstanden)

Siehe im Wiki-Artikel "Kleiner Härtefall"


> 4. Was wäre wenn ich diese Kulis aus Österreich importiere?

Ist völlig wurscht, wenn du in D verkaufen willst, brauchst du eine
Registrierung in D. Es sei denn, Kunden aus D bestellen direkt bei einem
Händler in Ö.


> 5. Wenn ich als Importeur etwas nach Österreich verkaufe. Muß ich mich
> dann auch dort registrieren lassen?

Ja.


> Ich verkaufe das Zeug Europaweit ... wäre doch unmöglich. ;-(

Genau, leider. :-((

Wäre ja auch langweilig, wenn wir jetzt, wo Europa mehr
zusammengewachsen ist, keine Hürden mehr hätten. Also schaffen wir uns
neue und recht massive...
Autor: Österreicher (Gast)
Datum:

Hallo, ich möchte über e-bay elektrogeräte verkaufen. in österreich, die
seite erscheint auch in deutschland. ein deutscher kauft bei mir ein
elektrogerät, bezahlt es im vorhinein. das geschäft ist in österreich
rechtswirksam geworden, und gehr somit in österreich in das eigentum des
deutschen über. ich versende das elektrogerät das sich im eigentum des
deutschen befindet nach deutschland dem rechtmässigen besitzer. muss ich
mich als österreicher in deutschland registrieren lassen ?  unsere firma
ist in österreich  registriert. würde mich über antwort freuen lg. aus
österreich
Autor: GB (Gast)
Datum:

Also, lies mal dies hier
http://wiki.fed.de/fed-wiki/index.php/ElektroG

und hier findest Du die offizielle Gebührenordnung für die Registrierung
und die Vorraussetzungen, unter denen man sich von diesen befreien
lassen kann.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2825.pdf
Autor: GB (Gast)
Datum:

Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Hm, die Antwort mit den Links ist genauso korrekt wie wertlos für die
Fragestellung...

Tatsache ist, dass der Versandhandel bei Überschreitung von Grenzen
innerhalb der EU nicht eindeutig geregelt ist, sofern das Geschäft B2C
geht. Bisher ist mir dazu noch nichts bekannt geworden, ob dieses
Problem in irgend einer Weise rechtssicher gelöst ist.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Mir ist nur bekannt, dass bei direktem Versandhandel zum Endkunden keine
Registrierung in dem Land erfolgen muss. Registrierung in Ö sollte dann
reichen. Das hatte ich vor 1 Jahr in Erfahrung gebracht, als ich mich
näher damit beschäftigt habe. Frag mich aber nicht nach genauen Quellen,
ich hol das gerade nur aus meinem Gedächtnis.
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Das hört sich nach der üblichen Fehlinterpretation der schwammigen
Definition der EAR an, denen reicht es natürlich wenn man sich bei ihnen
registriert. Praktisch ist der Versandhandel nicht hinreichend in den
nationalen Umsetzungen der WEEE geregelt.
Autor: österreicher (Gast)
Datum:

Danke für eure Antworten !

Habe die namen weg gelassen, aber ich denke für österreich ist für mich
nun die Rechtslage klar.


Sehr geehrter Herr Dr. …………,
vielen Dank! Eventuell noch eine kurze Anschlussfrage zur
Konkretisierung:
Gilt der Österreichische Versandhändler gem. § 3 Abs 11 als Hersteller
und ist demnach von den Verpflichtungen des Gesetzes umfasst?
Antwort 2
Sehr geehrter Herr ……….,
nein, er ist ja in Österreich schon erfasst.
Zusammenfassung:
Daraus ergibt sich, dass der Österreichische Versandhändler in
Österreich nach der EAG-VO einer Registrierungs- und Meldeverpflichtung
unterliegt (gem. Antwort 1 gibt es eine korrespondierende Verpflichtung
nach der Deutschen Rechtslage für Deutsche Versandhändler), aber keine
Verpflichtung für Österreichische Versanhändler besteht, sich in
Deutschland zu registrieren oder Meldeverpflichtungen nachzukommen.
Zur Darstellung der Verpflichtungen nach der Österreichischen EAG-VO
übermitteln wir im Anhang unsere Infobroschüre (siehe insbesondere S 8,
erster vollständiger Absatz)

liebe grüsse aus österreich
Autor: .... (Gast)
Datum:

das kann es ja nicht sein!
Mann muß immer die Gesetze des jeweiligen Landes einhalten!
Wenn einer nach D was verschickt, so muß er die EAR hier bezahlen!
Ansonsten macht ein kleines Land tolle Regellungen und jeder verschickt
von da. Also, egal was die Österreicher sagen, es ausschlaggebend was
die EAR sagt (denn der Müll ist in D) und die wird zu dem Thema eine
andere Meinung haben....

Ach so, mal nebenbei: Es gibt Firmen die Regeln genau den Mist für Dich
in ganz Europa!
Autor: österreicher (Gast)
Datum:

nun diese antwort kommt aus Deutschland von sehr kompetenter stelle.
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Von welcher Stelle kommt denn diese Antwort?

Mein Kenntnisstand zu dem Thema ist nach wie vor, dass die Regelungen
ausschließlich national sind und grenzüberschreitender Handel damit fast
unmöglich.

Die EU arbeitet momentan an einer Neufassung der WEEE die u.a. genau
diese Probleme ausräumen soll.
Autor: .... (Gast)
Datum:

@Guido Körber (Gast)
wiegesagt, alles andere wäre auch blödsinn (wobei wir reden von der
EU...)
Die Ausage unseres Nachbarns halte ich schlichtweg für falsch.
Jedenfalls muß ich bei Versand in das Ausland "vor Ort" die WEEE
erfüllen. Ich wüßte nicht, warum dies bei uns anders sein sollte. Und
noch was: Wenn Du in ein Land lieferst, mußt du dich an die Vorschriften
halten - EU bedeutet aber auch, das vieles sehr viel einfacher geworden
ist (z. B. CE  - auch wenn es oft vertaufelt wird) !
Autor: Martin S. (Gast)
Datum:

Hallo zusammen,

ist nach nun gut einem halben Jahr das Fazit für Kleinstunternehmer: Es
wird nichts mehr entwickelt oder hergestellt, da eine Vermarktung in
geringen Stückzahlen dank EAR nur verlustbringend ist? Danke an die
Politik, die die Großen noch größer und die Kleinen kaputt macht.

Ich habe hier nun eine kleine (ca. 50 Gramm) Alarmgeber-Schaltung
entwickelt, die an eine PC-Hardware gekoppelt wird. Ich denke, dass ich
(wenn es hoch kommt) 20 dieser Dinger verkaufen kann. Dann wäre ich bei
gut 1 KG "Schrott", verdiene damit kappt 200-300 Euro und hätte die
Registrierungskosten zu zahlen und mit ein bischen Glück einen
Elektroschrottcontainer aus der Gratislotterie der EAR an der Backe.
Einfach super! Also wenn es gut läuft eine Nullnummer, und wenn ich das
große Los ziehe ein richtig schöner Verlust ...

Eigentlich habe ich dazu nur eine Frage: Bin ich noch ganz Wach oder
habe ich gerade einen Alptraum? Ferner: Die Kommunikationsfreudigkeit
der EAR ist fast mit der der GEZ vergleichbar ...

Grüße
Martin
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Ich würde sagen das fasst die Situation ganz gut zusammen.

Ein Ausweg ist sich auf Bausätze zu verlegen, also den Kunden z.B. noch
ein Kabel anlöten zu lassen.
Autor: Knut Ballhause (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite
Datum:

Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau
in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz"
nicht erfüllt.
Autor: micha b (Gast)
Datum:

Tja, bin genau in der gleichen Situation...
Versuche auch den Weg über "Bausatz" zu gehen. Es handelt sich um ein
Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor.
Letztendlich muß der Käufer hier vor Inbetriebnahme zwei Widerstände
einlöten sowie einige Kabel im Auto verlegen und Sensoren verschrauben.

Hoffentlich reicht das... :(

In wie weit das die Käuferschicht ausdünnt (wer möchte schon löten?
Zumal ich ja dann auf die Funktion keine Garantie geben kann)...
Ein suuuuper Gesetz, gemacht von den Großen für die Großen...
Autor: ... ... (docean) Benutzerseite
Datum:

Und wenn die Teile die eingelötet werden müssen, nicht für die Funktion
wichtig sind? ;)

Irgendwelche Widerstände als Pullup oder so an nicht benutzen Ports...
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Wenn das Gerät dauerhaft im Auto verbaut wird, dann fällt es unter die
Altfahrzeugverordnung und nicht unter das ElektroG.

Was die nicht benötigten Teile angeht: Ich würde mich nicht auf eine
Klage mit der EAR einlassen.
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator)
Datum:

Travel Rec. wrote:
> Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau
> in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz"
> nicht erfüllt.

Steht wo?

Gibt es überhaupt ein Urteil oder eine Richtlinie darüber? Oder zieht
die EAR immer rechtzeitig den Schwanz ein, um möglichst viel FUD zu
verbreiten?

Chris
Autor: Ulrich (Gast)
Datum:

Für wirkliche Kleinmengen sollte man um die Schrottlotterie rumkommen.
So wie ich das gesehen habe gibt es da mitlerweilen Freimengen von
einigen kg / Jahr. Auch gibt (oder gab ?) es für die eigentliche
Entsorgung auch eine Lösung wo man gegen eine eher kleine Gebühr (im
Vergleich zur Anmeldung, wenn die Menge nicht zu groß ist) das
weiterdeligieren darf.

Nur die hohen Anmeldungskosten bleiben noch als echtes Hinderniss für
Kleinserien.
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

@ micha b
Wenn dein "Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor" in das Auto
eingebaut wird und nicht sinnvoll ohne Auto betrieben werden kann, dann
ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Elektro- oder Elektronikgerät
gemäß ElektroG.
Du könntest das Gerät dann problemlos komplett in Verkehr bringen, weil
es nicht unter die WEEE-Richtlinie und das ElektroG fällt.

Wenn ein Gerät fest mit der Fahrzeugbatterie verbunden wird und auch
während der Fahrt genutzt wird, könnte es sein, dass Du eine
EG-Typgenehmigung (e1-Zeichen) benötigst. Bei Einbau ohne Typgenehmigung
könnte die Typgenehmigung des KFZ entfallen.
Das ist aber eine ganz andere Baustelle.

Gruß
Joachim
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Abgrenzung Bausatz zu Gerät: Ein Gerät ist es wenn es vom Endverbraucher
ohne spezielle Werkzeuge in Betrieb genommen werden kann.

Kabel anlöten = Kein Gerät
Kabel an Lüsterklemmen anschließen = Kein Gerät
Kabel mittels Stecker anschließen = Gerät

ggf. beim UBA nachfragen, von denen habe ich diese Definition im
direktem Gespräch bekommen.
Autor: Martin S. (Gast)
Datum:

@Ulrich

"... sollte man herumkommen ..." birgt ein recht großes Risiko. Auch
wenn ich nie im Lotto gewinne, aber eine Schrottcontainer bekomme ich
ganz bestimmt :-) Nun im Ernst, gibt es diesbzgl. eine wirklich
verlässliche Aussage von der EAR?

Freimengen gibt es: In meinem Bereich sind es wohl 30kg, die ich wohl
nie erreichen werde und für die Anmeldung gibt es wohl die
Härtefallregelung.

Schade, dass die EAR so wenig kommunktativ ist und nur auf Ihr dolle
Amtsdeutschseite verweist und Jura wollte ich nun nicht wirklich
studieren ...

Grüße
Martin
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Was meinst du konkret mit Freimenge? Ich kenne nur die
Härtefallregelung, aber die bedeutet ja auch, dass du einen Container
bekommen kannst und weil man das Risiko nicht tragen will, muss man dann
doch wieder z.B. bei take-e-way angemeldet sein. Das kostet dann auch
wieder etwa 350 Euro pro Jahr.

Für Kleinstunternehmen ideal wäre z.B., 30-50 Kg im Jahr durch eine
Pauschale von z.B. 20 Euro abzudecken und damit hätte es sich. Leider
gibt es sowas aber nicht.
Autor: Martin S. (Gast)
Datum:

Freimenge war ja 30kg, allerdings bezogen auf die Härtefallregelung. Die
Frage ist nun, ob man trotzdem einen Container bekommen kann. Wenn ich
es richtig verstanden habe lautet die Antwort wohl "JA". Gibt es
diesbzgl. klare Aussagen der EAR? Ich verstehe dann eigentlich den Sinn
einer solchen Härtefallregelung nicht, da gerade Kleinstunternehmen mit
einer solchen Regelung doch entlastet werden sollen. Was bringt dann
eigentlich das Sparen der Gebühren, wenn man später einen Container
bekommt ... was für ein Schwachsinn ... naja, werde mein Projekt dann
doch besser gleich in einen Container schmeissen ... die EAR ist
diesbzgl. auch taub ...

cu
Martin
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Ja, genau, das ist derzeit Schwachsinn, aber es ist so: Du kannst einen
Container gewinnen und brauchst deshalb eine Absicherung über einen
Anbieter wie take-e-way.

Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die
"Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann.
Autor: ..... (Gast)
Datum:

Winfried (Gast) wrote:

> Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die
> "Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann.

Wo sind denn eigentlich die freien Demokraten, die Gelbpartei, die
Westerwell'se? Warum sagen die nichts zu diesem leistungshemmenden,
überteuerten Bürokratismus? Wo ist Rainer Brüderle, der sich sonst doch
gegen alles was Leistung hemmt ausspricht? Sind die etwa alle zu stark
damit beschäftigt sich schützend vor die Hypo Real Estate Bank zu
stellen? Warum thematisiert kein FDP'ler diese skandalöse Regelung?
Autor: Ron (Gast)
Datum:

Weil es keinen interessiert. Oder schon mal bei ebay reingeschaut? Wenn
Irgendwer Interesse an Umweltschutz hätte, könnte er ebay mit einem
Handstreich dicht machen. Was da alles ohne Registrierung aus Fernost
verhökert wird, genügt um alle Staatsschulden zu tilgen, wenn man nicht
nur drohen und "uns" gesetzestreue verunsichern würde, sondern wirklich
mal handeln und die 50 T€ Bussgeld abkassiert. Und da rede ich nicht mal
von den Jungs, die anonym aus China versenden, sondern die deutschen
Versender, die habhaft gemacht werden könnten. Anschließend kann ebay
einpacken, denn dann bleibt ja kaum noch was an Angeboten übrig. zumal
es so einfach wäre, das kontrollierbar zu machen: Pflicht zur Angabe der
Kennzeichnungsnummer. jeder andere Müll von Impressum bis zu VerpackV
und Widerrufsrecht wird breitgetreten aber da, wo wirklich was Sinn
machen würde... Aber es interessiert eben keinen: Die dummen Zahlen, der
Schein des Umweltschutzes ist mal wieder gewahrt und das genügt. Oder
hat irgendwer schon mal was gehört, was die EAR oder das Umweltamt
gemacht haben? Wäre da was wirklich bedeutendes, hätten sie bestimmt ein
großes Fass aufgemacht, damit auch wirklich jeder mitbekommt, wie
engagiert die doch sind. Und unsereins Interessiert es ja auch nicht
wirklich. Hauptsache, wir können schön billig einkaufen (wie man den
illegalen Schrott dann später als Endverbraucher legal entsorgt ohne
Registrierung wäre auch mal interessant für eins der vielen
Polimagazine) und jammern. Anzeigen erstattet keiner. Obwohl das sicher
ein interessantes fressen für einen Anwalt à la Freiherr von G. wäre...
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Wer glaubt das ElektroG hätte was mit Umweltschutz zu tun hat irgend was
nicht verstanden.

Betreffs FDP: Die haben aktuell die zweite Anfrage im Bundestag am
Laufen betreffs ElektroG, in der insbesondere auf die Auswirkungen
eingegangen wird.
Autor: uli (Gast)
Datum:

>... die EAR ist diesbzgl. auch taub ...

Sagt mal, was schluckt ihr denn so morgens um euren Optimismus
hochzuhalten?

Die EAR hat nur ein einziges Ziel, nämlich Vorteile für die Industrie zu
erzielen, die diesen Mist aus dem Boden gestampft hat.
Warum sitzen dort im Vorstand nur Leute wie der v.Pierer?

Solange unsere Politiker faul genug sind, sich ihre Gesetze im Wortlaut
von Lobbyisten formulieren zu lassen, wird sich daran auch nie etwas
ändern.

Gruß Uli
Autor: Martin S. (Gast)
Datum:

@Uli (... die EAR ist ... taub ...)

Die Formulierung war doch missverständlich. Ich meinte, dass man den
Laden bzgl. "ich habe nur 1kg Schrott und bekomme trotzdem einen
Container?" ansprechen kann und niemals eine Antwort erhalten wird ...
Autor: Alex (Gast)
Datum:

Hallo,

sehe ich das richtig, dass der einzige Weg die EAR umzugehen für
kleinstserien < 100 Stück, der Vertrieb als Bausatz ist?

Danke
Autor: Klaus Wachtler (mfgkw)
Datum:

oder gar nicht verkaufen, sondern dem Kunden zum selben Preis auf lange
Zeit vermieten?
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Vermieten ist Unsinn (taucht immer wieder auf, geht aber nicht), als
Bausatz sollte gehen und in der Tat die einzige Möglichkeit zu sein.
Autor: Alex (Gast)
Datum:

Hallo,

wie verhällt es sich mit der Anleitung für den Bausatz, darf diese
beliebig ausführlich und bebildert sein?

Grüße
Alex
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator)
Datum:

Selbstverständlich!

Das wäre ja noch schöner ...

Du kannst auch einen Tietze/Schenk, ein Video des Aufbaus (finde ich
übrigens richtig gut, gerade für blutige Anfänger) usw. dazulegen ;-)

Chris D.
Autor: RS232 (Gast)
Datum:

Hallo Alex!

Wer soll den was gegen eine ausführliche Anleitung zum Bausatz haben?
Verstehe deine Frage nicht.
Autor: Alex (Gast)
Datum:

Hallo Chris,

Vielen Dank!


RS232 : Bei EAR rechne ich mittlerweile mit allem und frage deswegen
nach :)
Ich will mir als Student nicht die Zukunft durch eine Klage wegen einem
kleinen Nebenverdienst versauen.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Hier kannst du dir mal ein typisches Produkt anschauen, was seit vielen
Jahren als Bausatz verkauft wird. In der Aufbauanleitung kannst du auch
schauen, was dort für Angaben gemacht werden, vielleicht ist da was
rechtlich relevant.

http://www.nc-step.de/step3d.html
Autor: Axel Krüger (axel)
Datum:

Guten Abend!

Wäre es nicht sinnvoll das Wiki dahingehend zu erweitern, zu erklären
was für Möglichkeiten einem bleiben um an der EAR etc. vorbei zukommen?

Ich denke mal das hauptsächlich hier bereits in zahlreichen Beiträgen
Diskutierte, geht an dem Interesse des Threaderstellers und an dem
"kleinen Mann" vorbei! Mal im ernst: Es geht hier doch hauptsächlich um
solche Leute, die vielleicht einen maximalen Gewinn zwischen 200 und
2000 Euro mit ihren Selbstbauten erzielen wollen. Jeder wird dann seine
Idee sofort verwerfen, wenn er von den Gebühren und den Stress Kenntinss
erlangt.

Von daher mag zum Beispiel der "Bausatz" eine gute Alternative sein um
überhaupt etwas Geld zumachen, gegenüber garnichts wenn man seine Ideen
aufgrund der Gebühren auf Eis legt.

Vielleicht kann man eine Liste aufstellen von solchen Möglichkeiten
aufstellen mit allen Details und Einschränkungen dazu. Das Ganze lässt
man dann von einem Rechtsanwalt prüfen  - z.B. reicht es aus wenn der
Enduser ein Kabel an das Gerät anschließen muss, wozu er einen
Schraubenzieher benötigt (das Beispiel nicht ernst nehmen - es soll nur
klar definieren was als Bausatz gilt)

gruss Axel
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um
deine Anregung erweitert:

http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmel...
Autor: Dietmar (Gast)
Datum:

Weiss jemand, was im Artiklel der folgende Abschnitt bedeutet?

"Sonderfall Auslandslieferung - Liefert man in ein europäisches Ausland
in der Form, dass ein Endkunde direkt über Fernkommunikation (Internet,
Mail, Telefon, Fax) bei einem bestellt, so kann man ohne
Anmeldung/Registrierung im Ausland liefern. Man muss aber in Deutschland
registriert sein"?

Ist mit "Man muss aber in Deutschland registriert sein" gemeint: "Man
muss in Deutschland gemeldet sein" (und mit "im Ausland liefern" "ins
Ausland liefern)? Gilt es auch für nicht-EU?
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Wenn du in Deutschland registriert bist und z.B. nach Österreich direkt
per Online-Shop an einen Endkunden dort lieferst, musst du nicht auch
noch in Österreich registriert sein. Nicht EU ist ja irrelevant, da gibt
es ja keine Registrierung im EU-Sinne.
Autor: Axel Krüger (axel)
Datum:

Winfried schrieb:
> Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um
> deine Anregung erweitert:
>
>
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmel...


Super Sache!
Autor: Mike (Gast)
Datum:

Sorry, aber kann es sein dass wir zu viel Zeit haben oder einfach viel
zu sehr Deutsch sind?

Ich habe den Eindruck dass man eher das dümmste Gesetz versucht zu
verstehen, sich daran zu halten oder Schlupflöcher sucht ...


Die Franzosen waren uns bzgl. Revolutionen schon immer vorraus.
Hundesteuer zahle ich auch jede Menge ohne eige Gegenleistung zu
erhalten oder eine echte Begründung dafür zukennen.
Katzensteuer?
Pferdesteuer?
In Frankreich wurde die Hundesteuer schon vor langer Zeit abgeschaft. Es
hat sich einfach keiner mehr gezahlt.



Ich selbst verkaufe Produkte aus China und EU-Ländern an Endkunden
WELTWEIT. Mich überall zu registrieren GEHT EINFACH NICHT!

Und was bringt es einem oder den Kunden?
Der einzig gangbare Weg wäre die 50 verschiedenen Einkaufquellen alle
unter "NoName" oder einer eigenen Phantasie-Marte zu registrieren und zu
verkaufen.


50x geschätzte 300 EUR ist der Wert einen kleines Autos - JEDES JAHR.
Gegenwert Null, wen man alles damit Füütert ist mir besser nicht klar.
Seit 2 Jahren bin ich an dem Thema dran ... bis heute nichts umgesetzt.


Mein Gewissen?

SEHR GUT!. Ich kann es nicht nachvollziehen für 10g Teile so viel Geld
und Zeit zu stecken.

Die Größte Gefahr sehe ich bei Abmahnugen. Und da wird echte Konkurenz
auch eher zurückhaltend sein. Eher sind es Massenabmahner, denen man
aber ganz anderes begegnen kann und sollte. Und so eine Abmahnung pro
Jahr mit Streitwert 25.000 kostet einen noch keine 800 EUR - deutlich
billiger.


btw: der Import von Zubehor ist nur ein Teilbereich meines Gewerbes.
Aber das was ich hier für 5 EUR mit knappen Gewinn verkaufen kann, kann
man teilweise aus Ebay schon für 2-3 USD im Eigenimport beziehen.

Mit PainPal ist das heute Wirtschaftlich, da eine Überweisung keine 40
EUR mehr kostet. Durch den Zoll wird bei solchen Beträgen eh bzw. Zölle
und EuSt einfach nur durchgewunken oder es liegen eh Fake-Rechnung bei.

Widerruf, Gewärleistung, WEEE, Impressum, USt-Gesetze, IHK-Schröpfung,
Abmahner usw. ist alles egal.


Ich halte zwar nicht viel folgenden, aber die scheinen doch um einiges
glücker als ich zu sein und das System verstanden zu haben:

Harz IV-Schmarotzer,
Bettler (Brutto = Netto),
Schwarzarbeiter,
und allgemein Betrüger uswusf.


Umschuhlung?
Autor: Zitrone (Gast)
Datum:

@ Mike

Ich kann dich voll verstehen, bis auf deinen letzten Absatz. Bedenke mal
Folgendes, das was du machst ist gegen das Gesetz. Gesetzeskonform wäre
das was du machst zu unterlassen (all die Auflagen einhalten frisst
deinen gesamten kleinen Gewinn auf und würde nicht lohnen) und statt
dessen Hartz-IV zu beantragen (event. nur als Zuschuss, weil dein
Einkommen ansonsten nicht ausreicht). Der Gesetzgeber zwingt dich also
lieber von Transferleistungen (teilweise) zu leben, als Eigeninitiative
zu belohnen. Damit bist du vor dem Gesetzgeber kein "Schmarotzer" wie du
schreibst, sondern ein Opfer dieses Systems. Vielen anderen ergeht es
nicht anders, die eben genau nicht deinen Mut aufbringen bestehende
Vorschriften und/oder Gesetze so wie du das machst zu umgehen.
Beschimpfe also bitte Hartz-Bezieher nicht pauschal, wenn diese sich
genau so verhalten, wie der Gesetzgeber es von ihnen verlangt. Nicht die
Menschen sind Schuld sondern das System, dass sie in solche Schablonen
presst (und Eigeninitiative im Kleinen erst gar nicht zulässt).
Autor: Der Experte (TM) (Gast)
Datum:

Das Gesetz ist böse, weil es die Menschen erwürgt.

Man muss es ÜBERFLÜSSIG machen. Und zwar indem wir uns KOLLEKTIV zu so
guten Menschen entwickeln, dass wir sowas nicht mehr brauchen.

Dann können die Gerissensten es auch nicht mehr als Grund oder Vorwand
nehmen, um uns zu schröpfen.
Autor: uli (Gast)
Datum:

...Amen.

Noch nicht begriffen, daß solche Gesetze nicht für den Bürger sind und
auch nicht zur Erzeugung besserer Menschen sondern ausschließlich um
einer Lobby Geld in die Kasse zu spülen und von der Großindustrie jede
Konkurrenz schon im Vorfeld abzuwehren ????

Warum wohl verpufft jeder Protest ? Warum gibt es keine akzeptablen
Regelungen für Kleinmengen ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber
vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg
daß sie resignieren ?

Richtig. Siehe oben.

Gruß
Uli
Autor: RitschRatsch (Gast)
Datum:

Wie sieht es mit der Abfallentsorgung in Österreich aus? Es es da auch
so kompliziert?
Autor: Christian U. (z0m3ie)
Datum:

Ib Österreich kauft man wenn ich richtig informier bin einfach
Müllmarken für ein paar Cent pro Kg eine super lösung wie ich finde.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Was ich nicht verstehe ist, dass bei dieser großen Ungerechtigkeit sich
nicht mehr Widerstand regt. Irgendwie formiert sich kein großer Protest
unter den Kleinen. Seit geraumer Zeit findet man im Internet kaum noch
Diskussionen darüber. So, als hätten sich schon alle damit abgefunden...
Autor: Zitrone (Gast)
Datum:

> Warum wohl verpufft jeder Protest ?

Genau genommen gibt es kaum Protest. Den Bürgern ist diese Verordnung
nur insoweit bekannt, dass sie wissen, wo man den Elektroschrott jetzt
abzugeben hat und vor allem dass es nichts kostet. Ich wette, dass nicht
mal die meisten Abgeordneten das Gesetz genau kennen.

Vielleicht sollte man mal an die Petition erinnern. Was ist eigentlich
daraus geworden?

> Warum gibt es keine akzeptablen
> Regelungen für Kleinmengen

Die Bundesregierung wird darauf hinweisen, dass es eine solche Regelung
doch gibt. Auf dem Papier steht diese schließlich ..

Das Dilemma ist nur, die Kosten die damit einhergehen sind für den
Gelegenheitsverkäufer untragbar. Der Bürokratische Aufwand ebenfalls.
Aber den Gelegenheitsverkäufer gibt es im Denkschema einer
Bundesregierung nicht.

Oh! Nicht dass nicht pausenlos und fortwährend Engagement eingefordert
würde, das wird zu jeder Zeit "durchgemerkelt". Nur leider gibt man in
der Praxis, also im Alltag einen Dreck darauf, dafür auch den richtigen
gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Lustig dabei ist, die FDP die sich
immer für so mittelstandsnah hält hat sich komplett aus diesem Thema
rausgehalten . Soviel zu deren Glaubwürdigkeit.

> ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber
> vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg
> daß sie resignieren ?

"Dem Unternehmer" nicht, sondern dem Kleinunternehmer! ;)
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Also wer glaubt, dass das ElektroG was mit Umweltschutz zu tun hat, der
pennt definitiv. Das ElektroG ist das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit
der Haushaltsgeräte- und großen IT-Hersteller, die Angst davor hatten
ein individuelles Recycling aufgedrückt zu bekommen.

Rausgekommen ist ein Vehikel, dass sich weitgehend der staatlichen
Kontrolle entzieht (EAR) und die Verwaltungskosten so umlegt, dass diese
mehrheitlich von einer Vielzahl kleinerer Unternehmen getragen wird,
wobei die Handvoll großer Unternehmen, die für 70-80% des Gesamtvolumens
an Geräten zuständig sind, jeder auch nur ein paar hundert Euro im Jahr
zahlen (zuzüglich Containergebühren).

Nett sind auch die niedlichen Rechenfehler, bei denen halt mal ein
kleiner Anbieter mit ein paar kg Geräten pro Jahr einen ganzen Container
entsorgen darf (8-20t) und sein Guthabenkonto für Entsorgung am
Jahresende wieder auf Null gesetzt wird. Rechnet man das über die vielen
Tausend kleinen Anbieter, dann ergeben sich für die paar Großen eine
ganze Menge Container, die man sich spart.

Da wundert es einen nicht, dass bei der Jahreshauptversammlung des ZVEI
im letzten Jahr ein Vertreter eines großen Haushaltsgeräteherstellers
aufstand und sich für die erfolgreiche Lobbyarbeit bedankt hat, da wir
ja in Deutschland die niedrigsten Entsorgungskosten in der ganzen EU
haben...

Das Problem ist halt, dass die vielen kleineren Unternehmen einfach
nicht aktiv an solchen Dingen mitmachen, meist mit der Begründung für
sowas keine Zeit zu haben. Dabei bräuchten ja nur ein paar wenige
Prozent aufstehen und das Maul aufmachen, es gibt ja nur eine kleine
Anzahl großer Unternehmen und die haben zwar eine laute Stimme, aber
auch nur eine pro Unternehmen.
Autor: Mike (Gast)
Datum:

Das Problem ist, dass den Deutschen aber das Maul aufmachen schon lange
aberzogen wurde ...

Obowhl ich sehr fest Heimatverwurzelt bin, haben es die letzten 5 Jahre
Selbstständigkeit geschafft, dass Auswandern auf eine Insel mit
Entsagung vom Geldsystem oder zumindest das gehen nach Canada, Norwegen
oder Schweden nicht mehr auszuschließen ...
Autor: JL (Gast)
Datum:

welche Kosten werden in Österreich fällig?

eventuell ist das eine Lösung, einen Vertrieb in Ö als Internetshop der
dann nach Deutschland liefert. Das die Geräte nie physisch in Österreich
waren ist doch egal. Selbst wenn man dann nur eine handvoll Kunden vor
Ort hat, so bestellen diese über diesen Shop und man liefert persönlich
aus.


JL
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Das fällt mal wieder in die Kategorie: Viel Spaß mit der Abmahnung.

Auch wenn das Gesetz dumm und unfair ist, es ist nun mal in Kraft.
Autor: Nachdenklicher (Gast)
Datum:

Wie wäre es denn damit?


1. Gleichgesinnte suchen, möglichst viele!

2. Verein gründen, sich treffen und Informationen sammeln!

3. Mitgliedsgebühren 5.- Euro / Monat

4. Aus dem Ertrag der Mitgliedsgebühren ( bei 150 Mitgliedern a 5.- Euro
ergibt dies 750.- Euro / Monat = 9.000 Euro nach einem Jahr) eine
Fachkanzlei beauftragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verträge
auszuarbeiten, damit dieser Verein künftig ähnlich wie "take-e-way" die
Abwicklung für die Mitglieder übernehmen könnte.

5. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht -> Es geht gerecht zu!

6. Gründung einer einzelnen Marke dieses Vereins z.B. "Marke der
Kleinentwickler", unter dieser alle Produkte der Mitglieder verkauft
werden sollen. (Somit entfallen dann die ständigen Anmeldungen weiterer
Marken)

7. Weitere Mitglieder suchen und Lobbyarbeit beginnen, DEMOS vor den
IHK´s machen, Netzwerke bilden, Öffentlichkeitsarbeit leisten...

usw.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Über diese Idee hab ich auch schon nachgedacht. Das ist aber rechtlich
nur schwer zu entflechten. Denn Inverkehrbringer wäre der Verein, der ja
auch die Rechnungen schreiben muss. Damit haftet der Verein auch für
allen Unfug, den die Mitglieder verzapfen. Produkthaftung wäre ein
Stichwort.

Man müsste eine Entflechtung hinbekommen, dass jeder für sich haftet,
aber seine Elektroschrott-Abrechnung über den Verein macht. Müsste man
mal prüfen, aber ich glaube, das bekommt man nicht hin.

Lobbyarbeit: Mir scheint es so, dass kaum noch jemand an dem Thema
Interesse hat. Mich wundert das, müsste es doch eigentlich tausende von
Betroffenen geben. In diversen Foren ist es aber seit 1-2 Jahren extrem
ruhig geworden. Hier ebenso.
Autor: Ulrich (Gast)
Datum:

Es bsteht ja etwas Hoffnung, daß sich die neue Regierung dem annimmt.
Immerhin wollen sie ja die Bürokratie reduzieren, und beim
Elektroschrott gibt es davon schon einiges was überflüssig ist. Der
Großteil der Gebühren soll ja für die Bürokratiekosten sein.
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Na dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt mal dem jeweiligen lokalen
Abgeordneten der Regierungskoalition einen ordentlich formulierten Brief
zu schreiben. Die EU ist auch gerade dabei an der WEEE nachzubessern.
Also ist jetzt die Chance etwas zu ändern, danach haben wir wieder für
3-4 Jahre keine Bewegung in dem Thema.
Autor: Dienstleister (Gast)
Datum:

Was ist denn eigentlich, wenn ich 2 Unternehmen gründe:
1. Unternehmen: Verkauft Bausätze an Kunden.
2. Unternehmen: Verkauft die Dienstleistung "Zusammenbauen".

Ist doch eigentlich ne gute Idee, oder?
Autor: ... ... (docean) Benutzerseite
Datum:

Autor: Nachdenklicher (Gast)
Datum:

Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber
Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten
übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in
einem Verein gebündelt werden.

Wie wäre es mit:

Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ?
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator)
Datum:

Nachdenklicher schrieb:
> Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber
> Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten
> übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in
> einem Verein gebündelt werden.
>
> Wie wäre es mit:
>
> Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ?

Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de)

Laut Protokoll hatten wir Ende September 1759 Mitglieder.

Zur Hauptversammlung waren gerade mal 18 (!) Leute erschienen (leider
ist Hamburg für mich nicht wirklich "um die Ecke").

Der Leidensdruck ist offensichtlich nicht groß genug.

Positiv für die ganz kleinen: ab nächstes Jahr wird der Mitgliedsbeitrag
von 40 auf 30 Jahr gesenkt.

Chris D.

P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in
Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die
IHK-Zwangsmitgliedschaft haben. Ansonsten - das muss ich einfach so
sagen - bringen meine Unternehmerkollegen alleine aus eigenem Antrieb
nämlich herzlich wenig auf die Beine.
Autor: Jörg S. (joerg-s)
Datum:

>Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de)
Sollte man wohl man groß auf die Wiki Seite schreiben.
Wobei mir beim kurzem rüberschauen über die Webseite nicht ganz klar
geworden ist was die in Sachen EAR nun erreichen wollen. Oder geht's da
auch nur um die Verwaltung des Staus quo?
Autor: Gast XIV (Gast)
Datum:

>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in
>Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die
>IHK-Zwangsmitgliedschaft haben.

Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie
ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls
ein Dorn im Auge sind.

Nichts hat Sie gemacht außer dumm rumgucken und sich von Ihren Präses
und Co. (gerade hier in Hamburg die reine Inzucht aus Großbetriebsleuten
und Pfeffersäcken) Sonntagsreden anzuhören.

Die Chance einen Verein zu gründen um wieder ein paar Posten und
Pöstchen zu schaffen hat Sie natürlich sofort genutzt.

Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schafe selber.

Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses
maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen  sind werden sich
wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen.
Autor: ..... (Gast)
Datum:

www.vereev.de

Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung
nichts. Der bietet ne Abwicklung an. Soll heißen er macht damit Geld.

Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die
Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die
meisten über....
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator)
Datum:

Gast XIV schrieb:
>>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in
>>Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die
>>IHK-Zwangsmitgliedschaft haben.
>
> Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie
> ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls
> ein Dorn im Auge sind.

Das stimmt so nicht. Ich habe gerade in der Anfangszeit die IHK sehr
schätzen gelernt. Wenn es Probleme gab, wurde mir dort immer geholfen
oder zumindest kannten die einen, der helfen konnte. Hier in Koblenz
gibt es ein umfangreiches Programm gerade für Kleine und Starter.

Ist nicht meine Schuld, wenn die Leute das nicht nutzen.

> Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses
> maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen  sind werden sich
> wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen.

Ähm, ich glaub, da verwechselst Du was. Der VERE hat nix mit der IHK zu
tun.

Chris D.
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator)
Datum:

..... schrieb:
> www.vereev.de
>
> Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung
> nichts.

Da bist Du falsch informiert ;-) Ursprünglich sollte dieser Verein auch
Lobbyarbeit hin zu einer Vereinfachung betreiben (und etwas Erfolg hat
er ja auch) - aber wenn sich keiner einbringt, dann passiert in einem
Verein auch nicht viel.

Ich sage ja: der Leidensdruck ist nicht groß genug.
Sonst kann ich mir nicht erklären, warum von 1800 Mitgliedern nur ganze
18 erscheinen.

> Der bietet ne Abwicklung an.

Das war außerdem Ziel und für viele Kleine ist das die Rettung gewesen.

> Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die
> Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die
> meisten über....

Ich denke, nichts wäre uns allen lieber, als dass wir den Verein wieder
auflösen können :-)

Chris D.
Autor: ..... (Gast)
Datum:

Na ja, dann bin ich wohl falsch informiert.

Ich weiß nicht, was der Verein erreicht hat. Kannst Du das mal bitte
schreiben?
Ich möchte den Verrein nicht schlecht reden. Der hat für ein schlechtes
Gesetz ein gutes Angebot erstellt. Insbesondere für Kleine. Da hast Du
Recht.

ABER

Verein hin oder her, er wird mit dem jetztigen Gesetz sein Geld machen.
Warum soll er da noch was groß ändern?

Noch was:
Das ganze Gesetz ist so von der Lobby geregelt, unglaublich. Allein wie
die Wahl abgelaufen ist!
Dann würde ich gerne mal Wissen, welche Mengen bestimmte Hersteller dort
angeben. Klar, das wollen viele => darum funktioniert das System so
nicht richtig. Siehe den berühmten Kältehersteller mit seinen
x-Containern!
Autor: Realist (Gast)
Datum:

Zum Thema IHK:

hier gibt es ja durchaus eine geteilte Meinung über die IHK. Gestern
habe ich eine Einladung von der IHK erhalten. es geht um die
Möglichkeit, ITK-Dienstleistungen ins Ausland zu verlagern, indem sich
Unternehmen aus Mazedonien und Serbien bei so einer Veranstaltung der
IHK anpreisen dürfen.

"Schön", dachte ich, als ich das gelesen habe, "dass die IHK mir dabei
behilflich ist, meine Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern".
Und Serbien, ja da will ich unbedingt hin. Was solls, der kleine Krieg
dort vor nicht allzu langer Zeit ist doch längst vergessen.

Unglaublich, was die sich erlauben. Aber man sieht ja schon, wohin die
(Lobby-)Reise geht (warum wird eigentlich immer nur beschönigend von
Lobby gesprochen und das Kind nicht beim Namen genannt?)

Na ja, jedenfalls erinnerte mich das an die Frikadellengeschichte vor
einigen Wochen und ich dachte mir: "Das Vertrauensverhältnis zur IHK ist
dauerhaft gestört und ich sehe keine Möglichkeit zur weiteren
Zusammenarbeit".

Jedenfalls sollen die bei mir mal die nächsten "Beiträge" kassieren.
Dann werde ich denen ihr Schreiben von gestern vorlegen. Könnte sein,
dass dies das erste Mal in meinem Leben sein wird, dass ich einen Anwalt
beauftragen muss. Jedenfalls werde ich nicht in einem Verein
Zwangsmitglied bleiben, der den Unternehmen hilft, meine
Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern. Wäre ja noch schöner...
Autor: Mike (Gast)
Datum:

Problem an dem Sauhaufen IHK ist, dass die nicht über Mahnbescheid und
Gericht an Dein Geld kommen sonst fast genauso einfach die das FA.

Wäre die IHK nur ein örtlicher Schmarotzer, hatte die Hütte von denen
schon längst mal gebrannt.
Autor: Gast (Gast)
Datum:

Bin auch sehr verärgert über die IHK.
Bei WEEE und Elektrogeräteverordnung kam von dennen kein Widerspruch.
Rein gar nichts.
Das ist überhaupt nicht in Ordnung.

Und dazu noch die Zwangsmitgliedschaft.....
Autor: maiuguali (Gast)
Datum:

Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse
Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als
Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete
Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige
Ordnungswidrigkeit angehängt.

Die Absurdität besteht darin, dass eine private Stifung der
Elektrogroßindutrie durch das Umweltbundesamt in den Status einer
Behörde erhoben wurde. Herr Hartmund Theuser, Chef der EAR, ist jetzt
der erste deutsche Warenkontrollminister.

Faktisch kontrolliert die EAR mit ihren 20 Mitarbeitern nun den gesamten
Warenfluss an elektronischen Geräten in Deutschland.

Wann endlich brennt die Bude.
Autor: maiuguali (Gast)
Datum:

Aufhören bevor es WEEE tut!!!!!

Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere
nichtregistrierte Händler anzuschwärzten.

Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen und
nicht bei der stiftung ear registriert sind, können Sie bei der stiftung
ear melden. Bitte geben Sie dabei den Namen des Herstellers,
Vertretungsberechtigten (sofern bekannt) und die Geräte mit
Markenbezeichnung (Abbildung der Geräte auf Screenshot mit Datum und
Uhrzeit, Verkaufskatalog oder ähnliches). Die stiftung ear wird den
Sachverhalt prüfen und bei begründeten Verdacht an das Umweltbundesamt
zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (§ 23 Abs. 1 Nr. 2
und 4 und Abs. 2 ElektroG) abgeben.

Die EAR fordert mich also explizit auf, andere Händler zu denunzieren.
Das ist doch ein Riesenskandal.

Und das Umweltbundeamt mit Sitz in DESSAU!!! verfolgt diese "Täter" dann
mit hohen Geldstrafen. Das hamma doch früha schon so gemacht.

Laut Take eway sind beim Umweltbundeamt 50.000 !!! Strafverfolgungen
anhängig.

Da können wir uns auf einiges gefasst machen.

Das Umweltbundeamt verfolgt jedes Vergehen gegen das WEEE mit mindestens
8000 Euro. Da kommt doch einiges für die Staatskasse szusammen.

Armes Deutschland.
Autor: H.joachim Seifert (crazyhorse)
Datum:

Das ist kein Skandal, das ist gelebte (Umwelt)Demokratie :-)
Ich stell (aus og. Gründen) nichts mehr her. Habe mich komplett auf die
Entwicklungsschiene zurückgezogen. Dann wird der Kram wahrscheinlich
irgendwo in China produziert und kommt doch irgendwie wieder her. Mir
solls inzwischen egal sein. Habe früher Platinenhersteller, Bestücker
und Distributoren mit rel. grossen Serien beglückt. Irgendwann sind wir
zu Tode reguliert, hoffentlich erlebe ich das noch. So rein aus
Genugtuungsgründen :-)
Autor: Mathias (Gast)
Datum:

Bundesverwaltungsgericht
Hersteller müssen auch fremde Elektrogeräte entsorgen.
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektr...

Bundesweit vierzehn vorbildliche Initiativen rund um das Elektro-Gesetz
ausgezeichnet.
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektr...

Eigenlob stinkt....
Autor: Martin (Gast)
Datum:

Hallo,
ich habe da auch mal eine Frage zu den Gesetzen.

Wenn ich das Ganze richtig verstehe wäre z. B. das Verbauen von einer
fertigen Platine (von einem Hersteller, nicht selbst entworfen) in einem
Gehäuse anmeldepflichtig. Mit dabei wäre eine komplette Verdrahtung um
die Platine in Betrieb zu nehmen.

Angenommen man verkauft nun das Gehäuse mit der kompletten Verdrahtung
aber OHNE diese Platine, dann wäre es doch kein Gerät und somit nicht
anmeldepflichtig. Da das Gehäuse mit der Verdrahtung alleine nicht in
Betrieb genommen werden kann.

Die Platine könnte man doch dann entweder separat verkaufen, dann müsste
der Endkunde die einbauen oder den Händler nennen, wo man die Platine
einzeln beziehen kann.
Da es sich um keine Eigenentwicklung handelt sondern als einzeln zu
erwerbende Platine im Einzelhandel darf man die ja auch normal
weiterverkaufen.

Würde der Käufer nun die beiden Artikel separat erwerben müsste man sein
Gehäuse mit Verdrahtung auch nicht anmelden, da man ja lediglich ein
Gehäuse für eine existierende Platine anbietet oder? Das Gehäuse wäre in
diesem Fall auch von einem Hersteller RoHS konform.

Wie seht ihr das Ganze?
Autor: Andre (Gast)
Datum:

Wenn ich dich richtig verstehe, bietest Du Gehäuse (etwa PC Gehäuse) an,
in die frei erhältliche Platine (etwa Mainboards) passen.

Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es
kein Gerät.

Allerdings ist es eigentlich noch einfacher, denn:

Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen
Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss
nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne
des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem
Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS
regsitriert sein.
Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es
einfach selbst auf der Internetseite der EAR.

Dann kannst Du das Ganze so komplett anbieten, da die Platine bereits
registriert ist und Du nur das Gehäuse dazu in Verkehr bringst, was kein
Elektronikschrott ist.
Autor: krach (Gast)
Datum:

Muss der Hersteller der µCs, Transistoren, Widerstände usw diese nicht
anmelden? Wenn ich die zu einem neuen Gerät zusammensetze besteht es
dann ja auch aus angemeldeten Teilen g
Autor: Andre (Gast)
Datum:

Das denke ich nicht. Denn diese Bauteile werden üblicherweise B2B
geliefert. Auch wenn es z.B. via Conrad oder ähnliche an Endverbraucher
geht, sind es immer noch Bauteile / Bausätze, welche nicht
meldepflichtig sind. Erst ein fertiges Gerät ist meldepflichtig.

Eine Platine ist übrigens auch ein Gerät, wenn kein Gehäuse darum ist.

Allerdings wie schon irgendwo ganz oben erwähnt ist beim weglassen eines
Teiles, welches dann noch eingelötet werden muss das Gerät doch nur ein
Bausatz.
Autor: Gregor Wetzel (gregor78)
Datum:

Hallo Andre,
Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht:
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/bautei...
Gregor
Autor: Dietmar (Gast)
Datum:

Weiss jemand, ob WEEE in den Niederlanden für Kleinentwickler und
Bausätze vorteilhafter umgesetzt ist?
Autor: Florian (Gast)
Datum:

Gregor Wetzel schrieb:
> Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht:

Naja. In dem vielen Geschwafel ist das der Kern:

"Dazu gehören beispielsweise bestückte Platinen, Simulations- und
Entwicklungsboards, Development Kits oder auch externe
Universalnetzteile. Lassen Sie mich am Beispiel einer PC-CPU die unklare
Regelung und daraus erwachsende Problematik aufzeigen:
Wenn es sich um eine Bauform zum Verlöten handelt, die fest auf einer
Platine verbaut wird, wird sie auch als Komponente gesehen - und damit
nicht im Anwendungsbereich. Handelt es sich hingegen um eine in einen
Sockel aufsteckbare Version, ist dieses Bauteil ein Elektrogerät, denn
es ist zum einen „mit einfachen Mitteln durch jedermann verbaubar“ und
auch „als einzelne Handelseinheit auf dem Markt für jedermann
zugänglich“. Damit wäre gemäß dieser derzeitigen Regelsetzung und der
Interpretation durch die EAR die sockelbare Version dieses Bauteil ein
registrierungspflichtiges Elektrogerät der Kategorie 3 im Bereich B2C,
die lötbare Version dagegen ist außerhalb des Anwendungsbereiches des
ElektroG."

Also ein Bausatz wo man selbst was löten muß, bleibt frei von
Registrierungspflichten. Ich nutze das schon seit langem so - auch wenn
dadurch sicher weniger Kunden erreicht werden. Ich bin aber doch
erstaunt, wie viele dennoch zum Lötkolben greifen und bei mir sogar SMD
Bausätze bestellen.

maiuguali schrieb:
> Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse
> Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als
> Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete
> Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige
> Ordnungswidrigkeit angehängt.

Kannst Du das ein wenig ausführlicher Darstellen? Würde mich sehr
interessieren.

maiuguali schrieb:
> Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere
> nichtregistrierte Händler anzuschwärzten.

Nun ja. Ist sicher eins, jemanden zu Denunzieren. Aber wenn man schon zu
hohen Gebühren und Aufwand gezwungen wird, kann man auch verstehen, wenn
man dann nicht gerne sieht, wie die Konkurrenz bei ebay die Preise
drückt und ungeschoren davon kommt. Zumal gegen die Fernostler eh kein
deutschen Regulierungs-Kraut gewachsen ist (ich frag mich ja eh immer,
wie die das schaffen, Kleinelektronik für 5,- inkl. Versand anzubieten).
Beim Umweltbundesamt kann man wohl sich auch melden. Aber ob eine der
beiden Stellen da auch wirklich zeitnah aktiv wird? Und was sind die
praktischen Folgen? Wirklich was drüber lesen tut man ja nicht in den
Zeitungen. Wenn ich dabei sehe, wie oft man von Massenabmahnungen
liest... Vielleicht fehlt da eine Plattform für. Oder die angezeigten
Firmen sind wirklich schuldig und haben keinen Grund/Recht zu jammern
und somit erfährt niemand was davon. Vielleicht auch, weil die
angezeigte Firma nun selbst andere Firmen anschwärzt?
Autor: Florian (Gast)
Datum:

Was kostet eigentlich so eine Vollkaskomitgliedschaft bei take-a-way?
Autor: K.L. (Gast)
Datum:

Wie sieht das eigentlich beim Verleih von Geräten aus. Im Wiki steht,
das ein lebenslanger Verleih nicht der Weg ist. Ich will nicht
austricksen, sondern tatsächlich meine Geräte nach einigen Tagen wieder
haben. Damit ist das doch eigentlich wie eine Hausinstallation: Ich
bekomme das Gerät zurück und entsorge es später.
Autor: Martin (Gast)
Datum:

Andre schrieb:
> Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es
> kein Gerät.

es handelt sich um ein Controlpanel mit einem Joystick und einigen
Knöpfen dazu. Zur Steuerung benötigt dieses Controlpanel eine kleine
Platine, von einem anderen Hersteller aus dem EU-Ausland.
Lt. Hersteller ist die Registrierung nach WEEE dafür nicht erforderlich
in Deutschland. Es ist zwar eine Platine, die auch alleine einsatzbereit
ist, allerdings wird dazu ein weiteres Bauteil wie Joystick etc.
benötigt - daher fällt das angeblich nicht unter PC-Komponente.
Alle Bauteile, Platine, Joystick und Knöpfe sind RoHS-konform.

Von mir wird das Gehäuse (RoHS-konform) umgebaut mit einer Abdeckung
etc. die die Bohrungen für Joystick etc. vorsieht.

Nun, welche der möglichen Varianten wären jetzt denkbar um nicht mit der
ElektroG in Konflikt zu geraten?

1.
nur das Gehäuse mit Abdeckung und Bohrungen - also kein Elektromaterial,
nicht einmal Kabel. Die Bauteile dann separat liefern ohne der Platine,
die muss man über einen anderen Händler beziehen.

2.
das Gehäuse mit kompletter Verdrahtung, sowie Bauteile wie Joystick und
Knöpfen liefern als Bausatz. Zwar ohne Lötarbeiten, allerdings müsste
man alles selbst Verdrahten. Dieser Bausatz wäre aber komplett montiert
nicht einsatzbereit, da die Platine fehlt - die müsste dann wieder
separat von anderem Händler bezogen werden.

3.
einen kompletten Bausatz liefern mit Platine (ohne Lötarbeiten)
allerdings wird sich ein Laie doch etwas bei dem Kabelverhau schwer tun,
weil doch einige Sachen vernünftig ausgeführt werden müssen.

Mit welcher Variante wäre ich da noch auf der sicheren Seite?

> Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen
> Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss
> nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne
> des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem
> Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS
> regsitriert sein.
> Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es
> einfach selbst auf der Internetseite der EAR.

Also lt. Hersteller ist für diese Platine keine WEEE-Nummer
erforderlich, sondern lediglich die Bauteile müssen RoHS konform sein.
Hersteller ist in EU.

Aber eigentlich müsste doch ein Verkauf des Bausatzes OHNE diese Platine
ohne Probleme möglich sein, denn selbst mit Joystick und Knöpfen am
Gehäuse montiert ist der Bausatz nicht betriebsbereit, da ihm ja eine
Platine von einem fremden Hersteller fehlt.
Meine Arbeit ist ja eigentlich das moderne Gehäuse und Layout und nicht
die Bauteile, die verbaut werden. d. h. ich stelle doch lediglich ein
Gehäuse her für diverse Bauteile, die bereits RoHS-konform sind.
Autor: Florian (Gast)
Datum:

Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine
bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch
was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie
kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur
Punkt 1.

Solange Du kein Gerät nach ElektroG anmelden willst, ist es völlig egal,
ob die Bauteile (eines Bausatzes) RoHS erfüllen oder nicht. Da kannst Du
auch Bleilöten usw. ist alles uninteressant - erst wenn's eine ElektroG
registriertes Gerät wird, muß es RoHS gerecht sein.
Autor: Martin (Gast)
Datum:

Florian schrieb:
> Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine
> bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch
> was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie
> kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur
> Punkt 1.

Ja, es würde sich um eine bestückte Platine handeln.

Hmmm... d. h. ich müsste mein Leergehäuse mit Frontpanel und Bohrungen
etc. verkaufen, allerdings komplett ohne Kabel und Verdrahtung?
Darf ich da wirklich keine konfektionierte Kabel und Verdrahtung bereits
beilegen oder nur auf die Bauteile wie Joystick und Knöpfe zusätzlich
verzichten? Es wäre ja dann kein Netzteil oder so dabei sondern nur
Kabel und auch keine Bauteile.
Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?
Autor: Martin (Gast)
Datum:

Mir ist da noch was eingefallen.
Angenommen ich würde das Gehäuse, Frontpanel UND Joystick sowie Knöpfe
komplett montiert OHNE Verkabelung und OHNE bestückte Platine als Dummy
verkaufen, also gezielt als Attrappe bezeichnen. Wenn der Käufer möchte,
kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen und
das notwenige Kabel sowie Verdrahtung machen. Eine Anleitung dafür würde
ich natürlich NICHT beilegen, sonst wäre es ja auch kein Dummy Gehäuse
mehr.

Es gibt doch auch Dummy Cameras, teilweise mit Batterie betrieben, die
auch keine WEEE-Ident Nr. haben, da keine Funktion.

Das wäre doch eine Möglichkeit, oder?
Autor: Knut Ballhause (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite
Datum:

>Wenn der Käufer möchte,
>kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen

Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du
verkaufst sie als Einzelteilesortiment.
Autor: Martin (Gast)
Datum:

Travel Rec. schrieb:
> Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du
> verkaufst sie als Einzelteilesortiment.

Wenn ich die Platine nicht verkaufe sondern ein anderer Händler kann es
mir doch egal sein was derjenige da dann reinbaut. Das Gehäuse ist ja
auch nicht auf diese bestimmte Platine ausgelegt, es gibt verschiedene
Modelle von bestückten Platinen, die man verbauen könnte.
Theoretisch könnte man mit dem Joystick, Knöpfe und Gehäuse ja alles
Mögliche draus machen, es dient ja nicht einem bestimmten Zweck.
Autor: Florian (Gast)
Datum:

Martin schrieb:
> Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?

Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und
nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen
(Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils
eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen).
Autor: Martin (Gast)
Datum:

Florian schrieb:
> Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und
> nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen
> (Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils
> eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen).

Das Problem ist das: Wenn ich die Verdrahtung komplett mache muss man
eigentlich nur von dem Händler die bestückte Platine kaufen, anstecken
und irgendwie im Gehäuse befestigen, dann wäre es betriebsbereit. OHNE
diese Platine ist das Gerät aber funktionslos und nicht einsatzbereit.
Das würde wahrscheinlich ein Problem geben, weil eine fertige Platine zu
kaufen, anzustecken und im Gehäuse befestigen nicht unbedingt
Fachkenntnisse erfordert.
Wahrscheinlich müsste ich dann zumindest die komplette Verdrahtung für
die Platine weglassen und lediglich den Joystick und die Taster einbauen
- also ohne Verdrahtung, oder nur die Masse verdrahten. Was meinst Du?
Autor: Knut Ballhause (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite
Datum:

Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät
und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein
passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR
registrierungspflichtiges Gerät.
Autor: Martin (Gast)
Datum:

Travel Rec. schrieb:
> Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät
> und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein
> passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR
> registrierungspflichtiges Gerät.

Ahja, das würde also heißen, ich könnte Joystick/Taster UND die
komplette Verkabelung bereits vornehmen und auch nen Platinenstecker
dranmachen, damit jeder der will das Board kaufen könnte, einbauen und
anschließen.
Mich würde der Anschluss ja nicht mehr betreffen, da derjenige, der die
Platine/Board dann anschließt schließlich der Inbetriebnehmer sprich
Hersteller wäre. Wenn dieser das für sich selbst privat vornimmt müsste
er das Gerät dann ja auch nicht registrieren, sondern nur wenn er es
weiterverkaufen möchte.
Der Hersteller des Boards, das man verbauen könnte hat mir aber
mitgeteilt, dass die Platine in D nicht registrierungspflichtig wäre.
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne
des ElektroG. Eine Ausnahme besteht per Definition für PC-Steckkarten,
da diese einzeln im Handel sind und vom Endanwender in PC's eingesetzt
werden.

Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb
ohne WEEE-Registrierung verkaufen können.

Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein
Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen
Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne
WEEE-Registrierung zu verkaufen sein.

Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist
dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf
jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein
Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein.
Wer dann ein solches gefertigtes Gerät in den Markt bringt (verkaufen,
verleihen, verschenken u.s.w.) wird registrierungspflichtig.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß
Joachim
Autor: Martin (Gast)
Datum:

JoachimB schrieb:
> Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb
> ohne WEEE-Registrierung verkaufen können.
>
> Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein
> Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen
> Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne
> WEEE-Registrierung zu verkaufen sein.
>
> Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist
> dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf
> jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein
> Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein.

Hallo JoachimB,
danke, das hilft mir weiter. Ja, es steht eigentlich das Design im
Vordergrund. Die Einzelkomponenten (Industriejoystick, Taster,
Verdrahtung und Platine etc.) könnte theoretisch ja jeder einzeln
kaufen.
Es wäre so geplant, dass die Platine aus dem Gehäuse bleibt und diese
müsste der Käufer separat von wo anders beziehen. Es gibt auch
verschiedene Leiterplatten, die man verbauen könnte (werden alle im
Einzelhandel in D angeboten), ist also nicht auf eine spezielle
begrenzt.

Wenn ich jetzt keinen speziellen Anschluss für eine dieser Platinen
vornehme, sondern nur die Verdrahtung (Masse etc.) von Joystick und
Tastern machen würde, und an die Litzen keinen Platinenstecker für die
fertige Leiterplatte, müsste sich der Käufer selbst um einen evtl.
Anschluss/Stecker komplett alleine kümmern. Anleitung gäbe es hierzu von
mir nicht, somit wären Fachkenntnisse erforderlich, sprich "wie bau ich
aus einem Joystick mit Tastern in einem Gehäuse" einen
funktionstüchtigen Controller. In diesem Fall müsste man also eine
passende fertige Platine kaufen und diese irgendwie noch anschließen.

Oder sollte ich dann lieber die komplette Verdrahtung weglassen, damit
ich auf der 100% sicheren Seite wäre. Dann würde das schon etwas mehr
Kenntnisse erfordern ohne Anleitung. Dann bräuchte man zuerst eine
passende Platine, müsste diese befestigen und eine komplette Verdrahtung
von Joystick und Tastern herstellen.

Klar würde das die Käuferzahl beschränken, aber ich würde mir dann die
Registrierung und den Papierkram sparen.

Desweiteren kommt es mir ja, wie Du schon sagst auf das Design und die
hochwertigen Taster und Edelstahl Zubehör an und nicht auf die Technik,
die drin steckt - die ist ja auch nicht von mir.
Autor: krach (Gast)
Datum:

Hallo,

ich habe auch eine Frage in dem Zusammenhang.
Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist,
auch anmeldepflichtig? Also zB ein Datenlogger, der noch aufwendig mit
der Fahrzeugelektrik verbunden werden muss (Kabelbaum vom Logger muss
mit dem Kabelbaum vom Fahrzeug verbunden - gelötet werden). Dieser
Logger würde natürlich auch ausserhalb vom Fahrzeug funktionieren, wenn
man da Strom drauf gibt, aber es gäbe kein Grund es zu tun, weil es ja
nichts bei rum kommen würde.

Trotzdem anmeldepflichtig?

Danke!
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

Hallo,

mal noch zwei Fragen:

1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert?
2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

Gruß
Tom
Autor: Martin (Gast)
Datum:

Thomas Burkhart schrieb:
> 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert?

IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung.
Du musst dich also mit dem Gesetz des jeweiligen Landes vertraut machen.

> 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

du meinst verschiedene Versionen auf den Kunden zugeschnitten? Sofern
dein Produkt als Gerät einzustufen ist brauchst du da normal immer eine
neue Registrierung. Am besten erkundige Dich da mal direkt. Da wäre
evtl. eine Produktprüfung durch eine Anwaltskanzlei ratsam, da gibts
teilweise ne Pauschale von ca. 250,- EUR zur Prüfung aber dann hast Du
auch was 100%iges.
Autor: Florian (Gast)
Datum:

JoachimB schrieb:
> Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne
> des ElektroG.

Mit der Aussage wäre ich aber vorsichtig. Wenn die fehlenden
Verbindungen zur Außenwelt nur gesteckt werden, wird's trotzdem
registrierungspflichtig sein. Ebenso, wenn nur die Batterie fehlt.
Man sollte davon ausgehen, daß es nur sehr wenige Lücken in der
Anwendung des Gesetztes gibt.

Martin schrieb:
>> 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert?
>
> IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung.

Richtig.

Thomas Burkhart schrieb:
> 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

Auch B2B Verkäufe müssen registriert, wenn auch nicht gemeldet werden.

krach schrieb:
> Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist,
> auch anmeldepflichtig?

Ja.
Zumal hier noch weitere Gesetzte greifen (Zulassung für den
Straßenverkehr usw.)
Autor: MaWin (Gast)
Datum:

> Trotzdem anmeldepflichtig?

Bei wem willst du das anmelden ?
Beim Autohersteller?

Nein, es muss eine e1 Zulassung bestehen,
bei einem vom KBA bestellten Prüflabor,
sonst gibt es Schwierigkeiten bei einem Unfall
"ihre Elektronik war Schuld, hat den Bus blockiert,
und Vollgas bei vollem Lenkeinschlag eingestellt".

Bei EAR musst du es nur anmelden, wenn du es
verkaufen willst.
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Hallo Florian,

Grundsätzlich gilt, das bestückte Leiterplatten keine Elektrogeräte
sind. Die Ausnahme ist im Regelwerk festgelegt.
Sinngemäß:
Wenn die bestückte Leiterplatte vom Endanwender einzeln gekauft werden
kann und einfach in ein Gerät eingbaut werden kann, gilt die
Leiterplatte als Elektrogerät. Damit werden alle PC-Karten, Mainboards,
etc. zu Elektrogeräten.
Das hatte ich aber oben bereits angedeutet.

@ krach, Florian, Mawin
Die Entsorgung von Kraftfahrzeugen ist besonders geregelt.
Kraftfahrzeuge gelten deshalb nicht als Elektrogeräte. Das gilt auch für
Fahrzeugteile, wie z.B. Autoradios. Ein Autoradio ist deshalb kein
Elektrogerät.
Wofür das Gerät konzipiert ist, ist nebensächlich.
Die Frage lautet: Wird das Gerät Bestandteil des Fahrzeuges?
Damit ist der Zusammenhang zum WEEE geklärt.
Das erforderliche Typgenehmigungsverfahren zur Erlangung der e1-Nummer
ist eine andere Sache mit anderen Randbedingungen.

@ Martin
Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und
Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann
verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein
Elektrogerät her.

Hinsichtlich der Anwaltsberatung bin ich anderer Meinung.
Es empfiehlt sich im Zweifel, Zuordnungsfragen von einem vereidigten
Sachverständigen begutachten zu lassen. Falls es zum Streit kommt,
entscheidet ein Richter, der sich letzlich auf ein solches Gutachten
stützt. Mit Gutachten hat man dann eine sehr gute Ausgangsposition.


Viele Dinge sind beim ElektroG alles andere als logisch. Mit der
Regelsetzung, die bei der Stiftung ear einsehbar ist, kann man das aber
recht gut einordnen.

Gruß
Joachim
Autor: krach (Gast)
Datum:

Hallo Joachim,

ist es für die WEEE also hauptsächlich entscheidend, ob das Gerät zu
einem Bestandteil vom Fahrzeug wird?

e1 usw ausgeblendet:

Das Gerät muss von Hand mit der Fahrzeugmasse und Stromversorgung
verbunden werden. Wird es dadurch zu einem Teil des Fahrzeuges und ist
nicht mehr anmeldungspflichtig?

Theoretisch könnte man ja das Teil ausserhalb vom Fahrzeug zumindest
einschalten, allerdings völlig sinnfrei, da keine sinnvolle Funktion.

Grüße
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

Wer entscheidet eigentlich ob mein Kunde B2B ist? Muss der Kunde sich
bei mir mit Gewerbeschein erst mal ausweisen? oder reicht seine
Versicherung dass er Unternehmen/Freiberufler ist?

Noch mal zu meiner obigen Frage bezüglich Auftragsarbeit. Wie sieht es
aus wenn ein Gerät nur einmal für einen einzelnen Kunden gebaut wird?

Gruß
Tom
Autor: krach (Gast)
Datum:

Tom:

Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte,
die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht
angemeldet werden müssen
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Hallo krach,

ich sehe das genauso.
Mit dem Gerät sollte es sich so verhalten wie im Beispiel Autoradio:

Ein Endanwender kann das Gerät (Autoradio) nur im Auto betreiben und das
Gerät ist dafür vorgesehen.
Das Gerät läßt sich vom Endanwender nicht z. B. als Heimstereoanlage
betreiben, weil im Handel keine Netzteile erhältlich sind, die
ansteckbar sind und weil es im Handel keine Lautschprecher gibt, die
ansteckbar sind.

Das ein Fachkundiger aus dem Gerät (Autoradio) ein dual-use Gerät machen
kann ist unerheblich. Wenn der Endanwender die Möglichkeit der
Zweitnutzung hätte, läge dagegen ein Gerät im Sinne des ElektroG vor.

@ Thomas Burkhart
Ob der Kunde B2B ist, ist m. E. unerheblich. DIe Frage ist, ob das
Produkt B2B ist. Dazu folgendes Beispiel:
Eine Kaffeemaschine ist ein B2C-Produkt, weil dieses Küchengerät für
private Endverwender hergestellt wird und von diesen verwendet wird.
Wenn die Maschine gewerblich genutzt wird, bleibt sie ein B2C-Produkt.
Das gilt auch bei der Verwendung im Medizinbereich oder beim Militär.
D. h. die Ausnahmen für medizinische Geräte und militärtische Geräte
sind nicht anwendbar.

Die Frage nach der Stückzahl ist, es tut mir leid, auch nicht relevant.
In der Jahresmeldung ist nur anzugegeben wieviele kg oder Tonnen Gerät
vom Hersteller unter einer bestimmten Marke innerhalb einer Gerätegruppe
auf den Markt gebracht wurden.

Gruß
Joachim
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

krach schrieb:
> Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte,
>
> die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht
>
> angemeldet werden müssen

Das ist mir neu.
Gibt es dazu einen Link.

Gruß
Joachim
Autor: krach (Gast)
Datum:

Hallo Joachim,


 U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:

    * wenn ein Produkt einem Hersteller zur weiteren Verarbeitung
überlassen wird;
    * wenn das Produkt für den Export in ein Drittland hergestellt
wurde;
    * wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines
Bevollmächtigten befindet;
    * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert,
ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur
Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt
der Dritte als Hersteller

da steht es. Von der ear-Homepage.
Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen,
dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :(

Gruß
Alex
Autor: krach (Gast)
Datum:

In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein.
Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export"
verkauft?
Autor: krach (Gast)
Datum:

Oder noch eine Idee:

http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetz...

Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder?
Was ist wenn ich das Board in eine Verpackung packe und Sensoren von
Hersteller XYZ dran anschliesse. Ist es dann ein Gerät, was nicht mehr
angemeldet werden muss?
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Hallo Alex,

krach schrieb:
> U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:
>
.....
>
>     * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert,
>
> ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur
>
> Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt
>
> der Dritte als Hersteller

Das Zitat sagt, das Lohnfertiger nicht als Hersteller gelten.
Beispiel:
Ein Lohnfertiger stellt für ein Versandhaus Q Kühlschränke her und
bringt auf dem Kühlschrank auch eine Marke von Q an. Die Kühlschränke
werden an Q geliefert und Q verkauft diese an Endkunden.
Q ist damit der registrierungspflichtige Hersteller.

Die ursprüngliche Frage von TOM lautete jedoch:
2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

Tom wollte nicht als Lohnfertiger arbeiten, deshalb gehe ich davon aus,
dass Tom mit der Fertigung seiner Produkte zum Hersteller wird.

Gruß
Joachim
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Hallo Alex,

krach schrieb:
> Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen,
>
> dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :(

Ich würde das wie folgt umformulieren:

Das mit dem Autoradio ist ein prima Beispiel, weil es eindeutig geklärt
ist.

"Fahrzeuge und eigens dafür vorgesehenes Zubehör (z. B. Autoradio)
fallen nicht in den Anwendungsbereich von WEEE und RoHS, sondern werden
durch die Altfahrzeugrichtlinie geregelt."
Hier der Link dazu:
http://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Technik_...

oder einfach nach Autoradio und WEEE googeln.

Gruß
Joachim
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

krach schrieb:
> In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein.
>
> Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export"
>
> verkauft?

Alex,

mit dem verkaufen bringst Du die Geräte in Verkehr.
Verkaufst Du in die EU, dann gelten WEEE, ROHS u.s.w.
Verkaufst Du außerhalb der EU, dann mußt Du dich an das Landesrecht des
Käufers halten.

Gruß
Joachim
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

krach schrieb:
> Oder noch eine Idee:
>
>
>
> http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetz...
>
>
>
> Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder?
>

Wieso sollten die Boards eine WEEE Anmeldung haben?
Bisher müssen sich nur Hersteller registrieren.
Pollin muß eine WEEE-Registrierung haben.
1. Im Impressum von Pollin findest Du die Registrierungsnummer.
2. In der ear-Datenbank kannst Du die Nummer prüfen.

Die zweite Frage würde ich ganz konkret mit einem
"wohl eher nicht"
beantworten.

Gruß
Joachim
Autor: Tim (Gast)
Datum:

Falls es hier irgendwie von Interesse ist:

Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht.
Hier die Antwort:

Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in
allgemeiner Form Folgendes mit:



Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu
behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den
Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden
Bausätze.



Wer lediglich Bausätze von Herstellern weitervertreibt, die für die
betreffende Marke und Geräteart registriert sind, ist Vertreiber gem. §
3 Abs. 12 Satz 1 ElektroG und hat als solcher keine Verpflichtungen aus
dem ElektroG. Das jederzeit aktuelle Verzeichnis der registrierten
Hersteller finden Sie unter
http://www.stiftung-ear.de/hersteller/verzeichnis_....



Ebenfalls nicht den Bestimmungen des ElektroG unterliegt, wer im Auftrag
eines Endnutzers von diesem beigestellte Bausätze montiert.



Es steht Ihnen frei, die verbindliche (kostenpflichtige) „Erteilung
einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht“ (Siehe
Gebührentatbestand 1.07 ElektroGKostV unter
http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/elektro_u...)
durch die stiftung ear zu beantragen. Die stiftung ear wird dann
pflichtgemäß Ihre Angaben im Detail prüfen und Ihnen das Ergebnis
mitteilen.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.



Mit freundlichen Grüßen



i. A. Dr. Rudolf Winghofer


So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle.
Autor: Martin (Gast)
Datum:

JoachimB schrieb:
> @ Martin
> Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und
> Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann
> verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein
> Elektrogerät her.

na sehr schön. Ich habe gesehen, dass man diese Platine (die man in das
Gehäuse bauen könnte) im Einzelhandel mit kompletter Verdrahtung kaufen
kann. Würde nun jemand mein Gehäuse kaufen mit Joystick/Taster etc. UND
sich von einem anderen Händler diese Verdrahtung+Platine kaufen, könnte
er diese in das Gehäuse einbauen. Allerdings müsste derjenige 5
Verbindungen bei der gekauften Verdrahtung ändern bzw. herstellen, da
diese nicht mit meinen Tastern übereinstimmen, diese könnte er durch
Flachsteckhülsen oder Löten realisieren.
-> derjenige, der aus meinem Gehäuse ein Gerät macht (also die Platine
mit einer passenden Verdrahtung anbringt und somit das Gerät in Betrieb
nehmen kann) ist der Hersteller
-> da theoretisch auch andere Platinen in das Gehäuse eingebaut werden
können ist das Gehäuse nicht spezifisch für eine bestimmte Komponente
ausgelegt und kann somit nicht als Gerät definiert werden.

Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage:
Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf
aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät
erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder
als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist?

Die zweite Frage:
Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder
der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu
meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel?
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator)
Datum:

Und wenn man sich jetzt noch klar macht, dass der ganze Mist durch eine
einfach Zuordnung der Geräte in die jeweilige Klasse (wie jetzt auch)
und direkte Abführung der entsprechenden Entsorgungskosten pro Gerät
nicht sein müsste, könnte man direkt anfangen zu weinen ...

Aber das wäre ja zu einfach.

Chris D.
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

Wir sind leider in Deutschland da muss alles den Wünschen der Lobbyisten
entrepchend kompliziert gemacht werden....


Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt
an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um
EAR kümmern oder?

Gruß
Tom
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett
von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für
EAR zuständig?

Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut
Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht
allzuhoch sein.

Gruß
Tom
Autor: krach (Gast)
Datum:

Hallo Tim,

wohin hast du Deine Anfrage geschickt? Ich würde gerne nachfragen, wie
das mit Geräten aus dem KFZ ist. Wenn ich nach Autoradio + ElektroG
google, stosse ich tatsächlich nur auf pdfs in denen erklärt wird, dass
Geräte für Fahrzeuge nicht ins ElektroG fallen und somit nicht
anmeldepflichtig sind.

Ich habe dagegen (evtl sogar hier im Thread) etwas gegenteiliges
gelesen.

Grüße
Alex
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Thomas Burkhart schrieb:
> Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett
> von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für
> EAR zuständig?

Der Hersteller, unter dessen Marke das Gerät verkauft wird.

> Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut
> Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht
> allzuhoch sein.

Richtig, die EAR-Nummer ist keine Pflichtangabe gemäß Telemediengesetz.
Deshalb wird dich auch niemand wegen Verstosses gegen das
Telemediengesetz abmahnen.

Du wirst bestenfalls wegen Verstosses gegen §6 (2) Satz 4 ElektroG
abgemahnt. Wer das ElektroG nicht gelesen hat, hat das aber auch nicht
anders verdient ;)

Gruß
Joachim
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Thomas Burkhart schrieb:
> Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt
> an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um
> EAR kümmern oder?

US Hersteller wenden sich beim Export in die EU vertrauensvoll an Ihre
Handelskammer.
http://www.buyusa.gov/europeanunion/
Die Informationen dort sind übrigens sehr gut. Wer bietet schon die
Regeln aller EU-Länder im Vergleich?

Da US-Firmen gewohnt sind, wesentlich schärfere Vorschriften
einzuhalten, habe ich keine Bedenken, dass dort EAR missachtet wird.

Gruß
Joachim
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

Und wie entsorgen die einen deutschen Container?
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Martin schrieb:
> Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage:
>
> Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf
> aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät
> erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder
> als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist?

Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst.
Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre
ausgesprochen dumm!

> Die zweite Frage:
> Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder
> der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu
> meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel?

1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im
ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies
mal bei Stiftung-ear nach)

2. Wenn die Platine mit WEEE-Nr. erworben wurde, bist Du eher
Vertreiber.
(näheres bei Stiftnug ear)

Gruß
Joachim
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Thomas Burkhart schrieb:
> Und wie entsorgen die einen deutschen Container?

Du hast zwischen 21:09 und 21:11 nicht wirklich den angegebenen Link
verfolgt ;)
Autor: Thomas R. (tinman)
Datum:

mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE,
einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen)
und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen
um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job
suchen.
Autor: krach (Gast)
Datum:

Hi Thomas,

gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die
Entsorgung so einen Container teilen kann?
Autor: Fragesteller (Gast)
Datum:

Tim (Gast) wrote:
Datum: 28.01.2010 20:43

> Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht.
> Hier die Antwort:

> Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in
> allgemeiner Form Folgendes mit:



> Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu
> behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den
> Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden
> Bausätze.

> So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle.

So? Was weißt du denn jetzt MEHR?

Zitat

"sind hinsichtlich der Bestimmungen genau so zu behandeln"

Das ist juristisches Geschwafel und heißt rein gar nichts, außer schau
nach wie es die EAR in ihren Bestimmungen dargelegt hat.

Es würde mich mal interessieren, ob Conrad 190033 hierfür eine
Registrierung beantragt hat, bzw. wo ist dann das Mülltonnensymbol in
der Anleitung?

Übrigens, kann das sein, dass die kostenfreie Auskunft ein bisschen was
weggelassen hat, um die Leute zu verunsichern?

http://www.elektor.de/forum/foren-ubersicht/elekto...

Aus den FAQ

"Fallen Bausätze unter das ElektroG?
Wie wir von einer inoffiziellen Stelle erfahren haben, werden Bausätze
von der EAR so gehandhabt, dass sie unter das ElektroG fallen, wenn aus
Ihnen im zusammengebauten Zustand ein Gerät entsteht, das unter das
ElektroG fällt. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Zusammenbau
kein "Fachmann" erforderlich ist. Was in diesem Fall jedoch unter einem
"Fachmann" zu verstehen ist, konnte uns leider nicht beantwortet
werden."

Vielleicht ist diese kleine Voraussetzung der springende Punkt der einem
erst im kostenpflichtigen Teil einer Auskunft bei der EAR dann
mitgeteilt wird??!
Autor: Fragesteller (Gast)
Datum:

> Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen
> um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job
> suchen.

Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden
Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich
borniert und einfach nur dumm. Statt dessen müsste man viel eher dieser
Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum
Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen. Aber jedes noch so
beschissene Gesetz wird vom obrigkeitshörigen Dummbatz sang und klanglos
gefressen, als unumstößlich hingenommen und dann diejenigen, die
deswegen erst gar nicht antreten auch noch als Flaschen verhöhnt. Wie
lange kann sich dieses Land das noch leisten?
Autor: Thomas R. (tinman)
Datum:

krach schrieb:
> Hi Thomas,
>
> gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die
> Entsorgung so einen Container teilen kann?

es gibt hin und wieder kleinunternehmen die über IHK "gleichgesinnte"
suchen.

Fragesteller schrieb:
> Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden
> Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich
> borniert und einfach nur dumm, blah blah blah

was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht
jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen.

> Statt dessen müsste man viel eher dieser
> Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum
> Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen

ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich.
Autor: Fragesteller (Gast)
Datum:

Thomas R. (tinman)

> Fragesteller schrieb:
>> Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden
>> Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich
>> borniert und einfach nur dumm, blah blah blah

> was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht
> jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen.

Sind das deine Argumente? Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion
wenn dir der nötige Sachverstand fehlt?

>> Statt dessen müsste man viel eher dieser
>> Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum
>> Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen

> ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich.

Wer hat denn DICH hier im Forum freigelassen? Mehr als anderen dumm
kommen hast du wohl auch nicht auf der Pfanne was? Wie kann man nur so
primitiv sein.
Autor: Thomas R. (tinman)
Datum:

lese einfach nochmal was du geschrieben hast, dann wirst du schon
verstehen warum ich so und nicht anders beatwortet habe.


> Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion
> wenn dir der nötige Sachverstand fehlt?

Ich habe nach 10 jahren auslandsgeschäfte im juli letztes jahres mich
entschieden auch für den deutschen markt sachen herzustellen die von
ElektroG betroffen sind. Natürlich gibts hürden, die sind aber leichter
überwindbar als man denkt, natürlich kostet es geld - aber ohne fleis
kein preis.

Es ist natürlich nicht mehr wie vor 20 jahren wo 5DM, billiges anzug und
eine pseudo-gute idee ausreichend waren um von der bank 10 mil zu
bekommen um billiges zeug zu produizieren und milionär zu werden - ups,
stimmt gar nicht, es war schon immer schwer eine firma aufzubauen, aber
das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern
von "regierung schuld", "umweltpolitik schuld" und was auch immer noch
du so denkst.
Autor: Fragesteller (Gast)
Datum:

> aber
> das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern
> von "regirung schuld", "welt schuld".

tinman, bei deiner Rechtschreibung und der Unfähigkeit richtig zu
zitieren spuckst du hier mächtig große Töne. Ich verbuche das unter
Geschwätz, was anderes ist das nämlich nicht und jetzt halte dich besser
aus dem Thread raus, der war nämlich bis jetzt gar nicht schlecht, bis
du deinen Hitler-Vergleich (samt Rest) hier zur Schau stellen musstest.

Und was mein Urteil über die (aktuelle) Regierung betrifft, das steht
hier völlig zu recht. Die FDP schmückt sich gerne mit der Eigenschaft
für Liberalität zu stehen. Aber für wessen Liberalität denn? Für die der
großen Konzerne, die per Gesetzesauftrag dieses Drecksgesetz hierzulande
gegen die Interessen der kleinen Marktteilnehmer durchgedrückt haben? Wo
bleibt der Liberalität desjenigen, der sich ein Zubrot durch Herstellung
und Verkauf von Elektroartikeln verdienen möchte, beispielsweise um
seine wirtschaftliche Situation zu verbessern? Diese Klientelpartei
scheint das einen Dreck zu interessieren. Sie könnten es ändern, wenn ..
ja wenn sie es nur wollten. Aber sie interessieren sich nicht dafür,
diese scheinliberalen Lobbykraten in Urin-Gelb.
Autor: Thomas R. (tinman)
Datum:

Fragesteller schrieb:
>
> ... bei deiner Rechtschreibung ...

siehst du, sogar ich, ein "ausengeländer" der die deutsche sprache nicht
wirklich beherrscht, habe geschaft bei IHK nachzufragen (und
seltsamerweise konnten die weiterhelfen).

Und was dich angeht, ein guter rat, hör auf überall den schuldigen zu
suchen. Jemand der "Zubrot durch Herstellung und Verkauf von
Elektroartikeln verdienen möchte" war, ist und bleibt ein unternehmer -
und ein unternehmer sollte auch in der lage sein selber lösungen zu
suchen, eigeninitiative ergreifen (einfach mal jemanden in der umgebung
anrufen?, zeitunganzeige erstelen?).
Autor: krach (Gast)
Datum:

Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist
irgendwie untergegangen:

Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit.
Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im
KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes
Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite?
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

Thomas R. schrieb:
> mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE,
> einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen)
> und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen
> um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job
> suchen.

Hallo Thomas,

auch wenn mir der Verwaltungsaufwand auf den Keks geht, stimme ich Dir
im Prinzip zu. Wir reden in der Kleinsten Stufe von ca. 500€/Jahr,
richtig?

Wenn ein Unternehmen so viel nicht verkraften kann, dann sollte man es
gleich wieder schließen, dann ist das Konzept nicht markfähig.

>container bestellen (oder mit anderen firmen teilen)

Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in
wie fern kann man die Bestellen?

Gruß
Tom
Autor: Thomas R. (tinman)
Datum:

Thomas Burkhart schrieb:
>
> Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in
> wie fern kann man die Bestellen?
>

laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen
container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige
rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht
sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte.
Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung
gemacht.
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

krach schrieb:
> Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist
> irgendwie untergegangen:
>
> Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit.

Nein, Sie fallen nur nicht unter das ElektroG

> Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im
> KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes
> Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite?

Das Thema Konzeption hatten wir schon am 28.1.10 um 12:02, 15:55 und
20:07.

Stell Dir einmal vor, jemand stellt einen Datenlogger her, der in das
KFZ eingebaut wird und dabei mit der Fahrzeugelektrik verbunden wird.
Dabei wird der Logger mit dem Kabelbaum des Fahrzeugs verbunden, also
fest installiert. Sinn und Zweck ist das Aufzeichnen von Fahrzeugdaten
während des Fahrzeugbetriebs.

Dieser Datenlogger wäre Teil des Fahrzeuges und damit kein Elektro- oder
Elektronikgerät im Sinne des ElektroG. Die Entsorgung geschieht dann
gemäß Altfahrzeugverordnung.

Dieser Logger würde natürlich auch ausserhalb des Fahrzeugs
funktionieren,  wenn man da Strom drauf gibt, so z. B. auf dem
Labortisch, aber es gäbe kein Grund das zu tun, weil ja nichts bei rum
kommen würde und weil der Anwender des Gerätes den Nutzen nur erzielen
kann, wenn er das Gerät im KFZ einsetzt. Dieser Einsatzfall ändert m. E.
nichts an der Eingruppierung des Loggers als KFZ-Bestandteil.

Wer nur solche Logger herstellt, sollte damit kein Hersteller im Sinne
des ElektroG sein und wäre damit m. E. auch nicht
registrierungspflichtig.

(Alex: Teilweise habe ich vorhergehende Texte mit Copy und Paste
kopiert)

Für einen solchen Logger könnte jedoch eine Typgenehmigung (e1-Zeichen)
erforderlich werden. Das ist aber hier nicht das Thema.

Gruß
Joachim
Autor: krach (Gast)
Datum:

Hallo Joachim,

super! Vielen Dank für Deine Antwort.
Ok bei dem Datenlogger ist die Lage soweit klar.

Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler? Dieser
ist zwar ebenfalls für ein Fahrzeug konzipiert, kann aber auch
ausserhalb eingesetzt werden - wahrscheinlich auch sinnvoll. Müsste man
hier dann eine Vorkehrung treffen, so dass das Ding ausserhalb vom KFZ
keine Funktion hat?

Ich weiß, es ist etwas konstruiert, finde die Diskussion aber
interessant.

Viele Grüße
Alex
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

krach schrieb:
> Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler?

Was denn nun? Ein Messinstrument oder ein Temperaturfühler?

Ein Messinstrument hat eine eigenständige Funktion und erfüllt damit die
Anforderungen an ein Elektrogerät.

Ein Temperaturfühler (NTC, PTC, etc.) ist m. E. ein Bauteil.

Ein Thermometer hätte ebenfalls eine eigenständige Funktion.

Lies dazu einmal hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-b...

Gruß
Joachim
Autor: krach (Gast)
Datum:

Hallo Joachim,

ja etwas schlecht ausgedrückt - ein Messinstrument.
Ok separat ist es ein anmeldepflichtiges Gerät. Wie ist es denn, wenn es
so modifiziert wird, dass es ausserhalb von einem Fahrzeug nicht
verwendet werden kann? Zb ohne fehlendes Drehzahlsignal oder ähnliches?

Danke für die vielen Infos!
Alex
Autor: JoachimB (Gast)
Datum:

Hallo Alex,

ich kenne Dein Gerät nicht.
Letztlich musst Du sagen, ob es ein Teil des Fahrzeuges ist und nur als
solches sinnvoll zu verwenden ist, wie eben ein Autoradio.

Frag Dich folgendes:
Was wird gemessen? (Etwas KFZ-spezifisches z.B. Schliesswinkel oder eine
physikalische Größe wie Strom, Spannung, Temperatur)
Woher kommt die Betriebsspannung des Messgerätes? (eingebaute Batterie
oder KFZ-Bordnetz)
Ist das Messgerät mit dem Fahrzeug fest verbunden? (Einbau in
Amaturentafel oder liegt es lose in der Mittelkonsole)

Anhand dieser und gfs. weiterer "Indizien" würde ich versuchen, den
Sachverhalt einzuordnen.
Du hast dann eine Argumentation für deine Entscheidung.

Wenn Du sicher sein möchtest, läßt Du deine Argumentation von einem
vereidigten Gutachter beurteilen. Mit einem solchen Gutachten hast Du in
einem Streitfall eine gute Ausgangsposition.

Das "Spiel" funktioniert etwa so:
Der Gesetzgeber erlässt Gesetze, die immer schlechter werden. Das
heisst, dass man die Gesetze nicht versteht und sie ohne anwaltliche
Hilfe nicht vernünftig anwendbar sind.
Wie das Gesetz zu verstehen ist ergibt sich dann im Laufe der Zeit durch
die Rechtsprechung. Das bedeutet, dass ein Richter bestimmt, was das
Gesetz bedeuten soll.
Da der Richter bei Fragen zu Elekro- und Elektronikgeräten in der Regel
nicht besonders kompetent ist, wird er die Sachfragen von einem
Gutachter bewerten lassen.
Und hier schliesst sich der Kreis, wenn Du darlegen kannst, dass deine
Entscheidung bereits auf einem Fachgutachten beruht.

Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten entstehen,
weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind.

Die zweite Möglichkeit ist die, bei ear für Geld eine Entscheidung zu
verlangen. Da ear mit einer Behördenfunktion beliehen wurde, besteht das
Risiko, dass es gfs. an Neutralität mangelt. Da ear für die schriftliche
Entscheidung Geld bekommt und bei der Registrierung noch einmal Geld
bekommt, könnten Pessimisten durchaus eine Interessenkollision sehen.

Gruß
Joachim
Autor: hro (Gast)
Datum:

>Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten
>entstehen, weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind.

Nein, die Gesetze sind nicht schlecht gemacht. Sie sind genau so, wie
sie sein sollen: Eine Lizenz zum Gelddrucken fuer ein oder mehrere
Mitglied(er) der Mafia.

Dass kleinen Firmen und Privatleuten damit Kosten entstehen, ist  nicht
unnuetz, sondern dient der Umverteilung des Volksvermoegens.

Die Gesetze in D werden nicht FUER die Gesellschaft sondern VON und FUER
die Mafia (auch ehrenwerte Gesellschaft genannt) gemacht.

Gruss hro
Autor: Martin (Gast)
Datum:

JoachimB schrieb:
> Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst.
> Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre
> ausgesprochen dumm!

Danke JoachimB, ich habe mich jetzt zu Folgendem entschlossen:
Mein Gehäuse wird jetzt mit Joystick und Taster - vormontiert auf Panel
verkauft, allerdings ohne diese Platine und ohne Verdrahtung. Somit ist
das kein Gerät, nicht einsatzbereit und es wären Fachkenntnisse
erforderlich daraus mit irgendwelchen weiteren Komponenten ein Gerät zu
fertigen.
Ich bin doch somit aus dem Schneider, weil es doch nicht einmal ein
Bausatz mehr ist, oder?


> 1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im
> ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies
> mal bei Stiftung-ear nach)

die Platine hat keine WEEE-Nr. und lt. Hersteller (EU-Ausland) wird
diese nicht benötigt und wird auch in D von einigen Händlern ohne
WEEE-Nr. weiterverkauft. Wenn diese Händler diese Platine einzeln
weiterverkaufen dürfen, darf ich diese doch logischerweise auch ins
Programm aufnehmen, auch wenn man damit durch Erstellen einer eigenen
zusätzlichen Verdrahtung meinen Artikel zu einem Gerät ausbauen könnte.
Ohne Anleitung wären dafür ja auch noch zusätzlich eindeutig
Fachkenntnisse erforderlich.
Autor: krach (Gast)
Datum:

Viele interessante Infos finden sich auch hier:

http://ec.europa.eu/environment/waste/pdf/faq_weee.pdf

Da steht auch ausdrücklich, dass das Autoradio nicht unter das WEEE
fällt.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass
die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte
Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit
dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend.

Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern
ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen
Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine
muss als registriertes Produkt verkauft werden.
Autor: Gast XIV (Gast)
Datum:

Guten morgen (liebe Sorgen)

Nachdem ich mir das ganze hier durchgelesen habe hier mein Statement aus
Unternehmersicht.

Das Gesetz selbst ist eine typisch demokratische Veranstaltung (Volkes
Wille bedeutet das wenn irgend möglich jemand anderes für den eigenen
Wohlstand bezahlt). Insofern ist die Petition einfach lächerlich und das
Kommentarlose abschmettern durch die Schmarotzer Parlament nur
folgerichtig (kein Wählerpotential).


Wer Unternehmerisch tätig sein will muß jenseits aller Moral (die haben
die anderen auch nicht, gemeint ist hier aber nicht der tägliche Umgang)
die Risiken kapitalisieren die sein handeln und wirken mit sich bringt.

Im Falle des Wee hilft hier eine kleine Analyse:

Die ganze Veranstaltung wurde so geplant und durchgeführt das die
Verschiedenen Lobbygruppen bestmöglich zum Zuge kommen.

1. Die vom Kapital dominierten Wirtschaftsverbände wollen das ganze
lästige Kroppzeugs das für ihre unkreative Gewinnmaximierung ein Riskio
darstellt loswerden.

2. Die üblich Schmarotzerbande will einne höchstmöglichen Anteil an
Posten und Pöstchen.

3. Die Entsorgungswirtschaft (nachdem der gigantische Betrug mit dem
grünen Punkt ja so wunderbar geklappt hat) weiter möglichst hohe
Eiinahme bei geringstmöglicher Leistung erzielen.

4. Die Politiker wollen sich in ihrer ach so tollen Leistung von
weiteren kostenpflichtigen Reglementierungen sonnen.

5. Tja und da gibt es auch noch ein Problem. Die Magatonnen von
Altgeräten für die nie eine Abgabe gezahlt wurde die aber als erstes auf
dem Schrottplatz landen. Diese sind größer und schwerer, viel schwere
und viel größer als moderne Geräte (die auch nicht weggeworfen werden
sondern weiterverkauft oder verschenkt). Diese Entsorgung müssen die
jetzigen Firmen, obwohl die Newcomer damit gar nichts zu tun haben,
natürlich mitbezahlen (wäre ja noch schöner wenn die etablierte
Industre, nachdem Sie die Gewinne eingestrichen und angelegt hat das
übernehmen sollte).



Das muss natürlich um jeden Preis verschleiert werden. Daher diese
seltsame Konstruktion des deutschen Pfründestaates. Jeder soll ein
mehrfaches von dem bezahlen was seine Eigenentsorgung jemals kosten
würde. Dies möglichst gerichstfest, da die Entsorgung von Geräten mit
denen der Kleinunternehmer nie etwas zu tun hatte einen Eingriff in
seine theoretischen Eigentumsrechte (die natürlich nur für etablierte
Pfeffersäcke gelten) bedeutet und ein Prozessrisiko für die Nomenklatura
darstellt.

Addiert man noch Punkt 1-4 hinzu so wird das ganze Konstrukt leicht
verständlich. Eine typisch deutsche Korruptionsveranstaltung des vom
Kopfe her faulenden Fisches.

Um wieder auf den Unternehmer zurückzukommen.

Anbetracht oben geschildeten Kostenrisikos und der Tatsache das ein
Nichtanmelden keine Straftat darstellt sondern für den "20 kg
Kleinunternehmer" (dessen Produkte in den nächsten 10-15 Jahren auch
nicht in der Tonne landen die er heute bezahlen soll) eine
Miniordnungswidrigkeit.

Stellt man jetzt das "Containerrisiko" dem zuletzt genannten  gegenüber
kann ein jeder sich seine unternehmerische Entscheidung selbst
ausrechnen.

So wie es alle anderen vor ihm gemacht haben.
Autor: MaWin (Gast)
Datum:

Na ja, man kann das auch anders sehen:

Wenn man WEEE hätte richtig machen wollen:

Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung
versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren.
Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen,
also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar).
Damit man die Kosten der Entsorgung überhaupt ermitteln kann, ist es
sinnvoll, die Entsorgung von anderem Müll zu trennen.
Also gründet man eine Eletronikschrottverwertungsgesellschaft, die im
Auftrag ALLER Elektronikproduzenten (und damit von ihnen kontrolliert)
den Müll beseitigen soll.
Die stellt ihre Container dort auf, wo gesammelt wird, und verwertet den
Schrott auf welche gesetzeskonforme Art auch immer.
Zu finanzieren ist die Gesellschaft durch die Elektroschrottverursacher,
die Hersteller, und zwar irgendwie anteilig.
Es bietet sich an, den Anteil nach Gewicht zu bestimmen. Ein Hersteller
müsste also die Menge seiners Elektronikkrams angeben, und dafür pro kg
zahlen (eines Tages wird man vielleicht das ändern müssen, weil
Hersteller teuer zu entsorgenden aber leichten Schrott hinoptimieren)
Die Frage ist bei den freiwilligen Gewichtsanageb, wie kontrolliert man
das, damit der Hersteller nicht schummelt.
Auf der einen Seite will man eine Markierung auf den Geräten, die
kennzeichnet, wer es überhaupt produiert hat, damit man erkennt, ob er
Geld abführt. Das macht die EAR.
Dann muss man die Mengen zumindest bei Verdacht kontrollieren können.
Hier wird's schwierig wenn man nicht dioe vollständige Offenlegung der
Buchaltung erzwingen will, also lässt man die Leute zumindest Protokolle
führen. Das versucht die EAR auch zu regeln.
Das Problem ist die Entsorgung. An statt daß die EAR nun die Entsorger
direkt beauftragt, will die mit dem Geld nichts zu tun haben, und zwingt
dich, den Contrainer zu entsorgen. Für Grosskonzerne kein Problem, für
Kleinunternehmer ein Hinderungsgrund. Das hätte man vereinfachen sollen,
mit der Zahlung an die EAR sollte für den Hersteller das Problem
erledigt sein, so wie die Verpackungsabgebe die Entsorgung des Kartons
durch den Grünen Punkt abdeckt.
Man wollte offenbar die Entsorgungskosten nicht der EAR überlassen (weil
es dann immer teurer wird und sich Amigos die Taschen vollstopfen wie
beim Grünen Punkt). Daher kommt wohl das umständliche Verfahren, bei dem
die Hersteller selbst die Entsorgung beauftragen. Man hätte natürlich
auch dafür sorgen können, daß in der EAR die Hersteller selbst ihre
Entsandten hinschicken. Und zwar auf freiwilliger Basis, jeder der
kontrollieren will was da läuft kann jemanden hinschicken, diejenigen,
die weder die Manpower haben nich das Interesse und vielleicht sowieso
glaubenm daß alles im Rahmen ist, bleiben dem eben fern.
Also bis auf die Probleme der Container für Kleinanbieter ist das
Verfahren (Anmeldung, Kennzeichen draufdrucken, Mengen mitteilen) finde
ich recht sinnvoll.

Wie hätte man es besser machen sollen ?
Sicher, die Ausnahmen für einzelne Produkte sind deutliche Lobbyarbeit,
aber ich höre Gejammer aus jeder Kammer, es hätten alle eine Ausnahme
haben wollen -aus Faulheit, nicht aus Notwendigkeit- also sind Ausnahmen
zunächst mal nichts anderes als der Wunsch eigentlich aller reduziert
auf diejenigen, deren Argumente stimmiger waren.
Auch sind die Kosten der EAR recht hoch für die geleistete Arbeit, aber
auch 10 EUR würden manche als zu hoch ansehen. Für die kleine gibt's ja
nun take-e-way und ähnliche.
Autor: Gast XIV (Gast)
Datum:

MaWin das ist (Verzeihung der Ausdrucksweise muß gleich schlafen )BlaBla
im Konjunktiv. Insofern träum weiter.

Es ist so gelaufen wie es gelaufen ist.

Die Verlosung ist eine Tatsache, eine Riesensauerei aber Tatsache.

An ihrem handeln kannst du Sie erkennen, nicht an ihren Sonntagsreden.

Mir persönlich geht es übrigens am Arsch vorbei. Ich weiß das ich in
einem korrupten Drecksstaat lebe, dessen Nomenklatura nicht nur bem Wee
GEZ KSK IHK kalter Progression usw. usf etc. pp. alles versucht um das
letzte aus mir zu pressen und handle entsprechend.
Autor: Martin (Gast)
Datum:

Winfried schrieb:
> Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass
> die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte
> Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit
> dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend.
>
> Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern
> ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen
> Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine
> muss als registriertes Produkt verkauft werden.

Also ganz so ist es ja bei meinem Gehäuse nicht ;)
Schließlich gibt es ca. 8-10 verschiedene bestückte Platinen die Sinn
machen würden in das Gehäuse eingebaut zu werden - das Einsatzgebiet ist
dann ähnlich. Nur kann man doch nicht verlangen, dass ich jetzt alle
möglichen Platinen die sich auf dem Markt befinden registrieren lasse,
die man in das Gehäuse einbauen könnte, oder? Wenn jemand aus meinem
Gehäuse nen Hamsterkäfig mit Beleuchtung macht kann ich doch auch nicht
dafür verantwortlich sein?!?! ;)
Ich verzichte auf die komplette Verdrahtung genauso auf die Platine und
verkaufe sozusagen nur das Gehäuse mit Taster, d. h. man müsste die
Verdrahtung komplett selbst machen, eine passende Platine kaufen, im
Gehäuse irgendwie befestigen (keine Vorrichtung) und dann noch die
Verdrahtung mit der Platine verbinden. Ich denke, dass da jetzt schon
ein paar Fach- und Marktkenntnisse erforderlich wären um daraus was
Funktionsfähiges zu bauen.
Autor: krach (Gast)
Datum:

Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner
Meinung nach.
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

Thomas R. schrieb:
> Thomas Burkhart schrieb:
>>
>> Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in
>> wie fern kann man die Bestellen?
>>
>
> laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen
> container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige
> rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht
> sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte.
> Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung
> gemacht.

Na wahrscheinlich deshalb, weil man ja auf seinem Kilokonto auch
Plusbeträge bekommen kann, dass ist so wahrscheinlich kalkulierbarer und
man wird nicht in der nächsten zeit gelost.

Gruß
Tom
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

krach schrieb:
> Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner
> Meinung nach.

Wie wird die Strafe denn festgelegt?

Gruß
Tom
Autor: Botas (Gast)
Datum:

MaWin schrieb:
> Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung
> versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren.
> Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen,
> also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar).

Die Hersteller bieten doch nur die Dienstleistung ein Produkt für den
Kunden herzustellen. Verursacher ist somit (für mich) der Kunde. Wenn
der nicht kauft wird auch kein Hersteller produzieren.
Und selbst wenn man den Hersteller als Verursacher sieht... die Kosten
müssen eh auf den Kunden umgeschlagen werden.
Also warum dieser Umweg? Das kostet doch nur Verwaltung und ist ungenau.
Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also
nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu
verstecken?
Dann kommt auch Geld für die Entsorgung von Altlasten vor WEEE rein und
muss nicht aktuellen Herstellern aufgedrückt werden.
Autor: Johannes Studt (demofreak)
Datum:

Botas schrieb:
> Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also
> nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu
> verstecken?

Du zahlst als Verbraucher keinen Cent, wenn Du E-Schrott abgibst, und
genau das ist der Punkt, warum das so läuft, wie es derzeit geregelt
ist.

Wenn es pauschal auch nur 1 EUR je Gerät kosten würde, würde kein
Durchschnittsverbraucher mehr Elektrogeräte abgeben, sondern sie würden
leise weinend im Hausmüll oder am Straßenrand verschwinden. Außerdem
wäre das Geheule über die unfaire Pauschale groß, weil ein
Steckernetzteil dasselbe kostet wie ein Kühlschrank. Wenn es nach
Gewicht ginge, würde wieder jeder Kühlschrankentsorger jammern, dass er
das ganze Blech mitbezahlen muss, was ja gar keine Elektronik ist.

Du darfst bei allen Überlegungen mal nicht die Mentalität des tumben
Durchschnittsverbrauchers außer Acht lassen.
Autor: Joini1 (Gast)
Datum:

Hallo Leute,

mal ne Idee :

Ich stelle ein elektronisches Produkt für den Privatgebrauch her. Ich
verkaufe es im Internet mit dem Hinweis, daß die Rückgabe an mich
jederzeit kostenfrei ist und das ich bei Rückgabe dem Kunden eine
Rückkaufswert von zB 5,00 erstatte.

Oder wie siehts mit dem Video- Laden- Verfahren aus? Jeder meiner Kunden
wird bei mir Mitglied und ich gewähre ihm beim Kauf o.g. Rechte?

Wär das ein Denkansatz für Kleinstunternehmer?

Freue mich auf Eure Antworten!

Joini
Autor: freq (Gast)
Datum:

Nein,

ist schon weiter oben besprochen worden.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Wenn du es hier noch nicht findest...

http://www.mikrocontroller.net/wikisoftware/index....

Kannst du es gleich eintragen. Ist ein Irrweg. Inverkehrbringen hat
nichts damit zu tun, wem das Gerät gehört oder ob jemand bezahlt. Sobald
ein Kunde eines deiner Geräte nutzen kann, ist es in den Verkehr
gebracht und du bist der Inverkehrbringer.
Autor: joini (Gast)
Datum:

Moin!

Aha, alles klar. War son Gedanke. Muß mich damit gerade
beschäftigen.....
Danke erstmal für die Antwort!
Hab hier über das Thema bisher viel lesen können, echt prima!

Also mal so zum Verständnis für Euch, worum es geht:

Ich möchte eigentlich ein kleines selbst entwickeltes elektronisches
Gerät verkaufen. Mit nem PIC Controller drin. Aber die Sache muß ja
korrekt angemeldet werden. Das kostet Geld. Und das will ich -legal-
vermeiden, logisch.

Ich muß wohl das Ding nu als Bausatz verkaufen? D.h. Platine fertig
gelötet NUR der PIC ist nicht eingelötet und kann auch nur gelötet
werden. Ohne PIC keine Funktion. Platine, Gehäuse und Netzteil (vom
Hersteller fertig mit WEEE Nummer geliefert) werden als Einzelteile in
der Tüte geliefert, dabei ist ne Anleitung und eben der PIC.
Muß das als Ganzes nu WEEE mäßig angemeldet werden? Darf evtl. die
Anleitung nicht dabei sein und könnte z.B. notfalls aus dem Netz gezogen
werden?

Oder ne andere Idee: Ich verbaue das Gerät in ein Uhrengehäuse mit
manuell aufziehbarem Uhrwerk...... ist technisch machbar und wär
n´echter Gag :-)

Danke nochmal für Eure Wissen!

Joini
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Ja, Bausätze unterliegen m.W. noch nicht der Registrierung. Was
allerdings eindeutig ein Bausatz ist, ist nicht so klar abgrenzbar. Wenn
es schlecht läuft, klagt die Stiftung-EAR gegen dich, weil lediglich das
Einlöten eines Bauteils den Anschein erweckt, die WEEE-Registrierung zu
umgehen und es nicht wirklich ein Bausatz ist.

Für näherliegend halte ich, dass es niemanden interessiert und das
praktisch so funktioniert.

Mit deinem Uhrengehäuse, das hab ich nicht verstanden.

Wenn es offiziell ein Bausatz ist, sehe ich keinen Grund, warum man die
Anleitung nicht dazu packen soll.
Autor: joini (Gast)
Datum:

Hallo Winfried,

danke für Deine Antwort!

Werde mal versuchen, ob ich über KEMO an Informationen komme. Die
stellen schließlich tausende von Bausätzen her.... ;-)

Weiterhin:
Nuja, wenn nur EIN Bauteil eingelötet wird, kann es den Anschein einer
Umgehung des Gesetztes erwecken, das sehe ich ein....

Mit der Uhr meine ich folgendes: So wie ich es verstanden habe, sind
elektronische Geräte, die in anderen "Gehäusen" verbaut sind (siehe oben
"Teddybär mit Brummelektronik") nicht anmeldepflichtig. Sofern, bei
Defekt der Elektronik, das ganze "restliche Ding" weiterhin gebraucht
werden kann. D.h. geht meine Elektronik kaputt, ist immernoch die Uhr in
Funktion ;-)

Mit meiner Elektronik ist das nicht so einfacht: Ich habe schon einige
Mitbewerber, die nur darauf warten, daß ich einen Fehler mache :-0
Kannst es Dir mal ansehen (möchte aber beteuern, daß ich hier KEINE
Werbung machen will ! ): www.colloidmaster.de
Die alteingesessenen Firmen die ein ähnliches Produkt verkaufen, ruhen
sich auf Technik von 1997 aus. Ich habe die ganze Sache neu überdacht
und entsprechend intelligent gesteuert. Das schmeckt denen nicht
wirklich... ;-)

Melde mich dann aber mit der Aussage von KEMO. Wenn ich eine bekomme....

Grüße aus Isselburg!
Joini
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

Hat denn einer von Euch schon Erfahrungen gemacht, wie hoch die Strafe
ausfällt wenn man nicht anmeldet?

Gruß
Tom
Autor: joini (Gast)
Datum:

Hallo!

Also ich bisher nicht. Hab aber auch keine Lust drauf, für etwas zu
bezahlen, was ich als reinen Schw.....achsinn ansehe. Die Leute, die ne
gute Idee haben um das Bruttosozialprodukt anzukurbeln, bremst man schon
am Start aus.... ;-(

Ich glaube, am Schlimmsten werden die Mitbewerber sein. Die sind über
jeden froh, der ihnen nicht dazwischenfunkt. Glaubts Du nicht auch?

Schade, den Chef von KEMO erreiche ich erst morgen.

Grüße!

Joini
Autor: GastGast (Gast)
Datum:

Das ElektroG hat mir, seit es das gibt, so den Spaß verdorben, dass ich
mit der Idee, selbstentwickelte Elektronik zu verkaufen, so-gut-wie
abgeschlossen habe.

Ich hab langsam keine Lust mehr auf den Unsinn ...

Evtl sollte man versuchen, innovative Elektronik zu entwickeln und die
dann an einen größeren Hersteller weiterzuverkaufen ...
Autor: joini (Gast)
Datum:

Hi GastGast!

Du sagst es. Hab einiges entwickelt und es vor dem Verkauf als
Gebrauchsmuster angemeldet. Kostet nur 40 Euronen. Das gleiche hab ich
jetzt für dieses und mein letztes Projet gemacht. Hab damals ein
Gebrauchsmuster an Microeletronic verkauft. Die haben damals die
Funksteckdosen an die Baumärkte verkauft. Hat vor Steuer 5000,00 DM
gebracht, gekostet hats mich 35,00 ;-). Mein vorletztes Projekt ging in
die Schweiz, hat knapp 2000 Euros gebracht, naja und das jetztige werde
ich wohl auch verkaufen ohne es selber zu vermarkten..... scheint sich
wirklich nicht zu lohnen. Es sei denn, wir tun uns mit ein paar
Interessenten zusammen. Es gibt viele Tüfftler, die sich heute nen Euro
nebenbei verdienen MÜSSEN aber durch so eine Ka....cke augebremst
werden. Wir sollten mal definitiv über einen solchen Zusammenschluß
nachdenken. Ich könnte mir vorstellen, daß einige dabei sind. Wenn man
dann nur noch einen überschaubaren Bruchteil von diesem ganzen
"Zwangsgeld" zahlen muß? Ist echt ne Überlegung wert und ich würde mich
reinhängen und den Anfang machen.
HABT IHR DAS GEHÖRT, IHR BEGNADETEN TÜFFTLER?
Sagts weiter und schreibt mir vielleicht ne Mail.
Hier im Forum würde das wohl den Rahmen sprengen, denke ich.
Ich gebe hier einfach mal meine Mail an und hoffe, das ist ok so.
===>kogosiätgmailpunktcom<===
Mal sehen was draus wird....
Grüße!
Joini
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

@Joini: Mach doch mal nen neuen Thread auf in dem wir das wie und was
einer solchen Kooperation diskutieren können.

Gruß
Tom
Autor: joini (Gast)
Datum:

Hiauch!
Okidoki, werd ich machen. Wäre prima, wenns was werden würde. Vielleicht
ist es einfache als wir denken. Wenn wir erstmal das Juristendeutsch auf
den Tüfftlerlevel gebracht haben... :-)

Hab gleich Feierabend und werd mich mal heuteabend dransetzen. Meine
Lieblingsrfau wird sich freuen, wenn ich mal nicht vorm TV sitze...lol.

Grüße!
Joini
Autor: Ralf Kuhn (joini)
Datum:

Nudenn, es ist vollbracht!

Neuer Threat im Forum ---> MARKT  mit dem Thema "Zusammenschluß für
WEEE"

Joini
Autor: Ralf Kuhn (joini)
Datum:

Ok hab nen neue Thread im Forum MARKT aufgemacht mit dem Titel
"Zusammenschluß für WEEE"

Hoffe es hat geklappt!

joini
Autor: Thomas Burkhart (escamoteur)
Datum:

Komisch, ich kann den Thread nicht sehen.
Tom
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Mach doch mal einen Link zum neuen Thread hierher, ich kann nämlich auch
nichts finden.
Autor: jl (Gast)
Datum:

Offtopic

@joini:
  mach mal ne Rechtschreibkorrektur auf deiner Seite :-)
Autor: joini (Gast)
Datum:

Hi Leute,

jetzt hab ich mir nWolf geschrieben und nichts ist zu sehen... :-(
Weiss auch nicht, wo es geblieben ist. Muß wohl nochmal anfangen, nur
heute klappts nicht mehr. Ich bleib aber dran und machs nochmal.
Wird der Text erst Korrekturgelesen bevor er ins Forum kommt?
Ich schreib ihn morgen nochmal und setz ihn dann rein.
Bis denne!
Joini
Autor: Joini (Gast)
Datum:

Moin!

Jetzt ist er eröffnet, im Forum AUSBILDUNG & BERUF

Thema: 2010 EAR WEEE KOOPERATION

Werde täglich mehrmals reinschauen und mich so rasch wie möglich melden!

Schönen Tag!

Joini
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Hier mal der direkte Link:
Beitrag "2010 EAR WEEE KOOPERATION"
Autor: Boris (Gast)
Datum:

Hallöchen,

wollte mich mal kurz erkundigen, wie der Stand der Dinge ist.
Habe auf meinem Rechercheweg eine PDf gefunden, die ich als interessant
befinde, sie scheint dem Kleinserienfertiger einen gewissen Spielraum
einzuräumen, was die Erhebung von Gebühren betrifft.

http://take-e-way.de/fileadmin/user_upload/EletroG...

Nun liest sich die PDF für mich so, dass ich (viele andere wohl auch)
sich zwar um die Gebühren drücken können, was aber ist mit der
Abholanordnung bzw. die Verpflichtung, einen entsprechenden Container
entsorgen zu lassen?

Ich rechne im Rahmen meiner Tätigkeit mit Umsätzen um die 4000 Euro
p.A., Gewinne ca. 50 % der Umsätze. Ich kann dann schlecht einen
Container entsorgen lassen und dafür 8000 Euro auf den Tisch legen.

Ebenso verhällt es sich mit der Sicherheitsleistung, die können sich
schnell mal zwischne 1000 und 2000 Euro bewegen, wohingegen die
Entsorgungskosten meiner Geräte mit vielleicht 30-50 Euro p.A. zu Buche
schlagen.

Würde mich über Feedback freuen, auch gerne per Email an:

krones (- a  t -) geolabs.de

Viele Grüße,

Boris
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Falls Du glaubst, dass irgend einen Politiker so eine realistische
Rechnung beeindruckt, liegst Du falsch. Das ElektroG ist so pervers
weltfremd wie es aussieht, auf Kleinunternehmer wird keine Rücksicht
genommen.
Autor: Boris Krones (bkrones)
Datum:

Bedeutet das jetzt im Klartext, dass ich vielleicht um die Gebühren
herumkomme, aber dennoch in die Verpflichtung genommen werden kann, für
einige Tausend Euro einen Container entsorgen zu lassen?
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Wenn du unter 30 Kg pro Jahr in den Umlauf bringst, sind die Gebühren ja
relativ gering (kleiner Härtefall). Du brauchst aber trotzdem
take-e-way, weil dich die Entsorgung der Container natürlich treffen
kann.

Welchen Gewinn/Umsatz du machst, ist unerheblich beim ElektroG. Du
darfst es auch gerne verschenken und musst trotzdem bezahlen.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Autor: Boris Krones (bkrones)
Datum:

Oh man(n).

Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch etwas
zu sagen hat. Ich denke, mir geht es so, wie vielen Anderen. Eine gute
Idee scheint keine Rolle mehr zu spielen.
Ich neige dazu, meine Waren nur noch an B2B Kunden abzugeben, ob meine
Erklärung zur Glaubhaftmachung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (B2B)
dort Anklang findet, scheint wieder eine andere Frage zu sein.

Ich bekomme echt Tränen in den Augen wenn ich daran denke, dass meine
Geschäftsideen durch solche EU Direktiven bereits zum Scheitern
verurteilt werden.
Autor: cris (Gast)
Datum:

Hallo;

ich habe eine frage : wie lange dauert  Weee registrierungsverfahren?
5-6 woche ( take e way sagen 5-6 woche ) oder monate ?

danke
Autor: Martin (Gast)
Datum:

... Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch
etwas
zu sagen hat. ...

Wieso BVG? Verstehe ich nicht. Das BVG ist doch Bestandteil dieses
Staates. Wenn sich etwas ändern soll, dann müssen die Betroffenen die
Dinge schon selbst in die Hand nehmen.
Autor: Winfried (Gast)
Datum:

Ich denke, dass die Lage sich inzwischen normalisiert hat und die
Anmeldung innerhalb weniger Wochen erledigt ist. Take-E-Way sowieso, das
ist ja keine Behörde.
Autor: Guido Körber (Gast)
Datum:

Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich,
interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich
eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie
PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu
werden.
Autor: Boris (Gast)
Datum:

Ich habe mir mal erlaubt, auch wenn ich die Erfolgschancen als eher
gering einschätze, einen großen Härtefallantrag zu stellen.

Unter anderem habe ich auch darauf hingewiesen, dass die GPS
Fahrzeugortungsgeräte / Flottenmanagementgeräte, die ich zu importieren
gedenke, bei einem Fahrzeug für Privatkunden wenig Sinn machen würde.

Ähnlich wie 19 Zoll Einschubracks, die bei Privatkunden eher selten zu
finden sind, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass ein
Privatmensch nach BGB sowas zuhause hat.

Ausserdem habe ich angesprochen, dass die Geräte schon aufgrund ihrer
Namensgebung in Fahrzeuge verbaut werden. Sie wären daher Teil eines
Gerätes, was nicht in den Geltungsbereich der ElektroG fallen.

Ich bin mal auf den Ausgang gespannt.

Hat jemand Erfahrung bei derartigen Anträgen?

Viele Grüße,

Boris

Guido Körber schrieb:
> Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich,
> interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich
> eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie
> PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu
> werden.
>
>
>
>
>
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