Forum: Offtopic Mit der Modifikation batteriebetriebener Geräte ein paar Euro dazu verdienen. Rechtliches?


von Dirk F. (mandel)


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Hallo zusammen...

Verwandte Themen wurden hier zwar schon diskutiert, jedoch habe ich das 
Gefühl, dass mein Sonderfall hier nicht (hinreichend) abgedeckt wurde.

Folgender Sachverhalt:
Ich bin leidenschaftlicher Drohnenpilot. Jedoch hat das von mir 
geflogenen Gerät ein paar kleine Nachteile, welche ich nun selbst durch 
eine Modifikation gelöst habe. Dazu habe ich ein kommerziell 
erhältliches Zusatzteil für die Drohne mit einer selbst entworfenen 
Platine ergänzt, wozu auch am Gehäuse (des Zusatzgeräts) ein paar 
Änderungen nötig waren. Alles funktioniert super und ich habe bemerkt, 
dass auch andere Menschen an einer solchen Modifikation starkes 
Interesse haben. Der Gedanke liegt also nahe, sich durch entsprechende 
Modifikationen für andere ein paar Euro dazu zu verdienen.

Allerdings habe ich auch keine Lust, mich für ein paar Euro in 
rechtliche
 und finanzielle Schwierigkeiten zu begeben. Schon aus Zeitgründen gehe 
ich nicht davon aus, dass ich viele derartige Modifikationen pro Monat 
durchführen kann. Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.

Kann man sowas noch unter "privat" laufen lassen? Oder nur mit einem 
Gewerbe (was auch kein Problem wäre)?
Welche Richtlinien und Anforderungen gelten in so einem Fall?
Muss man hier auch auf alles achten wie bei der Entwicklung von 
Elektrogeräten? Also EMV, CE, EAR, Gewährleistung, sonstige Haftungen, 
...
Der Gedanke ist, dass ich ja "nur" auf "Kundenwunsch" hin ein 
bestehendes Gerät für diese Person modifiziere...

Vielen Dank für Gedanken und Denkanstöße zum Thema :)

: Verschoben durch Moderator
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Dirk F. schrieb:
> Kann man sowas noch unter "privat" laufen lassen?
Die erste und wichtigste Frage ist: kann durch deine Modifikation die 
Drohne außer Kontrolle geraten und Menschen gefährden?

: Bearbeitet durch Moderator
von Dirk F. (mandel)


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Also ich würde fast sagen, dass durch jede Modifikation das Risiko 
besteht. Insofern müsste ich zwangsweise mit Ja antworten.

Außerkontrolle aber nur in dem Sinne, dass sie ggf. "tot" vom Himmel 
fällt. Damit es dazu kommt, müsste die Platine einen Kurzschluss 
verursachen, der den kompletten Akku während des Flugs unbrauchbar 
macht. Das wiederum kann nur passieren, wenn ein verlötetes Teil einen 
Defekt hat. Aus der "ordnungsgemäßen" Funktion heraus kann da nichts 
passieren. Selbst wenn die Modifikation komplett ihren Dienst einstellen 
sollte (zB durch einen Bug in der Software auf der MCU).

Die Modifikation selbst würde ja aber nicht an der Drohne, sondern am 
Zusatzgerät vorgenommen. Um es etwas weniger kryptisch zu umschreiben 
(da eventuell wichtig?): am Akku (der ist auswechselbar).

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Dirk F. schrieb:
> Hallo zusammen...
>
> Verwandte Themen wurden hier zwar schon diskutiert, jedoch habe ich das
> Gefühl, dass mein Sonderfall hier nicht (hinreichend) abgedeckt wurde.
>
> Folgender Sachverhalt:
> Ich bin leidenschaftlicher Drohnenpilot. Jedoch hat das von mir
> geflogenen Gerät ein paar kleine Nachteile, welche ich nun selbst durch
> eine Modifikation gelöst habe. Dazu habe ich ein kommerziell
> erhältliches Zusatzteil für die Drohne mit einer selbst entworfenen
> Platine ergänzt, wozu auch am Gehäuse (des Zusatzgeräts) ein paar
> Änderungen nötig waren. Alles funktioniert super und ich habe bemerkt,
> dass auch andere Menschen an einer solchen Modifikation starkes
> Interesse haben. Der Gedanke liegt also nahe, sich durch entsprechende
> Modifikationen für andere ein paar Euro dazu zu verdienen.
>
> Allerdings habe ich auch keine Lust, mich für ein paar Euro in
> rechtliche
>  und finanzielle Schwierigkeiten zu begeben. Schon aus Zeitgründen gehe
> ich nicht davon aus, dass ich viele derartige Modifikationen pro Monat
> durchführen kann. Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.
>
> Kann man sowas noch unter "privat" laufen lassen? Oder nur mit einem
> Gewerbe (was auch kein Problem wäre)?

Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n 
"Geschäft" machst.

https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/gewerbeanmeldung-wann/

: Bearbeitet durch User
von Dirk F. (mandel)


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Ok...

Aber das gewerbliche ist ja wie gesagt prinzipiell in Ordnung.
Die Frage ist nur, welche Hürden und Verpflichtungen damit einher gehen 
(also über die grundlegenden Fragestellung eine Gewerbeanmeldung 
hinaus).

von Dirk F. (mandel)


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Hartmut K. schrieb:
> Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n
> "Geschäft" machst.
>
> 
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/gewerbeanmeldung-wann/

Wobei ich sagen muss, dass ich aus den Angaben nicht erkennen kann, dass 
es bei nur einem solchen Geschäft schon ein Gewerbe sein muss. Ein 
Kriterium ist ja, dass es auf "Dauer" angelegt sein muss. Und gerade, 
wenn ich nur mal zum Testen für drei Nasen aus einem Forum sowas machen 
würde, wäre das ja nun wahrlich nicht gegeben.

Aber wie gesagt, prinzipiell wäre es ja kein Ding, da ein Gewerbe für 
anzumelden.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Dirk F. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n
>> "Geschäft" machst.
>>
>>
> 
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/gewerbeanmeldung-wann/
>
> Wobei ich sagen muss, dass ich aus den Angaben nicht erkennen kann, dass
> es bei nur einem solchen Geschäft schon ein Gewerbe sein muss. Ein
> Kriterium ist ja, dass es auf "Dauer" angelegt sein muss. Und gerade,
> wenn ich nur mal zum Testen für drei Nasen aus einem Forum sowas machen
> würde, wäre das ja nun wahrlich nicht gegeben.

Stimmt, wenn du das einmal machst, nicht. Aber wann beginnt "auf Dauer" 
... Reine Auslegungssache, würde ich sagen. Also ein böser Finanzbeamter 
könnte dir schon beweisen, dass das ab dem 2. Fall "auf Dauer ist" ... 
;)

> Aber wie gesagt, prinzipiell wäre es ja kein Ding, da ein Gewerbe für
> anzumelden.

Naja, eine Gewerbeanmeldung kostet auch 25 Euren. Aber schon besser, als 
wenn sie dir erst drauf kommen, dann wird's teurer. ;)

Dirk F. schrieb:
> Ok...
>
> Aber das gewerbliche ist ja wie gesagt prinzipiell in Ordnung.
> Die Frage ist nur, welche Hürden und Verpflichtungen damit einher gehen
> (also über die grundlegenden Fragestellung eine Gewerbeanmeldung
> hinaus).

Hürden mit Sicherheit keine, Verpflichtungen schon. "Ordnungsgemäße" 
Buchführung, Steuererklärung, pipapo ...

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7199891 wurde vom Autor gelöscht.
von Dirk F. (mandel)


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Mir geht es ja schon darum, möglichst korrekt und nicht all zu sehr im 
Graubereich zu fischen :)

von Benedikt L. (Firma: Dem Ben seine Leiche) (dembenseineleiche) Flattr this


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Machs unter der Hand über kleinanzeigen oder ähnliche Portale. Wechsle 
ab und an den Nicknamen. Alles andere birgt nur unnütz Ägrer von 
absurden Bedenenträgern.
Oder veröffentliche deine sagenhafte Eerfindung als POpen -Source damit 
sich das jeder selber sägen und 3Ddurkcen kann.
Und wer das kaufen will weil er das nicht auf die Kette bekommt muss 
dich kontaktieren.

von Dirk F. (mandel)


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Und klar, der Rattenschwanz der am Gewerbe hängt ist mir durchaus 
bewusst.

Daher geht meine Frage ja viel mehr in die Richtung, ob speziell aus 
dieser Umsetzung von Gewerbe weitere Verpflichtungen usw. entstehen. 
Würde ich jetzt ein komplett neues Elektronikgerät auf den Markt bringen 
wollen, bräuchte ich ja CE Konformität, RoHS, EMV, ... Wenn man das 
richtig machen möchte, entsteht daraus ein zeitlicher und finanzieller 
Aufwand, welcher durch die paar Euro niemals gedeckt wird.
Wenn ich aber nur eine Art "Auftragsmodifikation" eines bestehenden 
Gerätes mache (inkl. Ergänzung durch eigene Platine), war meine 
Hoffnung, dass man dieses Problem eventuell reduzieren oder dem ganz 
entgehen kann.

von Dirk F. (mandel)


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Benedikt L. schrieb:
> Oder veröffentliche deine sagenhafte Eerfindung als POpen -Source damit
> sich das jeder selber sägen und 3Ddurkcen kann.
> Und wer das kaufen will weil er das nicht auf die Kette bekommt muss
> dich kontaktieren.
Genau so möchte ich es sowieso machen. Das ganze war als Opensource 
gedacht. Aber da die Platine schon allein aufgrund des geringen Platzes 
SMD-bestückt sein muss und das nicht jedem seins ist, wollte ich meine 
Dienste zur Modifikation für einen kleinen Obolus anbieten :)
Aber eben legal :)

von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Naja, eine Gewerbeanmeldung kostet auch 25 Euren. Aber schon besser, als
> wenn sie dir erst drauf kommen, dann wird's teurer. ;)

Unsinn. Das zu versäumen ist nur eine Owi.
Solange die Einkünfte bei der Steuer angegeben werden kann nicht viel 
passieren.

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Naja, eine Gewerbeanmeldung kostet auch 25 Euren. Aber schon besser, als
>> wenn sie dir erst drauf kommen, dann wird's teurer. ;)
>
> Unsinn. Das zu versäumen ist nur eine Owi.

Die bis 1.000 € kosten kann.

> Solange die Einkünfte bei der Steuer angegeben werden kann nicht viel
> passieren.

Na, wenn du meinst. Ich würde mich wie gesagt nicht drauf verlassen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:

> Die bis 1.000 € kosten kann.

Im Worst case. Und trotzdem nur unschön und nichts was einen ruiniert.

> Na, wenn du meinst. Ich würde mich wie gesagt nicht drauf verlassen.

Musst du ja auch nicht.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
>> Na, wenn du meinst. Ich würde mich wie gesagt nicht drauf verlassen.
>
> Musst du ja auch nicht.

Ich wollte ja auch nur warnen, nach einiger Erfahrung mit diesem Staat, 
der alle Möglichkeiten nutzt, Einnahmen zu generieren. ;)

von Dirk F. (mandel)


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So... Nicht zanken, sondern lieber auf den wichtigeren Aspekt meiner 
Frage eingehen ;)

von Hartmut K. (wodim)


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Dirk F. schrieb:
> So... Nicht zanken, sondern lieber auf den wichtigeren Aspekt meiner
> Frage eingehen ;)

Ja, was ist dir nun noch nicht klar?

von Dirk F. (mandel)


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Dirk F. schrieb:
> Daher geht meine Frage ja viel mehr in die Richtung, ob speziell aus
> dieser Umsetzung von Gewerbe weitere Verpflichtungen usw. entstehen.
> Würde ich jetzt ein komplett neues Elektronikgerät auf den Markt bringen
> wollen, bräuchte ich ja CE Konformität, RoHS, EMV, ... Wenn man das
> richtig machen möchte, entsteht daraus ein zeitlicher und finanzieller
> Aufwand, welcher durch die paar Euro niemals gedeckt wird.
> Wenn ich aber nur eine Art "Auftragsmodifikation" eines bestehenden
> Gerätes mache (inkl. Ergänzung durch eigene Platine), war meine
> Hoffnung, dass man dieses Problem eventuell reduzieren oder dem ganz
> entgehen kann.

Der Teil.
Auch die Frage nach einer zu erbringenden Gewährleistung usw.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Dirk F. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Daher geht meine Frage ja viel mehr in die Richtung, ob speziell aus
>> dieser Umsetzung von Gewerbe weitere Verpflichtungen usw. entstehen.
>> Würde ich jetzt ein komplett neues Elektronikgerät auf den Markt bringen
>> wollen, bräuchte ich ja CE Konformität, RoHS, EMV, ... Wenn man das
>> richtig machen möchte, entsteht daraus ein zeitlicher und finanzieller
>> Aufwand, welcher durch die paar Euro niemals gedeckt wird.
>> Wenn ich aber nur eine Art "Auftragsmodifikation" eines bestehenden
>> Gerätes mache (inkl. Ergänzung durch eigene Platine), war meine
>> Hoffnung, dass man dieses Problem eventuell reduzieren oder dem ganz
>> entgehen kann.
>
> Der Teil.
> Auch die Frage nach einer zu erbringenden Gewährleistung usw.

Entfällt m.E., wenn du das unter "Modifikation auf Kundenwunsch" laufen 
lässt. Müsstest dich natürlich mit jedem Kunden einzeln darauf einigen, 
in dem Sinne: Du haftest für jeden Schaden, der durch dein Verschulden 
entsteht.

von Dirk F. (mandel)


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Das was ich hören wollte :)
Aber genau deswegen würde es mich natürlich interessieren, ob/wie das 
jemand anders sieht. Vielleicht gibt es ja sogar direkte oder indirekte 
Erfahrungen.

von Hartmut K. (wodim)


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Dirk F. schrieb:
> Das was ich hören wollte :)
> Aber genau deswegen würde es mich natürlich interessieren, ob/wie das
> jemand anders sieht.

Nun, da kannst du wohl von 10 Usern 11 Meinungen hören. ;)

> Vielleicht gibt es ja sogar direkte oder indirekte Erfahrungen.

Also noch eine direkte von mir: Ich hatte mal "vorsorglich" ein Gewerbe 
angemeldet und dann "vergessen". Allein der Papierkrieg, den das FA dann 
verlangte ("Verlustvortrag" - also ich musste denen quasi beweisen, dass 
ich nichts gewerbesteuerpflichtiges getan hatte) ...

: Bearbeitet durch User
von Dirk F. (mandel)


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Hartmut K. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Das was ich hören wollte :)
>> Aber genau deswegen würde es mich natürlich interessieren, ob/wie das
>> jemand anders sieht.
>
> Nun, da kannst du wohl von 10 Usern 11 Meinungen hören. ;)

Naja, aber genau dafür bin ich hier ;)
Mir ist ja auch klar, dass eure Meinungen und Erfahrungen erstmal nur 
ein Ausgangspunkt sind und mir eine grundlegende Orientierung geben 
sollen. Einfach weil meine eigenen Recherchen genau zu diesem Thema 
nicht viel gebracht haben.

von Gerald K. (geku)


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Wie sieht es mit einem Werksvertrag aus?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

Google werkvertrag freigrenze steuern und sozialabgaben

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Gerald K. schrieb:
> Wie sieht es mit einem Werksvertrag aus?
> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

Ui, das wär's natürlich, würde ich sagen.

> Google werkvertrag freigrenze steuern und sozialabgaben

von Alexander (alecxs)


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Zur Frage der Produkthaftung: Auf eBay kann man alles kaufen auch 
Zubehör für KFZ, Sportauspuff ohne ABE, Xenonscheinwerfer ohne 
Prüfzeichen usw. Der Verkäufer schreibt lediglich einen Zusatz in den 
Anzeigentext - nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. 
Genauso machst du das auch.

Bzgl. Finanzamt: Gewerblich ist normalerweise alles wo die Absicht 
dahinter steckt Gewinn zu erzielen. Du hast Dir für Eigenbedarf 2-3 
Bausätze zu viel gebastelt die Du nun nicht mehr brauchst, natürlich 
kannst Du die Privat verkaufen. Die eBay Einstellungen erlauben für 
Privataccount eine Artikelmenge bis 9 Stk. Du musst ja nicht 
reinschreiben ob es eine Auftragsfertigung ist.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Alexander schrieb:
> Zur Frage der Produkthaftung: Auf eBay kann man alles kaufen auch
> Zubehör für KFZ, Sportauspuff ohne ABE, Xenonscheinwerfer ohne
> Prüfzeichen usw. Der Verkäufer schreibt lediglich einen Zusatz in den
> Anzeigentext - nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
> Genauso machst du das auch.

Und damit hast du dir die schlechtestmögliche Bewertung gesichert. ;)

von Alexander (alecxs)


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Also haben alle Verkäufer von Dirt-Bikes automatisch schlechteste 
Bewertungen? Die Qualität und der Preis zählt, Ausschlussklauseln sind 
völlig legitim und teils notwendig.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Alexander schrieb:
> Also haben alle Verkäufer von Dirt-Bikes automatisch schlechteste
> Bewertungen? Die Qualität und der Preis zählt, Ausschlussklauseln sind
> völlig legitim und teils notwendig.

Sorry, kaufst du was für dein Fahrzeug, wenn du's  nicht im öffentlichen 
Straßenverkehr benutzen kannst?

von Alexander (alecxs)


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Lies einfach mal einen gängigen Haftungsausschluss. Manche Verkäufer 
setzen sogar Sachverstand voraus:
shop.rad-germany.de/product/114

von Thomas (kosmos)


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https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

ich würde das irgendwie als Dienstleistung und nicht als Produkt 
bewerben, weil das auch wieder einen Rattenschwanz zieht.

von Hartmut K. (wodim)


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Thomas O. schrieb:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei
>
> ich würde das irgendwie als Dienstleistung und nicht als Produkt
> bewerben, weil das auch wieder einen Rattenschwanz zieht.

Eben als Werk, also den Tipp mit dem Werkvertrag fand ich schon den 
besten.

Alexander schrieb:
> Lies einfach mal einen gängigen Haftungsausschluss.

Wozu? Ist mit einem Werkvertrag alles geregelt. Der Lieferant haftet für 
alle von ihm verursachten Schäden, basta.

> Manche Verkäufer setzen sogar Sachverstand voraus:

Den kannst du aber nicht bei allen Kunden voraussetzen. ;) Du musst dich 
vor allem gegen den DAU (Dümmsten anzunehmenden User) absichern. ;)

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Nein, muss man nicht. Dazu gibt es den Haftungsausschluss für 
Privatverkauf.

"Es gibt für Privatverkäufer lediglich einige Kriterien, die für eine 
Einstufung als Gewerbe herangezogen werden. Folgende Anhaltspunkte 
sprechen für gewerbliches Handeln:

- Ankauf von Gegenständen für den gezielten Verkauf
- Verkauf in erheblichem Umfang (ab 30 Artikeln im Monat wird es 
kritisch)
- Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Sachen
- Regelmäßige Verkäufe über längere Zeiträume
- Professioneller Auftritt im Internet (Werbung, Shop, Powerseller)
- Verkauf für Dritte (Schwiegereltern, Freunde)

Je mehr dieser genannten Kriterien erfüllt sind, umso eher liegt ein 
gewerbliches Handeln vor."

www.lohi.de/news/article/privatverkauf-im-internet-wo-sind-die-steuerlic 
hen-grenzen.html

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Also ich kenne das so, daß schon alleine die Gewinnerzielungsabsicht 
(die bereits aus dem Titel abzuleiten ist) ausreicht, um eine Tätigkeit 
als gewerblich einzustufen.

von Hartmut K. (wodim)


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Ben B. schrieb:
> Also ich kenne das so, daß schon alleine die Gewinnerzielungsabsicht
> (die bereits aus dem Titel abzuleiten ist) ausreicht, um eine Tätigkeit
> als gewerblich einzustufen.

Schon, aber Gewerbesteuer ist ab 24.500,- Euronen jährlich fällig,  also 
mal keine Panik. ;)

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Mag sein, aber du hast halt ab der ersten Sekunde sofort diese ganze 
WEEE/EAR-Scheiße und alle Haftungsfragen an der Backe wenn du mit 
Endkunden handelst. Das war der Grund warum ich mich gegen eine 
Vermarktung einiger meiner Projekte entschieden habe, obwohl die 
nachgewiesenes Potential hätten. Es ist in Deutschland politisch nicht 
erwünscht, daß man durch sowas für sich selbst sorgt.

Nachtrag: Du bist auch sofort dem Argwohn der Mitbewerber ausgesetzt und 
manche von denen gehen so weit, einen einfach mal wegen irgendwas 
anzuzeigen. Da muss nicht das geringste dran sein, das wissen die und 
die erscheinen dann auch gar nicht erst vor Gericht - was man sich als 
Beklagter nicht so einfach leisten kann und entsprechende Mittel und 
Zeit daran binden muss.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Ben B. schrieb:
> Mag sein, aber du hast halt ab der ersten Sekunde sofort diese ganze
> WEEE/EAR-Scheiße und alle Haftungsfragen an der Backe wenn du mit
> Endkunden handelst. Das war der Grund warum ich mich gegen eine
> Vermarktung einiger meiner Projekte entschieden habe, obwohl die
> nachgewiesenes Potential hätten. Es ist in Deutschland politisch nicht
> erwünscht, daß man durch sowas für sich selbst sorgt.

Wem sagst du das. Andere Frage: Hast du's mal im englischsprachigen Raum 
versucht? Da ist man i.A. innovationsfreudiger und nicht halb so 
engstirnig.

> Nachtrag: Du bist auch sofort dem Argwohn der Mitbewerber ausgesetzt und
> manche von denen gehen so weit, einen einfach mal wegen irgendwas
> anzuzeigen. Da muss nicht das geringste dran sein, das wissen die und
> die erscheinen dann auch gar nicht erst vor Gericht - was man sich als
> Beklagter nicht so einfach leisten kann und entsprechende Mittel und
> Zeit daran binden muss.

Wem sagst du das. Das hat schon mancher nicht oder nur gerade so 
überlebt. (Mir hat schon mancher dazu gratuliert.) ;) Der größte Witz 
war aber: Das waren nicht mal Mitbewerber. Von den längst auf dem Markt 
etablierten, die auch was davon mitgekriegt hatten, kam nicht mal ein 
abfälliges Wort, im Gegenteil, nur Glück- und Erfolgswünsche. Das nennt 
man "Größe".

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Dirk F. schrieb:
> Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.

Ich befürchte, du überschätzt das Interesse.

> Kann man sowas noch unter "privat" laufen lassen?

Nein, nicht bei deinen angestrebten Zahlen von 6000 EUR im Jahr.

Hartmut K. schrieb:
> Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n
> "Geschäft" machst.

Unsinn.

Grenze liegt bei Einnahmen von 410 EUR und 5 Verkäufen auch von
extra für den Verkauf angefertigten Gegenständen, unter denen es im Jahr 
als
Hobby durchgeht.

Hartmut K. schrieb:
> Eben als Werk, also den Tipp mit dem Werkvertrag fand ich schon den
> besten.

Da er offenbar nichts verkaufen will, sondern einbauen will, was 
glücklicherweise im Modellbau nicht als Handwerk gilt, aber dummerweise 
erfordert, daß der Kunde sein Teil zu ihm schickt, er seine Platine 
einbaut, und wieder zurück schickt, da ist man mit 2 mal grösserem Porto 
schon dabei.

Allerdings müsste er seine PLatine zumindest ein Mal im eingebauten 
Zustand auf EMV untersuchen (lassen), und wird dabei feststellen, daß 
schon der unmodifizierte Kopter EMV Grenzwerte reisst.

von Hartmut K. (wodim)


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Michael B. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.
>
> Ich befürchte, du überschätzt das Interesse.

Das käme auf einen Versuch an. Einfach mal anbieten.

> Hartmut K. schrieb:
>> Eben als Werk, also den Tipp mit dem Werkvertrag fand ich schon den
>> besten.
>
> Da er offenbar nichts verkaufen will, sondern einbauen will, was
> glücklicherweise im Modellbau nicht als Handwerk gilt, aber dummerweise
> erfordert, daß der Kunde sein Teil zu ihm schickt, er seine Platine
> einbaut, und wieder zurück schickt, da ist man mit 2 mal grösserem Porto
> schon dabei.

Er will's ja auch zum Selber-Einbauen verschicken. Und da wäre er mit 
einem Wervertrag fein 'raus.

> Allerdings müsste er seine PLatine zumindest ein Mal im eingebauten
> Zustand auf EMV untersuchen (lassen),

Richtig.

> und wird dabei feststellen, daß
> schon der unmodifizierte Kopter EMV Grenzwerte reisst.

Das ist auch nicht sein Problem. Dann gehören die Hersteller in den 
Burggraben getunkt. ;)

von Dirk F. (mandel)


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Michael B. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Vielleicht 4 bis 10 zu je 50€ + Material.
>
> Ich befürchte, du überschätzt das Interesse.
>
>> Kann man sowas noch unter "privat" laufen lassen?
>
> Nein, nicht bei deinen angestrebten Zahlen von 6000 EUR im Jahr.
Naja... Entweder ich überschätze das Interesse, dann sind die 6k im Jahr 
nicht das Problem, oder das Gewerbe lohnt sich.

> ..., aber dummerweise
> erfordert, daß der Kunde sein Teil zu ihm schickt, er seine Platine
> einbaut, und wieder zurück schickt, da ist man mit 2 mal grösserem Porto
> schon dabei.
Die Arbeit wird ja nur am Akku ausgeführt. Im Grunde reicht da schon das 
kleine (versicherte) Paket von DHL für 5,49€. Mit Hermes wird's 
eventuell noch günstiger.

> Allerdings müsste er seine PLatine zumindest ein Mal im eingebauten
> Zustand auf EMV untersuchen (lassen), und wird dabei feststellen, daß
> schon der unmodifizierte Kopter EMV Grenzwerte reisst.
Da ich ja nur den Akku und nicht die Drohne modifiziere, spielt diese 
für die EMV ja keine Rolle. Würde ich vermuten.
Aber hier wären wir wieder bei der Kernfrage. Ob sowas überhaupt nötig 
ist...
Wobei ich mich gerade frage, ob eine EMV bei Dingen, die im Freien 
fernab von Häusern und Co eingesetzt werden sollen, überhaupt nötig ist.

von Hartmut K. (wodim)


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Dirk F. schrieb:
> Wobei ich mich gerade frage, ob eine EMV bei Dingen, die im Freien
> fernab von Häusern und Co eingesetzt werden sollen, überhaupt nötig ist.

Aber sicher doch. Was meinst du, was "im Freien" alles an (sowohl 
ortsfesten als auch mobilen) Sendern aktiv ist. Außerdem lässt man 
Drohnen doch auch in zivilisierten Gegenden kreiseln - oder ist das 
verboten, was ich da kürzlich zu sehen kriegte - da landete so'n Ding 
quasi mir vor der Nase, und der "Pilot" stand auf der anderen 
Straßenseite ...

von Dirk F. (mandel)


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Hartmut K. schrieb:
> Aber sicher doch. Was meinst du, was "im Freien" alles an (sowohl
> ortsfesten als auch mobilen) Sendern aktiv ist. Außerdem lässt man
> Drohnen doch auch in zivilisierten Gegenden kreiseln - oder ist das
> verboten, was ich da kürzlich zu sehen kriegte - da landete so'n Ding
> quasi mir vor der Nase, und der "Pilot" stand auf der anderen
> Straßenseite ...

Naja... Ein Sender und eine kleine Platine die für etwas gänzlich 
anderes ausgelegt ist als zu senden, sind für mich irgendwie auch zwei 
paar Schuh.

Und je nach "Drohnenführerschein" und Art der Drohne ist die Bewegung in 
"zivilisierten Gegenden" erlaubt oder nicht. Wenn es sich nicht um eine 
Drohne <250g gehandelt hat und du eine unbeteiligte Person warst, hätte 
sich die besagte Drohne mWn auf maximal 50m nähern dürfen. Und dazu wäre 
glaub ich auch der Führerschein A2 notwendig. Den eigentlich nur 
Menschen haben/brauchen, die mit sowas Geld verdienen...

von Hartmut K. (wodim)


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Dirk F. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Aber sicher doch. Was meinst du, was "im Freien" alles an (sowohl
>> ortsfesten als auch mobilen) Sendern aktiv ist. Außerdem lässt man
>> Drohnen doch auch in zivilisierten Gegenden kreiseln - oder ist das
>> verboten, was ich da kürzlich zu sehen kriegte - da landete so'n Ding
>> quasi mir vor der Nase, und der "Pilot" stand auf der anderen
>> Straßenseite ...
>
> Naja... Ein Sender und eine kleine Platine die für etwas gänzlich
> anderes ausgelegt ist als zu senden, sind für mich irgendwie auch zwei
> paar Schuh.

Du hast mich falsch verstanden. Hier geht's um EMV "von außen", und da 
sind jede Menge Sender aktiv.

> Und je nach "Drohnenführerschein" und Art der Drohne ist die Bewegung in
> "zivilisierten Gegenden" erlaubt oder nicht. Wenn es sich nicht um eine
> Drohne <250g gehandelt hat und du eine unbeteiligte Person warst, hätte
> sich die besagte Drohne mWn auf maximal 50m nähern dürfen. Und dazu wäre
> glaub ich auch der Führerschein A2 notwendig. Den eigentlich nur
> Menschen haben/brauchen, die mit sowas Geld verdienen...

Ok, das war nicht direkt vor meiner Nase, aber <50m schon. Und sie kann 
auch leichter als 250g gewesen sein, aber egal: Wenn sie Funkstörungen 
auffängt, die in deinem Fall ggf. bis zum Absturz wegen leerem Akku 
führen könnten, fragt sie nicht nach der Qualifikation ihres "Piloten". 
;)

: Bearbeitet durch User
von Dirk F. (mandel)


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Hartmut K. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Hartmut K. schrieb:
>>> Aber sicher doch. Was meinst du, was "im Freien" alles an (sowohl
>>> ortsfesten als auch mobilen) Sendern aktiv ist. Außerdem lässt man
>>> Drohnen doch auch in zivilisierten Gegenden kreiseln - oder ist das
>>> verboten, was ich da kürzlich zu sehen kriegte - da landete so'n Ding
>>> quasi mir vor der Nase, und der "Pilot" stand auf der anderen
>>> Straßenseite ...
>>
>> Naja... Ein Sender und eine kleine Platine die für etwas gänzlich
>> anderes ausgelegt ist als zu senden, sind für mich irgendwie auch zwei
>> paar Schuh.
>
> Du hast mich falsch verstanden. Hier geht's um EMV "von außen", und da
> sind jede Menge Sender aktiv.

Oh ja, das habe ich tatsächlich.

> Ok, das war nicht direkt vor meiner Nase, aber <50m schon. Und sie kann
> auch leichter als 250g gewesen sein, aber egal: Wenn sie Funkstörungen
> auffängt, die in deinem Fall ggf. bis zum Absturz wegen leerem Akku
> führen könnten, fragt sie nicht nach der Qualifikation ihres "Piloten".
> ;)

Aber nein, Funkstörungen sind für meinen Mod kein Problem. So lange es 
nicht zu einem Kurzschluss des Akkus kommt, was nur möglich ist, wenn 
ein schwerer Hardwaredefekt vorliegt, kann eigentlich nichts passieren. 
Im schlimmsten Fall führt die Drohne eine kontrollierte Notlandung 
durch. Also selbst, wenn die Platine vollkommen den Geist aufgibt oder 
aus bizarren Gründen irgendwelchen Quark an die Drohne übermittelt.

von Hartmut K. (wodim)


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Dirk F. schrieb:
> Aber nein, Funkstörungen sind für meinen Mod kein Problem.

Bist du sicher? Getestet?

https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rfestigkeit_(EMV)

Also wenn ich daran denke, was ich nur mit meinem NF-Amp angestellt 
habe, um den "HF-dicht" zu kriegen ...

https://hkraus.eu/hk/eigenbau-amp/schaltg.png

von Dirk F. (mandel)


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Hartmut K. schrieb:
> Dirk F. schrieb:
>> Aber nein, Funkstörungen sind für meinen Mod kein Problem.
>
> Bist du sicher? Getestet?

Also nein, ich habe natürlich keinen solchen Test bzgl. Funkstörungen 
durchgeführt.
Aber ich habe getestet, was passiert, wenn meine Platine (warum auch 
immer) bestimmte Störungen hervorruft. Also beispielsweise was passiert, 
wenn sie nur noch Murks an die Drohne sendet oder auch was passiert, 
wenn sie plötzlich gar nichts mehr macht. Was wären mögliche andere 
Szenarien durch entsprechende Störquellen?

Beitrag #7200853 wurde vom Autor gelöscht.
von Hartmut K. (wodim)


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Dirk F. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Dirk F. schrieb:
>>> Aber nein, Funkstörungen sind für meinen Mod kein Problem.
>>
>> Bist du sicher? Getestet?
>
> Also nein, ich habe natürlich keinen solchen Test bzgl. Funkstörungen
> durchgeführt.
> Aber ich habe getestet, was passiert, wenn meine Platine (warum auch
> immer) bestimmte Störungen hervorruft. Also beispielsweise was passiert,
> wenn sie nur noch Murks an die Drohne sendet oder auch was passiert,
> wenn sie plötzlich gar nichts mehr macht.

Also kontrollierte Notlandung. Lass' das einmal passieren, und der Kunde 
erzählt das 'rum, dann kannste dein Geschäft vergessen.

> Was wären mögliche andere Szenarien durch entsprechende Störquellen?

"Unmöglich" gibt's nicht! ;) Was die Störquellen betrifft, meine ich. 
Lass' mal nur einen Mobilfunkmast in der Nähe sein - im GHz-Bereich 
reicht ggf. jedes Stückchen Draht / Leiterzug als "Antenne" ...

Unmöglich ist allerdings im anderen Extrem auch nicht, dass gar nichts 
passiert. Kommt ganz aufs Design an - sowohl auf Schaltung als auch aufs 
Platinenlayout ...

Ist übrigens ganz einfach auf "worst case" zu testen: Nimm ein altes
GSM-Handy - sollst mal sehen, was das 'reinhaut, wenn's bei
Verbindungsaufnahme mit dem Netz mit voller Leistung anfängt ... ;)

: Bearbeitet durch User
von 888 (Gast)


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Hartmut K. schrieb:

> Ist übrigens ganz einfach auf "worst case" zu testen: Nimm ein altes
> GSM-Handy - sollst mal sehen, was das 'reinhaut, wenn's bei
> Verbindungsaufnahme mit dem Netz mit voller Leistung anfängt ... ;)

Da die Breite der störempfindlichen Bereiche üblicherweise nicht so groß 
ist, kann es durchaus sein, dass Dein Test mit dem GSM-Handy (Uplink) 
problemlos bestanden wird, die Nähe eines Sendemastes mit 50 MHz höherer 
Sendefrequenz aber eine Beeinflussung verursacht. D.h. wenn dahingehend 
Zweifel bestehen, kommst Du um einen ordentlichen EMV-Test nicht 
drumherum.

von Joachim B. (jar)


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Hartmut K. schrieb:
> Leider bist du schon gewerblich tätig, wenn du auch nur ein so'n
> "Geschäft" machst.

dachte ich auch mal, aber das ist logischerweise unter Juristen 
umstritten, deswegen ist es ja so formuliert!

Was ist gewerbmäßig?
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2007/BGH/Definition-von-Gewerbsmaessigkeit

1. Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine 
nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger 
Dauer verschaffen will.

nach seiner Aussage:

Dirk F. schrieb:
> Schon aus Zeitgründen gehe
> ich nicht davon aus, dass ich viele derartige Modifikationen pro Monat
> durchführen kann.

scheint es aber nicht so zu sein und
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Dauer und Haupteinnahmequelle scheint es nicht zu sein

Aber im Zweifel entscheiden Gerichte und nicht mal die bezahlten 
Anwälte!

von Hartmut K. (wodim)


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Soul E. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>
>> Ist übrigens ganz einfach auf "worst case" zu testen: Nimm ein altes
>> GSM-Handy - sollst mal sehen, was das 'reinhaut, wenn's bei
>> Verbindungsaufnahme mit dem Netz mit voller Leistung anfängt ... ;)
>
> Da die Breite der störempfindlichen Bereiche üblicherweise nicht so groß
> ist, kann es durchaus sein, dass Dein Test mit dem GSM-Handy (Uplink)
> problemlos bestanden wird, die Nähe eines Sendemastes mit 50 MHz höherer
> Sendefrequenz aber eine Beeinflussung verursacht.

Da will ich mich nicht streiten, kenne das eben nur hörbar a) mit 
meinem Eigenbau - Amp und b) mit einem Autoradio, das aber garantiert 
auf eine viel niedrigere Frequenz abgestimmt war, außerdem ziemlich 
schmalbandig selektiert.

Hörbar wird's allerdings erst, wenn es auch demoduliert wird, aber 
irgendein Bauelement mit nichtlinearer Kennlinie findet sich dazu immer 
bereit. ;)

> D.h. wenn dahingehend
> Zweifel bestehen, kommst Du um einen ordentlichen EMV-Test nicht
> drumherum.

Wahrscheinlich nicht. ;)

von Joachim B. (jar)


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Soul E. schrieb:
> kommst Du um einen ordentlichen EMV-Test nicht
> drumherum.

wo wird der denn noch gemacht und von wem?

Wenn ich bedenke das ich jede SMS jede whatsapp Benachrichtigung als 
Knattern im jeden neuen, zugelassenen, industrieellen Gerät höre, ich 
muss nur das Handy daneben legen.

Also scheint es mit der Störempfindlichkeit nicht so eng gesehen zu 
werden, ausser ein Richter mag irgendeinem armen Teufel die Schuld 
aufdrücken der nicht vorher 1000de € in irgendwelchen Tests versenkt hat 
und selbst das nutzt vermutlich nichts wenn die Drohne abstürtzt!

: Bearbeitet durch User
von 888 (Gast)


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Joachim B. schrieb:

> wo wird der denn noch gemacht und von wem?

geh da hin:
* https://www.emc-test.de/
* https://www.akuvib.de/
* https://www.phoenix-testlab.de/de/

> Also scheint es mit der Störempfindlichkeit nicht so eng gesehen zu
> werden, ausser ein Richter mag irgendeinem armen Teufel die Schuld
> aufdrücken der nicht vorher 1000de € in irgendwelchen Tests versenkt hat
> und selbst das nutzt vermutlich nichts wenn die Drohne abstürtzt!

Für Consumer-Geräte gelten sehr geringe Grenzwerte. Das sind gerade mal 
10 V/m (oder 3 V/m), wenn Du irgendwo ein Handy drauflegst liegst Du 
deutlich drüber.

Automobilelektronik testen wir mit 360 V/m.

von Hartmut K. (wodim)


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Joachim B. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> kommst Du um einen ordentlichen EMV-Test nicht
>> drumherum.
>
> wo wird der denn noch gemacht und von wem?
>
> Wenn ich bedenke das ich jede SMS jede whatsapp Benachrichtigung als
> Knattern im jeden neuen, zugelassenen, industrieellen Gerät höre, ich
> muss nur das Handy daneben legen.

Schau an, und das mit einem neuen Handy - der technische Fortschritt ist 
doch nicht aufzuhalten. ;)

Aber schon nicht mit jedem industriellen Gerät - da gibt's schon (noch?) 
Hersteller, die was auf sich halten und ihre EMV-Tests selber machen. 
Wie z.B. die bereits erwähnte Firma, von der weiß ich's sicher.

Beitrag "Re: Chipstüte als ESD-Verpackung?"

von Alexander (alecxs)


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Die bauliche Veränderung liegt allein in der Verantwortung des Käufers, 
der baut es schließlich selbst ein.

von Dirk F. (mandel)


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Hartmut K. schrieb:
> Also kontrollierte Notlandung. Lass' das einmal passieren, und der Kunde
> erzählt das 'rum, dann kannste dein Geschäft vergessen.

Hier geht es ja nicht darum, dass ich ein lupenreines Produkt für den 
Massenmarkt an den Mann bringen will. Sondern um eine Modifikation für 
Freaks, die aus ihrer Drohne mehr raus kitzeln wollen, es sich aber 
selbst nicht zutrauen meine Opensource-Anleitung selbst zu realisieren. 
Leute sind ja an mich heran getreten, nachdem sie meine ersten, ganz 
schlimm aussehenden Prototypen gesehen haben.
Deshalb soll es ja auch nur etwas ganz Kleines für neben dem Hauptjob 
werden. Und wenn da plötzlich alle wegen einer Notlandung sagen "Oh 
nein! Das hätte ich bei einem Bastlerprojekt ja nie gedacht!", dann kann 
ich auch gut damit leben ^^

> Ist übrigens ganz einfach auf "worst case" zu testen: Nimm ein altes
> GSM-Handy - sollst mal sehen, was das 'reinhaut, wenn's bei
> Verbindungsaufnahme mit dem Netz mit voller Leistung anfängt ... ;)

Dann muss ich mal schauen, wo ich mein altes Trium Handy liegen habe ^^

von Hartmut K. (wodim)


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Langsam machst du mich aber auch neugierig. ;) Was "verbessert" denn 
deine Schaltung am Akku, und wie?

von Dirk F. (mandel)


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Hehehe...
Am Akku selbst verbessert sie nichts. Aber sie ermöglicht es die 
Akkuzellen gegen "beliebige" andere Akkuzellen auszutauschen. Damit muss 
man die Drohne nicht mit den sündhaft teuren Originalzellen betreiben. 
Das ist leider kein triviales Ding, da es sich um einen "intelligenten" 
Akku handelt, der mit der Dohne kommuniziert. Meine Bastelei spricht 
dann ein bisschen mit und überzeugt die Drohne davon, dass es sich um 
einen Originalakku handelt. Leider kommt man, meines beschränken Wissens 
nach, nicht um die Originalplatine als Teil des Ganzen herum, da eine 
ziemlich wasserfest verschlüsselte Authentifizierung kurz nach dem Start 
durchgeführt wird. Aber der Rest der Kommunikation ist zum Glück offen.
Leider hab ich keine Lösungen im Netz gefunden und musste selbst tätig 
werden. Wie gesagt, das ganze soll Opensource sein, aber ich erhielt 
schon einige Anfragen, ob ich das Ganze nicht auch käuflich anbieten 
kann. Daher die Frage hier :)

Wenn man die zeit betrachtet, die ich bereits in das Projekt gesteckt 
habe, dürfte man bei Material + 50€ auch gar nicht von Gewinnabsicht als 
Kriterium für ein Gewerbe reden ^^

von Hartmut K. (wodim)


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> Wenn man die zeit betrachtet, die ich bereits in das Projekt gesteckt
> habe, dürfte man bei Material + 50€ auch gar nicht von Gewinnabsicht als
> Kriterium für ein Gewerbe reden ^^

Eigentlich nicht. Wenn du deine Arbeitszeit berechnest, müsstest du eher 
eine Verlustvortrag machen. ;) Noch.

Dirk F. schrieb:
> Hehehe...
> Am Akku selbst verbessert sie nichts. Aber sie ermöglicht es die
> Akkuzellen gegen "beliebige" andere Akkuzellen auszutauschen. Damit muss
> man die Drohne nicht mit den sündhaft teuren Originalzellen betreiben.
> Das ist leider kein triviales Ding, da es sich um einen "intelligenten"
> Akku handelt, der mit der Dohne kommuniziert. Meine Bastelei spricht
> dann ein bisschen mit und überzeugt die Drohne davon, dass es sich um
> einen Originalakku handelt. Leider kommt man, meines beschränken Wissens
> nach, nicht um die Originalplatine als Teil des Ganzen herum, da eine
> ziemlich wasserfest verschlüsselte Authentifizierung kurz nach dem Start
> durchgeführt wird. Aber der Rest der Kommunikation ist zum Glück offen.
> Leider hab ich keine Lösungen im Netz gefunden und musste selbst tätig
> werden. Wie gesagt, das ganze soll Opensource sein, aber ich erhielt
> schon einige Anfragen, ob ich das Ganze nicht auch käuflich anbieten
> kann. Daher die Frage hier :)

Na pass' bloß auf, dass das nicht dem Akkuhersteller zu Ohren kommt, 
sonst macht der alles dicht und dir außerdem großen Ärger. ;)

von Alexander (alecxs)


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Ich würde auch nicht die Nachfrage überschätzen. Inseriere doch erstmal 
Deinen eigenen Akku. Kaufpreis = modifizierter Akku + originaler Akku + 
Deine 50 € Traumvorstellung. Den Pfand für den originalen erstattest Du 
nach Eingang des Austauschakkus vom Käufer (Funktion vorausgesetzt). So 
musst Du nicht in Vorkasse gehen und hast auch keinen Termindruck bei 
der verdeckten Auftragsfertigung, d.h. der Käufer erhält seinen Akku 
sofort. Weiterhin könntest Du auf diese Art auch ein gefahrloses 14 Tage 
Rückgaberecht anbieten, vorausgesetzt du wartest die 14 Tage mit der 
nächsten Anfertigung ab.

Wenn's gut läuft inserierst Du es als gewerblicher Anbieter, vielleicht 
so nach dem zehnten Verkauf? Wenn's nicht läuft, taste dich erstmal an 
den optimalen Verkaufspreis heran, bevor du über Gewerbe nachdenkst.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Alexander schrieb:
> Ich würde auch nicht die Nachfrage überschätzen. Inseriere doch erstmal
> Deinen eigenen Akku. Kaufpreis = modifizierter Akku + originaler Akku +
> Deine 50 € Traumvorstellung. Den Pfand für den originalen erstattest Du
> nach Eingang des Austauschakkus vom Käufer (Funktion vorausgesetzt).

Ähm nee, den Originalakku würde ich mal außen vor lassen. Gehen wir mal 
davon aus, dass Bedarf ja nur entsteht, wenn ein neuer fällig ist, also 
das Original Schrott ist. Dann würdest du also Geld ausgeben für etwas, 
das du nur noch (kostenpflichtig?) entsorgen kannst.

> So
> musst Du nicht in Vorkasse gehen und hast auch keinen Termindruck bei
> der verdeckten Auftragsfertigung, d.h. der Käufer erhält seinen Akku
> sofort. Weiterhin könntest Du auf diese Art auch ein gefahrloses 14 Tage
> Rückgaberecht anbieten, vorausgesetzt du wartest die 14 Tage mit der
> nächsten Anfertigung ab.
>
> Wenn's gut läuft inserierst Du es als gewerblicher Anbieter, vielleicht
> so nach dem zehnten Verkauf? Wenn's nicht läuft, taste dich erstmal an
> den optimalen Verkaufspreis heran, bevor du über Gewerbe nachdenkst.

Erst mal gar nicht inserieren, würde ich vorschlagen.

Dirk F. schrieb:
> Leute sind ja an mich heran getreten,

Eben. Also "Auftragsfertigung" (Werkverträge) erst mal im 
Bekanntenkreis. Und wenn sich das 'rumspricht, dass du auch Qualität 
lieferst (nur erheblich billiger als das Original - wobei der Kunde dem 
Preis ja gar nicht ansieht, was du daran verdienst), kommen neue 
Aufträge von ganz alleine.

Hab' da mal in einem Handwerksbetrieb einen schönen Spruch gelesen: 
"Sind Sie zufrieden, sagen Sie es anderen - sind Sie es nicht, sagen Sie 
es mir." ;)

Dirk F. schrieb:
> da es sich um einen "intelligenten"
> Akku handelt, der mit der Dohne kommuniziert. Meine Bastelei spricht
> dann ein bisschen mit und überzeugt die Drohne davon, dass es sich um
> einen Originalakku handelt.

Ähm - das Ladegerät auch? ...

: Bearbeitet durch User
von Dirk T. (helipage)


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> Dirk F. schrieb:
>> da es sich um einen "intelligenten"
>> Akku handelt, der mit der Dohne kommuniziert. Meine Bastelei spricht
>> dann ein bisschen mit und überzeugt die Drohne davon, dass es sich um
>> einen Originalakku handelt.

Moin...
Hab mir jetzt nicht den kompletten Thread durchgelesen, daher nur meine 
Meinung dazu (ohne zu Wissen, ob es schon mal erwähnt wurde).

Sobald Du etwas "herstellst", bist Du m.W.n. automatisch der 
Inverkehrbringer und hast mit den Themen CE, EMV, RoHs und Stiftung EAR 
zu tun.

Wenn Du eine Sache veränderst, erlichst u.U. auch die Betrieberlaubnis!
Da ja jede Drohne auch Haftpflichtversichert sein muss, gehe ich stark 
davon aus, dass (z.B. im Falle eines Unfalls o.ä.) die Versicherung mit 
Sicherheit jeden Hebel in Bewegung setzen wird, um nicht zahlen zu 
müssen.
U.U. bist Du dann in der Beweispflicht, dass Dein Artikel nicht zum 
Absturz/Unfall/Personenschaden etc. geführt hat.
In so einem Fall möchte ich nicht in der Haut des Piloten oder in Deiner 
als "Verkäufer" der Zusatzhardware stecken (Stichwort 
Produkthaftpflich).

Aus dem oben zitierten Text entnehme ich, dass es sich wahrscheinlich um 
Drohnen von DJI handelt.
Was ist, wenn Deine "Zusatzhardware" einfach mal mitten im Flug die 
Drohne abschaltet, weil sie denkt, der Akku ist leer/nicht mehr 
vorhanden ?
Setz dich mal mit dem Thema Logging und DJI auseinander, ist schon 
Interessant, was DJI alles aus den internen Logs der Drohnen auslesen 
kann.
In Foren wird immer wieder darüber berichtet, dass DJI Logs angefordert 
hat und sehr genau den Absturzgrund aus den Logs erkennen kann (im 
Zusammenhang mit DJI Care).

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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So nun haben wir das Vorhaben tot geredet. Selbst schuld du hast nach 
dem Rechtlichen gefragt! Wusste gar nicht das so viele Juristen auf 
mikrocontroller.net unterwegs sind.

von Hartmut K. (wodim)


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Alexander schrieb:
> So nun haben wir das Vorhaben tot geredet.

Ach wo, jetzt geht's erst mal richtig los. ;)

Dirk T. schrieb:
> Sobald Du etwas "herstellst", bist Du m.W.n. automatisch der
> Inverkehrbringer und hast mit den Themen CE, EMV, RoHs und Stiftung EAR
> zu tun.

Beherrschbar, bei einem Vorhaben dieser Größenordnung. ;)

> Wenn Du eine Sache veränderst, erlichst u.U. auch die Betrieberlaubnis!

Bei solchen vergleichsweise geringen Modifikationen mit Sicherheit 
nicht. Die sind ja nicht sicherheitsrelevant. (Sorgfältige Ausführung 
und Tests natürlich vorausgesetzt.)

> Da ja jede Drohne auch Haftpflichtversichert sein muss, gehe ich stark
> davon aus, dass (z.B. im Falle eines Unfalls o.ä.) die Versicherung mit
> Sicherheit jeden Hebel in Bewegung setzen wird, um nicht zahlen zu
> müssen.

Mit Sicherheit.

> U.U. bist Du dann in der Beweispflicht, dass Dein Artikel nicht zum
> Absturz/Unfall/Personenschaden etc. geführt hat.

Kaum. Wie du selber schreibst, ist die Ursache ja aus den Logs 
ermittelbar.

> Was ist, wenn Deine "Zusatzhardware" einfach mal mitten im Flug die
> Drohne abschaltet, weil sie denkt, der Akku ist leer/nicht mehr
> vorhanden ?

Das kann sie gar nicht denken. Es sei denn durch einen groben 
Desingfehler, aber der kommt gar nicht durch die Tests.

> Setz dich mal mit dem Thema Logging und DJI auseinander, ist schon
> Interessant, was DJI alles aus den internen Logs der Drohnen auslesen
> kann.
> In Foren wird immer wieder darüber berichtet, dass DJI Logs angefordert
> hat und sehr genau den Absturzgrund aus den Logs erkennen kann (im
> Zusammenhang mit DJI Care).

: Bearbeitet durch User
von Thomas (kosmos)


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wer wird den bei einer Gewährleistung oder Kulanzhoffnung. DJI von sich 
aus sagen "übrigends ich hatte ich da nen Fremdakku angeschlossen als 
das Ding abgeschmiert ist".

von Helmut K. (helmut_k176)


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Die Anfrage ist nun schon älter. Im Thread sind aber so viele unsinnige, 
zumindest nicht hilfreiche Aussagen, dass ich wenigstens zum Thema 
Konformitätsanforderungen (er)klären möchte. Vielleicht hilft dies 
späteren Lesern mit ähnlichen Problemen.

Fragestellung war: Jemand möchte eine kleine, elektronische Baugruppe 
als Zubehörprodukt gewerblich vermarkten.

Erste Fragestellung ist, ob die Baugruppe ein Produkt, und damit 
konformitätspflichtig ist.
Würde sie nur B2B-vermarktet, dürfte man sie als Komponente betrachten 
und sie wäre nicht konformitätspflichtig. Denn der Hersteller des 
Gesamtgerätes muss die Baugruppe in sein Konformitätsverfahren mit 
einbeziehen.
Als Baugruppe mit Lieferung an Privat ist es ein Produkt und damit 
konformitätspflichtig, benötigt also CE und eine Konformitätserklärung. 
Man mag diskutieren, ob das wirklich zwingend ist. Der Verzicht würde an 
den Maßnahmen selbst aber wenig ändern und im Zweifelsfall mehr 
Erklärungs(aufwand) benötigen, als eine Konformitätserklärung 
auszufüllen.

Selbstverständlich kann man auch als reiner Fertiger auftreten, der auf 
Kundenwunsch produziert. Das geht aber nur im B2B-Geschäft, wo ein Kunde 
akribisch vorschreibt, was, wie und mit was herzustellen ist und die 
Konformitätsmaßnahmen dann selbst durchführt.
Auf Wunsch eines privaten Kunden Hergestelltes bleibt ein 
konformitätspflichtiges Teil, für das der Fertiger auch der 
Inverkehrbringer bleibt, weil der private Käufer diesen Part hier nicht 
übernehmen kann und mit Sicherheit auch nicht will. Zumindest sehe ich 
das so.

Zuerst sind die anzuwendenden Richtlinie/Verordnungen zu sichten:
EMV-RL: Wenn aktive Elektronik (also alles, was über eine Diode, 
eventuell noch Tranistor hinausgeht).
Funkrichtlinie: Entfällt, da kein Funkgerät
Niederspannungs-RL: Wenn Betriebsspannung über 50 VAC/75 V DC. Aber 
beachten, dass Verwendung für ein Funkgerät.
RoHS-RL: Immer
Maschinen-Richtlinie: Entfällt laut Produktbeschreibung
Spielzeug-Richtlinie: Entfällt laut Produktbeschreibung

Dann sichten, wie die anzuwendenden Richtlinie/VO zu prüfen sind.
EMV
Ein Prüfinstitut wird eine Vermessung fordern. Nun müsste man den 
Schaltplan haben, um eine sichere Aussage zu treffen. Das Folgende ist 
also eine Risikoabschätzung, die ein Inverkehrbringer mit sich selbst 
ausmachen muss.
Bei kleinen Stückzahlen wird keine Aufsichtsbehörde nachprüfen. Zudem 
darf EMV auch aufgrund von Sachkenntnis beurteilt werden.
Erste Sachkenntnis ist eine EMV-gerechte Schaltungsausführung und 
Layout. Wenn die Elektronik nicht schnell sein muss, ist hohe 
Störfestigkeit problemlos umzusetzen. Eine Prüfung mit einem alten Handy 
das noch mit Power sendet, wird in der (Kosten-)Not oft gemacht, um 
wenigstens „etwas“ vorweisen zu können (und zur eigenen Beruhigung).
Die modernen, mit geringer Spannung und Strom betriebenen, kleinen 
Controller haben nicht mehr die Energie für hohe Emissionen. Mit einem 
EMV-gerechten Layout kenne ich diesbezüglich keine Probleme.
Dazu noch eine Risikobetrachtung in Form einer kleinen FMEA-Betrachtung. 
Kann die Baugruppe zu gefährlichen Zuständen des Gesamtgerätes führen? 
Wenn man das ausschließen kann, sollte das Restrisiko „auszuhalten“ 
sein.

Niederspannungs-Richtlinie
Trifft – da Kleinspannungsbetrieb - nicht zu.
Die Funkgeräterichtlinie beinhaltet allerdings die Niederspannungs-RL 
ohne untere Spannungsgrenze. Und die Baugruppe wird zum Einbau in ein 
Funkgerät (das die Drohne ist) vermarktet. Der Drohnenbesitzer würde nun 
seine Konformität verlieren, wenn die Zubehörbaugruppe dies nicht 
beachten würde. Von einer Privatperson (Drohnenbesitzer) darf nicht 
erwartet werden, dass er dies weiß und eine „Lösung“ mittels „Schutz- 
und Warnhinweis“ dürfte juristisch wenig Bestand haben. Also muss es der 
Hersteller der Zusatzbaugruppe lösen.
Ist aber „banal“ umzusetzen. Im Kleinspannungbereich ist es vor allem 
die sichere Verhinderung von Brandgefahren und Einhalten von Luft- und 
Kriechstrecken. Ein guter Entwickler weiß, wie man das macht.

RoHS
Man verwendet nur Komponenten, welche RoHS einhalten (andere 
elektrotechnische gibt es von seriösen Distributoren nicht, lässt es 
sich vorsorglich aber trotzdem zusichern) und fertig ist RoHS.

Fertig ist die Konformitätsbetrachtung.
Nun ein vollständiges Typenschild mit CE angebracht und die 
Konformitätserklärung ausfüllen. Anleitung mit den trotzdem notwendigen 
„Schutz- und Warnhinweisen“ nicht vergessen. Darin muss der Einbau so 
beschrieben sein, dass damit die Konformität des Gesamtproduktes nicht 
verloren geht.

Dazu kommt noch:
Eine REACH-Erklärung auf die Homepage pinnen,
wegen WEEE bei ear (über einen Provider) registrieren,
SCIP-EU-Datenbank füllen

Aber nun ist das „Konformitatorische“ getan und das Gewerbe kann blühen.

Das ist eine Kurzfassung und Fragen ergeben sich in der Regel erst beim 
Umsetzen. Wer in einer ähnlichen Situation ist und als Kleingewerblicher 
oder stolzer StartUp Fragen zur Konformität hat, kann sich bei mir 
melden. Für eine Flasche Höherprozentiges gebe ich viel höherwertigere, 
detaillierte Auskunft. Wer schon mal stundenlang ergebnislos danach 
gegoogelt hat, weiß so etwas zu schätzen.
Mail: fth_whk@nefkom.net

von Alexander (alecxs)


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Da hast du aber die Frage falsch verstanden. Er wollte privat verkaufen 
bzw. eine Dienstleistung anbieten, ohne bürokratische Hürden.

: Bearbeitet durch User
von Xanthippos (xanthippos)


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Erinnert sich noch jemand an Dieter Schlüter?

Als Hobbybastler brachte er den ersten Modellhubschrauber zum fliegen. 
Ursprünglich wollte er nur privat ein paar Bausätze verkaufen. Sah aber 
ziemlich schnell, bei der Masse an Bestellungen muss er Lizenzen 
vergeben.

Das scheitert heutzutage schon an der Frage: Welche Vorschriften muss 
ich beachten?

von Michael B. (laberkopp)


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Helmut K. schrieb:
> Im Kleinspannungbereich ist es vor allem die sichere Verhinderung von
> Brandgefahren und Einhalten von Luft- und Kriechstrecken. Ein guter
> Entwickler weiß, wie man das macht.

Na ja, siehe die vielen im Haus beim Laden abbrennenden LiIon Alkus von 
Scootern, Hoverboards und Drohnen.

So einfach ist es nicht, eigentlich nicht zu verhindern. Trotzdem werden 
die Sachen verkauft, und den Hersteller freut, dass er so weit weg ist. 
BSH hat man mit abbrennenden Häusern wegen unzureichender Relais in 
Geschirrspülmaschinen noch dran gekriegt:

https://productsafety.bsh-group.com/ch/de/dishcare

von Ge L. (Gast)


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Michael B. schrieb:

> Geschirrspülmaschinen noch dran gekriegt:
>
> https://productsafety.bsh-group.com/ch/de/dishcare

Das war nicht das Heizrelais selber, sondern dessen Lötstellen.

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