Hallo,
Ende des Jahres bekommen wir einen neune Geschäftsführer.
Ich habe seit einiger Zeit ein paar Ideen, die ich vielleicht irgendwann
in den nächsten 2 Jahren mal patentieren möchte. Nun muss ich sowas ja
vorher dem Arbeitgeber melden, der gibt mir dann das ok, dass ich das
anmelden kann und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens
kollidiert.
Ich kann mit dem jetzigen Arbeitgeber gut. Nachfolger könnte schwierig
sein.
Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz
ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen
Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben? Und ich bin dann raus?
Lukaz
Lukaz schrieb:> Nun muss ich sowas ja vorher dem Arbeitgeber melden, der gibt mir dann> das ok, dass ich das anmelden kann
Wenn dein Unternehmen Maschninen baut und du nebenher als
leidenschaftlicher Radler selber eine neue schlaue Idee z.B. zum Lagern
von Fahrrädern hast, dann musst du dem AG nichts melden.
> und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens kollidiert.
Und wenn du während deiner Arbeitszeit zu Ideen gelangt bist, die
deine Arbeit tangieren, dann patentierst nicht du das Ganze, sondern
dein Arbeitgeber. Und du bekommst eine vorher vereinbarte Abfindung.
Lukaz schrieb:> Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz> ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt
Für ein Patent brauchst du nur eine Idee, die vorher noch nicht da war.
Ganz viele Patente schützen lediglich Einfälle und Möglichkeiten und
können technisch gar nicht realisiert werden. Oder es ist zu aufwändig,
sie zu realisieren. Irgendeine "Reifeprüfung" wird da im Patentverfahren
nicht gemacht.
>dann musst du dem AG nichts melden.
Wenn man bei IHK ne kostenlose Erstberatung möchte, muss man aber vom
Arbeitgeber eine Einverständnisserklärung mitbringen. Sonst bekommt man
keine Hilfe.
Wenn du bei einem Automobilhersteller arbeitest und hast die Möglichkeit
gefunden wie man mit ein paar µA bei 5V elektrolytisch soviel Knallgas
erzeugen kann, dass der Deckel eines Wassertanks abgesprengt wird, dann
hast du keine Chance, dann gehört das Patent deinem Arbeitgeber und der
bekommt dann auch den Nobelpreis.
>ein paar µA bei 5V elektrolytisch soviel Knallgas>erzeugen kann, dass der Deckel eines Wassertanks abgesprengt wird
µA ist Ladung pro Zeit. Man muss also nur warten. Damit es es eine
triviale Knallgaserzeugung und kann nicht patentiert werden.
Meinst Du aber "innerhalb kurzer Zeit", dann übersteigt die erzeugte
Energie die der eingesetzten und es ist ein Perpetuum Mobile. Auch nicht
patentfähig.
Nein, es ging mir um das Prozedere.
Damit wollte ich nur sagen, dass eine Erfindung, welche auch nur im
Entferntesten die Balange deines Arbeitgebers tangiert, von selbigem
einkassiert werden kann.
Dieses Beispiel mit der Stromquelle habe ich nur genommen, weil in einem
anderen Thread jemand die Befürchtung hatte, dass eine Messsonde in
einem Wassertank zu beschriebenem Szenario führen könnte.
ok. Verstanden. Bedeutet aber dass:
>Wenn dein Unternehmen Maschninen baut und du nebenher als>leidenschaftlicher Radler selber eine neue schlaue Idee z.B. zum Lagern>von Fahrrädern hast, dann musst du dem AG nichts melden.
Ich das ja gar nicht entscheiden kann. Sondern es immer melden muss. Und
genau das will ich ja.
Meine Frage war eher, welches der geschickteste Zeitpunkt ist.
Lukaz schrieb:> Ich habe seit einiger Zeit ein paar Ideen, die ich vielleicht irgendwann> in den nächsten 2 Jahren mal patentieren möchte.
Nicht so schlau das hier zu schreiben.
> Nun muss ich sowas ja> vorher dem Arbeitgeber melden,
Ja, sagen wir mal, zeitnah ...
> der gibt mir dann das ok, dass ich das> anmelden kann und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens> kollidiert.
Bist du des Wahnsinn? Du willst selber zahlen? Wenn deine Ideen
eigentlich nutzlos sind ist das rausgeworfenes Geld. Wenn deine Ideen
gut sind gibt dir trotzdem niemand Geld dafür. Du darfst dann mehr Geld
ausgeben um die Anwender zu verklagen.
Nutze das Arbeitnehmererfindergesetz und überzeuge deinen Arbeitgeber
die möglichst weltweit anzumelden. Der hat dann die Kosten. Du hast ein
Anrecht auf angemessene Vergütung. Wenn die Ideen gut sind gibt es daher
Geld. Wenn deine Ideen eigentlich nutzlos sind bekommst du nichts, aber
dein Arbeitgeber, nicht du, hat Geld rausgeworfen.
Du stehst als Erfinder drauf (macht sich gut im Lebenslauf), dein
Arbeitgeber hat die Nutzungsrechte.
> Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz> ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen> Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben?
Was für Prototypen? Ich habe noch nie einen Prototypen einreichen,
vorzeigen oder überhaupt haben müssen. Es gibt, glaube ich, eine
Ausnahme. Bei einem Perpetuum Mobile verlangt das US Patentamt wohl
immer einen Prototypen. Aber drüber reden wir hier nicht, oder?
Ein Patent einzureichen ist gar nicht so teuer wenn man's selbst
schreibt. Nur ob's dann auch gut genug ist, ist nicht so sicher. Dabei
ist weniger die Frage, ob es akzeptiert wird oder nicht. Wenn's nicht
grad "Perpetum Mobile", "freie Energie" enthaelt und den formalen
Kriterien, alo die Anspruecke auf der Frontseite in einem Satz erklaert
wird, steht dem Patent nichts entgegen. Die Freage ist eher :
- deckt es die Ansprueche ab
- deckt es hinreichend mehr ab, dass es nicht grad in einer trivialen
Abwandlung nachgebaut werden kann
- die Erfindungshoehe sollte etwas groesser wie Null sein.
- es sollte vorher noch nicht bekannt, publiziert oder vermarktet worden
sein
Deswegen uebergibt man diese Arbeit auch einem Patentanwalt.
Du wirst es wahrscheinlich nicht gegen eine Patentverletzung verteidigen
koennen. Man wird die zB mangelde Erfindungshoehe, vorgaengige
Bekanntheit, vorwerfen.
Resp der Konkurrent wird etwas triviales aendern, ond du must zeigen,
dass dessen Erfindungshoehe gegenueber Deinem Null ist.
Bei uns gibt es doch für jeden Sch....marrn ein Gesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/
Lass die Patente von Deiner (Haus)Frau anmelden, der kamen die Ideen
beim Kochen und Bügeln. Als Hausfrau hat sie keinen Arbeitgeber und
damit auch das alleinige Nutzungsrecht.
Sollt so meiner Meinung nach funktionieren, kann mich aber auch irren.
Wie der TO schon weiß, muss man ein Patent seiner AG immer melden, bevor
man es anmeldet. Er hat dann einen Monat Zeit zu entscheiden, ob er es
für sich nutzen möchte oder nicht.
Das gilt auch, wenn meine Erfindung nichts mit meiner beruflichen
Tätigkeit zu tun hat!! Dies scheint einigen hier nicht klar zu sein.
So wurde es uns jedenfalls durch die IHK geschult.
Lothar M. schrieb:> Radler selber eine neue schlaue Idee z.B. zum Lagern von Fahrrädern> hast, dann musst du dem AG nichts melden.
Seit wann ist das so? Früher musste der Arbeitgeber auch formal
verzichten. Wer sollte denn im Zweifel entscheiden, ob know how der
Firma enthalten ist.
Und wieso spielt es eine Rolle, ob während der Arbeitszeit oder privat.
Und wer sollte das aufdröseln können.
Fabian H. schrieb:> Das gilt auch, wenn meine Erfindung nichts mit meiner beruflichen> Tätigkeit zu tun hat!! Dies scheint einigen hier nicht klar zu sein.
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen §§ 18 und 19
Lukaz schrieb:> meine Ideen haben nichts mit meiner beruflichen Tatigkeit zu tun.> Ich brauche nur das OK.
Dann gilt am ehesten der Paragraph "was man hat das hat man" für die
Genehmigung vom Arbeitgeber(Wichtig! Schriftlich und nicht nur Mündliche
Aussagen). Bloß weil da irgendwann mal jemand in der Geschäftsführung
gewechselt hat verfällt diese noch lange nicht wenn du das Ganze dann in
ein zwei Jahren anmelden willst.
A. S. schrieb:> Und wieso spielt es eine Rolle, ob während der Arbeitszeit oder privat.> Und wer sollte das aufdröseln können.
Du darfst nochmal drüber nachedenken.
Mal angenommen, du arbeitest als Hardwarentwickler bei einem
Waagenhersteller und erfindest "in deiner Freizeit" eine neuartig
verbesserte Briefwaage. Da könnte man sich vorstellen, dass du da nicht
drauf gekommen wärst, wenn du nicht beim Waagenhersteller arbeiten
würdest. Deshalb gilt die naheliegende Vermutung, dass du Know-How
verwendet hast, das du während deiner Arbeitszeit erlangt hast.
Dort steht mehr dazu:
https://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=publikationen_01005Lukaz schrieb:> Ich das ja gar nicht entscheiden kann. Sondern es immer melden muss. Und> genau das will ich ja.> Meine Frage war eher, welches der geschickteste Zeitpunkt ist.
Der, an dem du am wenigsten Probleme erwartest. Und jetzt lies deine
Beschreibung mal so, als ob die von jemand anderem geschrieben worden
wäre. Was würdest du demjenigen raten?
Lothar M. schrieb:> Du darfst nochmal drüber nachedenken.
Und Du Deine links lesen.
Es macht doch keinen Sinn, wenn Du als Beispiel für Deine Behauptung,
den AG gehen freie Erfindungen nichts an, eine eindeutige
Diensterfindung als Gegenteil anführst.
Und natürlich ist es toll wenn man berufliches und privates trennt, aber
weder macht der Einfall im Urlaub aus einer Diensterfindung keine freie.
Noch umgekehrt der Einfall während eines Meetings aus einer freien eine
Diensterfindung.
Ich verstehe jetzt das ganze Bohei hier nicht.
Dem TO ist klar, dass er das ok vom Arbeitgeber braucht:
Lukaz schrieb:> Nun muss ich sowas ja> vorher dem Arbeitgeber melden, der gibt mir dann das ok, dass ich das> anmelden kann und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens> kollidiert.> Ich kann mit dem jetzigen Arbeitgeber gut. Nachfolger könnte schwierig> sein.
Wo ist jetzt die Frage?
Frag´ den jetzigen Arbeitgeber und der Drops ist gelutscht, fertich.
Ein Nachfolger muss immer alle bestehenden Verträge übernehmen, d.h. er
kann jetzt nicht alle Abmachungen für ungültig erklären und neue
Bedingungen ausrufen.
Ich meine so langsam, du hast garkein Problem, möchtest dich hier ein
bisschen als Erfinder feiern lassen.
Ich würde es auf die Frau anmelden oder vielleicht kann es ein Anwalt
anmelden und dir die Rechte abtreten. Denn das sieht nach außen ja
erstmal niemand was du mit dem Anwalt vereinbart hast.
A. S. schrieb:> Lothar M. schrieb:>> Du darfst nochmal drüber nachedenken.> Und Du Deine links lesen.
Ja, das hab ich (sogar schon vor dem Posten) und ich gebe dir fürderhin
in sämtlichen Belangen vollumfänglich Recht.
Thomas O. schrieb:> Denn das sieht nach außen ja erstmal niemand was du mit dem Anwalt> vereinbart hast.
Ja, der Witz am Patent ist, wer als Erfinder drin steht.
> Ich würde es auf die Frau anmelden
Das ist aber ein recht schwacher "Trumpf" bei Bewerbungsgesprächen:
"Meine Frau hat da ein Patent!"
Lukaz schrieb:> Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz> ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen> Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben?
Warum? Ist es nicht besser sich bei den neuen GF als innovatives
Kerlchen bekannt zu machen?
Patente sind ein gewerbliches Schutzrecht. Die Betonung liegt auf Recht.
Du hast dann die Möglichkeit anderen die Nutzung zu verkaufen bzw. zu
Untersagen. Das ist teuer und damit verdient die Patentindustrie ihr
Geld.
Lukaz schrieb:> meine Ideen haben nichts mit meiner beruflichen Tatigkeit zu tun.> Ich brauche nur das OK.
Dann hole es dir von den nächsten GF, nicht bei denen die ausscheiden.
Warum sollten die so etwas noch entscheiden. Eine Idee ist im übrigen
nichts Wert, ein Patent nur wenn es wasserdicht ist.
Thomas O. schrieb:> Ich würde es auf die Frau anmelden
Das würde ich nicht machen, wg. Karma und so. Verstöße gg. geltendes
Recht müssen sich auch lohnen, das gilt auch für deren Umgehung. Selber
rennt man mit einem schlechten Gewissen rum, macht sich angreifbar und
hat nichts davon. Ausser evtl. einer Abmahnung.
Lukaz schrieb:> Wenn man bei IHK ne kostenlose Erstberatung möchte, muss man aber vom> Arbeitgeber eine Einverständnisserklärung
Dann erzählst du denen was von Selbständig und darfst dir für wenig Geld
Sachen anhören die du in 10 Minuten beim DPMA recherchierst.
Da kann man übrigens auch nachlesen das Perpetuum Mobile Einreichungen
nicht angenommen werden. Auch muss das ganze wirtschaftliche verwertbar
sein.
>Wo ist jetzt die Frage?
hier: "Und ich bin dann raus?"
Ich will wissen, ob ein OK vom jetzigen "angenehmen" Arbeitgeber
ausreicht, oder ob ich das später auch von dem "wahrscheinlich
komplizieren" Arbeitgeber nochmals abnicken lassen muss.
... oder gar in 5 Jahren nochmal von einem noch komplizierteren
Arbeitgeber?
So unbedarft, wie du dich hier anstellst, frage ich mich ernsthaft, ob
die Erfindungstiefe deiner Idee für ein Patent ausreicht.
Lukaz schrieb:> Ich will wissen, ob ein OK vom jetzigen "angenehmen" Arbeitgeber> ausreicht,
Was nützt dir die Antwort aus einem Hobbyelektronikforum bei einer
rechtlichen Frage?
Lothar M. schrieb:> Für ein Patent brauchst du nur eine Idee, die vorher noch nicht da war.> Ganz viele Patente schützen lediglich Einfälle und Möglichkeiten und> können technisch gar nicht realisiert werden. Oder es ist zu aufwändig,> sie zu realisieren. Irgendeine "Reifeprüfung" wird da im Patentverfahren> nicht gemacht.
Ich mag mich täuschen, aber nach meinem Verständnis verlangt Art 1 Abs 1
PatG die gewerbliche Anwendbarkeit.
YMMV
Nachdem ich das alles hier gelesen habe, kann ich dir nur eine Sache
raten: Lass dich UNVERZÜGLICH von einer qualifizierten Person beraten.
Hier sind sehr viele gefährliche Ideen aufgetaucht.
Ich habe diesen Prozess schon mehrfach durch, das ist in der Tat
teilweise ziemlich verzwickt und auch nicht immer auf den ersten Blick
offensichtlich/logisch wie das vor sich geht. Fehler hier können für
dich und den AG teuer werden.
Eine Sache die ich im Kopf behalten habe: Bei einer Erfindung ist diese
unverzüglich dem AG zu melden. Daher erübrigt sich diese ganze
Diskussion hier meiner Ansicht nach.
Toby P. schrieb:> Was nützt dir die Antwort aus einem Hobbyelektronikforum bei einer> rechtlichen Frage?
Rechtliche Frage? Für mich klingt es eher so, dass er sich schon
entschieden hat seinen Arbeitgeber zu bescheißen und den Beschiss
optimieren will. Da sind wir über eine rechtliche Frage schon hinweg.
Es scheint nur darum zu gehen wie der Beschiss am Besten durchzuführen
ist. Wir sollen mit unseren Glaskugeln vorhersagen ob es einfacher ist
den jetzigen oder den zukünftigen Geschäftsführer zu bescheißen.
Das Lustige daran, wenn ihm der Beschiss gelingt, er also irgendwie die
Freigaben bekommt, dann hat er sich damit selbst ins Knie geschossen. Er
bekommt von seinem Arbeitgeber kein Geld als Ausgleich für die Ideen.
Meldet er selber an schmeißt er mit extrem großer Wahrscheinlichkeit
sein eigenes Geld zum Fenster raus. Das kann man hier ganz offen
schreiben weil er so auf seinen Beschiss fokussiert ist, dass ihn das
gar nicht interessiert.
Percy N. schrieb:> aber nach meinem Verständnis verlangt Art 1 Abs 1 PatG die gewerbliche> Anwendbarkeit.
Ja, trotzdem. Es reicht aber eine potentielle gewerbliche Anwendbarkeit.
Es ist bei weitem nicht gesagt, ob die Idee technisch tatsächlich zu
einem brauchbaren Preis realisierbar ist. Blätter einfach mal die
Patente durch und schätze ab, ob man diese Idee tatsächlich
gewinnbringend gewerblich nutzen könnte.
Toby P. schrieb:> Da kann man übrigens auch nachlesen das Perpetuum Mobile Einreichungen> nicht angenommen werden. Auch muss das ganze wirtschaftliche verwertbar> sein.
Eines meiner Patente ist leider technisch zwar echt toll, aber
fiskalisch völlig uninteressant, weil es derzeit keiner fertigen kann.
Auf jeden Fall nicht für den Preis, den meine Firma dafür bezahlen
würde.
Und eines funktioniert sogar nur theoretisch... ;-)
Johannes O. schrieb:> Eine Sache die ich im Kopf behalten habe: Bei einer Erfindung ist diese> unverzüglich dem AG zu melden.
Was macht man, wenn man gerade arbeitslos ist?
> Ich habe diesen Prozess schon mehrfach durch
Ich auch, und es ist halb so wild: man hat eine Idee und spricht sie in
einer Sitzung aus. Das hört der Chef und sagt: schreib das mal auf ein
Blatt Papier und gib das dem Karl(*), das lassen wir prüfen. Dann
passiert lange, lange nichts mehr und dann kommt der Karl und legt einen
Vertrag zur Abtretung und zur Vergütung der Diensterfindung vor. Dann
passiert wieder lange nichts mehr, dann kommt das Patent und dann auch
ein Betrag, mit dem man mal in den Urlaub fahren kann.
"Reich werden" geht anders und hat mit dem "Patent haben" nur am Rande
zu tun.
(*)Name geändert, aber der macht diese Patentgeschichten bei uns
Hannes J. schrieb:> Das Lustige daran, wenn ihm der Beschiss gelingt, er also irgendwie die> Freigaben bekommt, dann hat er sich damit selbst ins Knie geschossen. Er> bekommt von seinem Arbeitgeber kein Geld als Ausgleich für die Ideen.> Meldet er selber an schmeißt er mit extrem großer Wahrscheinlichkeit> sein eigenes Geld zum Fenster raus.
Den Streit um ein Patent gewinnt idR. der, der den besseren Rechtsanwalt
hat. Oder der den Anwalt länger zahlen kann.
Lothar M. schrieb:> Es reicht aber eine potentielle gewerbliche Anwendbarkeit. Es ist bei> weitem nicht gesagt, ob die Idee technisch tatsächlich zu einem> brauchbaren Preis realisierbar ist.
Ind schon gar nicht,
> ob man diese Idee tatsächlich gewinnbringend> gewerblich nutzen könnte.
Aber technisch realisierbar muss sie denn schon sein. Wenn Du es
schaffen solltest, eine Anlage zu konstruieren, die durch ein neuartiges
Verfahren erstmals in der Lage ist, Vollmantelgeschosse statt mit Blei
mit Marzipan zu füllen, dann könnte man das sicherlich patentieren.
Voraussetzung wäre, dass die Anlage funktioniert.
Was Du mit der Munition dann anstellen wollen könntest, das muss Dir bzw
dem Lizenznehmer überlassen bleiben, da sind wir einig.