Forum: Ausbildung, Studium & Beruf bald neue Geschäftsführer. Patentideen noch schnell melden?


von Lukaz (Gast)


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Hallo,
Ende des Jahres bekommen wir einen neune Geschäftsführer.
Ich habe seit einiger Zeit ein paar Ideen, die ich vielleicht irgendwann 
in den nächsten 2 Jahren mal patentieren möchte. Nun muss ich sowas ja 
vorher dem Arbeitgeber melden, der gibt mir dann das ok, dass ich das 
anmelden kann und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens 
kollidiert.
Ich kann mit dem jetzigen Arbeitgeber gut. Nachfolger könnte schwierig 
sein.

Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz 
ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen 
Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben? Und ich bin dann raus?

Lukaz

:
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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was hat Dein AG mit Deinen Patentideen zu tun?

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Lukaz schrieb:

> Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz
> ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen
> Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben? Und ich bin dann raus?


Macht dich erstmal grundsätzlich mit den Themen "Arbeitnehmererfindung" 
und Patenkosten vertraut:

Beitrag "Diensterfindung, arbeitgeber will von verpfl. entbunden werden"
Beitrag "Kündigung, Jobwechsel, Patente und ala BigBoss"
Beitrag "Diensterfindung"
Beitrag "Gängige Arbeitnehmererfindungsvergütungen"

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Lukaz schrieb:
> Nun muss ich sowas ja vorher dem Arbeitgeber melden, der gibt mir dann
> das ok, dass ich das anmelden kann
Wenn dein Unternehmen Maschninen baut und du nebenher als 
leidenschaftlicher Radler selber eine neue schlaue Idee z.B. zum Lagern 
von Fahrrädern hast, dann musst du dem AG nichts melden.

> und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens kollidiert.
Und wenn du während deiner Arbeitszeit zu Ideen gelangt bist, die 
deine Arbeit tangieren, dann patentierst nicht du das Ganze, sondern 
dein Arbeitgeber. Und du bekommst eine vorher vereinbarte Abfindung.

Lukaz schrieb:
> Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz
> ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt
Für ein Patent brauchst du nur eine Idee, die vorher noch nicht da war. 
Ganz viele Patente schützen lediglich Einfälle und Möglichkeiten und 
können technisch gar nicht realisiert werden. Oder es ist zu aufwändig, 
sie zu realisieren. Irgendeine "Reifeprüfung" wird da im Patentverfahren 
nicht gemacht.

von Lukaz (Gast)


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>dann musst du dem AG nichts melden.
Wenn man bei IHK ne kostenlose Erstberatung möchte, muss man aber vom 
Arbeitgeber eine Einverständnisserklärung mitbringen. Sonst bekommt man 
keine Hilfe.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Wenn du bei einem Automobilhersteller arbeitest und hast die Möglichkeit 
gefunden wie man mit ein paar µA bei 5V elektrolytisch soviel Knallgas 
erzeugen kann, dass der Deckel eines Wassertanks abgesprengt wird, dann 
hast du keine Chance, dann gehört das Patent deinem Arbeitgeber und der 
bekommt dann auch den Nobelpreis.

von Lukaz (Gast)


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>ein paar µA bei 5V elektrolytisch soviel Knallgas
>erzeugen kann, dass der Deckel eines Wassertanks abgesprengt wird
µA ist Ladung pro Zeit. Man muss also nur warten. Damit es es eine 
triviale Knallgaserzeugung und kann nicht patentiert werden.

Meinst Du aber "innerhalb kurzer Zeit", dann übersteigt die erzeugte 
Energie die der eingesetzten und es ist ein Perpetuum Mobile. Auch nicht 
patentfähig.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Nein, es ging mir um das Prozedere.

Damit wollte ich nur sagen, dass eine Erfindung, welche auch nur im 
Entferntesten die Balange deines Arbeitgebers tangiert, von selbigem 
einkassiert werden kann.

Dieses Beispiel mit der Stromquelle habe ich nur genommen, weil in einem 
anderen Thread jemand die Befürchtung hatte, dass eine Messsonde in 
einem Wassertank zu beschriebenem Szenario führen könnte.

von Lukaz (Gast)


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ok. Verstanden. Bedeutet aber dass:

>Wenn dein Unternehmen Maschninen baut und du nebenher als
>leidenschaftlicher Radler selber eine neue schlaue Idee z.B. zum Lagern
>von Fahrrädern hast, dann musst du dem AG nichts melden.

Ich das ja gar nicht entscheiden kann. Sondern es immer melden muss. Und 
genau das will ich ja.
Meine Frage war eher, welches der geschickteste Zeitpunkt ist.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Lukaz schrieb:
> Ich habe seit einiger Zeit ein paar Ideen, die ich vielleicht irgendwann
> in den nächsten 2 Jahren mal patentieren möchte.

Nicht so schlau das hier zu schreiben.

> Nun muss ich sowas ja
> vorher dem Arbeitgeber melden,

Ja, sagen wir mal, zeitnah ...

> der gibt mir dann das ok, dass ich das
> anmelden kann und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens
> kollidiert.

Bist du des Wahnsinn? Du willst selber zahlen? Wenn deine Ideen 
eigentlich nutzlos sind ist das rausgeworfenes Geld. Wenn deine Ideen 
gut sind gibt dir trotzdem niemand Geld dafür. Du darfst dann mehr Geld 
ausgeben um die Anwender zu verklagen.

Nutze das Arbeitnehmererfindergesetz und überzeuge deinen Arbeitgeber 
die möglichst weltweit anzumelden. Der hat dann die Kosten. Du hast ein 
Anrecht auf angemessene Vergütung. Wenn die Ideen gut sind gibt es daher 
Geld. Wenn deine Ideen eigentlich nutzlos sind bekommst du nichts, aber 
dein Arbeitgeber, nicht du, hat Geld rausgeworfen.

Du stehst als Erfinder drauf (macht sich gut im Lebenslauf), dein 
Arbeitgeber hat die Nutzungsrechte.

> Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz
> ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen
> Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben?

Was für Prototypen? Ich habe noch nie einen Prototypen einreichen, 
vorzeigen oder überhaupt haben müssen. Es gibt, glaube ich, eine 
Ausnahme. Bei einem Perpetuum Mobile verlangt das US Patentamt wohl 
immer einen Prototypen. Aber drüber reden wir hier nicht, oder?

von Pandur S. (jetztnicht)


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Ein Patent einzureichen ist gar nicht so teuer wenn man's selbst 
schreibt. Nur ob's dann auch gut genug ist, ist nicht so sicher. Dabei 
ist weniger die Frage, ob es akzeptiert wird oder nicht. Wenn's nicht 
grad "Perpetum Mobile", "freie Energie" enthaelt und den formalen 
Kriterien, alo die Anspruecke auf der Frontseite in einem Satz erklaert 
wird, steht dem Patent nichts entgegen. Die Freage ist eher :
- deckt es die Ansprueche ab
- deckt es hinreichend mehr ab, dass es nicht grad in einer trivialen 
Abwandlung nachgebaut werden kann
- die Erfindungshoehe sollte etwas groesser wie Null sein.
- es sollte vorher noch nicht bekannt, publiziert oder vermarktet worden 
sein

Deswegen uebergibt man diese Arbeit auch einem Patentanwalt.
Du wirst es wahrscheinlich nicht gegen eine Patentverletzung verteidigen 
koennen. Man wird die zB mangelde Erfindungshoehe, vorgaengige 
Bekanntheit, vorwerfen.
Resp der Konkurrent wird etwas triviales aendern, ond du must zeigen, 
dass dessen Erfindungshoehe gegenueber Deinem Null ist.

von aGast (Gast)


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Bei uns gibt es doch für jeden Sch....marrn ein Gesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/

Lass die Patente von Deiner (Haus)Frau anmelden, der kamen die Ideen 
beim Kochen und Bügeln. Als Hausfrau hat sie keinen Arbeitgeber und 
damit auch das alleinige Nutzungsrecht.

Sollt so meiner Meinung nach funktionieren, kann mich aber auch irren.

von Fabian H. (hdr)


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Wie der TO schon weiß, muss man ein Patent seiner AG immer melden, bevor 
man es anmeldet. Er hat dann einen Monat Zeit zu entscheiden, ob er es 
für sich nutzen möchte oder nicht.
Das gilt auch, wenn meine Erfindung nichts mit meiner beruflichen 
Tätigkeit zu tun hat!! Dies scheint einigen hier nicht klar zu sein.

So wurde es uns jedenfalls durch die IHK geschult.

von A. S. (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Radler selber eine neue schlaue Idee z.B. zum Lagern von Fahrrädern
> hast, dann musst du dem AG nichts melden.

Seit wann ist das so? Früher musste der Arbeitgeber auch formal 
verzichten. Wer sollte denn im Zweifel entscheiden, ob know how der 
Firma enthalten ist.

Und wieso spielt es eine Rolle, ob während der Arbeitszeit oder privat. 
Und wer sollte das aufdröseln können.

von aGast (Gast)


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Fabian H. schrieb:
> Das gilt auch, wenn meine Erfindung nichts mit meiner beruflichen
> Tätigkeit zu tun hat!! Dies scheint einigen hier nicht klar zu sein.

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen §§ 18 und 19

von Lukaz (Gast)


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meine Ideen haben nichts mit meiner beruflichen Tatigkeit zu tun.
Ich brauche nur das OK.

von Irgend W. (Firma: egal) (irgendwer)


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Lukaz schrieb:
> meine Ideen haben nichts mit meiner beruflichen Tatigkeit zu tun.
> Ich brauche nur das OK.

Dann gilt am ehesten der Paragraph "was man hat das hat man" für die 
Genehmigung vom Arbeitgeber(Wichtig! Schriftlich und nicht nur Mündliche 
Aussagen). Bloß weil da irgendwann mal jemand in der Geschäftsführung 
gewechselt hat verfällt diese noch lange nicht wenn du das Ganze dann in 
ein zwei Jahren anmelden willst.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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A. S. schrieb:
> Und wieso spielt es eine Rolle, ob während der Arbeitszeit oder privat.
> Und wer sollte das aufdröseln können.
Du darfst nochmal drüber nachedenken.
Mal angenommen, du arbeitest als Hardwarentwickler bei einem 
Waagenhersteller und erfindest "in deiner Freizeit" eine neuartig 
verbesserte Briefwaage. Da könnte man sich vorstellen, dass du da nicht 
drauf gekommen wärst, wenn du nicht beim Waagenhersteller arbeiten 
würdest. Deshalb gilt die naheliegende Vermutung, dass du Know-How 
verwendet hast, das du während deiner Arbeitszeit erlangt hast.
Dort steht mehr dazu:
https://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=publikationen_01005

Lukaz schrieb:
> Ich das ja gar nicht entscheiden kann. Sondern es immer melden muss. Und
> genau das will ich ja.
> Meine Frage war eher, welches der geschickteste Zeitpunkt ist.
Der, an dem du am wenigsten Probleme erwartest. Und jetzt lies deine 
Beschreibung mal so, als ob die von jemand anderem geschrieben worden 
wäre. Was würdest du demjenigen raten?

: Bearbeitet durch Moderator
von A. S. (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Du darfst nochmal drüber nachedenken.

Und Du Deine links lesen.

Es macht doch keinen Sinn, wenn Du als Beispiel für Deine Behauptung, 
den AG gehen freie Erfindungen nichts an, eine eindeutige 
Diensterfindung als Gegenteil anführst.

Und natürlich ist es toll wenn man berufliches und privates trennt, aber 
weder macht der Einfall im Urlaub aus einer Diensterfindung keine freie. 
Noch umgekehrt der Einfall während eines Meetings aus einer freien eine 
Diensterfindung.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Ich verstehe jetzt das ganze Bohei hier nicht.

Dem TO ist klar, dass er das ok vom Arbeitgeber braucht:

Lukaz schrieb:
> Nun muss ich sowas ja
> vorher dem Arbeitgeber melden, der gibt mir dann das ok, dass ich das
> anmelden kann und dass es nicht mit den Interessen des Unternehmens
> kollidiert.
> Ich kann mit dem jetzigen Arbeitgeber gut. Nachfolger könnte schwierig
> sein.

Wo ist jetzt die Frage?

Frag´ den jetzigen Arbeitgeber und der Drops ist gelutscht, fertich.

Ein Nachfolger muss immer alle bestehenden Verträge übernehmen, d.h. er 
kann jetzt nicht alle Abmachungen für ungültig erklären und neue 
Bedingungen ausrufen.

Ich meine so langsam, du hast garkein Problem, möchtest dich hier ein 
bisschen als Erfinder feiern lassen.

von Thomas (kosmos)


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Ich würde es auf die Frau anmelden oder vielleicht kann es ein Anwalt 
anmelden und dir die Rechte abtreten. Denn das sieht nach außen ja 
erstmal niemand was du mit dem Anwalt vereinbart hast.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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A. S. schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> Du darfst nochmal drüber nachedenken.
> Und Du Deine links lesen.
Ja, das hab ich (sogar schon vor dem Posten) und ich gebe dir fürderhin 
in sämtlichen Belangen vollumfänglich Recht.

Thomas O. schrieb:
> Denn das sieht nach außen ja erstmal niemand was du mit dem Anwalt
> vereinbart hast.
Ja, der Witz am Patent ist, wer als Erfinder drin steht.

> Ich würde es auf die Frau anmelden
Das ist aber ein recht schwacher "Trumpf" bei Bewerbungsgesprächen: 
"Meine Frau hat da ein Patent!"

von Toby P. (Gast)


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Lukaz schrieb:
> Also jetzt schnell schnell alle Ideen, auch wenn sie noch nicht ganz
> ausgereift sind und es noch keinen Prototypen gibt, dem jetzigen
> Arbeitgeber/Geschäftsführer bekanntgeben?

Warum? Ist es nicht besser sich bei den neuen GF als innovatives 
Kerlchen bekannt zu machen?

Patente sind ein gewerbliches Schutzrecht. Die Betonung liegt auf Recht. 
Du hast dann die Möglichkeit anderen die Nutzung zu verkaufen bzw. zu 
Untersagen. Das ist teuer und damit verdient die Patentindustrie ihr 
Geld.

Lukaz schrieb:
> meine Ideen haben nichts mit meiner beruflichen Tatigkeit zu tun.
> Ich brauche nur das OK.

Dann hole es dir von den nächsten GF, nicht bei denen die ausscheiden. 
Warum sollten die so etwas noch entscheiden. Eine Idee ist im übrigen 
nichts Wert, ein Patent nur wenn es wasserdicht ist.

von Toby P. (Gast)


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Thomas O. schrieb:
> Ich würde es auf die Frau anmelden

Das würde ich nicht machen, wg. Karma und so. Verstöße gg. geltendes 
Recht müssen sich auch lohnen, das gilt auch für deren Umgehung. Selber 
rennt man mit einem schlechten Gewissen rum, macht sich angreifbar und 
hat nichts davon. Ausser evtl. einer Abmahnung.

von Toby P. (Gast)


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Lukaz schrieb:
> Wenn man bei IHK ne kostenlose Erstberatung möchte, muss man aber vom
> Arbeitgeber eine Einverständnisserklärung

Dann erzählst du denen was von Selbständig und darfst dir für wenig Geld 
Sachen anhören die du in 10 Minuten beim DPMA recherchierst.

Da kann man übrigens auch nachlesen das Perpetuum Mobile Einreichungen 
nicht angenommen werden. Auch muss das ganze wirtschaftliche verwertbar 
sein.

von Lukaz (Gast)


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>Wo ist jetzt die Frage?
hier: "Und ich bin dann raus?"
Ich will wissen, ob ein OK vom jetzigen "angenehmen" Arbeitgeber 
ausreicht, oder ob ich das später auch von dem "wahrscheinlich 
komplizieren" Arbeitgeber nochmals abnicken lassen muss.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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... oder gar in 5 Jahren nochmal von einem noch komplizierteren 
Arbeitgeber?

So unbedarft, wie du dich hier anstellst, frage ich mich ernsthaft, ob 
die Erfindungstiefe deiner Idee für ein Patent ausreicht.

von Toby P. (Gast)


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Lukaz schrieb:
> Ich will wissen, ob ein OK vom jetzigen "angenehmen" Arbeitgeber
> ausreicht,

Was nützt dir die Antwort aus einem Hobbyelektronikforum bei einer 
rechtlichen Frage?

von Percy N. (vox_bovi)


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Lothar M. schrieb:
> Für ein Patent brauchst du nur eine Idee, die vorher noch nicht da war.
> Ganz viele Patente schützen lediglich Einfälle und Möglichkeiten und
> können technisch gar nicht realisiert werden. Oder es ist zu aufwändig,
> sie zu realisieren. Irgendeine "Reifeprüfung" wird da im Patentverfahren
> nicht gemacht.

Ich mag mich täuschen, aber nach meinem Verständnis verlangt Art 1 Abs 1 
PatG die gewerbliche Anwendbarkeit.
YMMV

: Bearbeitet durch User
von Johannes O. (jojo_2)


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Nachdem ich das alles hier gelesen habe, kann ich dir nur eine Sache 
raten: Lass dich UNVERZÜGLICH von einer qualifizierten Person beraten. 
Hier sind sehr viele gefährliche Ideen aufgetaucht.


Ich habe diesen Prozess schon mehrfach durch, das ist in der Tat 
teilweise ziemlich verzwickt und auch nicht immer auf den ersten Blick 
offensichtlich/logisch wie das vor sich geht. Fehler hier können für 
dich und den AG teuer werden.
Eine Sache die ich im Kopf behalten habe: Bei einer Erfindung ist diese 
unverzüglich dem AG zu melden. Daher erübrigt sich diese ganze 
Diskussion hier meiner Ansicht nach.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Toby P. schrieb:
> Was nützt dir die Antwort aus einem Hobbyelektronikforum bei einer
> rechtlichen Frage?

Rechtliche Frage? Für mich klingt es eher so, dass er sich schon 
entschieden hat seinen Arbeitgeber zu bescheißen und den Beschiss 
optimieren will. Da sind wir über eine rechtliche Frage schon hinweg.

Es scheint nur darum zu gehen wie der Beschiss am Besten durchzuführen 
ist. Wir sollen mit unseren Glaskugeln vorhersagen ob es einfacher ist 
den jetzigen oder den zukünftigen Geschäftsführer zu bescheißen.

Das Lustige daran, wenn ihm der Beschiss gelingt, er also irgendwie die 
Freigaben bekommt, dann hat er sich damit selbst ins Knie geschossen. Er 
bekommt von seinem Arbeitgeber kein Geld als Ausgleich für die Ideen. 
Meldet er selber an schmeißt er mit extrem großer Wahrscheinlichkeit 
sein eigenes Geld zum Fenster raus. Das kann man hier ganz offen 
schreiben weil er so auf seinen Beschiss fokussiert ist, dass ihn das 
gar nicht interessiert.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> aber nach meinem Verständnis verlangt Art 1 Abs 1 PatG die gewerbliche
> Anwendbarkeit.
Ja, trotzdem. Es reicht aber eine potentielle gewerbliche Anwendbarkeit. 
Es ist bei weitem nicht gesagt, ob die Idee technisch tatsächlich zu 
einem brauchbaren Preis realisierbar ist. Blätter einfach mal die 
Patente durch und schätze ab, ob man diese Idee tatsächlich 
gewinnbringend gewerblich nutzen könnte.

Toby P. schrieb:
> Da kann man übrigens auch nachlesen das Perpetuum Mobile Einreichungen
> nicht angenommen werden. Auch muss das ganze wirtschaftliche verwertbar
> sein.
Eines meiner Patente ist leider technisch zwar echt toll, aber 
fiskalisch völlig uninteressant, weil es derzeit keiner fertigen kann. 
Auf jeden Fall nicht für den Preis, den meine Firma dafür bezahlen 
würde.
Und eines funktioniert sogar nur theoretisch...  ;-)

Johannes O. schrieb:
> Eine Sache die ich im Kopf behalten habe: Bei einer Erfindung ist diese
> unverzüglich dem AG zu melden.
Was macht man, wenn man gerade arbeitslos ist?

> Ich habe diesen Prozess schon mehrfach durch
Ich auch, und es ist halb so wild: man hat eine Idee und spricht sie in 
einer Sitzung aus. Das hört der Chef und sagt: schreib das mal auf ein 
Blatt Papier und gib das dem Karl(*), das lassen wir prüfen. Dann 
passiert lange, lange nichts mehr und dann kommt der Karl und legt einen 
Vertrag zur Abtretung und zur Vergütung der Diensterfindung vor. Dann 
passiert wieder lange nichts mehr, dann kommt das Patent und dann auch 
ein Betrag, mit dem man mal in den Urlaub fahren kann.
"Reich werden" geht anders und hat mit dem "Patent haben" nur am Rande 
zu tun.

(*)Name geändert, aber der macht diese Patentgeschichten bei uns

Hannes J. schrieb:
> Das Lustige daran, wenn ihm der Beschiss gelingt, er also irgendwie die
> Freigaben bekommt, dann hat er sich damit selbst ins Knie geschossen. Er
> bekommt von seinem Arbeitgeber kein Geld als Ausgleich für die Ideen.
> Meldet er selber an schmeißt er mit extrem großer Wahrscheinlichkeit
> sein eigenes Geld zum Fenster raus.
Den Streit um ein Patent gewinnt idR. der, der den besseren Rechtsanwalt 
hat. Oder der den Anwalt länger zahlen kann.

von Percy N. (vox_bovi)


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Lothar M. schrieb:
> Es reicht aber eine potentielle gewerbliche Anwendbarkeit. Es ist bei
> weitem nicht gesagt, ob die Idee technisch tatsächlich zu einem
> brauchbaren Preis realisierbar ist.
Ind schon gar nicht,
> ob man diese Idee tatsächlich gewinnbringend
> gewerblich nutzen könnte.
Aber technisch realisierbar muss sie denn schon sein. Wenn Du es 
schaffen solltest, eine Anlage zu konstruieren, die durch ein neuartiges 
Verfahren erstmals in der Lage ist, Vollmantelgeschosse statt mit Blei 
mit Marzipan zu füllen, dann könnte man das sicherlich patentieren. 
Voraussetzung wäre, dass die Anlage funktioniert.
Was Du mit der Munition dann anstellen wollen könntest, das muss Dir bzw 
dem Lizenznehmer überlassen bleiben, da sind wir einig.

Beitrag #6452637 wurde von einem Moderator gelöscht.
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