Hallo zusammen, ist nach nun gut einem halben Jahr das Fazit für Kleinstunternehmer: Es wird nichts mehr entwickelt oder hergestellt, da eine Vermarktung in geringen Stückzahlen dank EAR nur verlustbringend ist? Danke an die Politik, die die Großen noch größer und die Kleinen kaputt macht. Ich habe hier nun eine kleine (ca. 50 Gramm) Alarmgeber-Schaltung entwickelt, die an eine PC-Hardware gekoppelt wird. Ich denke, dass ich (wenn es hoch kommt) 20 dieser Dinger verkaufen kann. Dann wäre ich bei gut 1 KG "Schrott", verdiene damit kappt 200-300 Euro und hätte die Registrierungskosten zu zahlen und mit ein bischen Glück einen Elektroschrottcontainer aus der Gratislotterie der EAR an der Backe. Einfach super! Also wenn es gut läuft eine Nullnummer, und wenn ich das große Los ziehe ein richtig schöner Verlust ... Eigentlich habe ich dazu nur eine Frage: Bin ich noch ganz Wach oder habe ich gerade einen Alptraum? Ferner: Die Kommunikationsfreudigkeit der EAR ist fast mit der der GEZ vergleichbar ... Grüße Martin
Ich würde sagen das fasst die Situation ganz gut zusammen. Ein Ausweg ist sich auf Bausätze zu verlegen, also den Kunden z.B. noch ein Kabel anlöten zu lassen.
Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz" nicht erfüllt.
Tja, bin genau in der gleichen Situation... Versuche auch den Weg über "Bausatz" zu gehen. Es handelt sich um ein Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor. Letztendlich muß der Käufer hier vor Inbetriebnahme zwei Widerstände einlöten sowie einige Kabel im Auto verlegen und Sensoren verschrauben. Hoffentlich reicht das... :( In wie weit das die Käuferschicht ausdünnt (wer möchte schon löten? Zumal ich ja dann auf die Funktion keine Garantie geben kann)... Ein suuuuper Gesetz, gemacht von den Großen für die Großen...
Und wenn die Teile die eingelötet werden müssen, nicht für die Funktion wichtig sind? ;) Irgendwelche Widerstände als Pullup oder so an nicht benutzen Ports...
Wenn das Gerät dauerhaft im Auto verbaut wird, dann fällt es unter die Altfahrzeugverordnung und nicht unter das ElektroG. Was die nicht benötigten Teile angeht: Ich würde mich nicht auf eine Klage mit der EAR einlassen.
Travel Rec. wrote: > Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau > in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz" > nicht erfüllt. Steht wo? Gibt es überhaupt ein Urteil oder eine Richtlinie darüber? Oder zieht die EAR immer rechtzeitig den Schwanz ein, um möglichst viel FUD zu verbreiten? Chris
Für wirkliche Kleinmengen sollte man um die Schrottlotterie rumkommen. So wie ich das gesehen habe gibt es da mitlerweilen Freimengen von einigen kg / Jahr. Auch gibt (oder gab ?) es für die eigentliche Entsorgung auch eine Lösung wo man gegen eine eher kleine Gebühr (im Vergleich zur Anmeldung, wenn die Menge nicht zu groß ist) das weiterdeligieren darf. Nur die hohen Anmeldungskosten bleiben noch als echtes Hinderniss für Kleinserien.
@ micha b Wenn dein "Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor" in das Auto eingebaut wird und nicht sinnvoll ohne Auto betrieben werden kann, dann ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Elektro- oder Elektronikgerät gemäß ElektroG. Du könntest das Gerät dann problemlos komplett in Verkehr bringen, weil es nicht unter die WEEE-Richtlinie und das ElektroG fällt. Wenn ein Gerät fest mit der Fahrzeugbatterie verbunden wird und auch während der Fahrt genutzt wird, könnte es sein, dass Du eine EG-Typgenehmigung (e1-Zeichen) benötigst. Bei Einbau ohne Typgenehmigung könnte die Typgenehmigung des KFZ entfallen. Das ist aber eine ganz andere Baustelle. Gruß Joachim
Abgrenzung Bausatz zu Gerät: Ein Gerät ist es wenn es vom Endverbraucher ohne spezielle Werkzeuge in Betrieb genommen werden kann. Kabel anlöten = Kein Gerät Kabel an Lüsterklemmen anschließen = Kein Gerät Kabel mittels Stecker anschließen = Gerät ggf. beim UBA nachfragen, von denen habe ich diese Definition im direktem Gespräch bekommen.
@Ulrich "... sollte man herumkommen ..." birgt ein recht großes Risiko. Auch wenn ich nie im Lotto gewinne, aber eine Schrottcontainer bekomme ich ganz bestimmt :-) Nun im Ernst, gibt es diesbzgl. eine wirklich verlässliche Aussage von der EAR? Freimengen gibt es: In meinem Bereich sind es wohl 30kg, die ich wohl nie erreichen werde und für die Anmeldung gibt es wohl die Härtefallregelung. Schade, dass die EAR so wenig kommunktativ ist und nur auf Ihr dolle Amtsdeutschseite verweist und Jura wollte ich nun nicht wirklich studieren ... Grüße Martin
Was meinst du konkret mit Freimenge? Ich kenne nur die Härtefallregelung, aber die bedeutet ja auch, dass du einen Container bekommen kannst und weil man das Risiko nicht tragen will, muss man dann doch wieder z.B. bei take-e-way angemeldet sein. Das kostet dann auch wieder etwa 350 Euro pro Jahr. Für Kleinstunternehmen ideal wäre z.B., 30-50 Kg im Jahr durch eine Pauschale von z.B. 20 Euro abzudecken und damit hätte es sich. Leider gibt es sowas aber nicht.
Freimenge war ja 30kg, allerdings bezogen auf die Härtefallregelung. Die Frage ist nun, ob man trotzdem einen Container bekommen kann. Wenn ich es richtig verstanden habe lautet die Antwort wohl "JA". Gibt es diesbzgl. klare Aussagen der EAR? Ich verstehe dann eigentlich den Sinn einer solchen Härtefallregelung nicht, da gerade Kleinstunternehmen mit einer solchen Regelung doch entlastet werden sollen. Was bringt dann eigentlich das Sparen der Gebühren, wenn man später einen Container bekommt ... was für ein Schwachsinn ... naja, werde mein Projekt dann doch besser gleich in einen Container schmeissen ... die EAR ist diesbzgl. auch taub ... cu Martin
Ja, genau, das ist derzeit Schwachsinn, aber es ist so: Du kannst einen Container gewinnen und brauchst deshalb eine Absicherung über einen Anbieter wie take-e-way. Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die "Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann.
Winfried (Gast) wrote: > Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die > "Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann. Wo sind denn eigentlich die freien Demokraten, die Gelbpartei, die Westerwell'se? Warum sagen die nichts zu diesem leistungshemmenden, überteuerten Bürokratismus? Wo ist Rainer Brüderle, der sich sonst doch gegen alles was Leistung hemmt ausspricht? Sind die etwa alle zu stark damit beschäftigt sich schützend vor die Hypo Real Estate Bank zu stellen? Warum thematisiert kein FDP'ler diese skandalöse Regelung?
Weil es keinen interessiert. Oder schon mal bei ebay reingeschaut? Wenn Irgendwer Interesse an Umweltschutz hätte, könnte er ebay mit einem Handstreich dicht machen. Was da alles ohne Registrierung aus Fernost verhökert wird, genügt um alle Staatsschulden zu tilgen, wenn man nicht nur drohen und "uns" gesetzestreue verunsichern würde, sondern wirklich mal handeln und die 50 T€ Bussgeld abkassiert. Und da rede ich nicht mal von den Jungs, die anonym aus China versenden, sondern die deutschen Versender, die habhaft gemacht werden könnten. Anschließend kann ebay einpacken, denn dann bleibt ja kaum noch was an Angeboten übrig. zumal es so einfach wäre, das kontrollierbar zu machen: Pflicht zur Angabe der Kennzeichnungsnummer. jeder andere Müll von Impressum bis zu VerpackV und Widerrufsrecht wird breitgetreten aber da, wo wirklich was Sinn machen würde... Aber es interessiert eben keinen: Die dummen Zahlen, der Schein des Umweltschutzes ist mal wieder gewahrt und das genügt. Oder hat irgendwer schon mal was gehört, was die EAR oder das Umweltamt gemacht haben? Wäre da was wirklich bedeutendes, hätten sie bestimmt ein großes Fass aufgemacht, damit auch wirklich jeder mitbekommt, wie engagiert die doch sind. Und unsereins Interessiert es ja auch nicht wirklich. Hauptsache, wir können schön billig einkaufen (wie man den illegalen Schrott dann später als Endverbraucher legal entsorgt ohne Registrierung wäre auch mal interessant für eins der vielen Polimagazine) und jammern. Anzeigen erstattet keiner. Obwohl das sicher ein interessantes fressen für einen Anwalt à la Freiherr von G. wäre...
Wer glaubt das ElektroG hätte was mit Umweltschutz zu tun hat irgend was nicht verstanden. Betreffs FDP: Die haben aktuell die zweite Anfrage im Bundestag am Laufen betreffs ElektroG, in der insbesondere auf die Auswirkungen eingegangen wird.
>... die EAR ist diesbzgl. auch taub ...
Sagt mal, was schluckt ihr denn so morgens um euren Optimismus
hochzuhalten?
Die EAR hat nur ein einziges Ziel, nämlich Vorteile für die Industrie zu
erzielen, die diesen Mist aus dem Boden gestampft hat.
Warum sitzen dort im Vorstand nur Leute wie der v.Pierer?
Solange unsere Politiker faul genug sind, sich ihre Gesetze im Wortlaut
von Lobbyisten formulieren zu lassen, wird sich daran auch nie etwas
ändern.
Gruß Uli
@Uli (... die EAR ist ... taub ...) Die Formulierung war doch missverständlich. Ich meinte, dass man den Laden bzgl. "ich habe nur 1kg Schrott und bekomme trotzdem einen Container?" ansprechen kann und niemals eine Antwort erhalten wird ...
Hallo, sehe ich das richtig, dass der einzige Weg die EAR umzugehen für kleinstserien < 100 Stück, der Vertrieb als Bausatz ist? Danke
oder gar nicht verkaufen, sondern dem Kunden zum selben Preis auf lange Zeit vermieten?
Vermieten ist Unsinn (taucht immer wieder auf, geht aber nicht), als Bausatz sollte gehen und in der Tat die einzige Möglichkeit zu sein.
Hallo, wie verhällt es sich mit der Anleitung für den Bausatz, darf diese beliebig ausführlich und bebildert sein? Grüße Alex
Selbstverständlich! Das wäre ja noch schöner ... Du kannst auch einen Tietze/Schenk, ein Video des Aufbaus (finde ich übrigens richtig gut, gerade für blutige Anfänger) usw. dazulegen ;-) Chris D.
Hallo Alex! Wer soll den was gegen eine ausführliche Anleitung zum Bausatz haben? Verstehe deine Frage nicht.
Hallo Chris, Vielen Dank! RS232 : Bei EAR rechne ich mittlerweile mit allem und frage deswegen nach :) Ich will mir als Student nicht die Zukunft durch eine Klage wegen einem kleinen Nebenverdienst versauen.
Hier kannst du dir mal ein typisches Produkt anschauen, was seit vielen Jahren als Bausatz verkauft wird. In der Aufbauanleitung kannst du auch schauen, was dort für Angaben gemacht werden, vielleicht ist da was rechtlich relevant. http://www.nc-step.de/step3d.html
Guten Abend! Wäre es nicht sinnvoll das Wiki dahingehend zu erweitern, zu erklären was für Möglichkeiten einem bleiben um an der EAR etc. vorbei zukommen? Ich denke mal das hauptsächlich hier bereits in zahlreichen Beiträgen Diskutierte, geht an dem Interesse des Threaderstellers und an dem "kleinen Mann" vorbei! Mal im ernst: Es geht hier doch hauptsächlich um solche Leute, die vielleicht einen maximalen Gewinn zwischen 200 und 2000 Euro mit ihren Selbstbauten erzielen wollen. Jeder wird dann seine Idee sofort verwerfen, wenn er von den Gebühren und den Stress Kenntinss erlangt. Von daher mag zum Beispiel der "Bausatz" eine gute Alternative sein um überhaupt etwas Geld zumachen, gegenüber garnichts wenn man seine Ideen aufgrund der Gebühren auf Eis legt. Vielleicht kann man eine Liste aufstellen von solchen Möglichkeiten aufstellen mit allen Details und Einschränkungen dazu. Das Ganze lässt man dann von einem Rechtsanwalt prüfen - z.B. reicht es aus wenn der Enduser ein Kabel an das Gerät anschließen muss, wozu er einen Schraubenzieher benötigt (das Beispiel nicht ernst nehmen - es soll nur klar definieren was als Bausatz gilt) gruss Axel
Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um deine Anregung erweitert: http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Registrierung
Weiss jemand, was im Artiklel der folgende Abschnitt bedeutet? "Sonderfall Auslandslieferung - Liefert man in ein europäisches Ausland in der Form, dass ein Endkunde direkt über Fernkommunikation (Internet, Mail, Telefon, Fax) bei einem bestellt, so kann man ohne Anmeldung/Registrierung im Ausland liefern. Man muss aber in Deutschland registriert sein"? Ist mit "Man muss aber in Deutschland registriert sein" gemeint: "Man muss in Deutschland gemeldet sein" (und mit "im Ausland liefern" "ins Ausland liefern)? Gilt es auch für nicht-EU?
Wenn du in Deutschland registriert bist und z.B. nach Österreich direkt per Online-Shop an einen Endkunden dort lieferst, musst du nicht auch noch in Österreich registriert sein. Nicht EU ist ja irrelevant, da gibt es ja keine Registrierung im EU-Sinne.
Winfried schrieb: > Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um > deine Anregung erweitert: > > http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Registrierung Super Sache!
Sorry, aber kann es sein dass wir zu viel Zeit haben oder einfach viel zu sehr Deutsch sind? Ich habe den Eindruck dass man eher das dümmste Gesetz versucht zu verstehen, sich daran zu halten oder Schlupflöcher sucht ... Die Franzosen waren uns bzgl. Revolutionen schon immer vorraus. Hundesteuer zahle ich auch jede Menge ohne eige Gegenleistung zu erhalten oder eine echte Begründung dafür zukennen. Katzensteuer? Pferdesteuer? In Frankreich wurde die Hundesteuer schon vor langer Zeit abgeschaft. Es hat sich einfach keiner mehr gezahlt. Ich selbst verkaufe Produkte aus China und EU-Ländern an Endkunden WELTWEIT. Mich überall zu registrieren GEHT EINFACH NICHT! Und was bringt es einem oder den Kunden? Der einzig gangbare Weg wäre die 50 verschiedenen Einkaufquellen alle unter "NoName" oder einer eigenen Phantasie-Marte zu registrieren und zu verkaufen. 50x geschätzte 300 EUR ist der Wert einen kleines Autos - JEDES JAHR. Gegenwert Null, wen man alles damit Füütert ist mir besser nicht klar. Seit 2 Jahren bin ich an dem Thema dran ... bis heute nichts umgesetzt. Mein Gewissen? SEHR GUT!. Ich kann es nicht nachvollziehen für 10g Teile so viel Geld und Zeit zu stecken. Die Größte Gefahr sehe ich bei Abmahnugen. Und da wird echte Konkurenz auch eher zurückhaltend sein. Eher sind es Massenabmahner, denen man aber ganz anderes begegnen kann und sollte. Und so eine Abmahnung pro Jahr mit Streitwert 25.000 kostet einen noch keine 800 EUR - deutlich billiger. btw: der Import von Zubehor ist nur ein Teilbereich meines Gewerbes. Aber das was ich hier für 5 EUR mit knappen Gewinn verkaufen kann, kann man teilweise aus Ebay schon für 2-3 USD im Eigenimport beziehen. Mit PainPal ist das heute Wirtschaftlich, da eine Überweisung keine 40 EUR mehr kostet. Durch den Zoll wird bei solchen Beträgen eh bzw. Zölle und EuSt einfach nur durchgewunken oder es liegen eh Fake-Rechnung bei. Widerruf, Gewärleistung, WEEE, Impressum, USt-Gesetze, IHK-Schröpfung, Abmahner usw. ist alles egal. Ich halte zwar nicht viel folgenden, aber die scheinen doch um einiges glücker als ich zu sein und das System verstanden zu haben: Harz IV-Schmarotzer, Bettler (Brutto = Netto), Schwarzarbeiter, und allgemein Betrüger uswusf. Umschuhlung?
@ Mike Ich kann dich voll verstehen, bis auf deinen letzten Absatz. Bedenke mal Folgendes, das was du machst ist gegen das Gesetz. Gesetzeskonform wäre das was du machst zu unterlassen (all die Auflagen einhalten frisst deinen gesamten kleinen Gewinn auf und würde nicht lohnen) und statt dessen Hartz-IV zu beantragen (event. nur als Zuschuss, weil dein Einkommen ansonsten nicht ausreicht). Der Gesetzgeber zwingt dich also lieber von Transferleistungen (teilweise) zu leben, als Eigeninitiative zu belohnen. Damit bist du vor dem Gesetzgeber kein "Schmarotzer" wie du schreibst, sondern ein Opfer dieses Systems. Vielen anderen ergeht es nicht anders, die eben genau nicht deinen Mut aufbringen bestehende Vorschriften und/oder Gesetze so wie du das machst zu umgehen. Beschimpfe also bitte Hartz-Bezieher nicht pauschal, wenn diese sich genau so verhalten, wie der Gesetzgeber es von ihnen verlangt. Nicht die Menschen sind Schuld sondern das System, dass sie in solche Schablonen presst (und Eigeninitiative im Kleinen erst gar nicht zulässt).
Das Gesetz ist böse, weil es die Menschen erwürgt. Man muss es ÜBERFLÜSSIG machen. Und zwar indem wir uns KOLLEKTIV zu so guten Menschen entwickeln, dass wir sowas nicht mehr brauchen. Dann können die Gerissensten es auch nicht mehr als Grund oder Vorwand nehmen, um uns zu schröpfen.
...Amen. Noch nicht begriffen, daß solche Gesetze nicht für den Bürger sind und auch nicht zur Erzeugung besserer Menschen sondern ausschließlich um einer Lobby Geld in die Kasse zu spülen und von der Großindustrie jede Konkurrenz schon im Vorfeld abzuwehren ???? Warum wohl verpufft jeder Protest ? Warum gibt es keine akzeptablen Regelungen für Kleinmengen ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg daß sie resignieren ? Richtig. Siehe oben. Gruß Uli
Wie sieht es mit der Abfallentsorgung in Österreich aus? Es es da auch so kompliziert?
Ib Österreich kauft man wenn ich richtig informier bin einfach Müllmarken für ein paar Cent pro Kg eine super lösung wie ich finde.
Was ich nicht verstehe ist, dass bei dieser großen Ungerechtigkeit sich nicht mehr Widerstand regt. Irgendwie formiert sich kein großer Protest unter den Kleinen. Seit geraumer Zeit findet man im Internet kaum noch Diskussionen darüber. So, als hätten sich schon alle damit abgefunden...
> Warum wohl verpufft jeder Protest ? Genau genommen gibt es kaum Protest. Den Bürgern ist diese Verordnung nur insoweit bekannt, dass sie wissen, wo man den Elektroschrott jetzt abzugeben hat und vor allem dass es nichts kostet. Ich wette, dass nicht mal die meisten Abgeordneten das Gesetz genau kennen. Vielleicht sollte man mal an die Petition erinnern. Was ist eigentlich daraus geworden? > Warum gibt es keine akzeptablen > Regelungen für Kleinmengen Die Bundesregierung wird darauf hinweisen, dass es eine solche Regelung doch gibt. Auf dem Papier steht diese schließlich .. Das Dilemma ist nur, die Kosten die damit einhergehen sind für den Gelegenheitsverkäufer untragbar. Der Bürokratische Aufwand ebenfalls. Aber den Gelegenheitsverkäufer gibt es im Denkschema einer Bundesregierung nicht. Oh! Nicht dass nicht pausenlos und fortwährend Engagement eingefordert würde, das wird zu jeder Zeit "durchgemerkelt". Nur leider gibt man in der Praxis, also im Alltag einen Dreck darauf, dafür auch den richtigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Lustig dabei ist, die FDP die sich immer für so mittelstandsnah hält hat sich komplett aus diesem Thema rausgehalten . Soviel zu deren Glaubwürdigkeit. > ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber > vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg > daß sie resignieren ? "Dem Unternehmer" nicht, sondern dem Kleinunternehmer! ;)
Also wer glaubt, dass das ElektroG was mit Umweltschutz zu tun hat, der pennt definitiv. Das ElektroG ist das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit der Haushaltsgeräte- und großen IT-Hersteller, die Angst davor hatten ein individuelles Recycling aufgedrückt zu bekommen. Rausgekommen ist ein Vehikel, dass sich weitgehend der staatlichen Kontrolle entzieht (EAR) und die Verwaltungskosten so umlegt, dass diese mehrheitlich von einer Vielzahl kleinerer Unternehmen getragen wird, wobei die Handvoll großer Unternehmen, die für 70-80% des Gesamtvolumens an Geräten zuständig sind, jeder auch nur ein paar hundert Euro im Jahr zahlen (zuzüglich Containergebühren). Nett sind auch die niedlichen Rechenfehler, bei denen halt mal ein kleiner Anbieter mit ein paar kg Geräten pro Jahr einen ganzen Container entsorgen darf (8-20t) und sein Guthabenkonto für Entsorgung am Jahresende wieder auf Null gesetzt wird. Rechnet man das über die vielen Tausend kleinen Anbieter, dann ergeben sich für die paar Großen eine ganze Menge Container, die man sich spart. Da wundert es einen nicht, dass bei der Jahreshauptversammlung des ZVEI im letzten Jahr ein Vertreter eines großen Haushaltsgeräteherstellers aufstand und sich für die erfolgreiche Lobbyarbeit bedankt hat, da wir ja in Deutschland die niedrigsten Entsorgungskosten in der ganzen EU haben... Das Problem ist halt, dass die vielen kleineren Unternehmen einfach nicht aktiv an solchen Dingen mitmachen, meist mit der Begründung für sowas keine Zeit zu haben. Dabei bräuchten ja nur ein paar wenige Prozent aufstehen und das Maul aufmachen, es gibt ja nur eine kleine Anzahl großer Unternehmen und die haben zwar eine laute Stimme, aber auch nur eine pro Unternehmen.
Das Problem ist, dass den Deutschen aber das Maul aufmachen schon lange aberzogen wurde ... Obowhl ich sehr fest Heimatverwurzelt bin, haben es die letzten 5 Jahre Selbstständigkeit geschafft, dass Auswandern auf eine Insel mit Entsagung vom Geldsystem oder zumindest das gehen nach Canada, Norwegen oder Schweden nicht mehr auszuschließen ...
welche Kosten werden in Österreich fällig? eventuell ist das eine Lösung, einen Vertrieb in Ö als Internetshop der dann nach Deutschland liefert. Das die Geräte nie physisch in Österreich waren ist doch egal. Selbst wenn man dann nur eine handvoll Kunden vor Ort hat, so bestellen diese über diesen Shop und man liefert persönlich aus. JL
Das fällt mal wieder in die Kategorie: Viel Spaß mit der Abmahnung. Auch wenn das Gesetz dumm und unfair ist, es ist nun mal in Kraft.
Wie wäre es denn damit? 1. Gleichgesinnte suchen, möglichst viele! 2. Verein gründen, sich treffen und Informationen sammeln! 3. Mitgliedsgebühren 5.- Euro / Monat 4. Aus dem Ertrag der Mitgliedsgebühren ( bei 150 Mitgliedern a 5.- Euro ergibt dies 750.- Euro / Monat = 9.000 Euro nach einem Jahr) eine Fachkanzlei beauftragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verträge auszuarbeiten, damit dieser Verein künftig ähnlich wie "take-e-way" die Abwicklung für die Mitglieder übernehmen könnte. 5. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht -> Es geht gerecht zu! 6. Gründung einer einzelnen Marke dieses Vereins z.B. "Marke der Kleinentwickler", unter dieser alle Produkte der Mitglieder verkauft werden sollen. (Somit entfallen dann die ständigen Anmeldungen weiterer Marken) 7. Weitere Mitglieder suchen und Lobbyarbeit beginnen, DEMOS vor den IHK´s machen, Netzwerke bilden, Öffentlichkeitsarbeit leisten... usw.
Über diese Idee hab ich auch schon nachgedacht. Das ist aber rechtlich nur schwer zu entflechten. Denn Inverkehrbringer wäre der Verein, der ja auch die Rechnungen schreiben muss. Damit haftet der Verein auch für allen Unfug, den die Mitglieder verzapfen. Produkthaftung wäre ein Stichwort. Man müsste eine Entflechtung hinbekommen, dass jeder für sich haftet, aber seine Elektroschrott-Abrechnung über den Verein macht. Müsste man mal prüfen, aber ich glaube, das bekommt man nicht hin. Lobbyarbeit: Mir scheint es so, dass kaum noch jemand an dem Thema Interesse hat. Mich wundert das, müsste es doch eigentlich tausende von Betroffenen geben. In diversen Foren ist es aber seit 1-2 Jahren extrem ruhig geworden. Hier ebenso.
Es bsteht ja etwas Hoffnung, daß sich die neue Regierung dem annimmt. Immerhin wollen sie ja die Bürokratie reduzieren, und beim Elektroschrott gibt es davon schon einiges was überflüssig ist. Der Großteil der Gebühren soll ja für die Bürokratiekosten sein.
Na dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt mal dem jeweiligen lokalen Abgeordneten der Regierungskoalition einen ordentlich formulierten Brief zu schreiben. Die EU ist auch gerade dabei an der WEEE nachzubessern. Also ist jetzt die Chance etwas zu ändern, danach haben wir wieder für 3-4 Jahre keine Bewegung in dem Thema.
Was ist denn eigentlich, wenn ich 2 Unternehmen gründe: 1. Unternehmen: Verkauft Bausätze an Kunden. 2. Unternehmen: Verkauft die Dienstleistung "Zusammenbauen". Ist doch eigentlich ne gute Idee, oder?
Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in einem Verein gebündelt werden. Wie wäre es mit: Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ?
Nachdenklicher schrieb: > Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber > Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten > übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in > einem Verein gebündelt werden. > > Wie wäre es mit: > > Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ? Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de) Laut Protokoll hatten wir Ende September 1759 Mitglieder. Zur Hauptversammlung waren gerade mal 18 (!) Leute erschienen (leider ist Hamburg für mich nicht wirklich "um die Ecke"). Der Leidensdruck ist offensichtlich nicht groß genug. Positiv für die ganz kleinen: ab nächstes Jahr wird der Mitgliedsbeitrag von 40 auf 30 Jahr gesenkt. Chris D. P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die IHK-Zwangsmitgliedschaft haben. Ansonsten - das muss ich einfach so sagen - bringen meine Unternehmerkollegen alleine aus eigenem Antrieb nämlich herzlich wenig auf die Beine.
>Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de)
Sollte man wohl man groß auf die Wiki Seite schreiben.
Wobei mir beim kurzem rüberschauen über die Webseite nicht ganz klar
geworden ist was die in Sachen EAR nun erreichen wollen. Oder geht's da
auch nur um die Verwaltung des Staus quo?
>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in >Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die >IHK-Zwangsmitgliedschaft haben. Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls ein Dorn im Auge sind. Nichts hat Sie gemacht außer dumm rumgucken und sich von Ihren Präses und Co. (gerade hier in Hamburg die reine Inzucht aus Großbetriebsleuten und Pfeffersäcken) Sonntagsreden anzuhören. Die Chance einen Verein zu gründen um wieder ein paar Posten und Pöstchen zu schaffen hat Sie natürlich sofort genutzt. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schafe selber. Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen sind werden sich wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen.
www.vereev.de Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung nichts. Der bietet ne Abwicklung an. Soll heißen er macht damit Geld. Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die meisten über....
Gast XIV schrieb: >>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in >>Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die >>IHK-Zwangsmitgliedschaft haben. > > Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie > ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls > ein Dorn im Auge sind. Das stimmt so nicht. Ich habe gerade in der Anfangszeit die IHK sehr schätzen gelernt. Wenn es Probleme gab, wurde mir dort immer geholfen oder zumindest kannten die einen, der helfen konnte. Hier in Koblenz gibt es ein umfangreiches Programm gerade für Kleine und Starter. Ist nicht meine Schuld, wenn die Leute das nicht nutzen. > Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses > maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen sind werden sich > wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen. Ähm, ich glaub, da verwechselst Du was. Der VERE hat nix mit der IHK zu tun. Chris D.
..... schrieb: > www.vereev.de > > Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung > nichts. Da bist Du falsch informiert ;-) Ursprünglich sollte dieser Verein auch Lobbyarbeit hin zu einer Vereinfachung betreiben (und etwas Erfolg hat er ja auch) - aber wenn sich keiner einbringt, dann passiert in einem Verein auch nicht viel. Ich sage ja: der Leidensdruck ist nicht groß genug. Sonst kann ich mir nicht erklären, warum von 1800 Mitgliedern nur ganze 18 erscheinen. > Der bietet ne Abwicklung an. Das war außerdem Ziel und für viele Kleine ist das die Rettung gewesen. > Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die > Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die > meisten über.... Ich denke, nichts wäre uns allen lieber, als dass wir den Verein wieder auflösen können :-) Chris D.
Na ja, dann bin ich wohl falsch informiert. Ich weiß nicht, was der Verein erreicht hat. Kannst Du das mal bitte schreiben? Ich möchte den Verrein nicht schlecht reden. Der hat für ein schlechtes Gesetz ein gutes Angebot erstellt. Insbesondere für Kleine. Da hast Du Recht. ABER Verein hin oder her, er wird mit dem jetztigen Gesetz sein Geld machen. Warum soll er da noch was groß ändern? Noch was: Das ganze Gesetz ist so von der Lobby geregelt, unglaublich. Allein wie die Wahl abgelaufen ist! Dann würde ich gerne mal Wissen, welche Mengen bestimmte Hersteller dort angeben. Klar, das wollen viele => darum funktioniert das System so nicht richtig. Siehe den berühmten Kältehersteller mit seinen x-Containern!
Zum Thema IHK: hier gibt es ja durchaus eine geteilte Meinung über die IHK. Gestern habe ich eine Einladung von der IHK erhalten. es geht um die Möglichkeit, ITK-Dienstleistungen ins Ausland zu verlagern, indem sich Unternehmen aus Mazedonien und Serbien bei so einer Veranstaltung der IHK anpreisen dürfen. "Schön", dachte ich, als ich das gelesen habe, "dass die IHK mir dabei behilflich ist, meine Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern". Und Serbien, ja da will ich unbedingt hin. Was solls, der kleine Krieg dort vor nicht allzu langer Zeit ist doch längst vergessen. Unglaublich, was die sich erlauben. Aber man sieht ja schon, wohin die (Lobby-)Reise geht (warum wird eigentlich immer nur beschönigend von Lobby gesprochen und das Kind nicht beim Namen genannt?) Na ja, jedenfalls erinnerte mich das an die Frikadellengeschichte vor einigen Wochen und ich dachte mir: "Das Vertrauensverhältnis zur IHK ist dauerhaft gestört und ich sehe keine Möglichkeit zur weiteren Zusammenarbeit". Jedenfalls sollen die bei mir mal die nächsten "Beiträge" kassieren. Dann werde ich denen ihr Schreiben von gestern vorlegen. Könnte sein, dass dies das erste Mal in meinem Leben sein wird, dass ich einen Anwalt beauftragen muss. Jedenfalls werde ich nicht in einem Verein Zwangsmitglied bleiben, der den Unternehmen hilft, meine Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern. Wäre ja noch schöner...
Problem an dem Sauhaufen IHK ist, dass die nicht über Mahnbescheid und Gericht an Dein Geld kommen sonst fast genauso einfach die das FA. Wäre die IHK nur ein örtlicher Schmarotzer, hatte die Hütte von denen schon längst mal gebrannt.
Bin auch sehr verärgert über die IHK. Bei WEEE und Elektrogeräteverordnung kam von dennen kein Widerspruch. Rein gar nichts. Das ist überhaupt nicht in Ordnung. Und dazu noch die Zwangsmitgliedschaft.....
Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige Ordnungswidrigkeit angehängt. Die Absurdität besteht darin, dass eine private Stifung der Elektrogroßindutrie durch das Umweltbundesamt in den Status einer Behörde erhoben wurde. Herr Hartmund Theuser, Chef der EAR, ist jetzt der erste deutsche Warenkontrollminister. Faktisch kontrolliert die EAR mit ihren 20 Mitarbeitern nun den gesamten Warenfluss an elektronischen Geräten in Deutschland. Wann endlich brennt die Bude.
Aufhören bevor es WEEE tut!!!!! Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere nichtregistrierte Händler anzuschwärzten. Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen und nicht bei der stiftung ear registriert sind, können Sie bei der stiftung ear melden. Bitte geben Sie dabei den Namen des Herstellers, Vertretungsberechtigten (sofern bekannt) und die Geräte mit Markenbezeichnung (Abbildung der Geräte auf Screenshot mit Datum und Uhrzeit, Verkaufskatalog oder ähnliches). Die stiftung ear wird den Sachverhalt prüfen und bei begründeten Verdacht an das Umweltbundesamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 und 4 und Abs. 2 ElektroG) abgeben. Die EAR fordert mich also explizit auf, andere Händler zu denunzieren. Das ist doch ein Riesenskandal. Und das Umweltbundeamt mit Sitz in DESSAU!!! verfolgt diese "Täter" dann mit hohen Geldstrafen. Das hamma doch früha schon so gemacht. Laut Take eway sind beim Umweltbundeamt 50.000 !!! Strafverfolgungen anhängig. Da können wir uns auf einiges gefasst machen. Das Umweltbundeamt verfolgt jedes Vergehen gegen das WEEE mit mindestens 8000 Euro. Da kommt doch einiges für die Staatskasse szusammen. Armes Deutschland.
Das ist kein Skandal, das ist gelebte (Umwelt)Demokratie :-) Ich stell (aus og. Gründen) nichts mehr her. Habe mich komplett auf die Entwicklungsschiene zurückgezogen. Dann wird der Kram wahrscheinlich irgendwo in China produziert und kommt doch irgendwie wieder her. Mir solls inzwischen egal sein. Habe früher Platinenhersteller, Bestücker und Distributoren mit rel. grossen Serien beglückt. Irgendwann sind wir zu Tode reguliert, hoffentlich erlebe ich das noch. So rein aus Genugtuungsgründen :-)
Bundesverwaltungsgericht Hersteller müssen auch fremde Elektrogeräte entsorgen. http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/240680/?slot=slot_home_top1_pos6 Bundesweit vierzehn vorbildliche Initiativen rund um das Elektro-Gesetz ausgezeichnet. http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/122691/?icmp=aut-artikel-artikel-50 Eigenlob stinkt....
Hallo, ich habe da auch mal eine Frage zu den Gesetzen. Wenn ich das Ganze richtig verstehe wäre z. B. das Verbauen von einer fertigen Platine (von einem Hersteller, nicht selbst entworfen) in einem Gehäuse anmeldepflichtig. Mit dabei wäre eine komplette Verdrahtung um die Platine in Betrieb zu nehmen. Angenommen man verkauft nun das Gehäuse mit der kompletten Verdrahtung aber OHNE diese Platine, dann wäre es doch kein Gerät und somit nicht anmeldepflichtig. Da das Gehäuse mit der Verdrahtung alleine nicht in Betrieb genommen werden kann. Die Platine könnte man doch dann entweder separat verkaufen, dann müsste der Endkunde die einbauen oder den Händler nennen, wo man die Platine einzeln beziehen kann. Da es sich um keine Eigenentwicklung handelt sondern als einzeln zu erwerbende Platine im Einzelhandel darf man die ja auch normal weiterverkaufen. Würde der Käufer nun die beiden Artikel separat erwerben müsste man sein Gehäuse mit Verdrahtung auch nicht anmelden, da man ja lediglich ein Gehäuse für eine existierende Platine anbietet oder? Das Gehäuse wäre in diesem Fall auch von einem Hersteller RoHS konform. Wie seht ihr das Ganze?
Wenn ich dich richtig verstehe, bietest Du Gehäuse (etwa PC Gehäuse) an, in die frei erhältliche Platine (etwa Mainboards) passen. Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es kein Gerät. Allerdings ist es eigentlich noch einfacher, denn: Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS regsitriert sein. Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es einfach selbst auf der Internetseite der EAR. Dann kannst Du das Ganze so komplett anbieten, da die Platine bereits registriert ist und Du nur das Gehäuse dazu in Verkehr bringst, was kein Elektronikschrott ist.
Muss der Hersteller der µCs, Transistoren, Widerstände usw diese nicht anmelden? Wenn ich die zu einem neuen Gerät zusammensetze besteht es dann ja auch aus angemeldeten Teilen g
Das denke ich nicht. Denn diese Bauteile werden üblicherweise B2B geliefert. Auch wenn es z.B. via Conrad oder ähnliche an Endverbraucher geht, sind es immer noch Bauteile / Bausätze, welche nicht meldepflichtig sind. Erst ein fertiges Gerät ist meldepflichtig. Eine Platine ist übrigens auch ein Gerät, wenn kein Gehäuse darum ist. Allerdings wie schon irgendwo ganz oben erwähnt ist beim weglassen eines Teiles, welches dann noch eingelötet werden muss das Gerät doch nur ein Bausatz.
Hallo Andre, Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht: http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/bauteilebeschaffung/bauteileeinkauf/articles/230330/ Gregor
Weiss jemand, ob WEEE in den Niederlanden für Kleinentwickler und Bausätze vorteilhafter umgesetzt ist?
Gregor Wetzel schrieb: > Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht: Naja. In dem vielen Geschwafel ist das der Kern: "Dazu gehören beispielsweise bestückte Platinen, Simulations- und Entwicklungsboards, Development Kits oder auch externe Universalnetzteile. Lassen Sie mich am Beispiel einer PC-CPU die unklare Regelung und daraus erwachsende Problematik aufzeigen: Wenn es sich um eine Bauform zum Verlöten handelt, die fest auf einer Platine verbaut wird, wird sie auch als Komponente gesehen - und damit nicht im Anwendungsbereich. Handelt es sich hingegen um eine in einen Sockel aufsteckbare Version, ist dieses Bauteil ein Elektrogerät, denn es ist zum einen „mit einfachen Mitteln durch jedermann verbaubar“ und auch „als einzelne Handelseinheit auf dem Markt für jedermann zugänglich“. Damit wäre gemäß dieser derzeitigen Regelsetzung und der Interpretation durch die EAR die sockelbare Version dieses Bauteil ein registrierungspflichtiges Elektrogerät der Kategorie 3 im Bereich B2C, die lötbare Version dagegen ist außerhalb des Anwendungsbereiches des ElektroG." Also ein Bausatz wo man selbst was löten muß, bleibt frei von Registrierungspflichten. Ich nutze das schon seit langem so - auch wenn dadurch sicher weniger Kunden erreicht werden. Ich bin aber doch erstaunt, wie viele dennoch zum Lötkolben greifen und bei mir sogar SMD Bausätze bestellen. maiuguali schrieb: > Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse > Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als > Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete > Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige > Ordnungswidrigkeit angehängt. Kannst Du das ein wenig ausführlicher Darstellen? Würde mich sehr interessieren. maiuguali schrieb: > Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere > nichtregistrierte Händler anzuschwärzten. Nun ja. Ist sicher eins, jemanden zu Denunzieren. Aber wenn man schon zu hohen Gebühren und Aufwand gezwungen wird, kann man auch verstehen, wenn man dann nicht gerne sieht, wie die Konkurrenz bei ebay die Preise drückt und ungeschoren davon kommt. Zumal gegen die Fernostler eh kein deutschen Regulierungs-Kraut gewachsen ist (ich frag mich ja eh immer, wie die das schaffen, Kleinelektronik für 5,- inkl. Versand anzubieten). Beim Umweltbundesamt kann man wohl sich auch melden. Aber ob eine der beiden Stellen da auch wirklich zeitnah aktiv wird? Und was sind die praktischen Folgen? Wirklich was drüber lesen tut man ja nicht in den Zeitungen. Wenn ich dabei sehe, wie oft man von Massenabmahnungen liest... Vielleicht fehlt da eine Plattform für. Oder die angezeigten Firmen sind wirklich schuldig und haben keinen Grund/Recht zu jammern und somit erfährt niemand was davon. Vielleicht auch, weil die angezeigte Firma nun selbst andere Firmen anschwärzt?
Was kostet eigentlich so eine Vollkaskomitgliedschaft bei take-a-way?
Wie sieht das eigentlich beim Verleih von Geräten aus. Im Wiki steht, das ein lebenslanger Verleih nicht der Weg ist. Ich will nicht austricksen, sondern tatsächlich meine Geräte nach einigen Tagen wieder haben. Damit ist das doch eigentlich wie eine Hausinstallation: Ich bekomme das Gerät zurück und entsorge es später.
Andre schrieb: > Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es > kein Gerät. es handelt sich um ein Controlpanel mit einem Joystick und einigen Knöpfen dazu. Zur Steuerung benötigt dieses Controlpanel eine kleine Platine, von einem anderen Hersteller aus dem EU-Ausland. Lt. Hersteller ist die Registrierung nach WEEE dafür nicht erforderlich in Deutschland. Es ist zwar eine Platine, die auch alleine einsatzbereit ist, allerdings wird dazu ein weiteres Bauteil wie Joystick etc. benötigt - daher fällt das angeblich nicht unter PC-Komponente. Alle Bauteile, Platine, Joystick und Knöpfe sind RoHS-konform. Von mir wird das Gehäuse (RoHS-konform) umgebaut mit einer Abdeckung etc. die die Bohrungen für Joystick etc. vorsieht. Nun, welche der möglichen Varianten wären jetzt denkbar um nicht mit der ElektroG in Konflikt zu geraten? 1. nur das Gehäuse mit Abdeckung und Bohrungen - also kein Elektromaterial, nicht einmal Kabel. Die Bauteile dann separat liefern ohne der Platine, die muss man über einen anderen Händler beziehen. 2. das Gehäuse mit kompletter Verdrahtung, sowie Bauteile wie Joystick und Knöpfen liefern als Bausatz. Zwar ohne Lötarbeiten, allerdings müsste man alles selbst Verdrahten. Dieser Bausatz wäre aber komplett montiert nicht einsatzbereit, da die Platine fehlt - die müsste dann wieder separat von anderem Händler bezogen werden. 3. einen kompletten Bausatz liefern mit Platine (ohne Lötarbeiten) allerdings wird sich ein Laie doch etwas bei dem Kabelverhau schwer tun, weil doch einige Sachen vernünftig ausgeführt werden müssen. Mit welcher Variante wäre ich da noch auf der sicheren Seite? > Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen > Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss > nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne > des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem > Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS > regsitriert sein. > Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es > einfach selbst auf der Internetseite der EAR. Also lt. Hersteller ist für diese Platine keine WEEE-Nummer erforderlich, sondern lediglich die Bauteile müssen RoHS konform sein. Hersteller ist in EU. Aber eigentlich müsste doch ein Verkauf des Bausatzes OHNE diese Platine ohne Probleme möglich sein, denn selbst mit Joystick und Knöpfen am Gehäuse montiert ist der Bausatz nicht betriebsbereit, da ihm ja eine Platine von einem fremden Hersteller fehlt. Meine Arbeit ist ja eigentlich das moderne Gehäuse und Layout und nicht die Bauteile, die verbaut werden. d. h. ich stelle doch lediglich ein Gehäuse her für diverse Bauteile, die bereits RoHS-konform sind.
Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur Punkt 1. Solange Du kein Gerät nach ElektroG anmelden willst, ist es völlig egal, ob die Bauteile (eines Bausatzes) RoHS erfüllen oder nicht. Da kannst Du auch Bleilöten usw. ist alles uninteressant - erst wenn's eine ElektroG registriertes Gerät wird, muß es RoHS gerecht sein.
Florian schrieb: > Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine > bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch > was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie > kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur > Punkt 1. Ja, es würde sich um eine bestückte Platine handeln. Hmmm... d. h. ich müsste mein Leergehäuse mit Frontpanel und Bohrungen etc. verkaufen, allerdings komplett ohne Kabel und Verdrahtung? Darf ich da wirklich keine konfektionierte Kabel und Verdrahtung bereits beilegen oder nur auf die Bauteile wie Joystick und Knöpfe zusätzlich verzichten? Es wäre ja dann kein Netzteil oder so dabei sondern nur Kabel und auch keine Bauteile. Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?
Mir ist da noch was eingefallen. Angenommen ich würde das Gehäuse, Frontpanel UND Joystick sowie Knöpfe komplett montiert OHNE Verkabelung und OHNE bestückte Platine als Dummy verkaufen, also gezielt als Attrappe bezeichnen. Wenn der Käufer möchte, kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen und das notwenige Kabel sowie Verdrahtung machen. Eine Anleitung dafür würde ich natürlich NICHT beilegen, sonst wäre es ja auch kein Dummy Gehäuse mehr. Es gibt doch auch Dummy Cameras, teilweise mit Batterie betrieben, die auch keine WEEE-Ident Nr. haben, da keine Funktion. Das wäre doch eine Möglichkeit, oder?
>Wenn der Käufer möchte, >kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du verkaufst sie als Einzelteilesortiment.
Travel Rec. schrieb: > Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du > verkaufst sie als Einzelteilesortiment. Wenn ich die Platine nicht verkaufe sondern ein anderer Händler kann es mir doch egal sein was derjenige da dann reinbaut. Das Gehäuse ist ja auch nicht auf diese bestimmte Platine ausgelegt, es gibt verschiedene Modelle von bestückten Platinen, die man verbauen könnte. Theoretisch könnte man mit dem Joystick, Knöpfe und Gehäuse ja alles Mögliche draus machen, es dient ja nicht einem bestimmten Zweck.
Martin schrieb:
> Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?
Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und
nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen
(Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils
eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen).
Florian schrieb: > Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und > nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen > (Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils > eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen). Das Problem ist das: Wenn ich die Verdrahtung komplett mache muss man eigentlich nur von dem Händler die bestückte Platine kaufen, anstecken und irgendwie im Gehäuse befestigen, dann wäre es betriebsbereit. OHNE diese Platine ist das Gerät aber funktionslos und nicht einsatzbereit. Das würde wahrscheinlich ein Problem geben, weil eine fertige Platine zu kaufen, anzustecken und im Gehäuse befestigen nicht unbedingt Fachkenntnisse erfordert. Wahrscheinlich müsste ich dann zumindest die komplette Verdrahtung für die Platine weglassen und lediglich den Joystick und die Taster einbauen - also ohne Verdrahtung, oder nur die Masse verdrahten. Was meinst Du?
Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR registrierungspflichtiges Gerät.
Travel Rec. schrieb: > Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät > und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein > passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR > registrierungspflichtiges Gerät. Ahja, das würde also heißen, ich könnte Joystick/Taster UND die komplette Verkabelung bereits vornehmen und auch nen Platinenstecker dranmachen, damit jeder der will das Board kaufen könnte, einbauen und anschließen. Mich würde der Anschluss ja nicht mehr betreffen, da derjenige, der die Platine/Board dann anschließt schließlich der Inbetriebnehmer sprich Hersteller wäre. Wenn dieser das für sich selbst privat vornimmt müsste er das Gerät dann ja auch nicht registrieren, sondern nur wenn er es weiterverkaufen möchte. Der Hersteller des Boards, das man verbauen könnte hat mir aber mitgeteilt, dass die Platine in D nicht registrierungspflichtig wäre.
Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne des ElektroG. Eine Ausnahme besteht per Definition für PC-Steckkarten, da diese einzeln im Handel sind und vom Endanwender in PC's eingesetzt werden. Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb ohne WEEE-Registrierung verkaufen können. Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne WEEE-Registrierung zu verkaufen sein. Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein. Wer dann ein solches gefertigtes Gerät in den Markt bringt (verkaufen, verleihen, verschenken u.s.w.) wird registrierungspflichtig. Oder sehe ich das falsch? Gruß Joachim
JoachimB schrieb: > Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb > ohne WEEE-Registrierung verkaufen können. > > Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein > Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen > Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne > WEEE-Registrierung zu verkaufen sein. > > Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist > dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf > jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein > Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein. Hallo JoachimB, danke, das hilft mir weiter. Ja, es steht eigentlich das Design im Vordergrund. Die Einzelkomponenten (Industriejoystick, Taster, Verdrahtung und Platine etc.) könnte theoretisch ja jeder einzeln kaufen. Es wäre so geplant, dass die Platine aus dem Gehäuse bleibt und diese müsste der Käufer separat von wo anders beziehen. Es gibt auch verschiedene Leiterplatten, die man verbauen könnte (werden alle im Einzelhandel in D angeboten), ist also nicht auf eine spezielle begrenzt. Wenn ich jetzt keinen speziellen Anschluss für eine dieser Platinen vornehme, sondern nur die Verdrahtung (Masse etc.) von Joystick und Tastern machen würde, und an die Litzen keinen Platinenstecker für die fertige Leiterplatte, müsste sich der Käufer selbst um einen evtl. Anschluss/Stecker komplett alleine kümmern. Anleitung gäbe es hierzu von mir nicht, somit wären Fachkenntnisse erforderlich, sprich "wie bau ich aus einem Joystick mit Tastern in einem Gehäuse" einen funktionstüchtigen Controller. In diesem Fall müsste man also eine passende fertige Platine kaufen und diese irgendwie noch anschließen. Oder sollte ich dann lieber die komplette Verdrahtung weglassen, damit ich auf der 100% sicheren Seite wäre. Dann würde das schon etwas mehr Kenntnisse erfordern ohne Anleitung. Dann bräuchte man zuerst eine passende Platine, müsste diese befestigen und eine komplette Verdrahtung von Joystick und Tastern herstellen. Klar würde das die Käuferzahl beschränken, aber ich würde mir dann die Registrierung und den Papierkram sparen. Desweiteren kommt es mir ja, wie Du schon sagst auf das Design und die hochwertigen Taster und Edelstahl Zubehör an und nicht auf die Technik, die drin steckt - die ist ja auch nicht von mir.
Hallo, ich habe auch eine Frage in dem Zusammenhang. Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist, auch anmeldepflichtig? Also zB ein Datenlogger, der noch aufwendig mit der Fahrzeugelektrik verbunden werden muss (Kabelbaum vom Logger muss mit dem Kabelbaum vom Fahrzeug verbunden - gelötet werden). Dieser Logger würde natürlich auch ausserhalb vom Fahrzeug funktionieren, wenn man da Strom drauf gibt, aber es gäbe kein Grund es zu tun, weil es ja nichts bei rum kommen würde. Trotzdem anmeldepflichtig? Danke!
Hallo, mal noch zwei Fragen: 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert? 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus? Gruß Tom
Thomas Burkhart schrieb: > 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert? IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung. Du musst dich also mit dem Gesetz des jeweiligen Landes vertraut machen. > 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus? du meinst verschiedene Versionen auf den Kunden zugeschnitten? Sofern dein Produkt als Gerät einzustufen ist brauchst du da normal immer eine neue Registrierung. Am besten erkundige Dich da mal direkt. Da wäre evtl. eine Produktprüfung durch eine Anwaltskanzlei ratsam, da gibts teilweise ne Pauschale von ca. 250,- EUR zur Prüfung aber dann hast Du auch was 100%iges.
JoachimB schrieb: > Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne > des ElektroG. Mit der Aussage wäre ich aber vorsichtig. Wenn die fehlenden Verbindungen zur Außenwelt nur gesteckt werden, wird's trotzdem registrierungspflichtig sein. Ebenso, wenn nur die Batterie fehlt. Man sollte davon ausgehen, daß es nur sehr wenige Lücken in der Anwendung des Gesetztes gibt. Martin schrieb: >> 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert? > > IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung. Richtig. Thomas Burkhart schrieb: > 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus? Auch B2B Verkäufe müssen registriert, wenn auch nicht gemeldet werden. krach schrieb: > Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist, > auch anmeldepflichtig? Ja. Zumal hier noch weitere Gesetzte greifen (Zulassung für den Straßenverkehr usw.)
> Trotzdem anmeldepflichtig?
Bei wem willst du das anmelden ?
Beim Autohersteller?
Nein, es muss eine e1 Zulassung bestehen,
bei einem vom KBA bestellten Prüflabor,
sonst gibt es Schwierigkeiten bei einem Unfall
"ihre Elektronik war Schuld, hat den Bus blockiert,
und Vollgas bei vollem Lenkeinschlag eingestellt".
Bei EAR musst du es nur anmelden, wenn du es
verkaufen willst.
Hallo Florian, Grundsätzlich gilt, das bestückte Leiterplatten keine Elektrogeräte sind. Die Ausnahme ist im Regelwerk festgelegt. Sinngemäß: Wenn die bestückte Leiterplatte vom Endanwender einzeln gekauft werden kann und einfach in ein Gerät eingbaut werden kann, gilt die Leiterplatte als Elektrogerät. Damit werden alle PC-Karten, Mainboards, etc. zu Elektrogeräten. Das hatte ich aber oben bereits angedeutet. @ krach, Florian, Mawin Die Entsorgung von Kraftfahrzeugen ist besonders geregelt. Kraftfahrzeuge gelten deshalb nicht als Elektrogeräte. Das gilt auch für Fahrzeugteile, wie z.B. Autoradios. Ein Autoradio ist deshalb kein Elektrogerät. Wofür das Gerät konzipiert ist, ist nebensächlich. Die Frage lautet: Wird das Gerät Bestandteil des Fahrzeuges? Damit ist der Zusammenhang zum WEEE geklärt. Das erforderliche Typgenehmigungsverfahren zur Erlangung der e1-Nummer ist eine andere Sache mit anderen Randbedingungen. @ Martin Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein Elektrogerät her. Hinsichtlich der Anwaltsberatung bin ich anderer Meinung. Es empfiehlt sich im Zweifel, Zuordnungsfragen von einem vereidigten Sachverständigen begutachten zu lassen. Falls es zum Streit kommt, entscheidet ein Richter, der sich letzlich auf ein solches Gutachten stützt. Mit Gutachten hat man dann eine sehr gute Ausgangsposition. Viele Dinge sind beim ElektroG alles andere als logisch. Mit der Regelsetzung, die bei der Stiftung ear einsehbar ist, kann man das aber recht gut einordnen. Gruß Joachim
Hallo Joachim, ist es für die WEEE also hauptsächlich entscheidend, ob das Gerät zu einem Bestandteil vom Fahrzeug wird? e1 usw ausgeblendet: Das Gerät muss von Hand mit der Fahrzeugmasse und Stromversorgung verbunden werden. Wird es dadurch zu einem Teil des Fahrzeuges und ist nicht mehr anmeldungspflichtig? Theoretisch könnte man ja das Teil ausserhalb vom Fahrzeug zumindest einschalten, allerdings völlig sinnfrei, da keine sinnvolle Funktion. Grüße
Wer entscheidet eigentlich ob mein Kunde B2B ist? Muss der Kunde sich bei mir mit Gewerbeschein erst mal ausweisen? oder reicht seine Versicherung dass er Unternehmen/Freiberufler ist? Noch mal zu meiner obigen Frage bezüglich Auftragsarbeit. Wie sieht es aus wenn ein Gerät nur einmal für einen einzelnen Kunden gebaut wird? Gruß Tom
Tom: Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte, die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht angemeldet werden müssen
Hallo krach, ich sehe das genauso. Mit dem Gerät sollte es sich so verhalten wie im Beispiel Autoradio: Ein Endanwender kann das Gerät (Autoradio) nur im Auto betreiben und das Gerät ist dafür vorgesehen. Das Gerät läßt sich vom Endanwender nicht z. B. als Heimstereoanlage betreiben, weil im Handel keine Netzteile erhältlich sind, die ansteckbar sind und weil es im Handel keine Lautschprecher gibt, die ansteckbar sind. Das ein Fachkundiger aus dem Gerät (Autoradio) ein dual-use Gerät machen kann ist unerheblich. Wenn der Endanwender die Möglichkeit der Zweitnutzung hätte, läge dagegen ein Gerät im Sinne des ElektroG vor. @ Thomas Burkhart Ob der Kunde B2B ist, ist m. E. unerheblich. DIe Frage ist, ob das Produkt B2B ist. Dazu folgendes Beispiel: Eine Kaffeemaschine ist ein B2C-Produkt, weil dieses Küchengerät für private Endverwender hergestellt wird und von diesen verwendet wird. Wenn die Maschine gewerblich genutzt wird, bleibt sie ein B2C-Produkt. Das gilt auch bei der Verwendung im Medizinbereich oder beim Militär. D. h. die Ausnahmen für medizinische Geräte und militärtische Geräte sind nicht anwendbar. Die Frage nach der Stückzahl ist, es tut mir leid, auch nicht relevant. In der Jahresmeldung ist nur anzugegeben wieviele kg oder Tonnen Gerät vom Hersteller unter einer bestimmten Marke innerhalb einer Gerätegruppe auf den Markt gebracht wurden. Gruß Joachim
krach schrieb: > Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte, > > die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht > > angemeldet werden müssen Das ist mir neu. Gibt es dazu einen Link. Gruß Joachim
Hallo Joachim, U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen: * wenn ein Produkt einem Hersteller zur weiteren Verarbeitung überlassen wird; * wenn das Produkt für den Export in ein Drittland hergestellt wurde; * wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines Bevollmächtigten befindet; * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt der Dritte als Hersteller da steht es. Von der ear-Homepage. Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen, dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :( Gruß Alex
In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein. Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export" verkauft?
Oder noch eine Idee: http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetze/Diverse/ATMEL_Evaluations_Board_V2_0_1_Fertigmodul.html Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder? Was ist wenn ich das Board in eine Verpackung packe und Sensoren von Hersteller XYZ dran anschliesse. Ist es dann ein Gerät, was nicht mehr angemeldet werden muss?
Hallo Alex, krach schrieb: > U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen: > ..... > > * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, > > ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur > > Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt > > der Dritte als Hersteller Das Zitat sagt, das Lohnfertiger nicht als Hersteller gelten. Beispiel: Ein Lohnfertiger stellt für ein Versandhaus Q Kühlschränke her und bringt auf dem Kühlschrank auch eine Marke von Q an. Die Kühlschränke werden an Q geliefert und Q verkauft diese an Endkunden. Q ist damit der registrierungspflichtige Hersteller. Die ursprüngliche Frage von TOM lautete jedoch: 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus? Tom wollte nicht als Lohnfertiger arbeiten, deshalb gehe ich davon aus, dass Tom mit der Fertigung seiner Produkte zum Hersteller wird. Gruß Joachim
Hallo Alex, krach schrieb: > Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen, > > dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :( Ich würde das wie folgt umformulieren: Das mit dem Autoradio ist ein prima Beispiel, weil es eindeutig geklärt ist. "Fahrzeuge und eigens dafür vorgesehenes Zubehör (z. B. Autoradio) fallen nicht in den Anwendungsbereich von WEEE und RoHS, sondern werden durch die Altfahrzeugrichtlinie geregelt." Hier der Link dazu: http://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Technik_Umwelt/Elektro_Elektronikaltgeraete/Stoffverbote_RoHS-ElektroG_200511.pdf oder einfach nach Autoradio und WEEE googeln. Gruß Joachim
krach schrieb: > In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein. > > Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export" > > verkauft? Alex, mit dem verkaufen bringst Du die Geräte in Verkehr. Verkaufst Du in die EU, dann gelten WEEE, ROHS u.s.w. Verkaufst Du außerhalb der EU, dann mußt Du dich an das Landesrecht des Käufers halten. Gruß Joachim
krach schrieb: > Oder noch eine Idee: > > > > http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetz... > > > > Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder? > Wieso sollten die Boards eine WEEE Anmeldung haben? Bisher müssen sich nur Hersteller registrieren. Pollin muß eine WEEE-Registrierung haben. 1. Im Impressum von Pollin findest Du die Registrierungsnummer. 2. In der ear-Datenbank kannst Du die Nummer prüfen. Die zweite Frage würde ich ganz konkret mit einem "wohl eher nicht" beantworten. Gruß Joachim
Falls es hier irgendwie von Interesse ist: Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht. Hier die Antwort: Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in allgemeiner Form Folgendes mit: Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden Bausätze. Wer lediglich Bausätze von Herstellern weitervertreibt, die für die betreffende Marke und Geräteart registriert sind, ist Vertreiber gem. § 3 Abs. 12 Satz 1 ElektroG und hat als solcher keine Verpflichtungen aus dem ElektroG. Das jederzeit aktuelle Verzeichnis der registrierten Hersteller finden Sie unter http://www.stiftung-ear.de/hersteller/verzeichnis_registrierter_hersteller. Ebenfalls nicht den Bestimmungen des ElektroG unterliegt, wer im Auftrag eines Endnutzers von diesem beigestellte Bausätze montiert. Es steht Ihnen frei, die verbindliche (kostenpflichtige) „Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht“ (Siehe Gebührentatbestand 1.07 ElektroGKostV unter http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/elektro_und_elektronikgeraetegesetz/application/pdf/elektrogkostv_lesefassung.pdf) durch die stiftung ear zu beantragen. Die stiftung ear wird dann pflichtgemäß Ihre Angaben im Detail prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Dr. Rudolf Winghofer So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle.
JoachimB schrieb: > @ Martin > Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und > Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann > verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein > Elektrogerät her. na sehr schön. Ich habe gesehen, dass man diese Platine (die man in das Gehäuse bauen könnte) im Einzelhandel mit kompletter Verdrahtung kaufen kann. Würde nun jemand mein Gehäuse kaufen mit Joystick/Taster etc. UND sich von einem anderen Händler diese Verdrahtung+Platine kaufen, könnte er diese in das Gehäuse einbauen. Allerdings müsste derjenige 5 Verbindungen bei der gekauften Verdrahtung ändern bzw. herstellen, da diese nicht mit meinen Tastern übereinstimmen, diese könnte er durch Flachsteckhülsen oder Löten realisieren. -> derjenige, der aus meinem Gehäuse ein Gerät macht (also die Platine mit einer passenden Verdrahtung anbringt und somit das Gerät in Betrieb nehmen kann) ist der Hersteller -> da theoretisch auch andere Platinen in das Gehäuse eingebaut werden können ist das Gehäuse nicht spezifisch für eine bestimmte Komponente ausgelegt und kann somit nicht als Gerät definiert werden. Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage: Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist? Die zweite Frage: Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel?
Und wenn man sich jetzt noch klar macht, dass der ganze Mist durch eine einfach Zuordnung der Geräte in die jeweilige Klasse (wie jetzt auch) und direkte Abführung der entsprechenden Entsorgungskosten pro Gerät nicht sein müsste, könnte man direkt anfangen zu weinen ... Aber das wäre ja zu einfach. Chris D.
Wir sind leider in Deutschland da muss alles den Wünschen der Lobbyisten entrepchend kompliziert gemacht werden.... Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um EAR kümmern oder? Gruß Tom
Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für EAR zuständig? Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht allzuhoch sein. Gruß Tom
Hallo Tim, wohin hast du Deine Anfrage geschickt? Ich würde gerne nachfragen, wie das mit Geräten aus dem KFZ ist. Wenn ich nach Autoradio + ElektroG google, stosse ich tatsächlich nur auf pdfs in denen erklärt wird, dass Geräte für Fahrzeuge nicht ins ElektroG fallen und somit nicht anmeldepflichtig sind. Ich habe dagegen (evtl sogar hier im Thread) etwas gegenteiliges gelesen. Grüße Alex
Thomas Burkhart schrieb: > Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett > von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für > EAR zuständig? Der Hersteller, unter dessen Marke das Gerät verkauft wird. > Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut > Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht > allzuhoch sein. Richtig, die EAR-Nummer ist keine Pflichtangabe gemäß Telemediengesetz. Deshalb wird dich auch niemand wegen Verstosses gegen das Telemediengesetz abmahnen. Du wirst bestenfalls wegen Verstosses gegen §6 (2) Satz 4 ElektroG abgemahnt. Wer das ElektroG nicht gelesen hat, hat das aber auch nicht anders verdient ;) Gruß Joachim
Thomas Burkhart schrieb: > Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt > an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um > EAR kümmern oder? US Hersteller wenden sich beim Export in die EU vertrauensvoll an Ihre Handelskammer. http://www.buyusa.gov/europeanunion/ Die Informationen dort sind übrigens sehr gut. Wer bietet schon die Regeln aller EU-Länder im Vergleich? Da US-Firmen gewohnt sind, wesentlich schärfere Vorschriften einzuhalten, habe ich keine Bedenken, dass dort EAR missachtet wird. Gruß Joachim
Martin schrieb: > Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage: > > Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf > aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät > erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder > als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist? Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst. Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre ausgesprochen dumm! > Die zweite Frage: > Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder > der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu > meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel? 1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies mal bei Stiftung-ear nach) 2. Wenn die Platine mit WEEE-Nr. erworben wurde, bist Du eher Vertreiber. (näheres bei Stiftnug ear) Gruß Joachim
Thomas Burkhart schrieb:
> Und wie entsorgen die einen deutschen Container?
Du hast zwischen 21:09 und 21:11 nicht wirklich den angegebenen Link
verfolgt ;)
mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE, einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen) und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job suchen.
Hi Thomas, gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die Entsorgung so einen Container teilen kann?
Tim (Gast) wrote: Datum: 28.01.2010 20:43 > Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht. > Hier die Antwort: > Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in > allgemeiner Form Folgendes mit: > Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu > behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den > Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden > Bausätze. > So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle. So? Was weißt du denn jetzt MEHR? Zitat "sind hinsichtlich der Bestimmungen genau so zu behandeln" Das ist juristisches Geschwafel und heißt rein gar nichts, außer schau nach wie es die EAR in ihren Bestimmungen dargelegt hat. Es würde mich mal interessieren, ob Conrad 190033 hierfür eine Registrierung beantragt hat, bzw. wo ist dann das Mülltonnensymbol in der Anleitung? Übrigens, kann das sein, dass die kostenfreie Auskunft ein bisschen was weggelassen hat, um die Leute zu verunsichern? http://www.elektor.de/forum/foren-ubersicht/elektor-foren-der-treffpunkt-fur-elektroniker/forum-zu-weee-und-elektrog/faqs-zu-weee-und-elektrog.170624.lynkx Aus den FAQ "Fallen Bausätze unter das ElektroG? Wie wir von einer inoffiziellen Stelle erfahren haben, werden Bausätze von der EAR so gehandhabt, dass sie unter das ElektroG fallen, wenn aus Ihnen im zusammengebauten Zustand ein Gerät entsteht, das unter das ElektroG fällt. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Zusammenbau kein "Fachmann" erforderlich ist. Was in diesem Fall jedoch unter einem "Fachmann" zu verstehen ist, konnte uns leider nicht beantwortet werden." Vielleicht ist diese kleine Voraussetzung der springende Punkt der einem erst im kostenpflichtigen Teil einer Auskunft bei der EAR dann mitgeteilt wird??!
> Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen > um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job > suchen. Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich borniert und einfach nur dumm. Statt dessen müsste man viel eher dieser Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen. Aber jedes noch so beschissene Gesetz wird vom obrigkeitshörigen Dummbatz sang und klanglos gefressen, als unumstößlich hingenommen und dann diejenigen, die deswegen erst gar nicht antreten auch noch als Flaschen verhöhnt. Wie lange kann sich dieses Land das noch leisten?
krach schrieb: > Hi Thomas, > > gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die > Entsorgung so einen Container teilen kann? es gibt hin und wieder kleinunternehmen die über IHK "gleichgesinnte" suchen. Fragesteller schrieb: > Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden > Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich > borniert und einfach nur dumm, blah blah blah was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen. > Statt dessen müsste man viel eher dieser > Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum > Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich.
Thomas R. (tinman) > Fragesteller schrieb: >> Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden >> Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich >> borniert und einfach nur dumm, blah blah blah > was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht > jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen. Sind das deine Argumente? Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion wenn dir der nötige Sachverstand fehlt? >> Statt dessen müsste man viel eher dieser >> Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum >> Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen > ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich. Wer hat denn DICH hier im Forum freigelassen? Mehr als anderen dumm kommen hast du wohl auch nicht auf der Pfanne was? Wie kann man nur so primitiv sein.
lese einfach nochmal was du geschrieben hast, dann wirst du schon verstehen warum ich so und nicht anders beatwortet habe. > Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion > wenn dir der nötige Sachverstand fehlt? Ich habe nach 10 jahren auslandsgeschäfte im juli letztes jahres mich entschieden auch für den deutschen markt sachen herzustellen die von ElektroG betroffen sind. Natürlich gibts hürden, die sind aber leichter überwindbar als man denkt, natürlich kostet es geld - aber ohne fleis kein preis. Es ist natürlich nicht mehr wie vor 20 jahren wo 5DM, billiges anzug und eine pseudo-gute idee ausreichend waren um von der bank 10 mil zu bekommen um billiges zeug zu produizieren und milionär zu werden - ups, stimmt gar nicht, es war schon immer schwer eine firma aufzubauen, aber das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern von "regierung schuld", "umweltpolitik schuld" und was auch immer noch du so denkst.
> aber > das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern > von "regirung schuld", "welt schuld". tinman, bei deiner Rechtschreibung und der Unfähigkeit richtig zu zitieren spuckst du hier mächtig große Töne. Ich verbuche das unter Geschwätz, was anderes ist das nämlich nicht und jetzt halte dich besser aus dem Thread raus, der war nämlich bis jetzt gar nicht schlecht, bis du deinen Hitler-Vergleich (samt Rest) hier zur Schau stellen musstest. Und was mein Urteil über die (aktuelle) Regierung betrifft, das steht hier völlig zu recht. Die FDP schmückt sich gerne mit der Eigenschaft für Liberalität zu stehen. Aber für wessen Liberalität denn? Für die der großen Konzerne, die per Gesetzesauftrag dieses Drecksgesetz hierzulande gegen die Interessen der kleinen Marktteilnehmer durchgedrückt haben? Wo bleibt der Liberalität desjenigen, der sich ein Zubrot durch Herstellung und Verkauf von Elektroartikeln verdienen möchte, beispielsweise um seine wirtschaftliche Situation zu verbessern? Diese Klientelpartei scheint das einen Dreck zu interessieren. Sie könnten es ändern, wenn .. ja wenn sie es nur wollten. Aber sie interessieren sich nicht dafür, diese scheinliberalen Lobbykraten in Urin-Gelb.
Fragesteller schrieb: > > ... bei deiner Rechtschreibung ... siehst du, sogar ich, ein "ausengeländer" der die deutsche sprache nicht wirklich beherrscht, habe geschaft bei IHK nachzufragen (und seltsamerweise konnten die weiterhelfen). Und was dich angeht, ein guter rat, hör auf überall den schuldigen zu suchen. Jemand der "Zubrot durch Herstellung und Verkauf von Elektroartikeln verdienen möchte" war, ist und bleibt ein unternehmer - und ein unternehmer sollte auch in der lage sein selber lösungen zu suchen, eigeninitiative ergreifen (einfach mal jemanden in der umgebung anrufen?, zeitunganzeige erstelen?).
Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist irgendwie untergegangen: Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit. Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite?
Thomas R. schrieb: > mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE, > einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen) > und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen > um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job > suchen. Hallo Thomas, auch wenn mir der Verwaltungsaufwand auf den Keks geht, stimme ich Dir im Prinzip zu. Wir reden in der Kleinsten Stufe von ca. 500€/Jahr, richtig? Wenn ein Unternehmen so viel nicht verkraften kann, dann sollte man es gleich wieder schließen, dann ist das Konzept nicht markfähig. >container bestellen (oder mit anderen firmen teilen) Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in wie fern kann man die Bestellen? Gruß Tom
Thomas Burkhart schrieb: > > Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in > wie fern kann man die Bestellen? > laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte. Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung gemacht.
krach schrieb: > Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist > irgendwie untergegangen: > > Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit. Nein, Sie fallen nur nicht unter das ElektroG > Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im > KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes > Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite? Das Thema Konzeption hatten wir schon am 28.1.10 um 12:02, 15:55 und 20:07. Stell Dir einmal vor, jemand stellt einen Datenlogger her, der in das KFZ eingebaut wird und dabei mit der Fahrzeugelektrik verbunden wird. Dabei wird der Logger mit dem Kabelbaum des Fahrzeugs verbunden, also fest installiert. Sinn und Zweck ist das Aufzeichnen von Fahrzeugdaten während des Fahrzeugbetriebs. Dieser Datenlogger wäre Teil des Fahrzeuges und damit kein Elektro- oder Elektronikgerät im Sinne des ElektroG. Die Entsorgung geschieht dann gemäß Altfahrzeugverordnung. Dieser Logger würde natürlich auch ausserhalb des Fahrzeugs funktionieren, wenn man da Strom drauf gibt, so z. B. auf dem Labortisch, aber es gäbe kein Grund das zu tun, weil ja nichts bei rum kommen würde und weil der Anwender des Gerätes den Nutzen nur erzielen kann, wenn er das Gerät im KFZ einsetzt. Dieser Einsatzfall ändert m. E. nichts an der Eingruppierung des Loggers als KFZ-Bestandteil. Wer nur solche Logger herstellt, sollte damit kein Hersteller im Sinne des ElektroG sein und wäre damit m. E. auch nicht registrierungspflichtig. (Alex: Teilweise habe ich vorhergehende Texte mit Copy und Paste kopiert) Für einen solchen Logger könnte jedoch eine Typgenehmigung (e1-Zeichen) erforderlich werden. Das ist aber hier nicht das Thema. Gruß Joachim
Hallo Joachim, super! Vielen Dank für Deine Antwort. Ok bei dem Datenlogger ist die Lage soweit klar. Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler? Dieser ist zwar ebenfalls für ein Fahrzeug konzipiert, kann aber auch ausserhalb eingesetzt werden - wahrscheinlich auch sinnvoll. Müsste man hier dann eine Vorkehrung treffen, so dass das Ding ausserhalb vom KFZ keine Funktion hat? Ich weiß, es ist etwas konstruiert, finde die Diskussion aber interessant. Viele Grüße Alex
krach schrieb: > Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler? Was denn nun? Ein Messinstrument oder ein Temperaturfühler? Ein Messinstrument hat eine eigenständige Funktion und erfüllt damit die Anforderungen an ein Elektrogerät. Ein Temperaturfühler (NTC, PTC, etc.) ist m. E. ein Bauteil. Ein Thermometer hätte ebenfalls eine eigenständige Funktion. Lies dazu einmal hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html Gruß Joachim
Hallo Joachim, ja etwas schlecht ausgedrückt - ein Messinstrument. Ok separat ist es ein anmeldepflichtiges Gerät. Wie ist es denn, wenn es so modifiziert wird, dass es ausserhalb von einem Fahrzeug nicht verwendet werden kann? Zb ohne fehlendes Drehzahlsignal oder ähnliches? Danke für die vielen Infos! Alex
Hallo Alex, ich kenne Dein Gerät nicht. Letztlich musst Du sagen, ob es ein Teil des Fahrzeuges ist und nur als solches sinnvoll zu verwenden ist, wie eben ein Autoradio. Frag Dich folgendes: Was wird gemessen? (Etwas KFZ-spezifisches z.B. Schliesswinkel oder eine physikalische Größe wie Strom, Spannung, Temperatur) Woher kommt die Betriebsspannung des Messgerätes? (eingebaute Batterie oder KFZ-Bordnetz) Ist das Messgerät mit dem Fahrzeug fest verbunden? (Einbau in Amaturentafel oder liegt es lose in der Mittelkonsole) Anhand dieser und gfs. weiterer "Indizien" würde ich versuchen, den Sachverhalt einzuordnen. Du hast dann eine Argumentation für deine Entscheidung. Wenn Du sicher sein möchtest, läßt Du deine Argumentation von einem vereidigten Gutachter beurteilen. Mit einem solchen Gutachten hast Du in einem Streitfall eine gute Ausgangsposition. Das "Spiel" funktioniert etwa so: Der Gesetzgeber erlässt Gesetze, die immer schlechter werden. Das heisst, dass man die Gesetze nicht versteht und sie ohne anwaltliche Hilfe nicht vernünftig anwendbar sind. Wie das Gesetz zu verstehen ist ergibt sich dann im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung. Das bedeutet, dass ein Richter bestimmt, was das Gesetz bedeuten soll. Da der Richter bei Fragen zu Elekro- und Elektronikgeräten in der Regel nicht besonders kompetent ist, wird er die Sachfragen von einem Gutachter bewerten lassen. Und hier schliesst sich der Kreis, wenn Du darlegen kannst, dass deine Entscheidung bereits auf einem Fachgutachten beruht. Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten entstehen, weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind. Die zweite Möglichkeit ist die, bei ear für Geld eine Entscheidung zu verlangen. Da ear mit einer Behördenfunktion beliehen wurde, besteht das Risiko, dass es gfs. an Neutralität mangelt. Da ear für die schriftliche Entscheidung Geld bekommt und bei der Registrierung noch einmal Geld bekommt, könnten Pessimisten durchaus eine Interessenkollision sehen. Gruß Joachim
>Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten >entstehen, weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind. Nein, die Gesetze sind nicht schlecht gemacht. Sie sind genau so, wie sie sein sollen: Eine Lizenz zum Gelddrucken fuer ein oder mehrere Mitglied(er) der Mafia. Dass kleinen Firmen und Privatleuten damit Kosten entstehen, ist nicht unnuetz, sondern dient der Umverteilung des Volksvermoegens. Die Gesetze in D werden nicht FUER die Gesellschaft sondern VON und FUER die Mafia (auch ehrenwerte Gesellschaft genannt) gemacht. Gruss hro
JoachimB schrieb: > Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst. > Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre > ausgesprochen dumm! Danke JoachimB, ich habe mich jetzt zu Folgendem entschlossen: Mein Gehäuse wird jetzt mit Joystick und Taster - vormontiert auf Panel verkauft, allerdings ohne diese Platine und ohne Verdrahtung. Somit ist das kein Gerät, nicht einsatzbereit und es wären Fachkenntnisse erforderlich daraus mit irgendwelchen weiteren Komponenten ein Gerät zu fertigen. Ich bin doch somit aus dem Schneider, weil es doch nicht einmal ein Bausatz mehr ist, oder? > 1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im > ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies > mal bei Stiftung-ear nach) die Platine hat keine WEEE-Nr. und lt. Hersteller (EU-Ausland) wird diese nicht benötigt und wird auch in D von einigen Händlern ohne WEEE-Nr. weiterverkauft. Wenn diese Händler diese Platine einzeln weiterverkaufen dürfen, darf ich diese doch logischerweise auch ins Programm aufnehmen, auch wenn man damit durch Erstellen einer eigenen zusätzlichen Verdrahtung meinen Artikel zu einem Gerät ausbauen könnte. Ohne Anleitung wären dafür ja auch noch zusätzlich eindeutig Fachkenntnisse erforderlich.
Viele interessante Infos finden sich auch hier: http://ec.europa.eu/environment/waste/pdf/faq_weee.pdf Da steht auch ausdrücklich, dass das Autoradio nicht unter das WEEE fällt.
Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend. Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine muss als registriertes Produkt verkauft werden.
Guten morgen (liebe Sorgen) Nachdem ich mir das ganze hier durchgelesen habe hier mein Statement aus Unternehmersicht. Das Gesetz selbst ist eine typisch demokratische Veranstaltung (Volkes Wille bedeutet das wenn irgend möglich jemand anderes für den eigenen Wohlstand bezahlt). Insofern ist die Petition einfach lächerlich und das Kommentarlose abschmettern durch die Schmarotzer Parlament nur folgerichtig (kein Wählerpotential). Wer Unternehmerisch tätig sein will muß jenseits aller Moral (die haben die anderen auch nicht, gemeint ist hier aber nicht der tägliche Umgang) die Risiken kapitalisieren die sein handeln und wirken mit sich bringt. Im Falle des Wee hilft hier eine kleine Analyse: Die ganze Veranstaltung wurde so geplant und durchgeführt das die Verschiedenen Lobbygruppen bestmöglich zum Zuge kommen. 1. Die vom Kapital dominierten Wirtschaftsverbände wollen das ganze lästige Kroppzeugs das für ihre unkreative Gewinnmaximierung ein Riskio darstellt loswerden. 2. Die üblich Schmarotzerbande will einne höchstmöglichen Anteil an Posten und Pöstchen. 3. Die Entsorgungswirtschaft (nachdem der gigantische Betrug mit dem grünen Punkt ja so wunderbar geklappt hat) weiter möglichst hohe Eiinahme bei geringstmöglicher Leistung erzielen. 4. Die Politiker wollen sich in ihrer ach so tollen Leistung von weiteren kostenpflichtigen Reglementierungen sonnen. 5. Tja und da gibt es auch noch ein Problem. Die Magatonnen von Altgeräten für die nie eine Abgabe gezahlt wurde die aber als erstes auf dem Schrottplatz landen. Diese sind größer und schwerer, viel schwere und viel größer als moderne Geräte (die auch nicht weggeworfen werden sondern weiterverkauft oder verschenkt). Diese Entsorgung müssen die jetzigen Firmen, obwohl die Newcomer damit gar nichts zu tun haben, natürlich mitbezahlen (wäre ja noch schöner wenn die etablierte Industre, nachdem Sie die Gewinne eingestrichen und angelegt hat das übernehmen sollte). Das muss natürlich um jeden Preis verschleiert werden. Daher diese seltsame Konstruktion des deutschen Pfründestaates. Jeder soll ein mehrfaches von dem bezahlen was seine Eigenentsorgung jemals kosten würde. Dies möglichst gerichstfest, da die Entsorgung von Geräten mit denen der Kleinunternehmer nie etwas zu tun hatte einen Eingriff in seine theoretischen Eigentumsrechte (die natürlich nur für etablierte Pfeffersäcke gelten) bedeutet und ein Prozessrisiko für die Nomenklatura darstellt. Addiert man noch Punkt 1-4 hinzu so wird das ganze Konstrukt leicht verständlich. Eine typisch deutsche Korruptionsveranstaltung des vom Kopfe her faulenden Fisches. Um wieder auf den Unternehmer zurückzukommen. Anbetracht oben geschildeten Kostenrisikos und der Tatsache das ein Nichtanmelden keine Straftat darstellt sondern für den "20 kg Kleinunternehmer" (dessen Produkte in den nächsten 10-15 Jahren auch nicht in der Tonne landen die er heute bezahlen soll) eine Miniordnungswidrigkeit. Stellt man jetzt das "Containerrisiko" dem zuletzt genannten gegenüber kann ein jeder sich seine unternehmerische Entscheidung selbst ausrechnen. So wie es alle anderen vor ihm gemacht haben.
Na ja, man kann das auch anders sehen: Wenn man WEEE hätte richtig machen wollen: Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren. Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen, also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar). Damit man die Kosten der Entsorgung überhaupt ermitteln kann, ist es sinnvoll, die Entsorgung von anderem Müll zu trennen. Also gründet man eine Eletronikschrottverwertungsgesellschaft, die im Auftrag ALLER Elektronikproduzenten (und damit von ihnen kontrolliert) den Müll beseitigen soll. Die stellt ihre Container dort auf, wo gesammelt wird, und verwertet den Schrott auf welche gesetzeskonforme Art auch immer. Zu finanzieren ist die Gesellschaft durch die Elektroschrottverursacher, die Hersteller, und zwar irgendwie anteilig. Es bietet sich an, den Anteil nach Gewicht zu bestimmen. Ein Hersteller müsste also die Menge seiners Elektronikkrams angeben, und dafür pro kg zahlen (eines Tages wird man vielleicht das ändern müssen, weil Hersteller teuer zu entsorgenden aber leichten Schrott hinoptimieren) Die Frage ist bei den freiwilligen Gewichtsanageb, wie kontrolliert man das, damit der Hersteller nicht schummelt. Auf der einen Seite will man eine Markierung auf den Geräten, die kennzeichnet, wer es überhaupt produiert hat, damit man erkennt, ob er Geld abführt. Das macht die EAR. Dann muss man die Mengen zumindest bei Verdacht kontrollieren können. Hier wird's schwierig wenn man nicht dioe vollständige Offenlegung der Buchaltung erzwingen will, also lässt man die Leute zumindest Protokolle führen. Das versucht die EAR auch zu regeln. Das Problem ist die Entsorgung. An statt daß die EAR nun die Entsorger direkt beauftragt, will die mit dem Geld nichts zu tun haben, und zwingt dich, den Contrainer zu entsorgen. Für Grosskonzerne kein Problem, für Kleinunternehmer ein Hinderungsgrund. Das hätte man vereinfachen sollen, mit der Zahlung an die EAR sollte für den Hersteller das Problem erledigt sein, so wie die Verpackungsabgebe die Entsorgung des Kartons durch den Grünen Punkt abdeckt. Man wollte offenbar die Entsorgungskosten nicht der EAR überlassen (weil es dann immer teurer wird und sich Amigos die Taschen vollstopfen wie beim Grünen Punkt). Daher kommt wohl das umständliche Verfahren, bei dem die Hersteller selbst die Entsorgung beauftragen. Man hätte natürlich auch dafür sorgen können, daß in der EAR die Hersteller selbst ihre Entsandten hinschicken. Und zwar auf freiwilliger Basis, jeder der kontrollieren will was da läuft kann jemanden hinschicken, diejenigen, die weder die Manpower haben nich das Interesse und vielleicht sowieso glaubenm daß alles im Rahmen ist, bleiben dem eben fern. Also bis auf die Probleme der Container für Kleinanbieter ist das Verfahren (Anmeldung, Kennzeichen draufdrucken, Mengen mitteilen) finde ich recht sinnvoll. Wie hätte man es besser machen sollen ? Sicher, die Ausnahmen für einzelne Produkte sind deutliche Lobbyarbeit, aber ich höre Gejammer aus jeder Kammer, es hätten alle eine Ausnahme haben wollen -aus Faulheit, nicht aus Notwendigkeit- also sind Ausnahmen zunächst mal nichts anderes als der Wunsch eigentlich aller reduziert auf diejenigen, deren Argumente stimmiger waren. Auch sind die Kosten der EAR recht hoch für die geleistete Arbeit, aber auch 10 EUR würden manche als zu hoch ansehen. Für die kleine gibt's ja nun take-e-way und ähnliche.
MaWin das ist (Verzeihung der Ausdrucksweise muß gleich schlafen )BlaBla im Konjunktiv. Insofern träum weiter. Es ist so gelaufen wie es gelaufen ist. Die Verlosung ist eine Tatsache, eine Riesensauerei aber Tatsache. An ihrem handeln kannst du Sie erkennen, nicht an ihren Sonntagsreden. Mir persönlich geht es übrigens am Arsch vorbei. Ich weiß das ich in einem korrupten Drecksstaat lebe, dessen Nomenklatura nicht nur bem Wee GEZ KSK IHK kalter Progression usw. usf etc. pp. alles versucht um das letzte aus mir zu pressen und handle entsprechend.
Winfried schrieb: > Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass > die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte > Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit > dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend. > > Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern > ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen > Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine > muss als registriertes Produkt verkauft werden. Also ganz so ist es ja bei meinem Gehäuse nicht ;) Schließlich gibt es ca. 8-10 verschiedene bestückte Platinen die Sinn machen würden in das Gehäuse eingebaut zu werden - das Einsatzgebiet ist dann ähnlich. Nur kann man doch nicht verlangen, dass ich jetzt alle möglichen Platinen die sich auf dem Markt befinden registrieren lasse, die man in das Gehäuse einbauen könnte, oder? Wenn jemand aus meinem Gehäuse nen Hamsterkäfig mit Beleuchtung macht kann ich doch auch nicht dafür verantwortlich sein?!?! ;) Ich verzichte auf die komplette Verdrahtung genauso auf die Platine und verkaufe sozusagen nur das Gehäuse mit Taster, d. h. man müsste die Verdrahtung komplett selbst machen, eine passende Platine kaufen, im Gehäuse irgendwie befestigen (keine Vorrichtung) und dann noch die Verdrahtung mit der Platine verbinden. Ich denke, dass da jetzt schon ein paar Fach- und Marktkenntnisse erforderlich wären um daraus was Funktionsfähiges zu bauen.
Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner Meinung nach.
Thomas R. schrieb: > Thomas Burkhart schrieb: >> >> Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in >> wie fern kann man die Bestellen? >> > > laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen > container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige > rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht > sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte. > Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung > gemacht. Na wahrscheinlich deshalb, weil man ja auf seinem Kilokonto auch Plusbeträge bekommen kann, dass ist so wahrscheinlich kalkulierbarer und man wird nicht in der nächsten zeit gelost. Gruß Tom
krach schrieb: > Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner > Meinung nach. Wie wird die Strafe denn festgelegt? Gruß Tom
MaWin schrieb: > Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung > versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren. > Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen, > also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar). Die Hersteller bieten doch nur die Dienstleistung ein Produkt für den Kunden herzustellen. Verursacher ist somit (für mich) der Kunde. Wenn der nicht kauft wird auch kein Hersteller produzieren. Und selbst wenn man den Hersteller als Verursacher sieht... die Kosten müssen eh auf den Kunden umgeschlagen werden. Also warum dieser Umweg? Das kostet doch nur Verwaltung und ist ungenau. Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu verstecken? Dann kommt auch Geld für die Entsorgung von Altlasten vor WEEE rein und muss nicht aktuellen Herstellern aufgedrückt werden.
Botas schrieb: > Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also > nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu > verstecken? Du zahlst als Verbraucher keinen Cent, wenn Du E-Schrott abgibst, und genau das ist der Punkt, warum das so läuft, wie es derzeit geregelt ist. Wenn es pauschal auch nur 1 EUR je Gerät kosten würde, würde kein Durchschnittsverbraucher mehr Elektrogeräte abgeben, sondern sie würden leise weinend im Hausmüll oder am Straßenrand verschwinden. Außerdem wäre das Geheule über die unfaire Pauschale groß, weil ein Steckernetzteil dasselbe kostet wie ein Kühlschrank. Wenn es nach Gewicht ginge, würde wieder jeder Kühlschrankentsorger jammern, dass er das ganze Blech mitbezahlen muss, was ja gar keine Elektronik ist. Du darfst bei allen Überlegungen mal nicht die Mentalität des tumben Durchschnittsverbrauchers außer Acht lassen.
Hallo Leute, mal ne Idee : Ich stelle ein elektronisches Produkt für den Privatgebrauch her. Ich verkaufe es im Internet mit dem Hinweis, daß die Rückgabe an mich jederzeit kostenfrei ist und das ich bei Rückgabe dem Kunden eine Rückkaufswert von zB 5,00 erstatte. Oder wie siehts mit dem Video- Laden- Verfahren aus? Jeder meiner Kunden wird bei mir Mitglied und ich gewähre ihm beim Kauf o.g. Rechte? Wär das ein Denkansatz für Kleinstunternehmer? Freue mich auf Eure Antworten! Joini
Wenn du es hier noch nicht findest... http://www.mikrocontroller.net/wikisoftware/index.php?title=WEEE-Anmeldung§ion=12#Beliebte_Irrwege Kannst du es gleich eintragen. Ist ein Irrweg. Inverkehrbringen hat nichts damit zu tun, wem das Gerät gehört oder ob jemand bezahlt. Sobald ein Kunde eines deiner Geräte nutzen kann, ist es in den Verkehr gebracht und du bist der Inverkehrbringer.
Moin! Aha, alles klar. War son Gedanke. Muß mich damit gerade beschäftigen..... Danke erstmal für die Antwort! Hab hier über das Thema bisher viel lesen können, echt prima! Also mal so zum Verständnis für Euch, worum es geht: Ich möchte eigentlich ein kleines selbst entwickeltes elektronisches Gerät verkaufen. Mit nem PIC Controller drin. Aber die Sache muß ja korrekt angemeldet werden. Das kostet Geld. Und das will ich -legal- vermeiden, logisch. Ich muß wohl das Ding nu als Bausatz verkaufen? D.h. Platine fertig gelötet NUR der PIC ist nicht eingelötet und kann auch nur gelötet werden. Ohne PIC keine Funktion. Platine, Gehäuse und Netzteil (vom Hersteller fertig mit WEEE Nummer geliefert) werden als Einzelteile in der Tüte geliefert, dabei ist ne Anleitung und eben der PIC. Muß das als Ganzes nu WEEE mäßig angemeldet werden? Darf evtl. die Anleitung nicht dabei sein und könnte z.B. notfalls aus dem Netz gezogen werden? Oder ne andere Idee: Ich verbaue das Gerät in ein Uhrengehäuse mit manuell aufziehbarem Uhrwerk...... ist technisch machbar und wär n´echter Gag :-) Danke nochmal für Eure Wissen! Joini
Ja, Bausätze unterliegen m.W. noch nicht der Registrierung. Was allerdings eindeutig ein Bausatz ist, ist nicht so klar abgrenzbar. Wenn es schlecht läuft, klagt die Stiftung-EAR gegen dich, weil lediglich das Einlöten eines Bauteils den Anschein erweckt, die WEEE-Registrierung zu umgehen und es nicht wirklich ein Bausatz ist. Für näherliegend halte ich, dass es niemanden interessiert und das praktisch so funktioniert. Mit deinem Uhrengehäuse, das hab ich nicht verstanden. Wenn es offiziell ein Bausatz ist, sehe ich keinen Grund, warum man die Anleitung nicht dazu packen soll.
Hallo Winfried, danke für Deine Antwort! Werde mal versuchen, ob ich über KEMO an Informationen komme. Die stellen schließlich tausende von Bausätzen her.... ;-) Weiterhin: Nuja, wenn nur EIN Bauteil eingelötet wird, kann es den Anschein einer Umgehung des Gesetztes erwecken, das sehe ich ein.... Mit der Uhr meine ich folgendes: So wie ich es verstanden habe, sind elektronische Geräte, die in anderen "Gehäusen" verbaut sind (siehe oben "Teddybär mit Brummelektronik") nicht anmeldepflichtig. Sofern, bei Defekt der Elektronik, das ganze "restliche Ding" weiterhin gebraucht werden kann. D.h. geht meine Elektronik kaputt, ist immernoch die Uhr in Funktion ;-) Mit meiner Elektronik ist das nicht so einfacht: Ich habe schon einige Mitbewerber, die nur darauf warten, daß ich einen Fehler mache :-0 Kannst es Dir mal ansehen (möchte aber beteuern, daß ich hier KEINE Werbung machen will ! ): www.colloidmaster.de Die alteingesessenen Firmen die ein ähnliches Produkt verkaufen, ruhen sich auf Technik von 1997 aus. Ich habe die ganze Sache neu überdacht und entsprechend intelligent gesteuert. Das schmeckt denen nicht wirklich... ;-) Melde mich dann aber mit der Aussage von KEMO. Wenn ich eine bekomme.... Grüße aus Isselburg! Joini
Hat denn einer von Euch schon Erfahrungen gemacht, wie hoch die Strafe ausfällt wenn man nicht anmeldet? Gruß Tom
Hallo! Also ich bisher nicht. Hab aber auch keine Lust drauf, für etwas zu bezahlen, was ich als reinen Schw.....achsinn ansehe. Die Leute, die ne gute Idee haben um das Bruttosozialprodukt anzukurbeln, bremst man schon am Start aus.... ;-( Ich glaube, am Schlimmsten werden die Mitbewerber sein. Die sind über jeden froh, der ihnen nicht dazwischenfunkt. Glaubts Du nicht auch? Schade, den Chef von KEMO erreiche ich erst morgen. Grüße! Joini
Das ElektroG hat mir, seit es das gibt, so den Spaß verdorben, dass ich mit der Idee, selbstentwickelte Elektronik zu verkaufen, so-gut-wie abgeschlossen habe. Ich hab langsam keine Lust mehr auf den Unsinn ... Evtl sollte man versuchen, innovative Elektronik zu entwickeln und die dann an einen größeren Hersteller weiterzuverkaufen ...
Hi GastGast! Du sagst es. Hab einiges entwickelt und es vor dem Verkauf als Gebrauchsmuster angemeldet. Kostet nur 40 Euronen. Das gleiche hab ich jetzt für dieses und mein letztes Projet gemacht. Hab damals ein Gebrauchsmuster an Microeletronic verkauft. Die haben damals die Funksteckdosen an die Baumärkte verkauft. Hat vor Steuer 5000,00 DM gebracht, gekostet hats mich 35,00 ;-). Mein vorletztes Projekt ging in die Schweiz, hat knapp 2000 Euros gebracht, naja und das jetztige werde ich wohl auch verkaufen ohne es selber zu vermarkten..... scheint sich wirklich nicht zu lohnen. Es sei denn, wir tun uns mit ein paar Interessenten zusammen. Es gibt viele Tüfftler, die sich heute nen Euro nebenbei verdienen MÜSSEN aber durch so eine Ka....cke augebremst werden. Wir sollten mal definitiv über einen solchen Zusammenschluß nachdenken. Ich könnte mir vorstellen, daß einige dabei sind. Wenn man dann nur noch einen überschaubaren Bruchteil von diesem ganzen "Zwangsgeld" zahlen muß? Ist echt ne Überlegung wert und ich würde mich reinhängen und den Anfang machen. HABT IHR DAS GEHÖRT, IHR BEGNADETEN TÜFFTLER? Sagts weiter und schreibt mir vielleicht ne Mail. Hier im Forum würde das wohl den Rahmen sprengen, denke ich. Ich gebe hier einfach mal meine Mail an und hoffe, das ist ok so. ===>kogosiätgmailpunktcom<=== Mal sehen was draus wird.... Grüße! Joini
@Joini: Mach doch mal nen neuen Thread auf in dem wir das wie und was einer solchen Kooperation diskutieren können. Gruß Tom
Hiauch! Okidoki, werd ich machen. Wäre prima, wenns was werden würde. Vielleicht ist es einfache als wir denken. Wenn wir erstmal das Juristendeutsch auf den Tüfftlerlevel gebracht haben... :-) Hab gleich Feierabend und werd mich mal heuteabend dransetzen. Meine Lieblingsrfau wird sich freuen, wenn ich mal nicht vorm TV sitze...lol. Grüße! Joini
Nudenn, es ist vollbracht! Neuer Threat im Forum ---> MARKT mit dem Thema "Zusammenschluß für WEEE" Joini
Ok hab nen neue Thread im Forum MARKT aufgemacht mit dem Titel "Zusammenschluß für WEEE" Hoffe es hat geklappt! joini
Mach doch mal einen Link zum neuen Thread hierher, ich kann nämlich auch nichts finden.
Offtopic @joini: mach mal ne Rechtschreibkorrektur auf deiner Seite :-)
Hi Leute, jetzt hab ich mir nWolf geschrieben und nichts ist zu sehen... :-( Weiss auch nicht, wo es geblieben ist. Muß wohl nochmal anfangen, nur heute klappts nicht mehr. Ich bleib aber dran und machs nochmal. Wird der Text erst Korrekturgelesen bevor er ins Forum kommt? Ich schreib ihn morgen nochmal und setz ihn dann rein. Bis denne! Joini
Moin! Jetzt ist er eröffnet, im Forum AUSBILDUNG & BERUF Thema: 2010 EAR WEEE KOOPERATION Werde täglich mehrmals reinschauen und mich so rasch wie möglich melden! Schönen Tag! Joini
Hallöchen, wollte mich mal kurz erkundigen, wie der Stand der Dinge ist. Habe auf meinem Rechercheweg eine PDf gefunden, die ich als interessant befinde, sie scheint dem Kleinserienfertiger einen gewissen Spielraum einzuräumen, was die Erhebung von Gebühren betrifft. http://take-e-way.de/fileadmin/user_upload/EletroG-Kostenverordnung_2010-03.pdf Nun liest sich die PDF für mich so, dass ich (viele andere wohl auch) sich zwar um die Gebühren drücken können, was aber ist mit der Abholanordnung bzw. die Verpflichtung, einen entsprechenden Container entsorgen zu lassen? Ich rechne im Rahmen meiner Tätigkeit mit Umsätzen um die 4000 Euro p.A., Gewinne ca. 50 % der Umsätze. Ich kann dann schlecht einen Container entsorgen lassen und dafür 8000 Euro auf den Tisch legen. Ebenso verhällt es sich mit der Sicherheitsleistung, die können sich schnell mal zwischne 1000 und 2000 Euro bewegen, wohingegen die Entsorgungskosten meiner Geräte mit vielleicht 30-50 Euro p.A. zu Buche schlagen. Würde mich über Feedback freuen, auch gerne per Email an: krones (- a t -) geolabs.de Viele Grüße, Boris
Falls Du glaubst, dass irgend einen Politiker so eine realistische Rechnung beeindruckt, liegst Du falsch. Das ElektroG ist so pervers weltfremd wie es aussieht, auf Kleinunternehmer wird keine Rücksicht genommen.
Bedeutet das jetzt im Klartext, dass ich vielleicht um die Gebühren herumkomme, aber dennoch in die Verpflichtung genommen werden kann, für einige Tausend Euro einen Container entsorgen zu lassen?
Wenn du unter 30 Kg pro Jahr in den Umlauf bringst, sind die Gebühren ja relativ gering (kleiner Härtefall). Du brauchst aber trotzdem take-e-way, weil dich die Entsorgung der Container natürlich treffen kann. Welchen Gewinn/Umsatz du machst, ist unerheblich beim ElektroG. Du darfst es auch gerne verschenken und musst trotzdem bezahlen.
Oh man(n). Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch etwas zu sagen hat. Ich denke, mir geht es so, wie vielen Anderen. Eine gute Idee scheint keine Rolle mehr zu spielen. Ich neige dazu, meine Waren nur noch an B2B Kunden abzugeben, ob meine Erklärung zur Glaubhaftmachung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (B2B) dort Anklang findet, scheint wieder eine andere Frage zu sein. Ich bekomme echt Tränen in den Augen wenn ich daran denke, dass meine Geschäftsideen durch solche EU Direktiven bereits zum Scheitern verurteilt werden.
Hallo; ich habe eine frage : wie lange dauert Weee registrierungsverfahren? 5-6 woche ( take e way sagen 5-6 woche ) oder monate ? danke
... Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch etwas zu sagen hat. ... Wieso BVG? Verstehe ich nicht. Das BVG ist doch Bestandteil dieses Staates. Wenn sich etwas ändern soll, dann müssen die Betroffenen die Dinge schon selbst in die Hand nehmen.
Ich denke, dass die Lage sich inzwischen normalisiert hat und die Anmeldung innerhalb weniger Wochen erledigt ist. Take-E-Way sowieso, das ist ja keine Behörde.
Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich, interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu werden.
Ich habe mir mal erlaubt, auch wenn ich die Erfolgschancen als eher gering einschätze, einen großen Härtefallantrag zu stellen. Unter anderem habe ich auch darauf hingewiesen, dass die GPS Fahrzeugortungsgeräte / Flottenmanagementgeräte, die ich zu importieren gedenke, bei einem Fahrzeug für Privatkunden wenig Sinn machen würde. Ähnlich wie 19 Zoll Einschubracks, die bei Privatkunden eher selten zu finden sind, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass ein Privatmensch nach BGB sowas zuhause hat. Ausserdem habe ich angesprochen, dass die Geräte schon aufgrund ihrer Namensgebung in Fahrzeuge verbaut werden. Sie wären daher Teil eines Gerätes, was nicht in den Geltungsbereich der ElektroG fallen. Ich bin mal auf den Ausgang gespannt. Hat jemand Erfahrung bei derartigen Anträgen? Viele Grüße, Boris Guido Körber schrieb: > Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich, > interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich > eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie > PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu > werden. > > > > > > Beitrag melden | Bearbeiten | Löschen |
Guten Abend, Frage Nummer eins: Gibt es eigentlich handfeste Fälle von Abmahnung von Seiten der EAR? Dass sich Konkurrenten (besonders Online Shop Besitzer) gegenseitig abmahnen kann ich verstehen, aber wurde jemand von euch schon von der EAR (oder eher dem Umweltbundesamt) abgemahnt, weil er in kleinen Mengen nicht registrierte Elektronik verkauft hat (nicht auf Ebay...)? Frage Nummer zwei: Gibt es inzwischen funktionierende Vereinigungen für Kleinunternehmer, in denen man sich die WEEE kosten teilt? Ich kenne nur http://www.garantiesystem-altgeraete.de/ was mit 200€ pro Jahr auch sehr teuer ist. Frage Nummer drei: Was ist mit dem "großen Härtefall"? Dann müsste man ja von den Gebühren befreit werden. Trifft der auf jemanden hier zu? Soweit so gut, Grüße, Hames P.S. Auf der einen Seite ist es ja gut, dass es ein Gesetz gibt um den Elektroschrott einzudämmen, auf der anderen Seite kann ich kaum glauben wie abstrus dieser ganze EAR Verein ist (Container Lotto...) und wie sehr Kleinunternehmer hier fertig gemacht wird. Leider weiß der Normalbürger (Mich bis vor wenigen Stunden eingeschlossen) nichts davon. Dementsprechend wird sich die Situtation für Kleinstunternehmer nicht verbessern, da einfach der Druck der Bevölkerung fehlt und dar Problem vielleicht auch zu wenig angesprochen wird.
Ich möchte den Thread mal kurz aufgreifen um eine allgemeine Frage zu stellen: Wenn ich ein Kleinunternehmen in Deutschland eröffne, meine Geräte hier baue aber NICHT in die EU verkaufe - muss ich mir dann um die ganze WEEE-Chose Gedanken machen? Geht es dabei nur um den Verkauf der Produkte oder auch um den Herstellungsstandort?
Es geht um das Inverkehrbringen, nicht um den Ort der Herstellung. Insofern dürfte das vermutlich kein Problem sein.
Ich kann nur jedem Raten meldet euch bei Take-E-way oder sonstigen Unternehmen an, die Probleme mit dem Umweltamt sind kein Spass. Mir ist derzeit eine Firma bekannt die da mächtige Probleme hat da sie schon Jahrelang in Deutschland verkauft hat und überhaupt nicht registriert war (man sieht es geht, aber wenn die Lawine abgeht gibt's mächtig Probleme) Dagegen sind die paar hunderter ein Klacks! Alternativ sucht man sich eine andere Firma und verkauft die Produkte halt über eine andere Firma und die brandet das Produkt halt dementsprechend. Das ist wie ein Lotto-6er die Chance ist gering aber wenn er kommt dann geht's ab.
hat mal jemand ein Angebot von einem Regierungsdienstleister bekommen? Ich hab mal wo angefragt, die wollten 700 Euro pro Jahr. plus der Müllmenge. Der war aber ganz scharf drauf mir den vertrag zu vekaufen und hat mich 5 mal die Woche angerufen. EAR sagte am Telefon, Eine Bürgschaft beim Amtsgericht sei die günstigste Lösung. aber ich hab erst mal bei der Bank gefragt, die sagt das macht die R&V-Versicherung, und deren mindestgebühren sind 500 Euro... kennt Jemand eine Versicherung die eine Bürgschaft für angemesse Gebühren macht? Wir haben zwar noch nichts in D verkauft, aber wir haben uns bei einem Onlineshop registriert, und der Shop droht damit uns gleich wieder rauszuwerfen. Da er aber eh noch nichts verkauft hat wäre das jetzt vieleicht auch das kleinere Übel ...
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