Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik WEEE und ElektroG für Kleinserien


von Martin S. (Gast)


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Hallo zusammen,

ist nach nun gut einem halben Jahr das Fazit für Kleinstunternehmer: Es 
wird nichts mehr entwickelt oder hergestellt, da eine Vermarktung in 
geringen Stückzahlen dank EAR nur verlustbringend ist? Danke an die 
Politik, die die Großen noch größer und die Kleinen kaputt macht.

Ich habe hier nun eine kleine (ca. 50 Gramm) Alarmgeber-Schaltung 
entwickelt, die an eine PC-Hardware gekoppelt wird. Ich denke, dass ich 
(wenn es hoch kommt) 20 dieser Dinger verkaufen kann. Dann wäre ich bei 
gut 1 KG "Schrott", verdiene damit kappt 200-300 Euro und hätte die 
Registrierungskosten zu zahlen und mit ein bischen Glück einen 
Elektroschrottcontainer aus der Gratislotterie der EAR an der Backe. 
Einfach super! Also wenn es gut läuft eine Nullnummer, und wenn ich das 
große Los ziehe ein richtig schöner Verlust ...

Eigentlich habe ich dazu nur eine Frage: Bin ich noch ganz Wach oder 
habe ich gerade einen Alptraum? Ferner: Die Kommunikationsfreudigkeit 
der EAR ist fast mit der der GEZ vergleichbar ...

Grüße
Martin

von Guido Körber (Gast)


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Ich würde sagen das fasst die Situation ganz gut zusammen.

Ein Ausweg ist sich auf Bausätze zu verlegen, also den Kunden z.B. noch 
ein Kabel anlöten zu lassen.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau 
in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz" 
nicht erfüllt.

von micha b (Gast)


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Tja, bin genau in der gleichen Situation...
Versuche auch den Weg über "Bausatz" zu gehen. Es handelt sich um ein 
Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor.
Letztendlich muß der Käufer hier vor Inbetriebnahme zwei Widerstände 
einlöten sowie einige Kabel im Auto verlegen und Sensoren verschrauben.

Hoffentlich reicht das... :(

In wie weit das die Käuferschicht ausdünnt (wer möchte schon löten? 
Zumal ich ja dann auf die Funktion keine Garantie geben kann)...
Ein suuuuper Gesetz, gemacht von den Großen für die Großen...

von ... .. (docean) Benutzerseite


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Und wenn die Teile die eingelötet werden müssen, nicht für die Funktion 
wichtig sind? ;)

Irgendwelche Widerstände als Pullup oder so an nicht benutzen Ports...

von Guido Körber (Gast)


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Wenn das Gerät dauerhaft im Auto verbaut wird, dann fällt es unter die 
Altfahrzeugverordnung und nicht unter das ElektroG.

Was die nicht benötigten Teile angeht: Ich würde mich nicht auf eine 
Klage mit der EAR einlassen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Travel Rec. wrote:
> Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau
> in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz"
> nicht erfüllt.

Steht wo?

Gibt es überhaupt ein Urteil oder eine Richtlinie darüber? Oder zieht 
die EAR immer rechtzeitig den Schwanz ein, um möglichst viel FUD zu 
verbreiten?

Chris

von Ulrich (Gast)


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Für wirkliche Kleinmengen sollte man um die Schrottlotterie rumkommen. 
So wie ich das gesehen habe gibt es da mitlerweilen Freimengen von 
einigen kg / Jahr. Auch gibt (oder gab ?) es für die eigentliche 
Entsorgung auch eine Lösung wo man gegen eine eher kleine Gebühr (im 
Vergleich zur Anmeldung, wenn die Menge nicht zu groß ist) das 
weiterdeligieren darf.

Nur die hohen Anmeldungskosten bleiben noch als echtes Hinderniss für 
Kleinserien.

von JoachimB (Gast)


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@ micha b
Wenn dein "Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor" in das Auto 
eingebaut wird und nicht sinnvoll ohne Auto betrieben werden kann, dann 
ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Elektro- oder Elektronikgerät 
gemäß ElektroG.
Du könntest das Gerät dann problemlos komplett in Verkehr bringen, weil 
es nicht unter die WEEE-Richtlinie und das ElektroG fällt.

Wenn ein Gerät fest mit der Fahrzeugbatterie verbunden wird und auch 
während der Fahrt genutzt wird, könnte es sein, dass Du eine 
EG-Typgenehmigung (e1-Zeichen) benötigst. Bei Einbau ohne Typgenehmigung 
könnte die Typgenehmigung des KFZ entfallen.
Das ist aber eine ganz andere Baustelle.

Gruß
Joachim

von Guido Körber (Gast)


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Abgrenzung Bausatz zu Gerät: Ein Gerät ist es wenn es vom Endverbraucher 
ohne spezielle Werkzeuge in Betrieb genommen werden kann.

Kabel anlöten = Kein Gerät
Kabel an Lüsterklemmen anschließen = Kein Gerät
Kabel mittels Stecker anschließen = Gerät

ggf. beim UBA nachfragen, von denen habe ich diese Definition im 
direktem Gespräch bekommen.

von Martin S. (Gast)


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@Ulrich

"... sollte man herumkommen ..." birgt ein recht großes Risiko. Auch 
wenn ich nie im Lotto gewinne, aber eine Schrottcontainer bekomme ich 
ganz bestimmt :-) Nun im Ernst, gibt es diesbzgl. eine wirklich 
verlässliche Aussage von der EAR?

Freimengen gibt es: In meinem Bereich sind es wohl 30kg, die ich wohl 
nie erreichen werde und für die Anmeldung gibt es wohl die 
Härtefallregelung.

Schade, dass die EAR so wenig kommunktativ ist und nur auf Ihr dolle 
Amtsdeutschseite verweist und Jura wollte ich nun nicht wirklich 
studieren ...

Grüße
Martin

von Winfried (Gast)


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Was meinst du konkret mit Freimenge? Ich kenne nur die 
Härtefallregelung, aber die bedeutet ja auch, dass du einen Container 
bekommen kannst und weil man das Risiko nicht tragen will, muss man dann 
doch wieder z.B. bei take-e-way angemeldet sein. Das kostet dann auch 
wieder etwa 350 Euro pro Jahr.

Für Kleinstunternehmen ideal wäre z.B., 30-50 Kg im Jahr durch eine 
Pauschale von z.B. 20 Euro abzudecken und damit hätte es sich. Leider 
gibt es sowas aber nicht.

von Martin S. (Gast)


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Freimenge war ja 30kg, allerdings bezogen auf die Härtefallregelung. Die 
Frage ist nun, ob man trotzdem einen Container bekommen kann. Wenn ich 
es richtig verstanden habe lautet die Antwort wohl "JA". Gibt es 
diesbzgl. klare Aussagen der EAR? Ich verstehe dann eigentlich den Sinn 
einer solchen Härtefallregelung nicht, da gerade Kleinstunternehmen mit 
einer solchen Regelung doch entlastet werden sollen. Was bringt dann 
eigentlich das Sparen der Gebühren, wenn man später einen Container 
bekommt ... was für ein Schwachsinn ... naja, werde mein Projekt dann 
doch besser gleich in einen Container schmeissen ... die EAR ist 
diesbzgl. auch taub ...

cu
Martin

von Winfried (Gast)


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Ja, genau, das ist derzeit Schwachsinn, aber es ist so: Du kannst einen 
Container gewinnen und brauchst deshalb eine Absicherung über einen 
Anbieter wie take-e-way.

Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die 
"Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann.

von ..... (Gast)


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Winfried (Gast) wrote:

> Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die
> "Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann.

Wo sind denn eigentlich die freien Demokraten, die Gelbpartei, die 
Westerwell'se? Warum sagen die nichts zu diesem leistungshemmenden, 
überteuerten Bürokratismus? Wo ist Rainer Brüderle, der sich sonst doch 
gegen alles was Leistung hemmt ausspricht? Sind die etwa alle zu stark 
damit beschäftigt sich schützend vor die Hypo Real Estate Bank zu 
stellen? Warum thematisiert kein FDP'ler diese skandalöse Regelung?

von Ron (Gast)


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Weil es keinen interessiert. Oder schon mal bei ebay reingeschaut? Wenn 
Irgendwer Interesse an Umweltschutz hätte, könnte er ebay mit einem 
Handstreich dicht machen. Was da alles ohne Registrierung aus Fernost 
verhökert wird, genügt um alle Staatsschulden zu tilgen, wenn man nicht 
nur drohen und "uns" gesetzestreue verunsichern würde, sondern wirklich 
mal handeln und die 50 T€ Bussgeld abkassiert. Und da rede ich nicht mal 
von den Jungs, die anonym aus China versenden, sondern die deutschen 
Versender, die habhaft gemacht werden könnten. Anschließend kann ebay 
einpacken, denn dann bleibt ja kaum noch was an Angeboten übrig. zumal 
es so einfach wäre, das kontrollierbar zu machen: Pflicht zur Angabe der 
Kennzeichnungsnummer. jeder andere Müll von Impressum bis zu VerpackV 
und Widerrufsrecht wird breitgetreten aber da, wo wirklich was Sinn 
machen würde... Aber es interessiert eben keinen: Die dummen Zahlen, der 
Schein des Umweltschutzes ist mal wieder gewahrt und das genügt. Oder 
hat irgendwer schon mal was gehört, was die EAR oder das Umweltamt 
gemacht haben? Wäre da was wirklich bedeutendes, hätten sie bestimmt ein 
großes Fass aufgemacht, damit auch wirklich jeder mitbekommt, wie 
engagiert die doch sind. Und unsereins Interessiert es ja auch nicht 
wirklich. Hauptsache, wir können schön billig einkaufen (wie man den 
illegalen Schrott dann später als Endverbraucher legal entsorgt ohne 
Registrierung wäre auch mal interessant für eins der vielen 
Polimagazine) und jammern. Anzeigen erstattet keiner. Obwohl das sicher 
ein interessantes fressen für einen Anwalt à la Freiherr von G. wäre...

von Guido Körber (Gast)


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Wer glaubt das ElektroG hätte was mit Umweltschutz zu tun hat irgend was 
nicht verstanden.

Betreffs FDP: Die haben aktuell die zweite Anfrage im Bundestag am 
Laufen betreffs ElektroG, in der insbesondere auf die Auswirkungen 
eingegangen wird.

von uli (Gast)


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>... die EAR ist diesbzgl. auch taub ...

Sagt mal, was schluckt ihr denn so morgens um euren Optimismus 
hochzuhalten?

Die EAR hat nur ein einziges Ziel, nämlich Vorteile für die Industrie zu 
erzielen, die diesen Mist aus dem Boden gestampft hat.
Warum sitzen dort im Vorstand nur Leute wie der v.Pierer?

Solange unsere Politiker faul genug sind, sich ihre Gesetze im Wortlaut 
von Lobbyisten formulieren zu lassen, wird sich daran auch nie etwas 
ändern.

Gruß Uli

von Martin S. (Gast)


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@Uli (... die EAR ist ... taub ...)

Die Formulierung war doch missverständlich. Ich meinte, dass man den 
Laden bzgl. "ich habe nur 1kg Schrott und bekomme trotzdem einen 
Container?" ansprechen kann und niemals eine Antwort erhalten wird ...

von Alex (Gast)


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Hallo,

sehe ich das richtig, dass der einzige Weg die EAR umzugehen für 
kleinstserien < 100 Stück, der Vertrieb als Bausatz ist?

Danke

von Klaus W. (mfgkw)


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oder gar nicht verkaufen, sondern dem Kunden zum selben Preis auf lange 
Zeit vermieten?

von Winfried (Gast)


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Vermieten ist Unsinn (taucht immer wieder auf, geht aber nicht), als 
Bausatz sollte gehen und in der Tat die einzige Möglichkeit zu sein.

von Alex (Gast)


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Hallo,

wie verhällt es sich mit der Anleitung für den Bausatz, darf diese 
beliebig ausführlich und bebildert sein?

Grüße
Alex

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Selbstverständlich!

Das wäre ja noch schöner ...

Du kannst auch einen Tietze/Schenk, ein Video des Aufbaus (finde ich 
übrigens richtig gut, gerade für blutige Anfänger) usw. dazulegen ;-)

Chris D.

von RS232 (Gast)


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Hallo Alex!

Wer soll den was gegen eine ausführliche Anleitung zum Bausatz haben?
Verstehe deine Frage nicht.

von Alex (Gast)


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Hallo Chris,

Vielen Dank!


RS232 : Bei EAR rechne ich mittlerweile mit allem und frage deswegen 
nach :)
Ich will mir als Student nicht die Zukunft durch eine Klage wegen einem 
kleinen Nebenverdienst versauen.

von Winfried (Gast)


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Hier kannst du dir mal ein typisches Produkt anschauen, was seit vielen 
Jahren als Bausatz verkauft wird. In der Aufbauanleitung kannst du auch 
schauen, was dort für Angaben gemacht werden, vielleicht ist da was 
rechtlich relevant.

http://www.nc-step.de/step3d.html

von Axel K. (axel)


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Guten Abend!

Wäre es nicht sinnvoll das Wiki dahingehend zu erweitern, zu erklären 
was für Möglichkeiten einem bleiben um an der EAR etc. vorbei zukommen?

Ich denke mal das hauptsächlich hier bereits in zahlreichen Beiträgen 
Diskutierte, geht an dem Interesse des Threaderstellers und an dem 
"kleinen Mann" vorbei! Mal im ernst: Es geht hier doch hauptsächlich um 
solche Leute, die vielleicht einen maximalen Gewinn zwischen 200 und 
2000 Euro mit ihren Selbstbauten erzielen wollen. Jeder wird dann seine 
Idee sofort verwerfen, wenn er von den Gebühren und den Stress Kenntinss 
erlangt.

Von daher mag zum Beispiel der "Bausatz" eine gute Alternative sein um 
überhaupt etwas Geld zumachen, gegenüber garnichts wenn man seine Ideen 
aufgrund der Gebühren auf Eis legt.

Vielleicht kann man eine Liste aufstellen von solchen Möglichkeiten 
aufstellen mit allen Details und Einschränkungen dazu. Das Ganze lässt 
man dann von einem Rechtsanwalt prüfen  - z.B. reicht es aus wenn der 
Enduser ein Kabel an das Gerät anschließen muss, wozu er einen 
Schraubenzieher benötigt (das Beispiel nicht ernst nehmen - es soll nur 
klar definieren was als Bausatz gilt)

gruss Axel

von Winfried (Gast)


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Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um 
deine Anregung erweitert:

http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Registrierung

von Dietmar (Gast)


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Weiss jemand, was im Artiklel der folgende Abschnitt bedeutet?

"Sonderfall Auslandslieferung - Liefert man in ein europäisches Ausland 
in der Form, dass ein Endkunde direkt über Fernkommunikation (Internet, 
Mail, Telefon, Fax) bei einem bestellt, so kann man ohne 
Anmeldung/Registrierung im Ausland liefern. Man muss aber in Deutschland 
registriert sein"?

Ist mit "Man muss aber in Deutschland registriert sein" gemeint: "Man 
muss in Deutschland gemeldet sein" (und mit "im Ausland liefern" "ins 
Ausland liefern)? Gilt es auch für nicht-EU?

von Winfried (Gast)


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Wenn du in Deutschland registriert bist und z.B. nach Österreich direkt 
per Online-Shop an einen Endkunden dort lieferst, musst du nicht auch 
noch in Österreich registriert sein. Nicht EU ist ja irrelevant, da gibt 
es ja keine Registrierung im EU-Sinne.

von Axel K. (axel)


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Winfried schrieb:
> Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um
> deine Anregung erweitert:
>
> 
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Registrierung


Super Sache!

von Mike (Gast)


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Sorry, aber kann es sein dass wir zu viel Zeit haben oder einfach viel 
zu sehr Deutsch sind?

Ich habe den Eindruck dass man eher das dümmste Gesetz versucht zu 
verstehen, sich daran zu halten oder Schlupflöcher sucht ...


Die Franzosen waren uns bzgl. Revolutionen schon immer vorraus.
Hundesteuer zahle ich auch jede Menge ohne eige Gegenleistung zu 
erhalten oder eine echte Begründung dafür zukennen.
Katzensteuer?
Pferdesteuer?
In Frankreich wurde die Hundesteuer schon vor langer Zeit abgeschaft. Es 
hat sich einfach keiner mehr gezahlt.



Ich selbst verkaufe Produkte aus China und EU-Ländern an Endkunden 
WELTWEIT. Mich überall zu registrieren GEHT EINFACH NICHT!

Und was bringt es einem oder den Kunden?
Der einzig gangbare Weg wäre die 50 verschiedenen Einkaufquellen alle 
unter "NoName" oder einer eigenen Phantasie-Marte zu registrieren und zu 
verkaufen.


50x geschätzte 300 EUR ist der Wert einen kleines Autos - JEDES JAHR.
Gegenwert Null, wen man alles damit Füütert ist mir besser nicht klar.
Seit 2 Jahren bin ich an dem Thema dran ... bis heute nichts umgesetzt.


Mein Gewissen?

SEHR GUT!. Ich kann es nicht nachvollziehen für 10g Teile so viel Geld 
und Zeit zu stecken.

Die Größte Gefahr sehe ich bei Abmahnugen. Und da wird echte Konkurenz 
auch eher zurückhaltend sein. Eher sind es Massenabmahner, denen man 
aber ganz anderes begegnen kann und sollte. Und so eine Abmahnung pro 
Jahr mit Streitwert 25.000 kostet einen noch keine 800 EUR - deutlich 
billiger.


btw: der Import von Zubehor ist nur ein Teilbereich meines Gewerbes.
Aber das was ich hier für 5 EUR mit knappen Gewinn verkaufen kann, kann 
man teilweise aus Ebay schon für 2-3 USD im Eigenimport beziehen.

Mit PainPal ist das heute Wirtschaftlich, da eine Überweisung keine 40 
EUR mehr kostet. Durch den Zoll wird bei solchen Beträgen eh bzw. Zölle 
und EuSt einfach nur durchgewunken oder es liegen eh Fake-Rechnung bei.

Widerruf, Gewärleistung, WEEE, Impressum, USt-Gesetze, IHK-Schröpfung, 
Abmahner usw. ist alles egal.


Ich halte zwar nicht viel folgenden, aber die scheinen doch um einiges 
glücker als ich zu sein und das System verstanden zu haben:

Harz IV-Schmarotzer,
Bettler (Brutto = Netto),
Schwarzarbeiter,
und allgemein Betrüger uswusf.


Umschuhlung?

von Zitrone (Gast)


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@ Mike

Ich kann dich voll verstehen, bis auf deinen letzten Absatz. Bedenke mal 
Folgendes, das was du machst ist gegen das Gesetz. Gesetzeskonform wäre 
das was du machst zu unterlassen (all die Auflagen einhalten frisst 
deinen gesamten kleinen Gewinn auf und würde nicht lohnen) und statt 
dessen Hartz-IV zu beantragen (event. nur als Zuschuss, weil dein 
Einkommen ansonsten nicht ausreicht). Der Gesetzgeber zwingt dich also 
lieber von Transferleistungen (teilweise) zu leben, als Eigeninitiative 
zu belohnen. Damit bist du vor dem Gesetzgeber kein "Schmarotzer" wie du 
schreibst, sondern ein Opfer dieses Systems. Vielen anderen ergeht es 
nicht anders, die eben genau nicht deinen Mut aufbringen bestehende 
Vorschriften und/oder Gesetze so wie du das machst zu umgehen. 
Beschimpfe also bitte Hartz-Bezieher nicht pauschal, wenn diese sich 
genau so verhalten, wie der Gesetzgeber es von ihnen verlangt. Nicht die 
Menschen sind Schuld sondern das System, dass sie in solche Schablonen 
presst (und Eigeninitiative im Kleinen erst gar nicht zulässt).

von Der Experte (TM) (Gast)


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Das Gesetz ist böse, weil es die Menschen erwürgt.

Man muss es ÜBERFLÜSSIG machen. Und zwar indem wir uns KOLLEKTIV zu so 
guten Menschen entwickeln, dass wir sowas nicht mehr brauchen.

Dann können die Gerissensten es auch nicht mehr als Grund oder Vorwand 
nehmen, um uns zu schröpfen.

von uli (Gast)


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...Amen.

Noch nicht begriffen, daß solche Gesetze nicht für den Bürger sind und 
auch nicht zur Erzeugung besserer Menschen sondern ausschließlich um 
einer Lobby Geld in die Kasse zu spülen und von der Großindustrie jede 
Konkurrenz schon im Vorfeld abzuwehren ????

Warum wohl verpufft jeder Protest ? Warum gibt es keine akzeptablen 
Regelungen für Kleinmengen ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber 
vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg 
daß sie resignieren ?

Richtig. Siehe oben.

Gruß
Uli

von RitschRatsch (Gast)


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Wie sieht es mit der Abfallentsorgung in Österreich aus? Es es da auch 
so kompliziert?

von Christian U. (z0m3ie)


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Ib Österreich kauft man wenn ich richtig informier bin einfach 
Müllmarken für ein paar Cent pro Kg eine super lösung wie ich finde.

von Winfried (Gast)


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Was ich nicht verstehe ist, dass bei dieser großen Ungerechtigkeit sich 
nicht mehr Widerstand regt. Irgendwie formiert sich kein großer Protest 
unter den Kleinen. Seit geraumer Zeit findet man im Internet kaum noch 
Diskussionen darüber. So, als hätten sich schon alle damit abgefunden...

von Zitrone (Gast)


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> Warum wohl verpufft jeder Protest ?

Genau genommen gibt es kaum Protest. Den Bürgern ist diese Verordnung 
nur insoweit bekannt, dass sie wissen, wo man den Elektroschrott jetzt 
abzugeben hat und vor allem dass es nichts kostet. Ich wette, dass nicht 
mal die meisten Abgeordneten das Gesetz genau kennen.

Vielleicht sollte man mal an die Petition erinnern. Was ist eigentlich 
daraus geworden?

> Warum gibt es keine akzeptablen
> Regelungen für Kleinmengen

Die Bundesregierung wird darauf hinweisen, dass es eine solche Regelung 
doch gibt. Auf dem Papier steht diese schließlich ..

Das Dilemma ist nur, die Kosten die damit einhergehen sind für den 
Gelegenheitsverkäufer untragbar. Der Bürokratische Aufwand ebenfalls. 
Aber den Gelegenheitsverkäufer gibt es im Denkschema einer 
Bundesregierung nicht.

Oh! Nicht dass nicht pausenlos und fortwährend Engagement eingefordert 
würde, das wird zu jeder Zeit "durchgemerkelt". Nur leider gibt man in 
der Praxis, also im Alltag einen Dreck darauf, dafür auch den richtigen 
gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Lustig dabei ist, die FDP die sich 
immer für so mittelstandsnah hält hat sich komplett aus diesem Thema 
rausgehalten . Soviel zu deren Glaubwürdigkeit.

> ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber
> vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg
> daß sie resignieren ?

"Dem Unternehmer" nicht, sondern dem Kleinunternehmer! ;)

von Guido Körber (Gast)


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Also wer glaubt, dass das ElektroG was mit Umweltschutz zu tun hat, der 
pennt definitiv. Das ElektroG ist das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit 
der Haushaltsgeräte- und großen IT-Hersteller, die Angst davor hatten 
ein individuelles Recycling aufgedrückt zu bekommen.

Rausgekommen ist ein Vehikel, dass sich weitgehend der staatlichen 
Kontrolle entzieht (EAR) und die Verwaltungskosten so umlegt, dass diese 
mehrheitlich von einer Vielzahl kleinerer Unternehmen getragen wird, 
wobei die Handvoll großer Unternehmen, die für 70-80% des Gesamtvolumens 
an Geräten zuständig sind, jeder auch nur ein paar hundert Euro im Jahr 
zahlen (zuzüglich Containergebühren).

Nett sind auch die niedlichen Rechenfehler, bei denen halt mal ein 
kleiner Anbieter mit ein paar kg Geräten pro Jahr einen ganzen Container 
entsorgen darf (8-20t) und sein Guthabenkonto für Entsorgung am 
Jahresende wieder auf Null gesetzt wird. Rechnet man das über die vielen 
Tausend kleinen Anbieter, dann ergeben sich für die paar Großen eine 
ganze Menge Container, die man sich spart.

Da wundert es einen nicht, dass bei der Jahreshauptversammlung des ZVEI 
im letzten Jahr ein Vertreter eines großen Haushaltsgeräteherstellers 
aufstand und sich für die erfolgreiche Lobbyarbeit bedankt hat, da wir 
ja in Deutschland die niedrigsten Entsorgungskosten in der ganzen EU 
haben...

Das Problem ist halt, dass die vielen kleineren Unternehmen einfach 
nicht aktiv an solchen Dingen mitmachen, meist mit der Begründung für 
sowas keine Zeit zu haben. Dabei bräuchten ja nur ein paar wenige 
Prozent aufstehen und das Maul aufmachen, es gibt ja nur eine kleine 
Anzahl großer Unternehmen und die haben zwar eine laute Stimme, aber 
auch nur eine pro Unternehmen.

von Mike (Gast)


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Das Problem ist, dass den Deutschen aber das Maul aufmachen schon lange 
aberzogen wurde ...

Obowhl ich sehr fest Heimatverwurzelt bin, haben es die letzten 5 Jahre 
Selbstständigkeit geschafft, dass Auswandern auf eine Insel mit 
Entsagung vom Geldsystem oder zumindest das gehen nach Canada, Norwegen 
oder Schweden nicht mehr auszuschließen ...

von JL (Gast)


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welche Kosten werden in Österreich fällig?

eventuell ist das eine Lösung, einen Vertrieb in Ö als Internetshop der 
dann nach Deutschland liefert. Das die Geräte nie physisch in Österreich 
waren ist doch egal. Selbst wenn man dann nur eine handvoll Kunden vor 
Ort hat, so bestellen diese über diesen Shop und man liefert persönlich 
aus.


JL

von Guido Körber (Gast)


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Das fällt mal wieder in die Kategorie: Viel Spaß mit der Abmahnung.

Auch wenn das Gesetz dumm und unfair ist, es ist nun mal in Kraft.

von Nachdenklicher (Gast)


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Wie wäre es denn damit?


1. Gleichgesinnte suchen, möglichst viele!

2. Verein gründen, sich treffen und Informationen sammeln!

3. Mitgliedsgebühren 5.- Euro / Monat

4. Aus dem Ertrag der Mitgliedsgebühren ( bei 150 Mitgliedern a 5.- Euro 
ergibt dies 750.- Euro / Monat = 9.000 Euro nach einem Jahr) eine 
Fachkanzlei beauftragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verträge 
auszuarbeiten, damit dieser Verein künftig ähnlich wie "take-e-way" die 
Abwicklung für die Mitglieder übernehmen könnte.

5. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht -> Es geht gerecht zu!

6. Gründung einer einzelnen Marke dieses Vereins z.B. "Marke der 
Kleinentwickler", unter dieser alle Produkte der Mitglieder verkauft 
werden sollen. (Somit entfallen dann die ständigen Anmeldungen weiterer 
Marken)

7. Weitere Mitglieder suchen und Lobbyarbeit beginnen, DEMOS vor den 
IHK´s machen, Netzwerke bilden, Öffentlichkeitsarbeit leisten...

usw.

von Winfried (Gast)


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Über diese Idee hab ich auch schon nachgedacht. Das ist aber rechtlich 
nur schwer zu entflechten. Denn Inverkehrbringer wäre der Verein, der ja 
auch die Rechnungen schreiben muss. Damit haftet der Verein auch für 
allen Unfug, den die Mitglieder verzapfen. Produkthaftung wäre ein 
Stichwort.

Man müsste eine Entflechtung hinbekommen, dass jeder für sich haftet, 
aber seine Elektroschrott-Abrechnung über den Verein macht. Müsste man 
mal prüfen, aber ich glaube, das bekommt man nicht hin.

Lobbyarbeit: Mir scheint es so, dass kaum noch jemand an dem Thema 
Interesse hat. Mich wundert das, müsste es doch eigentlich tausende von 
Betroffenen geben. In diversen Foren ist es aber seit 1-2 Jahren extrem 
ruhig geworden. Hier ebenso.

von Ulrich (Gast)


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Es bsteht ja etwas Hoffnung, daß sich die neue Regierung dem annimmt. 
Immerhin wollen sie ja die Bürokratie reduzieren, und beim 
Elektroschrott gibt es davon schon einiges was überflüssig ist. Der 
Großteil der Gebühren soll ja für die Bürokratiekosten sein.

von Guido Körber (Gast)


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Na dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt mal dem jeweiligen lokalen 
Abgeordneten der Regierungskoalition einen ordentlich formulierten Brief 
zu schreiben. Die EU ist auch gerade dabei an der WEEE nachzubessern. 
Also ist jetzt die Chance etwas zu ändern, danach haben wir wieder für 
3-4 Jahre keine Bewegung in dem Thema.

von Dienstleister (Gast)


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Was ist denn eigentlich, wenn ich 2 Unternehmen gründe:
1. Unternehmen: Verkauft Bausätze an Kunden.
2. Unternehmen: Verkauft die Dienstleistung "Zusammenbauen".

Ist doch eigentlich ne gute Idee, oder?

von ... .. (docean) Benutzerseite


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von Nachdenklicher (Gast)


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Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber 
Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten 
übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in 
einem Verein gebündelt werden.

Wie wäre es mit:

Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Nachdenklicher schrieb:
> Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber
> Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten
> übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in
> einem Verein gebündelt werden.
>
> Wie wäre es mit:
>
> Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ?

Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de)

Laut Protokoll hatten wir Ende September 1759 Mitglieder.

Zur Hauptversammlung waren gerade mal 18 (!) Leute erschienen (leider 
ist Hamburg für mich nicht wirklich "um die Ecke").

Der Leidensdruck ist offensichtlich nicht groß genug.

Positiv für die ganz kleinen: ab nächstes Jahr wird der Mitgliedsbeitrag 
von 40 auf 30 Jahr gesenkt.

Chris D.

P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in 
Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die 
IHK-Zwangsmitgliedschaft haben. Ansonsten - das muss ich einfach so 
sagen - bringen meine Unternehmerkollegen alleine aus eigenem Antrieb 
nämlich herzlich wenig auf die Beine.

von Jörg S. (joerg-s)


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>Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de)
Sollte man wohl man groß auf die Wiki Seite schreiben.
Wobei mir beim kurzem rüberschauen über die Webseite nicht ganz klar 
geworden ist was die in Sachen EAR nun erreichen wollen. Oder geht's da 
auch nur um die Verwaltung des Staus quo?

von Gast XIV (Gast)


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>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in
>Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die
>IHK-Zwangsmitgliedschaft haben.

Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie 
ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls 
ein Dorn im Auge sind.

Nichts hat Sie gemacht außer dumm rumgucken und sich von Ihren Präses 
und Co. (gerade hier in Hamburg die reine Inzucht aus Großbetriebsleuten 
und Pfeffersäcken) Sonntagsreden anzuhören.

Die Chance einen Verein zu gründen um wieder ein paar Posten und 
Pöstchen zu schaffen hat Sie natürlich sofort genutzt.

Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schafe selber.

Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses 
maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen  sind werden sich 
wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen.

von ..... (Gast)


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www.vereev.de

Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung 
nichts. Der bietet ne Abwicklung an. Soll heißen er macht damit Geld.

Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die 
Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die 
meisten über....

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Gast XIV schrieb:
>>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in
>>Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die
>>IHK-Zwangsmitgliedschaft haben.
>
> Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie
> ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls
> ein Dorn im Auge sind.

Das stimmt so nicht. Ich habe gerade in der Anfangszeit die IHK sehr 
schätzen gelernt. Wenn es Probleme gab, wurde mir dort immer geholfen 
oder zumindest kannten die einen, der helfen konnte. Hier in Koblenz 
gibt es ein umfangreiches Programm gerade für Kleine und Starter.

Ist nicht meine Schuld, wenn die Leute das nicht nutzen.

> Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses
> maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen  sind werden sich
> wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen.

Ähm, ich glaub, da verwechselst Du was. Der VERE hat nix mit der IHK zu 
tun.

Chris D.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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..... schrieb:
> www.vereev.de
>
> Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung
> nichts.

Da bist Du falsch informiert ;-) Ursprünglich sollte dieser Verein auch 
Lobbyarbeit hin zu einer Vereinfachung betreiben (und etwas Erfolg hat 
er ja auch) - aber wenn sich keiner einbringt, dann passiert in einem 
Verein auch nicht viel.

Ich sage ja: der Leidensdruck ist nicht groß genug.
Sonst kann ich mir nicht erklären, warum von 1800 Mitgliedern nur ganze 
18 erscheinen.

> Der bietet ne Abwicklung an.

Das war außerdem Ziel und für viele Kleine ist das die Rettung gewesen.

> Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die
> Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die
> meisten über....

Ich denke, nichts wäre uns allen lieber, als dass wir den Verein wieder 
auflösen können :-)

Chris D.

von ..... (Gast)


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Na ja, dann bin ich wohl falsch informiert.

Ich weiß nicht, was der Verein erreicht hat. Kannst Du das mal bitte 
schreiben?
Ich möchte den Verrein nicht schlecht reden. Der hat für ein schlechtes 
Gesetz ein gutes Angebot erstellt. Insbesondere für Kleine. Da hast Du 
Recht.

ABER

Verein hin oder her, er wird mit dem jetztigen Gesetz sein Geld machen.
Warum soll er da noch was groß ändern?

Noch was:
Das ganze Gesetz ist so von der Lobby geregelt, unglaublich. Allein wie 
die Wahl abgelaufen ist!
Dann würde ich gerne mal Wissen, welche Mengen bestimmte Hersteller dort 
angeben. Klar, das wollen viele => darum funktioniert das System so 
nicht richtig. Siehe den berühmten Kältehersteller mit seinen 
x-Containern!

von Realist (Gast)


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Zum Thema IHK:

hier gibt es ja durchaus eine geteilte Meinung über die IHK. Gestern 
habe ich eine Einladung von der IHK erhalten. es geht um die 
Möglichkeit, ITK-Dienstleistungen ins Ausland zu verlagern, indem sich 
Unternehmen aus Mazedonien und Serbien bei so einer Veranstaltung der 
IHK anpreisen dürfen.

"Schön", dachte ich, als ich das gelesen habe, "dass die IHK mir dabei 
behilflich ist, meine Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern".
Und Serbien, ja da will ich unbedingt hin. Was solls, der kleine Krieg 
dort vor nicht allzu langer Zeit ist doch längst vergessen.

Unglaublich, was die sich erlauben. Aber man sieht ja schon, wohin die 
(Lobby-)Reise geht (warum wird eigentlich immer nur beschönigend von 
Lobby gesprochen und das Kind nicht beim Namen genannt?)

Na ja, jedenfalls erinnerte mich das an die Frikadellengeschichte vor 
einigen Wochen und ich dachte mir: "Das Vertrauensverhältnis zur IHK ist 
dauerhaft gestört und ich sehe keine Möglichkeit zur weiteren 
Zusammenarbeit".

Jedenfalls sollen die bei mir mal die nächsten "Beiträge" kassieren. 
Dann werde ich denen ihr Schreiben von gestern vorlegen. Könnte sein, 
dass dies das erste Mal in meinem Leben sein wird, dass ich einen Anwalt 
beauftragen muss. Jedenfalls werde ich nicht in einem Verein 
Zwangsmitglied bleiben, der den Unternehmen hilft, meine 
Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern. Wäre ja noch schöner...

von Mike (Gast)


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Problem an dem Sauhaufen IHK ist, dass die nicht über Mahnbescheid und 
Gericht an Dein Geld kommen sonst fast genauso einfach die das FA.

Wäre die IHK nur ein örtlicher Schmarotzer, hatte die Hütte von denen 
schon längst mal gebrannt.

von Gast (Gast)


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Bin auch sehr verärgert über die IHK.
Bei WEEE und Elektrogeräteverordnung kam von dennen kein Widerspruch.
Rein gar nichts.
Das ist überhaupt nicht in Ordnung.

Und dazu noch die Zwangsmitgliedschaft.....

von maiuguali (Gast)


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Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse 
Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als 
Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete 
Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige 
Ordnungswidrigkeit angehängt.

Die Absurdität besteht darin, dass eine private Stifung der 
Elektrogroßindutrie durch das Umweltbundesamt in den Status einer 
Behörde erhoben wurde. Herr Hartmund Theuser, Chef der EAR, ist jetzt 
der erste deutsche Warenkontrollminister.

Faktisch kontrolliert die EAR mit ihren 20 Mitarbeitern nun den gesamten 
Warenfluss an elektronischen Geräten in Deutschland.

Wann endlich brennt die Bude.

von maiuguali (Gast)


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Aufhören bevor es WEEE tut!!!!!

Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere 
nichtregistrierte Händler anzuschwärzten.

Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen und 
nicht bei der stiftung ear registriert sind, können Sie bei der stiftung 
ear melden. Bitte geben Sie dabei den Namen des Herstellers, 
Vertretungsberechtigten (sofern bekannt) und die Geräte mit 
Markenbezeichnung (Abbildung der Geräte auf Screenshot mit Datum und 
Uhrzeit, Verkaufskatalog oder ähnliches). Die stiftung ear wird den 
Sachverhalt prüfen und bei begründeten Verdacht an das Umweltbundesamt 
zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 
und 4 und Abs. 2 ElektroG) abgeben.

Die EAR fordert mich also explizit auf, andere Händler zu denunzieren.
Das ist doch ein Riesenskandal.

Und das Umweltbundeamt mit Sitz in DESSAU!!! verfolgt diese "Täter" dann 
mit hohen Geldstrafen. Das hamma doch früha schon so gemacht.

Laut Take eway sind beim Umweltbundeamt 50.000 !!! Strafverfolgungen 
anhängig.

Da können wir uns auf einiges gefasst machen.

Das Umweltbundeamt verfolgt jedes Vergehen gegen das WEEE mit mindestens 
8000 Euro. Da kommt doch einiges für die Staatskasse szusammen.

Armes Deutschland.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Das ist kein Skandal, das ist gelebte (Umwelt)Demokratie :-)
Ich stell (aus og. Gründen) nichts mehr her. Habe mich komplett auf die 
Entwicklungsschiene zurückgezogen. Dann wird der Kram wahrscheinlich 
irgendwo in China produziert und kommt doch irgendwie wieder her. Mir 
solls inzwischen egal sein. Habe früher Platinenhersteller, Bestücker 
und Distributoren mit rel. grossen Serien beglückt. Irgendwann sind wir 
zu Tode reguliert, hoffentlich erlebe ich das noch. So rein aus 
Genugtuungsgründen :-)

von Mathias (Gast)


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Bundesverwaltungsgericht
Hersteller müssen auch fremde Elektrogeräte entsorgen.
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/240680/?slot=slot_home_top1_pos6

Bundesweit vierzehn vorbildliche Initiativen rund um das Elektro-Gesetz 
ausgezeichnet.
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/122691/?icmp=aut-artikel-artikel-50

Eigenlob stinkt....

von Martin (Gast)


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Hallo,
ich habe da auch mal eine Frage zu den Gesetzen.

Wenn ich das Ganze richtig verstehe wäre z. B. das Verbauen von einer 
fertigen Platine (von einem Hersteller, nicht selbst entworfen) in einem 
Gehäuse anmeldepflichtig. Mit dabei wäre eine komplette Verdrahtung um 
die Platine in Betrieb zu nehmen.

Angenommen man verkauft nun das Gehäuse mit der kompletten Verdrahtung 
aber OHNE diese Platine, dann wäre es doch kein Gerät und somit nicht 
anmeldepflichtig. Da das Gehäuse mit der Verdrahtung alleine nicht in 
Betrieb genommen werden kann.

Die Platine könnte man doch dann entweder separat verkaufen, dann müsste 
der Endkunde die einbauen oder den Händler nennen, wo man die Platine 
einzeln beziehen kann.
Da es sich um keine Eigenentwicklung handelt sondern als einzeln zu 
erwerbende Platine im Einzelhandel darf man die ja auch normal 
weiterverkaufen.

Würde der Käufer nun die beiden Artikel separat erwerben müsste man sein 
Gehäuse mit Verdrahtung auch nicht anmelden, da man ja lediglich ein 
Gehäuse für eine existierende Platine anbietet oder? Das Gehäuse wäre in 
diesem Fall auch von einem Hersteller RoHS konform.

Wie seht ihr das Ganze?

von Andre (Gast)


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Wenn ich dich richtig verstehe, bietest Du Gehäuse (etwa PC Gehäuse) an, 
in die frei erhältliche Platine (etwa Mainboards) passen.

Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es 
kein Gerät.

Allerdings ist es eigentlich noch einfacher, denn:

Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen 
Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss 
nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne 
des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem 
Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS 
regsitriert sein.
Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es 
einfach selbst auf der Internetseite der EAR.

Dann kannst Du das Ganze so komplett anbieten, da die Platine bereits 
registriert ist und Du nur das Gehäuse dazu in Verkehr bringst, was kein 
Elektronikschrott ist.

von krach (Gast)


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Muss der Hersteller der µCs, Transistoren, Widerstände usw diese nicht 
anmelden? Wenn ich die zu einem neuen Gerät zusammensetze besteht es 
dann ja auch aus angemeldeten Teilen g

von Andre (Gast)


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Das denke ich nicht. Denn diese Bauteile werden üblicherweise B2B 
geliefert. Auch wenn es z.B. via Conrad oder ähnliche an Endverbraucher 
geht, sind es immer noch Bauteile / Bausätze, welche nicht 
meldepflichtig sind. Erst ein fertiges Gerät ist meldepflichtig.

Eine Platine ist übrigens auch ein Gerät, wenn kein Gehäuse darum ist.

Allerdings wie schon irgendwo ganz oben erwähnt ist beim weglassen eines 
Teiles, welches dann noch eingelötet werden muss das Gerät doch nur ein 
Bausatz.

von Gregor W. (gregor78)


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Hallo Andre,
Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht:
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/bauteilebeschaffung/bauteileeinkauf/articles/230330/
Gregor

von Dietmar (Gast)


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Weiss jemand, ob WEEE in den Niederlanden für Kleinentwickler und 
Bausätze vorteilhafter umgesetzt ist?

von Florian (Gast)


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Gregor Wetzel schrieb:
> Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht:

Naja. In dem vielen Geschwafel ist das der Kern:

"Dazu gehören beispielsweise bestückte Platinen, Simulations- und 
Entwicklungsboards, Development Kits oder auch externe 
Universalnetzteile. Lassen Sie mich am Beispiel einer PC-CPU die unklare 
Regelung und daraus erwachsende Problematik aufzeigen:
Wenn es sich um eine Bauform zum Verlöten handelt, die fest auf einer 
Platine verbaut wird, wird sie auch als Komponente gesehen - und damit 
nicht im Anwendungsbereich. Handelt es sich hingegen um eine in einen 
Sockel aufsteckbare Version, ist dieses Bauteil ein Elektrogerät, denn 
es ist zum einen „mit einfachen Mitteln durch jedermann verbaubar“ und 
auch „als einzelne Handelseinheit auf dem Markt für jedermann 
zugänglich“. Damit wäre gemäß dieser derzeitigen Regelsetzung und der 
Interpretation durch die EAR die sockelbare Version dieses Bauteil ein 
registrierungspflichtiges Elektrogerät der Kategorie 3 im Bereich B2C, 
die lötbare Version dagegen ist außerhalb des Anwendungsbereiches des 
ElektroG."

Also ein Bausatz wo man selbst was löten muß, bleibt frei von 
Registrierungspflichten. Ich nutze das schon seit langem so - auch wenn 
dadurch sicher weniger Kunden erreicht werden. Ich bin aber doch 
erstaunt, wie viele dennoch zum Lötkolben greifen und bei mir sogar SMD 
Bausätze bestellen.

maiuguali schrieb:
> Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse
> Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als
> Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete
> Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige
> Ordnungswidrigkeit angehängt.

Kannst Du das ein wenig ausführlicher Darstellen? Würde mich sehr 
interessieren.

maiuguali schrieb:
> Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere
> nichtregistrierte Händler anzuschwärzten.

Nun ja. Ist sicher eins, jemanden zu Denunzieren. Aber wenn man schon zu 
hohen Gebühren und Aufwand gezwungen wird, kann man auch verstehen, wenn 
man dann nicht gerne sieht, wie die Konkurrenz bei ebay die Preise 
drückt und ungeschoren davon kommt. Zumal gegen die Fernostler eh kein 
deutschen Regulierungs-Kraut gewachsen ist (ich frag mich ja eh immer, 
wie die das schaffen, Kleinelektronik für 5,- inkl. Versand anzubieten). 
Beim Umweltbundesamt kann man wohl sich auch melden. Aber ob eine der 
beiden Stellen da auch wirklich zeitnah aktiv wird? Und was sind die 
praktischen Folgen? Wirklich was drüber lesen tut man ja nicht in den 
Zeitungen. Wenn ich dabei sehe, wie oft man von Massenabmahnungen 
liest... Vielleicht fehlt da eine Plattform für. Oder die angezeigten 
Firmen sind wirklich schuldig und haben keinen Grund/Recht zu jammern 
und somit erfährt niemand was davon. Vielleicht auch, weil die 
angezeigte Firma nun selbst andere Firmen anschwärzt?

von Florian (Gast)


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Was kostet eigentlich so eine Vollkaskomitgliedschaft bei take-a-way?

von K.L. (Gast)


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Wie sieht das eigentlich beim Verleih von Geräten aus. Im Wiki steht, 
das ein lebenslanger Verleih nicht der Weg ist. Ich will nicht 
austricksen, sondern tatsächlich meine Geräte nach einigen Tagen wieder 
haben. Damit ist das doch eigentlich wie eine Hausinstallation: Ich 
bekomme das Gerät zurück und entsorge es später.

von Martin (Gast)


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Andre schrieb:
> Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es
> kein Gerät.

es handelt sich um ein Controlpanel mit einem Joystick und einigen 
Knöpfen dazu. Zur Steuerung benötigt dieses Controlpanel eine kleine 
Platine, von einem anderen Hersteller aus dem EU-Ausland.
Lt. Hersteller ist die Registrierung nach WEEE dafür nicht erforderlich 
in Deutschland. Es ist zwar eine Platine, die auch alleine einsatzbereit 
ist, allerdings wird dazu ein weiteres Bauteil wie Joystick etc. 
benötigt - daher fällt das angeblich nicht unter PC-Komponente.
Alle Bauteile, Platine, Joystick und Knöpfe sind RoHS-konform.

Von mir wird das Gehäuse (RoHS-konform) umgebaut mit einer Abdeckung 
etc. die die Bohrungen für Joystick etc. vorsieht.

Nun, welche der möglichen Varianten wären jetzt denkbar um nicht mit der 
ElektroG in Konflikt zu geraten?

1.
nur das Gehäuse mit Abdeckung und Bohrungen - also kein Elektromaterial, 
nicht einmal Kabel. Die Bauteile dann separat liefern ohne der Platine, 
die muss man über einen anderen Händler beziehen.

2.
das Gehäuse mit kompletter Verdrahtung, sowie Bauteile wie Joystick und 
Knöpfen liefern als Bausatz. Zwar ohne Lötarbeiten, allerdings müsste 
man alles selbst Verdrahten. Dieser Bausatz wäre aber komplett montiert 
nicht einsatzbereit, da die Platine fehlt - die müsste dann wieder 
separat von anderem Händler bezogen werden.

3.
einen kompletten Bausatz liefern mit Platine (ohne Lötarbeiten) 
allerdings wird sich ein Laie doch etwas bei dem Kabelverhau schwer tun, 
weil doch einige Sachen vernünftig ausgeführt werden müssen.

Mit welcher Variante wäre ich da noch auf der sicheren Seite?

> Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen
> Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss
> nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne
> des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem
> Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS
> regsitriert sein.
> Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es
> einfach selbst auf der Internetseite der EAR.

Also lt. Hersteller ist für diese Platine keine WEEE-Nummer 
erforderlich, sondern lediglich die Bauteile müssen RoHS konform sein. 
Hersteller ist in EU.

Aber eigentlich müsste doch ein Verkauf des Bausatzes OHNE diese Platine 
ohne Probleme möglich sein, denn selbst mit Joystick und Knöpfen am 
Gehäuse montiert ist der Bausatz nicht betriebsbereit, da ihm ja eine 
Platine von einem fremden Hersteller fehlt.
Meine Arbeit ist ja eigentlich das moderne Gehäuse und Layout und nicht 
die Bauteile, die verbaut werden. d. h. ich stelle doch lediglich ein 
Gehäuse her für diverse Bauteile, die bereits RoHS-konform sind.

von Florian (Gast)


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Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine 
bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch 
was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie 
kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur 
Punkt 1.

Solange Du kein Gerät nach ElektroG anmelden willst, ist es völlig egal, 
ob die Bauteile (eines Bausatzes) RoHS erfüllen oder nicht. Da kannst Du 
auch Bleilöten usw. ist alles uninteressant - erst wenn's eine ElektroG 
registriertes Gerät wird, muß es RoHS gerecht sein.

von Martin (Gast)


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Florian schrieb:
> Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine
> bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch
> was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie
> kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur
> Punkt 1.

Ja, es würde sich um eine bestückte Platine handeln.

Hmmm... d. h. ich müsste mein Leergehäuse mit Frontpanel und Bohrungen 
etc. verkaufen, allerdings komplett ohne Kabel und Verdrahtung?
Darf ich da wirklich keine konfektionierte Kabel und Verdrahtung bereits 
beilegen oder nur auf die Bauteile wie Joystick und Knöpfe zusätzlich 
verzichten? Es wäre ja dann kein Netzteil oder so dabei sondern nur 
Kabel und auch keine Bauteile.
Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?

von Martin (Gast)


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Mir ist da noch was eingefallen.
Angenommen ich würde das Gehäuse, Frontpanel UND Joystick sowie Knöpfe 
komplett montiert OHNE Verkabelung und OHNE bestückte Platine als Dummy 
verkaufen, also gezielt als Attrappe bezeichnen. Wenn der Käufer möchte, 
kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen und 
das notwenige Kabel sowie Verdrahtung machen. Eine Anleitung dafür würde 
ich natürlich NICHT beilegen, sonst wäre es ja auch kein Dummy Gehäuse 
mehr.

Es gibt doch auch Dummy Cameras, teilweise mit Batterie betrieben, die 
auch keine WEEE-Ident Nr. haben, da keine Funktion.

Das wäre doch eine Möglichkeit, oder?

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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>Wenn der Käufer möchte,
>kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen

Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du 
verkaufst sie als Einzelteilesortiment.

von Martin (Gast)


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Travel Rec. schrieb:
> Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du
> verkaufst sie als Einzelteilesortiment.

Wenn ich die Platine nicht verkaufe sondern ein anderer Händler kann es 
mir doch egal sein was derjenige da dann reinbaut. Das Gehäuse ist ja 
auch nicht auf diese bestimmte Platine ausgelegt, es gibt verschiedene 
Modelle von bestückten Platinen, die man verbauen könnte.
Theoretisch könnte man mit dem Joystick, Knöpfe und Gehäuse ja alles 
Mögliche draus machen, es dient ja nicht einem bestimmten Zweck.

von Florian (Gast)


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Martin schrieb:
> Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?

Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und 
nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen 
(Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils 
eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen).

von Martin (Gast)


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Florian schrieb:
> Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und
> nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen
> (Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils
> eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen).

Das Problem ist das: Wenn ich die Verdrahtung komplett mache muss man 
eigentlich nur von dem Händler die bestückte Platine kaufen, anstecken 
und irgendwie im Gehäuse befestigen, dann wäre es betriebsbereit. OHNE 
diese Platine ist das Gerät aber funktionslos und nicht einsatzbereit.
Das würde wahrscheinlich ein Problem geben, weil eine fertige Platine zu 
kaufen, anzustecken und im Gehäuse befestigen nicht unbedingt 
Fachkenntnisse erfordert.
Wahrscheinlich müsste ich dann zumindest die komplette Verdrahtung für 
die Platine weglassen und lediglich den Joystick und die Taster einbauen 
- also ohne Verdrahtung, oder nur die Masse verdrahten. Was meinst Du?

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät 
und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein 
passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR 
registrierungspflichtiges Gerät.

von Martin (Gast)


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Travel Rec. schrieb:
> Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät
> und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein
> passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR
> registrierungspflichtiges Gerät.

Ahja, das würde also heißen, ich könnte Joystick/Taster UND die 
komplette Verkabelung bereits vornehmen und auch nen Platinenstecker 
dranmachen, damit jeder der will das Board kaufen könnte, einbauen und 
anschließen.
Mich würde der Anschluss ja nicht mehr betreffen, da derjenige, der die 
Platine/Board dann anschließt schließlich der Inbetriebnehmer sprich 
Hersteller wäre. Wenn dieser das für sich selbst privat vornimmt müsste 
er das Gerät dann ja auch nicht registrieren, sondern nur wenn er es 
weiterverkaufen möchte.
Der Hersteller des Boards, das man verbauen könnte hat mir aber 
mitgeteilt, dass die Platine in D nicht registrierungspflichtig wäre.

von JoachimB (Gast)


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Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne 
des ElektroG. Eine Ausnahme besteht per Definition für PC-Steckkarten, 
da diese einzeln im Handel sind und vom Endanwender in PC's eingesetzt 
werden.

Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb 
ohne WEEE-Registrierung verkaufen können.

Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein 
Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen 
Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne 
WEEE-Registrierung zu verkaufen sein.

Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist 
dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf 
jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein 
Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein.
Wer dann ein solches gefertigtes Gerät in den Markt bringt (verkaufen, 
verleihen, verschenken u.s.w.) wird registrierungspflichtig.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß
Joachim

von Martin (Gast)


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JoachimB schrieb:
> Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb
> ohne WEEE-Registrierung verkaufen können.
>
> Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein
> Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen
> Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne
> WEEE-Registrierung zu verkaufen sein.
>
> Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist
> dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf
> jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein
> Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein.

Hallo JoachimB,
danke, das hilft mir weiter. Ja, es steht eigentlich das Design im 
Vordergrund. Die Einzelkomponenten (Industriejoystick, Taster, 
Verdrahtung und Platine etc.) könnte theoretisch ja jeder einzeln 
kaufen.
Es wäre so geplant, dass die Platine aus dem Gehäuse bleibt und diese 
müsste der Käufer separat von wo anders beziehen. Es gibt auch 
verschiedene Leiterplatten, die man verbauen könnte (werden alle im 
Einzelhandel in D angeboten), ist also nicht auf eine spezielle 
begrenzt.

Wenn ich jetzt keinen speziellen Anschluss für eine dieser Platinen 
vornehme, sondern nur die Verdrahtung (Masse etc.) von Joystick und 
Tastern machen würde, und an die Litzen keinen Platinenstecker für die 
fertige Leiterplatte, müsste sich der Käufer selbst um einen evtl. 
Anschluss/Stecker komplett alleine kümmern. Anleitung gäbe es hierzu von 
mir nicht, somit wären Fachkenntnisse erforderlich, sprich "wie bau ich 
aus einem Joystick mit Tastern in einem Gehäuse" einen 
funktionstüchtigen Controller. In diesem Fall müsste man also eine 
passende fertige Platine kaufen und diese irgendwie noch anschließen.

Oder sollte ich dann lieber die komplette Verdrahtung weglassen, damit 
ich auf der 100% sicheren Seite wäre. Dann würde das schon etwas mehr 
Kenntnisse erfordern ohne Anleitung. Dann bräuchte man zuerst eine 
passende Platine, müsste diese befestigen und eine komplette Verdrahtung 
von Joystick und Tastern herstellen.

Klar würde das die Käuferzahl beschränken, aber ich würde mir dann die 
Registrierung und den Papierkram sparen.

Desweiteren kommt es mir ja, wie Du schon sagst auf das Design und die 
hochwertigen Taster und Edelstahl Zubehör an und nicht auf die Technik, 
die drin steckt - die ist ja auch nicht von mir.

von krach (Gast)


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Hallo,

ich habe auch eine Frage in dem Zusammenhang.
Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist, 
auch anmeldepflichtig? Also zB ein Datenlogger, der noch aufwendig mit 
der Fahrzeugelektrik verbunden werden muss (Kabelbaum vom Logger muss 
mit dem Kabelbaum vom Fahrzeug verbunden - gelötet werden). Dieser 
Logger würde natürlich auch ausserhalb vom Fahrzeug funktionieren, wenn 
man da Strom drauf gibt, aber es gäbe kein Grund es zu tun, weil es ja 
nichts bei rum kommen würde.

Trotzdem anmeldepflichtig?

Danke!

von Thomas B. (escamoteur)


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Hallo,

mal noch zwei Fragen:

1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert?
2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

Gruß
Tom

von Martin (Gast)


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Thomas Burkhart schrieb:
> 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert?

IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung.
Du musst dich also mit dem Gesetz des jeweiligen Landes vertraut machen.

> 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

du meinst verschiedene Versionen auf den Kunden zugeschnitten? Sofern 
dein Produkt als Gerät einzustufen ist brauchst du da normal immer eine 
neue Registrierung. Am besten erkundige Dich da mal direkt. Da wäre 
evtl. eine Produktprüfung durch eine Anwaltskanzlei ratsam, da gibts 
teilweise ne Pauschale von ca. 250,- EUR zur Prüfung aber dann hast Du 
auch was 100%iges.

von Florian (Gast)


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JoachimB schrieb:
> Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne
> des ElektroG.

Mit der Aussage wäre ich aber vorsichtig. Wenn die fehlenden 
Verbindungen zur Außenwelt nur gesteckt werden, wird's trotzdem 
registrierungspflichtig sein. Ebenso, wenn nur die Batterie fehlt.
Man sollte davon ausgehen, daß es nur sehr wenige Lücken in der 
Anwendung des Gesetztes gibt.

Martin schrieb:
>> 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert?
>
> IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung.

Richtig.

Thomas Burkhart schrieb:
> 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

Auch B2B Verkäufe müssen registriert, wenn auch nicht gemeldet werden.

krach schrieb:
> Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist,
> auch anmeldepflichtig?

Ja.
Zumal hier noch weitere Gesetzte greifen (Zulassung für den 
Straßenverkehr usw.)

von MaWin (Gast)


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> Trotzdem anmeldepflichtig?

Bei wem willst du das anmelden ?
Beim Autohersteller?

Nein, es muss eine e1 Zulassung bestehen,
bei einem vom KBA bestellten Prüflabor,
sonst gibt es Schwierigkeiten bei einem Unfall
"ihre Elektronik war Schuld, hat den Bus blockiert,
und Vollgas bei vollem Lenkeinschlag eingestellt".

Bei EAR musst du es nur anmelden, wenn du es
verkaufen willst.

von JoachimB (Gast)


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Hallo Florian,

Grundsätzlich gilt, das bestückte Leiterplatten keine Elektrogeräte 
sind. Die Ausnahme ist im Regelwerk festgelegt.
Sinngemäß:
Wenn die bestückte Leiterplatte vom Endanwender einzeln gekauft werden 
kann und einfach in ein Gerät eingbaut werden kann, gilt die 
Leiterplatte als Elektrogerät. Damit werden alle PC-Karten, Mainboards, 
etc. zu Elektrogeräten.
Das hatte ich aber oben bereits angedeutet.

@ krach, Florian, Mawin
Die Entsorgung von Kraftfahrzeugen ist besonders geregelt. 
Kraftfahrzeuge gelten deshalb nicht als Elektrogeräte. Das gilt auch für 
Fahrzeugteile, wie z.B. Autoradios. Ein Autoradio ist deshalb kein 
Elektrogerät.
Wofür das Gerät konzipiert ist, ist nebensächlich.
Die Frage lautet: Wird das Gerät Bestandteil des Fahrzeuges?
Damit ist der Zusammenhang zum WEEE geklärt.
Das erforderliche Typgenehmigungsverfahren zur Erlangung der e1-Nummer 
ist eine andere Sache mit anderen Randbedingungen.

@ Martin
Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und 
Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann 
verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein 
Elektrogerät her.

Hinsichtlich der Anwaltsberatung bin ich anderer Meinung.
Es empfiehlt sich im Zweifel, Zuordnungsfragen von einem vereidigten 
Sachverständigen begutachten zu lassen. Falls es zum Streit kommt, 
entscheidet ein Richter, der sich letzlich auf ein solches Gutachten 
stützt. Mit Gutachten hat man dann eine sehr gute Ausgangsposition.


Viele Dinge sind beim ElektroG alles andere als logisch. Mit der 
Regelsetzung, die bei der Stiftung ear einsehbar ist, kann man das aber 
recht gut einordnen.

Gruß
Joachim

von krach (Gast)


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Hallo Joachim,

ist es für die WEEE also hauptsächlich entscheidend, ob das Gerät zu 
einem Bestandteil vom Fahrzeug wird?

e1 usw ausgeblendet:

Das Gerät muss von Hand mit der Fahrzeugmasse und Stromversorgung 
verbunden werden. Wird es dadurch zu einem Teil des Fahrzeuges und ist 
nicht mehr anmeldungspflichtig?

Theoretisch könnte man ja das Teil ausserhalb vom Fahrzeug zumindest 
einschalten, allerdings völlig sinnfrei, da keine sinnvolle Funktion.

Grüße

von Thomas B. (escamoteur)


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Wer entscheidet eigentlich ob mein Kunde B2B ist? Muss der Kunde sich 
bei mir mit Gewerbeschein erst mal ausweisen? oder reicht seine 
Versicherung dass er Unternehmen/Freiberufler ist?

Noch mal zu meiner obigen Frage bezüglich Auftragsarbeit. Wie sieht es 
aus wenn ein Gerät nur einmal für einen einzelnen Kunden gebaut wird?

Gruß
Tom

von krach (Gast)


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Tom:

Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte, 
die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht 
angemeldet werden müssen

von JoachimB (Gast)


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Hallo krach,

ich sehe das genauso.
Mit dem Gerät sollte es sich so verhalten wie im Beispiel Autoradio:

Ein Endanwender kann das Gerät (Autoradio) nur im Auto betreiben und das 
Gerät ist dafür vorgesehen.
Das Gerät läßt sich vom Endanwender nicht z. B. als Heimstereoanlage 
betreiben, weil im Handel keine Netzteile erhältlich sind, die 
ansteckbar sind und weil es im Handel keine Lautschprecher gibt, die 
ansteckbar sind.

Das ein Fachkundiger aus dem Gerät (Autoradio) ein dual-use Gerät machen 
kann ist unerheblich. Wenn der Endanwender die Möglichkeit der 
Zweitnutzung hätte, läge dagegen ein Gerät im Sinne des ElektroG vor.

@ Thomas Burkhart
Ob der Kunde B2B ist, ist m. E. unerheblich. DIe Frage ist, ob das 
Produkt B2B ist. Dazu folgendes Beispiel:
Eine Kaffeemaschine ist ein B2C-Produkt, weil dieses Küchengerät für 
private Endverwender hergestellt wird und von diesen verwendet wird.
Wenn die Maschine gewerblich genutzt wird, bleibt sie ein B2C-Produkt.
Das gilt auch bei der Verwendung im Medizinbereich oder beim Militär.
D. h. die Ausnahmen für medizinische Geräte und militärtische Geräte 
sind nicht anwendbar.

Die Frage nach der Stückzahl ist, es tut mir leid, auch nicht relevant.
In der Jahresmeldung ist nur anzugegeben wieviele kg oder Tonnen Gerät 
vom Hersteller unter einer bestimmten Marke innerhalb einer Gerätegruppe 
auf den Markt gebracht wurden.

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte,
>
> die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht
>
> angemeldet werden müssen

Das ist mir neu.
Gibt es dazu einen Link.

Gruß
Joachim

von krach (Gast)


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Hallo Joachim,


 U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:

    * wenn ein Produkt einem Hersteller zur weiteren Verarbeitung 
überlassen wird;
    * wenn das Produkt für den Export in ein Drittland hergestellt 
wurde;
    * wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines 
Bevollmächtigten befindet;
    * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, 
ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur 
Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt 
der Dritte als Hersteller

da steht es. Von der ear-Homepage.
Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen, 
dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :(

Gruß
Alex

von krach (Gast)


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In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein.
Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export" 
verkauft?

von krach (Gast)


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Oder noch eine Idee:

http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetze/Diverse/ATMEL_Evaluations_Board_V2_0_1_Fertigmodul.html

Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder?
Was ist wenn ich das Board in eine Verpackung packe und Sensoren von 
Hersteller XYZ dran anschliesse. Ist es dann ein Gerät, was nicht mehr 
angemeldet werden muss?

von JoachimB (Gast)


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Hallo Alex,

krach schrieb:
> U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:
>
.....
>
>     * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert,
>
> ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur
>
> Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt
>
> der Dritte als Hersteller

Das Zitat sagt, das Lohnfertiger nicht als Hersteller gelten.
Beispiel:
Ein Lohnfertiger stellt für ein Versandhaus Q Kühlschränke her und 
bringt auf dem Kühlschrank auch eine Marke von Q an. Die Kühlschränke 
werden an Q geliefert und Q verkauft diese an Endkunden.
Q ist damit der registrierungspflichtige Hersteller.

Die ursprüngliche Frage von TOM lautete jedoch:
2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

Tom wollte nicht als Lohnfertiger arbeiten, deshalb gehe ich davon aus, 
dass Tom mit der Fertigung seiner Produkte zum Hersteller wird.

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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Hallo Alex,

krach schrieb:
> Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen,
>
> dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :(

Ich würde das wie folgt umformulieren:

Das mit dem Autoradio ist ein prima Beispiel, weil es eindeutig geklärt 
ist.

"Fahrzeuge und eigens dafür vorgesehenes Zubehör (z. B. Autoradio) 
fallen nicht in den Anwendungsbereich von WEEE und RoHS, sondern werden 
durch die Altfahrzeugrichtlinie geregelt."
Hier der Link dazu:
http://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Technik_Umwelt/Elektro_Elektronikaltgeraete/Stoffverbote_RoHS-ElektroG_200511.pdf

oder einfach nach Autoradio und WEEE googeln.

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein.
>
> Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export"
>
> verkauft?

Alex,

mit dem verkaufen bringst Du die Geräte in Verkehr.
Verkaufst Du in die EU, dann gelten WEEE, ROHS u.s.w.
Verkaufst Du außerhalb der EU, dann mußt Du dich an das Landesrecht des 
Käufers halten.

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> Oder noch eine Idee:
>
>
>
> http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetz...
>
>
>
> Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder?
>

Wieso sollten die Boards eine WEEE Anmeldung haben?
Bisher müssen sich nur Hersteller registrieren.
Pollin muß eine WEEE-Registrierung haben.
1. Im Impressum von Pollin findest Du die Registrierungsnummer.
2. In der ear-Datenbank kannst Du die Nummer prüfen.

Die zweite Frage würde ich ganz konkret mit einem
"wohl eher nicht"
beantworten.

Gruß
Joachim

von Tim (Gast)


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Falls es hier irgendwie von Interesse ist:

Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht. 
Hier die Antwort:

Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in 
allgemeiner Form Folgendes mit:



Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu 
behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den 
Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden 
Bausätze.



Wer lediglich Bausätze von Herstellern weitervertreibt, die für die 
betreffende Marke und Geräteart registriert sind, ist Vertreiber gem. § 
3 Abs. 12 Satz 1 ElektroG und hat als solcher keine Verpflichtungen aus 
dem ElektroG. Das jederzeit aktuelle Verzeichnis der registrierten 
Hersteller finden Sie unter 
http://www.stiftung-ear.de/hersteller/verzeichnis_registrierter_hersteller.



Ebenfalls nicht den Bestimmungen des ElektroG unterliegt, wer im Auftrag 
eines Endnutzers von diesem beigestellte Bausätze montiert.



Es steht Ihnen frei, die verbindliche (kostenpflichtige) „Erteilung 
einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht“ (Siehe 
Gebührentatbestand 1.07 ElektroGKostV unter 
http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/elektro_und_elektronikgeraetegesetz/application/pdf/elektrogkostv_lesefassung.pdf) 
durch die stiftung ear zu beantragen. Die stiftung ear wird dann 
pflichtgemäß Ihre Angaben im Detail prüfen und Ihnen das Ergebnis 
mitteilen.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.



Mit freundlichen Grüßen



i. A. Dr. Rudolf Winghofer


So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle.

von Martin (Gast)


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JoachimB schrieb:
> @ Martin
> Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und
> Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann
> verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein
> Elektrogerät her.

na sehr schön. Ich habe gesehen, dass man diese Platine (die man in das 
Gehäuse bauen könnte) im Einzelhandel mit kompletter Verdrahtung kaufen 
kann. Würde nun jemand mein Gehäuse kaufen mit Joystick/Taster etc. UND 
sich von einem anderen Händler diese Verdrahtung+Platine kaufen, könnte 
er diese in das Gehäuse einbauen. Allerdings müsste derjenige 5 
Verbindungen bei der gekauften Verdrahtung ändern bzw. herstellen, da 
diese nicht mit meinen Tastern übereinstimmen, diese könnte er durch 
Flachsteckhülsen oder Löten realisieren.
-> derjenige, der aus meinem Gehäuse ein Gerät macht (also die Platine 
mit einer passenden Verdrahtung anbringt und somit das Gerät in Betrieb 
nehmen kann) ist der Hersteller
-> da theoretisch auch andere Platinen in das Gehäuse eingebaut werden 
können ist das Gehäuse nicht spezifisch für eine bestimmte Komponente 
ausgelegt und kann somit nicht als Gerät definiert werden.

Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage:
Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf 
aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät 
erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder 
als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist?

Die zweite Frage:
Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder 
der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu 
meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Und wenn man sich jetzt noch klar macht, dass der ganze Mist durch eine 
einfach Zuordnung der Geräte in die jeweilige Klasse (wie jetzt auch) 
und direkte Abführung der entsprechenden Entsorgungskosten pro Gerät 
nicht sein müsste, könnte man direkt anfangen zu weinen ...

Aber das wäre ja zu einfach.

Chris D.

von Thomas B. (escamoteur)


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Wir sind leider in Deutschland da muss alles den Wünschen der Lobbyisten 
entrepchend kompliziert gemacht werden....


Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt 
an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um 
EAR kümmern oder?

Gruß
Tom

von Thomas B. (escamoteur)


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Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett 
von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für 
EAR zuständig?

Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut 
Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht 
allzuhoch sein.

Gruß
Tom

von krach (Gast)


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Hallo Tim,

wohin hast du Deine Anfrage geschickt? Ich würde gerne nachfragen, wie 
das mit Geräten aus dem KFZ ist. Wenn ich nach Autoradio + ElektroG 
google, stosse ich tatsächlich nur auf pdfs in denen erklärt wird, dass 
Geräte für Fahrzeuge nicht ins ElektroG fallen und somit nicht 
anmeldepflichtig sind.

Ich habe dagegen (evtl sogar hier im Thread) etwas gegenteiliges 
gelesen.

Grüße
Alex

von JoachimB (Gast)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett
> von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für
> EAR zuständig?

Der Hersteller, unter dessen Marke das Gerät verkauft wird.

> Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut
> Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht
> allzuhoch sein.

Richtig, die EAR-Nummer ist keine Pflichtangabe gemäß Telemediengesetz.
Deshalb wird dich auch niemand wegen Verstosses gegen das 
Telemediengesetz abmahnen.

Du wirst bestenfalls wegen Verstosses gegen §6 (2) Satz 4 ElektroG 
abgemahnt. Wer das ElektroG nicht gelesen hat, hat das aber auch nicht 
anders verdient ;)

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt
> an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um
> EAR kümmern oder?

US Hersteller wenden sich beim Export in die EU vertrauensvoll an Ihre 
Handelskammer.
http://www.buyusa.gov/europeanunion/
Die Informationen dort sind übrigens sehr gut. Wer bietet schon die 
Regeln aller EU-Länder im Vergleich?

Da US-Firmen gewohnt sind, wesentlich schärfere Vorschriften 
einzuhalten, habe ich keine Bedenken, dass dort EAR missachtet wird.

Gruß
Joachim

von Thomas B. (escamoteur)


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Und wie entsorgen die einen deutschen Container?

von JoachimB (Gast)


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Martin schrieb:
> Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage:
>
> Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf
> aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät
> erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder
> als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist?

Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst.
Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre 
ausgesprochen dumm!

> Die zweite Frage:
> Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder
> der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu
> meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel?

1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im 
ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies 
mal bei Stiftung-ear nach)

2. Wenn die Platine mit WEEE-Nr. erworben wurde, bist Du eher 
Vertreiber.
(näheres bei Stiftnug ear)

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Und wie entsorgen die einen deutschen Container?

Du hast zwischen 21:09 und 21:11 nicht wirklich den angegebenen Link 
verfolgt ;)

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE, 
einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen) 
und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen 
um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job 
suchen.

von krach (Gast)


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Hi Thomas,

gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die 
Entsorgung so einen Container teilen kann?

von Fragesteller (Gast)


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Tim (Gast) wrote:
Datum: 28.01.2010 20:43

> Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht.
> Hier die Antwort:

> Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in
> allgemeiner Form Folgendes mit:



> Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu
> behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den
> Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden
> Bausätze.

> So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle.

So? Was weißt du denn jetzt MEHR?

Zitat

"sind hinsichtlich der Bestimmungen genau so zu behandeln"

Das ist juristisches Geschwafel und heißt rein gar nichts, außer schau 
nach wie es die EAR in ihren Bestimmungen dargelegt hat.

Es würde mich mal interessieren, ob Conrad 190033 hierfür eine 
Registrierung beantragt hat, bzw. wo ist dann das Mülltonnensymbol in 
der Anleitung?

Übrigens, kann das sein, dass die kostenfreie Auskunft ein bisschen was 
weggelassen hat, um die Leute zu verunsichern?

http://www.elektor.de/forum/foren-ubersicht/elektor-foren-der-treffpunkt-fur-elektroniker/forum-zu-weee-und-elektrog/faqs-zu-weee-und-elektrog.170624.lynkx

Aus den FAQ

"Fallen Bausätze unter das ElektroG?
Wie wir von einer inoffiziellen Stelle erfahren haben, werden Bausätze 
von der EAR so gehandhabt, dass sie unter das ElektroG fallen, wenn aus 
Ihnen im zusammengebauten Zustand ein Gerät entsteht, das unter das 
ElektroG fällt. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Zusammenbau 
kein "Fachmann" erforderlich ist. Was in diesem Fall jedoch unter einem 
"Fachmann" zu verstehen ist, konnte uns leider nicht beantwortet 
werden."

Vielleicht ist diese kleine Voraussetzung der springende Punkt der einem 
erst im kostenpflichtigen Teil einer Auskunft bei der EAR dann 
mitgeteilt wird??!

von Fragesteller (Gast)


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> Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen
> um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job
> suchen.

Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden 
Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich 
borniert und einfach nur dumm. Statt dessen müsste man viel eher dieser 
Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum 
Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen. Aber jedes noch so 
beschissene Gesetz wird vom obrigkeitshörigen Dummbatz sang und klanglos 
gefressen, als unumstößlich hingenommen und dann diejenigen, die 
deswegen erst gar nicht antreten auch noch als Flaschen verhöhnt. Wie 
lange kann sich dieses Land das noch leisten?

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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krach schrieb:
> Hi Thomas,
>
> gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die
> Entsorgung so einen Container teilen kann?

es gibt hin und wieder kleinunternehmen die über IHK "gleichgesinnte" 
suchen.

Fragesteller schrieb:
> Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden
> Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich
> borniert und einfach nur dumm, blah blah blah

was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht 
jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen.

> Statt dessen müsste man viel eher dieser
> Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum
> Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen

ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich.

von Fragesteller (Gast)


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Thomas R. (tinman)

> Fragesteller schrieb:
>> Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden
>> Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich
>> borniert und einfach nur dumm, blah blah blah

> was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht
> jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen.

Sind das deine Argumente? Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion 
wenn dir der nötige Sachverstand fehlt?

>> Statt dessen müsste man viel eher dieser
>> Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum
>> Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen

> ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich.

Wer hat denn DICH hier im Forum freigelassen? Mehr als anderen dumm 
kommen hast du wohl auch nicht auf der Pfanne was? Wie kann man nur so 
primitiv sein.

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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lese einfach nochmal was du geschrieben hast, dann wirst du schon 
verstehen warum ich so und nicht anders beatwortet habe.


> Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion
> wenn dir der nötige Sachverstand fehlt?

Ich habe nach 10 jahren auslandsgeschäfte im juli letztes jahres mich 
entschieden auch für den deutschen markt sachen herzustellen die von 
ElektroG betroffen sind. Natürlich gibts hürden, die sind aber leichter 
überwindbar als man denkt, natürlich kostet es geld - aber ohne fleis 
kein preis.

Es ist natürlich nicht mehr wie vor 20 jahren wo 5DM, billiges anzug und 
eine pseudo-gute idee ausreichend waren um von der bank 10 mil zu 
bekommen um billiges zeug zu produizieren und milionär zu werden - ups, 
stimmt gar nicht, es war schon immer schwer eine firma aufzubauen, aber 
das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern 
von "regierung schuld", "umweltpolitik schuld" und was auch immer noch 
du so denkst.

von Fragesteller (Gast)


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> aber
> das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern
> von "regirung schuld", "welt schuld".

tinman, bei deiner Rechtschreibung und der Unfähigkeit richtig zu 
zitieren spuckst du hier mächtig große Töne. Ich verbuche das unter 
Geschwätz, was anderes ist das nämlich nicht und jetzt halte dich besser 
aus dem Thread raus, der war nämlich bis jetzt gar nicht schlecht, bis 
du deinen Hitler-Vergleich (samt Rest) hier zur Schau stellen musstest.

Und was mein Urteil über die (aktuelle) Regierung betrifft, das steht 
hier völlig zu recht. Die FDP schmückt sich gerne mit der Eigenschaft 
für Liberalität zu stehen. Aber für wessen Liberalität denn? Für die der 
großen Konzerne, die per Gesetzesauftrag dieses Drecksgesetz hierzulande 
gegen die Interessen der kleinen Marktteilnehmer durchgedrückt haben? Wo 
bleibt der Liberalität desjenigen, der sich ein Zubrot durch Herstellung 
und Verkauf von Elektroartikeln verdienen möchte, beispielsweise um 
seine wirtschaftliche Situation zu verbessern? Diese Klientelpartei 
scheint das einen Dreck zu interessieren. Sie könnten es ändern, wenn .. 
ja wenn sie es nur wollten. Aber sie interessieren sich nicht dafür, 
diese scheinliberalen Lobbykraten in Urin-Gelb.

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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Fragesteller schrieb:
>
> ... bei deiner Rechtschreibung ...

siehst du, sogar ich, ein "ausengeländer" der die deutsche sprache nicht 
wirklich beherrscht, habe geschaft bei IHK nachzufragen (und 
seltsamerweise konnten die weiterhelfen).

Und was dich angeht, ein guter rat, hör auf überall den schuldigen zu 
suchen. Jemand der "Zubrot durch Herstellung und Verkauf von 
Elektroartikeln verdienen möchte" war, ist und bleibt ein unternehmer - 
und ein unternehmer sollte auch in der lage sein selber lösungen zu 
suchen, eigeninitiative ergreifen (einfach mal jemanden in der umgebung 
anrufen?, zeitunganzeige erstelen?).

von krach (Gast)


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Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist 
irgendwie untergegangen:

Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit.
Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im 
KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes 
Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite?

von Thomas B. (escamoteur)


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Thomas R. schrieb:
> mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE,
> einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen)
> und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen
> um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job
> suchen.

Hallo Thomas,

auch wenn mir der Verwaltungsaufwand auf den Keks geht, stimme ich Dir 
im Prinzip zu. Wir reden in der Kleinsten Stufe von ca. 500€/Jahr, 
richtig?

Wenn ein Unternehmen so viel nicht verkraften kann, dann sollte man es 
gleich wieder schließen, dann ist das Konzept nicht markfähig.

>container bestellen (oder mit anderen firmen teilen)

Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in 
wie fern kann man die Bestellen?

Gruß
Tom

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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Thomas Burkhart schrieb:
>
> Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in
> wie fern kann man die Bestellen?
>

laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen 
container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige 
rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht 
sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte.
Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung 
gemacht.

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist
> irgendwie untergegangen:
>
> Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit.

Nein, Sie fallen nur nicht unter das ElektroG

> Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im
> KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes
> Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite?

Das Thema Konzeption hatten wir schon am 28.1.10 um 12:02, 15:55 und 
20:07.

Stell Dir einmal vor, jemand stellt einen Datenlogger her, der in das 
KFZ eingebaut wird und dabei mit der Fahrzeugelektrik verbunden wird. 
Dabei wird der Logger mit dem Kabelbaum des Fahrzeugs verbunden, also 
fest installiert. Sinn und Zweck ist das Aufzeichnen von Fahrzeugdaten 
während des Fahrzeugbetriebs.

Dieser Datenlogger wäre Teil des Fahrzeuges und damit kein Elektro- oder 
Elektronikgerät im Sinne des ElektroG. Die Entsorgung geschieht dann 
gemäß Altfahrzeugverordnung.

Dieser Logger würde natürlich auch ausserhalb des Fahrzeugs 
funktionieren,  wenn man da Strom drauf gibt, so z. B. auf dem 
Labortisch, aber es gäbe kein Grund das zu tun, weil ja nichts bei rum 
kommen würde und weil der Anwender des Gerätes den Nutzen nur erzielen 
kann, wenn er das Gerät im KFZ einsetzt. Dieser Einsatzfall ändert m. E. 
nichts an der Eingruppierung des Loggers als KFZ-Bestandteil.

Wer nur solche Logger herstellt, sollte damit kein Hersteller im Sinne 
des ElektroG sein und wäre damit m. E. auch nicht 
registrierungspflichtig.

(Alex: Teilweise habe ich vorhergehende Texte mit Copy und Paste 
kopiert)

Für einen solchen Logger könnte jedoch eine Typgenehmigung (e1-Zeichen) 
erforderlich werden. Das ist aber hier nicht das Thema.

Gruß
Joachim

von krach (Gast)


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Hallo Joachim,

super! Vielen Dank für Deine Antwort.
Ok bei dem Datenlogger ist die Lage soweit klar.

Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler? Dieser 
ist zwar ebenfalls für ein Fahrzeug konzipiert, kann aber auch 
ausserhalb eingesetzt werden - wahrscheinlich auch sinnvoll. Müsste man 
hier dann eine Vorkehrung treffen, so dass das Ding ausserhalb vom KFZ 
keine Funktion hat?

Ich weiß, es ist etwas konstruiert, finde die Diskussion aber 
interessant.

Viele Grüße
Alex

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler?

Was denn nun? Ein Messinstrument oder ein Temperaturfühler?

Ein Messinstrument hat eine eigenständige Funktion und erfüllt damit die 
Anforderungen an ein Elektrogerät.

Ein Temperaturfühler (NTC, PTC, etc.) ist m. E. ein Bauteil.

Ein Thermometer hätte ebenfalls eine eigenständige Funktion.

Lies dazu einmal hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html

Gruß
Joachim

von krach (Gast)


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Hallo Joachim,

ja etwas schlecht ausgedrückt - ein Messinstrument.
Ok separat ist es ein anmeldepflichtiges Gerät. Wie ist es denn, wenn es 
so modifiziert wird, dass es ausserhalb von einem Fahrzeug nicht 
verwendet werden kann? Zb ohne fehlendes Drehzahlsignal oder ähnliches?

Danke für die vielen Infos!
Alex

von JoachimB (Gast)


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Hallo Alex,

ich kenne Dein Gerät nicht.
Letztlich musst Du sagen, ob es ein Teil des Fahrzeuges ist und nur als 
solches sinnvoll zu verwenden ist, wie eben ein Autoradio.

Frag Dich folgendes:
Was wird gemessen? (Etwas KFZ-spezifisches z.B. Schliesswinkel oder eine 
physikalische Größe wie Strom, Spannung, Temperatur)
Woher kommt die Betriebsspannung des Messgerätes? (eingebaute Batterie 
oder KFZ-Bordnetz)
Ist das Messgerät mit dem Fahrzeug fest verbunden? (Einbau in 
Amaturentafel oder liegt es lose in der Mittelkonsole)

Anhand dieser und gfs. weiterer "Indizien" würde ich versuchen, den 
Sachverhalt einzuordnen.
Du hast dann eine Argumentation für deine Entscheidung.

Wenn Du sicher sein möchtest, läßt Du deine Argumentation von einem 
vereidigten Gutachter beurteilen. Mit einem solchen Gutachten hast Du in 
einem Streitfall eine gute Ausgangsposition.

Das "Spiel" funktioniert etwa so:
Der Gesetzgeber erlässt Gesetze, die immer schlechter werden. Das 
heisst, dass man die Gesetze nicht versteht und sie ohne anwaltliche 
Hilfe nicht vernünftig anwendbar sind.
Wie das Gesetz zu verstehen ist ergibt sich dann im Laufe der Zeit durch 
die Rechtsprechung. Das bedeutet, dass ein Richter bestimmt, was das 
Gesetz bedeuten soll.
Da der Richter bei Fragen zu Elekro- und Elektronikgeräten in der Regel 
nicht besonders kompetent ist, wird er die Sachfragen von einem 
Gutachter bewerten lassen.
Und hier schliesst sich der Kreis, wenn Du darlegen kannst, dass deine 
Entscheidung bereits auf einem Fachgutachten beruht.

Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten entstehen, 
weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind.

Die zweite Möglichkeit ist die, bei ear für Geld eine Entscheidung zu 
verlangen. Da ear mit einer Behördenfunktion beliehen wurde, besteht das 
Risiko, dass es gfs. an Neutralität mangelt. Da ear für die schriftliche 
Entscheidung Geld bekommt und bei der Registrierung noch einmal Geld 
bekommt, könnten Pessimisten durchaus eine Interessenkollision sehen.

Gruß
Joachim

von hro (Gast)


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>Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten
>entstehen, weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind.

Nein, die Gesetze sind nicht schlecht gemacht. Sie sind genau so, wie 
sie sein sollen: Eine Lizenz zum Gelddrucken fuer ein oder mehrere 
Mitglied(er) der Mafia.

Dass kleinen Firmen und Privatleuten damit Kosten entstehen, ist  nicht 
unnuetz, sondern dient der Umverteilung des Volksvermoegens.

Die Gesetze in D werden nicht FUER die Gesellschaft sondern VON und FUER 
die Mafia (auch ehrenwerte Gesellschaft genannt) gemacht.

Gruss hro

von Martin (Gast)


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JoachimB schrieb:
> Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst.
> Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre
> ausgesprochen dumm!

Danke JoachimB, ich habe mich jetzt zu Folgendem entschlossen:
Mein Gehäuse wird jetzt mit Joystick und Taster - vormontiert auf Panel 
verkauft, allerdings ohne diese Platine und ohne Verdrahtung. Somit ist 
das kein Gerät, nicht einsatzbereit und es wären Fachkenntnisse 
erforderlich daraus mit irgendwelchen weiteren Komponenten ein Gerät zu 
fertigen.
Ich bin doch somit aus dem Schneider, weil es doch nicht einmal ein 
Bausatz mehr ist, oder?


> 1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im
> ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies
> mal bei Stiftung-ear nach)

die Platine hat keine WEEE-Nr. und lt. Hersteller (EU-Ausland) wird 
diese nicht benötigt und wird auch in D von einigen Händlern ohne 
WEEE-Nr. weiterverkauft. Wenn diese Händler diese Platine einzeln 
weiterverkaufen dürfen, darf ich diese doch logischerweise auch ins 
Programm aufnehmen, auch wenn man damit durch Erstellen einer eigenen 
zusätzlichen Verdrahtung meinen Artikel zu einem Gerät ausbauen könnte. 
Ohne Anleitung wären dafür ja auch noch zusätzlich eindeutig 
Fachkenntnisse erforderlich.

von krach (Gast)


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Viele interessante Infos finden sich auch hier:

http://ec.europa.eu/environment/waste/pdf/faq_weee.pdf

Da steht auch ausdrücklich, dass das Autoradio nicht unter das WEEE 
fällt.

von Winfried (Gast)


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Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass 
die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte 
Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit 
dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend.

Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern 
ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen 
Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine 
muss als registriertes Produkt verkauft werden.

von Gast XIV (Gast)


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Guten morgen (liebe Sorgen)

Nachdem ich mir das ganze hier durchgelesen habe hier mein Statement aus 
Unternehmersicht.

Das Gesetz selbst ist eine typisch demokratische Veranstaltung (Volkes 
Wille bedeutet das wenn irgend möglich jemand anderes für den eigenen 
Wohlstand bezahlt). Insofern ist die Petition einfach lächerlich und das 
Kommentarlose abschmettern durch die Schmarotzer Parlament nur 
folgerichtig (kein Wählerpotential).


Wer Unternehmerisch tätig sein will muß jenseits aller Moral (die haben 
die anderen auch nicht, gemeint ist hier aber nicht der tägliche Umgang) 
die Risiken kapitalisieren die sein handeln und wirken mit sich bringt.

Im Falle des Wee hilft hier eine kleine Analyse:

Die ganze Veranstaltung wurde so geplant und durchgeführt das die 
Verschiedenen Lobbygruppen bestmöglich zum Zuge kommen.

1. Die vom Kapital dominierten Wirtschaftsverbände wollen das ganze 
lästige Kroppzeugs das für ihre unkreative Gewinnmaximierung ein Riskio 
darstellt loswerden.

2. Die üblich Schmarotzerbande will einne höchstmöglichen Anteil an 
Posten und Pöstchen.

3. Die Entsorgungswirtschaft (nachdem der gigantische Betrug mit dem 
grünen Punkt ja so wunderbar geklappt hat) weiter möglichst hohe 
Eiinahme bei geringstmöglicher Leistung erzielen.

4. Die Politiker wollen sich in ihrer ach so tollen Leistung von 
weiteren kostenpflichtigen Reglementierungen sonnen.

5. Tja und da gibt es auch noch ein Problem. Die Magatonnen von 
Altgeräten für die nie eine Abgabe gezahlt wurde die aber als erstes auf 
dem Schrottplatz landen. Diese sind größer und schwerer, viel schwere 
und viel größer als moderne Geräte (die auch nicht weggeworfen werden 
sondern weiterverkauft oder verschenkt). Diese Entsorgung müssen die 
jetzigen Firmen, obwohl die Newcomer damit gar nichts zu tun haben, 
natürlich mitbezahlen (wäre ja noch schöner wenn die etablierte 
Industre, nachdem Sie die Gewinne eingestrichen und angelegt hat das 
übernehmen sollte).



Das muss natürlich um jeden Preis verschleiert werden. Daher diese 
seltsame Konstruktion des deutschen Pfründestaates. Jeder soll ein 
mehrfaches von dem bezahlen was seine Eigenentsorgung jemals kosten 
würde. Dies möglichst gerichstfest, da die Entsorgung von Geräten mit 
denen der Kleinunternehmer nie etwas zu tun hatte einen Eingriff in 
seine theoretischen Eigentumsrechte (die natürlich nur für etablierte 
Pfeffersäcke gelten) bedeutet und ein Prozessrisiko für die Nomenklatura 
darstellt.

Addiert man noch Punkt 1-4 hinzu so wird das ganze Konstrukt leicht 
verständlich. Eine typisch deutsche Korruptionsveranstaltung des vom 
Kopfe her faulenden Fisches.

Um wieder auf den Unternehmer zurückzukommen.

Anbetracht oben geschildeten Kostenrisikos und der Tatsache das ein 
Nichtanmelden keine Straftat darstellt sondern für den "20 kg 
Kleinunternehmer" (dessen Produkte in den nächsten 10-15 Jahren auch 
nicht in der Tonne landen die er heute bezahlen soll) eine 
Miniordnungswidrigkeit.

Stellt man jetzt das "Containerrisiko" dem zuletzt genannten  gegenüber 
kann ein jeder sich seine unternehmerische Entscheidung selbst 
ausrechnen.

So wie es alle anderen vor ihm gemacht haben.

von MaWin (Gast)


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Na ja, man kann das auch anders sehen:

Wenn man WEEE hätte richtig machen wollen:

Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung 
versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren.
Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen, 
also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar).
Damit man die Kosten der Entsorgung überhaupt ermitteln kann, ist es 
sinnvoll, die Entsorgung von anderem Müll zu trennen.
Also gründet man eine Eletronikschrottverwertungsgesellschaft, die im 
Auftrag ALLER Elektronikproduzenten (und damit von ihnen kontrolliert) 
den Müll beseitigen soll.
Die stellt ihre Container dort auf, wo gesammelt wird, und verwertet den 
Schrott auf welche gesetzeskonforme Art auch immer.
Zu finanzieren ist die Gesellschaft durch die Elektroschrottverursacher, 
die Hersteller, und zwar irgendwie anteilig.
Es bietet sich an, den Anteil nach Gewicht zu bestimmen. Ein Hersteller 
müsste also die Menge seiners Elektronikkrams angeben, und dafür pro kg 
zahlen (eines Tages wird man vielleicht das ändern müssen, weil 
Hersteller teuer zu entsorgenden aber leichten Schrott hinoptimieren)
Die Frage ist bei den freiwilligen Gewichtsanageb, wie kontrolliert man 
das, damit der Hersteller nicht schummelt.
Auf der einen Seite will man eine Markierung auf den Geräten, die 
kennzeichnet, wer es überhaupt produiert hat, damit man erkennt, ob er 
Geld abführt. Das macht die EAR.
Dann muss man die Mengen zumindest bei Verdacht kontrollieren können. 
Hier wird's schwierig wenn man nicht dioe vollständige Offenlegung der 
Buchaltung erzwingen will, also lässt man die Leute zumindest Protokolle 
führen. Das versucht die EAR auch zu regeln.
Das Problem ist die Entsorgung. An statt daß die EAR nun die Entsorger 
direkt beauftragt, will die mit dem Geld nichts zu tun haben, und zwingt 
dich, den Contrainer zu entsorgen. Für Grosskonzerne kein Problem, für 
Kleinunternehmer ein Hinderungsgrund. Das hätte man vereinfachen sollen, 
mit der Zahlung an die EAR sollte für den Hersteller das Problem 
erledigt sein, so wie die Verpackungsabgebe die Entsorgung des Kartons 
durch den Grünen Punkt abdeckt.
Man wollte offenbar die Entsorgungskosten nicht der EAR überlassen (weil 
es dann immer teurer wird und sich Amigos die Taschen vollstopfen wie 
beim Grünen Punkt). Daher kommt wohl das umständliche Verfahren, bei dem 
die Hersteller selbst die Entsorgung beauftragen. Man hätte natürlich 
auch dafür sorgen können, daß in der EAR die Hersteller selbst ihre 
Entsandten hinschicken. Und zwar auf freiwilliger Basis, jeder der 
kontrollieren will was da läuft kann jemanden hinschicken, diejenigen, 
die weder die Manpower haben nich das Interesse und vielleicht sowieso 
glaubenm daß alles im Rahmen ist, bleiben dem eben fern.
Also bis auf die Probleme der Container für Kleinanbieter ist das 
Verfahren (Anmeldung, Kennzeichen draufdrucken, Mengen mitteilen) finde 
ich recht sinnvoll.

Wie hätte man es besser machen sollen ?
Sicher, die Ausnahmen für einzelne Produkte sind deutliche Lobbyarbeit, 
aber ich höre Gejammer aus jeder Kammer, es hätten alle eine Ausnahme 
haben wollen -aus Faulheit, nicht aus Notwendigkeit- also sind Ausnahmen 
zunächst mal nichts anderes als der Wunsch eigentlich aller reduziert 
auf diejenigen, deren Argumente stimmiger waren.
Auch sind die Kosten der EAR recht hoch für die geleistete Arbeit, aber 
auch 10 EUR würden manche als zu hoch ansehen. Für die kleine gibt's ja 
nun take-e-way und ähnliche.

von Gast XIV (Gast)


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MaWin das ist (Verzeihung der Ausdrucksweise muß gleich schlafen )BlaBla 
im Konjunktiv. Insofern träum weiter.

Es ist so gelaufen wie es gelaufen ist.

Die Verlosung ist eine Tatsache, eine Riesensauerei aber Tatsache.

An ihrem handeln kannst du Sie erkennen, nicht an ihren Sonntagsreden.

Mir persönlich geht es übrigens am Arsch vorbei. Ich weiß das ich in 
einem korrupten Drecksstaat lebe, dessen Nomenklatura nicht nur bem Wee 
GEZ KSK IHK kalter Progression usw. usf etc. pp. alles versucht um das 
letzte aus mir zu pressen und handle entsprechend.

von Martin (Gast)


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Winfried schrieb:
> Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass
> die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte
> Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit
> dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend.
>
> Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern
> ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen
> Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine
> muss als registriertes Produkt verkauft werden.

Also ganz so ist es ja bei meinem Gehäuse nicht ;)
Schließlich gibt es ca. 8-10 verschiedene bestückte Platinen die Sinn 
machen würden in das Gehäuse eingebaut zu werden - das Einsatzgebiet ist 
dann ähnlich. Nur kann man doch nicht verlangen, dass ich jetzt alle 
möglichen Platinen die sich auf dem Markt befinden registrieren lasse, 
die man in das Gehäuse einbauen könnte, oder? Wenn jemand aus meinem 
Gehäuse nen Hamsterkäfig mit Beleuchtung macht kann ich doch auch nicht 
dafür verantwortlich sein?!?! ;)
Ich verzichte auf die komplette Verdrahtung genauso auf die Platine und 
verkaufe sozusagen nur das Gehäuse mit Taster, d. h. man müsste die 
Verdrahtung komplett selbst machen, eine passende Platine kaufen, im 
Gehäuse irgendwie befestigen (keine Vorrichtung) und dann noch die 
Verdrahtung mit der Platine verbinden. Ich denke, dass da jetzt schon 
ein paar Fach- und Marktkenntnisse erforderlich wären um daraus was 
Funktionsfähiges zu bauen.

von krach (Gast)


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Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner 
Meinung nach.

von Thomas B. (escamoteur)


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Thomas R. schrieb:
> Thomas Burkhart schrieb:
>>
>> Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in
>> wie fern kann man die Bestellen?
>>
>
> laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen
> container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige
> rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht
> sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte.
> Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung
> gemacht.

Na wahrscheinlich deshalb, weil man ja auf seinem Kilokonto auch 
Plusbeträge bekommen kann, dass ist so wahrscheinlich kalkulierbarer und 
man wird nicht in der nächsten zeit gelost.

Gruß
Tom

von Thomas B. (escamoteur)


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krach schrieb:
> Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner
> Meinung nach.

Wie wird die Strafe denn festgelegt?

Gruß
Tom

von Botas (Gast)


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MaWin schrieb:
> Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung
> versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren.
> Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen,
> also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar).

Die Hersteller bieten doch nur die Dienstleistung ein Produkt für den 
Kunden herzustellen. Verursacher ist somit (für mich) der Kunde. Wenn 
der nicht kauft wird auch kein Hersteller produzieren.
Und selbst wenn man den Hersteller als Verursacher sieht... die Kosten 
müssen eh auf den Kunden umgeschlagen werden.
Also warum dieser Umweg? Das kostet doch nur Verwaltung und ist ungenau. 
Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also 
nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu 
verstecken?
Dann kommt auch Geld für die Entsorgung von Altlasten vor WEEE rein und 
muss nicht aktuellen Herstellern aufgedrückt werden.

von Johannes S. (demofreak)


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Botas schrieb:
> Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also
> nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu
> verstecken?

Du zahlst als Verbraucher keinen Cent, wenn Du E-Schrott abgibst, und 
genau das ist der Punkt, warum das so läuft, wie es derzeit geregelt 
ist.

Wenn es pauschal auch nur 1 EUR je Gerät kosten würde, würde kein 
Durchschnittsverbraucher mehr Elektrogeräte abgeben, sondern sie würden 
leise weinend im Hausmüll oder am Straßenrand verschwinden. Außerdem 
wäre das Geheule über die unfaire Pauschale groß, weil ein 
Steckernetzteil dasselbe kostet wie ein Kühlschrank. Wenn es nach 
Gewicht ginge, würde wieder jeder Kühlschrankentsorger jammern, dass er 
das ganze Blech mitbezahlen muss, was ja gar keine Elektronik ist.

Du darfst bei allen Überlegungen mal nicht die Mentalität des tumben 
Durchschnittsverbrauchers außer Acht lassen.

von Joini1 (Gast)


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Hallo Leute,

mal ne Idee :

Ich stelle ein elektronisches Produkt für den Privatgebrauch her. Ich 
verkaufe es im Internet mit dem Hinweis, daß die Rückgabe an mich 
jederzeit kostenfrei ist und das ich bei Rückgabe dem Kunden eine 
Rückkaufswert von zB 5,00 erstatte.

Oder wie siehts mit dem Video- Laden- Verfahren aus? Jeder meiner Kunden 
wird bei mir Mitglied und ich gewähre ihm beim Kauf o.g. Rechte?

Wär das ein Denkansatz für Kleinstunternehmer?

Freue mich auf Eure Antworten!

Joini

von freq (Gast)


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Nein,

ist schon weiter oben besprochen worden.

von Winfried (Gast)


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Wenn du es hier noch nicht findest...

http://www.mikrocontroller.net/wikisoftware/index.php?title=WEEE-Anmeldung&section=12#Beliebte_Irrwege

Kannst du es gleich eintragen. Ist ein Irrweg. Inverkehrbringen hat 
nichts damit zu tun, wem das Gerät gehört oder ob jemand bezahlt. Sobald 
ein Kunde eines deiner Geräte nutzen kann, ist es in den Verkehr 
gebracht und du bist der Inverkehrbringer.

von joini (Gast)


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Moin!

Aha, alles klar. War son Gedanke. Muß mich damit gerade 
beschäftigen.....
Danke erstmal für die Antwort!
Hab hier über das Thema bisher viel lesen können, echt prima!

Also mal so zum Verständnis für Euch, worum es geht:

Ich möchte eigentlich ein kleines selbst entwickeltes elektronisches 
Gerät verkaufen. Mit nem PIC Controller drin. Aber die Sache muß ja 
korrekt angemeldet werden. Das kostet Geld. Und das will ich -legal- 
vermeiden, logisch.

Ich muß wohl das Ding nu als Bausatz verkaufen? D.h. Platine fertig 
gelötet NUR der PIC ist nicht eingelötet und kann auch nur gelötet 
werden. Ohne PIC keine Funktion. Platine, Gehäuse und Netzteil (vom 
Hersteller fertig mit WEEE Nummer geliefert) werden als Einzelteile in 
der Tüte geliefert, dabei ist ne Anleitung und eben der PIC.
Muß das als Ganzes nu WEEE mäßig angemeldet werden? Darf evtl. die 
Anleitung nicht dabei sein und könnte z.B. notfalls aus dem Netz gezogen 
werden?

Oder ne andere Idee: Ich verbaue das Gerät in ein Uhrengehäuse mit 
manuell aufziehbarem Uhrwerk...... ist technisch machbar und wär 
n´echter Gag :-)

Danke nochmal für Eure Wissen!

Joini

von Winfried (Gast)


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Ja, Bausätze unterliegen m.W. noch nicht der Registrierung. Was 
allerdings eindeutig ein Bausatz ist, ist nicht so klar abgrenzbar. Wenn 
es schlecht läuft, klagt die Stiftung-EAR gegen dich, weil lediglich das 
Einlöten eines Bauteils den Anschein erweckt, die WEEE-Registrierung zu 
umgehen und es nicht wirklich ein Bausatz ist.

Für näherliegend halte ich, dass es niemanden interessiert und das 
praktisch so funktioniert.

Mit deinem Uhrengehäuse, das hab ich nicht verstanden.

Wenn es offiziell ein Bausatz ist, sehe ich keinen Grund, warum man die 
Anleitung nicht dazu packen soll.

von joini (Gast)


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Hallo Winfried,

danke für Deine Antwort!

Werde mal versuchen, ob ich über KEMO an Informationen komme. Die 
stellen schließlich tausende von Bausätzen her.... ;-)

Weiterhin:
Nuja, wenn nur EIN Bauteil eingelötet wird, kann es den Anschein einer 
Umgehung des Gesetztes erwecken, das sehe ich ein....

Mit der Uhr meine ich folgendes: So wie ich es verstanden habe, sind 
elektronische Geräte, die in anderen "Gehäusen" verbaut sind (siehe oben 
"Teddybär mit Brummelektronik") nicht anmeldepflichtig. Sofern, bei 
Defekt der Elektronik, das ganze "restliche Ding" weiterhin gebraucht 
werden kann. D.h. geht meine Elektronik kaputt, ist immernoch die Uhr in 
Funktion ;-)

Mit meiner Elektronik ist das nicht so einfacht: Ich habe schon einige 
Mitbewerber, die nur darauf warten, daß ich einen Fehler mache :-0 
Kannst es Dir mal ansehen (möchte aber beteuern, daß ich hier KEINE 
Werbung machen will ! ): www.colloidmaster.de
Die alteingesessenen Firmen die ein ähnliches Produkt verkaufen, ruhen 
sich auf Technik von 1997 aus. Ich habe die ganze Sache neu überdacht 
und entsprechend intelligent gesteuert. Das schmeckt denen nicht 
wirklich... ;-)

Melde mich dann aber mit der Aussage von KEMO. Wenn ich eine bekomme....

Grüße aus Isselburg!
Joini

von Thomas B. (escamoteur)


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Hat denn einer von Euch schon Erfahrungen gemacht, wie hoch die Strafe 
ausfällt wenn man nicht anmeldet?

Gruß
Tom

von joini (Gast)


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Hallo!

Also ich bisher nicht. Hab aber auch keine Lust drauf, für etwas zu 
bezahlen, was ich als reinen Schw.....achsinn ansehe. Die Leute, die ne 
gute Idee haben um das Bruttosozialprodukt anzukurbeln, bremst man schon 
am Start aus.... ;-(

Ich glaube, am Schlimmsten werden die Mitbewerber sein. Die sind über 
jeden froh, der ihnen nicht dazwischenfunkt. Glaubts Du nicht auch?

Schade, den Chef von KEMO erreiche ich erst morgen.

Grüße!

Joini

von GastGast (Gast)


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Das ElektroG hat mir, seit es das gibt, so den Spaß verdorben, dass ich 
mit der Idee, selbstentwickelte Elektronik zu verkaufen, so-gut-wie 
abgeschlossen habe.

Ich hab langsam keine Lust mehr auf den Unsinn ...

Evtl sollte man versuchen, innovative Elektronik zu entwickeln und die 
dann an einen größeren Hersteller weiterzuverkaufen ...

von joini (Gast)


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Hi GastGast!

Du sagst es. Hab einiges entwickelt und es vor dem Verkauf als 
Gebrauchsmuster angemeldet. Kostet nur 40 Euronen. Das gleiche hab ich 
jetzt für dieses und mein letztes Projet gemacht. Hab damals ein 
Gebrauchsmuster an Microeletronic verkauft. Die haben damals die 
Funksteckdosen an die Baumärkte verkauft. Hat vor Steuer 5000,00 DM 
gebracht, gekostet hats mich 35,00 ;-). Mein vorletztes Projekt ging in 
die Schweiz, hat knapp 2000 Euros gebracht, naja und das jetztige werde 
ich wohl auch verkaufen ohne es selber zu vermarkten..... scheint sich 
wirklich nicht zu lohnen. Es sei denn, wir tun uns mit ein paar 
Interessenten zusammen. Es gibt viele Tüfftler, die sich heute nen Euro 
nebenbei verdienen MÜSSEN aber durch so eine Ka....cke augebremst 
werden. Wir sollten mal definitiv über einen solchen Zusammenschluß 
nachdenken. Ich könnte mir vorstellen, daß einige dabei sind. Wenn man 
dann nur noch einen überschaubaren Bruchteil von diesem ganzen 
"Zwangsgeld" zahlen muß? Ist echt ne Überlegung wert und ich würde mich 
reinhängen und den Anfang machen.
HABT IHR DAS GEHÖRT, IHR BEGNADETEN TÜFFTLER?
Sagts weiter und schreibt mir vielleicht ne Mail.
Hier im Forum würde das wohl den Rahmen sprengen, denke ich.
Ich gebe hier einfach mal meine Mail an und hoffe, das ist ok so.
===>kogosiätgmailpunktcom<===
Mal sehen was draus wird....
Grüße!
Joini

von Thomas B. (escamoteur)


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@Joini: Mach doch mal nen neuen Thread auf in dem wir das wie und was 
einer solchen Kooperation diskutieren können.

Gruß
Tom

von joini (Gast)


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Hiauch!
Okidoki, werd ich machen. Wäre prima, wenns was werden würde. Vielleicht 
ist es einfache als wir denken. Wenn wir erstmal das Juristendeutsch auf 
den Tüfftlerlevel gebracht haben... :-)

Hab gleich Feierabend und werd mich mal heuteabend dransetzen. Meine 
Lieblingsrfau wird sich freuen, wenn ich mal nicht vorm TV sitze...lol.

Grüße!
Joini

von Ralf K. (joini)


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Nudenn, es ist vollbracht!

Neuer Threat im Forum ---> MARKT  mit dem Thema "Zusammenschluß für 
WEEE"

Joini

von Ralf K. (joini)


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Ok hab nen neue Thread im Forum MARKT aufgemacht mit dem Titel 
"Zusammenschluß für WEEE"

Hoffe es hat geklappt!

joini

von Thomas B. (escamoteur)


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Komisch, ich kann den Thread nicht sehen.
Tom

von Winfried (Gast)


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Mach doch mal einen Link zum neuen Thread hierher, ich kann nämlich auch 
nichts finden.

von jl (Gast)


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Offtopic

@joini:
  mach mal ne Rechtschreibkorrektur auf deiner Seite :-)

von joini (Gast)


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Hi Leute,

jetzt hab ich mir nWolf geschrieben und nichts ist zu sehen... :-(
Weiss auch nicht, wo es geblieben ist. Muß wohl nochmal anfangen, nur 
heute klappts nicht mehr. Ich bleib aber dran und machs nochmal.
Wird der Text erst Korrekturgelesen bevor er ins Forum kommt?
Ich schreib ihn morgen nochmal und setz ihn dann rein.
Bis denne!
Joini

von Joini (Gast)


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Moin!

Jetzt ist er eröffnet, im Forum AUSBILDUNG & BERUF

Thema: 2010 EAR WEEE KOOPERATION

Werde täglich mehrmals reinschauen und mich so rasch wie möglich melden!

Schönen Tag!

Joini

von Winfried (Gast)


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Hier mal der direkte Link:
Beitrag "2010 EAR WEEE KOOPERATION"

von Boris (Gast)


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Hallöchen,

wollte mich mal kurz erkundigen, wie der Stand der Dinge ist.
Habe auf meinem Rechercheweg eine PDf gefunden, die ich als interessant 
befinde, sie scheint dem Kleinserienfertiger einen gewissen Spielraum 
einzuräumen, was die Erhebung von Gebühren betrifft.

http://take-e-way.de/fileadmin/user_upload/EletroG-Kostenverordnung_2010-03.pdf

Nun liest sich die PDF für mich so, dass ich (viele andere wohl auch) 
sich zwar um die Gebühren drücken können, was aber ist mit der 
Abholanordnung bzw. die Verpflichtung, einen entsprechenden Container 
entsorgen zu lassen?

Ich rechne im Rahmen meiner Tätigkeit mit Umsätzen um die 4000 Euro 
p.A., Gewinne ca. 50 % der Umsätze. Ich kann dann schlecht einen 
Container entsorgen lassen und dafür 8000 Euro auf den Tisch legen.

Ebenso verhällt es sich mit der Sicherheitsleistung, die können sich 
schnell mal zwischne 1000 und 2000 Euro bewegen, wohingegen die 
Entsorgungskosten meiner Geräte mit vielleicht 30-50 Euro p.A. zu Buche 
schlagen.

Würde mich über Feedback freuen, auch gerne per Email an:

krones (- a  t -) geolabs.de

Viele Grüße,

Boris

von Guido Körber (Gast)


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Falls Du glaubst, dass irgend einen Politiker so eine realistische 
Rechnung beeindruckt, liegst Du falsch. Das ElektroG ist so pervers 
weltfremd wie es aussieht, auf Kleinunternehmer wird keine Rücksicht 
genommen.

von Boris K. (bkrones)


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Bedeutet das jetzt im Klartext, dass ich vielleicht um die Gebühren 
herumkomme, aber dennoch in die Verpflichtung genommen werden kann, für 
einige Tausend Euro einen Container entsorgen zu lassen?

von Winfried (Gast)


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Wenn du unter 30 Kg pro Jahr in den Umlauf bringst, sind die Gebühren ja 
relativ gering (kleiner Härtefall). Du brauchst aber trotzdem 
take-e-way, weil dich die Entsorgung der Container natürlich treffen 
kann.

Welchen Gewinn/Umsatz du machst, ist unerheblich beim ElektroG. Du 
darfst es auch gerne verschenken und musst trotzdem bezahlen.

von Winfried (Gast)


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von Boris K. (bkrones)


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Oh man(n).

Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch etwas 
zu sagen hat. Ich denke, mir geht es so, wie vielen Anderen. Eine gute 
Idee scheint keine Rolle mehr zu spielen.
Ich neige dazu, meine Waren nur noch an B2B Kunden abzugeben, ob meine 
Erklärung zur Glaubhaftmachung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (B2B) 
dort Anklang findet, scheint wieder eine andere Frage zu sein.

Ich bekomme echt Tränen in den Augen wenn ich daran denke, dass meine 
Geschäftsideen durch solche EU Direktiven bereits zum Scheitern 
verurteilt werden.

von cris (Gast)


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Hallo;

ich habe eine frage : wie lange dauert  Weee registrierungsverfahren?
5-6 woche ( take e way sagen 5-6 woche ) oder monate ?

danke

von Martin (Gast)


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... Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch 
etwas
zu sagen hat. ...

Wieso BVG? Verstehe ich nicht. Das BVG ist doch Bestandteil dieses 
Staates. Wenn sich etwas ändern soll, dann müssen die Betroffenen die 
Dinge schon selbst in die Hand nehmen.

von Winfried (Gast)


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Ich denke, dass die Lage sich inzwischen normalisiert hat und die 
Anmeldung innerhalb weniger Wochen erledigt ist. Take-E-Way sowieso, das 
ist ja keine Behörde.

von Guido Körber (Gast)


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Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich, 
interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich 
eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie 
PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu 
werden.

von Boris (Gast)


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Ich habe mir mal erlaubt, auch wenn ich die Erfolgschancen als eher 
gering einschätze, einen großen Härtefallantrag zu stellen.

Unter anderem habe ich auch darauf hingewiesen, dass die GPS 
Fahrzeugortungsgeräte / Flottenmanagementgeräte, die ich zu importieren 
gedenke, bei einem Fahrzeug für Privatkunden wenig Sinn machen würde.

Ähnlich wie 19 Zoll Einschubracks, die bei Privatkunden eher selten zu 
finden sind, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass ein 
Privatmensch nach BGB sowas zuhause hat.

Ausserdem habe ich angesprochen, dass die Geräte schon aufgrund ihrer 
Namensgebung in Fahrzeuge verbaut werden. Sie wären daher Teil eines 
Gerätes, was nicht in den Geltungsbereich der ElektroG fallen.

Ich bin mal auf den Ausgang gespannt.

Hat jemand Erfahrung bei derartigen Anträgen?

Viele Grüße,

Boris

Guido Körber schrieb:
> Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich,
> interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich
> eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie
> PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu
> werden.
>
>
>
>
>
>     Beitrag melden | Bearbeiten | Löschen |

von Peter M. (hames)


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Guten Abend,

Frage Nummer eins:
Gibt es eigentlich handfeste Fälle von Abmahnung von Seiten der EAR?
Dass sich Konkurrenten (besonders Online Shop Besitzer) gegenseitig 
abmahnen kann ich verstehen, aber wurde jemand von euch schon von der 
EAR (oder eher dem Umweltbundesamt) abgemahnt, weil er in kleinen Mengen 
nicht registrierte Elektronik verkauft hat (nicht auf Ebay...)?

Frage Nummer zwei:
Gibt es inzwischen funktionierende Vereinigungen für Kleinunternehmer, 
in denen man sich die WEEE kosten teilt?
Ich kenne nur http://www.garantiesystem-altgeraete.de/ was mit 200€ pro 
Jahr auch sehr teuer ist.

Frage Nummer drei:
Was ist mit dem "großen Härtefall"? Dann müsste man ja von den Gebühren 
befreit werden. Trifft der auf jemanden hier zu?

Soweit so gut,

Grüße, Hames

P.S. Auf der einen Seite ist es ja gut, dass es ein Gesetz gibt um den 
Elektroschrott einzudämmen, auf der anderen Seite kann ich kaum glauben 
wie abstrus dieser ganze EAR Verein ist (Container Lotto...) und wie 
sehr Kleinunternehmer hier fertig gemacht wird. Leider weiß der 
Normalbürger (Mich bis vor wenigen Stunden eingeschlossen) nichts davon. 
Dementsprechend wird sich die Situtation für Kleinstunternehmer nicht 
verbessern, da einfach der Druck der Bevölkerung fehlt und dar Problem 
vielleicht auch zu wenig angesprochen wird.

von moto86 (Gast)


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Ich möchte den Thread mal kurz aufgreifen um eine allgemeine Frage zu 
stellen: Wenn ich ein Kleinunternehmen in Deutschland eröffne, meine 
Geräte hier baue aber NICHT in die EU verkaufe - muss ich mir dann um 
die ganze WEEE-Chose Gedanken machen? Geht es dabei nur um den Verkauf 
der Produkte oder auch um den Herstellungsstandort?

von Winfried (Gast)


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Es geht um das Inverkehrbringen, nicht um den Ort der Herstellung. 
Insofern dürfte das vermutlich kein Problem sein.

von Martin (Gast)


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Ich kann nur jedem Raten meldet euch bei Take-E-way oder sonstigen 
Unternehmen an, die Probleme mit dem Umweltamt sind kein Spass.

Mir ist derzeit eine Firma bekannt die da mächtige Probleme hat da sie 
schon Jahrelang in Deutschland verkauft hat und überhaupt nicht 
registriert war (man sieht es geht, aber wenn die Lawine abgeht gibt's 
mächtig Probleme)
Dagegen sind die paar hunderter ein Klacks!

Alternativ sucht man sich eine andere Firma und verkauft die Produkte 
halt über eine andere Firma und die brandet das Produkt halt 
dementsprechend.

Das ist wie ein Lotto-6er die Chance ist gering aber wenn er kommt dann 
geht's ab.

von Christian D. (christian_d898)


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hat mal jemand ein Angebot von einem Regierungsdienstleister bekommen?
Ich hab mal wo angefragt, die wollten 700 Euro pro Jahr. plus der 
Müllmenge.
Der war aber ganz scharf drauf mir den vertrag zu vekaufen und hat mich 
5 mal die Woche angerufen. EAR sagte am Telefon, Eine Bürgschaft beim 
Amtsgericht sei die günstigste Lösung. aber ich hab erst mal bei der 
Bank gefragt, die sagt das macht die R&V-Versicherung, und deren 
mindestgebühren sind 500 Euro... kennt Jemand eine Versicherung die eine 
Bürgschaft für angemesse Gebühren macht?

Wir haben zwar noch nichts in D verkauft, aber wir haben uns bei einem 
Onlineshop registriert, und der Shop droht damit uns gleich wieder 
rauszuwerfen. Da er aber eh noch nichts verkauft hat wäre das jetzt 
vieleicht auch das kleinere Übel ...

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