Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik WEEE und ElektroG für Kleinserien


von Ron (Gast)


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Hallo

Habe mal ein wenig gegooled und nichts wirklich hilfreiches zum Thema
gefunden. Ich will einfach nur ein paar Kleinserien von
Eigenentwicklungen verticken.

Gibt's da eigentlich (inzwischen) eine Regelung für Kleinmengen? Und
wenn ja, wie groß ist eine Kleinmenge?

Kann doch irgendwie nicht Sinn der Sache zu sein, angesichts der
Arbeitslosenzahlen Jung-, Hobby- und Kleinunternehmer dermaßen vom
Markt fernzuhalten, wenn man ein paar Teile verkaufen will und sich für
viel Geld registrieren lassen muß und ein nicht überschaubares
Bürökraten-Beamten-Verwaltungsmonster mit regelmäßigen Berichten zu
füttern hat.

Oder wie umgeht Ihr das Problem? Hier im Shop gibt's ja auch
Fertiggeräte, die meinem Verständnis nach eigentlich registriert werden
müßten. Bei e..y wartet scheinbar auch jeder nur darauf abgemahnt zu
werden, wenn man sich die Vielzahl an Angeboten ohne Kennzeichnung
ansieht. Nicht daß ich da jetzt wen auf Ideen bringen will, aber ich
habe keine Lust darauf den 'Freiherren' dieses Landes mein Geld in
den Rachen zu schmeißen.

von Jörg S. (Gast)


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von Gerd V. (gerald)


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Hallo Ron,

ich steh auch vor dem Problem.
Habe mal bei dem "Verein" angerufen und mich telefonisch beraten
lassen.
Lustig war, dass im Hintergrund munter Kinder laut spielten.
Doch kein grosser Verein?
Angeblich managen den ganzen Laden nur 16 Mitarbeiter.
Meine Frage war dann darauf, wofür dann die hohen Gebühren verwendet
werden.
Antwort: die Software zum Bearbeiten der Kundendatei wäre so
teuer....deshalb.
Die HP verschlinge auch Unsummen.
Mein Angot, ich mache die HP für die Hälfte wollte er aber nicht hören
bzw. reagierte nicht darauf.
Will sagen, lauter faule Ausreden ......

Der GF dieser neuen Behörde -wollte er aber so nicht hören, da
Stiftung- meinte, man müsse sich auf jeden Fall registrieren lassen und
jedes einzelne Produkt registrien lassen, dafür die entsprechende Gebühr
zahlen und bei der Schrottlotterie mitmachen.
Das Gewicht und Grösse spiele keine Rolle, alles muss bezahlt und die
Gebühren treuhänderisch hinterlegt werden, auch wenn es nur wenige
Gramm an Gewicht  pro Jahr sind.
Stiftungsgründer sind vor allem die Hersteller der
Weissgeräteindustrie, reicht denen anscheinend nicht, dass sie an ihren
Waschmaschinen genug verdienen.
Für Weissgeräte fallen auch jährlich nur ca. 120€ pro Tonne an Gebühren
an, dagegen für reine Elektronikplatinen wesentlich höher, darüber liess
sich der GF nicht so genau aus ...man müsse erst das Produkt prüfen
...und das kostet.

Hab schon überlegt, dazu mal einen Gegenverein zu gründen für
Kleinstunternehmer, wo nur einmal die unverschämt hohe Grundgebühr
anfällt und dann alle Produkte von Kleinstunternehmer registriert
werden und gegen diesen Wucherverein vertreten werden, notfalls mit
Anwälten.
Wäre das ein Weg?

Gruss

Gerd

von Ron (Gast)


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Ja, das ist wie http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11 und
http://elektrog.blog.de/ - nicht mal heiße Luft und keine Hilfe

von Jojo S. (Gast)


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auf der Homepage von diesem Forum stehen etwas tiefer auch einige Links
unter :
ElektroG - das Aus für Kleinunternehmer?

von Franz (Gast)


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Das ElektroG regelt lediglich die Herstellung von Elektronik, nicht aber
dessen Verkauf.
Wenn Du also nen EBay Shop hast, dann verkauf Deine Dinger dort
einfach. Du hast Sie
natürlich nicht selber hergestellt*g*

von alpha (Gast)


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??? Und wer haftet für die Entsorgung? Wer das macht riskiert maximal
eine Verurteilung wegen Betrugs, Steuerhinterziehung etc. So dumm
werden die nicht sein...

von Jörg S. (Gast)


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Und was sagst du wenn einer fragt wo das das Zeug her kommt?

von Mike (Gast)


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@Jörg S.

Dachbodenfund!

von Gerd V. (gerald)


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@ Ron,
klar wenn so an die Sache rangehst gibt es natürlich heisse Luft.
War auf den besagten Seiten, ich fand manches nicht schlecht.
Hast das Gerichtsurteil gesehen?
Eines fand ich nicht gut, wollte Mirglied werden, aber konnte nichts
von Kosten usw. nachlesen.
Blauen Dunst macht schon EAR, also doch nicht angemeldet.

@ Franz,
na wenn es so einfach wäre, wäre ja alles klar, bloss so ist es halt
nicht, lies mal genauer nach.
So wie es jetzt im Moment ist, hat EAR recht und du zahlst IMMER!!!

Gruss

Gerd

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Gerd, von welchem Verein redest du?

von Gerd V. (gerald)


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Hallo Andreas,

von dem habe ich geredet http://www.vereinigung-mb.de/

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Das hier meinte ich:

"Lustig war, dass im Hintergrund munter Kinder laut spielten.
Doch kein grosser Verein?
Angeblich managen den ganzen Laden nur 16 Mitarbeiter.
Meine Frage war dann darauf, wofür dann die hohen Gebühren verwendet
werden."

von Gerd V. (gerald)


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@ Andreas,

den "Verein" meinte ich oben http://www.stiftung-ear.de/

von semmelmann (Gast)


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Wie wäre denn, wenn mehrere Klein(st)unternehmer eine größere Firma
gründen, über die sie dann ihre Produkte verkaufen. Wenn genug
mitmachen, dann werden die Kosten doch recht gut verteilt. Wenn man sie
schon nicht umgehen kann, kann man sie ja teilen...

von Gerd V. (gerald)


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@ semmelmann,

war doch mein Vorschlag.

Ich mache mit.

Gruss

Gerd

von Dennis Kleine-Beck (Gast)


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Hallo,

was kostet eigentlich so eine Erstregistrierung für ein Produkt "all
inclusive"?

Dennis

von Franz (Gast)


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Na ,das sollte jetzt kein Großaufruf zum Betrug sein. Mein "Hinweis"
richtet sich eher an die Leute die pro Jahr ein Paar Schaltungen bei
EBay verkaufen. Und wenn jemand diese Schaltung eben nicht hergestellt
hat, so ist er eben nicht Hergsteller gem. ElektroG. In wieweit der
Verkäufer dann verpflichtet ist nachzuweisen wo er die Ware her hat,da

bin ich mir selber noch nicht so richtig schlüßig. Ich Vermute einmal,
wenn der Verdacht auf Hehlerware durch die Polizei fällt ,dann wird man
erst auufgefordert ,die Herkunft nachzuweisen. Und ein Dachbodenfund ist
bei ca. 50 Schaltungen pro Jahr durchaus glaubhaft.
Es soll ja auf so manchen Dachböden kleine Heinzelmännchen geben, die
heimlich , Schaltungen ätzen und löten g. Wenn der Dachbodenbesitzer
davon ja nichts weis ,kann er doch auch nichts dafür ,oder ?
Hinzu kommt noch ,das bei einem Privatverkauf das ElektroG schon
garnicht gilt. So lange es nicht an 10.000 Stücke pro Jahr sind ,
lassen sich Kleinstmengen auch Privat verkaufen. Man muß nur eben
darauf hinweisen ,das es Privatverkäufe sind.

von Ron (Gast)


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Sagen, es sei ein Dachbodenfund oder so ist die typische e..y Weise,
sich vor allem wie auch Garantie, Rechnung, MwSt usw. zu drücken. Das
mag ja gehen, weil da nur das Finanzamt hinter her ist und die haben
was anderes zu tun. Aber an WEEE werden sich Abmahnanwälte schadlos
halten, weil man da so gut mit Wettbewerb und so kommen kann (egal, ob
er vorhanden ist). Also das ist mir zu heiß und zu unseriös.

Es gibt ja schon http://www.take-e-way.de und die wollen ja wohl für
die Kunden alles übernehmen aber auch da ist nichts gewinnbringendes an
Infos nachzulesen (außer kernige Werbebotschaften) und von Kosten schon
gar nicht. Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, daß viele
Mitreden und keiner was weiß.

Ich wäre ja auch bereit, eine angemessen (!) Summe zu bezahlen, aber
ich habe keine Lust jedes Einzelprodukt meiner Kleinserien absegnen zu
lassen und für jedes Milligramm Blei oder sonst was Buch zu führen. Das
Übersteigt die Verhältnismäßigkeit, die bei einem Multi aus dem Bereich
des Comsumersegments kein Problem sein mag.

Außerdem ist es schon eine Frechheit, wenn man zwar bei EAR vier
Möglichkeiten hat, den Hersteller zu einer Registrierungsnummer
nachzuforschen, aber keine davon in einem Browser mit akzeptablen
Sicherheitseinstellungen funktioniert und man dann ein Java-Teil von
1,8 MB herunter laden muß, um eine popelige (und unkomfortable)
Datenbankabfrage durchzuführen. Ich frage mich, wie andere Webseiten
das so einfach hinbekommen, ohne Geld dafür zu bekommen ;-)

von Ron (Gast)


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@Franz
Das ist jetzt off-topic, aber da ich krieg SONEN Hals...: Privatverkauf
gibt's da nicht. Wenn Du da zwei gleiche Teile hast . egal von was,
kannst Du das schon nicht mehr als Privat deklarieren - egal, wie oft
das bei Auktionen gemacht wird und wie sehr man das beteuert und rein
schreibt. Und ein Dachbodenfund ist auch nicht glaubhaft. Nicht mal bei
einem Teil, wenn es sich dabei um was relativ neues handelt. Ne, da
steigt Dir ganz schnell eine Latte von Ämtern aufs Dach und ein Kunde
bzw. "Mitbewerber", der Dich nicht leiden will hat Dich schnell ans
Messer geliefert.

Und mit der (nicht-) Herstellung von E-Geräten hat das Gesetzt auch
nichts zu tun, sondern es geht um die "Erst-In-Verkehrbringung" oder
so. bei WEEE sind auch Importeure Hersteller im Sinne der Verordnung.
Viel Spaß beim Erklären, daß Du nicht weißt, wo Dein Produkt herkommt,
wenn Du die erste Abmahnung bekommst.

Es geht mir nicht um illegale Wege, sondern darum, eine legale aber
faire und praktikable Lösung für Kleinmengen zu finden.

von Gerd V. (gerald)


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@ Ron,

mir fällt gerade ein, dass die Verordnung nicht gilt, wenn man direkt
an die Industrie für stationäre Anlagen liefert ...nach Auskunft von
EAR.

von Jörg S. (Gast)


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Sicher gibt es Ausnahmen. Z.B. sind ja auch Autoradios ausgenommen, nur
leider bringen einem diese Ausnahmen i.d.R. nichts.

von Franz (Gast)


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@Ron;

Es kommt ziemlich oft vor ,das Privatleute auch mehrere Teile
verkaufen. Die Grenze zwischen Privat und Gewerblich ,wird alleine
durch den Umfang gesetzt. Sonst würde ich mich ja schon strafbar machen
,wenn meine 50 alte paar Socken da verkaufe,die
mir einfach nicht mehr passen. Auch werden bei EBay sehr oft
Elektroartikel verkauft, die jemand sich erst vor kurzem gekauft hat
und dann verkauft  ,weil sich später herausgestellt hat ,das der
eigendliche Verkäufer damit nichts anfangen kann. Dass können zumteil
auch
hochwertige Autos oder soetwas sein.

Kleinsthersteller verkaufen meistends Artikel(Programmer
Boards,Modeleisenbahnsteuerungen,e.t.c.) an Hobbyelektroniker und
Bastler. Großkonzerne dürften sich dadurch wohl nicht gestört fühlen,
da diese einen ganz anderen Markt haben. Wenn die Gewerbeaufsicht
dann der Meinung ist ,das es dann doch ein Gewerbe ist ,dann kriegt man
meistends eine Aufforderung ,das man doch bitte ein Gewerbe anmelden
soll und eine Steuererklärung. Wenn man es dann unterläßt ,dann folgen
erst Strafen!!!! In diesem Falle greift natürlich
auch das ElektroG!!!!!!!
Und wenn ich die teile von Flohmärkten oder so kaufe und die bei Ebay
dann verkaufe, dann ist es zwar gewerblich,aber selbst alte Fernseher
fallen dann nicht unter das ElektroG, da ja nur weiterverkauft und
nichts hergestellt wird.

Eine weitere "Möglichkeit":
Da ein Gesetz immer nur dann wirken kann,ab dem Zeitpunkt wo es
erlassen worden ist ,gilt es natürlich nicht für Dinge die davor
passiert sind. Alle Plantienen sind also generell vor dem Jahr 2005
gefertigt worden ,wenn jemand dannach fragt g. Natürlich
dürfen dann nicht die neuesten DSP 's verbaut werden.

Was auch geht ,ist der Verkauf eines Bausatzes. Ein Gerät zählt als
Bausatz ,wenn der Käufer etwas zusammenbauen muß ,um es in Betrieb zu
nehmen. Man könnte quasie eine fertige Platine anbieten ,wo lediglich
nur ein Wieerstand verlötet werden muß ,damit das Ding läuft. Schon
zählt es nicht mehr als Elektrogerät.

Wie Ihr seht ,ist ein Gesetz immer eine Auslegungssache ,die man
entweder zu deren oder deren Gunsten auslegen kann.

von Wolfgang (Gast)


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Hallo,

auch ich habe mich mit dem ElektroG beschäftigt. Das Sschlimme ist, es
geht ganz einfach besser: Siehe Schweiz. Dort kann man sich kostenlos
registrieren und muß dann pro verkauftem Gerät einen "vorgezogene
Entsorgungsbeitrag" bezahlen, der aber angemessen ist. Bei einer
kleinen Schaltung kann man ab ca. 50 Cent davonkommen ...

Kaum zu glauben ist, was der deutsche Irrsinn dagegen produziert hat.

Gruß

Wolfgang
--
www.ibweinmann.de
Brushless Development Kit

von Ron (Gast)


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@Franz

Da stimmt leider vieles nicht.

Gewerblichhat nichts mit Menge zu tun. Private Webseitenberteiber sind
nicht privat, wenn sie eine einzige Werbung zu Amazon oder so haben.
Händler bei Auktionen sind gwerblich, wenn sie Neuware offerieren oder
die Anzahl der Verkäufe darauf hinweisen. Ein Powerseller wird nicht
behaupten können, er macht das aus Spaß - oder wird echte
Beweisprobleme bekommen.
Klar kann man ein neuwertiges Gerät verkaufen. Und 50 Paar alte Socken.
Aber nicht 3x das gleiche neue Gerät. Da kann man nicht erklären, warum
man davon drei (angeblich falsche) hat. Und das Gewerbeamt interessiert
es vermutlich am allerwenigsten und wenn sind die Ordnungsgelder
überschaubar. Aber als (in-) offizieller Gewerbetreibender bist Du
verpflichtet, Dich an das Fernabsatzgesetzt zu halten, kannst nicht
unversichert versenden und mußt eine Rechnung ausstellen. Das ist
Betrug gegenüber dem Kunden.
Wenn ein Kunde mal Dir krumm kommt, hast Du ganz schnell dessen Anwalt
und den Verbraucherschutz am Hals. Und wenn ein Mitbewerber Dir dumm
kommt, wird's noch teurer. Da kannst Du dann nicht dmait kommen, daß
Du ja nur Hobbykunden belieferst. Vollkommen uninteressant.
Großkonzerne stören sich da auch nie dran. Es sind die Anwälte von noch
viel kleineren Firmen, als man selbst eine ist, die dicke Kohle
scheffeln.

Bausätze zu verscherbeln ist eine Lösung, die ich bisher gehe, die aber
unbefriedigend ist, denn es gibt auch Leute, die wollen was von mir
haben, greifen aber nicht zum Lötkolben.

Die Frage ist vielleicht, wie ein Bausatz wirklich deklariert werden
kann. Ob da ein Widerstand reicht oder das nicht montierte Gehäuse oder
ein paar Steckerbrücken wäre wirklich mal zu klären.

@Wolfgang
Das mit Schweiz ist interessant. Firmensitze lassen sich ja auch
verlegen. Aber CH ist dummerweise keine EU. Da muß man mal schauen, was
passiert, wenn man nach EU liefert.

von crazy horse (Gast)


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tja, dass wäre für Deutschland zu einfach, wir machen das ordentlich
:-(
Und es wäre so einfach und gerecht, wenn du was verkaufst, zahlst du
deinen Obulus dafür (und schlägst diesen Betrag natürlich auf den
Verkaufspreis auf), fertig.

von Ron (Gast)


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Die Schweizer haben's drauf:
http://www.sens.ch/wDeutsch/hersteller/index.php
Ist auf den ersten Blick wirklich einfach und preis*wert*: Je nach
Gerät und VK-Preis gibt's ne Gebühr von 0,- CHF bis 2,- für
durchschnittliche IT-Geräte z. B.:
http://extranet.swico.ch/swiconet/default.asp?rq_AppId=31303030&rq_TargetId=31303034&rq_Template=696E7465726E616C2F6C61796F75742F766D2F68746D6C2F64656661756C742F6672616D65732F73746167652E766D

Wäre das schön, wenn man doch auch hierzulande mal so einfach und
arbeitsmarktfreundlich denken könnte.

von Franz (Gast)


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(Das ist kein Aufruf zu Straftaten ,sondern nur eine Darstellung, wie
ich die aktuelle Situation vermute!!!! )


 Ich sehe bei Ebay hunderte von Verkäufen, wo ich einfach mal vermute
,das der Verkäufer auch Hersteller ist. Die
Stückzahlen lassen mich aber behaupten, das die Verkäufer bestimmt
nicht ordnungsgemäß nach dem ElektroG handeln,
da hier  ein ordnungsgemäßes Handeln nach ElektroG mehr Verlußt als
Gewinn für den Verkäufer ergeben wird. Und einige
erkenne ich an dem Namen immer wieder. Ich glaube ,das eine Behörde die
aus ein paar Leuten besteht nicht die Möglichkeit hat:

a) alle Verkäufe zu prüfen.
b) zu belegen, das Verkäufer dann auch Hersteller ist.

daraus schätze ich, das die Chance erwischt und belangt zu werden doch
sehr gering ist. Ein ordnungsgemäßes handeln nach ElektroG
ist mit sicherheit teuerer, als das Bußgeld was jemand bezahlen muß
wenn er "erwischt" wird. Zudem muß der Verkäufer als
Hersteller überführt werden. Das gestaltet sich als sehr schwierig wenn
der Verkäufer dann mauert und nicht sagt, wo er die Teile her
hat. Und laut unsererer Rechtsprechung muß sich niemand selber belasten
und kann hier auch nicht zur Aussage gezwungen werden.
Dazu müßte das Gericht konkret nachweisen ,das der Verkäufer das
Produkt zum ersten mal in Verkehr gebracht hat. Das könnte
z.B.geschehen, wenn der Gesetzgeber(per. Hausdurchsuchung) in einer
Immobilie des Verdächtigen eine Werkstadt zur Fertigung findet, mit
Schaltplänen und Prototypen e.t.c.. In diesem Falle währe er überführt.
Aber Hausdurchsuchungen werden nur bei Straftaten ab einem
bestimmten Grad gemacht ,aber nicht bei Ordnungswiederigkeiten. Wenn
man dann zu zweit ist, ist dieser Nachwei(auch bei H.D.) unmöglich, da
die erste Person die Werkstadt führt und die zweite Person das
Vertriebslager. Da hier nur die Person die vertreibt
bekannt ist ,wird man bei dieser Person auch keine Gegenstände finden
,die zur Fertigung dienen.

Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung handeln meist richtig
nach ElektroG da sie es sich leisten können. Hier würde es
auch sehr schwehr werden die Strukturen zu verschleiern.

von Ingo (Gast)


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Weiss jemand, wie das in Belgien gelöst ist?

von Wolfgang (Gast)


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@@Franz
"Das mit Schweiz ist interessant. Firmensitze lassen sich ja auch
verlegen. Aber CH ist dummerweise keine EU. Da muß man mal schauen,
was
passiert, wenn man nach EU liefert."

Das mit der Schweiz bringt Dir nur etwas für die Geräte, die Du dorthin
lieferst. Ein vorgetäuschter Firmensitz in der Schweit bringt für die
deutsche Schwachsinnslösung nichts. Wenn Du hier ein GErät in Umlauf
bringst ist die EAR zuständig - egal ob Du Deutscher oder Schweizer
bist.

Gruß

Wolfgang
--
www.ibweinmann.de

von ROn (Gast)


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@Franz

Keinen interessiert, was EAR macht. Deren Bußgelder sind bestimmt nicht
der Reder wert. Aber Dein Mitbewerber verschickt ganz schnell
Abmahnungen. Da geht es dann um €5.000 Streitwert und nicht weniger,
dmait das ganze vor Gericht schön teuer wird und der Anwalt was
verdient. DAS sind die Probleme. Und Beweise müssen nicht immer
vorhanden sein. Da reicht auch durchaus der Anschein - bei der
Abmahnung sowieso unwichtig. Der Händler bringt es in Verkehr - er hat
die NachweisPFLICHT, wenn nicht: Abmahnung. Und nur, weil alle
schneller Auto fahren, als erlaubt, heißt das nicht, daß es korrekt
ist.

Ich will rechtssicherheit für mein Gewerbe und ruhig schlafen können -
egal, was die anderen machen. Auch das muß gehen und zwar ohne, daß ich
daran pleite gehe, bzw. gar nicht erst anfangen muß.
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/anwendungsbereich_elektrog/#fragen612
liefert ja eigentlich schon ein paar Schupflöcher, wenn man keine
Anleitung beipackt, das Gehäuse separat verkauft und ein IC einstecken
muß oder zwei Kabel anlöten, sollte man sicher sein, aber im Gesetzt
http://www.stiftung-ear.de/e47/e572/e580/e594/050316elektrog_ger.pdf
steht eine derartige Klausel gar nicht drin und das ist, worauf sich
ein Abmahnanwalt beruft.

von Andi (Gast)


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@Wolfgang

Wenn das Gerät in der Schweiz hergestellt wird, und von dort per Ebay
nach Deutschland verkauft wird, sollte es doch keine Probleme geben,
oder?

von Michael (Gast)


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Egal ob du Hersteller oder Importeur bist, es gelten die gleichen
Regeln.
Jeder Importeur der in Deutschland ein Gerät verkauft ist genauso
verpflichtet sich zu registrieren.

von Andi (Gast)


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Aber bei einem Ebay Kauf aus dem Ausland sind die Importeure doch die
Kunden selber, und die müssen doch höchstens die MWSt zusätzlich
bezahlen.

von Thomas O. (Gast)


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Vielleicht könnte man dazuschreiben das das Gerät für den Einsatz in KFz
s gedacht ist. Was der Käufer damit macht ist nicht dem Verkäufer sein
Problem. Geräte für Kraftfahrzeuge sind von der ganzen Regelung
ausgenommen weil die Fahrzeughersteller für die Entsorgung zuständig
sind und auch alle Geräte entsorgen müssen die da dazugehören z.B.
Autoradios, Steuergeräte, Wischermotoren.....

von Rolf Magnus (Gast)


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Dann erklär mal, wie du auf die Idee gekommen bist, eine
Modelleisenbahnsteuerung für's Auto zu bauen ;-)

von Thomas O. (Gast)


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Phantasie

von Dennis Kleine-Beck (Gast)


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Für Automotive (zumindest Hersteller) gilt 2000/53 EC inclusive Annex II
(IMDS). Das ist nicht wirklich besser...

Dennis

von Wolfgang (Gast)


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@Andi

"Wenn das Gerät in der Schweiz hergestellt wird, und von dort per
Ebay
nach Deutschland verkauft wird, sollte es doch keine Probleme geben,
oder?"

das bezweifle ich stark. Ich behaupte sogar, daß Du trotzdem Probleme
bekommst.

Denn: Ein Gerät muß in Deutschland von seinem Hersteller ODER!!! - wenn
dieser im Ausland sitzt - von dem Erstinverkehrbringer registriert
sein.

Es bring also nichts irgendetwas zu versuchen, daß man nicht als
Hersteller in Deutschland in Erscheinung tritt. Wenn ein Gerät nach
Deutschland kommt, ist ja irgendeine "Unternehmung" dafür
verantwortlich, die dieses Gerät anbietet. Und der muß sich dann
registrieren.

Es hilft nichts - wer ein Gerät baut muß zur EAR.

Gruß

Wolfgang
--
www.ibweinmann.de

von Ingo (Gast)


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Wenn ich aber ein Gerät im Ausland herstelle (z.B. CH, A, NL, B) und an
ein deutsches Unternehmen verkaufe, dass das in seine Anlagen
integriert, wie sieht es dann aus?

von Jörg S. (Gast)


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B2B war da ja glaub ich sowieso eine andere Sache.

Unsere Firma baut auch nur Sachen für andere Firmen und muss
(anscheinend) dadurch nichts an die EAR berappen. Der Chef ist aber
gerade nicht da, sonst würde ich auch noch mal fragen wie das bei uns
genau aussieht.

von Ron (Gast)


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Aus der Schweiz zu verkaufen ist schon eine Lösung, wenn man sich da
registriert und anmeldet. Das ginge aber aus Österreich vermutlich
einfacher, da das EU ist und die ähnlich wie die Schweizer eine
Pauschale pro Gerät erheben. So weit ich das verstehe, reicht ja bei
Fernabsatz eine Registrierung in einem Land, aus dem man exportiert.

Die Ausnahme bei Autoeinbauten gilt nur bei Einbauten, also einem
Radio. Ein PDA-Navi etc. fällt da nicht drunter und eine
Modellbahnanlage im Kofferraum vermutlich auch nicht.

B2B ist ganz einfach und der Verkäufer ist fein raus. Was einem auch
wieder den Eindruck vermittelt, das es sich dabei um ein Gesetz
handelt, welches kleine Unternehmen verdrängen und große fördern soll.

von Jörg S. (Gast)


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Ich verstehe noch nicht ganz wie das mit dem aus dem Ausland verkaufen
helfen soll.
Du verkaufst etwas nach Deutschland -> ElektroG schlägt zu (nach meinem
wissens Stand).

Man hätte ja wahrscheinlich keine Probleme wenn man INS Ausland
verkauft (Thema: Deutschland Exportweltmeister :) ).

von Thomas O. (Gast)


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man müsste dann schon außerhalb der EU verkaufen.

von Andi (Gast)


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@Jörg S.
Das ElektroG ist doch ein rein deutsches Gesetz. Ein Hersteller im
Ausland ist davon nicht betroffen.
Zum Beispiel dieser LogicPort (siehe Thread über LogicAnalyzer): Der
amerikanische Hersteller muss sicher keine Registrierung bezahlen, und
er wird auch keinen Container zugelost bekommen. Nein er hat gar nichts
mit diesem deutschen Gesetz zu tun. Die Besteller aus Deutschland zahlen
natürlich Zoll usw. (siehe im besagten Thread), und vielleicht ist darin
auch eine Abgabe für ElektroG enthalten.

von Martin (Gast)


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ElektroG gilt für alle EU-Länder. Nur ist die Registrierung in den
Nachbarländer weitaus unkomplizierter und billiger!!!
Man kann aus den Nachbarländern über einen Online-Shop direkt
Sachen nach Deutschland schicken, ohne sich hier registrieren zu
müssen.
Werden diese Geräte über einen Zwischenhändler nach Deutschland
verkauft, dann muß zusätzlich in Deutschland das Gerät registriert
werden.

von Chrissi (Gast)


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Ich bin der Meinung gelsesen zu haben, dass es bei Privatkäufern keine
Rolle spielt, nur Importeure sind verpflichtet das Produkt in D
anzumelden ...

von Ron (Gast)


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>Ich bin der Meinung gelsesen zu haben

Da wäre eine Quelle hilfreich, denn so hört sich das erst mal nicht
nach Sinn der Sache an. Und WEEE spricht ja auch immer von B2C und B2B
und nimmt nur B2B von der Pflicht aus.

von Michael B. (mpnemo)


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Hallo erstmal,

also ich kann euch nur sagen, Vorsicht. Das Umweltbundesamt hat einem 
meiner Kunden einen Bussgeldbescheid ueber 14990 Euro geschickt, fuer 
den Verkauf von sage und schreibe 11 ferngesteuerten Flugzeugen, Wert 
ca. 1500 Euro.

Mir faellt dazu nicht viel ein, mein Kunde macht wohl sein Geschaeft zu.

Tatsache ist, dass aus dem Ausland Hunderte von Artikeln pro Tag in 
Einzelverkaeufen nach DE eingefuehrt werden, ohne dass den Verkaeufern 
Gebuehren anfallen.

Das hat nicht viel mit Fairness zu tun. IMHO sollte dort eine fixe 
Gebuehr ueber den Zoll erhoben werden, nach KG oder wie auch immer fuer 
Elektrogeraete.

Im Moment suchen wir nach einer Loesung.

Gruss

Michael

von StefanK (Gast)


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@Michael Binder

Warum muss er ein Bussgeld bezahlen?

Stefan

von .... (Gast)


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was ist eigentlich aus der Petition geworden. Unser Bundesserver ist 
derart langsam......
Aber wenn mal was abgerufen ist, so findet er keine Daten

von Jens Plappert (Gast)


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Wollte auch mal fragen an welche Stelle man sich da politisch wenden 
kann. Das kanns doch nicht sein, dass über mangelnde Arbeit geklagt 
wird, andererseits Fachkräfte aus dem Ausland importiert werden und die 
Deutschen selbst in einer ihrer Paradedisziplinen die Grundlage für ein 
kleines Nebengewerbe entzogen bekommen. Hochwertige Tschechische 
Elektronik kann man  von Kleinunternehmern bekommen. Die dürfens ja....

Einfach nur zum k... .

Mittlerweile bin ich der Meinung die wollen das Volk absolut 
systematisch dumm und klein halten.

Aber geht nur wieder alles SPD, CDU usw wählen....

von TomTom (Gast)


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Nur mal so als Info: bei take-e-way kostet die einmalige Registrierung 
255€ und alles was unter einer Tonne pro Jahr liegt kostet pauschal 250€

man muss nur einmal alle geräte angeben und anschließend monatlich 
verichten wieviel verkauft wurde

von Michael B. (mpnemo)


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Hallo,

keine Anmeldung fuer die Artikel. Gut, Kunde ist nachlaessig gewesen in 
diesem Punkt. Fakt ist, dass 15000 Euro irgendwie nicht gerechtfertigt 
sind.
Ist ein 2 Mann Betrieb, Ehefrau Vollzeit, Ehemann geht ist zusaetzlich 
im Angestelltenverhaeltnis als Vetriebsleiter.

Er muss sich eh schon als Einzelkaempfer mit so vielen Behoerden 
herumschlagen. Finanzamt, Zoll, Abmahnanwaelten, die es auf AGBs 
abgesehen haben, RegTP bzw. Bundesnetzagentur *an die meine Wenigkeit 
erst unlaengst 6000 Euro abgedrueckt hat, weil eine Fernsteuerung bei 
702MHz mit -46dB anstatt der erlaubten -50dB gesendet hatte 
(intermodulation 3. ordnung, so ein Rotz, bei 35MHz Mittenfrequenz, und 
das technisch gesehen grad mal bis zum naechsten Papierblatt kommt)* und 
jetzt auch noch das Umweltbundesamt.

Scheinbar braucht der Staat Geld. Anders kann ich mir solche 
drakonischen Strafen nicht erklaeren. Das ist etwa so, wie wenn man fuer 
60kmh innerorts 3000 Euro strafe abkassiert.

Na ja, wie heisst es so schoen, der Zweck heiligt die Mittel.

Wir haben frueher die Oesterreicher als Wegelagerer bezeichnet, wegen 
der Gebuehren fuer die Brennerautobahn. Inzwischen ist der Staat der 
groesste Dieb geworden. Ich habe ja nichts gegen Robin Hood, nimm von 
den Reichen und gib den Armen, aber die nehmens ja nicht wirklich dort, 
wo wirklich Geld vorhanden ist, sondern eher da, wo auch ein lauter 
Schrei untergeht, eben im Mittelstand.

Gruss

Michael

von Zardoz (Gast)


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> Nur mal so als Info: bei take-e-way kostet die einmalige
> Registrierung 255€ und alles was unter einer Tonne pro
> Jahr liegt kostet pauschal 250€

Macht dann im Fall der 11 Flugzeuge a 136,- eine Preiserhöhung von 46,- 
oder 34% pro Stück. Bei realen Entsorgungskosten von ganz sicher unter 
1,- pro Stück. Und einem Steueranteil von sowieso schon 22,- ...

Welch eine Lachnummer ...

Nice week,
Zardoz

von .... (Gast)


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wofür hast du 6000 hingelegt?
weil du mit 4db zuviel raus bist? Kann ich mir fast nicht vorstellen.
Das liegt bei der Frequenz (und den DEN Antennen) ja fast an der 
Meßtoleranz! - OK halt fast...) Und warum haben die das Nachgemessen? 
Normal hat das seine Gründe

Ich denke das eigentliche Bußgeld war geringer, aber soweit ich weiß 
zahlt man auch die Messung. Und das zertifizierte Labor freut sich über 
solche "Kunden"

von .... (Gast)


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zu take-e-way: Ich lasse mich eines besseren belehren, aber soweit ich 
weiß geht die Regestrierungsnummer extra. Und allein die kostest 750€(?)

Die Verwaltung übernimmt take-e-way.

Na ja, ne Lachnummer ist es wohl nicht!

von Patrick (Gast)


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Hallo Michael,

wie schon TomTom gesagt hat, bei take-e-way kann man sich registrieren 
und hat dann bis auf die monatliche Meldung (und die Zahlung) Ruhe. Bei 
Kleinstmengen gibt es eine Härtfallregelung, die bei mir durchgekommen 
ist, spart glaube ich bei der ganzen Anmeldung so um die 300 Euro. 
Kostet zwar noch immer, aber so ist es halt momentan.

Das mit dem Strafe, da kann ich nur sagen: leider Pech. Wenn Dein Freund 
Unternehmer ist, dann ist es irgendwo seine Pflicht (vor allem in 
Eigeninteresse) sich über solche Sachen zu informieren, in den 
entsprechenden Gesetzestexten steht auch am Ende immer drin, welche 
Strafen auf einen zukommen. Gegen Strafen und Abmahnungen hilft halt 
nur, sich ständig zu informieren (oder jemanden haben der das macht) und 
entsprechend zu handeln.

Ein Weg den es noch gäbe: Nur nach Österreich und die Schweiz verkaufen. 
Ich konnte neulich selber nicht glauben, wie viel billiger die 
Abfallgebühren dort im Gegensatz zu Deutschland sind. -> Sämtliche 
Kosten in der Schweiz und Österreich aufsummiert ergeben noch nicht 
einmal die take-e-way Pauschale von 250Eur...

Gruß
P.

von TomTom (Gast)


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>zu take-e-way: Ich lasse mich eines besseren belehren, aber soweit ich
>weiß geht die Regestrierungsnummer extra. Und allein die kostest 750€(?)

Also mir wurde gerade gesagt die Registrierung kostet einmal 90€ und 
einmal 165€

Die 250€ sind die Pauschalen Gebühren bis zu 1 Tonne im Jahr. Allerdings 
habe ich gerade noch erfahren das man sich jedes Jahr neu registrieren 
muss was nochmal jährlich 90€ kostet

von .... (Gast)


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wer hat das gesagt? (90 und 165€)?

Laut meiner immer hei0 geliebten (und teuer bezahlten ) IHK muß man sich 
bei WEEE-Verein Regestrieren. Damit man ne eigene Nummer hat. Und die 
soll um die 750€ kosten. DANACH kann man sih einem "Dienstleister" 
anvertrauen, der die Garantie, die Versicherung für die Container, 
Meldungen und den ganzen schnick-schnack erledigt.

Ich kann mir nicht vorstellen, das ich für 90€ ne EIGENE WEEE-Nummer 
bekomme.

Auf take-e-way habe ich leider nichts auf die Schnelle gefunden. Haben 
die ne Preisliste?

von .... (Gast)


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Nicht in dem 250 Euro-Paket enthalten sind allerdings die
Registrierungsgebühren bei der EAR, die sich an Größe,
Funktion und Eigenschaften der Geräte, nicht aber an deren
Stückzahl bemessen.

von TomTom (Gast)


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Angeblich nicht. Das übernimmt alles take-e-way

von 6632 (Gast)


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Aus der Schweiz.
In der Schweiz muss ich die Firma nicht anmelden. Es empfiehlt sich 
allerdings einen Handelsregisstereintrag zu haben, wenn man sich 
Produkte gegen Rechnung schicken lassen will, sonst ist meist nur 
Vorauskassen. Der Handelsregistereintrag sagt wer die Firma ist, wann 
sie gegruendet wurde und wer welche Kompetenzen hat. Notorische 
Konkursiten wechseln dauernd den Wohnsitz, daher ist eine laenger als 
ein paar Jahre zurueckliegendes Datum eine gute Gewaehr, dass die 
Rechnung auch bezahlt wird.
Auch eine Anmeldung bei der obig genannten Entsorgungs-irgendwas : 
http://www.sens.ch/wDeutsch/hersteller/index.php ist nicht zwingend. Ich 
hab hier das erste Mal davon gehoert. Ich bau mein Zeug zusammen und 
verkauf nach ganz Europa. EAR, nie gehoert. Extrem selten fragt mal 
jemand nach CE. Das bestaetige ich dann. Ich fertige ausschliesslich 
unter RoHS, aber das hat nich niemand gefragt. Einpacken - auf die Post 
damit. Was soll der Rest ? Brauch ich nicht.

von Zardoz (Gast)


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Bleibt also nur die übliche Vorgehensweise: Entwickeln und Produzieren 
im Ausland - Konsumieren in Deutschland.

Wer will auch schon arbeiten ...

Nice week,
Zardoz

von JensG (Gast)


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interessant, wie so ein Uralt-Thread wiederbelebt wird. Aber trotzdem 
lehrreich :-)

von Zardoz (Gast)


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> interessant, wie so ein Uralt-Thread wiederbelebt wird.
> Aber trotzdem lehrreich :-)

Wäre schön, wenn die richtigen daraus lernen würden. Aber bis dahin 
werden noch viele Unternehmen das Land verlassen. Der "Macher" dieses 
unseligen Schrottgesetzes soll damals auf Einwände sinngemäß gesagt 
haben: "Dann können die kleinen Elektronikentwickler doch Müllsortierer 
werden".

Nice week,
Zardoz

von Michael B. (mpnemo)


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.... wrote:
> wofür hast du 6000 hingelegt?
> weil du mit 4db zuviel raus bist? Kann ich mir fast nicht vorstellen.
> Das liegt bei der Frequenz (und den DEN Antennen) ja fast an der
> Meßtoleranz! - OK halt fast...) Und warum haben die das Nachgemessen?
> Normal hat das seine Gründe
>
> Ich denke das eigentliche Bußgeld war geringer, aber soweit ich weiß
> zahlt man auch die Messung. Und das zertifizierte Labor freut sich über
> solche "Kunden"

Ja, 4dB langen. Sind da ganz ekelig. Warum, keine Ahnung, 
Serienueberpruefung. Denke aber Konkurrenz hat da mal was gemacht.

Die Laborkosten waren hoch, nicht das Bussgeld.

Aber egal, ist schon rum.

Gruss

Michael

von TomTom (Gast)


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Vermutlich ist wegen dem Scheiß auch Nokia geflüchtet :-$

von Zardoz (Gast)


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> Vermutlich ist wegen dem Scheiß auch Nokia geflüchtet :-$

Nein, die Großunternehmen müssen weg, weil es zu warm wird, wenn zuviel 
gearbeitet wird.

Nice week,
Zardoz

von Michael B. (mpnemo)


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Hallo,

na ja, die Sache ist die, dass man pro Marke eine Anmeldung durchfuehren 
muss. Somit kommt der Kunde mal eben auf 6000 euro Anmeldegebuehren, bei 
dem Sortiment, das er fuehrt. Die sind fuer die Stiftung faelling, nicht 
fuer take e way.

Ich bin schon am ueberlegen, ob wir nicht unsere deutsche Firma komplett 
nach Oesterreich verlegen. Meine halbe Verwandtschaft lebt eh nahe 
Salzburg.

Die sollen mich erstmal in Oesterreich besuchen kommen. Glaubt ihr, das 
ein einziger Oesterreicher sich nur entfernt fuer die Bundesnetzagentur 
oder das ElektroG interessiert. Rein rechtlich kommt der Vertrag denn wo 
Zustande? Nach welchem Recht? Wenn ein Mann in den USA bei ebay was 
anbietet, glaubt ihr, der denkt ueber das nach? Oder glaubt ihr, dem 
koennen die wirklich etwas?

Vielleicht besser noch Polen oder Tschechien, die sind da recht 
unkompliziert.

Ich weiss nicht einmal, wie die Heuler von dem EAR ALDI, Mediamarkt, 
usw. ueberhaupt kontrollieren wollen. Nachwiegen? Hehe. Da muss man mal 
im Bundeshaushalt nachkucken, wann die die 1000 Digitalwaagen bestellt 
haben.

Ja, ich weiss, ich bin nicht wirklich ernst, aber in Anbetracht dieser 
Sachlage neige ich bisweilen dazu, mir ein paar Bier in den Kopf zu 
schuetten und ueber die Leute zu lachen, die sich auch noch ernst nehmen 
dabei. Ehrlich.

Aber eins kann ich mit Sicherheit behaupten, gut ist das nicht fuer die 
Wirtschaft. Wir haben die bestbezahlten Muellmaenner und Arbeitslosen.

Ich betreibe in China eine kleine Fabrik - auch Elektronik - und muss 
sagen, dass ich hier ohne viel Aufwand mit ein bisschen Know How in 
kurzer Zeit wirklich weit gekommen bin - wirtschaftlich.

Bin i.Ue. verheiratet hier, habe einen Sohn und lebe auch dort.

In Deutschland geht das nicht, keine Chance. Da kommst du nur 5 Meter 
weit, dann kommt der Staat. Und dann sagen die Deutschen, die 
chinesische Regierung waere nicht gut. Kommunisten, Kontrolle usw., das 
ich nicht lache. Meiner Meinung nach habe ich hier mehr Freiheiten als 
in fast jedem anderen Land.

Irgendwie muss man das ja finanzieren. Und welche Partei, na egal, alles 
in einen Sack und draufhauen, das Prinzip stimmt.

Aber na ja gut, irgendwie hab ich die Schweizer und Oesterreicher schon 
immer beneidet. Da ist das nicht alles so kompliziert wie bei uns.

Michael

von Zardoz (Gast)


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Hallo Michael,

kann dir nur voll und ganz zustimmen und viel Glück wünschen!

Hierzulande lebt es sich nur ganz gut als Angestellter im 
Großunternehmen, als Beamter oder gleich lebenslänglich verrentet. Aber 
man scheint es so zu wollen. Jedenfalls kann es den Parteien gar nicht 
schnell genug nach links gehen ...

http://www.klaus-schweinsberg.de/impulse-editorials/2008/die-neue-mitte-randstaendig/

Nice week,
Zardoz

von .... (Gast)


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damit das klar wird: Jeder der in D E-Teile verkauft muß sich nach dem 
Gesetz regestrieren. Ob aus China oder Östereich! Ob es verfolgt 
wird......

Aber noch mal: was ist aus der Petition geworden?

von 6632 (Gast)


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>damit das klar wird: Jeder der in D E-Teile verkauft muß sich nach dem
Gesetz regestrieren. Ob aus China oder Östereich! Ob es verfolgt
wird......

Ja. Ja. Aber importieren kann ja jeder fast alles. Da kommt nur noch die 
MWST drauf. Das war's. Ein schneller Blick zu den Franzosen zB. wuerde 
zeigen, dass ein Konzept : Wie bremse ich meine Wirtschaft ? eher als 
seltsam betrachtet wuerde.

von Michael B. (mpnemo)


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6632 wrote:
>>damit das klar wird: Jeder der in D E-Teile verkauft muß sich nach dem
> Gesetz regestrieren. Ob aus China oder Östereich! Ob es verfolgt
> wird......
>
> Ja. Ja. Aber importieren kann ja jeder fast alles. Da kommt nur noch die
> MWST drauf. Das war's. Ein schneller Blick zu den Franzosen zB. wuerde
> zeigen, dass ein Konzept : Wie bremse ich meine Wirtschaft ? eher als
> seltsam betrachtet wuerde.

Ja, das ist es ja. Die sind ja sogar noch stolz darauf, wenn sie einen 
weiteren Stolperstein eingebaut haben. Kuckmal, wenn du bei uns 
Geschaefte machen willst, dann hast du:

a) einen Haufen Leergeld bezahlt
b) Glueck
c) dir alles von jemandem abgekupfert
d) hast einen Draht zur Regierung, der dich rechtzeitig warnt

Egal was man in Deutschland machen will, ausser Obst- und Gemueseanbau 
(ich spreche da aus Erfahrung, meine Eltern betreiben eine Gaertnerei), 
ist mit einem komplexen, sehr undurchsichtem Regelwerk bedacht, das 
eines Fachmannes Hilfe bedarf um halbwegs unbedarft seine Arbeit 
verrichten zu "duerfen".

Ich betone hierbei das "darf", denn in Deutschland ist es nicht so 
allgemein bewusst, dass man ja eigentlich "will", 14 bis 16 Stunden am 
Tag sich den Arsch aufzureissen hat nichts mit duerfen zu tun.

Vorsorgliche Entschuldigung fuer die harschen Worte und dem fehlendem 
Umlautsupport der englischen Tastatur.

Gruss

Michael

Aus dem Land wo es Software zu Flatratepreisen gibt.

von Guido Körber (Gast)


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Das ist eine Fehleinschätzung, Obstanbau ist in Deutschland bzw. der EU 
auch reglementiert und auch aufs skurrilste.

Die RoHS Richtlinie befindet sich übrigens gerade in Überarbeitung. Da 
kommen noch nette Sachen auf uns zu, Automatisierungstechnik und 
Medizintechnik werden in Zukunft wahrscheinlich auch bleifrei.

von Bensch (Gast)


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> Die RoHS Richtlinie befindet sich übrigens gerade in Überarbeitung. Da
kommen noch nette Sachen auf uns zu, Automatisierungstechnik und
Medizintechnik werden in Zukunft wahrscheinlich auch bleifrei.

Das wird ja auch wohl Zeit!
Eine befreundete Firma (Automatisierung) rüstet jetzt endlich um und 
fragt bei mir dauernd nach Ratschlägen...

von .... (Gast)


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Petition?

Und klar wird es Zeit, daß die Ausnahen (dank der Lobby) abgeschafft 
weerde. Aber warten wir mal ab!

von thyristor (Gast)


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ich will nicht an einer RoHS  HerzLungen Maschine hängen...   ups da war 
die Lötstelle schlecht....  ;)

von Bensch (Gast)


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> ups da war die Lötstelle schlecht....  ;)

Ach, wieder einer der keine Ahnung hat...
Wie war das mit den Gerüchten über Röhrenverstärker und Spinat?

von demnächst Links Wähler (Gast)


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>Jedenfalls kann es den Parteien gar nicht
>schnell genug nach links gehen ...

Weiß gar nicht was du willst, die ROHS Richtlinie wurde doch unter 
Merkel's CDU umgesetzt und die Sozis haben wie immer zugeschaut. Die FDP 
hat kein Wort der Kritik daran geübt, jdenfalls nichts, was irgend 
Jemandem aufgefallen wäre.

Hat Roland Koch in Hessen etwa auf den Marktplätzen oder bei seinen 
Fernsehauftritten versprochen ROHS außer Kraft zu setzen bzw. (etwas 
genauer) eine Überarbeitung der Richtline gefordert, damit Gewerbe 
treibende nicht mehr an den Kosten ersticken? Nein, hat er nicht. Er hat 
nur sein Maul aufgerissen über Kriminalität von Migranten.

Darum wähle ich in Hessen die Linkspartei, die einzige Möglichkeit 
Protest auszudrücken (NPD kommt für mich nicht in Frage und Nichtwählen 
ist dumm).

Die Linken mögen das Soziale zu stark hervorzuheben, aber die verdammte 
Drecksbürokratie die jedwedes Gewerbe für Einsteiger nahezu unmöglich 
machen verdanken wir denen, die uns die letzten 10 Jahre und zuvor 16 
Jahre regiert haben und die hießen seit 1982 (immer 4 Jahre) 
CDU/CSU+FDP, CDU/CSU+FDP, CDU/CSU+FDP, CDU/CSU+FDP, SPD+GRÜN, SPD+GRÜN, 
CDU/CSU+SPD

Also mach mal nicht links verantwortlich für gewachsene, wuchernde 
Bürokratie und Kosten

Die Westerwelle Fraktion hat in den 16 Jahren Kohl Null für den kleinen 
Gewerbetreibenden getan, sie reden zwar immer vom Mittelstand, meinen 
dabei aber nie den 1 bis 5 Mann Betrieb; der ist nämlich allen Parteien 
so ziemlich Scheiss egal, aber die Linke läuft wenigstens den großen 
Firmen nicht hinterher (und außerdem kann man die Etablierten so am 
besten ärgern (das Einzige, was leider noch bleibt))

So, das musste sein! Basta!

von Arc N. (arc)


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>> ups da war die Lötstelle schlecht....  ;)

> Ach, wieder einer der keine Ahnung hat...
> Wie war das mit den Gerüchten über Röhrenverstärker und Spinat?

Such mal nach Tin-Whiskers...

von Michael B. (mpnemo)


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Hallo,

also ich kann nur dem beipflichten, die grossen Parteien sind da zu sehr 
auf ihre Berater bzw. Ausschuesse angewiesen, da sitzen ja die 
eigentlichen Ideenbroedler drin und das sind zuletzt Beamte bzw. 
Angestellte im oeffentlichen Dienst, die die Parteien ueberdauern und 
eigenltich die Faeden in der Hand halten.

Ein schlauer Mann hat mal etwas gesagt, ich kriegt das Zitat nicht 
woertlich hin und weiss auch nicht mehr wer es war, aber es war etwa so:
Jede Buerokratie muss staendig neue Regeln erlassen um ihre Existenz und 
die hohen Kosten rechtfertigen zu koennen.

Mir ist schon klar, dass die da ueber einer statistischen Erhebung 
sassen, Muellkosten vs. kommunale Belastung, da kann man ja eine Steuer 
bzw. Gebuehr ansetzen. Da haben sie sich etwas ausgedacht, dass wohl 
fuer Grossbetriebe funktioniert, nicht aber fuer Hansi Hinterseher der 
in seiner privaten Platinenschneiderei 500 Produkte for Jahr aetzt und 
verkauft.

Die Tatsache, dass es Firmen wie Take e way gibt, beruht ja auf dem 
Fakt, dass ein kleiner Unternehmen nicht in der Lage ist, es selbst 
abzuwicklen mit dem EAR.

Beim Finanzamt ist es ja so, dass man ja auch ohne Steuerberater es 
versuchen kann, was ich allerdings fuer ueberaus dumm halte, die warten 
nur darauf einen Ahnungslosen zu schroepfen.

Beim EAR geht es gar nicht ohne Fremde Hilfe. Man muss mindestens einen 
Avalkredit bei einer Bank hinterlegen und GUTACHTERLICH nachweisen, wie 
hoch die Ruecklage denn sein sollte.

Ein Avalkredit kostet auch mal eben 2/3 % pro Jahr, nur so nebenbei. Ich 
habe einen, weil mein Vermieter eine Lebensversicherung ist und darauf 
bestanden hat.

Und das Tolle ist, das die das auch noch ernst nehmen. Also ich meine es 
im Sinne von Tollhaus. Wahnsinnige, die sind gerade zu scharf darauf 
diese seichten EU Verordnungen durchzusetzen.

Nur so nebenbei... ich habe einen Kunden in Spanien, der verkauft 
tonnenweise ferngesteuertes Spielzeug aus China, ohne CE. Es ist dem 
auch vollkommen egal, ob da ROHS oder PIEP draufsteht oder nicht. Der 
hat mit seiner Konkurrenz schon genug am Hals als das er sich auch noch 
mit solchen Sachen beschaeftigen muss.

Der lacht immer ueber mich. Sagt, wie wollt ihr denn Geld verdienen und 
weiterkommen? Und ich kann ihm nichts erwiedern. Die spanische Regierung 
ist bei Gott keine Tolle, aber zumindest haben sie nicht ein Regelwerk 
das besonders den kleinen Selbststaendigen bedenkt, wie in Deutschland.

Man koennte eigentlich sagen, dass praktisch alle Gesetze die 
Kleingewerbe betreffen, im Sinne eines Grossunternehmens sind um einen 
Marktmonopolisierung zu foerdern.

Ich bin schon am Ueberlegen ob ich nicht mal zurueckschiesse, rechtlich, 
es gibt da ein paar Moeglichkeiten, die ich noch nicht so ausbreiten 
will, aber man kann da schon Einiges machen - nicht gegen den Staat 
gerichtet, vielmehr da wo man auch was holen kann, bei der den 
Grossbetrieben. Denen geht es wohl gut und na ja, es ist ja wohl auch 
nichts Schlechtes dabei auch mal rumzumahnen eingedenk der Abmahnungen 
die ich schon selber bezahlt habe.

Freue mich ueber Meinungen!

Gruss

Michael

von Winfried (Gast)


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Was ich merkwürdig finde: Das Thema WEEE scheint von der Diskussion im 
Internet ziemlich eingeschlafen zu sein. Für die Großen wird das Thema 
auch gegessen sein.

Informationslücken finde ich aber immer noch für die Kleinen: Was muss 
ich tun, wenn ich mich entscheide, ein paar erste kleine 
Elektronikschaltungen verkaufen zu wollen? Wie geht das in Sachen WEEE 
schnell, günstig und unkompliziert? Gibt es überhaupt Wege oder sollte 
man den Gedanken, Elektronik verkaufen zu wollen, ganz schnell wieder 
aufgeben?

Ich hab schon viel recherchiert, aber auf diese Fragen hab ich noch 
keine endgültigen Antworten gefunden.

von Bensch (Gast)


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Eure politischen Statements könnt ihr euch hier sparen, ist das falsche 
Forum.

@ arc net

> Such mal nach Tin-Whiskers...

Ich wusste, dass das kommt. Ist wie mit Röhrenverstärkern, Spinat, usw.
Jeder kennt das Schlagwort, aber keiner hat Ahnung. Informier dich mal 
richtig, gibt u.a. auch eine Untersuchung der NASA dazu. Jedenfalls hat 
das überhaupt nichts mit dem bleifreien Löten zu tun.

von .... (Gast)


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ich versteh auch nicht, daß das Thema mehr kommt. Ist (eigentlic) ein 
Riesenproblem. Aber solange sich die Kleinen nicht drumm kümmern 
passiert nichts. Aber wenn die erste Abmahnwelle durch die BRD geht ist 
der Aufschrei groß. Wette ich! Mich wundert nur, daß kein 
Rechtsverdreher bislang sich des Themas abgenommen hat. Allein bei Ebay 
gibt es genug.

von Patrick (Gast)


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@Winfried

>>Was muss ich tun, wenn ich mich entscheide, ein paar erste kleine
>>Elektronikschaltungen verkaufen zu wollen?

Dich anmelden. Da gibt es nur die zwei Möglichkeiten (legale):
- Du meldest Dich an, darfst verkaufen
- Du meldest Dich nicht an, verkaufst aber auch nichts

Wenn eine Privatperson was verkauft, brauchst Du die Anmeldung nicht, 
bis Dir einer nachweist, dass Dein Handel gewerblichen Charakter hat (im 
schlimmsten Fall passiert das nach dem 2. oder 3. gleichen Teil was Du 
verkaufst), aber dann ist es gewöhnlich zu spät.

Ist halt so wie das Autofahren, ich kann auch nicht erstmal drei Monate 
ohne Pappe fahren, um zu schauen ob es mir gefällt, sondern muss gleich 
den blöden Führerschein machen.

Gruß
Patrick

von demnächst Links Wähler (Gast)


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>Eure politischen Statements könnt ihr euch hier sparen, ist das falsche
>Forum.

Wer hat denn die Bedingungen für das Verkaufen von Geräten für den 
Elektronikbereich ausgestaltet? Die Bundesregierung aufgrund einer 
EU-Richtlinie durch die Beauftragung einer Stiftung (EAR), die wiederum 
maßgeblich die Interessen der Größten in der Branche vertritt, richtig? 
Die einzigen die hier eine Änderung bewirken können ist die 
Bundesregierung. Die Bundesregierung stellt derzeit die große Koalition 
in Berlin CDU/CSU+SPD und denen ist das Thema sowas von egal (sie 
betrachten das Elektroabfall-Problem als gelöst), solange nicht zufällig 
ein Betrieb mit 3000 oder mehr Mitarbeitern deswegen von Insolvenz 
betroffen ist. Das hier Bundesweit bestimmt mehr als 50.000 
Arbeitsplätze (vermutlich viel mehr) Betroffen sind, wird schlicht 
ignoriert von den etablierten Parteien. Vielleicht reden wir auch 
größtenteils nur über Minijobs oder Nebentätigkeiten, aus denen aber mal 
mehr entwachsen könnte, nur das ist noch nicht durchgedrungen in Berlin, 
deswegen müssen wir uns dort Gehör verschaffen und eine Möglichkeit (so 
sehe ich das) ist nun mal aus Protest anders zu wählen, als man es von 
uns erwartet.

Wir müssen den Parteien die uns regieren die Themen aufzwingen, die für 
uns wichtig sind. Sonst bekommen wir nur Themen vorgesetzt und man 
speist uns mit Scheindebatten ab. Ich finde das Thema ElektroG und 
Politik lässt sich nicht trennen, es ist weder ein rein technisches noch 
ein rein politisches Problem. Es ist der Ruf einer Berufsgruppe nebst 
Hobbyisten und Enthusiasten nach fairen Bedingungen für ihr Anliegen und 
dieser Ruf (sorry) richtet sich nun mal an die etablierten Politiker.

Was ist aus der Petition geworden, was ist aus der Vereinfachung 
geworden, die kommen sollte? Liegt das bereits in der Tonne ...

von lontano (Gast)


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......verschenkt doch eure Schaltungen und lasst euch ein 
SuperTaschenGeld schenken....oder einen Sack Kartoffeln ;-)

von derwarze (Gast)


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>> eine Möglichkeit (so sehe ich das) ist nun mal aus Protest anders
>> zu wählen, als man es von uns erwartet.

>> Wir müssen den Parteien die uns regieren die Themen aufzwingen,
>> die für uns wichtig sind.

mit Protestwahlen wird man wohl gar nichts erreichen, leider.
Das schert die Politikprofis (sind ja fast nur Beamte, Lehrer 
Rechtsanwälte, Aufsichtsräte etc. , Kleinunternehmer findet man da 
nicht, und so sehen auch die Gesetze aus) einen Schmutz.

Wirklich was erreichen kann man nur über eine Volksgesetzgebung (Die 
Schweiz zeigt das so was funktioniert).
Wen es Interessiert Infos dazu zB. bei http://www.mehr-demokratie.de

Eine Petition ist halt nicht mehr als Bittstellung beim Monarchen.
Da ist man von der Gnade des Herrschers abhängig.

Interessant wäre ob das ElektroG micht dem gleichbehandlungs Gundsatz 
der Verfassung wiederspricht. Das de einzelnen Betroffenen ungleich 
behandelt werden ist ja offenbar. Wenn dem so wäre könnte man das 
Verfassungsgericht anrufen. Ähnlich der Sammelklage gegen die 
Voratsdatenspeicherung.

von Winfried (Gast)


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Das Resultat der Petition war, wenn ich mich recht erinnere, dass ein 
paar Vereinfachungen Einzug gehalten haben. Irgendsowas, wenn man 
weniger als 30Kg Elektronikschrott pro Jahr hat, braucht man keine 
Beiträge zahlen, muss sich aber glaub ich trotzdem anmelden. Ein paar 
Gebühren wurden glaube ich auch runtergeschraubt.

Interessant fände ich einen Wiki-Artikel, wo man man klar auflistet, 
welche Gebühren auf einen zukommen und wie das Procedere ist. So 
abgestuft in der Art <30Kg, dann muss man dies tun, >30 Kg, dann kommt 
jenes auf einen zu und wenn man einen Dienstleister es machen lässt, 
kommt das wieder auf einen zu. Mit genauer Auflistung, was man tun muss 
und was es kostet.

Hab gerade mal mit so einem Artikel angefangen:
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung

von Michael B. (mpnemo)


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@ derwarze
Eine Petition ist halt nicht mehr als Bittstellung beim Monarchen.
Da ist man von der Gnade des Herrschers abhängig.

Halte ich auch fuer unsinnig.

Ich denke es wäre auch viel einfacher gegangen, ohne Registrierung usw.

Ich denke da an so was wie einen Kiloschein, den kann man bei seiner 
lokalen Kommune kaufen, legt man dem Gerät bei das Verkauft wird. Kunde 
will das Ding wegwerfen, hat keinen Schein, muss selber für den Schrott 
zahlen. Ergo will jeder einen Müllschein, kann man auch kontrollieren, 
Testkauf, kein Müllschein, Müllverbrecher!

Das hätte einen Gleichbehandlungscharakter, auch wenn das mit den 
Zettelchen in Richtung Ressourcenverschwendung geht.

Bis heute druckt ja noch niemand Rechnungen auf A5 in Kleinbuchstaben um 
Papier zu sparen, von daher sehe ich mal die Zettel (natürlich ein 
amtlicher Beleg) als Idee an, die umsetzbar ist.

Noch etwas, nur zum Vergleich, man könnte genauso gut einen Zwang für 
Barcodes einführen um das Produkt identifizieren zu können. HerKNwG
 wäre dann wohl die Kennung. Dann müsste man auf alles, was man 
verkauft, einen Barcode kleben und sich bei der der Stiftung 
Herkunftsnachweisregister anmelden, sonst drohen Geldbußen bis 100000 
Euro.

Die Registrierung wird nach breiten und schmalen Strichen im Strichcode 
abgerechnet, die Breiten kosten doppelt so viel wie die schmalen und 
aufpassen, wenn drei Breite aufeinanderkommen hat man einen Dreier-Pasch 
und es kostet nochmal das Doppelte. Also schnell, schnell holt euch die 
günstigsten Barcodes!

Mal ehrlich, was glaubt ihr wie viel Geld die Verwaltung des Mülls 
kostet im Vergleich zu den tatsächlichen Entsorgungskosten? Und mein 
Herkunftsnachweis ist kein Bloedsinn, das  ist eher als Anekdote gedacht 
um mal an den Irrsinn dieses Gesetzes im Bezug auf Kleingewerbe zu 
verdeutlichen.

Ich geb euch ein Beispiel. Elektroinstallateur Müller Hofbräu hat 
Gummischlauchleitung 3x1,5 sowie Stecker und Kupplungen in 
Gummiausführung gerade eingekauft, beim CEF in Hintertupfing.

Jetzt kommt der Heckenschneidemeister Zeppedeus, hat schon wieder sein 
Kabel abgeschnitten, genau in der Mitte und weils so feucht ist will er 
nicht mit Isolierband ran, weil es dann immer so ekelig kitzelt und er 
schon mal von seiner Staffelei gefallen ist deswegen. Also neues Kabel 
muss her.

Da es (ich glaub da gibts sogar eine Vorschrift) keine 
Verläengerungskabel mit 100m im Heckenschneidergrosshandel gibt und es 
dem Zeppedeus auch wursch ist, ob sich seine Heckenschere mit 150V durch 
die Äeste wühlt anstatt mit 240.... sagt er zum Müller Hofbräu, mach ma 
Kabel, 10 Satz für Meister und Geselle.

So, wenn nun der Müller die Stecker da dran macht......
was ist dann nun?

Ist doch ein Produkt? Wenn euch das nicht langt, gehen wir weiter und 
sagen, er will eine Kupplung mit Glimmlampe in IP65, damit er nachts 
sieht, ob noch alle Finger an der Hand sind.

Auf dem Kabel und den Steckern und Kupplungen, der CEF hat da sicher 
bein Import aus China nix bezahlt oder registriert, weils ja Komponenten 
sind.

Wie siehts denn dann aus? Kabelgroßhersteller Müller muss 10000 euro an 
das Bundesumweltamt zahlen, weil er die Kabel nicht registriert hat.

Würd mich mal interessieren, wie viele Sachen denn da nun wirklich sich 
im Graubereich befinden.

Gruß

Michael

von demnächst Links Wähler (Gast)


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und selbst wenn da jetzt was vereinfacht wird an der Registrierung, 
solange man mehrere 100 Euro abdrücken darf für vielleicht 5 bis 1o Euro 
reale Entsorgungskosten für ein mickriges Platinchen, solange stimmt was 
nicht im Staate Dänemark

Meine Briefwahl ist jedenfalls schon vollzogen und ich hoffe am Sonntag 
auf lange Gesichter und herabhängende Mundwinkel :)

von demnächst Links Wähler (Gast)


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achso, "herabhängende Mundwinkel" natürlich nur bei denen, die das 
Elektroabfallgesetz zu verantworten haben, auch wenn keine einzige Silbe 
davon irgend einem Spitzenpolitiker am Wahlsonntag auch nur zufällig 
über die Gaumen-Kiefer-Lippenspalte herausrutschen wird

etwa so:

"Liebe Wähler und Wählerinnen, liebes Stimmvieh äh volk, wir von der 
Partei der DEA (Deutsche Elektro Analphabeten) haben das 
Elektro-Abfall-Gesetz ins Leben gerufen, weil wir immer alles tun, was 
uns die Branchengrößten diktieren und weil wir schon immer sämtliche 
kleinen Krauter mit einem Gesetz von der Bildfläche fegen wollten, was 
uns - wie wir annehmen, aber nicht wirklich wissen wollen - auch 
gelungen zu sein scheint"

.. stürmischer Beifall entfacht sich im Saal ..

von yalu (Gast)


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@demnächst Links Wähler:

Meinst du mit "Links" aber nicht zufällig diese lustige Partei, die
früher mal SED hieß und seit der Wiedervereinigung alle paar Wochen
ihren Namen ändert?

Wenn ja: Die werden das ElektroG sicher nicht abschaffen, weil sie gar
nicht wissen dass es so etwas gibt. Statt dessen werden sie ein neues
Gesetz einführen, das jeden (auch jeden Einmann-) Hersteller von
Elektronikbaugruppen verpflichtet, fünf Arbeitslose einzustellen,
natürlich mit saftigem Mindestlohn. Die fünf Leute suchst aber nicht
du aus, sie werden dir nach dem Lotterieprinzip zugewiesen.

Viel Spaß :D :D :D

von Chris (Gast)


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Mal unabhängig von der politischen Diskussion hier: Hat jemand 
mitbekommen, dass vor ein paar Wochen die Gebühren gesenkt wurden ? 
Immerhin ein kleiner Lichtblick, auch wenn das die Art und Weise der 
Umsetzung auch nicht besser macht.

Übrigens zu den Vorschlägen: Wozu ein riesen Wisch, den der Endkunde 
aufheben muss, um das Gerät entsorgen zu dürfen ? Ein kleiner 
fälschungssicherer Aufkleber (Hologramm etc.) für die Gehäuserückseite, 
Platine etc. würde es doch schon tun.

Zu take-e-way: Anfangsformalitäten wie Regestrierung kosten extra, 
danach 250,- Euro + Aktualisierungsgebühren jährlich bei der 
Vollkaskomitgliedschaft (für Hersteller / Inverkehrbringer von Mengen < 
1T / Jahr). Dafür hat man wohl abgesehen von einer formlosen monatlichen 
Melduntg nichts mehr zu tun und zu befürchten ...

von Zardoz (Gast)


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> Übrigens zu den Vorschlägen: Wozu ein riesen Wisch, den der
> Endkunde aufheben muss, um das Gerät entsorgen zu dürfen ?
> Ein kleiner fälschungssicherer Aufkleber (Hologramm etc.)
> für die Gehäuserückseite, Platine etc. würde es doch schon tun.

Mir ist noch immer nicht klar wozu dieser ganze Aufwand gut sein soll. 
Müll wird gegen Entgelt entsorgt. Funktioniert mit jedem Müll.

Und wer seinen Müll "falsch" entsorgt (Papier, Glas, Elektrokleingeräte 
in den Hausmüll), der tut das so oder so. So what?

Nice week,
Zardoz

von Winfried (Gast)


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Du schreibst: 250,- Euro + Aktualisierungsgebühren jährlich

Und wie hoch sind die Aktualisierungsgebühren?

von Winfried (Gast)


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Es geht ja, wie beim grünen Punkt auch, darum, dass der Erzeuger für die 
Entsorgungskosten mit aufkommt. Deshalb ja die ganze Sache.

Ich hab ja als Erzeuger auch gar nichts dagegen, etwas für die 
Entsorgung zu bezahlen. Wenn das jeder macht, steigen die Preise 
generell, aber die Konkurenz-Situation bleibt die Selbe.

Das Problem heutzutage ist, dass gerade kleine Unternehmen unglaublich 
stark belastet werden. Und es werden immer mehr Hürden aufgebaut, um 
sich mit irgendwas selbständig zu machen. Wenn es einfach nur der 1 Euro 
wäre, den ich auf ein 100 Euro Produkt bezahle, dann würde ich mich 
darüber köstlich freuen. Hingegen ist es ein riesen Bürokratiekrieg und 
eine enorme finanzielle Belastung.

Kommt noch was hinzu: Ein Großteil der Gelder werden wohl gleich wieder 
in der ganzen Bürokratie verbraten, anstatt dass die wirklich für eine 
sinnvolle Abfallentsorgung genutzt werden.

von Chris (Gast)


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>Du schreibst: 250,- Euro + Aktualisierungsgebühren jährlich
>Und wie hoch sind die Aktualisierungsgebühren?

Man sagte mir bei take-e-way, dass diese unter 100,- Euro liegen würden 
(nicht nachgeprüft).
Was da am Anfang neben der Stammregistrierung noch kommt, weiss ich 
allerdings nicht so genau. Ein Mitarbeiter erwähnte gar nichts, eine 
Mitarbeiterin etwas von einer Garantie pro Gerät, was laut einer 
Kollegin von ihr dann doch nur einmal anfällt, wenn die Geräte den 
gleichen Herstellernamen tragen und zu einer Gruppe gehören.

Ich hatte rein aus Interesse mal grob nachgefragt. Interessant wäre, 
sich mal mit einem konkreten Fallbeispiel zu informieren und sich 
verbindlich ein Angebot erstellen zu lassen (was ja alles über 
take-e-way laufen sollte, da die auch die Registrierung übernehmen). 
Macht natürlich so keinen Sinn, wenn diese zwar die Registrierung 
übernehmen, die Stiftung selber aber dann mit einem abrechnet. Weiterhin 
wäre wohl zu klären, ob man sich nun einen Markennamen beim Patent- und 
Markenamt registrieren muss oder ob es noch andere Wege gibt.

Wäre zwar alles recht interessant aber das zu rechergieren ist mir ohne 
konkretes Vorhaben zu blöd. Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der das 
mal tut und seine in Erfahrung gebrachten Dinge hier veröffentlicht.

von Zardoz (Gast)


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> Es geht ja, wie beim grünen Punkt auch, darum, dass der
> Erzeuger für die Entsorgungskosten mit aufkommt.

Ging beim grünen Punkt schief und wird auch beim Elektroschrott nicht 
funktionieren. Davon abgesehen: Zahlen muß es so oder so der 
Verbraucher. Würde er es direkt bei der Müllentsorgung tun könnten 
allerdings die ganzen Bürokraten nicht so gut davon leben.

Nice weekend,
Zardoz

von demnächst Links Wähler (Gast)


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@yalu

Ich meine "die Linke" und wie die früher mal hießen ist mir erstens 
sowas von scheiss egal und zweitens sind das jetzt andere Leute in 
Hessen. Mein Wahlkreiskandidat wohnt nicht weit von mir entfernt und 
macht einen netten Eindruck. Er ist weder ein Altkommunist noch sonst 
irgend ein verkappter Marxist. Ihm geht es um das Thema soziale 
Gerechtigkeit, Altersarmut. Er ist gegen Auslands Kriegs Einsätze der 
Bundeswehr (jetzt soll gerade erstmals ein Kampfverband der Bundeswehr 
nach Afghanistan - weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Aber 
lassen wir das.

Du gehörst doch auch zu den Unzufriedenen, oder? Wenn das so ist, dann 
sage mir bitte welche Möglichkeiten ich als Wähler noch habe? Soll ich 
die Büso wählen, diesen komischen Verein? Die Grauen, die gerade 
Spendengelder veruntreut haben? Die Tierschutzpartei? Vielleicht die 
Piraten? Gut die Poraten würde ich auch wählen, hat aber keinen Sinn, 
denn die bekommen noch nicht einmal 1 Prozent. Die einzigen die 
überhaupt den etablierten einen Strich durch deren Rechnung machen 
können ist nunmal die Linke. Wenn sie die 5 Prozent schaffen, dann ist 
Koch am Ar... Für die Sozies wird es dann auch nicht reichen. Dann wird 
es Spannend.

Ich finde eines geht nicht, in einem Forum wie die Rohrspatzen auf alles 
was sich Politiker nennt schimpfen (machen ALLE hier). Jammern bis zum 
umfallen und die Demokratie beklagen aber wenn es dann mal möglich ist 
wenigstens denen, die das zu verantworten haben einen Strich durch die 
Rechnung zu machen, dann auf einmal wieder die alten Parolen "ihhh rote 
Socken, ihh Lafo, ihh die ewig Gestrigen", also alle wieder beim alten 
bleiben und weiter jammern. NEIN, DANKE!

Was das ElektroG angeht, man muss dieses Thema in die Parteien imer un 
immer wieder hinein tragen und wenn die etablierten abblocken, dann kann 
man ja mal probieren ob man nicht bei denen Gehör findet, die bisher 
keine Chance hatten sich einzubringen.

Ich hab jedenfalls die ewigen Schlachten von gesteren und den Vorhalt 
der Vergangenheit sowas von satt, ich kann es nicht mehr hören und 
Angstparolen von Roland Koch sind nichts weiter als der Versuch sich 
weiter an der Macht zu halten.

Mein Stimmzettel ist eh schon abgeschickt.

von Sure (Gast)


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@demnächst Links Wähler:

> Du gehörst doch auch zu den Unzufriedenen, oder?

Schon.

> Die einzigen die überhaupt den etablierten einen Strich durch deren
> Rechnung machen können ist nunmal die Linke.

Das mag sein. Aber außer persönlicher Genugtuung erreichst du damit
gar nichts. Einmal angenommen, viele Wähler würden so handeln wie du:
Dann würden die Verantwortlichen der CDU und SPD tatsächlich lange
Gesichter ziehen. Aber würden sie auch auf die Idee kommen, dass der
Grund für ihren Misserfolg ausgerechnet ihre Haltung bzgl. des
ElektroG ist?

> Wenn das so ist, dann sage mir bitte welche Möglichkeiten ich als
> Wähler noch habe?

Viele Möglichkeiten gibt es da leider nicht, deswegen ist ja der Unmut
unter den direkt und indirekt Betroffenen so groß.

Die einzige Partei, die m.E. wenigstens einen kleinen Lichtblick in
der Problematik darstellt, ist die FDP. Diese ist derzeit die einzige
Partei mit 5%-Chance, die Unterstützung für kleine und
mittelständische Unternehmen erkennen lässt. Auch was das ElektroG und
die damit verbundene Benachteiligung kleiner Firmen betrifft, hat sie
sich immerhin schon mindestens zweimal in Form Kleiner Anfragen bei
der Bundesregierung zu Wort gemeldet:

  http://dip.bundestag.de/btd/16/029/1602904.pdf
  http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/Entry.2231.Display/

Das hat zwar (noch) keinen erkennbaren Erfolg gebracht, zeigt aber,
dass das Problem von dieser Partei wenigstens wahrgenommen wird.

Auch von Der Linken gab es schon eine Anfrage an die Brandenburgische
Landesregierung:

  http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_3900/3907.pdf

Darin geht aber um ein anderes Thema, nämlich um Mängel im
Entsorgungsservice und insbesondere die dadurch entstehenden Nachteile
für den Verbraucher. Ich finde es vollkommen richtig, dass auch diese
Themen angesprochen werden. Nur kann ich mir eben nicht vorstellen,
dass Die Linke gewillt ist, an der in diesem Thread angesprochenen
Problematik irgendetwas zu ändern, da Unternehmen, egal welcher Größe,
für diese Partei vielleicht nicht gerade die Bösen, aber doch ein
unvermeidliches Übel sind.

Anmerkung zum Schluss, um einem potenziellen Flame-War etwas die
Nahrung zu nehmen: Ich bin weder FDP-Mitglied noch -Wähler. Ich bin
auch kein Hesse, so dass ich mir die Sache noch etwas durch den Kopf
gehen lassen kann ;-)

> Mein Stimmzettel ist eh schon abgeschickt.

Dann bin ich heute Abend mal auf die ersten Ergebnisse gespannt ;-)

von yalu (Gast)


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Korrektur: Der Beitrag von 11:21 ist natürlich von mir, auch wenn 
versehentlich ein andere Name darüber steht ;-)

von Michael B. (mpnemo)


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Hallo nochmal,

also ich habe hier ein kleines Update von meinem Kunden bekommen. Die 
Registrierung für sein Zweimannunternehmen kostet satte 1800 euro inkl. 
Märchensteuer.

Hinzu kommt, das er pro MARKE registrieren müsste, jetzt verkauft er 
aber so einige verschiedene Herstellermarken, wenn er sich jetzt 
offiziell mit jeder Marke (im übrigen nicht eingetragene, schon gar 
nicht unter seinem Namen) eintragen würde, kostet es mal eben 5900 Euro, 
REGISTRIERUNG, wohlgemerkt.

Da ist noch nix für den Abfall bezahlt.

So, take e way hat im Empfohlen nur No Name anzumelden. Der Kunde fragt 
mich jetzt schon, wieviel Nitroverdünnung in China kostet, damit er die 
Sachen nachhaltig vom Karton runterwischen kann.

Also, take e way gibt ihm den Ratschlag, fahrlässig zu handeln. Haben 
das zwar nicht schriftlich, aber na ja, die bei take e way wissen wohl 
was da beim EAR vor sich geht.

Nur, toll ist das nicht.... von komplett illegal zu halblegal, in 
Anbetracht des Bussgeldbescheids der nächste Woche fällig ist, hatte ich 
ja erwähnt 14900 Euro. Mein Kunde hat kleinlaut nach einem Zahlungsziel 
für die nächste Lieferung gefragt.

Achso, ich vergaß euch den Grund zu nennen warum der Kunde nachlässig 
war. Der Kunde hatte sich bemüht, sich selbst beim EAR anzumelden, ist 
aber (55 Jahre) nicht so Firm mit Java, ich hab mir den Rotz mal 
angesehen... hehe, das läuft sicher nur auf Internet Explorer Version 
6.3.2.15-4 blau beta mit Service Pack 1 1/2 für XP.

Ist deswegen eigentlich nicht weiter gekommen. Beim EAR gibts auch keine 
andere Möglichkeit der Registrierung, nur Online, zwischen 12-13 uhr 
Dienstag Nachmittag. Von Take e way hat er von mir erfahren.

Trotz alledem, meine lieben Elektronik-Freunde....

So wird das nix, so kommt nur Siemens und Co. weiter, aber eben nicht 
der kleine Mann. Als nächstes braucht man einen Giftschein für 
bleihaltiges Lötzinn.

@ Politik hat hier nix zu suchen
Ich rede hier nicht von Parteien. Ich rede von dem Staat, der ein Gesetz 
erlassen hat, das ich für eine neue Form der Geldverschwendung halte.
Und das ärgert mich, genauso wie ich mich über meine Frau ärgern würde, 
wenn sie trotz klammer Haushaltskasse sich die Prada-Schuhe kauft. Bei 
meiner Frau kann ich hingehen und rumnölen, bis sie die Schuhe 
zurückgibt.

Was bleibt mir beim Staat? Achselzucken, bedenkliches Schweigen? 
Betrifft euch nicht? Um es in einem Satz zu fassen:

Ich denke das es gegen den gesunden Menschenverstand ist, Müll zu 
registrieren. (Vgl. Erbsenzähler)

Das macht keinen Sinn. Es gibt tausend Wege, eine Steuer zu erheben um 
die Entsorgungskosten abzufangen und in Deutschland wurde der Weg 
gewählt, der Dank seines Aufwandes praktisch die Steuern, die 
eingenommen werden, verzehrt, noch bevor die Gelder dem eigentlichen 
Zweck zugeführt werden. Und dann auch noch eine Bundesbehörde, das 
Umweltbundesamt, damit beauftragt. Wie wollen die denn kontrollieren was 
vor sich geht ? Ob die Menge stimmen? Sagt mir jetzt bitte nicht, dass 
die das können. Da kommen auf 100 Hersteller ein Beamter und die haben 
sich eher auf Luft und Bodenproben spezialisiert als jetzt im Kämmerchen 
die Kilos nachzurechnen.

Mir persönlich wäre da der Zoll schon lieber, die kennen sich im 
Güterverkehr aus und die Prüfer haben da auch eine ganz andere 
Ausbildung genossen.

Ich mahne hier die Gleichberechtigung von Gross und Klein an.

Gruß

Michael

von StefanK (Gast)


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Wen die Zahlen noch interessieren, hier unsere Zahlungen für 2007:

Jahreskostenbeitrag bei take-e-way (Vollkaskomitgliedschaft):    250,--
Stiftung EAR: "Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden
Registrierung"                                                    93,--

Stiftung EAR: "Änderung oder jährliche Aktualisierung einer
nach NUmmer 1.04a, 1.04b oder 1.04c nachgewiesenen Garantie
hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart"   193,--

natürlich zuzüglich Märchensteuer.

Der selbe Betrag wird dieses Jahr wieder fällig. Unsere pro Jahr 
umgesetzte
Gerätemenge liegt bei ca. 800kg, Kategorie 9, Überwachungs- und 
Kontroll-
instrumente zur Nutzung im privaten Haushalt.

Die Vollkaskomitgliedschaft bei take-e-way beinhaltet Registrierung bei 
der EAR, Garantiestellung durch take-e-way, monatliche Mengenmeldung 
durch
take-e-way und bei Treffer in der Containerlotterie Entsorgung 
deselbigen.
Wir hatten letztes Jahr schon das Glück auf einen Container:-((.

Nach Registrierung und Garantiestellung durch take-e-way kommt dann ein 
Kostenbescheid durch die EAR über 750,-- für Registrierung und 
Garantieprüfung und man bekommt seine Reg.-Nr.


Auch wir haben die Registrierung zuerst im Alleingang versucht, sind 
aber an der Garantiestellung gescheitert: Unsere Garantiesumme hätte ca. 
50,-- p.a., abhängig von der Geräteart, in Umlauf gebrachte Menge und 
geschätzter Rücklaufquote, betragen. Diese Garantiesumme muss 
insolvenzsicher angelegt werden. Wir hatten extra bei unserer Bank ein 
Sperrkonto eingerichtet, dieses wurde von EAR aber nicht anerkannt, das 
Konto müsste so und so für einen Treuhänder angelegt werden. Wir haben 
dann einfach entnervt aufgegeben und das ganze über take-e-way 
abgewickelt. Die wollen zwar auch ihr Geld, aber es spart den Ärger mit 
der EAR und schont die Nerven.

Was mich eigentlich wundert ist, dass noch niemand vor dem europäischen 
Gerichtshof gegen dieses europäische (nicht nur der deutschen Umsetzung) 
Gesetz geklagt hat. Das Ziel der EU ist ja der freie Warenverkehr 
innerhalb der EU, aber durch dieses Gesetz wird dieser behindert. Man 
muss sich ja in jedes Land, in das man seine Geräte liefert, extra 
registrieren und jedes EU-Land hat seine eigenen Regeln, wo ist da der 
freie Warenverkehr gegeben?

Gruß Stefan

von Zardoz (Gast)


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Interessanter Artikel dazu mit einigen Hintergrundinformationen:

http://www.faz.net/s/Rub58F0CED852D8491CB25EDD10B71DB86F/Doc~EF9A94AD631DE487EAF8F0E47B2A315C3~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Das Elektroschrottgesetz ist Schrott und sollte umgehend entsorgt 
werden.

Nice week,
Zardoz

von Gast (Gast)


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>Stiftung EAR: "Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden
>Registrierung"                                                    93,--

>Stiftung EAR: "Änderung oder jährliche Aktualisierung einer
>nach NUmmer 1.04a, 1.04b oder 1.04c nachgewiesenen Garantie
>hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart"   193,--

Nach aktueller Preisliste:

Stiftung EAR: "Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden
Registrierung"                                                    60,--

Stiftung EAR: "Änderung oder jährliche Aktualisierung einer
nach NUmmer 1.04a, 1.04b oder 1.04c nachgewiesenen Garantie
hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart"   115,--

Ein wenig habe ich das Gefühl, dass die Mitarbeiter von Take-e-way keine 
Ahnung haben oder haben wollen. Man kann mich ja für blöd halten aber 
nach den  mir bekannten Rechenregeln (Addition) sind das doch jährlich 
deutlich mehr wie 100,- Euro für Aktualisierungskram.

Gut, ein paar Euro hin oder her wird, auch wenn es ärgerlich ist, selbst 
der Kleinunternehmer noch verkraften können, hinsichtlich des 
Erstregistrierung wird es aber gleich noch undurchsichtiger ...

Einige berichten von 3-stelligen Beträgen, Andere wiederum von 
4-stelligen, die weit entfernt von den 3-stelligen liegen.

Noch heftiger finde ich die notwendige Registrierung für jedes einzelne 
Land. Wenn da also jemand wäre, der über egay ein paar Produkte vertickt 
und dort 10* im Jahr ein Italiener, Spanier etc. so ein Teil kauft - 
rechtfertigt das etwa den zeitlichen und finanziellen Aufwand - mal 
abgesehen von sprachlichen Hürden ?
Den Verkauf verweigern ist ein Möglichkeit. Nur gibt es auch noch 
kleinere Nischen, wo sich bestimmte nicht massenmarktmäßige Produkte 
sehr schnell Europaweit oder gar weltweit herumsprechen. Deren 
Zielgruppe ist dann manchmal so klein, dass ein alleiniger Verkauf in D 
den ganzen Aufwand kaum    rechtfertigen würde, der Europaweite Verkauf 
sich aber lohnt.

Wie geht man da als Kleinstunternehmer vor ?

von 6632 (Gast)


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Da muesst man ja direkt ein Versandunternehmen in der Schweiz eroeffnen. 
Von hier (CH) existiert das Ganze irgendwie gar nicht. Rechnung ab CH, 
Lieferung ab irgend einem Lager in Deutschland.... Dann wuerd nicht mal 
Zoll anfallen.

von .... (Gast)


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Dummes Zeug! In der EG in verkehr bringen heißt auch importe aus der 
schweiz und nicht nur china!

von Gast (Gast)


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OK, gerade noch einmal telefoniert, als Grundlage einen Hersteller mit 
einer Marke und einer Geräteart, mengen unter 1Tonne / Jahr genommen. 
Der Markenname muss übrigend nicht registriert sein.

Einmalkosten:

1.01) Stammregistrierung : 90,- EURO
1.04.b) Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die 
gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystems 165,- Euro

Laufende Kosten (jährlich):

take-e-way Vollkaskomitgliedschaft: 250,- EURO
VERE e.V. Mitgliedsbeitrag: 42,- EURO
1.03) Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach 
den Nummern  1.01 und 1.02 60,- Euro
1.04.d) Änderung bzw. jährliche Aktualisierung hinsichtlich Menge und 
Ermittlung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 
1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie bei unveränderter 
Geräteart: 115,- Euro

---
Härtefallantrag soll angeblich kein Problem darstellen, wenn man 
beispielsweise angibt, dass man mit 25kg (bei einem Schwellenwert von 30 
kg/Jahr in Gewichtsklasse ) in Verkehr bringen wird. Das wird wohl auf 
den Monat runtergerechnet und sollte man bei der monatlichen Meldung den 
Wert überschreiten, wird man zu den restlichen Maßnahmen verdonnert 
(Vollprüfung etc.)

Auslandsregistrierungen werden wohl durch take-e-way noch nicht 
angeboten

von Michael B. (mpnemo)


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Hallo Nochmal,

Wegen der Registrierungskosten, das geht schnell in die Höhe, wenn man 
diverse Marken verkauft.

Wegen Schweiz, ich denke dass das Bundesumweltamt keine Bußgeldbescheide 
in die Schweiz verschickt, genauso wenig wie die Schweizer Knöllchen in 
Deutschland bezahlt bekommen können.

Das Gesetz ist meiner Meinung nach sowieso ein Absurdum, wieso kann den 
der Konsument nicht für die Entsorgung aufkommen?

Ich sage hierzu nur Toilettenpapier, da wird auch nicht der 
Papierhersteller zur Kasse gebeten, sondern der Wasserverbraucher.

Bei der Mülltonne ist es genauso, da muss der Konsument bezahlen.

Industriemaschinen sind ausgenommen von der Verordnung. Um es mal von 
der Kehrseite zu sehen, ich habe hier in China Bekannte, die 
Containerweise aus aller Herren Länder Schrott, Elektroschrott, PET 
Häcksel usw. importieren, weil das hier recycelt wird. Das ist i. Ü. ein 
profitables Geschäft, da die Leercontainer so billig sind (ca. 150 USD 
für einen 20ft von DE nach CN).

Fragt sich, wer den Rohstoff bekommt. Eine Tonne Nickel kostet im Moment 
50000 USD. Das sind doch ganz viele feine Metalle drin, die richtig Geld 
bringen. Und Kunststoff brennt, wenn man Strom produzieren will. Das 
sieht bei Toilettenpapier schon anders aus, vor allem in gelöster Form 
(ich will da nicht mehr ins Detail gehen).

Na ja wie auch immer... manchmal frage ich mich nur ob man da wirklich 
mitmachen soll. Gerade der Aspekt mit dem freien Warenverkehr... wäre 
ein guter Ansatzpunkt.

Gruß

Michael

von Michael B. (mpnemo)


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Hallo

eine Frage noch, hier heisst es Kleinserien. Was sind eurer Meinung nach 
Kleinserien? 10, 100, 1000 Stück?

Noch eine Frage, wie kann das Umweltbundesamt kontrollieren, wenn ich 
die Sachen in einem Ladengeschäft verkaufe, anstatt online?

Gibts da schon Müllfahnder um die Elektroschrottsünder dingfest zu 
machen und ins Gefängnis zu bringen, oder um das liebe Geld?

Also mal ehrlich, in Zeiten, in denen bei uns Kabel geklaut werden und 
Kupferdächer (vgl. Murnau, Oberbayern, 2007, Kemmelkaserne, Kapelle - 
Murnauer Tagblatt) und zwar wegen des Materialwertes... mich hat es fast 
vom Hocker gehauen, ich kenn das ja hier in China, die Arbeitslosen 
hacken hier in Eigenregie den Baustahl aus rumliegenden Betonbrocken.... 
weil mein Freund immer sagt, ja die Chinesen... also in solchen Zeiten 
mit so einem Gesetz anzutanzen ist absurd. Bzw. mit solchen Bußgeldern, 
wenn das nun 500 Euro gewesen wären, plus die Gebühren für das letzte 
Jahr, das ist schon schmerzlich genug, aber 15000 Euro, das ist ja ein 
Kleinwagen. Das verdienen viele nicht in einem Jahr, es sei denn sie 
sind bei Herrn Hartz angestellt.

Gruß

Michael

von Gast (Gast)


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Erschreckend war für mich auch die breitwillige Akzeptanz von IHK, 
Handwerkskammer, ZVEI, usw....
Man hätte erwarten müssen, daß diese Verbände mit "Eisenbahnschienen" in 
Berlin gegen die unmögliche Umsetzung dreinschlagen.
Nichts.
Sehr enttäuschend.
Zumal auch die größte Zwangsmitgliederzahl von IHK und Handwerkskammer 
aus zahlenden Klein- und Mittelständlern besteht.

Gruß
    Mathias

von Frank M. (frank-wob)


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Hallo,

auch ich habe einen kleinen Betrieb und bin nicht umhin gekommen mich 
bei der EAR zu registrieren.

Ich habe die gesamte Prozedur über Take-e-way abgewickelt. Beim lesen 
dieses Threads sind mir viele Dinge aufgefallen, die falsch Verstanden, 
oder falsch verbreitet wurden.

Take-e-way besteht im Prinzip aus zwei Teilen. Der Take-e-way GmbH und 
dem Vere Zweckverband. Um eines der Leistungpakete von Take-e-way in 
Anspruch zu nehmen, muss man Mitglied im Vere Verband sein (3,50 Euro 
Monatsbeitrag)

Take-e-way bietet 3 Module an. Sinnvoll für kleinere Unternehmer mit bis 
zu 1 Tonne Elektroschrott ist Modul 3. (So eine Art rundumsorglos 
Paket)Dieses Modul kostet 250,- Euro / Jahr. Dafür übernimmt Take-e-way 
die komplette Anmeldung, die monatliche Mengenmeldung, stellt den 
insolvenzsicheren Garantiebetrag und übernimmt die Entsorgung des 
Containers, sollte man einen zugelost bekommen.

Nach erfolgter Anmeldung, erhält man dann noch eine Rechnung von der 
EAR. Bei mir über 303,45 Euro. Mit dieser Rechnung erhält man dann seine 
WEEE Reg.Nr.

Man muss übrigens nicht jedes einzelne Produkt registrieren. Alle 
Produkte die zu einer Geräteart / Marke gehören werden zusammen 
registriert. Allerdings ist es unzulässig verschiedene Gerätearten unter 
einem Firmennamen als Marke zusammen zu fassen.

Der EAR ist übrigens die Anzahl egal. Die rechnen nur in KG.

Übrigens kann sich jeder auf der Seite der EAR ansehen ob ein Hersteller 
dort registriert ist. Es gibt dort ein Java Programm. Den extrem langen 
Ladezeiten nach zu urteilen wird das Programm rege genutzt.
Ich habe schon zwei Bekannte die von einem Anwalt abgemahnt wurden. 
Beide haben über EBay verkauft. Ich würde jedem raten nicht auf sein 
Glück zu hoffen. Diese Typen  warten nur darauf abzukassieren.

Viele Grüße Frank

von Gast (Gast)


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Ich habe noch einaml weitergeforscht, insbesondere was den Verkauf B2C 
in´s Ausland über Fernkommunikationsmittel angeht. Eine Katastrophe, 
sage ich euch ...

Es scheinen keinerlei Übersichten zu existieren, in welchem Land in dem 
Fall eine Registrierung erforderlich ist und in welchem nicht. Man solle 
in jedem EU-Staat beim entsprechenden Ansprechpartner extra anfragen. 
Abgesehen von gewissen Sprachhürden bekäme man vermutlich aber immer 
noch keine rechtsverbindliche Aussage.

Es ist, man glaube es kaum, wohl schon aufgefallen, dass dies ein großes 
Problem darstellt und es wird daran gearbeitet (wenn man das so nennen 
kann). Aussage beim Umweltbundesamt: "Die nächsten 3 Jahre wird das 
nichts."

Na danke !

"Erst denken, dann handeln" ist wohl noch nicht überall angekommen ...

von Xor (Gast)


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In 3 Jahren sind dann wieder Wahlen. Da werden ein paar Strohfuer laufen 
gelassen zur Ablenkung. Also wird dann auch nichts.

von Winfried (Gast)


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Ich hab mal einige Infos hier aufgesammelt und mal eine Beispielrechnung 
ins Wiki gesetzt. Schaut mal drüber, ob das so korrekt ist.

http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Beispielrechnung_f.C3.BCr_Kleinunternehmen

von .... (Gast)


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Danke für die Übersicht.
Die Zahlen von EAR würde ich so sehen.

Die Frage ist nur, wenn ich unter 30KG vertreibe: Wofür noch den anderen 
Laden. Muß ich immer noch mit dem Container-Los rechnen?

von 6633 (Gast)


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Danke fuer die Zahlen. Das ist ja graesslich. Wenigsten kann man die 
Auslagen als Aufwand geltend machen.

von Fragender (Gast)


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Wie sieht es mit der Gebühr für die WEEE aus? 500€ jährlich sind fast 
noch zu ertragen, wenn nicht noch mehr da hinzukommt

von Guido Körber (Gast)


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Ich war mal so frei ein paar Informationen hinzuzufügen...

von Fragender (Gast)


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Also 255€ einmalig und
467€ jährlich und man ist als Kleinstunternehmer legal und alle Sorgen 
los was EAR angeht? Keine verdeckten Kosten wie Container-Lotterie etc?
Bedarf es eigentlich einer Qualitäts-Norm/Überpfrüfung der 
"Produktionsstätten"?

von Gast (Gast)


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Naja, auf der sicheren Seite zum Thema ElektroG auf jeden Fall, 
vorrausgesetzt der Verkauf erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

Aber da gibt´s ja noch EMV und jeden Menge kaufmännischen Kram, wo auch 
gerne mal abgemahnt wird. Mit einem nicht zu unterschätzendem Risiko ist 
das also immer behaftet ...

von Fragender (Gast)


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>Aber da gibt´s ja noch EMV und jeden Menge kaufmännischen Kram, wo auch
>gerne mal abgemahnt wird. Mit einem nicht zu unterschätzendem Risiko ist
>das also immer behaftet ...

Genauer bitte

von Gast (Gast)


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Was willst du jetzt erläutert haben ? Dass gewisse Werte bezüglich 
Abstrahlung und Störempfindlichkeit eingehalten werden müssen sowie dass 
es sicherheitstechnisch ebensoviele Dinge zu beachten gibt sollte 
logisch sein. Genauer ? Da gibt es ganze Bücher ...

Die Risiken bei kaufmännischen Tätigkeiten sind doch allgemein bekannt. 
Kein Impressum in einer E-Mail, ein falsches Wort in den AGBs oder aber 
auch die vergessene Angabe über die Rücknahme von Altbatterien, wenn man 
batteriebetriebene Geräte verkauft kann zu teuren Abmahnungen führen. Ob 
solche kleinen Punkte nun wirklich anderen Wettbewerbern schaden oder 
nicht, manch einer will einen vielleicht einfach nur ärgern oder das 
große Geld mit deiner Unwissenheit verdienen.

IHKs etc. können bezüglich der Regeln weiterhelfen, allwissend sind sie 
dennoch auch nicht und ein Restrisiko bleibt immer bestehen ...

von Winfried (Gast)


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Ein Punkt ist in der Tat noch unklar: Wenn man in die Härtefallregelung 
fällt,  kann es dann trotzdem passieren, dass einem ein Container 
zugeschustert wird? Braucht man dann in der Tat take-e-way, damit die 
das für einen erledigen?

Weiß da jemand was drüber?

Denn wenn man auch keine Container zugeschustert bekommt, würde es sich 
selbst beim kleinen Härtefall auf 60 Euro jährlich beschränken (Nummer 
1.03 elektrogkostv).

Und wenn man Container zugeschustert bekommt, wie wahrscheinlich ist das 
überhaupt in den ersten 10 Jahren, einen zu bekommen, wenn man bis dahin 
vielleicht 300Kg Elektroschrott produziert hat? Was ich gelesen habe, 
soll das Verfahren einen auch bei wenig E-Schrott recht schnell treffen 
können.

von Gast (Gast)


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Ich habe oben bereits die aktuellen Kosten aufgeführt und hatte auch 
diesbezüglich nachgefragt.

Ja, man kann auch bei solchen Mindermengen einen Container "gewinnen".

Man sagte zwar "vielleicht nach einigen Jahren" aber wer glaubt das 
schon ... ?

von Fragender (Gast)


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Und wenn man einen solchen Container gewonnen hat, was dann?

von Bensch (Gast)


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Es ist halt 'ne Lotterie, es kann dich dreimal hintereinander treffen.
Ist wohl auch schon passiert, da scheint das Programm nicht so ganz 
sauber zu laufen.

von Winfried (Gast)


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Ich hab gerade etwas bei der EAR gefunden, was gegen eine 
Container-Abholung bei Härtefallregelung spricht. Dort steht:

"Jeder  Hersteller  von Elektro- und Elektronikgeräten, für die eine 
Garantie  nach § 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG nachzuweisen ist (sog. 
b2c-Geräte - s. dort), hat eine individuelle Rücknahmeverpflichtung für 
Altgeräte aus privaten Haushalten, die grundsätzlich im Rahmen der 
Abholkoordination zu erfüllen ist."

(Quelle: http://www.stiftung-ear.de -> FAQ -> Abholkoordination)

Nun ist es aber beim Härtefall so, dass die Prüfung der 
hersteller-individuellen Garantie seitens EAR entfällt. Wenn das auch 
heißt, dass man diese nicht braucht, würde das bedeuten, man bekommt 
auch keinen Container.

von Fragender (Gast)


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Perfekt. Geht es nur mir so, oder verstehen andere diese Texte der FAQ 
auch nicht so richtig?
Mir ist irgendwie nicht klar, was passiert, wenn ich das große Los 
gewonnen habe und 2T gebrauchte Dildos aus München abholen darf, für 
mich als Hamburger....

von ... (Gast)


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Ist ja weit zwischen Muenchen und Hamburg. Da kann schon das eine oder 
andere dazwischen verloren gehen... Bei jeder Autobahn Raststaette die 
Tonne fuellen...

von Frank B. (frank_b) Benutzerseite


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Die gebrauchten Dildos wird man bestimmt bei Ebay los.

von Michael B. (mpnemo)


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Frank B_. wrote:
> Die gebrauchten Dildos wird man bestimmt bei Ebay los.

Hallo,

bitte ebay ID mitteilen, ich verkaufe die nach Japan.

Gruss

Michael

von Winfried (Gast)


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Natürlich holst du die nicht selber ab. Entweder du beauftragst ein 
Unternehmen im konkreten Fall oder bist z.B. bei take-e-way und die 
machen dass dann automatisch für dich.

von Gast (Gast)


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>Nun ist es aber beim Härtefall so, dass die Prüfung der
>hersteller-individuellen Garantie seitens EAR entfällt. Wenn das auch
>heißt, dass man diese nicht braucht, würde das bedeuten, man bekommt
>auch keinen Container.

Ich habe das eher so verstanden, dass nicht die Garantie entfällt 
sondern nur die Kosten dafür ...

Vielleicht will ja doch noch einmal jemand anfragen ?

von Gast (Gast)


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Aber nochmal zum kleinen Härtefallantrag. Risiko, dass man einen 
Container gewinnt hin oder her, eventuell ist es trotzdem weitaus 
günstiger bei solchen Mindermengen auf take-e-way zu verzichten, wenn 
die dafür keinen extra Tarif haben. Bei fast 300,- Euro im Jahr für den 
Dienstleister und den Verein kann man innerhalb von zehn Jahren ganz 
bestimmt mehr als einen Container entsorgen .

Sollten sich solche "Gewinne" häufen bleibt entweder doch die Anmeldung 
bei einem Dienstleister oder vielleicht noch der Rechtsweg. Irgendwo 
hatte ich von einem Fall gelesen, der erfolgreich geklagt hatte.

von Fragender (Gast)


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>oder bist z.B. bei take-e-way und die
>machen dass dann automatisch für dich.

Und die Kosten sind in den Jahresgebühren mit drin, oder fallen extra 
an?

von Gast (Gast)


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>Und die Kosten sind in den Jahresgebühren mit drin, oder fallen extra
>an?

Diese 250,- Euro + 42,- Euro Vere Mitgliedsbeitrag sind für eine 
Vollkaskomitgliedschaft, d.h. Entsorgung ist mit drin.

Das ist dabei inklusive:




    * bietet eine fest kalkulierbare Preisgarantie. Das heißt, die Höhe 
der späteren Verpflichtung zu Abholungen durch die EAR hat keinen Einfuß 
mehr auf die Kosten (ausgenommen Gebührenbescheide der EAR)
    * bietet ein eigenes zugelassenes kollektives Garantiesystem
    * bietet die gesetzlich geforderte Treuhänderschaft
    * führt die Registrierung innerhalb weniger Tage zuverlässig durch
    * führt die regelmäßig notwendigen Aktualisierungen durch
    * übernimmt sämtliche monatlichen und jährlichen Meldepflichten 
(Mengenmeldungen) gemäß den Angaben des Herstellers
    * führt die regelmäßig notwendigen Garantieaufstockungen durch
    * überwacht alle relevanten Termine
    * berät in allen Belangen des ElektroG (z. B. Härtefälle, 
Markenregistrierung, gescheiterte Registrierungen, nicht mehr anerkannte 
Garantien)
    * übernimmt auch laufende, notleidende Registrierungen und führt 
diese zum Erfolg
    * ersetzt ungültig gewordene Garantien – auch rückwirkend
    * übernimmt die gesetzeskonforme Abholung und Verwertung von 
Elektroaltgeräten
    * stellt ihr bundesweites Entsorgungsnetzwerk zur Verfügung
    * stellt ein permanent niedriges Preisniveau, durch regelmäßige 
Konditionsverhandlungen mit ihren Entsorgern, sicher
    * übernimmt die Abstimmungen mit den Koordinierungsstellen
    * übernimmt die Disposition der eingehenden Entsorgungsaufträge
    * garantiert die Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten 
ausschließlich über zugelassene und zertifizierte 
Entsorgungsfachbetriebe
    * übernimmt das komplette Nachweisverfahren bezüglich der 
Verwertungsquoten

von Winfried (Gast)


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Genau, so hab ich das auch verstanden: Du zahlst die 292 Euro und alles 
an Entsorgung bis 1 Tonne ist damit durch take-e-way abgedeckt. 
Zuzüglich einiger organisatorischer Dinge, die die für ich erledigen, um 
dich möglichst optimal zu entlasten. Du musst dann nur noch an die EAR 
die Gebühren der jährlichen Aktualisierung entrichten, um die Meldung 
selber kümmert sich auch take-e-way. Die EAR-Gebühren - wenn du nicht 
unter Härtefallregelung fällst, sind dann nochmal:

#  EAR jährliche Aktualisierung Mengendaten (1.03) 60 Euro
# EAR jährliche Aktualisierung (1.04.d) 115 Euro

Wie hier schon zusammengefasst:
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Beispielrechnung_f.C3.BCr_Kleinunternehmen

Das sollte dann wirklich alles gewesen sein, was WEEE angeht, wenn du in 
Deutschland verkaufst.

von Fragender (Gast)


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Und über 1Tonne? weil wer weiß wieviel da auf einen zukommt..

von 6634 (Gast)


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Was ueber einer Tonne ist, lagert man ins naechste Jahr. Dann wird man 
mit aller Wahrscheinlichkeit keinen Container bekommen.

von Winfried (Gast)


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Also es ging ja vor allem um die überdimensionale Belastung von 
Kleinstunternehmen. Je mehr Elektroschrott man hat, um so weniger fallen 
die Verwaltungskosten ins Gewicht. Dann sind es vor allem die 
Elektroschrott-Entsorgungskosten, an denen man sich orientieren kann. 
Und da hab ich Zahlen von 150-500 Euro pro Tonne gelesen.

von Zardoz (Gast)


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Elektroschrott nach Gewicht zu belasten ist eine feine Sache - muß man 
halt noch mehr leichte Kunststoffteile in den Geräten verbauen. Und 
220V-Stecker lassen sich doch sicher auch noch ein wenig abspecken ...

Nice weekend,
Zardoz

von Winfried (Gast)


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Oder man stelle sich vor, ein Steinmetz baut in einen 50Kg Steinbrocken 
eine Quarzuhr mit 50 g Gewicht ein, um dieses Produkt dann zu verkaufen. 
Dann hat er 50Kg Elektroschrott!

Es sei denn, der Stein hätte auch ohne die Uhr eine "Primärfunktion", 
dann würde er ganz aus der Registrierung herausfallen.

von Zardoz (Gast)


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Ja wie konnte Gott überhaupt die Welt erschaffen ohne 
Bedienungsanleitung in allen jemals gesprochenen Sprachen, ohne 
Befähigungsnachweis und vor allem ohne Entsorgungsnachweis für seinen 
ganzen Schrott?

Der gehört ganz klar abgemahnt ...

Nice weekend,
Zardoz

von Guido Körber (Gast)


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Zu dem Thema der Containerentsorgung: Wenn man einen Vertrag wie bei 
Take-e-Way für eine Tonne hat, dann funktioniert das im Falle eines 
Containergewinnes so, dass man nach der Entsorgung eine Tonne als 
entsorgt gutgeschrieben bekommt. Was sonst noch im Container war wird 
für andere Take-e-Way Kunden als freiwillige Entsorgung gemeldet, damit 
sinkt deren Abholverpflichtung.

Wenn nun noch bekannt wäre wie das Verteilverfahren der EAR funktioniert 
wäre man glatt auf der sicheren Seite...

von Bensch (Gast)


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> Wenn nun noch bekannt wäre wie das Verteilverfahren der EAR funktioniert
wäre man glatt auf der sicheren Seite...

Warum heisst das wohl "Lotterie"? Der Rechner wählt ZUFÄLLIG einen 
Dummen aus- wobei der Zufall wohl nicht richtig funktioniert, denn es 
ist schon vergekommen, dass kleine Firmen zweimal hintereinander den 
Hauptgewinn gezogen haben.

von StefanK (Gast)


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Zum Verteilverfahren:

Es schwillt gerade ein Streit zwischen take-e-way und der EAR. Laut 
take-e-way werden kleine Hersteller überproportional oft zur Abholung 
eines Containers verpflichtet im Verhältnis zu Großherstellern mit zig 
Tonnen Ausstoß. Die EAR behauptet, ihr Abholalgorithmus wäre in Ordnung 
und beweist dies durch ein Gutachten. Take-e-way behauptet, der 
Algorithmus benachteilige kleinere Hersteller und legt ein 
Gegengutachten vor.

Dummerweise veröffentlicht die EAR den Algorithmus aus mehr oder weniger 
fadenscheinigen Gründen nicht, so daß eine genaue Überprüfung nicht 
stattfinden kann.

Stefan

von Winfried (Gast)


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Naja, ganz zufällig ist die Containerlotterie nicht. Es wird also nicht 
zufällig ein beliebiger Hersteller verpflichtet, sondern der, mit der 
höchsten Abholverpflichtung, weil sein Geräte-Kontostand am höchsten 
ist. Trotzdem kann es bei diesem Verfahren auch Kleinstunternehmen mit 
+20 Kg Kontostand treffen.

Ich hab gerade mal mit take-e-way telefoniert und man meinte, die hätten 
schon ein extremes Beispiel gehabt, wo ein Kleinstunternehmer mit 
wenigen Kg Kontostand insgesamt 8 mal beauftragt wurde, Container 
abzuholen. Einmal Container abholen kostet alles in allem 1000-1300 
Euro.

Weil dieses Risiko kein Kleinstunternehmen eingehen kann, bleibt 
eigentlich nur der Weg über einen Dienstleister wie take-e-way.

Ich hab übrigens auch gehört, dass das Bundesumweltamt eine externe 
Firma beauftragt hat, die nun viele kleine Unternehmen aufspüren, um 
diese auch in die Pflicht zu nehmen. Mit entsprechenden Bussgeldern 
inklusive natürlich.

Was mich hingegen wundert: Ich bin mal alle Unternehmen durchgegangen, 
die bei der EAR im Bereich Haushaltskleingeräte registriert sind. Das 
sind gerade mal ca. 800! Und darunter findet man nahezu nur AG's und 
GmbH, also so gut wie keine Kleinstunternehmen. Ich schätze, es sind 
nicht mehr als 20-50 von diesen (vermutlichen) Kleinstunternehmen. 
Entweder es gibt in dem Bereich keine mehr oder es hat sich bisher kaum 
einer angemeldet.

von Winfried (Gast)


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Ach ja, nochwas: Take-E-Way hat mir bestätigt, dass auch bei der 
Härtefallregelung man nicht um die Containerlotterie drumherumkommt. Es 
werden einem lediglich ein paar Gebühren bei der EAR erlassen.

von Dietmar E (Gast)


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> Es wird also nicht zufällig ein beliebiger Hersteller verpflichtet, sondern der, 
mit der höchsten Abholverpflichtung

Das ist aber unlogisch. Eine deterministische Auswahl wäre keine 
Lotterie und so kämen die Kleinen wohl nie dran.

von .... (Gast)


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irgenwie kapier ich die Geschichte nicht:

Gebühren, Härtefall, "berechnung der Container" ist alles klar. NUR: Wer 
zahlt denn die 1300€ pro Container? Ich, oder wird das umgelegt? Wofür 
zahle ich denn die ganze Kohle an EAR. Bekomme ich das Geld nicht wieder 
zurück? Kann ja wohl nicht sein, das ich 8*1300€ zahlen muß!

Was passiert, wenn ich erst in 2 Jahren "Gewinne" und die Kosten dann 
3000€ betragen? Was wenn der Kupferpreis bei 10000000€ liegt und ich 
noch "Gewinn" pro Tonne mache (was ja bei manchen Artikeln schon jetzt 
der Fall ist)?

von Winfried (Gast)


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Die Gebühren für die EAR zahlst du nur deshalb, weil da ein paar Leute 
diese Angelegenheit verwalten. Das hat noch nichts mit Entsorgung zu 
tun.


Und ja, wenn du 8mal einen Container gewinnst, musst du selber 8x1300 
Euro bezahlen. Und weil man das als Kleinstunternehmer nicht kann, muss 
man dieses Risiko absichern. Dann registriert man sich bei take-e-way, 
zahlt eine jährliche Pauschale und hat dann gar nichts mehr mit der 
Entsorgung der Container am Hut.

Du darfst so einen Container auch nicht selber abholen, um vielleicht 
den Inhalt zu Geld zu machen. Er muss an ein zertifiziertes 
Entsorgungsunternehmen übergeben werden.

von Winfried (Gast)


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Wenn der mit der höchsten Abholverpflichtung immer dran ist, aber alle 
anderen Hersteller bereits so viel Schrott abgeholt haben, dass deren 
Konto auf 0 oder -1000Kg steht, dann bist du mit 10 Kg dran.

Aber ehrlich gesagt, im Detail versteh ich das auch nicht. Es wird ja 
auch nichts veröffentlicht. Es muss ja z.B. gewährleistet sein, dass 
sich gemeldete Mengen und abzuholende Mengen irgendwie die Waage halten.

von .... (Gast)


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da sollte man mal einen RICHTIGEN Rechtsanwalt draufhetzten.

1. Kann das nicht sein, dass das Los-Verfahren NICHT öffentlich ist. 
Warum eigentlich?
2. Sollte man den Glos mal in den ... treten, das er das Sinvolle (unter 
30KG geringe Gebühren) RICHTIG zu Ende bringt. Anfang ist ja gemacht!
3. Kann es nicht sein, das ich mit 1Kg drann komme: Es wird z. Zt. viel 
mehr produziert (ergo EIGENTLICH auch angemeldet => überwacht keine 
Sau!) als in nen Container geschmissen. Also sollten (und haben wohl 
auch) die "Großen" ein riesen Minus. Da die "Großen" die Macht haben 
(Man beachte die Wahl bei der EAR) "drehen" die die Abhohlung so, dass 
die "Kleinen" ran müssen. Kostet den "Großen" weniger  und die "Kleinen" 
kapieren nichts, weil sie von dem Verein, den Sie beitreten (müssen), 
keine Infos bekommen.
Das Gutachten ist ein WITZ!

Für mich ist das eine legalisierte Müllmafia! Leider hat in der 
Regierung keiner Mumm das zu ändern. Die Petition ist ja schön im Sande 
verlaufen!

von Zardoz (Gast)


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> Für mich ist das eine legalisierte Müllmafia! Leider hat
> in der Regierung keiner Mumm das zu ändern.

Mehr Sorgen macht mir, daß es in diesem Lande offenbar weniger Mumm 
braucht, so etwas offensichtlich schwachsinniges überhaupt einzuführen.

Nice week,
Zardoz

von Winfried (Gast)


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Das der Wind in Zukunft härter wehen wird, zeigt dieser Artikelauschnitt 
vom 23.11.2007:

" EAR-Vorstand Theusner betonte im Übrigen, dass das ElektroG eine Reihe 
von Sanktionsmöglichkeiten vorsehe, die auch konsequent eingesetzt 
würden, um Missbrauch zu verhindern. "Die Zeit der Nachsicht, die für 
eine erfolgreiche Einführung neuer Prozesse in einem derart komplexen 
Umfeld unabdingbar ist, ist nun vorbei. Das ElektroG muss mehr als zwei 
Jahre nach seinem Inkrafttreten nun bei allen potentiell Betroffenen 
bekannt sein - und ist zu befolgen." Theusner wies in diesem 
Zusammenhang auf die hohe Anzahl eingeleiteter 
Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie deutlich zunehmende Anzahlen von 
Abmahnungen bislang nicht registrierter Hersteller durch Wettbewerber 
hin. Dies spreche für das grundsätzliche Verständnis aber auch für die 
Einforderung wettbewerblich korrekten Verhaltens. "Trittbrettfahrer 
werden hierzulande keine Zukunft haben.""

Quelle: 
http://www.presseportal.de/pm/69083/1089920/stiftung_elektro_altgeraete_register

von Winfried (Gast)


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Noch ein netter Artikel in Sachen Container-Lotterie:

http://www.faz.net/s/Rub58F0CED852D8491CB25EDD10B71DB86F/Doc~EF9A94AD631DE487EAF8F0E47B2A315C3~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Genial ist der Fall mit den Kühlschränken: 53 Kühlschränke verkauft mit 
einem Gewicht von etwa 2 Tonnen. Dafür mussten dann 34 
Entsorgungsaufträge mit insgesamt 91 Tonnen und 27.000 Euro ausgeführt 
werden. Das macht rund 510 Euro Entsorgungskosten pro Kühlschrank! 
Fazit: Der Verkauf musste eingestellt werden.

Wenn ich das anderen Leuten erzähle, die glauben mir das alle nicht, 
weil es so abstrus ist. Das kann sich keiner vorstellen, was da derzeit 
in Deutschland läuft.

von matchboxers (Gast)


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Hallo ,
vielleicht kann das jemandem helfen :

http://www.stiftung-ear.de/suche?q=ausnahmen&cx=013532210632514182106%3Aiszy3zwm-ky&cof=FORID%3A11#394



Grüße
matchboxers

von Gast (Gast)


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@matchboxers

Schon mal weitergelesen ???

  Gibt es Ausnahmen von der Abholkoordination für kleine, nur regional 
aktive Hersteller?

Die Antwort:
    Das ElektroG sieht keine Ausnahmen für irgendwelche 
Herstellergruppen vor. Jeder Hersteller ist zur bundesweiten Abholung 
von Altgeräten entsprechend den Abholanordnungen der zuständigen Behörde 
verpflichtet.

von Florian (Gast)


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von MRT (Gast)


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Hallo !

Und schade das hier seit einger Zeit nichts mehr läuft.

Aber drei Monate nach dem letzten Beitrag hier.. ist schon einiges 
passiert.

Habt Ihr mal auf die HP von [www.take-e-way.de] oder
[http://www.it-recht-kanzlei.de/elektrog-hersteller-abmahnung.html]

Der Vollzug ist im vollen Gange.


Bin auf eure reaktion gespannt.

Gruß

t.

von oje (Gast)


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Ist olimax eigentlich registriert ?
Wird jetzt jeder der Eval-Boards vom Hersteller oder olimax vertreibt 
abgezockt, bzw. abgemahnt ?

Sehr schön. Da fällt mir grad ein, ich müsste mal wieder meinen Nachbarn 
verklagen, sein Gesicht gefällt mir gar nicht ...

von NoNews (Gast)


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@MRT:
Juhu endlich News von WEEE! Super Fund!
Fast hätte ich schon verdrängt dass es WEEE gibt...

Du hättest auch schreiben können:
"Jetzt gibt´s Beispielprozesse und endlich wurde jemand verklagt.
Für alle die noch nicht genug von WEEE & Co. haben: hier könnt Ihr euch 
alles nocheinmal durchlesen und sehen was passiert wenn man sich nicht 
registriert... also schön registrieren."

von MRT (Gast)


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Nja!
Abmahnungen sind schon lästig und kosten Geld,
aber bei den Bußgeldbescheiden ist ja eine Abmahnung vom Wettbewerb
ja noch ein netter Hinweis.

Und eigendlich kann man ja gleich noch ein Thread eröffnen für die 
Verpackungsverordnung (VerpackV).

Grüße

t.

von MRT (Gast)


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Guten Morgen,

keine Angst ich werde auch nicht müde.

Hier ein neues Thema bzgl. Abmahnungen.

gefunden 30.07.2008 war am 29.07 dort noch nicht auf der Seite.

http://www.take-e-way.de/?id=53

Gruß
t.

von Mark (Gast)


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Hi!

Ich muß das alte Ding noch mal auspacken.

Es wird ja im Wiki über Kosten bei take-e-way von ca.

0 - 303 euro einmal
und
339 - 548 euro jährlich gesprochen.

Bekomme ich dann auch eine WEEE Nr?

Ich frage weil einen die pure Registrierung bei EAR ja schon 750 
(Netto/Brutto?) kosten soll.




Und dann noch mal eine Fragen aus der Praxis.


1. Ich Importiere z.B. LED-Kulis alle von Hersteller ChinaPen.
Muß ich für verschieden farbige LED oder verschieden große Kuli jeweils 
ein Produkt anmelden oder nur einmal die Marke ChinaPen?



2. Wenn ich wirklich kleines und leichtes E-Spielzeug importiere von 10 
verschiednen Herstellen, Gesamtmasse über alles in im Jahr aber nur 
10Kg.

Was würde dies bei take-e-way kosten?
Was direkt bei EAR? (so ganz habe ich es nicht verstanden)



3. Macht es Unterschiede im Preis oder sonst wo wenn ich 50% B2B und 50% 
B2C verkaufe? Einfacher und nicht verboten wäre zu sagen das man 100% an 
privat verkauft?



4. Was wäre wenn ich diese Kulis aus Österreich importiere? Ich bräuchte 
keine WEEE sondern der Importeur aus China. Ab wann und wo muß ich die 
WEEE nachweisen? Homepage, Produkt, Rechnung? Oder erst wenn eine 
Abmahnung kommt bzw. ich es auch auf ein Gerichtsverfahren?
(Hintergrund: Ich muß doch einem Abmahner nicht meine Einkaufsquellen 
für evtl. unlautere Zwecke offenbaren? - Also meine Eingangsrechnng aus 
der nicht nur Lieferrant+WEEE, EK, Menge usw. hervorgeht.)



5. Wenn ich als Importeur etwas nach Österreich verkaufe. Muß ich mich 
dann auch dort registrieren lassen?
Bisher dachte ich nicht. Aber irgendwo in diesem lagen Thread habe ich 
es so verstanden, dass es in jeden Land sein muß.(?)

Ich verkaufe das Zeug Europaweit ... wäre doch unmöglich. ;-(

von Sven (Gast)


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> Ich verkaufe das Zeug Europaweit ... wäre doch unmöglich. ;-(

Hast Du schonmal über Hartz4 nachgedacht? Ernsthaft? Der Antragskram 
dürfte deutlich weniger stressig sein, als Dich europaweit registrieren 
zu lassen. In einigen Ländern nur möglich, wenn Du dort eine 
Niederlassung hast.

Mach den Laden dicht und geh stempeln.

von lieberanonym (Gast)


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Mein Wissensstand ist derzeit der:
Geräte der Mess- und Regeltechnik sind von den Verpflichtungen des WEEE 
ausgenommen. Es gibt hierzu eine Verfügung des Bundesministeriums für 
Umweltschutz. Ob die allerdings in anderen EU- Staaten, in die man evt. 
exportieren will, auch greift , entzieht sich meiner Kenntnis. Alle 
anderen Geräte, auch die importierten, müssen teilnehmen. Für jedes EU- 
Land gelten andere Bestimmungen und sind extra Anmeldungen 
notwendig.Sven hat da recht: Das geht nur mit einer Vertretung oder 
einem Bevollmächtigten im jeweiligen EU- Land.
Bei z.B. China- Importen haftet der Importeur ("Inverkehrbringer") 
dafür.
Wie mehrfach hier erwähnt, ist dieses Gesetz ein schwerer Schlag gegen 
kleine Unternehmer und Existenzgründer. Zusammen mit der CE- 
Kennzeichnung , (EMV usw.) ist es inzwischen nahezu unmöglich, sich 
selbständig zu machen.

von Mark (Gast)


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Knapp 2 Stunden Telefon ...

IHK Zerntrale ... andere Nummer geben lassen
2. da sind Sie hier falsch ...
3. ne, da ist ein anderer ...
4. ...
5.  ... am besten die IHK 100km weiter ...

6. der fühlte sich Zuständig. Stammelte auch was von EAR usw., laß auch 
Gesetzestexten und Amtsblättern vor.
Meine Frage ob er take-e-way empfehlen kann - "hä was is das?"

HALLO DAS DARF DOCH NICHT WAR SEIN?

Er hätte noch nie eine Firma da angemeldet und wüßte auch gar nicht was 
man da im System machen muß ...

Meine Stadt hat >100k ... diese andere bestimmt >150k!



Zusammen mit take-e-way (wirklich echte Verkaufsmenschen!) weiß ich nun, 
dass diese 298 EUR für JEDE Marke/Hersteller fällig ist.

Was es nur bei EAR ist weiß ich immer noch nicht.


Seine ganzen Einkäufe umlabeln geht logistisch kaum und bringt nur 
Probleme, da Kunden anhand der Herstellernamens kaufen.

Man müßte sich wirklich in ganz Europa registrieren !!!

von Michael B. (mpnemo)


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Hallo,

Die Marke muss auf dem Produkt sichtbar sein, die WEEE Kennzeichnung 
auch. Jede Marke muss einzeln beim EAR registriert werden, was richtig 
Geld kostet. Take-e-way ist ok. EAR ist nur Deutschlandweit zuständig. 
Im Moment gibt es keinerlei eindeutige Regelungen, wie das 
grenzübergreifend zu sein hat. Es gibt den Gesetzestext, aber keiner 
will da im Moment schlafende Hunde wecken. Deutschland hat die EU 
Verordnung wie immer am aufwendigsten umgesetzt.

In Österreich muss man Müllmarken bei der Kommune kaufen, in der man 
seinen Firmensitz hat. Einfach, überschaubar, unkompliziert. Wird wohl 
auch gegengeprüft, aber so sollte es auch in DE sein.

Stattdessen wird eine eigene Behörde dafür geschaffen, hinzu kommt ein 
komplizierte und dazu unklare Gesetzesgrundlage, die kleine Unternehmer 
total überfordert.

Übrigens große auch, es gibt den Fall eines Solarzellenherstellers, der 
sich auf Berghütten spezialisiert hat - die sind davon ausgenommen - 
allerdings hatte er stromsparende koreanische Kühlschränke im Programm. 
Davon hat er 50 Stück verkauft, und musste für insgesamt 20.000 Euro 
Entsorgungskosten, die per Losverfahren auf ihn bestimmt wurden, 
aufbringen, innerhalb des 1. Jahres. Der Hersteller verkauft jetzt keine 
Kühlschränke mehr.

Ich möchte hier nicht aufführen, dass es fälschlicherweise als 
Müll/Schrott bezeichnet wird. Das sind wertvolle Rohstoffe, die in 
anderen Länder gewinnbringend verkauft werden können.

Im übrigen verschwindet der dt. Müll komplett... es gibt keine Chance, 
den Müll anzukaufen, wenn er ersteinmal in System verschwunden ist, da 
verdienen sich einige Firmen dumm und dämlich, und der Staat supported 
das Ganze auch noch.

Für mich eine legale Verarsche, irgendwann wird es auffliegen und dann 
stehen ein paar Politiker in der Bildzeitung und können danach in den 
Ruhestand gehen.

Gruß

Micha

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Hoffentlich. Aber ohne Bezüge! Nur die Grundsicherung.

von Guido Körber (Gast)


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In den letzten Beiträgen waren mal wieder ein paar gefährliche 
Fehlinformationen:

Ausnahmen: Die Ausnahmen für Mess- und Regelgeräte betreffen die RoHS 
(also bleifrei etc.), nicht die WEEE. Auch Hersteller/Vertreiber von 
solchen Geräten müssen sich bei der EAR registrieren, nur nehmen sie als 
B2B Lieferenten nicht an der Containerlotterie teil, sondern müssen den 
Elektroschrott direkt vom Kunden zurücknehmen.

Rolle der EAR: Die EAR übernimmt keine Entsorgung usw. sondern ist die 
Registrierungsstelle bei der man gemeldet sein muss. Zusätzlich braucht 
man als B2C Lieferant dann noch die Containerlotterieversicherung und 
Garantiestellung, das sind dann die Funktionen die take-e-way übernehmen 
kann.

EU: Wie schon von jemand anderem angemerkt ist die Gesetzeslage für den 
grenzüberschreitenden Vertrieb innerhalb der EU nicht ordentlich 
geregelt. Bezieht man aus einem anderen EU Staat Geräte die man dann in 
Deutschland vertreibt, so ist es egal ob die in dem anderen Land bereits 
registriert sind, es muss noch mal in Deutschland registriert und 
gezahlt werden. Versandhandel aus Deutschland in andere EU Länder ist 
nicht hinreichend geregelt. Man meldet zwar seine Mengen bei EAR an, es 
gibt aber keinen vernünftigen Mechanismus in die regionalen Systeme zu 
kommen.

von nabeshima (Gast)


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Hat eigentlich schon mal jemand dagegen geklagt? So wie das Gesetz ist, 
ist es doch völlig unzumutbar, unverhältnismäßig und ungerecht. Werden 
hier nicht Rechtsgrundsätze verletzt? Mit take-e-way wird es zwar etwas 
erträglicher, aber das ist ja eine private Initiative quasi zur Umgehung 
des Gesetzes.

von Michael B. (mpnemo)


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Was eine Klage angeht, vor dem europäischen Gerichtshof, wenn überhaupt. 
Kostspielig und für die großen Firmen kein Problem. Das ElektroG 
verletzt in der vorliegenden Form bestimmte Freiheiten des 
EU-Binnenmarktes. Bei Grenzübertritt der Waren wird die Abgabe fällig. 
Bekommt der Österreicher denn seine in Österreich bezahlten Gebühren 
zurück, wenn er die Waren nachweislich in DE verkauft und auch noch 
einmal bezahlt?

Des weiteren ist es völlig unwichtig, wo die Produkte eigentlich 
hergestellt wurden. Da kommt doch schon der Haken.. Man könnte ja 
inländische Hersteller verpflichten, diesen ganzen Firlefanz über sich 
ergehen zu lassen, Kleinunternehmen mit Pauschalbetrag. Importe - die 
Gebühren - kann man praktischerweise über den Zoll erheben lassen, da 
der Zoll sowieso Gewichte mit erfasst - und entsprechend 
landesspezifisch abführen. Wenn dann in die EU-Länder verkauft wird, 
kann das ähnlich wie bei der USt zentral gemeldet werden, und die 
Gebühren können unter den EU-Ländern entsprechend korrigiert werden.

Auch das eine EU-Verordnung in den jeweiligen Länder unterschiedliche 
Belastungen mit sich bringt, für den Unternehmen, ist nicht im Sinne der 
EU, siehe Zollunion. Momentan sind z.B. österreichische Internetshops 
komplett übervorteilt, DHL bietet einen Sonderservice an, fährt mit dem 
Laster täglich - gleiche Kosten wie in DE verschickt. Weniger EKSt und 
Gewerbesteuer... das freut die Österreicher, dass in DE die Gesetze so 
cool sind, das sie sich Marktanteile holen können.

Was die Müll Mafia angeht... na ja... wir werden es sehen. Einer meiner 
Kunden hatte vom EAR eine Bussgeldbescheid i.H.v. 15000 euro für das 
nichtangemeldete Inverkehrbringen von ca. 200kg Effektivmüll bekommen. 
Nach Anwalt (2000 Euro) waren es dann nur noch 500 Euro Bussgeld, aber 
immerhin.

Wie sieht das bei KFZs aus? Fällt da auch WEEE Gebühr an. Was ist, wenn 
ich meinen Autoradio schrotte und ausbaue und wegwerfe.

Was die eigentliche Frechheit ist, ist, dass man den Müll nicht selbst 
verwerten darf, aber für die Verwertung bezahlen muss. Ich kann doch den 
Wertstoff verkaufen, ich bezahle noch dafür, dass andere Profite 
erzielen können mit der Verwertung.

Für einen Container Elektroschrott zahle ich gerne. Geht nach China, ich 
habe Kontakte. Die Schiffe fahren alle fast leer zurück, einen 40' krieg 
ich für 300 USD Fracht nach Asien. Ist kein Witz.

Micha

von ... (Gast)


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Die Frechtheit ist noch, daß sich die Großen zusammentun mit den
Verschrottern, und dann das Zeug doppelt verkaufen, und so mit noch
mehr Profit die WEEE umgehen. Ein Beispiel, Dell, Siemens, ...

von Guido Körber (Gast)


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KFZ und alle darin fest eingebauten Geräte fallen unter die 
Altfahrzeugverordnung und nicht unter das ElektroG. So gesehen hast Du 
mit dem ausgebauten Autoradio das Problem, dass Du es halt nicht zum 
Recyclinghof bringen und in den Lotteriecontainer werfen darfst.

Das ElektroG und die ihm zugrunde liegende WEEE Richtlinie sind so 
ungefähr das Dämlichste was die Gesetzgeber in den letzten 50 Jahren 
produziert haben. Würden die von diesem Gesetz betroffenen Geräte mit 
der gleichen Sorgfalt wie das Gesetz gebaut, gäbe es am Tage mehrere 
1000 Stromunfälle und Neugeräte würden nur in Ausnahmefällen wenigstens 
einen Teil ihrer Funktion ausüben.

von Sven (Gast)


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>> Davon hat er 50 Stück verkauft, und musste für insgesamt 20.000 Euro
>> Entsorgungskosten, die per Losverfahren auf ihn bestimmt wurden,

Cool, das sind dann 400 EUR pro Kühlschrank! Er hat da nicht viel dran 
verdient, stimmts?

von Guido Körber (Gast)


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Wer hat hier "Oligopol" gerufen?

von Gast (Gast)


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Bez. der (Elektronik-)Entsorgungsproblematik:

Vermieten statt verkaufen. Auf unbestimmte Zeit und zu einer einmalig, 
bei der Übergabe zu entrichtenden Mietsumme.

Mit folgenden weiteren Punkten im Vertrag: Die Ware darf vom Mieter 
beliebig genutzt und dabei selbstverständlich auch beschädigt werden, 
aber zu keiner Zeit entsorgt werden. Stattdessen kann der Miter das 
Mietverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt beenden, muß aber in diesem 
Fall die Ware an der Vermieter zurückgeben. Eine Weitergabe an einen 
Folgemieter ist nur dann zulässig, falls dieser den genannten 
Vertragsklauseln zustimmt.

;-)

Eine schönen Tag noch...

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Vermieten ist cool! Noch dazu, wenn Mieter und Vermieter die gleichen 
Interessen vertreten. Auf diese Weise ließe sich auch wunderbar eine 
Haltbarkeits- und Zuverlässigkeitsstudie bestimmter Baugruppen 
durchführen, ohne daß man gleich tief in die Gebühren-Tasche greifen 
muß. Und das ist vor den Augen der EAR so haltbar?

von Jörg S. (joerg-s)


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>Vermieten statt verkaufen. Auf unbestimmte Zeit und zu einer einmalig,
>bei der Übergabe zu entrichtenden Mietsumme.

Das wird wohl nichts.

Auszug EAR:
Ein Produkt wird in den Verkehr gebracht, wenn es erstmalig 
bereitgestellt wird. “Bereitstellen” bedeutet das Überlassen des 
Gerätes, d.h. entweder den Übergang des Eigentums an diesem Gerät oder 
die körperliche Übergabe des Gerätes durch den Hersteller, seinen im 
Geltungsbereich des ElektroG niedergelassenen Bevollmächtigten oder den 
Importeur an die für den Vertrieb des Gerätes  im Geltungsbereich des 
ElektroG verantwortliche Person oder die entgeltliche oder 
unentgeltliche geschäftsmäßige Weitergabe an den Endverbraucher oder 
Benutzer unabhängig von dem Rechtsgrund, auf dem das Überlassen beruht 
(Verkauf, Leihgabe, Vermietung, Leasing, Schenkung oder jede sonstige 
Art eines im Geschäftsverkehr üblichen Rechts).

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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F*ck!

von Guido Körber (Gast)


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Zur Vermietung gibt es ein besonders krasses Beispiel eines Herstellers 
von Teppichschamponierern, der diese nicht verkauft, sondern nur für 
sein eigenes Verleihgeschäft herstellt, die Geräte verlassen also 
niemals sein Eigentum. Trotzdem wurde er dazu gezwungen an der 
Containerlotterie teilzunehmen. Ich habe den Vorgang nicht weiter 
verfolgt, kann daher nichts dazu sagen ob dagegen erfolgreich geklagt 
wurde.

Grundsätzlich ist aufgrund der aggressiven Vorgehensweise der EAR gegen 
Leute die von denen als Trittbrettfahrer betrachtet werden, dringend 
davon abzuraten windige Lösungen zu suchen.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Ich denke das beste wird es sein, die Produkte zu entwickeln und zu 
bauen und ein größerer Hersteller vertreibt diese dann mit. 
Eigenvertrieb kleiner Serien lohnt sich nicht.

von Michael B. (mpnemo)


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Dem stimme ich voll zu, da sich das EAR ja auf geltendes Gesetz stützt, 
ist es ausserordentlich dumm, windige Lösungen zu suchen. Wenn dann kann 
hier nur die Top-Down Strategie eingesetzt werden, d.h. es muss eine 
Sammelklage beim europäischen Gerichtshof eingereicht werden.

Das EAR ist im Übrigen komplett blind (wohl absichtlich), was 
EU-Binnengeschäfte angeht, die wissen wohl, dass sie, wenn sie da aufs 
Grass schlagen, die Schlangen wecken.

Gruß

Micha

von Sven (Gast)


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>> EU-Binnengeschäfte

Naja, geht die ja eigentlich nichts an, wenn das ins EU-Ausland geht, 
sind die Einrichtungen im Ausland zuständig.

Beim Import aus dem EU-Ausland werden die nicht zimperlich sein. Muss 
man eigentlich immer noch einen selbst assemblierten PC beim EAR 
anmelden, obwohl die Einzelteile schon angemeldet sind und dafür bezahlt 
wurde?

von Winfried (Gast)


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> Bekomme ich dann auch eine WEEE Nr?
> Ich frage weil einen die pure Registrierung bei EAR ja schon 750
> (Netto/Brutto?) kosten soll.

Es gibt da keine halben Sachen: Entweder registriert und dann kann man 
Sachen in den Verkehr bringen und hat auch eine WEEE Nr. Oder eben 
nicht. 750 Euro Registrierung ist veraltet. Die Beträge stehen ja im 
Wiki gut aufgelistet. Auf Gebühren kommt meist noch Mehrwertsteuer (19%) 
drauf, was für Kleinunternehmer ohne Mehrwertsteuerausweis nicht 
irrelevant ist.

Hier nochmal der Artikel: 
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung


> 2. Wenn ich wirklich kleines und leichtes E-Spielzeug importiere von 10
> verschiednen Herstellen, Gesamtmasse über alles in im Jahr aber nur
> 10Kg.
> Was würde dies bei take-e-way kosten?
> Was direkt bei EAR? (so ganz habe ich es nicht verstanden)

Siehe im Wiki-Artikel "Kleiner Härtefall"


> 4. Was wäre wenn ich diese Kulis aus Österreich importiere?

Ist völlig wurscht, wenn du in D verkaufen willst, brauchst du eine 
Registrierung in D. Es sei denn, Kunden aus D bestellen direkt bei einem 
Händler in Ö.


> 5. Wenn ich als Importeur etwas nach Österreich verkaufe. Muß ich mich
> dann auch dort registrieren lassen?

Ja.


> Ich verkaufe das Zeug Europaweit ... wäre doch unmöglich. ;-(

Genau, leider. :-((

Wäre ja auch langweilig, wenn wir jetzt, wo Europa mehr 
zusammengewachsen ist, keine Hürden mehr hätten. Also schaffen wir uns 
neue und recht massive...

von Österreicher (Gast)


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Hallo, ich möchte über e-bay elektrogeräte verkaufen. in österreich, die 
seite erscheint auch in deutschland. ein deutscher kauft bei mir ein 
elektrogerät, bezahlt es im vorhinein. das geschäft ist in österreich 
rechtswirksam geworden, und gehr somit in österreich in das eigentum des 
deutschen über. ich versende das elektrogerät das sich im eigentum des 
deutschen befindet nach deutschland dem rechtmässigen besitzer. muss ich 
mich als österreicher in deutschland registrieren lassen ?  unsere firma 
ist in österreich  registriert. würde mich über antwort freuen lg. aus 
österreich

von GB (Gast)


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Also, lies mal dies hier
http://wiki.fed.de/fed-wiki/index.php/ElektroG

und hier findest Du die offizielle Gebührenordnung für die Registrierung 
und die Vorraussetzungen, unter denen man sich von diesen befreien 
lassen kann.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2825.pdf

von GB (Gast)


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von Guido Körber (Gast)


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Hm, die Antwort mit den Links ist genauso korrekt wie wertlos für die 
Fragestellung...

Tatsache ist, dass der Versandhandel bei Überschreitung von Grenzen 
innerhalb der EU nicht eindeutig geregelt ist, sofern das Geschäft B2C 
geht. Bisher ist mir dazu noch nichts bekannt geworden, ob dieses 
Problem in irgend einer Weise rechtssicher gelöst ist.

von Winfried (Gast)


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Mir ist nur bekannt, dass bei direktem Versandhandel zum Endkunden keine 
Registrierung in dem Land erfolgen muss. Registrierung in Ö sollte dann 
reichen. Das hatte ich vor 1 Jahr in Erfahrung gebracht, als ich mich 
näher damit beschäftigt habe. Frag mich aber nicht nach genauen Quellen, 
ich hol das gerade nur aus meinem Gedächtnis.

von Guido Körber (Gast)


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Das hört sich nach der üblichen Fehlinterpretation der schwammigen 
Definition der EAR an, denen reicht es natürlich wenn man sich bei ihnen 
registriert. Praktisch ist der Versandhandel nicht hinreichend in den 
nationalen Umsetzungen der WEEE geregelt.

von österreicher (Gast)


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Danke für eure Antworten !

Habe die namen weg gelassen, aber ich denke für österreich ist für mich 
nun die Rechtslage klar.


Sehr geehrter Herr Dr. …………,
vielen Dank! Eventuell noch eine kurze Anschlussfrage zur 
Konkretisierung:
Gilt der Österreichische Versandhändler gem. § 3 Abs 11 als Hersteller 
und ist demnach von den Verpflichtungen des Gesetzes umfasst?
Antwort 2
Sehr geehrter Herr ……….,
nein, er ist ja in Österreich schon erfasst.
Zusammenfassung:
Daraus ergibt sich, dass der Österreichische Versandhändler in 
Österreich nach der EAG-VO einer Registrierungs- und Meldeverpflichtung 
unterliegt (gem. Antwort 1 gibt es eine korrespondierende Verpflichtung 
nach der Deutschen Rechtslage für Deutsche Versandhändler), aber keine 
Verpflichtung für Österreichische Versanhändler besteht, sich in 
Deutschland zu registrieren oder Meldeverpflichtungen nachzukommen.
Zur Darstellung der Verpflichtungen nach der Österreichischen EAG-VO 
übermitteln wir im Anhang unsere Infobroschüre (siehe insbesondere S 8, 
erster vollständiger Absatz)

liebe grüsse aus österreich

von .... (Gast)


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das kann es ja nicht sein!
Mann muß immer die Gesetze des jeweiligen Landes einhalten!
Wenn einer nach D was verschickt, so muß er die EAR hier bezahlen!
Ansonsten macht ein kleines Land tolle Regellungen und jeder verschickt 
von da. Also, egal was die Österreicher sagen, es ausschlaggebend was 
die EAR sagt (denn der Müll ist in D) und die wird zu dem Thema eine 
andere Meinung haben....

Ach so, mal nebenbei: Es gibt Firmen die Regeln genau den Mist für Dich 
in ganz Europa!

von österreicher (Gast)


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nun diese antwort kommt aus Deutschland von sehr kompetenter stelle.

von Guido Körber (Gast)


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Von welcher Stelle kommt denn diese Antwort?

Mein Kenntnisstand zu dem Thema ist nach wie vor, dass die Regelungen 
ausschließlich national sind und grenzüberschreitender Handel damit fast 
unmöglich.

Die EU arbeitet momentan an einer Neufassung der WEEE die u.a. genau 
diese Probleme ausräumen soll.

von .... (Gast)


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@Guido Körber (Gast)
wiegesagt, alles andere wäre auch blödsinn (wobei wir reden von der 
EU...)
Die Ausage unseres Nachbarns halte ich schlichtweg für falsch. 
Jedenfalls muß ich bei Versand in das Ausland "vor Ort" die WEEE 
erfüllen. Ich wüßte nicht, warum dies bei uns anders sein sollte. Und 
noch was: Wenn Du in ein Land lieferst, mußt du dich an die Vorschriften 
halten - EU bedeutet aber auch, das vieles sehr viel einfacher geworden 
ist (z. B. CE  - auch wenn es oft vertaufelt wird) !

von Martin S. (Gast)


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Hallo zusammen,

ist nach nun gut einem halben Jahr das Fazit für Kleinstunternehmer: Es 
wird nichts mehr entwickelt oder hergestellt, da eine Vermarktung in 
geringen Stückzahlen dank EAR nur verlustbringend ist? Danke an die 
Politik, die die Großen noch größer und die Kleinen kaputt macht.

Ich habe hier nun eine kleine (ca. 50 Gramm) Alarmgeber-Schaltung 
entwickelt, die an eine PC-Hardware gekoppelt wird. Ich denke, dass ich 
(wenn es hoch kommt) 20 dieser Dinger verkaufen kann. Dann wäre ich bei 
gut 1 KG "Schrott", verdiene damit kappt 200-300 Euro und hätte die 
Registrierungskosten zu zahlen und mit ein bischen Glück einen 
Elektroschrottcontainer aus der Gratislotterie der EAR an der Backe. 
Einfach super! Also wenn es gut läuft eine Nullnummer, und wenn ich das 
große Los ziehe ein richtig schöner Verlust ...

Eigentlich habe ich dazu nur eine Frage: Bin ich noch ganz Wach oder 
habe ich gerade einen Alptraum? Ferner: Die Kommunikationsfreudigkeit 
der EAR ist fast mit der der GEZ vergleichbar ...

Grüße
Martin

von Guido Körber (Gast)


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Ich würde sagen das fasst die Situation ganz gut zusammen.

Ein Ausweg ist sich auf Bausätze zu verlegen, also den Kunden z.B. noch 
ein Kabel anlöten zu lassen.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau 
in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz" 
nicht erfüllt.

von micha b (Gast)


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Tja, bin genau in der gleichen Situation...
Versuche auch den Weg über "Bausatz" zu gehen. Es handelt sich um ein 
Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor.
Letztendlich muß der Käufer hier vor Inbetriebnahme zwei Widerstände 
einlöten sowie einige Kabel im Auto verlegen und Sensoren verschrauben.

Hoffentlich reicht das... :(

In wie weit das die Käuferschicht ausdünnt (wer möchte schon löten? 
Zumal ich ja dann auf die Funktion keine Garantie geben kann)...
Ein suuuuper Gesetz, gemacht von den Großen für die Großen...

von ... .. (docean) Benutzerseite


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Und wenn die Teile die eingelötet werden müssen, nicht für die Funktion 
wichtig sind? ;)

Irgendwelche Widerstände als Pullup oder so an nicht benutzen Ports...

von Guido Körber (Gast)


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Wenn das Gerät dauerhaft im Auto verbaut wird, dann fällt es unter die 
Altfahrzeugverordnung und nicht unter das ElektroG.

Was die nicht benötigten Teile angeht: Ich würde mich nicht auf eine 
Klage mit der EAR einlassen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Travel Rec. wrote:
> Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau
> in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz"
> nicht erfüllt.

Steht wo?

Gibt es überhaupt ein Urteil oder eine Richtlinie darüber? Oder zieht 
die EAR immer rechtzeitig den Schwanz ein, um möglichst viel FUD zu 
verbreiten?

Chris

von Ulrich (Gast)


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Für wirkliche Kleinmengen sollte man um die Schrottlotterie rumkommen. 
So wie ich das gesehen habe gibt es da mitlerweilen Freimengen von 
einigen kg / Jahr. Auch gibt (oder gab ?) es für die eigentliche 
Entsorgung auch eine Lösung wo man gegen eine eher kleine Gebühr (im 
Vergleich zur Anmeldung, wenn die Menge nicht zu groß ist) das 
weiterdeligieren darf.

Nur die hohen Anmeldungskosten bleiben noch als echtes Hinderniss für 
Kleinserien.

von JoachimB (Gast)


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@ micha b
Wenn dein "Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor" in das Auto 
eingebaut wird und nicht sinnvoll ohne Auto betrieben werden kann, dann 
ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Elektro- oder Elektronikgerät 
gemäß ElektroG.
Du könntest das Gerät dann problemlos komplett in Verkehr bringen, weil 
es nicht unter die WEEE-Richtlinie und das ElektroG fällt.

Wenn ein Gerät fest mit der Fahrzeugbatterie verbunden wird und auch 
während der Fahrt genutzt wird, könnte es sein, dass Du eine 
EG-Typgenehmigung (e1-Zeichen) benötigst. Bei Einbau ohne Typgenehmigung 
könnte die Typgenehmigung des KFZ entfallen.
Das ist aber eine ganz andere Baustelle.

Gruß
Joachim

von Guido Körber (Gast)


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Abgrenzung Bausatz zu Gerät: Ein Gerät ist es wenn es vom Endverbraucher 
ohne spezielle Werkzeuge in Betrieb genommen werden kann.

Kabel anlöten = Kein Gerät
Kabel an Lüsterklemmen anschließen = Kein Gerät
Kabel mittels Stecker anschließen = Gerät

ggf. beim UBA nachfragen, von denen habe ich diese Definition im 
direktem Gespräch bekommen.

von Martin S. (Gast)


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@Ulrich

"... sollte man herumkommen ..." birgt ein recht großes Risiko. Auch 
wenn ich nie im Lotto gewinne, aber eine Schrottcontainer bekomme ich 
ganz bestimmt :-) Nun im Ernst, gibt es diesbzgl. eine wirklich 
verlässliche Aussage von der EAR?

Freimengen gibt es: In meinem Bereich sind es wohl 30kg, die ich wohl 
nie erreichen werde und für die Anmeldung gibt es wohl die 
Härtefallregelung.

Schade, dass die EAR so wenig kommunktativ ist und nur auf Ihr dolle 
Amtsdeutschseite verweist und Jura wollte ich nun nicht wirklich 
studieren ...

Grüße
Martin

von Winfried (Gast)


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Was meinst du konkret mit Freimenge? Ich kenne nur die 
Härtefallregelung, aber die bedeutet ja auch, dass du einen Container 
bekommen kannst und weil man das Risiko nicht tragen will, muss man dann 
doch wieder z.B. bei take-e-way angemeldet sein. Das kostet dann auch 
wieder etwa 350 Euro pro Jahr.

Für Kleinstunternehmen ideal wäre z.B., 30-50 Kg im Jahr durch eine 
Pauschale von z.B. 20 Euro abzudecken und damit hätte es sich. Leider 
gibt es sowas aber nicht.

von Martin S. (Gast)


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Freimenge war ja 30kg, allerdings bezogen auf die Härtefallregelung. Die 
Frage ist nun, ob man trotzdem einen Container bekommen kann. Wenn ich 
es richtig verstanden habe lautet die Antwort wohl "JA". Gibt es 
diesbzgl. klare Aussagen der EAR? Ich verstehe dann eigentlich den Sinn 
einer solchen Härtefallregelung nicht, da gerade Kleinstunternehmen mit 
einer solchen Regelung doch entlastet werden sollen. Was bringt dann 
eigentlich das Sparen der Gebühren, wenn man später einen Container 
bekommt ... was für ein Schwachsinn ... naja, werde mein Projekt dann 
doch besser gleich in einen Container schmeissen ... die EAR ist 
diesbzgl. auch taub ...

cu
Martin

von Winfried (Gast)


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Ja, genau, das ist derzeit Schwachsinn, aber es ist so: Du kannst einen 
Container gewinnen und brauchst deshalb eine Absicherung über einen 
Anbieter wie take-e-way.

Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die 
"Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann.

von ..... (Gast)


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Winfried (Gast) wrote:

> Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die
> "Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann.

Wo sind denn eigentlich die freien Demokraten, die Gelbpartei, die 
Westerwell'se? Warum sagen die nichts zu diesem leistungshemmenden, 
überteuerten Bürokratismus? Wo ist Rainer Brüderle, der sich sonst doch 
gegen alles was Leistung hemmt ausspricht? Sind die etwa alle zu stark 
damit beschäftigt sich schützend vor die Hypo Real Estate Bank zu 
stellen? Warum thematisiert kein FDP'ler diese skandalöse Regelung?

von Ron (Gast)


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Weil es keinen interessiert. Oder schon mal bei ebay reingeschaut? Wenn 
Irgendwer Interesse an Umweltschutz hätte, könnte er ebay mit einem 
Handstreich dicht machen. Was da alles ohne Registrierung aus Fernost 
verhökert wird, genügt um alle Staatsschulden zu tilgen, wenn man nicht 
nur drohen und "uns" gesetzestreue verunsichern würde, sondern wirklich 
mal handeln und die 50 T€ Bussgeld abkassiert. Und da rede ich nicht mal 
von den Jungs, die anonym aus China versenden, sondern die deutschen 
Versender, die habhaft gemacht werden könnten. Anschließend kann ebay 
einpacken, denn dann bleibt ja kaum noch was an Angeboten übrig. zumal 
es so einfach wäre, das kontrollierbar zu machen: Pflicht zur Angabe der 
Kennzeichnungsnummer. jeder andere Müll von Impressum bis zu VerpackV 
und Widerrufsrecht wird breitgetreten aber da, wo wirklich was Sinn 
machen würde... Aber es interessiert eben keinen: Die dummen Zahlen, der 
Schein des Umweltschutzes ist mal wieder gewahrt und das genügt. Oder 
hat irgendwer schon mal was gehört, was die EAR oder das Umweltamt 
gemacht haben? Wäre da was wirklich bedeutendes, hätten sie bestimmt ein 
großes Fass aufgemacht, damit auch wirklich jeder mitbekommt, wie 
engagiert die doch sind. Und unsereins Interessiert es ja auch nicht 
wirklich. Hauptsache, wir können schön billig einkaufen (wie man den 
illegalen Schrott dann später als Endverbraucher legal entsorgt ohne 
Registrierung wäre auch mal interessant für eins der vielen 
Polimagazine) und jammern. Anzeigen erstattet keiner. Obwohl das sicher 
ein interessantes fressen für einen Anwalt à la Freiherr von G. wäre...

von Guido Körber (Gast)


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Wer glaubt das ElektroG hätte was mit Umweltschutz zu tun hat irgend was 
nicht verstanden.

Betreffs FDP: Die haben aktuell die zweite Anfrage im Bundestag am 
Laufen betreffs ElektroG, in der insbesondere auf die Auswirkungen 
eingegangen wird.

von uli (Gast)


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>... die EAR ist diesbzgl. auch taub ...

Sagt mal, was schluckt ihr denn so morgens um euren Optimismus 
hochzuhalten?

Die EAR hat nur ein einziges Ziel, nämlich Vorteile für die Industrie zu 
erzielen, die diesen Mist aus dem Boden gestampft hat.
Warum sitzen dort im Vorstand nur Leute wie der v.Pierer?

Solange unsere Politiker faul genug sind, sich ihre Gesetze im Wortlaut 
von Lobbyisten formulieren zu lassen, wird sich daran auch nie etwas 
ändern.

Gruß Uli

von Martin S. (Gast)


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@Uli (... die EAR ist ... taub ...)

Die Formulierung war doch missverständlich. Ich meinte, dass man den 
Laden bzgl. "ich habe nur 1kg Schrott und bekomme trotzdem einen 
Container?" ansprechen kann und niemals eine Antwort erhalten wird ...

von Alex (Gast)


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Hallo,

sehe ich das richtig, dass der einzige Weg die EAR umzugehen für 
kleinstserien < 100 Stück, der Vertrieb als Bausatz ist?

Danke

von Klaus W. (mfgkw)


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oder gar nicht verkaufen, sondern dem Kunden zum selben Preis auf lange 
Zeit vermieten?

von Winfried (Gast)


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Vermieten ist Unsinn (taucht immer wieder auf, geht aber nicht), als 
Bausatz sollte gehen und in der Tat die einzige Möglichkeit zu sein.

von Alex (Gast)


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Hallo,

wie verhällt es sich mit der Anleitung für den Bausatz, darf diese 
beliebig ausführlich und bebildert sein?

Grüße
Alex

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Selbstverständlich!

Das wäre ja noch schöner ...

Du kannst auch einen Tietze/Schenk, ein Video des Aufbaus (finde ich 
übrigens richtig gut, gerade für blutige Anfänger) usw. dazulegen ;-)

Chris D.

von RS232 (Gast)


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Hallo Alex!

Wer soll den was gegen eine ausführliche Anleitung zum Bausatz haben?
Verstehe deine Frage nicht.

von Alex (Gast)


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Hallo Chris,

Vielen Dank!


RS232 : Bei EAR rechne ich mittlerweile mit allem und frage deswegen 
nach :)
Ich will mir als Student nicht die Zukunft durch eine Klage wegen einem 
kleinen Nebenverdienst versauen.

von Winfried (Gast)


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Hier kannst du dir mal ein typisches Produkt anschauen, was seit vielen 
Jahren als Bausatz verkauft wird. In der Aufbauanleitung kannst du auch 
schauen, was dort für Angaben gemacht werden, vielleicht ist da was 
rechtlich relevant.

http://www.nc-step.de/step3d.html

von Axel K. (axel)


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Guten Abend!

Wäre es nicht sinnvoll das Wiki dahingehend zu erweitern, zu erklären 
was für Möglichkeiten einem bleiben um an der EAR etc. vorbei zukommen?

Ich denke mal das hauptsächlich hier bereits in zahlreichen Beiträgen 
Diskutierte, geht an dem Interesse des Threaderstellers und an dem 
"kleinen Mann" vorbei! Mal im ernst: Es geht hier doch hauptsächlich um 
solche Leute, die vielleicht einen maximalen Gewinn zwischen 200 und 
2000 Euro mit ihren Selbstbauten erzielen wollen. Jeder wird dann seine 
Idee sofort verwerfen, wenn er von den Gebühren und den Stress Kenntinss 
erlangt.

Von daher mag zum Beispiel der "Bausatz" eine gute Alternative sein um 
überhaupt etwas Geld zumachen, gegenüber garnichts wenn man seine Ideen 
aufgrund der Gebühren auf Eis legt.

Vielleicht kann man eine Liste aufstellen von solchen Möglichkeiten 
aufstellen mit allen Details und Einschränkungen dazu. Das Ganze lässt 
man dann von einem Rechtsanwalt prüfen  - z.B. reicht es aus wenn der 
Enduser ein Kabel an das Gerät anschließen muss, wozu er einen 
Schraubenzieher benötigt (das Beispiel nicht ernst nehmen - es soll nur 
klar definieren was als Bausatz gilt)

gruss Axel

von Winfried (Gast)


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Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um 
deine Anregung erweitert:

http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Registrierung

von Dietmar (Gast)


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Weiss jemand, was im Artiklel der folgende Abschnitt bedeutet?

"Sonderfall Auslandslieferung - Liefert man in ein europäisches Ausland 
in der Form, dass ein Endkunde direkt über Fernkommunikation (Internet, 
Mail, Telefon, Fax) bei einem bestellt, so kann man ohne 
Anmeldung/Registrierung im Ausland liefern. Man muss aber in Deutschland 
registriert sein"?

Ist mit "Man muss aber in Deutschland registriert sein" gemeint: "Man 
muss in Deutschland gemeldet sein" (und mit "im Ausland liefern" "ins 
Ausland liefern)? Gilt es auch für nicht-EU?

von Winfried (Gast)


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Wenn du in Deutschland registriert bist und z.B. nach Österreich direkt 
per Online-Shop an einen Endkunden dort lieferst, musst du nicht auch 
noch in Österreich registriert sein. Nicht EU ist ja irrelevant, da gibt 
es ja keine Registrierung im EU-Sinne.

von Axel K. (axel)


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Winfried schrieb:
> Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um
> deine Anregung erweitert:
>
> 
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Registrierung


Super Sache!

von Mike (Gast)


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Sorry, aber kann es sein dass wir zu viel Zeit haben oder einfach viel 
zu sehr Deutsch sind?

Ich habe den Eindruck dass man eher das dümmste Gesetz versucht zu 
verstehen, sich daran zu halten oder Schlupflöcher sucht ...


Die Franzosen waren uns bzgl. Revolutionen schon immer vorraus.
Hundesteuer zahle ich auch jede Menge ohne eige Gegenleistung zu 
erhalten oder eine echte Begründung dafür zukennen.
Katzensteuer?
Pferdesteuer?
In Frankreich wurde die Hundesteuer schon vor langer Zeit abgeschaft. Es 
hat sich einfach keiner mehr gezahlt.



Ich selbst verkaufe Produkte aus China und EU-Ländern an Endkunden 
WELTWEIT. Mich überall zu registrieren GEHT EINFACH NICHT!

Und was bringt es einem oder den Kunden?
Der einzig gangbare Weg wäre die 50 verschiedenen Einkaufquellen alle 
unter "NoName" oder einer eigenen Phantasie-Marte zu registrieren und zu 
verkaufen.


50x geschätzte 300 EUR ist der Wert einen kleines Autos - JEDES JAHR.
Gegenwert Null, wen man alles damit Füütert ist mir besser nicht klar.
Seit 2 Jahren bin ich an dem Thema dran ... bis heute nichts umgesetzt.


Mein Gewissen?

SEHR GUT!. Ich kann es nicht nachvollziehen für 10g Teile so viel Geld 
und Zeit zu stecken.

Die Größte Gefahr sehe ich bei Abmahnugen. Und da wird echte Konkurenz 
auch eher zurückhaltend sein. Eher sind es Massenabmahner, denen man 
aber ganz anderes begegnen kann und sollte. Und so eine Abmahnung pro 
Jahr mit Streitwert 25.000 kostet einen noch keine 800 EUR - deutlich 
billiger.


btw: der Import von Zubehor ist nur ein Teilbereich meines Gewerbes.
Aber das was ich hier für 5 EUR mit knappen Gewinn verkaufen kann, kann 
man teilweise aus Ebay schon für 2-3 USD im Eigenimport beziehen.

Mit PainPal ist das heute Wirtschaftlich, da eine Überweisung keine 40 
EUR mehr kostet. Durch den Zoll wird bei solchen Beträgen eh bzw. Zölle 
und EuSt einfach nur durchgewunken oder es liegen eh Fake-Rechnung bei.

Widerruf, Gewärleistung, WEEE, Impressum, USt-Gesetze, IHK-Schröpfung, 
Abmahner usw. ist alles egal.


Ich halte zwar nicht viel folgenden, aber die scheinen doch um einiges 
glücker als ich zu sein und das System verstanden zu haben:

Harz IV-Schmarotzer,
Bettler (Brutto = Netto),
Schwarzarbeiter,
und allgemein Betrüger uswusf.


Umschuhlung?

von Zitrone (Gast)


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@ Mike

Ich kann dich voll verstehen, bis auf deinen letzten Absatz. Bedenke mal 
Folgendes, das was du machst ist gegen das Gesetz. Gesetzeskonform wäre 
das was du machst zu unterlassen (all die Auflagen einhalten frisst 
deinen gesamten kleinen Gewinn auf und würde nicht lohnen) und statt 
dessen Hartz-IV zu beantragen (event. nur als Zuschuss, weil dein 
Einkommen ansonsten nicht ausreicht). Der Gesetzgeber zwingt dich also 
lieber von Transferleistungen (teilweise) zu leben, als Eigeninitiative 
zu belohnen. Damit bist du vor dem Gesetzgeber kein "Schmarotzer" wie du 
schreibst, sondern ein Opfer dieses Systems. Vielen anderen ergeht es 
nicht anders, die eben genau nicht deinen Mut aufbringen bestehende 
Vorschriften und/oder Gesetze so wie du das machst zu umgehen. 
Beschimpfe also bitte Hartz-Bezieher nicht pauschal, wenn diese sich 
genau so verhalten, wie der Gesetzgeber es von ihnen verlangt. Nicht die 
Menschen sind Schuld sondern das System, dass sie in solche Schablonen 
presst (und Eigeninitiative im Kleinen erst gar nicht zulässt).

von Der Experte (TM) (Gast)


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Das Gesetz ist böse, weil es die Menschen erwürgt.

Man muss es ÜBERFLÜSSIG machen. Und zwar indem wir uns KOLLEKTIV zu so 
guten Menschen entwickeln, dass wir sowas nicht mehr brauchen.

Dann können die Gerissensten es auch nicht mehr als Grund oder Vorwand 
nehmen, um uns zu schröpfen.

von uli (Gast)


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...Amen.

Noch nicht begriffen, daß solche Gesetze nicht für den Bürger sind und 
auch nicht zur Erzeugung besserer Menschen sondern ausschließlich um 
einer Lobby Geld in die Kasse zu spülen und von der Großindustrie jede 
Konkurrenz schon im Vorfeld abzuwehren ????

Warum wohl verpufft jeder Protest ? Warum gibt es keine akzeptablen 
Regelungen für Kleinmengen ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber 
vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg 
daß sie resignieren ?

Richtig. Siehe oben.

Gruß
Uli

von RitschRatsch (Gast)


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Wie sieht es mit der Abfallentsorgung in Österreich aus? Es es da auch 
so kompliziert?

von Christian U. (z0m3ie)


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Ib Österreich kauft man wenn ich richtig informier bin einfach 
Müllmarken für ein paar Cent pro Kg eine super lösung wie ich finde.

von Winfried (Gast)


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Was ich nicht verstehe ist, dass bei dieser großen Ungerechtigkeit sich 
nicht mehr Widerstand regt. Irgendwie formiert sich kein großer Protest 
unter den Kleinen. Seit geraumer Zeit findet man im Internet kaum noch 
Diskussionen darüber. So, als hätten sich schon alle damit abgefunden...

von Zitrone (Gast)


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> Warum wohl verpufft jeder Protest ?

Genau genommen gibt es kaum Protest. Den Bürgern ist diese Verordnung 
nur insoweit bekannt, dass sie wissen, wo man den Elektroschrott jetzt 
abzugeben hat und vor allem dass es nichts kostet. Ich wette, dass nicht 
mal die meisten Abgeordneten das Gesetz genau kennen.

Vielleicht sollte man mal an die Petition erinnern. Was ist eigentlich 
daraus geworden?

> Warum gibt es keine akzeptablen
> Regelungen für Kleinmengen

Die Bundesregierung wird darauf hinweisen, dass es eine solche Regelung 
doch gibt. Auf dem Papier steht diese schließlich ..

Das Dilemma ist nur, die Kosten die damit einhergehen sind für den 
Gelegenheitsverkäufer untragbar. Der Bürokratische Aufwand ebenfalls. 
Aber den Gelegenheitsverkäufer gibt es im Denkschema einer 
Bundesregierung nicht.

Oh! Nicht dass nicht pausenlos und fortwährend Engagement eingefordert 
würde, das wird zu jeder Zeit "durchgemerkelt". Nur leider gibt man in 
der Praxis, also im Alltag einen Dreck darauf, dafür auch den richtigen 
gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Lustig dabei ist, die FDP die sich 
immer für so mittelstandsnah hält hat sich komplett aus diesem Thema 
rausgehalten . Soviel zu deren Glaubwürdigkeit.

> ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber
> vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg
> daß sie resignieren ?

"Dem Unternehmer" nicht, sondern dem Kleinunternehmer! ;)

von Guido Körber (Gast)


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Also wer glaubt, dass das ElektroG was mit Umweltschutz zu tun hat, der 
pennt definitiv. Das ElektroG ist das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit 
der Haushaltsgeräte- und großen IT-Hersteller, die Angst davor hatten 
ein individuelles Recycling aufgedrückt zu bekommen.

Rausgekommen ist ein Vehikel, dass sich weitgehend der staatlichen 
Kontrolle entzieht (EAR) und die Verwaltungskosten so umlegt, dass diese 
mehrheitlich von einer Vielzahl kleinerer Unternehmen getragen wird, 
wobei die Handvoll großer Unternehmen, die für 70-80% des Gesamtvolumens 
an Geräten zuständig sind, jeder auch nur ein paar hundert Euro im Jahr 
zahlen (zuzüglich Containergebühren).

Nett sind auch die niedlichen Rechenfehler, bei denen halt mal ein 
kleiner Anbieter mit ein paar kg Geräten pro Jahr einen ganzen Container 
entsorgen darf (8-20t) und sein Guthabenkonto für Entsorgung am 
Jahresende wieder auf Null gesetzt wird. Rechnet man das über die vielen 
Tausend kleinen Anbieter, dann ergeben sich für die paar Großen eine 
ganze Menge Container, die man sich spart.

Da wundert es einen nicht, dass bei der Jahreshauptversammlung des ZVEI 
im letzten Jahr ein Vertreter eines großen Haushaltsgeräteherstellers 
aufstand und sich für die erfolgreiche Lobbyarbeit bedankt hat, da wir 
ja in Deutschland die niedrigsten Entsorgungskosten in der ganzen EU 
haben...

Das Problem ist halt, dass die vielen kleineren Unternehmen einfach 
nicht aktiv an solchen Dingen mitmachen, meist mit der Begründung für 
sowas keine Zeit zu haben. Dabei bräuchten ja nur ein paar wenige 
Prozent aufstehen und das Maul aufmachen, es gibt ja nur eine kleine 
Anzahl großer Unternehmen und die haben zwar eine laute Stimme, aber 
auch nur eine pro Unternehmen.

von Mike (Gast)


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Das Problem ist, dass den Deutschen aber das Maul aufmachen schon lange 
aberzogen wurde ...

Obowhl ich sehr fest Heimatverwurzelt bin, haben es die letzten 5 Jahre 
Selbstständigkeit geschafft, dass Auswandern auf eine Insel mit 
Entsagung vom Geldsystem oder zumindest das gehen nach Canada, Norwegen 
oder Schweden nicht mehr auszuschließen ...

von JL (Gast)


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welche Kosten werden in Österreich fällig?

eventuell ist das eine Lösung, einen Vertrieb in Ö als Internetshop der 
dann nach Deutschland liefert. Das die Geräte nie physisch in Österreich 
waren ist doch egal. Selbst wenn man dann nur eine handvoll Kunden vor 
Ort hat, so bestellen diese über diesen Shop und man liefert persönlich 
aus.


JL

von Guido Körber (Gast)


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Das fällt mal wieder in die Kategorie: Viel Spaß mit der Abmahnung.

Auch wenn das Gesetz dumm und unfair ist, es ist nun mal in Kraft.

von Nachdenklicher (Gast)


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Wie wäre es denn damit?


1. Gleichgesinnte suchen, möglichst viele!

2. Verein gründen, sich treffen und Informationen sammeln!

3. Mitgliedsgebühren 5.- Euro / Monat

4. Aus dem Ertrag der Mitgliedsgebühren ( bei 150 Mitgliedern a 5.- Euro 
ergibt dies 750.- Euro / Monat = 9.000 Euro nach einem Jahr) eine 
Fachkanzlei beauftragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verträge 
auszuarbeiten, damit dieser Verein künftig ähnlich wie "take-e-way" die 
Abwicklung für die Mitglieder übernehmen könnte.

5. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht -> Es geht gerecht zu!

6. Gründung einer einzelnen Marke dieses Vereins z.B. "Marke der 
Kleinentwickler", unter dieser alle Produkte der Mitglieder verkauft 
werden sollen. (Somit entfallen dann die ständigen Anmeldungen weiterer 
Marken)

7. Weitere Mitglieder suchen und Lobbyarbeit beginnen, DEMOS vor den 
IHK´s machen, Netzwerke bilden, Öffentlichkeitsarbeit leisten...

usw.

von Winfried (Gast)


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Über diese Idee hab ich auch schon nachgedacht. Das ist aber rechtlich 
nur schwer zu entflechten. Denn Inverkehrbringer wäre der Verein, der ja 
auch die Rechnungen schreiben muss. Damit haftet der Verein auch für 
allen Unfug, den die Mitglieder verzapfen. Produkthaftung wäre ein 
Stichwort.

Man müsste eine Entflechtung hinbekommen, dass jeder für sich haftet, 
aber seine Elektroschrott-Abrechnung über den Verein macht. Müsste man 
mal prüfen, aber ich glaube, das bekommt man nicht hin.

Lobbyarbeit: Mir scheint es so, dass kaum noch jemand an dem Thema 
Interesse hat. Mich wundert das, müsste es doch eigentlich tausende von 
Betroffenen geben. In diversen Foren ist es aber seit 1-2 Jahren extrem 
ruhig geworden. Hier ebenso.

von Ulrich (Gast)


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Es bsteht ja etwas Hoffnung, daß sich die neue Regierung dem annimmt. 
Immerhin wollen sie ja die Bürokratie reduzieren, und beim 
Elektroschrott gibt es davon schon einiges was überflüssig ist. Der 
Großteil der Gebühren soll ja für die Bürokratiekosten sein.

von Guido Körber (Gast)


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Na dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt mal dem jeweiligen lokalen 
Abgeordneten der Regierungskoalition einen ordentlich formulierten Brief 
zu schreiben. Die EU ist auch gerade dabei an der WEEE nachzubessern. 
Also ist jetzt die Chance etwas zu ändern, danach haben wir wieder für 
3-4 Jahre keine Bewegung in dem Thema.

von Dienstleister (Gast)


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Was ist denn eigentlich, wenn ich 2 Unternehmen gründe:
1. Unternehmen: Verkauft Bausätze an Kunden.
2. Unternehmen: Verkauft die Dienstleistung "Zusammenbauen".

Ist doch eigentlich ne gute Idee, oder?

von ... .. (docean) Benutzerseite


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von Nachdenklicher (Gast)


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Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber 
Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten 
übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in 
einem Verein gebündelt werden.

Wie wäre es mit:

Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Nachdenklicher schrieb:
> Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber
> Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten
> übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in
> einem Verein gebündelt werden.
>
> Wie wäre es mit:
>
> Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ?

Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de)

Laut Protokoll hatten wir Ende September 1759 Mitglieder.

Zur Hauptversammlung waren gerade mal 18 (!) Leute erschienen (leider 
ist Hamburg für mich nicht wirklich "um die Ecke").

Der Leidensdruck ist offensichtlich nicht groß genug.

Positiv für die ganz kleinen: ab nächstes Jahr wird der Mitgliedsbeitrag 
von 40 auf 30 Jahr gesenkt.

Chris D.

P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in 
Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die 
IHK-Zwangsmitgliedschaft haben. Ansonsten - das muss ich einfach so 
sagen - bringen meine Unternehmerkollegen alleine aus eigenem Antrieb 
nämlich herzlich wenig auf die Beine.

von Jörg S. (joerg-s)


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>Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de)
Sollte man wohl man groß auf die Wiki Seite schreiben.
Wobei mir beim kurzem rüberschauen über die Webseite nicht ganz klar 
geworden ist was die in Sachen EAR nun erreichen wollen. Oder geht's da 
auch nur um die Verwaltung des Staus quo?

von Gast XIV (Gast)


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>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in
>Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die
>IHK-Zwangsmitgliedschaft haben.

Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie 
ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls 
ein Dorn im Auge sind.

Nichts hat Sie gemacht außer dumm rumgucken und sich von Ihren Präses 
und Co. (gerade hier in Hamburg die reine Inzucht aus Großbetriebsleuten 
und Pfeffersäcken) Sonntagsreden anzuhören.

Die Chance einen Verein zu gründen um wieder ein paar Posten und 
Pöstchen zu schaffen hat Sie natürlich sofort genutzt.

Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schafe selber.

Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses 
maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen  sind werden sich 
wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen.

von ..... (Gast)


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www.vereev.de

Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung 
nichts. Der bietet ne Abwicklung an. Soll heißen er macht damit Geld.

Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die 
Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die 
meisten über....

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Gast XIV schrieb:
>>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in
>>Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die
>>IHK-Zwangsmitgliedschaft haben.
>
> Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie
> ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls
> ein Dorn im Auge sind.

Das stimmt so nicht. Ich habe gerade in der Anfangszeit die IHK sehr 
schätzen gelernt. Wenn es Probleme gab, wurde mir dort immer geholfen 
oder zumindest kannten die einen, der helfen konnte. Hier in Koblenz 
gibt es ein umfangreiches Programm gerade für Kleine und Starter.

Ist nicht meine Schuld, wenn die Leute das nicht nutzen.

> Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses
> maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen  sind werden sich
> wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen.

Ähm, ich glaub, da verwechselst Du was. Der VERE hat nix mit der IHK zu 
tun.

Chris D.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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..... schrieb:
> www.vereev.de
>
> Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung
> nichts.

Da bist Du falsch informiert ;-) Ursprünglich sollte dieser Verein auch 
Lobbyarbeit hin zu einer Vereinfachung betreiben (und etwas Erfolg hat 
er ja auch) - aber wenn sich keiner einbringt, dann passiert in einem 
Verein auch nicht viel.

Ich sage ja: der Leidensdruck ist nicht groß genug.
Sonst kann ich mir nicht erklären, warum von 1800 Mitgliedern nur ganze 
18 erscheinen.

> Der bietet ne Abwicklung an.

Das war außerdem Ziel und für viele Kleine ist das die Rettung gewesen.

> Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die
> Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die
> meisten über....

Ich denke, nichts wäre uns allen lieber, als dass wir den Verein wieder 
auflösen können :-)

Chris D.

von ..... (Gast)


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Na ja, dann bin ich wohl falsch informiert.

Ich weiß nicht, was der Verein erreicht hat. Kannst Du das mal bitte 
schreiben?
Ich möchte den Verrein nicht schlecht reden. Der hat für ein schlechtes 
Gesetz ein gutes Angebot erstellt. Insbesondere für Kleine. Da hast Du 
Recht.

ABER

Verein hin oder her, er wird mit dem jetztigen Gesetz sein Geld machen.
Warum soll er da noch was groß ändern?

Noch was:
Das ganze Gesetz ist so von der Lobby geregelt, unglaublich. Allein wie 
die Wahl abgelaufen ist!
Dann würde ich gerne mal Wissen, welche Mengen bestimmte Hersteller dort 
angeben. Klar, das wollen viele => darum funktioniert das System so 
nicht richtig. Siehe den berühmten Kältehersteller mit seinen 
x-Containern!

von Realist (Gast)


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Zum Thema IHK:

hier gibt es ja durchaus eine geteilte Meinung über die IHK. Gestern 
habe ich eine Einladung von der IHK erhalten. es geht um die 
Möglichkeit, ITK-Dienstleistungen ins Ausland zu verlagern, indem sich 
Unternehmen aus Mazedonien und Serbien bei so einer Veranstaltung der 
IHK anpreisen dürfen.

"Schön", dachte ich, als ich das gelesen habe, "dass die IHK mir dabei 
behilflich ist, meine Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern".
Und Serbien, ja da will ich unbedingt hin. Was solls, der kleine Krieg 
dort vor nicht allzu langer Zeit ist doch längst vergessen.

Unglaublich, was die sich erlauben. Aber man sieht ja schon, wohin die 
(Lobby-)Reise geht (warum wird eigentlich immer nur beschönigend von 
Lobby gesprochen und das Kind nicht beim Namen genannt?)

Na ja, jedenfalls erinnerte mich das an die Frikadellengeschichte vor 
einigen Wochen und ich dachte mir: "Das Vertrauensverhältnis zur IHK ist 
dauerhaft gestört und ich sehe keine Möglichkeit zur weiteren 
Zusammenarbeit".

Jedenfalls sollen die bei mir mal die nächsten "Beiträge" kassieren. 
Dann werde ich denen ihr Schreiben von gestern vorlegen. Könnte sein, 
dass dies das erste Mal in meinem Leben sein wird, dass ich einen Anwalt 
beauftragen muss. Jedenfalls werde ich nicht in einem Verein 
Zwangsmitglied bleiben, der den Unternehmen hilft, meine 
Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern. Wäre ja noch schöner...

von Mike (Gast)


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Problem an dem Sauhaufen IHK ist, dass die nicht über Mahnbescheid und 
Gericht an Dein Geld kommen sonst fast genauso einfach die das FA.

Wäre die IHK nur ein örtlicher Schmarotzer, hatte die Hütte von denen 
schon längst mal gebrannt.

von Gast (Gast)


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Bin auch sehr verärgert über die IHK.
Bei WEEE und Elektrogeräteverordnung kam von dennen kein Widerspruch.
Rein gar nichts.
Das ist überhaupt nicht in Ordnung.

Und dazu noch die Zwangsmitgliedschaft.....

von maiuguali (Gast)


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Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse 
Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als 
Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete 
Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige 
Ordnungswidrigkeit angehängt.

Die Absurdität besteht darin, dass eine private Stifung der 
Elektrogroßindutrie durch das Umweltbundesamt in den Status einer 
Behörde erhoben wurde. Herr Hartmund Theuser, Chef der EAR, ist jetzt 
der erste deutsche Warenkontrollminister.

Faktisch kontrolliert die EAR mit ihren 20 Mitarbeitern nun den gesamten 
Warenfluss an elektronischen Geräten in Deutschland.

Wann endlich brennt die Bude.

von maiuguali (Gast)


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Aufhören bevor es WEEE tut!!!!!

Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere 
nichtregistrierte Händler anzuschwärzten.

Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen und 
nicht bei der stiftung ear registriert sind, können Sie bei der stiftung 
ear melden. Bitte geben Sie dabei den Namen des Herstellers, 
Vertretungsberechtigten (sofern bekannt) und die Geräte mit 
Markenbezeichnung (Abbildung der Geräte auf Screenshot mit Datum und 
Uhrzeit, Verkaufskatalog oder ähnliches). Die stiftung ear wird den 
Sachverhalt prüfen und bei begründeten Verdacht an das Umweltbundesamt 
zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 
und 4 und Abs. 2 ElektroG) abgeben.

Die EAR fordert mich also explizit auf, andere Händler zu denunzieren.
Das ist doch ein Riesenskandal.

Und das Umweltbundeamt mit Sitz in DESSAU!!! verfolgt diese "Täter" dann 
mit hohen Geldstrafen. Das hamma doch früha schon so gemacht.

Laut Take eway sind beim Umweltbundeamt 50.000 !!! Strafverfolgungen 
anhängig.

Da können wir uns auf einiges gefasst machen.

Das Umweltbundeamt verfolgt jedes Vergehen gegen das WEEE mit mindestens 
8000 Euro. Da kommt doch einiges für die Staatskasse szusammen.

Armes Deutschland.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Das ist kein Skandal, das ist gelebte (Umwelt)Demokratie :-)
Ich stell (aus og. Gründen) nichts mehr her. Habe mich komplett auf die 
Entwicklungsschiene zurückgezogen. Dann wird der Kram wahrscheinlich 
irgendwo in China produziert und kommt doch irgendwie wieder her. Mir 
solls inzwischen egal sein. Habe früher Platinenhersteller, Bestücker 
und Distributoren mit rel. grossen Serien beglückt. Irgendwann sind wir 
zu Tode reguliert, hoffentlich erlebe ich das noch. So rein aus 
Genugtuungsgründen :-)

von Mathias (Gast)


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Bundesverwaltungsgericht
Hersteller müssen auch fremde Elektrogeräte entsorgen.
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/240680/?slot=slot_home_top1_pos6

Bundesweit vierzehn vorbildliche Initiativen rund um das Elektro-Gesetz 
ausgezeichnet.
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/122691/?icmp=aut-artikel-artikel-50

Eigenlob stinkt....

von Martin (Gast)


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Hallo,
ich habe da auch mal eine Frage zu den Gesetzen.

Wenn ich das Ganze richtig verstehe wäre z. B. das Verbauen von einer 
fertigen Platine (von einem Hersteller, nicht selbst entworfen) in einem 
Gehäuse anmeldepflichtig. Mit dabei wäre eine komplette Verdrahtung um 
die Platine in Betrieb zu nehmen.

Angenommen man verkauft nun das Gehäuse mit der kompletten Verdrahtung 
aber OHNE diese Platine, dann wäre es doch kein Gerät und somit nicht 
anmeldepflichtig. Da das Gehäuse mit der Verdrahtung alleine nicht in 
Betrieb genommen werden kann.

Die Platine könnte man doch dann entweder separat verkaufen, dann müsste 
der Endkunde die einbauen oder den Händler nennen, wo man die Platine 
einzeln beziehen kann.
Da es sich um keine Eigenentwicklung handelt sondern als einzeln zu 
erwerbende Platine im Einzelhandel darf man die ja auch normal 
weiterverkaufen.

Würde der Käufer nun die beiden Artikel separat erwerben müsste man sein 
Gehäuse mit Verdrahtung auch nicht anmelden, da man ja lediglich ein 
Gehäuse für eine existierende Platine anbietet oder? Das Gehäuse wäre in 
diesem Fall auch von einem Hersteller RoHS konform.

Wie seht ihr das Ganze?

von Andre (Gast)


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Wenn ich dich richtig verstehe, bietest Du Gehäuse (etwa PC Gehäuse) an, 
in die frei erhältliche Platine (etwa Mainboards) passen.

Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es 
kein Gerät.

Allerdings ist es eigentlich noch einfacher, denn:

Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen 
Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss 
nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne 
des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem 
Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS 
regsitriert sein.
Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es 
einfach selbst auf der Internetseite der EAR.

Dann kannst Du das Ganze so komplett anbieten, da die Platine bereits 
registriert ist und Du nur das Gehäuse dazu in Verkehr bringst, was kein 
Elektronikschrott ist.

von krach (Gast)


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Muss der Hersteller der µCs, Transistoren, Widerstände usw diese nicht 
anmelden? Wenn ich die zu einem neuen Gerät zusammensetze besteht es 
dann ja auch aus angemeldeten Teilen g

von Andre (Gast)


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Das denke ich nicht. Denn diese Bauteile werden üblicherweise B2B 
geliefert. Auch wenn es z.B. via Conrad oder ähnliche an Endverbraucher 
geht, sind es immer noch Bauteile / Bausätze, welche nicht 
meldepflichtig sind. Erst ein fertiges Gerät ist meldepflichtig.

Eine Platine ist übrigens auch ein Gerät, wenn kein Gehäuse darum ist.

Allerdings wie schon irgendwo ganz oben erwähnt ist beim weglassen eines 
Teiles, welches dann noch eingelötet werden muss das Gerät doch nur ein 
Bausatz.

von Gregor W. (gregor78)


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Hallo Andre,
Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht:
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/bauteilebeschaffung/bauteileeinkauf/articles/230330/
Gregor

von Dietmar (Gast)


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Weiss jemand, ob WEEE in den Niederlanden für Kleinentwickler und 
Bausätze vorteilhafter umgesetzt ist?

von Florian (Gast)


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Gregor Wetzel schrieb:
> Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht:

Naja. In dem vielen Geschwafel ist das der Kern:

"Dazu gehören beispielsweise bestückte Platinen, Simulations- und 
Entwicklungsboards, Development Kits oder auch externe 
Universalnetzteile. Lassen Sie mich am Beispiel einer PC-CPU die unklare 
Regelung und daraus erwachsende Problematik aufzeigen:
Wenn es sich um eine Bauform zum Verlöten handelt, die fest auf einer 
Platine verbaut wird, wird sie auch als Komponente gesehen - und damit 
nicht im Anwendungsbereich. Handelt es sich hingegen um eine in einen 
Sockel aufsteckbare Version, ist dieses Bauteil ein Elektrogerät, denn 
es ist zum einen „mit einfachen Mitteln durch jedermann verbaubar“ und 
auch „als einzelne Handelseinheit auf dem Markt für jedermann 
zugänglich“. Damit wäre gemäß dieser derzeitigen Regelsetzung und der 
Interpretation durch die EAR die sockelbare Version dieses Bauteil ein 
registrierungspflichtiges Elektrogerät der Kategorie 3 im Bereich B2C, 
die lötbare Version dagegen ist außerhalb des Anwendungsbereiches des 
ElektroG."

Also ein Bausatz wo man selbst was löten muß, bleibt frei von 
Registrierungspflichten. Ich nutze das schon seit langem so - auch wenn 
dadurch sicher weniger Kunden erreicht werden. Ich bin aber doch 
erstaunt, wie viele dennoch zum Lötkolben greifen und bei mir sogar SMD 
Bausätze bestellen.

maiuguali schrieb:
> Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse
> Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als
> Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete
> Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige
> Ordnungswidrigkeit angehängt.

Kannst Du das ein wenig ausführlicher Darstellen? Würde mich sehr 
interessieren.

maiuguali schrieb:
> Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere
> nichtregistrierte Händler anzuschwärzten.

Nun ja. Ist sicher eins, jemanden zu Denunzieren. Aber wenn man schon zu 
hohen Gebühren und Aufwand gezwungen wird, kann man auch verstehen, wenn 
man dann nicht gerne sieht, wie die Konkurrenz bei ebay die Preise 
drückt und ungeschoren davon kommt. Zumal gegen die Fernostler eh kein 
deutschen Regulierungs-Kraut gewachsen ist (ich frag mich ja eh immer, 
wie die das schaffen, Kleinelektronik für 5,- inkl. Versand anzubieten). 
Beim Umweltbundesamt kann man wohl sich auch melden. Aber ob eine der 
beiden Stellen da auch wirklich zeitnah aktiv wird? Und was sind die 
praktischen Folgen? Wirklich was drüber lesen tut man ja nicht in den 
Zeitungen. Wenn ich dabei sehe, wie oft man von Massenabmahnungen 
liest... Vielleicht fehlt da eine Plattform für. Oder die angezeigten 
Firmen sind wirklich schuldig und haben keinen Grund/Recht zu jammern 
und somit erfährt niemand was davon. Vielleicht auch, weil die 
angezeigte Firma nun selbst andere Firmen anschwärzt?

von Florian (Gast)


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Was kostet eigentlich so eine Vollkaskomitgliedschaft bei take-a-way?

von K.L. (Gast)


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Wie sieht das eigentlich beim Verleih von Geräten aus. Im Wiki steht, 
das ein lebenslanger Verleih nicht der Weg ist. Ich will nicht 
austricksen, sondern tatsächlich meine Geräte nach einigen Tagen wieder 
haben. Damit ist das doch eigentlich wie eine Hausinstallation: Ich 
bekomme das Gerät zurück und entsorge es später.

von Martin (Gast)


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Andre schrieb:
> Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es
> kein Gerät.

es handelt sich um ein Controlpanel mit einem Joystick und einigen 
Knöpfen dazu. Zur Steuerung benötigt dieses Controlpanel eine kleine 
Platine, von einem anderen Hersteller aus dem EU-Ausland.
Lt. Hersteller ist die Registrierung nach WEEE dafür nicht erforderlich 
in Deutschland. Es ist zwar eine Platine, die auch alleine einsatzbereit 
ist, allerdings wird dazu ein weiteres Bauteil wie Joystick etc. 
benötigt - daher fällt das angeblich nicht unter PC-Komponente.
Alle Bauteile, Platine, Joystick und Knöpfe sind RoHS-konform.

Von mir wird das Gehäuse (RoHS-konform) umgebaut mit einer Abdeckung 
etc. die die Bohrungen für Joystick etc. vorsieht.

Nun, welche der möglichen Varianten wären jetzt denkbar um nicht mit der 
ElektroG in Konflikt zu geraten?

1.
nur das Gehäuse mit Abdeckung und Bohrungen - also kein Elektromaterial, 
nicht einmal Kabel. Die Bauteile dann separat liefern ohne der Platine, 
die muss man über einen anderen Händler beziehen.

2.
das Gehäuse mit kompletter Verdrahtung, sowie Bauteile wie Joystick und 
Knöpfen liefern als Bausatz. Zwar ohne Lötarbeiten, allerdings müsste 
man alles selbst Verdrahten. Dieser Bausatz wäre aber komplett montiert 
nicht einsatzbereit, da die Platine fehlt - die müsste dann wieder 
separat von anderem Händler bezogen werden.

3.
einen kompletten Bausatz liefern mit Platine (ohne Lötarbeiten) 
allerdings wird sich ein Laie doch etwas bei dem Kabelverhau schwer tun, 
weil doch einige Sachen vernünftig ausgeführt werden müssen.

Mit welcher Variante wäre ich da noch auf der sicheren Seite?

> Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen
> Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss
> nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne
> des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem
> Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS
> regsitriert sein.
> Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es
> einfach selbst auf der Internetseite der EAR.

Also lt. Hersteller ist für diese Platine keine WEEE-Nummer 
erforderlich, sondern lediglich die Bauteile müssen RoHS konform sein. 
Hersteller ist in EU.

Aber eigentlich müsste doch ein Verkauf des Bausatzes OHNE diese Platine 
ohne Probleme möglich sein, denn selbst mit Joystick und Knöpfen am 
Gehäuse montiert ist der Bausatz nicht betriebsbereit, da ihm ja eine 
Platine von einem fremden Hersteller fehlt.
Meine Arbeit ist ja eigentlich das moderne Gehäuse und Layout und nicht 
die Bauteile, die verbaut werden. d. h. ich stelle doch lediglich ein 
Gehäuse her für diverse Bauteile, die bereits RoHS-konform sind.

von Florian (Gast)


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Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine 
bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch 
was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie 
kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur 
Punkt 1.

Solange Du kein Gerät nach ElektroG anmelden willst, ist es völlig egal, 
ob die Bauteile (eines Bausatzes) RoHS erfüllen oder nicht. Da kannst Du 
auch Bleilöten usw. ist alles uninteressant - erst wenn's eine ElektroG 
registriertes Gerät wird, muß es RoHS gerecht sein.

von Martin (Gast)


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Florian schrieb:
> Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine
> bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch
> was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie
> kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur
> Punkt 1.

Ja, es würde sich um eine bestückte Platine handeln.

Hmmm... d. h. ich müsste mein Leergehäuse mit Frontpanel und Bohrungen 
etc. verkaufen, allerdings komplett ohne Kabel und Verdrahtung?
Darf ich da wirklich keine konfektionierte Kabel und Verdrahtung bereits 
beilegen oder nur auf die Bauteile wie Joystick und Knöpfe zusätzlich 
verzichten? Es wäre ja dann kein Netzteil oder so dabei sondern nur 
Kabel und auch keine Bauteile.
Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?

von Martin (Gast)


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Mir ist da noch was eingefallen.
Angenommen ich würde das Gehäuse, Frontpanel UND Joystick sowie Knöpfe 
komplett montiert OHNE Verkabelung und OHNE bestückte Platine als Dummy 
verkaufen, also gezielt als Attrappe bezeichnen. Wenn der Käufer möchte, 
kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen und 
das notwenige Kabel sowie Verdrahtung machen. Eine Anleitung dafür würde 
ich natürlich NICHT beilegen, sonst wäre es ja auch kein Dummy Gehäuse 
mehr.

Es gibt doch auch Dummy Cameras, teilweise mit Batterie betrieben, die 
auch keine WEEE-Ident Nr. haben, da keine Funktion.

Das wäre doch eine Möglichkeit, oder?

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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>Wenn der Käufer möchte,
>kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen

Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du 
verkaufst sie als Einzelteilesortiment.

von Martin (Gast)


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Travel Rec. schrieb:
> Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du
> verkaufst sie als Einzelteilesortiment.

Wenn ich die Platine nicht verkaufe sondern ein anderer Händler kann es 
mir doch egal sein was derjenige da dann reinbaut. Das Gehäuse ist ja 
auch nicht auf diese bestimmte Platine ausgelegt, es gibt verschiedene 
Modelle von bestückten Platinen, die man verbauen könnte.
Theoretisch könnte man mit dem Joystick, Knöpfe und Gehäuse ja alles 
Mögliche draus machen, es dient ja nicht einem bestimmten Zweck.

von Florian (Gast)


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Martin schrieb:
> Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?

Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und 
nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen 
(Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils 
eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen).

von Martin (Gast)


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Florian schrieb:
> Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und
> nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen
> (Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils
> eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen).

Das Problem ist das: Wenn ich die Verdrahtung komplett mache muss man 
eigentlich nur von dem Händler die bestückte Platine kaufen, anstecken 
und irgendwie im Gehäuse befestigen, dann wäre es betriebsbereit. OHNE 
diese Platine ist das Gerät aber funktionslos und nicht einsatzbereit.
Das würde wahrscheinlich ein Problem geben, weil eine fertige Platine zu 
kaufen, anzustecken und im Gehäuse befestigen nicht unbedingt 
Fachkenntnisse erfordert.
Wahrscheinlich müsste ich dann zumindest die komplette Verdrahtung für 
die Platine weglassen und lediglich den Joystick und die Taster einbauen 
- also ohne Verdrahtung, oder nur die Masse verdrahten. Was meinst Du?

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät 
und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein 
passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR 
registrierungspflichtiges Gerät.

von Martin (Gast)


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Travel Rec. schrieb:
> Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät
> und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein
> passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR
> registrierungspflichtiges Gerät.

Ahja, das würde also heißen, ich könnte Joystick/Taster UND die 
komplette Verkabelung bereits vornehmen und auch nen Platinenstecker 
dranmachen, damit jeder der will das Board kaufen könnte, einbauen und 
anschließen.
Mich würde der Anschluss ja nicht mehr betreffen, da derjenige, der die 
Platine/Board dann anschließt schließlich der Inbetriebnehmer sprich 
Hersteller wäre. Wenn dieser das für sich selbst privat vornimmt müsste 
er das Gerät dann ja auch nicht registrieren, sondern nur wenn er es 
weiterverkaufen möchte.
Der Hersteller des Boards, das man verbauen könnte hat mir aber 
mitgeteilt, dass die Platine in D nicht registrierungspflichtig wäre.

von JoachimB (Gast)


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Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne 
des ElektroG. Eine Ausnahme besteht per Definition für PC-Steckkarten, 
da diese einzeln im Handel sind und vom Endanwender in PC's eingesetzt 
werden.

Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb 
ohne WEEE-Registrierung verkaufen können.

Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein 
Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen 
Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne 
WEEE-Registrierung zu verkaufen sein.

Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist 
dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf 
jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein 
Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein.
Wer dann ein solches gefertigtes Gerät in den Markt bringt (verkaufen, 
verleihen, verschenken u.s.w.) wird registrierungspflichtig.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß
Joachim

von Martin (Gast)


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JoachimB schrieb:
> Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb
> ohne WEEE-Registrierung verkaufen können.
>
> Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein
> Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen
> Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne
> WEEE-Registrierung zu verkaufen sein.
>
> Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist
> dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf
> jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein
> Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein.

Hallo JoachimB,
danke, das hilft mir weiter. Ja, es steht eigentlich das Design im 
Vordergrund. Die Einzelkomponenten (Industriejoystick, Taster, 
Verdrahtung und Platine etc.) könnte theoretisch ja jeder einzeln 
kaufen.
Es wäre so geplant, dass die Platine aus dem Gehäuse bleibt und diese 
müsste der Käufer separat von wo anders beziehen. Es gibt auch 
verschiedene Leiterplatten, die man verbauen könnte (werden alle im 
Einzelhandel in D angeboten), ist also nicht auf eine spezielle 
begrenzt.

Wenn ich jetzt keinen speziellen Anschluss für eine dieser Platinen 
vornehme, sondern nur die Verdrahtung (Masse etc.) von Joystick und 
Tastern machen würde, und an die Litzen keinen Platinenstecker für die 
fertige Leiterplatte, müsste sich der Käufer selbst um einen evtl. 
Anschluss/Stecker komplett alleine kümmern. Anleitung gäbe es hierzu von 
mir nicht, somit wären Fachkenntnisse erforderlich, sprich "wie bau ich 
aus einem Joystick mit Tastern in einem Gehäuse" einen 
funktionstüchtigen Controller. In diesem Fall müsste man also eine 
passende fertige Platine kaufen und diese irgendwie noch anschließen.

Oder sollte ich dann lieber die komplette Verdrahtung weglassen, damit 
ich auf der 100% sicheren Seite wäre. Dann würde das schon etwas mehr 
Kenntnisse erfordern ohne Anleitung. Dann bräuchte man zuerst eine 
passende Platine, müsste diese befestigen und eine komplette Verdrahtung 
von Joystick und Tastern herstellen.

Klar würde das die Käuferzahl beschränken, aber ich würde mir dann die 
Registrierung und den Papierkram sparen.

Desweiteren kommt es mir ja, wie Du schon sagst auf das Design und die 
hochwertigen Taster und Edelstahl Zubehör an und nicht auf die Technik, 
die drin steckt - die ist ja auch nicht von mir.

von krach (Gast)


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Hallo,

ich habe auch eine Frage in dem Zusammenhang.
Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist, 
auch anmeldepflichtig? Also zB ein Datenlogger, der noch aufwendig mit 
der Fahrzeugelektrik verbunden werden muss (Kabelbaum vom Logger muss 
mit dem Kabelbaum vom Fahrzeug verbunden - gelötet werden). Dieser 
Logger würde natürlich auch ausserhalb vom Fahrzeug funktionieren, wenn 
man da Strom drauf gibt, aber es gäbe kein Grund es zu tun, weil es ja 
nichts bei rum kommen würde.

Trotzdem anmeldepflichtig?

Danke!

von Thomas B. (escamoteur)


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Hallo,

mal noch zwei Fragen:

1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert?
2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

Gruß
Tom

von Martin (Gast)


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Thomas Burkhart schrieb:
> 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert?

IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung.
Du musst dich also mit dem Gesetz des jeweiligen Landes vertraut machen.

> 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

du meinst verschiedene Versionen auf den Kunden zugeschnitten? Sofern 
dein Produkt als Gerät einzustufen ist brauchst du da normal immer eine 
neue Registrierung. Am besten erkundige Dich da mal direkt. Da wäre 
evtl. eine Produktprüfung durch eine Anwaltskanzlei ratsam, da gibts 
teilweise ne Pauschale von ca. 250,- EUR zur Prüfung aber dann hast Du 
auch was 100%iges.

von Florian (Gast)


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JoachimB schrieb:
> Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne
> des ElektroG.

Mit der Aussage wäre ich aber vorsichtig. Wenn die fehlenden 
Verbindungen zur Außenwelt nur gesteckt werden, wird's trotzdem 
registrierungspflichtig sein. Ebenso, wenn nur die Batterie fehlt.
Man sollte davon ausgehen, daß es nur sehr wenige Lücken in der 
Anwendung des Gesetztes gibt.

Martin schrieb:
>> 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert?
>
> IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung.

Richtig.

Thomas Burkhart schrieb:
> 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

Auch B2B Verkäufe müssen registriert, wenn auch nicht gemeldet werden.

krach schrieb:
> Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist,
> auch anmeldepflichtig?

Ja.
Zumal hier noch weitere Gesetzte greifen (Zulassung für den 
Straßenverkehr usw.)

von MaWin (Gast)


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> Trotzdem anmeldepflichtig?

Bei wem willst du das anmelden ?
Beim Autohersteller?

Nein, es muss eine e1 Zulassung bestehen,
bei einem vom KBA bestellten Prüflabor,
sonst gibt es Schwierigkeiten bei einem Unfall
"ihre Elektronik war Schuld, hat den Bus blockiert,
und Vollgas bei vollem Lenkeinschlag eingestellt".

Bei EAR musst du es nur anmelden, wenn du es
verkaufen willst.

von JoachimB (Gast)


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Hallo Florian,

Grundsätzlich gilt, das bestückte Leiterplatten keine Elektrogeräte 
sind. Die Ausnahme ist im Regelwerk festgelegt.
Sinngemäß:
Wenn die bestückte Leiterplatte vom Endanwender einzeln gekauft werden 
kann und einfach in ein Gerät eingbaut werden kann, gilt die 
Leiterplatte als Elektrogerät. Damit werden alle PC-Karten, Mainboards, 
etc. zu Elektrogeräten.
Das hatte ich aber oben bereits angedeutet.

@ krach, Florian, Mawin
Die Entsorgung von Kraftfahrzeugen ist besonders geregelt. 
Kraftfahrzeuge gelten deshalb nicht als Elektrogeräte. Das gilt auch für 
Fahrzeugteile, wie z.B. Autoradios. Ein Autoradio ist deshalb kein 
Elektrogerät.
Wofür das Gerät konzipiert ist, ist nebensächlich.
Die Frage lautet: Wird das Gerät Bestandteil des Fahrzeuges?
Damit ist der Zusammenhang zum WEEE geklärt.
Das erforderliche Typgenehmigungsverfahren zur Erlangung der e1-Nummer 
ist eine andere Sache mit anderen Randbedingungen.

@ Martin
Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und 
Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann 
verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein 
Elektrogerät her.

Hinsichtlich der Anwaltsberatung bin ich anderer Meinung.
Es empfiehlt sich im Zweifel, Zuordnungsfragen von einem vereidigten 
Sachverständigen begutachten zu lassen. Falls es zum Streit kommt, 
entscheidet ein Richter, der sich letzlich auf ein solches Gutachten 
stützt. Mit Gutachten hat man dann eine sehr gute Ausgangsposition.


Viele Dinge sind beim ElektroG alles andere als logisch. Mit der 
Regelsetzung, die bei der Stiftung ear einsehbar ist, kann man das aber 
recht gut einordnen.

Gruß
Joachim

von krach (Gast)


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Hallo Joachim,

ist es für die WEEE also hauptsächlich entscheidend, ob das Gerät zu 
einem Bestandteil vom Fahrzeug wird?

e1 usw ausgeblendet:

Das Gerät muss von Hand mit der Fahrzeugmasse und Stromversorgung 
verbunden werden. Wird es dadurch zu einem Teil des Fahrzeuges und ist 
nicht mehr anmeldungspflichtig?

Theoretisch könnte man ja das Teil ausserhalb vom Fahrzeug zumindest 
einschalten, allerdings völlig sinnfrei, da keine sinnvolle Funktion.

Grüße

von Thomas B. (escamoteur)


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Wer entscheidet eigentlich ob mein Kunde B2B ist? Muss der Kunde sich 
bei mir mit Gewerbeschein erst mal ausweisen? oder reicht seine 
Versicherung dass er Unternehmen/Freiberufler ist?

Noch mal zu meiner obigen Frage bezüglich Auftragsarbeit. Wie sieht es 
aus wenn ein Gerät nur einmal für einen einzelnen Kunden gebaut wird?

Gruß
Tom

von krach (Gast)


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Tom:

Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte, 
die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht 
angemeldet werden müssen

von JoachimB (Gast)


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Hallo krach,

ich sehe das genauso.
Mit dem Gerät sollte es sich so verhalten wie im Beispiel Autoradio:

Ein Endanwender kann das Gerät (Autoradio) nur im Auto betreiben und das 
Gerät ist dafür vorgesehen.
Das Gerät läßt sich vom Endanwender nicht z. B. als Heimstereoanlage 
betreiben, weil im Handel keine Netzteile erhältlich sind, die 
ansteckbar sind und weil es im Handel keine Lautschprecher gibt, die 
ansteckbar sind.

Das ein Fachkundiger aus dem Gerät (Autoradio) ein dual-use Gerät machen 
kann ist unerheblich. Wenn der Endanwender die Möglichkeit der 
Zweitnutzung hätte, läge dagegen ein Gerät im Sinne des ElektroG vor.

@ Thomas Burkhart
Ob der Kunde B2B ist, ist m. E. unerheblich. DIe Frage ist, ob das 
Produkt B2B ist. Dazu folgendes Beispiel:
Eine Kaffeemaschine ist ein B2C-Produkt, weil dieses Küchengerät für 
private Endverwender hergestellt wird und von diesen verwendet wird.
Wenn die Maschine gewerblich genutzt wird, bleibt sie ein B2C-Produkt.
Das gilt auch bei der Verwendung im Medizinbereich oder beim Militär.
D. h. die Ausnahmen für medizinische Geräte und militärtische Geräte 
sind nicht anwendbar.

Die Frage nach der Stückzahl ist, es tut mir leid, auch nicht relevant.
In der Jahresmeldung ist nur anzugegeben wieviele kg oder Tonnen Gerät 
vom Hersteller unter einer bestimmten Marke innerhalb einer Gerätegruppe 
auf den Markt gebracht wurden.

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte,
>
> die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht
>
> angemeldet werden müssen

Das ist mir neu.
Gibt es dazu einen Link.

Gruß
Joachim

von krach (Gast)


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Hallo Joachim,


 U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:

    * wenn ein Produkt einem Hersteller zur weiteren Verarbeitung 
überlassen wird;
    * wenn das Produkt für den Export in ein Drittland hergestellt 
wurde;
    * wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines 
Bevollmächtigten befindet;
    * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, 
ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur 
Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt 
der Dritte als Hersteller

da steht es. Von der ear-Homepage.
Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen, 
dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :(

Gruß
Alex

von krach (Gast)


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In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein.
Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export" 
verkauft?

von krach (Gast)


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Oder noch eine Idee:

http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetze/Diverse/ATMEL_Evaluations_Board_V2_0_1_Fertigmodul.html

Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder?
Was ist wenn ich das Board in eine Verpackung packe und Sensoren von 
Hersteller XYZ dran anschliesse. Ist es dann ein Gerät, was nicht mehr 
angemeldet werden muss?

von JoachimB (Gast)


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Hallo Alex,

krach schrieb:
> U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:
>
.....
>
>     * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert,
>
> ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur
>
> Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt
>
> der Dritte als Hersteller

Das Zitat sagt, das Lohnfertiger nicht als Hersteller gelten.
Beispiel:
Ein Lohnfertiger stellt für ein Versandhaus Q Kühlschränke her und 
bringt auf dem Kühlschrank auch eine Marke von Q an. Die Kühlschränke 
werden an Q geliefert und Q verkauft diese an Endkunden.
Q ist damit der registrierungspflichtige Hersteller.

Die ursprüngliche Frage von TOM lautete jedoch:
2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus?

Tom wollte nicht als Lohnfertiger arbeiten, deshalb gehe ich davon aus, 
dass Tom mit der Fertigung seiner Produkte zum Hersteller wird.

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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Hallo Alex,

krach schrieb:
> Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen,
>
> dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :(

Ich würde das wie folgt umformulieren:

Das mit dem Autoradio ist ein prima Beispiel, weil es eindeutig geklärt 
ist.

"Fahrzeuge und eigens dafür vorgesehenes Zubehör (z. B. Autoradio) 
fallen nicht in den Anwendungsbereich von WEEE und RoHS, sondern werden 
durch die Altfahrzeugrichtlinie geregelt."
Hier der Link dazu:
http://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Technik_Umwelt/Elektro_Elektronikaltgeraete/Stoffverbote_RoHS-ElektroG_200511.pdf

oder einfach nach Autoradio und WEEE googeln.

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein.
>
> Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export"
>
> verkauft?

Alex,

mit dem verkaufen bringst Du die Geräte in Verkehr.
Verkaufst Du in die EU, dann gelten WEEE, ROHS u.s.w.
Verkaufst Du außerhalb der EU, dann mußt Du dich an das Landesrecht des 
Käufers halten.

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> Oder noch eine Idee:
>
>
>
> http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetz...
>
>
>
> Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder?
>

Wieso sollten die Boards eine WEEE Anmeldung haben?
Bisher müssen sich nur Hersteller registrieren.
Pollin muß eine WEEE-Registrierung haben.
1. Im Impressum von Pollin findest Du die Registrierungsnummer.
2. In der ear-Datenbank kannst Du die Nummer prüfen.

Die zweite Frage würde ich ganz konkret mit einem
"wohl eher nicht"
beantworten.

Gruß
Joachim

von Tim (Gast)


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Falls es hier irgendwie von Interesse ist:

Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht. 
Hier die Antwort:

Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in 
allgemeiner Form Folgendes mit:



Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu 
behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den 
Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden 
Bausätze.



Wer lediglich Bausätze von Herstellern weitervertreibt, die für die 
betreffende Marke und Geräteart registriert sind, ist Vertreiber gem. § 
3 Abs. 12 Satz 1 ElektroG und hat als solcher keine Verpflichtungen aus 
dem ElektroG. Das jederzeit aktuelle Verzeichnis der registrierten 
Hersteller finden Sie unter 
http://www.stiftung-ear.de/hersteller/verzeichnis_registrierter_hersteller.



Ebenfalls nicht den Bestimmungen des ElektroG unterliegt, wer im Auftrag 
eines Endnutzers von diesem beigestellte Bausätze montiert.



Es steht Ihnen frei, die verbindliche (kostenpflichtige) „Erteilung 
einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht“ (Siehe 
Gebührentatbestand 1.07 ElektroGKostV unter 
http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/elektro_und_elektronikgeraetegesetz/application/pdf/elektrogkostv_lesefassung.pdf) 
durch die stiftung ear zu beantragen. Die stiftung ear wird dann 
pflichtgemäß Ihre Angaben im Detail prüfen und Ihnen das Ergebnis 
mitteilen.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.



Mit freundlichen Grüßen



i. A. Dr. Rudolf Winghofer


So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle.

von Martin (Gast)


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JoachimB schrieb:
> @ Martin
> Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und
> Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann
> verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein
> Elektrogerät her.

na sehr schön. Ich habe gesehen, dass man diese Platine (die man in das 
Gehäuse bauen könnte) im Einzelhandel mit kompletter Verdrahtung kaufen 
kann. Würde nun jemand mein Gehäuse kaufen mit Joystick/Taster etc. UND 
sich von einem anderen Händler diese Verdrahtung+Platine kaufen, könnte 
er diese in das Gehäuse einbauen. Allerdings müsste derjenige 5 
Verbindungen bei der gekauften Verdrahtung ändern bzw. herstellen, da 
diese nicht mit meinen Tastern übereinstimmen, diese könnte er durch 
Flachsteckhülsen oder Löten realisieren.
-> derjenige, der aus meinem Gehäuse ein Gerät macht (also die Platine 
mit einer passenden Verdrahtung anbringt und somit das Gerät in Betrieb 
nehmen kann) ist der Hersteller
-> da theoretisch auch andere Platinen in das Gehäuse eingebaut werden 
können ist das Gehäuse nicht spezifisch für eine bestimmte Komponente 
ausgelegt und kann somit nicht als Gerät definiert werden.

Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage:
Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf 
aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät 
erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder 
als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist?

Die zweite Frage:
Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder 
der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu 
meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Und wenn man sich jetzt noch klar macht, dass der ganze Mist durch eine 
einfach Zuordnung der Geräte in die jeweilige Klasse (wie jetzt auch) 
und direkte Abführung der entsprechenden Entsorgungskosten pro Gerät 
nicht sein müsste, könnte man direkt anfangen zu weinen ...

Aber das wäre ja zu einfach.

Chris D.

von Thomas B. (escamoteur)


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Wir sind leider in Deutschland da muss alles den Wünschen der Lobbyisten 
entrepchend kompliziert gemacht werden....


Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt 
an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um 
EAR kümmern oder?

Gruß
Tom

von Thomas B. (escamoteur)


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Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett 
von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für 
EAR zuständig?

Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut 
Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht 
allzuhoch sein.

Gruß
Tom

von krach (Gast)


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Hallo Tim,

wohin hast du Deine Anfrage geschickt? Ich würde gerne nachfragen, wie 
das mit Geräten aus dem KFZ ist. Wenn ich nach Autoradio + ElektroG 
google, stosse ich tatsächlich nur auf pdfs in denen erklärt wird, dass 
Geräte für Fahrzeuge nicht ins ElektroG fallen und somit nicht 
anmeldepflichtig sind.

Ich habe dagegen (evtl sogar hier im Thread) etwas gegenteiliges 
gelesen.

Grüße
Alex

von JoachimB (Gast)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett
> von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für
> EAR zuständig?

Der Hersteller, unter dessen Marke das Gerät verkauft wird.

> Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut
> Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht
> allzuhoch sein.

Richtig, die EAR-Nummer ist keine Pflichtangabe gemäß Telemediengesetz.
Deshalb wird dich auch niemand wegen Verstosses gegen das 
Telemediengesetz abmahnen.

Du wirst bestenfalls wegen Verstosses gegen §6 (2) Satz 4 ElektroG 
abgemahnt. Wer das ElektroG nicht gelesen hat, hat das aber auch nicht 
anders verdient ;)

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt
> an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um
> EAR kümmern oder?

US Hersteller wenden sich beim Export in die EU vertrauensvoll an Ihre 
Handelskammer.
http://www.buyusa.gov/europeanunion/
Die Informationen dort sind übrigens sehr gut. Wer bietet schon die 
Regeln aller EU-Länder im Vergleich?

Da US-Firmen gewohnt sind, wesentlich schärfere Vorschriften 
einzuhalten, habe ich keine Bedenken, dass dort EAR missachtet wird.

Gruß
Joachim

von Thomas B. (escamoteur)


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Und wie entsorgen die einen deutschen Container?

von JoachimB (Gast)


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Martin schrieb:
> Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage:
>
> Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf
> aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät
> erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder
> als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist?

Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst.
Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre 
ausgesprochen dumm!

> Die zweite Frage:
> Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder
> der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu
> meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel?

1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im 
ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies 
mal bei Stiftung-ear nach)

2. Wenn die Platine mit WEEE-Nr. erworben wurde, bist Du eher 
Vertreiber.
(näheres bei Stiftnug ear)

Gruß
Joachim

von JoachimB (Gast)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Und wie entsorgen die einen deutschen Container?

Du hast zwischen 21:09 und 21:11 nicht wirklich den angegebenen Link 
verfolgt ;)

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE, 
einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen) 
und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen 
um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job 
suchen.

von krach (Gast)


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Hi Thomas,

gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die 
Entsorgung so einen Container teilen kann?

von Fragesteller (Gast)


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Tim (Gast) wrote:
Datum: 28.01.2010 20:43

> Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht.
> Hier die Antwort:

> Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in
> allgemeiner Form Folgendes mit:



> Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu
> behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den
> Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden
> Bausätze.

> So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle.

So? Was weißt du denn jetzt MEHR?

Zitat

"sind hinsichtlich der Bestimmungen genau so zu behandeln"

Das ist juristisches Geschwafel und heißt rein gar nichts, außer schau 
nach wie es die EAR in ihren Bestimmungen dargelegt hat.

Es würde mich mal interessieren, ob Conrad 190033 hierfür eine 
Registrierung beantragt hat, bzw. wo ist dann das Mülltonnensymbol in 
der Anleitung?

Übrigens, kann das sein, dass die kostenfreie Auskunft ein bisschen was 
weggelassen hat, um die Leute zu verunsichern?

http://www.elektor.de/forum/foren-ubersicht/elektor-foren-der-treffpunkt-fur-elektroniker/forum-zu-weee-und-elektrog/faqs-zu-weee-und-elektrog.170624.lynkx

Aus den FAQ

"Fallen Bausätze unter das ElektroG?
Wie wir von einer inoffiziellen Stelle erfahren haben, werden Bausätze 
von der EAR so gehandhabt, dass sie unter das ElektroG fallen, wenn aus 
Ihnen im zusammengebauten Zustand ein Gerät entsteht, das unter das 
ElektroG fällt. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Zusammenbau 
kein "Fachmann" erforderlich ist. Was in diesem Fall jedoch unter einem 
"Fachmann" zu verstehen ist, konnte uns leider nicht beantwortet 
werden."

Vielleicht ist diese kleine Voraussetzung der springende Punkt der einem 
erst im kostenpflichtigen Teil einer Auskunft bei der EAR dann 
mitgeteilt wird??!

von Fragesteller (Gast)


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> Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen
> um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job
> suchen.

Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden 
Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich 
borniert und einfach nur dumm. Statt dessen müsste man viel eher dieser 
Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum 
Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen. Aber jedes noch so 
beschissene Gesetz wird vom obrigkeitshörigen Dummbatz sang und klanglos 
gefressen, als unumstößlich hingenommen und dann diejenigen, die 
deswegen erst gar nicht antreten auch noch als Flaschen verhöhnt. Wie 
lange kann sich dieses Land das noch leisten?

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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krach schrieb:
> Hi Thomas,
>
> gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die
> Entsorgung so einen Container teilen kann?

es gibt hin und wieder kleinunternehmen die über IHK "gleichgesinnte" 
suchen.

Fragesteller schrieb:
> Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden
> Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich
> borniert und einfach nur dumm, blah blah blah

was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht 
jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen.

> Statt dessen müsste man viel eher dieser
> Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum
> Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen

ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich.

von Fragesteller (Gast)


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Thomas R. (tinman)

> Fragesteller schrieb:
>> Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden
>> Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich
>> borniert und einfach nur dumm, blah blah blah

> was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht
> jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen.

Sind das deine Argumente? Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion 
wenn dir der nötige Sachverstand fehlt?

>> Statt dessen müsste man viel eher dieser
>> Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum
>> Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen

> ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich.

Wer hat denn DICH hier im Forum freigelassen? Mehr als anderen dumm 
kommen hast du wohl auch nicht auf der Pfanne was? Wie kann man nur so 
primitiv sein.

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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lese einfach nochmal was du geschrieben hast, dann wirst du schon 
verstehen warum ich so und nicht anders beatwortet habe.


> Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion
> wenn dir der nötige Sachverstand fehlt?

Ich habe nach 10 jahren auslandsgeschäfte im juli letztes jahres mich 
entschieden auch für den deutschen markt sachen herzustellen die von 
ElektroG betroffen sind. Natürlich gibts hürden, die sind aber leichter 
überwindbar als man denkt, natürlich kostet es geld - aber ohne fleis 
kein preis.

Es ist natürlich nicht mehr wie vor 20 jahren wo 5DM, billiges anzug und 
eine pseudo-gute idee ausreichend waren um von der bank 10 mil zu 
bekommen um billiges zeug zu produizieren und milionär zu werden - ups, 
stimmt gar nicht, es war schon immer schwer eine firma aufzubauen, aber 
das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern 
von "regierung schuld", "umweltpolitik schuld" und was auch immer noch 
du so denkst.

von Fragesteller (Gast)


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> aber
> das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern
> von "regirung schuld", "welt schuld".

tinman, bei deiner Rechtschreibung und der Unfähigkeit richtig zu 
zitieren spuckst du hier mächtig große Töne. Ich verbuche das unter 
Geschwätz, was anderes ist das nämlich nicht und jetzt halte dich besser 
aus dem Thread raus, der war nämlich bis jetzt gar nicht schlecht, bis 
du deinen Hitler-Vergleich (samt Rest) hier zur Schau stellen musstest.

Und was mein Urteil über die (aktuelle) Regierung betrifft, das steht 
hier völlig zu recht. Die FDP schmückt sich gerne mit der Eigenschaft 
für Liberalität zu stehen. Aber für wessen Liberalität denn? Für die der 
großen Konzerne, die per Gesetzesauftrag dieses Drecksgesetz hierzulande 
gegen die Interessen der kleinen Marktteilnehmer durchgedrückt haben? Wo 
bleibt der Liberalität desjenigen, der sich ein Zubrot durch Herstellung 
und Verkauf von Elektroartikeln verdienen möchte, beispielsweise um 
seine wirtschaftliche Situation zu verbessern? Diese Klientelpartei 
scheint das einen Dreck zu interessieren. Sie könnten es ändern, wenn .. 
ja wenn sie es nur wollten. Aber sie interessieren sich nicht dafür, 
diese scheinliberalen Lobbykraten in Urin-Gelb.

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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Fragesteller schrieb:
>
> ... bei deiner Rechtschreibung ...

siehst du, sogar ich, ein "ausengeländer" der die deutsche sprache nicht 
wirklich beherrscht, habe geschaft bei IHK nachzufragen (und 
seltsamerweise konnten die weiterhelfen).

Und was dich angeht, ein guter rat, hör auf überall den schuldigen zu 
suchen. Jemand der "Zubrot durch Herstellung und Verkauf von 
Elektroartikeln verdienen möchte" war, ist und bleibt ein unternehmer - 
und ein unternehmer sollte auch in der lage sein selber lösungen zu 
suchen, eigeninitiative ergreifen (einfach mal jemanden in der umgebung 
anrufen?, zeitunganzeige erstelen?).

von krach (Gast)


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Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist 
irgendwie untergegangen:

Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit.
Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im 
KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes 
Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite?

von Thomas B. (escamoteur)


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Thomas R. schrieb:
> mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE,
> einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen)
> und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen
> um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job
> suchen.

Hallo Thomas,

auch wenn mir der Verwaltungsaufwand auf den Keks geht, stimme ich Dir 
im Prinzip zu. Wir reden in der Kleinsten Stufe von ca. 500€/Jahr, 
richtig?

Wenn ein Unternehmen so viel nicht verkraften kann, dann sollte man es 
gleich wieder schließen, dann ist das Konzept nicht markfähig.

>container bestellen (oder mit anderen firmen teilen)

Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in 
wie fern kann man die Bestellen?

Gruß
Tom

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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Thomas Burkhart schrieb:
>
> Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in
> wie fern kann man die Bestellen?
>

laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen 
container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige 
rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht 
sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte.
Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung 
gemacht.

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist
> irgendwie untergegangen:
>
> Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit.

Nein, Sie fallen nur nicht unter das ElektroG

> Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im
> KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes
> Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite?

Das Thema Konzeption hatten wir schon am 28.1.10 um 12:02, 15:55 und 
20:07.

Stell Dir einmal vor, jemand stellt einen Datenlogger her, der in das 
KFZ eingebaut wird und dabei mit der Fahrzeugelektrik verbunden wird. 
Dabei wird der Logger mit dem Kabelbaum des Fahrzeugs verbunden, also 
fest installiert. Sinn und Zweck ist das Aufzeichnen von Fahrzeugdaten 
während des Fahrzeugbetriebs.

Dieser Datenlogger wäre Teil des Fahrzeuges und damit kein Elektro- oder 
Elektronikgerät im Sinne des ElektroG. Die Entsorgung geschieht dann 
gemäß Altfahrzeugverordnung.

Dieser Logger würde natürlich auch ausserhalb des Fahrzeugs 
funktionieren,  wenn man da Strom drauf gibt, so z. B. auf dem 
Labortisch, aber es gäbe kein Grund das zu tun, weil ja nichts bei rum 
kommen würde und weil der Anwender des Gerätes den Nutzen nur erzielen 
kann, wenn er das Gerät im KFZ einsetzt. Dieser Einsatzfall ändert m. E. 
nichts an der Eingruppierung des Loggers als KFZ-Bestandteil.

Wer nur solche Logger herstellt, sollte damit kein Hersteller im Sinne 
des ElektroG sein und wäre damit m. E. auch nicht 
registrierungspflichtig.

(Alex: Teilweise habe ich vorhergehende Texte mit Copy und Paste 
kopiert)

Für einen solchen Logger könnte jedoch eine Typgenehmigung (e1-Zeichen) 
erforderlich werden. Das ist aber hier nicht das Thema.

Gruß
Joachim

von krach (Gast)


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Hallo Joachim,

super! Vielen Dank für Deine Antwort.
Ok bei dem Datenlogger ist die Lage soweit klar.

Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler? Dieser 
ist zwar ebenfalls für ein Fahrzeug konzipiert, kann aber auch 
ausserhalb eingesetzt werden - wahrscheinlich auch sinnvoll. Müsste man 
hier dann eine Vorkehrung treffen, so dass das Ding ausserhalb vom KFZ 
keine Funktion hat?

Ich weiß, es ist etwas konstruiert, finde die Diskussion aber 
interessant.

Viele Grüße
Alex

von JoachimB (Gast)


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krach schrieb:
> Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler?

Was denn nun? Ein Messinstrument oder ein Temperaturfühler?

Ein Messinstrument hat eine eigenständige Funktion und erfüllt damit die 
Anforderungen an ein Elektrogerät.

Ein Temperaturfühler (NTC, PTC, etc.) ist m. E. ein Bauteil.

Ein Thermometer hätte ebenfalls eine eigenständige Funktion.

Lies dazu einmal hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html

Gruß
Joachim

von krach (Gast)


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Hallo Joachim,

ja etwas schlecht ausgedrückt - ein Messinstrument.
Ok separat ist es ein anmeldepflichtiges Gerät. Wie ist es denn, wenn es 
so modifiziert wird, dass es ausserhalb von einem Fahrzeug nicht 
verwendet werden kann? Zb ohne fehlendes Drehzahlsignal oder ähnliches?

Danke für die vielen Infos!
Alex

von JoachimB (Gast)


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Hallo Alex,

ich kenne Dein Gerät nicht.
Letztlich musst Du sagen, ob es ein Teil des Fahrzeuges ist und nur als 
solches sinnvoll zu verwenden ist, wie eben ein Autoradio.

Frag Dich folgendes:
Was wird gemessen? (Etwas KFZ-spezifisches z.B. Schliesswinkel oder eine 
physikalische Größe wie Strom, Spannung, Temperatur)
Woher kommt die Betriebsspannung des Messgerätes? (eingebaute Batterie 
oder KFZ-Bordnetz)
Ist das Messgerät mit dem Fahrzeug fest verbunden? (Einbau in 
Amaturentafel oder liegt es lose in der Mittelkonsole)

Anhand dieser und gfs. weiterer "Indizien" würde ich versuchen, den 
Sachverhalt einzuordnen.
Du hast dann eine Argumentation für deine Entscheidung.

Wenn Du sicher sein möchtest, läßt Du deine Argumentation von einem 
vereidigten Gutachter beurteilen. Mit einem solchen Gutachten hast Du in 
einem Streitfall eine gute Ausgangsposition.

Das "Spiel" funktioniert etwa so:
Der Gesetzgeber erlässt Gesetze, die immer schlechter werden. Das 
heisst, dass man die Gesetze nicht versteht und sie ohne anwaltliche 
Hilfe nicht vernünftig anwendbar sind.
Wie das Gesetz zu verstehen ist ergibt sich dann im Laufe der Zeit durch 
die Rechtsprechung. Das bedeutet, dass ein Richter bestimmt, was das 
Gesetz bedeuten soll.
Da der Richter bei Fragen zu Elekro- und Elektronikgeräten in der Regel 
nicht besonders kompetent ist, wird er die Sachfragen von einem 
Gutachter bewerten lassen.
Und hier schliesst sich der Kreis, wenn Du darlegen kannst, dass deine 
Entscheidung bereits auf einem Fachgutachten beruht.

Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten entstehen, 
weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind.

Die zweite Möglichkeit ist die, bei ear für Geld eine Entscheidung zu 
verlangen. Da ear mit einer Behördenfunktion beliehen wurde, besteht das 
Risiko, dass es gfs. an Neutralität mangelt. Da ear für die schriftliche 
Entscheidung Geld bekommt und bei der Registrierung noch einmal Geld 
bekommt, könnten Pessimisten durchaus eine Interessenkollision sehen.

Gruß
Joachim

von hro (Gast)


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>Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten
>entstehen, weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind.

Nein, die Gesetze sind nicht schlecht gemacht. Sie sind genau so, wie 
sie sein sollen: Eine Lizenz zum Gelddrucken fuer ein oder mehrere 
Mitglied(er) der Mafia.

Dass kleinen Firmen und Privatleuten damit Kosten entstehen, ist  nicht 
unnuetz, sondern dient der Umverteilung des Volksvermoegens.

Die Gesetze in D werden nicht FUER die Gesellschaft sondern VON und FUER 
die Mafia (auch ehrenwerte Gesellschaft genannt) gemacht.

Gruss hro

von Martin (Gast)


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JoachimB schrieb:
> Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst.
> Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre
> ausgesprochen dumm!

Danke JoachimB, ich habe mich jetzt zu Folgendem entschlossen:
Mein Gehäuse wird jetzt mit Joystick und Taster - vormontiert auf Panel 
verkauft, allerdings ohne diese Platine und ohne Verdrahtung. Somit ist 
das kein Gerät, nicht einsatzbereit und es wären Fachkenntnisse 
erforderlich daraus mit irgendwelchen weiteren Komponenten ein Gerät zu 
fertigen.
Ich bin doch somit aus dem Schneider, weil es doch nicht einmal ein 
Bausatz mehr ist, oder?


> 1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im
> ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies
> mal bei Stiftung-ear nach)

die Platine hat keine WEEE-Nr. und lt. Hersteller (EU-Ausland) wird 
diese nicht benötigt und wird auch in D von einigen Händlern ohne 
WEEE-Nr. weiterverkauft. Wenn diese Händler diese Platine einzeln 
weiterverkaufen dürfen, darf ich diese doch logischerweise auch ins 
Programm aufnehmen, auch wenn man damit durch Erstellen einer eigenen 
zusätzlichen Verdrahtung meinen Artikel zu einem Gerät ausbauen könnte. 
Ohne Anleitung wären dafür ja auch noch zusätzlich eindeutig 
Fachkenntnisse erforderlich.

von krach (Gast)


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Viele interessante Infos finden sich auch hier:

http://ec.europa.eu/environment/waste/pdf/faq_weee.pdf

Da steht auch ausdrücklich, dass das Autoradio nicht unter das WEEE 
fällt.

von Winfried (Gast)


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Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass 
die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte 
Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit 
dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend.

Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern 
ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen 
Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine 
muss als registriertes Produkt verkauft werden.

von Gast XIV (Gast)


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Guten morgen (liebe Sorgen)

Nachdem ich mir das ganze hier durchgelesen habe hier mein Statement aus 
Unternehmersicht.

Das Gesetz selbst ist eine typisch demokratische Veranstaltung (Volkes 
Wille bedeutet das wenn irgend möglich jemand anderes für den eigenen 
Wohlstand bezahlt). Insofern ist die Petition einfach lächerlich und das 
Kommentarlose abschmettern durch die Schmarotzer Parlament nur 
folgerichtig (kein Wählerpotential).


Wer Unternehmerisch tätig sein will muß jenseits aller Moral (die haben 
die anderen auch nicht, gemeint ist hier aber nicht der tägliche Umgang) 
die Risiken kapitalisieren die sein handeln und wirken mit sich bringt.

Im Falle des Wee hilft hier eine kleine Analyse:

Die ganze Veranstaltung wurde so geplant und durchgeführt das die 
Verschiedenen Lobbygruppen bestmöglich zum Zuge kommen.

1. Die vom Kapital dominierten Wirtschaftsverbände wollen das ganze 
lästige Kroppzeugs das für ihre unkreative Gewinnmaximierung ein Riskio 
darstellt loswerden.

2. Die üblich Schmarotzerbande will einne höchstmöglichen Anteil an 
Posten und Pöstchen.

3. Die Entsorgungswirtschaft (nachdem der gigantische Betrug mit dem 
grünen Punkt ja so wunderbar geklappt hat) weiter möglichst hohe 
Eiinahme bei geringstmöglicher Leistung erzielen.

4. Die Politiker wollen sich in ihrer ach so tollen Leistung von 
weiteren kostenpflichtigen Reglementierungen sonnen.

5. Tja und da gibt es auch noch ein Problem. Die Magatonnen von 
Altgeräten für die nie eine Abgabe gezahlt wurde die aber als erstes auf 
dem Schrottplatz landen. Diese sind größer und schwerer, viel schwere 
und viel größer als moderne Geräte (die auch nicht weggeworfen werden 
sondern weiterverkauft oder verschenkt). Diese Entsorgung müssen die 
jetzigen Firmen, obwohl die Newcomer damit gar nichts zu tun haben, 
natürlich mitbezahlen (wäre ja noch schöner wenn die etablierte 
Industre, nachdem Sie die Gewinne eingestrichen und angelegt hat das 
übernehmen sollte).



Das muss natürlich um jeden Preis verschleiert werden. Daher diese 
seltsame Konstruktion des deutschen Pfründestaates. Jeder soll ein 
mehrfaches von dem bezahlen was seine Eigenentsorgung jemals kosten 
würde. Dies möglichst gerichstfest, da die Entsorgung von Geräten mit 
denen der Kleinunternehmer nie etwas zu tun hatte einen Eingriff in 
seine theoretischen Eigentumsrechte (die natürlich nur für etablierte 
Pfeffersäcke gelten) bedeutet und ein Prozessrisiko für die Nomenklatura 
darstellt.

Addiert man noch Punkt 1-4 hinzu so wird das ganze Konstrukt leicht 
verständlich. Eine typisch deutsche Korruptionsveranstaltung des vom 
Kopfe her faulenden Fisches.

Um wieder auf den Unternehmer zurückzukommen.

Anbetracht oben geschildeten Kostenrisikos und der Tatsache das ein 
Nichtanmelden keine Straftat darstellt sondern für den "20 kg 
Kleinunternehmer" (dessen Produkte in den nächsten 10-15 Jahren auch 
nicht in der Tonne landen die er heute bezahlen soll) eine 
Miniordnungswidrigkeit.

Stellt man jetzt das "Containerrisiko" dem zuletzt genannten  gegenüber 
kann ein jeder sich seine unternehmerische Entscheidung selbst 
ausrechnen.

So wie es alle anderen vor ihm gemacht haben.

von MaWin (Gast)


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Na ja, man kann das auch anders sehen:

Wenn man WEEE hätte richtig machen wollen:

Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung 
versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren.
Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen, 
also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar).
Damit man die Kosten der Entsorgung überhaupt ermitteln kann, ist es 
sinnvoll, die Entsorgung von anderem Müll zu trennen.
Also gründet man eine Eletronikschrottverwertungsgesellschaft, die im 
Auftrag ALLER Elektronikproduzenten (und damit von ihnen kontrolliert) 
den Müll beseitigen soll.
Die stellt ihre Container dort auf, wo gesammelt wird, und verwertet den 
Schrott auf welche gesetzeskonforme Art auch immer.
Zu finanzieren ist die Gesellschaft durch die Elektroschrottverursacher, 
die Hersteller, und zwar irgendwie anteilig.
Es bietet sich an, den Anteil nach Gewicht zu bestimmen. Ein Hersteller 
müsste also die Menge seiners Elektronikkrams angeben, und dafür pro kg 
zahlen (eines Tages wird man vielleicht das ändern müssen, weil 
Hersteller teuer zu entsorgenden aber leichten Schrott hinoptimieren)
Die Frage ist bei den freiwilligen Gewichtsanageb, wie kontrolliert man 
das, damit der Hersteller nicht schummelt.
Auf der einen Seite will man eine Markierung auf den Geräten, die 
kennzeichnet, wer es überhaupt produiert hat, damit man erkennt, ob er 
Geld abführt. Das macht die EAR.
Dann muss man die Mengen zumindest bei Verdacht kontrollieren können. 
Hier wird's schwierig wenn man nicht dioe vollständige Offenlegung der 
Buchaltung erzwingen will, also lässt man die Leute zumindest Protokolle 
führen. Das versucht die EAR auch zu regeln.
Das Problem ist die Entsorgung. An statt daß die EAR nun die Entsorger 
direkt beauftragt, will die mit dem Geld nichts zu tun haben, und zwingt 
dich, den Contrainer zu entsorgen. Für Grosskonzerne kein Problem, für 
Kleinunternehmer ein Hinderungsgrund. Das hätte man vereinfachen sollen, 
mit der Zahlung an die EAR sollte für den Hersteller das Problem 
erledigt sein, so wie die Verpackungsabgebe die Entsorgung des Kartons 
durch den Grünen Punkt abdeckt.
Man wollte offenbar die Entsorgungskosten nicht der EAR überlassen (weil 
es dann immer teurer wird und sich Amigos die Taschen vollstopfen wie 
beim Grünen Punkt). Daher kommt wohl das umständliche Verfahren, bei dem 
die Hersteller selbst die Entsorgung beauftragen. Man hätte natürlich 
auch dafür sorgen können, daß in der EAR die Hersteller selbst ihre 
Entsandten hinschicken. Und zwar auf freiwilliger Basis, jeder der 
kontrollieren will was da läuft kann jemanden hinschicken, diejenigen, 
die weder die Manpower haben nich das Interesse und vielleicht sowieso 
glaubenm daß alles im Rahmen ist, bleiben dem eben fern.
Also bis auf die Probleme der Container für Kleinanbieter ist das 
Verfahren (Anmeldung, Kennzeichen draufdrucken, Mengen mitteilen) finde 
ich recht sinnvoll.

Wie hätte man es besser machen sollen ?
Sicher, die Ausnahmen für einzelne Produkte sind deutliche Lobbyarbeit, 
aber ich höre Gejammer aus jeder Kammer, es hätten alle eine Ausnahme 
haben wollen -aus Faulheit, nicht aus Notwendigkeit- also sind Ausnahmen 
zunächst mal nichts anderes als der Wunsch eigentlich aller reduziert 
auf diejenigen, deren Argumente stimmiger waren.
Auch sind die Kosten der EAR recht hoch für die geleistete Arbeit, aber 
auch 10 EUR würden manche als zu hoch ansehen. Für die kleine gibt's ja 
nun take-e-way und ähnliche.

von Gast XIV (Gast)


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MaWin das ist (Verzeihung der Ausdrucksweise muß gleich schlafen )BlaBla 
im Konjunktiv. Insofern träum weiter.

Es ist so gelaufen wie es gelaufen ist.

Die Verlosung ist eine Tatsache, eine Riesensauerei aber Tatsache.

An ihrem handeln kannst du Sie erkennen, nicht an ihren Sonntagsreden.

Mir persönlich geht es übrigens am Arsch vorbei. Ich weiß das ich in 
einem korrupten Drecksstaat lebe, dessen Nomenklatura nicht nur bem Wee 
GEZ KSK IHK kalter Progression usw. usf etc. pp. alles versucht um das 
letzte aus mir zu pressen und handle entsprechend.

von Martin (Gast)


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Winfried schrieb:
> Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass
> die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte
> Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit
> dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend.
>
> Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern
> ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen
> Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine
> muss als registriertes Produkt verkauft werden.

Also ganz so ist es ja bei meinem Gehäuse nicht ;)
Schließlich gibt es ca. 8-10 verschiedene bestückte Platinen die Sinn 
machen würden in das Gehäuse eingebaut zu werden - das Einsatzgebiet ist 
dann ähnlich. Nur kann man doch nicht verlangen, dass ich jetzt alle 
möglichen Platinen die sich auf dem Markt befinden registrieren lasse, 
die man in das Gehäuse einbauen könnte, oder? Wenn jemand aus meinem 
Gehäuse nen Hamsterkäfig mit Beleuchtung macht kann ich doch auch nicht 
dafür verantwortlich sein?!?! ;)
Ich verzichte auf die komplette Verdrahtung genauso auf die Platine und 
verkaufe sozusagen nur das Gehäuse mit Taster, d. h. man müsste die 
Verdrahtung komplett selbst machen, eine passende Platine kaufen, im 
Gehäuse irgendwie befestigen (keine Vorrichtung) und dann noch die 
Verdrahtung mit der Platine verbinden. Ich denke, dass da jetzt schon 
ein paar Fach- und Marktkenntnisse erforderlich wären um daraus was 
Funktionsfähiges zu bauen.

von krach (Gast)


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Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner 
Meinung nach.

von Thomas B. (escamoteur)


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Thomas R. schrieb:
> Thomas Burkhart schrieb:
>>
>> Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in
>> wie fern kann man die Bestellen?
>>
>
> laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen
> container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige
> rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht
> sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte.
> Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung
> gemacht.

Na wahrscheinlich deshalb, weil man ja auf seinem Kilokonto auch 
Plusbeträge bekommen kann, dass ist so wahrscheinlich kalkulierbarer und 
man wird nicht in der nächsten zeit gelost.

Gruß
Tom

von Thomas B. (escamoteur)


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krach schrieb:
> Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner
> Meinung nach.

Wie wird die Strafe denn festgelegt?

Gruß
Tom

von Botas (Gast)


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MaWin schrieb:
> Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung
> versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren.
> Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen,
> also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar).

Die Hersteller bieten doch nur die Dienstleistung ein Produkt für den 
Kunden herzustellen. Verursacher ist somit (für mich) der Kunde. Wenn 
der nicht kauft wird auch kein Hersteller produzieren.
Und selbst wenn man den Hersteller als Verursacher sieht... die Kosten 
müssen eh auf den Kunden umgeschlagen werden.
Also warum dieser Umweg? Das kostet doch nur Verwaltung und ist ungenau. 
Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also 
nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu 
verstecken?
Dann kommt auch Geld für die Entsorgung von Altlasten vor WEEE rein und 
muss nicht aktuellen Herstellern aufgedrückt werden.

von Johannes S. (demofreak)


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Botas schrieb:
> Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also
> nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu
> verstecken?

Du zahlst als Verbraucher keinen Cent, wenn Du E-Schrott abgibst, und 
genau das ist der Punkt, warum das so läuft, wie es derzeit geregelt 
ist.

Wenn es pauschal auch nur 1 EUR je Gerät kosten würde, würde kein 
Durchschnittsverbraucher mehr Elektrogeräte abgeben, sondern sie würden 
leise weinend im Hausmüll oder am Straßenrand verschwinden. Außerdem 
wäre das Geheule über die unfaire Pauschale groß, weil ein 
Steckernetzteil dasselbe kostet wie ein Kühlschrank. Wenn es nach 
Gewicht ginge, würde wieder jeder Kühlschrankentsorger jammern, dass er 
das ganze Blech mitbezahlen muss, was ja gar keine Elektronik ist.

Du darfst bei allen Überlegungen mal nicht die Mentalität des tumben 
Durchschnittsverbrauchers außer Acht lassen.

von Joini1 (Gast)


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Hallo Leute,

mal ne Idee :

Ich stelle ein elektronisches Produkt für den Privatgebrauch her. Ich 
verkaufe es im Internet mit dem Hinweis, daß die Rückgabe an mich 
jederzeit kostenfrei ist und das ich bei Rückgabe dem Kunden eine 
Rückkaufswert von zB 5,00 erstatte.

Oder wie siehts mit dem Video- Laden- Verfahren aus? Jeder meiner Kunden 
wird bei mir Mitglied und ich gewähre ihm beim Kauf o.g. Rechte?

Wär das ein Denkansatz für Kleinstunternehmer?

Freue mich auf Eure Antworten!

Joini

von freq (Gast)


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Nein,

ist schon weiter oben besprochen worden.

von Winfried (Gast)


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Wenn du es hier noch nicht findest...

http://www.mikrocontroller.net/wikisoftware/index.php?title=WEEE-Anmeldung&section=12#Beliebte_Irrwege

Kannst du es gleich eintragen. Ist ein Irrweg. Inverkehrbringen hat 
nichts damit zu tun, wem das Gerät gehört oder ob jemand bezahlt. Sobald 
ein Kunde eines deiner Geräte nutzen kann, ist es in den Verkehr 
gebracht und du bist der Inverkehrbringer.

von joini (Gast)


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Moin!

Aha, alles klar. War son Gedanke. Muß mich damit gerade 
beschäftigen.....
Danke erstmal für die Antwort!
Hab hier über das Thema bisher viel lesen können, echt prima!

Also mal so zum Verständnis für Euch, worum es geht:

Ich möchte eigentlich ein kleines selbst entwickeltes elektronisches 
Gerät verkaufen. Mit nem PIC Controller drin. Aber die Sache muß ja 
korrekt angemeldet werden. Das kostet Geld. Und das will ich -legal- 
vermeiden, logisch.

Ich muß wohl das Ding nu als Bausatz verkaufen? D.h. Platine fertig 
gelötet NUR der PIC ist nicht eingelötet und kann auch nur gelötet 
werden. Ohne PIC keine Funktion. Platine, Gehäuse und Netzteil (vom 
Hersteller fertig mit WEEE Nummer geliefert) werden als Einzelteile in 
der Tüte geliefert, dabei ist ne Anleitung und eben der PIC.
Muß das als Ganzes nu WEEE mäßig angemeldet werden? Darf evtl. die 
Anleitung nicht dabei sein und könnte z.B. notfalls aus dem Netz gezogen 
werden?

Oder ne andere Idee: Ich verbaue das Gerät in ein Uhrengehäuse mit 
manuell aufziehbarem Uhrwerk...... ist technisch machbar und wär 
n´echter Gag :-)

Danke nochmal für Eure Wissen!

Joini

von Winfried (Gast)


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Ja, Bausätze unterliegen m.W. noch nicht der Registrierung. Was 
allerdings eindeutig ein Bausatz ist, ist nicht so klar abgrenzbar. Wenn 
es schlecht läuft, klagt die Stiftung-EAR gegen dich, weil lediglich das 
Einlöten eines Bauteils den Anschein erweckt, die WEEE-Registrierung zu 
umgehen und es nicht wirklich ein Bausatz ist.

Für näherliegend halte ich, dass es niemanden interessiert und das 
praktisch so funktioniert.

Mit deinem Uhrengehäuse, das hab ich nicht verstanden.

Wenn es offiziell ein Bausatz ist, sehe ich keinen Grund, warum man die 
Anleitung nicht dazu packen soll.

von joini (Gast)


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Hallo Winfried,

danke für Deine Antwort!

Werde mal versuchen, ob ich über KEMO an Informationen komme. Die 
stellen schließlich tausende von Bausätzen her.... ;-)

Weiterhin:
Nuja, wenn nur EIN Bauteil eingelötet wird, kann es den Anschein einer 
Umgehung des Gesetztes erwecken, das sehe ich ein....

Mit der Uhr meine ich folgendes: So wie ich es verstanden habe, sind 
elektronische Geräte, die in anderen "Gehäusen" verbaut sind (siehe oben 
"Teddybär mit Brummelektronik") nicht anmeldepflichtig. Sofern, bei 
Defekt der Elektronik, das ganze "restliche Ding" weiterhin gebraucht 
werden kann. D.h. geht meine Elektronik kaputt, ist immernoch die Uhr in 
Funktion ;-)

Mit meiner Elektronik ist das nicht so einfacht: Ich habe schon einige 
Mitbewerber, die nur darauf warten, daß ich einen Fehler mache :-0 
Kannst es Dir mal ansehen (möchte aber beteuern, daß ich hier KEINE 
Werbung machen will ! ): www.colloidmaster.de
Die alteingesessenen Firmen die ein ähnliches Produkt verkaufen, ruhen 
sich auf Technik von 1997 aus. Ich habe die ganze Sache neu überdacht 
und entsprechend intelligent gesteuert. Das schmeckt denen nicht 
wirklich... ;-)

Melde mich dann aber mit der Aussage von KEMO. Wenn ich eine bekomme....

Grüße aus Isselburg!
Joini

von Thomas B. (escamoteur)


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Hat denn einer von Euch schon Erfahrungen gemacht, wie hoch die Strafe 
ausfällt wenn man nicht anmeldet?

Gruß
Tom

von joini (Gast)


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Hallo!

Also ich bisher nicht. Hab aber auch keine Lust drauf, für etwas zu 
bezahlen, was ich als reinen Schw.....achsinn ansehe. Die Leute, die ne 
gute Idee haben um das Bruttosozialprodukt anzukurbeln, bremst man schon 
am Start aus.... ;-(

Ich glaube, am Schlimmsten werden die Mitbewerber sein. Die sind über 
jeden froh, der ihnen nicht dazwischenfunkt. Glaubts Du nicht auch?

Schade, den Chef von KEMO erreiche ich erst morgen.

Grüße!

Joini

von GastGast (Gast)


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Das ElektroG hat mir, seit es das gibt, so den Spaß verdorben, dass ich 
mit der Idee, selbstentwickelte Elektronik zu verkaufen, so-gut-wie 
abgeschlossen habe.

Ich hab langsam keine Lust mehr auf den Unsinn ...

Evtl sollte man versuchen, innovative Elektronik zu entwickeln und die 
dann an einen größeren Hersteller weiterzuverkaufen ...

von joini (Gast)


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Hi GastGast!

Du sagst es. Hab einiges entwickelt und es vor dem Verkauf als 
Gebrauchsmuster angemeldet. Kostet nur 40 Euronen. Das gleiche hab ich 
jetzt für dieses und mein letztes Projet gemacht. Hab damals ein 
Gebrauchsmuster an Microeletronic verkauft. Die haben damals die 
Funksteckdosen an die Baumärkte verkauft. Hat vor Steuer 5000,00 DM 
gebracht, gekostet hats mich 35,00 ;-). Mein vorletztes Projekt ging in 
die Schweiz, hat knapp 2000 Euros gebracht, naja und das jetztige werde 
ich wohl auch verkaufen ohne es selber zu vermarkten..... scheint sich 
wirklich nicht zu lohnen. Es sei denn, wir tun uns mit ein paar 
Interessenten zusammen. Es gibt viele Tüfftler, die sich heute nen Euro 
nebenbei verdienen MÜSSEN aber durch so eine Ka....cke augebremst 
werden. Wir sollten mal definitiv über einen solchen Zusammenschluß 
nachdenken. Ich könnte mir vorstellen, daß einige dabei sind. Wenn man 
dann nur noch einen überschaubaren Bruchteil von diesem ganzen 
"Zwangsgeld" zahlen muß? Ist echt ne Überlegung wert und ich würde mich 
reinhängen und den Anfang machen.
HABT IHR DAS GEHÖRT, IHR BEGNADETEN TÜFFTLER?
Sagts weiter und schreibt mir vielleicht ne Mail.
Hier im Forum würde das wohl den Rahmen sprengen, denke ich.
Ich gebe hier einfach mal meine Mail an und hoffe, das ist ok so.
===>kogosiätgmailpunktcom<===
Mal sehen was draus wird....
Grüße!
Joini

von Thomas B. (escamoteur)


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@Joini: Mach doch mal nen neuen Thread auf in dem wir das wie und was 
einer solchen Kooperation diskutieren können.

Gruß
Tom

von joini (Gast)


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Hiauch!
Okidoki, werd ich machen. Wäre prima, wenns was werden würde. Vielleicht 
ist es einfache als wir denken. Wenn wir erstmal das Juristendeutsch auf 
den Tüfftlerlevel gebracht haben... :-)

Hab gleich Feierabend und werd mich mal heuteabend dransetzen. Meine 
Lieblingsrfau wird sich freuen, wenn ich mal nicht vorm TV sitze...lol.

Grüße!
Joini

von Ralf K. (joini)


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Nudenn, es ist vollbracht!

Neuer Threat im Forum ---> MARKT  mit dem Thema "Zusammenschluß für 
WEEE"

Joini

von Ralf K. (joini)


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Ok hab nen neue Thread im Forum MARKT aufgemacht mit dem Titel 
"Zusammenschluß für WEEE"

Hoffe es hat geklappt!

joini

von Thomas B. (escamoteur)


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Komisch, ich kann den Thread nicht sehen.
Tom

von Winfried (Gast)


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Mach doch mal einen Link zum neuen Thread hierher, ich kann nämlich auch 
nichts finden.

von jl (Gast)


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Offtopic

@joini:
  mach mal ne Rechtschreibkorrektur auf deiner Seite :-)

von joini (Gast)


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Hi Leute,

jetzt hab ich mir nWolf geschrieben und nichts ist zu sehen... :-(
Weiss auch nicht, wo es geblieben ist. Muß wohl nochmal anfangen, nur 
heute klappts nicht mehr. Ich bleib aber dran und machs nochmal.
Wird der Text erst Korrekturgelesen bevor er ins Forum kommt?
Ich schreib ihn morgen nochmal und setz ihn dann rein.
Bis denne!
Joini

von Joini (Gast)


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Moin!

Jetzt ist er eröffnet, im Forum AUSBILDUNG & BERUF

Thema: 2010 EAR WEEE KOOPERATION

Werde täglich mehrmals reinschauen und mich so rasch wie möglich melden!

Schönen Tag!

Joini

von Winfried (Gast)


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Hier mal der direkte Link:
Beitrag "2010 EAR WEEE KOOPERATION"

von Boris (Gast)


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Hallöchen,

wollte mich mal kurz erkundigen, wie der Stand der Dinge ist.
Habe auf meinem Rechercheweg eine PDf gefunden, die ich als interessant 
befinde, sie scheint dem Kleinserienfertiger einen gewissen Spielraum 
einzuräumen, was die Erhebung von Gebühren betrifft.

http://take-e-way.de/fileadmin/user_upload/EletroG-Kostenverordnung_2010-03.pdf

Nun liest sich die PDF für mich so, dass ich (viele andere wohl auch) 
sich zwar um die Gebühren drücken können, was aber ist mit der 
Abholanordnung bzw. die Verpflichtung, einen entsprechenden Container 
entsorgen zu lassen?

Ich rechne im Rahmen meiner Tätigkeit mit Umsätzen um die 4000 Euro 
p.A., Gewinne ca. 50 % der Umsätze. Ich kann dann schlecht einen 
Container entsorgen lassen und dafür 8000 Euro auf den Tisch legen.

Ebenso verhällt es sich mit der Sicherheitsleistung, die können sich 
schnell mal zwischne 1000 und 2000 Euro bewegen, wohingegen die 
Entsorgungskosten meiner Geräte mit vielleicht 30-50 Euro p.A. zu Buche 
schlagen.

Würde mich über Feedback freuen, auch gerne per Email an:

krones (- a  t -) geolabs.de

Viele Grüße,

Boris

von Guido Körber (Gast)


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Falls Du glaubst, dass irgend einen Politiker so eine realistische 
Rechnung beeindruckt, liegst Du falsch. Das ElektroG ist so pervers 
weltfremd wie es aussieht, auf Kleinunternehmer wird keine Rücksicht 
genommen.

von Boris K. (bkrones)


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Bedeutet das jetzt im Klartext, dass ich vielleicht um die Gebühren 
herumkomme, aber dennoch in die Verpflichtung genommen werden kann, für 
einige Tausend Euro einen Container entsorgen zu lassen?

von Winfried (Gast)


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Wenn du unter 30 Kg pro Jahr in den Umlauf bringst, sind die Gebühren ja 
relativ gering (kleiner Härtefall). Du brauchst aber trotzdem 
take-e-way, weil dich die Entsorgung der Container natürlich treffen 
kann.

Welchen Gewinn/Umsatz du machst, ist unerheblich beim ElektroG. Du 
darfst es auch gerne verschenken und musst trotzdem bezahlen.

von Winfried (Gast)


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von Boris K. (bkrones)


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Oh man(n).

Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch etwas 
zu sagen hat. Ich denke, mir geht es so, wie vielen Anderen. Eine gute 
Idee scheint keine Rolle mehr zu spielen.
Ich neige dazu, meine Waren nur noch an B2B Kunden abzugeben, ob meine 
Erklärung zur Glaubhaftmachung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (B2B) 
dort Anklang findet, scheint wieder eine andere Frage zu sein.

Ich bekomme echt Tränen in den Augen wenn ich daran denke, dass meine 
Geschäftsideen durch solche EU Direktiven bereits zum Scheitern 
verurteilt werden.

von cris (Gast)


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Hallo;

ich habe eine frage : wie lange dauert  Weee registrierungsverfahren?
5-6 woche ( take e way sagen 5-6 woche ) oder monate ?

danke

von Martin (Gast)


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... Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch 
etwas
zu sagen hat. ...

Wieso BVG? Verstehe ich nicht. Das BVG ist doch Bestandteil dieses 
Staates. Wenn sich etwas ändern soll, dann müssen die Betroffenen die 
Dinge schon selbst in die Hand nehmen.

von Winfried (Gast)


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Ich denke, dass die Lage sich inzwischen normalisiert hat und die 
Anmeldung innerhalb weniger Wochen erledigt ist. Take-E-Way sowieso, das 
ist ja keine Behörde.

von Guido Körber (Gast)


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Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich, 
interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich 
eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie 
PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu 
werden.

von Boris (Gast)


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Ich habe mir mal erlaubt, auch wenn ich die Erfolgschancen als eher 
gering einschätze, einen großen Härtefallantrag zu stellen.

Unter anderem habe ich auch darauf hingewiesen, dass die GPS 
Fahrzeugortungsgeräte / Flottenmanagementgeräte, die ich zu importieren 
gedenke, bei einem Fahrzeug für Privatkunden wenig Sinn machen würde.

Ähnlich wie 19 Zoll Einschubracks, die bei Privatkunden eher selten zu 
finden sind, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass ein 
Privatmensch nach BGB sowas zuhause hat.

Ausserdem habe ich angesprochen, dass die Geräte schon aufgrund ihrer 
Namensgebung in Fahrzeuge verbaut werden. Sie wären daher Teil eines 
Gerätes, was nicht in den Geltungsbereich der ElektroG fallen.

Ich bin mal auf den Ausgang gespannt.

Hat jemand Erfahrung bei derartigen Anträgen?

Viele Grüße,

Boris

Guido Körber schrieb:
> Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich,
> interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich
> eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie
> PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu
> werden.
>
>
>
>
>
>     Beitrag melden | Bearbeiten | Löschen |

von Peter M. (hames)


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Guten Abend,

Frage Nummer eins:
Gibt es eigentlich handfeste Fälle von Abmahnung von Seiten der EAR?
Dass sich Konkurrenten (besonders Online Shop Besitzer) gegenseitig 
abmahnen kann ich verstehen, aber wurde jemand von euch schon von der 
EAR (oder eher dem Umweltbundesamt) abgemahnt, weil er in kleinen Mengen 
nicht registrierte Elektronik verkauft hat (nicht auf Ebay...)?

Frage Nummer zwei:
Gibt es inzwischen funktionierende Vereinigungen für Kleinunternehmer, 
in denen man sich die WEEE kosten teilt?
Ich kenne nur http://www.garantiesystem-altgeraete.de/ was mit 200€ pro 
Jahr auch sehr teuer ist.

Frage Nummer drei:
Was ist mit dem "großen Härtefall"? Dann müsste man ja von den Gebühren 
befreit werden. Trifft der auf jemanden hier zu?

Soweit so gut,

Grüße, Hames

P.S. Auf der einen Seite ist es ja gut, dass es ein Gesetz gibt um den 
Elektroschrott einzudämmen, auf der anderen Seite kann ich kaum glauben 
wie abstrus dieser ganze EAR Verein ist (Container Lotto...) und wie 
sehr Kleinunternehmer hier fertig gemacht wird. Leider weiß der 
Normalbürger (Mich bis vor wenigen Stunden eingeschlossen) nichts davon. 
Dementsprechend wird sich die Situtation für Kleinstunternehmer nicht 
verbessern, da einfach der Druck der Bevölkerung fehlt und dar Problem 
vielleicht auch zu wenig angesprochen wird.

von moto86 (Gast)


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Ich möchte den Thread mal kurz aufgreifen um eine allgemeine Frage zu 
stellen: Wenn ich ein Kleinunternehmen in Deutschland eröffne, meine 
Geräte hier baue aber NICHT in die EU verkaufe - muss ich mir dann um 
die ganze WEEE-Chose Gedanken machen? Geht es dabei nur um den Verkauf 
der Produkte oder auch um den Herstellungsstandort?

von Winfried (Gast)


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Es geht um das Inverkehrbringen, nicht um den Ort der Herstellung. 
Insofern dürfte das vermutlich kein Problem sein.

von Martin (Gast)


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Ich kann nur jedem Raten meldet euch bei Take-E-way oder sonstigen 
Unternehmen an, die Probleme mit dem Umweltamt sind kein Spass.

Mir ist derzeit eine Firma bekannt die da mächtige Probleme hat da sie 
schon Jahrelang in Deutschland verkauft hat und überhaupt nicht 
registriert war (man sieht es geht, aber wenn die Lawine abgeht gibt's 
mächtig Probleme)
Dagegen sind die paar hunderter ein Klacks!

Alternativ sucht man sich eine andere Firma und verkauft die Produkte 
halt über eine andere Firma und die brandet das Produkt halt 
dementsprechend.

Das ist wie ein Lotto-6er die Chance ist gering aber wenn er kommt dann 
geht's ab.

von Christian D. (christian_d898)


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hat mal jemand ein Angebot von einem Regierungsdienstleister bekommen?
Ich hab mal wo angefragt, die wollten 700 Euro pro Jahr. plus der 
Müllmenge.
Der war aber ganz scharf drauf mir den vertrag zu vekaufen und hat mich 
5 mal die Woche angerufen. EAR sagte am Telefon, Eine Bürgschaft beim 
Amtsgericht sei die günstigste Lösung. aber ich hab erst mal bei der 
Bank gefragt, die sagt das macht die R&V-Versicherung, und deren 
mindestgebühren sind 500 Euro... kennt Jemand eine Versicherung die eine 
Bürgschaft für angemesse Gebühren macht?

Wir haben zwar noch nichts in D verkauft, aber wir haben uns bei einem 
Onlineshop registriert, und der Shop droht damit uns gleich wieder 
rauszuwerfen. Da er aber eh noch nichts verkauft hat wäre das jetzt 
vieleicht auch das kleinere Übel ...

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