Hallo Habe mal ein wenig gegooled und nichts wirklich hilfreiches zum Thema gefunden. Ich will einfach nur ein paar Kleinserien von Eigenentwicklungen verticken. Gibt's da eigentlich (inzwischen) eine Regelung für Kleinmengen? Und wenn ja, wie groß ist eine Kleinmenge? Kann doch irgendwie nicht Sinn der Sache zu sein, angesichts der Arbeitslosenzahlen Jung-, Hobby- und Kleinunternehmer dermaßen vom Markt fernzuhalten, wenn man ein paar Teile verkaufen will und sich für viel Geld registrieren lassen muß und ein nicht überschaubares Bürökraten-Beamten-Verwaltungsmonster mit regelmäßigen Berichten zu füttern hat. Oder wie umgeht Ihr das Problem? Hier im Shop gibt's ja auch Fertiggeräte, die meinem Verständnis nach eigentlich registriert werden müßten. Bei e..y wartet scheinbar auch jeder nur darauf abgemahnt zu werden, wenn man sich die Vielzahl an Angeboten ohne Kennzeichnung ansieht. Nicht daß ich da jetzt wen auf Ideen bringen will, aber ich habe keine Lust darauf den 'Freiherren' dieses Landes mein Geld in den Rachen zu schmeißen.
Hallo Ron, ich steh auch vor dem Problem. Habe mal bei dem "Verein" angerufen und mich telefonisch beraten lassen. Lustig war, dass im Hintergrund munter Kinder laut spielten. Doch kein grosser Verein? Angeblich managen den ganzen Laden nur 16 Mitarbeiter. Meine Frage war dann darauf, wofür dann die hohen Gebühren verwendet werden. Antwort: die Software zum Bearbeiten der Kundendatei wäre so teuer....deshalb. Die HP verschlinge auch Unsummen. Mein Angot, ich mache die HP für die Hälfte wollte er aber nicht hören bzw. reagierte nicht darauf. Will sagen, lauter faule Ausreden ...... Der GF dieser neuen Behörde -wollte er aber so nicht hören, da Stiftung- meinte, man müsse sich auf jeden Fall registrieren lassen und jedes einzelne Produkt registrien lassen, dafür die entsprechende Gebühr zahlen und bei der Schrottlotterie mitmachen. Das Gewicht und Grösse spiele keine Rolle, alles muss bezahlt und die Gebühren treuhänderisch hinterlegt werden, auch wenn es nur wenige Gramm an Gewicht pro Jahr sind. Stiftungsgründer sind vor allem die Hersteller der Weissgeräteindustrie, reicht denen anscheinend nicht, dass sie an ihren Waschmaschinen genug verdienen. Für Weissgeräte fallen auch jährlich nur ca. 120 pro Tonne an Gebühren an, dagegen für reine Elektronikplatinen wesentlich höher, darüber liess sich der GF nicht so genau aus ...man müsse erst das Produkt prüfen ...und das kostet. Hab schon überlegt, dazu mal einen Gegenverein zu gründen für Kleinstunternehmer, wo nur einmal die unverschämt hohe Grundgebühr anfällt und dann alle Produkte von Kleinstunternehmer registriert werden und gegen diesen Wucherverein vertreten werden, notfalls mit Anwälten. Wäre das ein Weg? Gruss Gerd
Ja, das ist wie http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11 und http://elektrog.blog.de/ - nicht mal heiße Luft und keine Hilfe
auf der Homepage von diesem Forum stehen etwas tiefer auch einige Links unter : ElektroG - das Aus für Kleinunternehmer?
Das ElektroG regelt lediglich die Herstellung von Elektronik, nicht aber dessen Verkauf. Wenn Du also nen EBay Shop hast, dann verkauf Deine Dinger dort einfach. Du hast Sie natürlich nicht selber hergestellt*g*
??? Und wer haftet für die Entsorgung? Wer das macht riskiert maximal eine Verurteilung wegen Betrugs, Steuerhinterziehung etc. So dumm werden die nicht sein...
@ Ron, klar wenn so an die Sache rangehst gibt es natürlich heisse Luft. War auf den besagten Seiten, ich fand manches nicht schlecht. Hast das Gerichtsurteil gesehen? Eines fand ich nicht gut, wollte Mirglied werden, aber konnte nichts von Kosten usw. nachlesen. Blauen Dunst macht schon EAR, also doch nicht angemeldet. @ Franz, na wenn es so einfach wäre, wäre ja alles klar, bloss so ist es halt nicht, lies mal genauer nach. So wie es jetzt im Moment ist, hat EAR recht und du zahlst IMMER!!! Gruss Gerd
Das hier meinte ich: "Lustig war, dass im Hintergrund munter Kinder laut spielten. Doch kein grosser Verein? Angeblich managen den ganzen Laden nur 16 Mitarbeiter. Meine Frage war dann darauf, wofür dann die hohen Gebühren verwendet werden."
Wie wäre denn, wenn mehrere Klein(st)unternehmer eine größere Firma gründen, über die sie dann ihre Produkte verkaufen. Wenn genug mitmachen, dann werden die Kosten doch recht gut verteilt. Wenn man sie schon nicht umgehen kann, kann man sie ja teilen...
@ semmelmann, war doch mein Vorschlag. Ich mache mit. Gruss Gerd
Hallo, was kostet eigentlich so eine Erstregistrierung für ein Produkt "all inclusive"? Dennis
Na ,das sollte jetzt kein Großaufruf zum Betrug sein. Mein "Hinweis" richtet sich eher an die Leute die pro Jahr ein Paar Schaltungen bei EBay verkaufen. Und wenn jemand diese Schaltung eben nicht hergestellt hat, so ist er eben nicht Hergsteller gem. ElektroG. In wieweit der Verkäufer dann verpflichtet ist nachzuweisen wo er die Ware her hat,da bin ich mir selber noch nicht so richtig schlüßig. Ich Vermute einmal, wenn der Verdacht auf Hehlerware durch die Polizei fällt ,dann wird man erst auufgefordert ,die Herkunft nachzuweisen. Und ein Dachbodenfund ist bei ca. 50 Schaltungen pro Jahr durchaus glaubhaft. Es soll ja auf so manchen Dachböden kleine Heinzelmännchen geben, die heimlich , Schaltungen ätzen und löten g. Wenn der Dachbodenbesitzer davon ja nichts weis ,kann er doch auch nichts dafür ,oder ? Hinzu kommt noch ,das bei einem Privatverkauf das ElektroG schon garnicht gilt. So lange es nicht an 10.000 Stücke pro Jahr sind , lassen sich Kleinstmengen auch Privat verkaufen. Man muß nur eben darauf hinweisen ,das es Privatverkäufe sind.
Sagen, es sei ein Dachbodenfund oder so ist die typische e..y Weise, sich vor allem wie auch Garantie, Rechnung, MwSt usw. zu drücken. Das mag ja gehen, weil da nur das Finanzamt hinter her ist und die haben was anderes zu tun. Aber an WEEE werden sich Abmahnanwälte schadlos halten, weil man da so gut mit Wettbewerb und so kommen kann (egal, ob er vorhanden ist). Also das ist mir zu heiß und zu unseriös. Es gibt ja schon http://www.take-e-way.de und die wollen ja wohl für die Kunden alles übernehmen aber auch da ist nichts gewinnbringendes an Infos nachzulesen (außer kernige Werbebotschaften) und von Kosten schon gar nicht. Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, daß viele Mitreden und keiner was weiß. Ich wäre ja auch bereit, eine angemessen (!) Summe zu bezahlen, aber ich habe keine Lust jedes Einzelprodukt meiner Kleinserien absegnen zu lassen und für jedes Milligramm Blei oder sonst was Buch zu führen. Das Übersteigt die Verhältnismäßigkeit, die bei einem Multi aus dem Bereich des Comsumersegments kein Problem sein mag. Außerdem ist es schon eine Frechheit, wenn man zwar bei EAR vier Möglichkeiten hat, den Hersteller zu einer Registrierungsnummer nachzuforschen, aber keine davon in einem Browser mit akzeptablen Sicherheitseinstellungen funktioniert und man dann ein Java-Teil von 1,8 MB herunter laden muß, um eine popelige (und unkomfortable) Datenbankabfrage durchzuführen. Ich frage mich, wie andere Webseiten das so einfach hinbekommen, ohne Geld dafür zu bekommen ;-)
@Franz Das ist jetzt off-topic, aber da ich krieg SONEN Hals...: Privatverkauf gibt's da nicht. Wenn Du da zwei gleiche Teile hast . egal von was, kannst Du das schon nicht mehr als Privat deklarieren - egal, wie oft das bei Auktionen gemacht wird und wie sehr man das beteuert und rein schreibt. Und ein Dachbodenfund ist auch nicht glaubhaft. Nicht mal bei einem Teil, wenn es sich dabei um was relativ neues handelt. Ne, da steigt Dir ganz schnell eine Latte von Ämtern aufs Dach und ein Kunde bzw. "Mitbewerber", der Dich nicht leiden will hat Dich schnell ans Messer geliefert. Und mit der (nicht-) Herstellung von E-Geräten hat das Gesetzt auch nichts zu tun, sondern es geht um die "Erst-In-Verkehrbringung" oder so. bei WEEE sind auch Importeure Hersteller im Sinne der Verordnung. Viel Spaß beim Erklären, daß Du nicht weißt, wo Dein Produkt herkommt, wenn Du die erste Abmahnung bekommst. Es geht mir nicht um illegale Wege, sondern darum, eine legale aber faire und praktikable Lösung für Kleinmengen zu finden.
@ Ron, mir fällt gerade ein, dass die Verordnung nicht gilt, wenn man direkt an die Industrie für stationäre Anlagen liefert ...nach Auskunft von EAR.
Sicher gibt es Ausnahmen. Z.B. sind ja auch Autoradios ausgenommen, nur leider bringen einem diese Ausnahmen i.d.R. nichts.
@Ron; Es kommt ziemlich oft vor ,das Privatleute auch mehrere Teile verkaufen. Die Grenze zwischen Privat und Gewerblich ,wird alleine durch den Umfang gesetzt. Sonst würde ich mich ja schon strafbar machen ,wenn meine 50 alte paar Socken da verkaufe,die mir einfach nicht mehr passen. Auch werden bei EBay sehr oft Elektroartikel verkauft, die jemand sich erst vor kurzem gekauft hat und dann verkauft ,weil sich später herausgestellt hat ,das der eigendliche Verkäufer damit nichts anfangen kann. Dass können zumteil auch hochwertige Autos oder soetwas sein. Kleinsthersteller verkaufen meistends Artikel(Programmer Boards,Modeleisenbahnsteuerungen,e.t.c.) an Hobbyelektroniker und Bastler. Großkonzerne dürften sich dadurch wohl nicht gestört fühlen, da diese einen ganz anderen Markt haben. Wenn die Gewerbeaufsicht dann der Meinung ist ,das es dann doch ein Gewerbe ist ,dann kriegt man meistends eine Aufforderung ,das man doch bitte ein Gewerbe anmelden soll und eine Steuererklärung. Wenn man es dann unterläßt ,dann folgen erst Strafen!!!! In diesem Falle greift natürlich auch das ElektroG!!!!!!! Und wenn ich die teile von Flohmärkten oder so kaufe und die bei Ebay dann verkaufe, dann ist es zwar gewerblich,aber selbst alte Fernseher fallen dann nicht unter das ElektroG, da ja nur weiterverkauft und nichts hergestellt wird. Eine weitere "Möglichkeit": Da ein Gesetz immer nur dann wirken kann,ab dem Zeitpunkt wo es erlassen worden ist ,gilt es natürlich nicht für Dinge die davor passiert sind. Alle Plantienen sind also generell vor dem Jahr 2005 gefertigt worden ,wenn jemand dannach fragt g. Natürlich dürfen dann nicht die neuesten DSP 's verbaut werden. Was auch geht ,ist der Verkauf eines Bausatzes. Ein Gerät zählt als Bausatz ,wenn der Käufer etwas zusammenbauen muß ,um es in Betrieb zu nehmen. Man könnte quasie eine fertige Platine anbieten ,wo lediglich nur ein Wieerstand verlötet werden muß ,damit das Ding läuft. Schon zählt es nicht mehr als Elektrogerät. Wie Ihr seht ,ist ein Gesetz immer eine Auslegungssache ,die man entweder zu deren oder deren Gunsten auslegen kann.
Hallo, auch ich habe mich mit dem ElektroG beschäftigt. Das Sschlimme ist, es geht ganz einfach besser: Siehe Schweiz. Dort kann man sich kostenlos registrieren und muß dann pro verkauftem Gerät einen "vorgezogene Entsorgungsbeitrag" bezahlen, der aber angemessen ist. Bei einer kleinen Schaltung kann man ab ca. 50 Cent davonkommen ... Kaum zu glauben ist, was der deutsche Irrsinn dagegen produziert hat. Gruß Wolfgang -- www.ibweinmann.de Brushless Development Kit
@Franz Da stimmt leider vieles nicht. Gewerblichhat nichts mit Menge zu tun. Private Webseitenberteiber sind nicht privat, wenn sie eine einzige Werbung zu Amazon oder so haben. Händler bei Auktionen sind gwerblich, wenn sie Neuware offerieren oder die Anzahl der Verkäufe darauf hinweisen. Ein Powerseller wird nicht behaupten können, er macht das aus Spaß - oder wird echte Beweisprobleme bekommen. Klar kann man ein neuwertiges Gerät verkaufen. Und 50 Paar alte Socken. Aber nicht 3x das gleiche neue Gerät. Da kann man nicht erklären, warum man davon drei (angeblich falsche) hat. Und das Gewerbeamt interessiert es vermutlich am allerwenigsten und wenn sind die Ordnungsgelder überschaubar. Aber als (in-) offizieller Gewerbetreibender bist Du verpflichtet, Dich an das Fernabsatzgesetzt zu halten, kannst nicht unversichert versenden und mußt eine Rechnung ausstellen. Das ist Betrug gegenüber dem Kunden. Wenn ein Kunde mal Dir krumm kommt, hast Du ganz schnell dessen Anwalt und den Verbraucherschutz am Hals. Und wenn ein Mitbewerber Dir dumm kommt, wird's noch teurer. Da kannst Du dann nicht dmait kommen, daß Du ja nur Hobbykunden belieferst. Vollkommen uninteressant. Großkonzerne stören sich da auch nie dran. Es sind die Anwälte von noch viel kleineren Firmen, als man selbst eine ist, die dicke Kohle scheffeln. Bausätze zu verscherbeln ist eine Lösung, die ich bisher gehe, die aber unbefriedigend ist, denn es gibt auch Leute, die wollen was von mir haben, greifen aber nicht zum Lötkolben. Die Frage ist vielleicht, wie ein Bausatz wirklich deklariert werden kann. Ob da ein Widerstand reicht oder das nicht montierte Gehäuse oder ein paar Steckerbrücken wäre wirklich mal zu klären. @Wolfgang Das mit Schweiz ist interessant. Firmensitze lassen sich ja auch verlegen. Aber CH ist dummerweise keine EU. Da muß man mal schauen, was passiert, wenn man nach EU liefert.
tja, dass wäre für Deutschland zu einfach, wir machen das ordentlich :-( Und es wäre so einfach und gerecht, wenn du was verkaufst, zahlst du deinen Obulus dafür (und schlägst diesen Betrag natürlich auf den Verkaufspreis auf), fertig.
Die Schweizer haben's drauf: http://www.sens.ch/wDeutsch/hersteller/index.php Ist auf den ersten Blick wirklich einfach und preis*wert*: Je nach Gerät und VK-Preis gibt's ne Gebühr von 0,- CHF bis 2,- für durchschnittliche IT-Geräte z. B.: http://extranet.swico.ch/swiconet/default.asp?rq_AppId=31303030&rq_TargetId=31303034&rq_Template=696E7465726E616C2F6C61796F75742F766D2F68746D6C2F64656661756C742F6672616D65732F73746167652E766D Wäre das schön, wenn man doch auch hierzulande mal so einfach und arbeitsmarktfreundlich denken könnte.
(Das ist kein Aufruf zu Straftaten ,sondern nur eine Darstellung, wie ich die aktuelle Situation vermute!!!! ) Ich sehe bei Ebay hunderte von Verkäufen, wo ich einfach mal vermute ,das der Verkäufer auch Hersteller ist. Die Stückzahlen lassen mich aber behaupten, das die Verkäufer bestimmt nicht ordnungsgemäß nach dem ElektroG handeln, da hier ein ordnungsgemäßes Handeln nach ElektroG mehr Verlußt als Gewinn für den Verkäufer ergeben wird. Und einige erkenne ich an dem Namen immer wieder. Ich glaube ,das eine Behörde die aus ein paar Leuten besteht nicht die Möglichkeit hat: a) alle Verkäufe zu prüfen. b) zu belegen, das Verkäufer dann auch Hersteller ist. daraus schätze ich, das die Chance erwischt und belangt zu werden doch sehr gering ist. Ein ordnungsgemäßes handeln nach ElektroG ist mit sicherheit teuerer, als das Bußgeld was jemand bezahlen muß wenn er "erwischt" wird. Zudem muß der Verkäufer als Hersteller überführt werden. Das gestaltet sich als sehr schwierig wenn der Verkäufer dann mauert und nicht sagt, wo er die Teile her hat. Und laut unsererer Rechtsprechung muß sich niemand selber belasten und kann hier auch nicht zur Aussage gezwungen werden. Dazu müßte das Gericht konkret nachweisen ,das der Verkäufer das Produkt zum ersten mal in Verkehr gebracht hat. Das könnte z.B.geschehen, wenn der Gesetzgeber(per. Hausdurchsuchung) in einer Immobilie des Verdächtigen eine Werkstadt zur Fertigung findet, mit Schaltplänen und Prototypen e.t.c.. In diesem Falle währe er überführt. Aber Hausdurchsuchungen werden nur bei Straftaten ab einem bestimmten Grad gemacht ,aber nicht bei Ordnungswiederigkeiten. Wenn man dann zu zweit ist, ist dieser Nachwei(auch bei H.D.) unmöglich, da die erste Person die Werkstadt führt und die zweite Person das Vertriebslager. Da hier nur die Person die vertreibt bekannt ist ,wird man bei dieser Person auch keine Gegenstände finden ,die zur Fertigung dienen. Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung handeln meist richtig nach ElektroG da sie es sich leisten können. Hier würde es auch sehr schwehr werden die Strukturen zu verschleiern.
@@Franz "Das mit Schweiz ist interessant. Firmensitze lassen sich ja auch verlegen. Aber CH ist dummerweise keine EU. Da muß man mal schauen, was passiert, wenn man nach EU liefert." Das mit der Schweiz bringt Dir nur etwas für die Geräte, die Du dorthin lieferst. Ein vorgetäuschter Firmensitz in der Schweit bringt für die deutsche Schwachsinnslösung nichts. Wenn Du hier ein GErät in Umlauf bringst ist die EAR zuständig - egal ob Du Deutscher oder Schweizer bist. Gruß Wolfgang -- www.ibweinmann.de
@Franz Keinen interessiert, was EAR macht. Deren Bußgelder sind bestimmt nicht der Reder wert. Aber Dein Mitbewerber verschickt ganz schnell Abmahnungen. Da geht es dann um 5.000 Streitwert und nicht weniger, dmait das ganze vor Gericht schön teuer wird und der Anwalt was verdient. DAS sind die Probleme. Und Beweise müssen nicht immer vorhanden sein. Da reicht auch durchaus der Anschein - bei der Abmahnung sowieso unwichtig. Der Händler bringt es in Verkehr - er hat die NachweisPFLICHT, wenn nicht: Abmahnung. Und nur, weil alle schneller Auto fahren, als erlaubt, heißt das nicht, daß es korrekt ist. Ich will rechtssicherheit für mein Gewerbe und ruhig schlafen können - egal, was die anderen machen. Auch das muß gehen und zwar ohne, daß ich daran pleite gehe, bzw. gar nicht erst anfangen muß. http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/anwendungsbereich_elektrog/#fragen612 liefert ja eigentlich schon ein paar Schupflöcher, wenn man keine Anleitung beipackt, das Gehäuse separat verkauft und ein IC einstecken muß oder zwei Kabel anlöten, sollte man sicher sein, aber im Gesetzt http://www.stiftung-ear.de/e47/e572/e580/e594/050316elektrog_ger.pdf steht eine derartige Klausel gar nicht drin und das ist, worauf sich ein Abmahnanwalt beruft.
@Wolfgang Wenn das Gerät in der Schweiz hergestellt wird, und von dort per Ebay nach Deutschland verkauft wird, sollte es doch keine Probleme geben, oder?
Egal ob du Hersteller oder Importeur bist, es gelten die gleichen Regeln. Jeder Importeur der in Deutschland ein Gerät verkauft ist genauso verpflichtet sich zu registrieren.
Aber bei einem Ebay Kauf aus dem Ausland sind die Importeure doch die Kunden selber, und die müssen doch höchstens die MWSt zusätzlich bezahlen.
Vielleicht könnte man dazuschreiben das das Gerät für den Einsatz in KFz s gedacht ist. Was der Käufer damit macht ist nicht dem Verkäufer sein Problem. Geräte für Kraftfahrzeuge sind von der ganzen Regelung ausgenommen weil die Fahrzeughersteller für die Entsorgung zuständig sind und auch alle Geräte entsorgen müssen die da dazugehören z.B. Autoradios, Steuergeräte, Wischermotoren.....
Dann erklär mal, wie du auf die Idee gekommen bist, eine Modelleisenbahnsteuerung für's Auto zu bauen ;-)
Für Automotive (zumindest Hersteller) gilt 2000/53 EC inclusive Annex II (IMDS). Das ist nicht wirklich besser... Dennis
@Andi "Wenn das Gerät in der Schweiz hergestellt wird, und von dort per Ebay nach Deutschland verkauft wird, sollte es doch keine Probleme geben, oder?" das bezweifle ich stark. Ich behaupte sogar, daß Du trotzdem Probleme bekommst. Denn: Ein Gerät muß in Deutschland von seinem Hersteller ODER!!! - wenn dieser im Ausland sitzt - von dem Erstinverkehrbringer registriert sein. Es bring also nichts irgendetwas zu versuchen, daß man nicht als Hersteller in Deutschland in Erscheinung tritt. Wenn ein Gerät nach Deutschland kommt, ist ja irgendeine "Unternehmung" dafür verantwortlich, die dieses Gerät anbietet. Und der muß sich dann registrieren. Es hilft nichts - wer ein Gerät baut muß zur EAR. Gruß Wolfgang -- www.ibweinmann.de
Wenn ich aber ein Gerät im Ausland herstelle (z.B. CH, A, NL, B) und an ein deutsches Unternehmen verkaufe, dass das in seine Anlagen integriert, wie sieht es dann aus?
B2B war da ja glaub ich sowieso eine andere Sache. Unsere Firma baut auch nur Sachen für andere Firmen und muss (anscheinend) dadurch nichts an die EAR berappen. Der Chef ist aber gerade nicht da, sonst würde ich auch noch mal fragen wie das bei uns genau aussieht.
Aus der Schweiz zu verkaufen ist schon eine Lösung, wenn man sich da registriert und anmeldet. Das ginge aber aus Österreich vermutlich einfacher, da das EU ist und die ähnlich wie die Schweizer eine Pauschale pro Gerät erheben. So weit ich das verstehe, reicht ja bei Fernabsatz eine Registrierung in einem Land, aus dem man exportiert. Die Ausnahme bei Autoeinbauten gilt nur bei Einbauten, also einem Radio. Ein PDA-Navi etc. fällt da nicht drunter und eine Modellbahnanlage im Kofferraum vermutlich auch nicht. B2B ist ganz einfach und der Verkäufer ist fein raus. Was einem auch wieder den Eindruck vermittelt, das es sich dabei um ein Gesetz handelt, welches kleine Unternehmen verdrängen und große fördern soll.
Ich verstehe noch nicht ganz wie das mit dem aus dem Ausland verkaufen helfen soll. Du verkaufst etwas nach Deutschland -> ElektroG schlägt zu (nach meinem wissens Stand). Man hätte ja wahrscheinlich keine Probleme wenn man INS Ausland verkauft (Thema: Deutschland Exportweltmeister :) ).
@Jörg S. Das ElektroG ist doch ein rein deutsches Gesetz. Ein Hersteller im Ausland ist davon nicht betroffen. Zum Beispiel dieser LogicPort (siehe Thread über LogicAnalyzer): Der amerikanische Hersteller muss sicher keine Registrierung bezahlen, und er wird auch keinen Container zugelost bekommen. Nein er hat gar nichts mit diesem deutschen Gesetz zu tun. Die Besteller aus Deutschland zahlen natürlich Zoll usw. (siehe im besagten Thread), und vielleicht ist darin auch eine Abgabe für ElektroG enthalten.
ElektroG gilt für alle EU-Länder. Nur ist die Registrierung in den Nachbarländer weitaus unkomplizierter und billiger!!! Man kann aus den Nachbarländern über einen Online-Shop direkt Sachen nach Deutschland schicken, ohne sich hier registrieren zu müssen. Werden diese Geräte über einen Zwischenhändler nach Deutschland verkauft, dann muß zusätzlich in Deutschland das Gerät registriert werden.
Ich bin der Meinung gelsesen zu haben, dass es bei Privatkäufern keine Rolle spielt, nur Importeure sind verpflichtet das Produkt in D anzumelden ...
>Ich bin der Meinung gelsesen zu haben
Da wäre eine Quelle hilfreich, denn so hört sich das erst mal nicht
nach Sinn der Sache an. Und WEEE spricht ja auch immer von B2C und B2B
und nimmt nur B2B von der Pflicht aus.
Hallo erstmal, also ich kann euch nur sagen, Vorsicht. Das Umweltbundesamt hat einem meiner Kunden einen Bussgeldbescheid ueber 14990 Euro geschickt, fuer den Verkauf von sage und schreibe 11 ferngesteuerten Flugzeugen, Wert ca. 1500 Euro. Mir faellt dazu nicht viel ein, mein Kunde macht wohl sein Geschaeft zu. Tatsache ist, dass aus dem Ausland Hunderte von Artikeln pro Tag in Einzelverkaeufen nach DE eingefuehrt werden, ohne dass den Verkaeufern Gebuehren anfallen. Das hat nicht viel mit Fairness zu tun. IMHO sollte dort eine fixe Gebuehr ueber den Zoll erhoben werden, nach KG oder wie auch immer fuer Elektrogeraete. Im Moment suchen wir nach einer Loesung. Gruss Michael
was ist eigentlich aus der Petition geworden. Unser Bundesserver ist derart langsam...... Aber wenn mal was abgerufen ist, so findet er keine Daten
Wollte auch mal fragen an welche Stelle man sich da politisch wenden kann. Das kanns doch nicht sein, dass über mangelnde Arbeit geklagt wird, andererseits Fachkräfte aus dem Ausland importiert werden und die Deutschen selbst in einer ihrer Paradedisziplinen die Grundlage für ein kleines Nebengewerbe entzogen bekommen. Hochwertige Tschechische Elektronik kann man von Kleinunternehmern bekommen. Die dürfens ja.... Einfach nur zum k... . Mittlerweile bin ich der Meinung die wollen das Volk absolut systematisch dumm und klein halten. Aber geht nur wieder alles SPD, CDU usw wählen....
Nur mal so als Info: bei take-e-way kostet die einmalige Registrierung 255€ und alles was unter einer Tonne pro Jahr liegt kostet pauschal 250€ man muss nur einmal alle geräte angeben und anschließend monatlich verichten wieviel verkauft wurde
Hallo, keine Anmeldung fuer die Artikel. Gut, Kunde ist nachlaessig gewesen in diesem Punkt. Fakt ist, dass 15000 Euro irgendwie nicht gerechtfertigt sind. Ist ein 2 Mann Betrieb, Ehefrau Vollzeit, Ehemann geht ist zusaetzlich im Angestelltenverhaeltnis als Vetriebsleiter. Er muss sich eh schon als Einzelkaempfer mit so vielen Behoerden herumschlagen. Finanzamt, Zoll, Abmahnanwaelten, die es auf AGBs abgesehen haben, RegTP bzw. Bundesnetzagentur *an die meine Wenigkeit erst unlaengst 6000 Euro abgedrueckt hat, weil eine Fernsteuerung bei 702MHz mit -46dB anstatt der erlaubten -50dB gesendet hatte (intermodulation 3. ordnung, so ein Rotz, bei 35MHz Mittenfrequenz, und das technisch gesehen grad mal bis zum naechsten Papierblatt kommt)* und jetzt auch noch das Umweltbundesamt. Scheinbar braucht der Staat Geld. Anders kann ich mir solche drakonischen Strafen nicht erklaeren. Das ist etwa so, wie wenn man fuer 60kmh innerorts 3000 Euro strafe abkassiert. Na ja, wie heisst es so schoen, der Zweck heiligt die Mittel. Wir haben frueher die Oesterreicher als Wegelagerer bezeichnet, wegen der Gebuehren fuer die Brennerautobahn. Inzwischen ist der Staat der groesste Dieb geworden. Ich habe ja nichts gegen Robin Hood, nimm von den Reichen und gib den Armen, aber die nehmens ja nicht wirklich dort, wo wirklich Geld vorhanden ist, sondern eher da, wo auch ein lauter Schrei untergeht, eben im Mittelstand. Gruss Michael
> Nur mal so als Info: bei take-e-way kostet die einmalige > Registrierung 255€ und alles was unter einer Tonne pro > Jahr liegt kostet pauschal 250€ Macht dann im Fall der 11 Flugzeuge a 136,- eine Preiserhöhung von 46,- oder 34% pro Stück. Bei realen Entsorgungskosten von ganz sicher unter 1,- pro Stück. Und einem Steueranteil von sowieso schon 22,- ... Welch eine Lachnummer ... Nice week, Zardoz
wofür hast du 6000 hingelegt? weil du mit 4db zuviel raus bist? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Das liegt bei der Frequenz (und den DEN Antennen) ja fast an der Meßtoleranz! - OK halt fast...) Und warum haben die das Nachgemessen? Normal hat das seine Gründe Ich denke das eigentliche Bußgeld war geringer, aber soweit ich weiß zahlt man auch die Messung. Und das zertifizierte Labor freut sich über solche "Kunden"
zu take-e-way: Ich lasse mich eines besseren belehren, aber soweit ich weiß geht die Regestrierungsnummer extra. Und allein die kostest 750€(?) Die Verwaltung übernimmt take-e-way. Na ja, ne Lachnummer ist es wohl nicht!
Hallo Michael, wie schon TomTom gesagt hat, bei take-e-way kann man sich registrieren und hat dann bis auf die monatliche Meldung (und die Zahlung) Ruhe. Bei Kleinstmengen gibt es eine Härtfallregelung, die bei mir durchgekommen ist, spart glaube ich bei der ganzen Anmeldung so um die 300 Euro. Kostet zwar noch immer, aber so ist es halt momentan. Das mit dem Strafe, da kann ich nur sagen: leider Pech. Wenn Dein Freund Unternehmer ist, dann ist es irgendwo seine Pflicht (vor allem in Eigeninteresse) sich über solche Sachen zu informieren, in den entsprechenden Gesetzestexten steht auch am Ende immer drin, welche Strafen auf einen zukommen. Gegen Strafen und Abmahnungen hilft halt nur, sich ständig zu informieren (oder jemanden haben der das macht) und entsprechend zu handeln. Ein Weg den es noch gäbe: Nur nach Österreich und die Schweiz verkaufen. Ich konnte neulich selber nicht glauben, wie viel billiger die Abfallgebühren dort im Gegensatz zu Deutschland sind. -> Sämtliche Kosten in der Schweiz und Österreich aufsummiert ergeben noch nicht einmal die take-e-way Pauschale von 250Eur... Gruß P.
>zu take-e-way: Ich lasse mich eines besseren belehren, aber soweit ich >weiß geht die Regestrierungsnummer extra. Und allein die kostest 750€(?) Also mir wurde gerade gesagt die Registrierung kostet einmal 90€ und einmal 165€ Die 250€ sind die Pauschalen Gebühren bis zu 1 Tonne im Jahr. Allerdings habe ich gerade noch erfahren das man sich jedes Jahr neu registrieren muss was nochmal jährlich 90€ kostet
wer hat das gesagt? (90 und 165€)? Laut meiner immer hei0 geliebten (und teuer bezahlten ) IHK muß man sich bei WEEE-Verein Regestrieren. Damit man ne eigene Nummer hat. Und die soll um die 750€ kosten. DANACH kann man sih einem "Dienstleister" anvertrauen, der die Garantie, die Versicherung für die Container, Meldungen und den ganzen schnick-schnack erledigt. Ich kann mir nicht vorstellen, das ich für 90€ ne EIGENE WEEE-Nummer bekomme. Auf take-e-way habe ich leider nichts auf die Schnelle gefunden. Haben die ne Preisliste?
Nicht in dem 250 Euro-Paket enthalten sind allerdings die Registrierungsgebühren bei der EAR, die sich an Größe, Funktion und Eigenschaften der Geräte, nicht aber an deren Stückzahl bemessen.
Aus der Schweiz. In der Schweiz muss ich die Firma nicht anmelden. Es empfiehlt sich allerdings einen Handelsregisstereintrag zu haben, wenn man sich Produkte gegen Rechnung schicken lassen will, sonst ist meist nur Vorauskassen. Der Handelsregistereintrag sagt wer die Firma ist, wann sie gegruendet wurde und wer welche Kompetenzen hat. Notorische Konkursiten wechseln dauernd den Wohnsitz, daher ist eine laenger als ein paar Jahre zurueckliegendes Datum eine gute Gewaehr, dass die Rechnung auch bezahlt wird. Auch eine Anmeldung bei der obig genannten Entsorgungs-irgendwas : http://www.sens.ch/wDeutsch/hersteller/index.php ist nicht zwingend. Ich hab hier das erste Mal davon gehoert. Ich bau mein Zeug zusammen und verkauf nach ganz Europa. EAR, nie gehoert. Extrem selten fragt mal jemand nach CE. Das bestaetige ich dann. Ich fertige ausschliesslich unter RoHS, aber das hat nich niemand gefragt. Einpacken - auf die Post damit. Was soll der Rest ? Brauch ich nicht.
Bleibt also nur die übliche Vorgehensweise: Entwickeln und Produzieren im Ausland - Konsumieren in Deutschland. Wer will auch schon arbeiten ... Nice week, Zardoz
interessant, wie so ein Uralt-Thread wiederbelebt wird. Aber trotzdem lehrreich :-)
> interessant, wie so ein Uralt-Thread wiederbelebt wird. > Aber trotzdem lehrreich :-) Wäre schön, wenn die richtigen daraus lernen würden. Aber bis dahin werden noch viele Unternehmen das Land verlassen. Der "Macher" dieses unseligen Schrottgesetzes soll damals auf Einwände sinngemäß gesagt haben: "Dann können die kleinen Elektronikentwickler doch Müllsortierer werden". Nice week, Zardoz
.... wrote: > wofür hast du 6000 hingelegt? > weil du mit 4db zuviel raus bist? Kann ich mir fast nicht vorstellen. > Das liegt bei der Frequenz (und den DEN Antennen) ja fast an der > Meßtoleranz! - OK halt fast...) Und warum haben die das Nachgemessen? > Normal hat das seine Gründe > > Ich denke das eigentliche Bußgeld war geringer, aber soweit ich weiß > zahlt man auch die Messung. Und das zertifizierte Labor freut sich über > solche "Kunden" Ja, 4dB langen. Sind da ganz ekelig. Warum, keine Ahnung, Serienueberpruefung. Denke aber Konkurrenz hat da mal was gemacht. Die Laborkosten waren hoch, nicht das Bussgeld. Aber egal, ist schon rum. Gruss Michael
> Vermutlich ist wegen dem Scheiß auch Nokia geflüchtet :-$
Nein, die Großunternehmen müssen weg, weil es zu warm wird, wenn zuviel
gearbeitet wird.
Nice week,
Zardoz
Hallo, na ja, die Sache ist die, dass man pro Marke eine Anmeldung durchfuehren muss. Somit kommt der Kunde mal eben auf 6000 euro Anmeldegebuehren, bei dem Sortiment, das er fuehrt. Die sind fuer die Stiftung faelling, nicht fuer take e way. Ich bin schon am ueberlegen, ob wir nicht unsere deutsche Firma komplett nach Oesterreich verlegen. Meine halbe Verwandtschaft lebt eh nahe Salzburg. Die sollen mich erstmal in Oesterreich besuchen kommen. Glaubt ihr, das ein einziger Oesterreicher sich nur entfernt fuer die Bundesnetzagentur oder das ElektroG interessiert. Rein rechtlich kommt der Vertrag denn wo Zustande? Nach welchem Recht? Wenn ein Mann in den USA bei ebay was anbietet, glaubt ihr, der denkt ueber das nach? Oder glaubt ihr, dem koennen die wirklich etwas? Vielleicht besser noch Polen oder Tschechien, die sind da recht unkompliziert. Ich weiss nicht einmal, wie die Heuler von dem EAR ALDI, Mediamarkt, usw. ueberhaupt kontrollieren wollen. Nachwiegen? Hehe. Da muss man mal im Bundeshaushalt nachkucken, wann die die 1000 Digitalwaagen bestellt haben. Ja, ich weiss, ich bin nicht wirklich ernst, aber in Anbetracht dieser Sachlage neige ich bisweilen dazu, mir ein paar Bier in den Kopf zu schuetten und ueber die Leute zu lachen, die sich auch noch ernst nehmen dabei. Ehrlich. Aber eins kann ich mit Sicherheit behaupten, gut ist das nicht fuer die Wirtschaft. Wir haben die bestbezahlten Muellmaenner und Arbeitslosen. Ich betreibe in China eine kleine Fabrik - auch Elektronik - und muss sagen, dass ich hier ohne viel Aufwand mit ein bisschen Know How in kurzer Zeit wirklich weit gekommen bin - wirtschaftlich. Bin i.Ue. verheiratet hier, habe einen Sohn und lebe auch dort. In Deutschland geht das nicht, keine Chance. Da kommst du nur 5 Meter weit, dann kommt der Staat. Und dann sagen die Deutschen, die chinesische Regierung waere nicht gut. Kommunisten, Kontrolle usw., das ich nicht lache. Meiner Meinung nach habe ich hier mehr Freiheiten als in fast jedem anderen Land. Irgendwie muss man das ja finanzieren. Und welche Partei, na egal, alles in einen Sack und draufhauen, das Prinzip stimmt. Aber na ja gut, irgendwie hab ich die Schweizer und Oesterreicher schon immer beneidet. Da ist das nicht alles so kompliziert wie bei uns. Michael
Hallo Michael, kann dir nur voll und ganz zustimmen und viel Glück wünschen! Hierzulande lebt es sich nur ganz gut als Angestellter im Großunternehmen, als Beamter oder gleich lebenslänglich verrentet. Aber man scheint es so zu wollen. Jedenfalls kann es den Parteien gar nicht schnell genug nach links gehen ... http://www.klaus-schweinsberg.de/impulse-editorials/2008/die-neue-mitte-randstaendig/ Nice week, Zardoz
damit das klar wird: Jeder der in D E-Teile verkauft muß sich nach dem Gesetz regestrieren. Ob aus China oder Östereich! Ob es verfolgt wird...... Aber noch mal: was ist aus der Petition geworden?
>damit das klar wird: Jeder der in D E-Teile verkauft muß sich nach dem
Gesetz regestrieren. Ob aus China oder Östereich! Ob es verfolgt
wird......
Ja. Ja. Aber importieren kann ja jeder fast alles. Da kommt nur noch die
MWST drauf. Das war's. Ein schneller Blick zu den Franzosen zB. wuerde
zeigen, dass ein Konzept : Wie bremse ich meine Wirtschaft ? eher als
seltsam betrachtet wuerde.
6632 wrote: >>damit das klar wird: Jeder der in D E-Teile verkauft muß sich nach dem > Gesetz regestrieren. Ob aus China oder Östereich! Ob es verfolgt > wird...... > > Ja. Ja. Aber importieren kann ja jeder fast alles. Da kommt nur noch die > MWST drauf. Das war's. Ein schneller Blick zu den Franzosen zB. wuerde > zeigen, dass ein Konzept : Wie bremse ich meine Wirtschaft ? eher als > seltsam betrachtet wuerde. Ja, das ist es ja. Die sind ja sogar noch stolz darauf, wenn sie einen weiteren Stolperstein eingebaut haben. Kuckmal, wenn du bei uns Geschaefte machen willst, dann hast du: a) einen Haufen Leergeld bezahlt b) Glueck c) dir alles von jemandem abgekupfert d) hast einen Draht zur Regierung, der dich rechtzeitig warnt Egal was man in Deutschland machen will, ausser Obst- und Gemueseanbau (ich spreche da aus Erfahrung, meine Eltern betreiben eine Gaertnerei), ist mit einem komplexen, sehr undurchsichtem Regelwerk bedacht, das eines Fachmannes Hilfe bedarf um halbwegs unbedarft seine Arbeit verrichten zu "duerfen". Ich betone hierbei das "darf", denn in Deutschland ist es nicht so allgemein bewusst, dass man ja eigentlich "will", 14 bis 16 Stunden am Tag sich den Arsch aufzureissen hat nichts mit duerfen zu tun. Vorsorgliche Entschuldigung fuer die harschen Worte und dem fehlendem Umlautsupport der englischen Tastatur. Gruss Michael Aus dem Land wo es Software zu Flatratepreisen gibt.
Das ist eine Fehleinschätzung, Obstanbau ist in Deutschland bzw. der EU auch reglementiert und auch aufs skurrilste. Die RoHS Richtlinie befindet sich übrigens gerade in Überarbeitung. Da kommen noch nette Sachen auf uns zu, Automatisierungstechnik und Medizintechnik werden in Zukunft wahrscheinlich auch bleifrei.
> Die RoHS Richtlinie befindet sich übrigens gerade in Überarbeitung. Da
kommen noch nette Sachen auf uns zu, Automatisierungstechnik und
Medizintechnik werden in Zukunft wahrscheinlich auch bleifrei.
Das wird ja auch wohl Zeit!
Eine befreundete Firma (Automatisierung) rüstet jetzt endlich um und
fragt bei mir dauernd nach Ratschlägen...
Petition? Und klar wird es Zeit, daß die Ausnahen (dank der Lobby) abgeschafft weerde. Aber warten wir mal ab!
ich will nicht an einer RoHS HerzLungen Maschine hängen... ups da war die Lötstelle schlecht.... ;)
> ups da war die Lötstelle schlecht.... ;)
Ach, wieder einer der keine Ahnung hat...
Wie war das mit den Gerüchten über Röhrenverstärker und Spinat?
>Jedenfalls kann es den Parteien gar nicht >schnell genug nach links gehen ... Weiß gar nicht was du willst, die ROHS Richtlinie wurde doch unter Merkel's CDU umgesetzt und die Sozis haben wie immer zugeschaut. Die FDP hat kein Wort der Kritik daran geübt, jdenfalls nichts, was irgend Jemandem aufgefallen wäre. Hat Roland Koch in Hessen etwa auf den Marktplätzen oder bei seinen Fernsehauftritten versprochen ROHS außer Kraft zu setzen bzw. (etwas genauer) eine Überarbeitung der Richtline gefordert, damit Gewerbe treibende nicht mehr an den Kosten ersticken? Nein, hat er nicht. Er hat nur sein Maul aufgerissen über Kriminalität von Migranten. Darum wähle ich in Hessen die Linkspartei, die einzige Möglichkeit Protest auszudrücken (NPD kommt für mich nicht in Frage und Nichtwählen ist dumm). Die Linken mögen das Soziale zu stark hervorzuheben, aber die verdammte Drecksbürokratie die jedwedes Gewerbe für Einsteiger nahezu unmöglich machen verdanken wir denen, die uns die letzten 10 Jahre und zuvor 16 Jahre regiert haben und die hießen seit 1982 (immer 4 Jahre) CDU/CSU+FDP, CDU/CSU+FDP, CDU/CSU+FDP, CDU/CSU+FDP, SPD+GRÜN, SPD+GRÜN, CDU/CSU+SPD Also mach mal nicht links verantwortlich für gewachsene, wuchernde Bürokratie und Kosten Die Westerwelle Fraktion hat in den 16 Jahren Kohl Null für den kleinen Gewerbetreibenden getan, sie reden zwar immer vom Mittelstand, meinen dabei aber nie den 1 bis 5 Mann Betrieb; der ist nämlich allen Parteien so ziemlich Scheiss egal, aber die Linke läuft wenigstens den großen Firmen nicht hinterher (und außerdem kann man die Etablierten so am besten ärgern (das Einzige, was leider noch bleibt)) So, das musste sein! Basta!
>> ups da war die Lötstelle schlecht.... ;) > Ach, wieder einer der keine Ahnung hat... > Wie war das mit den Gerüchten über Röhrenverstärker und Spinat? Such mal nach Tin-Whiskers...
Hallo, also ich kann nur dem beipflichten, die grossen Parteien sind da zu sehr auf ihre Berater bzw. Ausschuesse angewiesen, da sitzen ja die eigentlichen Ideenbroedler drin und das sind zuletzt Beamte bzw. Angestellte im oeffentlichen Dienst, die die Parteien ueberdauern und eigenltich die Faeden in der Hand halten. Ein schlauer Mann hat mal etwas gesagt, ich kriegt das Zitat nicht woertlich hin und weiss auch nicht mehr wer es war, aber es war etwa so: Jede Buerokratie muss staendig neue Regeln erlassen um ihre Existenz und die hohen Kosten rechtfertigen zu koennen. Mir ist schon klar, dass die da ueber einer statistischen Erhebung sassen, Muellkosten vs. kommunale Belastung, da kann man ja eine Steuer bzw. Gebuehr ansetzen. Da haben sie sich etwas ausgedacht, dass wohl fuer Grossbetriebe funktioniert, nicht aber fuer Hansi Hinterseher der in seiner privaten Platinenschneiderei 500 Produkte for Jahr aetzt und verkauft. Die Tatsache, dass es Firmen wie Take e way gibt, beruht ja auf dem Fakt, dass ein kleiner Unternehmen nicht in der Lage ist, es selbst abzuwicklen mit dem EAR. Beim Finanzamt ist es ja so, dass man ja auch ohne Steuerberater es versuchen kann, was ich allerdings fuer ueberaus dumm halte, die warten nur darauf einen Ahnungslosen zu schroepfen. Beim EAR geht es gar nicht ohne Fremde Hilfe. Man muss mindestens einen Avalkredit bei einer Bank hinterlegen und GUTACHTERLICH nachweisen, wie hoch die Ruecklage denn sein sollte. Ein Avalkredit kostet auch mal eben 2/3 % pro Jahr, nur so nebenbei. Ich habe einen, weil mein Vermieter eine Lebensversicherung ist und darauf bestanden hat. Und das Tolle ist, das die das auch noch ernst nehmen. Also ich meine es im Sinne von Tollhaus. Wahnsinnige, die sind gerade zu scharf darauf diese seichten EU Verordnungen durchzusetzen. Nur so nebenbei... ich habe einen Kunden in Spanien, der verkauft tonnenweise ferngesteuertes Spielzeug aus China, ohne CE. Es ist dem auch vollkommen egal, ob da ROHS oder PIEP draufsteht oder nicht. Der hat mit seiner Konkurrenz schon genug am Hals als das er sich auch noch mit solchen Sachen beschaeftigen muss. Der lacht immer ueber mich. Sagt, wie wollt ihr denn Geld verdienen und weiterkommen? Und ich kann ihm nichts erwiedern. Die spanische Regierung ist bei Gott keine Tolle, aber zumindest haben sie nicht ein Regelwerk das besonders den kleinen Selbststaendigen bedenkt, wie in Deutschland. Man koennte eigentlich sagen, dass praktisch alle Gesetze die Kleingewerbe betreffen, im Sinne eines Grossunternehmens sind um einen Marktmonopolisierung zu foerdern. Ich bin schon am Ueberlegen ob ich nicht mal zurueckschiesse, rechtlich, es gibt da ein paar Moeglichkeiten, die ich noch nicht so ausbreiten will, aber man kann da schon Einiges machen - nicht gegen den Staat gerichtet, vielmehr da wo man auch was holen kann, bei der den Grossbetrieben. Denen geht es wohl gut und na ja, es ist ja wohl auch nichts Schlechtes dabei auch mal rumzumahnen eingedenk der Abmahnungen die ich schon selber bezahlt habe. Freue mich ueber Meinungen! Gruss Michael
Was ich merkwürdig finde: Das Thema WEEE scheint von der Diskussion im Internet ziemlich eingeschlafen zu sein. Für die Großen wird das Thema auch gegessen sein. Informationslücken finde ich aber immer noch für die Kleinen: Was muss ich tun, wenn ich mich entscheide, ein paar erste kleine Elektronikschaltungen verkaufen zu wollen? Wie geht das in Sachen WEEE schnell, günstig und unkompliziert? Gibt es überhaupt Wege oder sollte man den Gedanken, Elektronik verkaufen zu wollen, ganz schnell wieder aufgeben? Ich hab schon viel recherchiert, aber auf diese Fragen hab ich noch keine endgültigen Antworten gefunden.
Eure politischen Statements könnt ihr euch hier sparen, ist das falsche
Forum.
@ arc net
> Such mal nach Tin-Whiskers...
Ich wusste, dass das kommt. Ist wie mit Röhrenverstärkern, Spinat, usw.
Jeder kennt das Schlagwort, aber keiner hat Ahnung. Informier dich mal
richtig, gibt u.a. auch eine Untersuchung der NASA dazu. Jedenfalls hat
das überhaupt nichts mit dem bleifreien Löten zu tun.
ich versteh auch nicht, daß das Thema mehr kommt. Ist (eigentlic) ein Riesenproblem. Aber solange sich die Kleinen nicht drumm kümmern passiert nichts. Aber wenn die erste Abmahnwelle durch die BRD geht ist der Aufschrei groß. Wette ich! Mich wundert nur, daß kein Rechtsverdreher bislang sich des Themas abgenommen hat. Allein bei Ebay gibt es genug.
@Winfried >>Was muss ich tun, wenn ich mich entscheide, ein paar erste kleine >>Elektronikschaltungen verkaufen zu wollen? Dich anmelden. Da gibt es nur die zwei Möglichkeiten (legale): - Du meldest Dich an, darfst verkaufen - Du meldest Dich nicht an, verkaufst aber auch nichts Wenn eine Privatperson was verkauft, brauchst Du die Anmeldung nicht, bis Dir einer nachweist, dass Dein Handel gewerblichen Charakter hat (im schlimmsten Fall passiert das nach dem 2. oder 3. gleichen Teil was Du verkaufst), aber dann ist es gewöhnlich zu spät. Ist halt so wie das Autofahren, ich kann auch nicht erstmal drei Monate ohne Pappe fahren, um zu schauen ob es mir gefällt, sondern muss gleich den blöden Führerschein machen. Gruß Patrick
>Eure politischen Statements könnt ihr euch hier sparen, ist das falsche >Forum. Wer hat denn die Bedingungen für das Verkaufen von Geräten für den Elektronikbereich ausgestaltet? Die Bundesregierung aufgrund einer EU-Richtlinie durch die Beauftragung einer Stiftung (EAR), die wiederum maßgeblich die Interessen der Größten in der Branche vertritt, richtig? Die einzigen die hier eine Änderung bewirken können ist die Bundesregierung. Die Bundesregierung stellt derzeit die große Koalition in Berlin CDU/CSU+SPD und denen ist das Thema sowas von egal (sie betrachten das Elektroabfall-Problem als gelöst), solange nicht zufällig ein Betrieb mit 3000 oder mehr Mitarbeitern deswegen von Insolvenz betroffen ist. Das hier Bundesweit bestimmt mehr als 50.000 Arbeitsplätze (vermutlich viel mehr) Betroffen sind, wird schlicht ignoriert von den etablierten Parteien. Vielleicht reden wir auch größtenteils nur über Minijobs oder Nebentätigkeiten, aus denen aber mal mehr entwachsen könnte, nur das ist noch nicht durchgedrungen in Berlin, deswegen müssen wir uns dort Gehör verschaffen und eine Möglichkeit (so sehe ich das) ist nun mal aus Protest anders zu wählen, als man es von uns erwartet. Wir müssen den Parteien die uns regieren die Themen aufzwingen, die für uns wichtig sind. Sonst bekommen wir nur Themen vorgesetzt und man speist uns mit Scheindebatten ab. Ich finde das Thema ElektroG und Politik lässt sich nicht trennen, es ist weder ein rein technisches noch ein rein politisches Problem. Es ist der Ruf einer Berufsgruppe nebst Hobbyisten und Enthusiasten nach fairen Bedingungen für ihr Anliegen und dieser Ruf (sorry) richtet sich nun mal an die etablierten Politiker. Was ist aus der Petition geworden, was ist aus der Vereinfachung geworden, die kommen sollte? Liegt das bereits in der Tonne ...
......verschenkt doch eure Schaltungen und lasst euch ein SuperTaschenGeld schenken....oder einen Sack Kartoffeln ;-)
>> eine Möglichkeit (so sehe ich das) ist nun mal aus Protest anders >> zu wählen, als man es von uns erwartet. >> Wir müssen den Parteien die uns regieren die Themen aufzwingen, >> die für uns wichtig sind. mit Protestwahlen wird man wohl gar nichts erreichen, leider. Das schert die Politikprofis (sind ja fast nur Beamte, Lehrer Rechtsanwälte, Aufsichtsräte etc. , Kleinunternehmer findet man da nicht, und so sehen auch die Gesetze aus) einen Schmutz. Wirklich was erreichen kann man nur über eine Volksgesetzgebung (Die Schweiz zeigt das so was funktioniert). Wen es Interessiert Infos dazu zB. bei http://www.mehr-demokratie.de Eine Petition ist halt nicht mehr als Bittstellung beim Monarchen. Da ist man von der Gnade des Herrschers abhängig. Interessant wäre ob das ElektroG micht dem gleichbehandlungs Gundsatz der Verfassung wiederspricht. Das de einzelnen Betroffenen ungleich behandelt werden ist ja offenbar. Wenn dem so wäre könnte man das Verfassungsgericht anrufen. Ähnlich der Sammelklage gegen die Voratsdatenspeicherung.
Das Resultat der Petition war, wenn ich mich recht erinnere, dass ein paar Vereinfachungen Einzug gehalten haben. Irgendsowas, wenn man weniger als 30Kg Elektronikschrott pro Jahr hat, braucht man keine Beiträge zahlen, muss sich aber glaub ich trotzdem anmelden. Ein paar Gebühren wurden glaube ich auch runtergeschraubt. Interessant fände ich einen Wiki-Artikel, wo man man klar auflistet, welche Gebühren auf einen zukommen und wie das Procedere ist. So abgestuft in der Art <30Kg, dann muss man dies tun, >30 Kg, dann kommt jenes auf einen zu und wenn man einen Dienstleister es machen lässt, kommt das wieder auf einen zu. Mit genauer Auflistung, was man tun muss und was es kostet. Hab gerade mal mit so einem Artikel angefangen: http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung
@ derwarze Eine Petition ist halt nicht mehr als Bittstellung beim Monarchen. Da ist man von der Gnade des Herrschers abhängig. Halte ich auch fuer unsinnig. Ich denke es wäre auch viel einfacher gegangen, ohne Registrierung usw. Ich denke da an so was wie einen Kiloschein, den kann man bei seiner lokalen Kommune kaufen, legt man dem Gerät bei das Verkauft wird. Kunde will das Ding wegwerfen, hat keinen Schein, muss selber für den Schrott zahlen. Ergo will jeder einen Müllschein, kann man auch kontrollieren, Testkauf, kein Müllschein, Müllverbrecher! Das hätte einen Gleichbehandlungscharakter, auch wenn das mit den Zettelchen in Richtung Ressourcenverschwendung geht. Bis heute druckt ja noch niemand Rechnungen auf A5 in Kleinbuchstaben um Papier zu sparen, von daher sehe ich mal die Zettel (natürlich ein amtlicher Beleg) als Idee an, die umsetzbar ist. Noch etwas, nur zum Vergleich, man könnte genauso gut einen Zwang für Barcodes einführen um das Produkt identifizieren zu können. HerKNwG wäre dann wohl die Kennung. Dann müsste man auf alles, was man verkauft, einen Barcode kleben und sich bei der der Stiftung Herkunftsnachweisregister anmelden, sonst drohen Geldbußen bis 100000 Euro. Die Registrierung wird nach breiten und schmalen Strichen im Strichcode abgerechnet, die Breiten kosten doppelt so viel wie die schmalen und aufpassen, wenn drei Breite aufeinanderkommen hat man einen Dreier-Pasch und es kostet nochmal das Doppelte. Also schnell, schnell holt euch die günstigsten Barcodes! Mal ehrlich, was glaubt ihr wie viel Geld die Verwaltung des Mülls kostet im Vergleich zu den tatsächlichen Entsorgungskosten? Und mein Herkunftsnachweis ist kein Bloedsinn, das ist eher als Anekdote gedacht um mal an den Irrsinn dieses Gesetzes im Bezug auf Kleingewerbe zu verdeutlichen. Ich geb euch ein Beispiel. Elektroinstallateur Müller Hofbräu hat Gummischlauchleitung 3x1,5 sowie Stecker und Kupplungen in Gummiausführung gerade eingekauft, beim CEF in Hintertupfing. Jetzt kommt der Heckenschneidemeister Zeppedeus, hat schon wieder sein Kabel abgeschnitten, genau in der Mitte und weils so feucht ist will er nicht mit Isolierband ran, weil es dann immer so ekelig kitzelt und er schon mal von seiner Staffelei gefallen ist deswegen. Also neues Kabel muss her. Da es (ich glaub da gibts sogar eine Vorschrift) keine Verläengerungskabel mit 100m im Heckenschneidergrosshandel gibt und es dem Zeppedeus auch wursch ist, ob sich seine Heckenschere mit 150V durch die Äeste wühlt anstatt mit 240.... sagt er zum Müller Hofbräu, mach ma Kabel, 10 Satz für Meister und Geselle. So, wenn nun der Müller die Stecker da dran macht...... was ist dann nun? Ist doch ein Produkt? Wenn euch das nicht langt, gehen wir weiter und sagen, er will eine Kupplung mit Glimmlampe in IP65, damit er nachts sieht, ob noch alle Finger an der Hand sind. Auf dem Kabel und den Steckern und Kupplungen, der CEF hat da sicher bein Import aus China nix bezahlt oder registriert, weils ja Komponenten sind. Wie siehts denn dann aus? Kabelgroßhersteller Müller muss 10000 euro an das Bundesumweltamt zahlen, weil er die Kabel nicht registriert hat. Würd mich mal interessieren, wie viele Sachen denn da nun wirklich sich im Graubereich befinden. Gruß Michael
und selbst wenn da jetzt was vereinfacht wird an der Registrierung, solange man mehrere 100 Euro abdrücken darf für vielleicht 5 bis 1o Euro reale Entsorgungskosten für ein mickriges Platinchen, solange stimmt was nicht im Staate Dänemark Meine Briefwahl ist jedenfalls schon vollzogen und ich hoffe am Sonntag auf lange Gesichter und herabhängende Mundwinkel :)
achso, "herabhängende Mundwinkel" natürlich nur bei denen, die das Elektroabfallgesetz zu verantworten haben, auch wenn keine einzige Silbe davon irgend einem Spitzenpolitiker am Wahlsonntag auch nur zufällig über die Gaumen-Kiefer-Lippenspalte herausrutschen wird etwa so: "Liebe Wähler und Wählerinnen, liebes Stimmvieh äh volk, wir von der Partei der DEA (Deutsche Elektro Analphabeten) haben das Elektro-Abfall-Gesetz ins Leben gerufen, weil wir immer alles tun, was uns die Branchengrößten diktieren und weil wir schon immer sämtliche kleinen Krauter mit einem Gesetz von der Bildfläche fegen wollten, was uns - wie wir annehmen, aber nicht wirklich wissen wollen - auch gelungen zu sein scheint" .. stürmischer Beifall entfacht sich im Saal ..
@demnächst Links Wähler: Meinst du mit "Links" aber nicht zufällig diese lustige Partei, die früher mal SED hieß und seit der Wiedervereinigung alle paar Wochen ihren Namen ändert? Wenn ja: Die werden das ElektroG sicher nicht abschaffen, weil sie gar nicht wissen dass es so etwas gibt. Statt dessen werden sie ein neues Gesetz einführen, das jeden (auch jeden Einmann-) Hersteller von Elektronikbaugruppen verpflichtet, fünf Arbeitslose einzustellen, natürlich mit saftigem Mindestlohn. Die fünf Leute suchst aber nicht du aus, sie werden dir nach dem Lotterieprinzip zugewiesen. Viel Spaß :D :D :D
Mal unabhängig von der politischen Diskussion hier: Hat jemand mitbekommen, dass vor ein paar Wochen die Gebühren gesenkt wurden ? Immerhin ein kleiner Lichtblick, auch wenn das die Art und Weise der Umsetzung auch nicht besser macht. Übrigens zu den Vorschlägen: Wozu ein riesen Wisch, den der Endkunde aufheben muss, um das Gerät entsorgen zu dürfen ? Ein kleiner fälschungssicherer Aufkleber (Hologramm etc.) für die Gehäuserückseite, Platine etc. würde es doch schon tun. Zu take-e-way: Anfangsformalitäten wie Regestrierung kosten extra, danach 250,- Euro + Aktualisierungsgebühren jährlich bei der Vollkaskomitgliedschaft (für Hersteller / Inverkehrbringer von Mengen < 1T / Jahr). Dafür hat man wohl abgesehen von einer formlosen monatlichen Melduntg nichts mehr zu tun und zu befürchten ...
> Übrigens zu den Vorschlägen: Wozu ein riesen Wisch, den der > Endkunde aufheben muss, um das Gerät entsorgen zu dürfen ? > Ein kleiner fälschungssicherer Aufkleber (Hologramm etc.) > für die Gehäuserückseite, Platine etc. würde es doch schon tun. Mir ist noch immer nicht klar wozu dieser ganze Aufwand gut sein soll. Müll wird gegen Entgelt entsorgt. Funktioniert mit jedem Müll. Und wer seinen Müll "falsch" entsorgt (Papier, Glas, Elektrokleingeräte in den Hausmüll), der tut das so oder so. So what? Nice week, Zardoz
Du schreibst: 250,- Euro + Aktualisierungsgebühren jährlich Und wie hoch sind die Aktualisierungsgebühren?
Es geht ja, wie beim grünen Punkt auch, darum, dass der Erzeuger für die Entsorgungskosten mit aufkommt. Deshalb ja die ganze Sache. Ich hab ja als Erzeuger auch gar nichts dagegen, etwas für die Entsorgung zu bezahlen. Wenn das jeder macht, steigen die Preise generell, aber die Konkurenz-Situation bleibt die Selbe. Das Problem heutzutage ist, dass gerade kleine Unternehmen unglaublich stark belastet werden. Und es werden immer mehr Hürden aufgebaut, um sich mit irgendwas selbständig zu machen. Wenn es einfach nur der 1 Euro wäre, den ich auf ein 100 Euro Produkt bezahle, dann würde ich mich darüber köstlich freuen. Hingegen ist es ein riesen Bürokratiekrieg und eine enorme finanzielle Belastung. Kommt noch was hinzu: Ein Großteil der Gelder werden wohl gleich wieder in der ganzen Bürokratie verbraten, anstatt dass die wirklich für eine sinnvolle Abfallentsorgung genutzt werden.
>Du schreibst: 250,- Euro + Aktualisierungsgebühren jährlich >Und wie hoch sind die Aktualisierungsgebühren? Man sagte mir bei take-e-way, dass diese unter 100,- Euro liegen würden (nicht nachgeprüft). Was da am Anfang neben der Stammregistrierung noch kommt, weiss ich allerdings nicht so genau. Ein Mitarbeiter erwähnte gar nichts, eine Mitarbeiterin etwas von einer Garantie pro Gerät, was laut einer Kollegin von ihr dann doch nur einmal anfällt, wenn die Geräte den gleichen Herstellernamen tragen und zu einer Gruppe gehören. Ich hatte rein aus Interesse mal grob nachgefragt. Interessant wäre, sich mal mit einem konkreten Fallbeispiel zu informieren und sich verbindlich ein Angebot erstellen zu lassen (was ja alles über take-e-way laufen sollte, da die auch die Registrierung übernehmen). Macht natürlich so keinen Sinn, wenn diese zwar die Registrierung übernehmen, die Stiftung selber aber dann mit einem abrechnet. Weiterhin wäre wohl zu klären, ob man sich nun einen Markennamen beim Patent- und Markenamt registrieren muss oder ob es noch andere Wege gibt. Wäre zwar alles recht interessant aber das zu rechergieren ist mir ohne konkretes Vorhaben zu blöd. Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der das mal tut und seine in Erfahrung gebrachten Dinge hier veröffentlicht.
> Es geht ja, wie beim grünen Punkt auch, darum, dass der > Erzeuger für die Entsorgungskosten mit aufkommt. Ging beim grünen Punkt schief und wird auch beim Elektroschrott nicht funktionieren. Davon abgesehen: Zahlen muß es so oder so der Verbraucher. Würde er es direkt bei der Müllentsorgung tun könnten allerdings die ganzen Bürokraten nicht so gut davon leben. Nice weekend, Zardoz
@yalu Ich meine "die Linke" und wie die früher mal hießen ist mir erstens sowas von scheiss egal und zweitens sind das jetzt andere Leute in Hessen. Mein Wahlkreiskandidat wohnt nicht weit von mir entfernt und macht einen netten Eindruck. Er ist weder ein Altkommunist noch sonst irgend ein verkappter Marxist. Ihm geht es um das Thema soziale Gerechtigkeit, Altersarmut. Er ist gegen Auslands Kriegs Einsätze der Bundeswehr (jetzt soll gerade erstmals ein Kampfverband der Bundeswehr nach Afghanistan - weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Aber lassen wir das. Du gehörst doch auch zu den Unzufriedenen, oder? Wenn das so ist, dann sage mir bitte welche Möglichkeiten ich als Wähler noch habe? Soll ich die Büso wählen, diesen komischen Verein? Die Grauen, die gerade Spendengelder veruntreut haben? Die Tierschutzpartei? Vielleicht die Piraten? Gut die Poraten würde ich auch wählen, hat aber keinen Sinn, denn die bekommen noch nicht einmal 1 Prozent. Die einzigen die überhaupt den etablierten einen Strich durch deren Rechnung machen können ist nunmal die Linke. Wenn sie die 5 Prozent schaffen, dann ist Koch am Ar... Für die Sozies wird es dann auch nicht reichen. Dann wird es Spannend. Ich finde eines geht nicht, in einem Forum wie die Rohrspatzen auf alles was sich Politiker nennt schimpfen (machen ALLE hier). Jammern bis zum umfallen und die Demokratie beklagen aber wenn es dann mal möglich ist wenigstens denen, die das zu verantworten haben einen Strich durch die Rechnung zu machen, dann auf einmal wieder die alten Parolen "ihhh rote Socken, ihh Lafo, ihh die ewig Gestrigen", also alle wieder beim alten bleiben und weiter jammern. NEIN, DANKE! Was das ElektroG angeht, man muss dieses Thema in die Parteien imer un immer wieder hinein tragen und wenn die etablierten abblocken, dann kann man ja mal probieren ob man nicht bei denen Gehör findet, die bisher keine Chance hatten sich einzubringen. Ich hab jedenfalls die ewigen Schlachten von gesteren und den Vorhalt der Vergangenheit sowas von satt, ich kann es nicht mehr hören und Angstparolen von Roland Koch sind nichts weiter als der Versuch sich weiter an der Macht zu halten. Mein Stimmzettel ist eh schon abgeschickt.
@demnächst Links Wähler: > Du gehörst doch auch zu den Unzufriedenen, oder? Schon. > Die einzigen die überhaupt den etablierten einen Strich durch deren > Rechnung machen können ist nunmal die Linke. Das mag sein. Aber außer persönlicher Genugtuung erreichst du damit gar nichts. Einmal angenommen, viele Wähler würden so handeln wie du: Dann würden die Verantwortlichen der CDU und SPD tatsächlich lange Gesichter ziehen. Aber würden sie auch auf die Idee kommen, dass der Grund für ihren Misserfolg ausgerechnet ihre Haltung bzgl. des ElektroG ist? > Wenn das so ist, dann sage mir bitte welche Möglichkeiten ich als > Wähler noch habe? Viele Möglichkeiten gibt es da leider nicht, deswegen ist ja der Unmut unter den direkt und indirekt Betroffenen so groß. Die einzige Partei, die m.E. wenigstens einen kleinen Lichtblick in der Problematik darstellt, ist die FDP. Diese ist derzeit die einzige Partei mit 5%-Chance, die Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen erkennen lässt. Auch was das ElektroG und die damit verbundene Benachteiligung kleiner Firmen betrifft, hat sie sich immerhin schon mindestens zweimal in Form Kleiner Anfragen bei der Bundesregierung zu Wort gemeldet: http://dip.bundestag.de/btd/16/029/1602904.pdf http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/Entry.2231.Display/ Das hat zwar (noch) keinen erkennbaren Erfolg gebracht, zeigt aber, dass das Problem von dieser Partei wenigstens wahrgenommen wird. Auch von Der Linken gab es schon eine Anfrage an die Brandenburgische Landesregierung: http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_3900/3907.pdf Darin geht aber um ein anderes Thema, nämlich um Mängel im Entsorgungsservice und insbesondere die dadurch entstehenden Nachteile für den Verbraucher. Ich finde es vollkommen richtig, dass auch diese Themen angesprochen werden. Nur kann ich mir eben nicht vorstellen, dass Die Linke gewillt ist, an der in diesem Thread angesprochenen Problematik irgendetwas zu ändern, da Unternehmen, egal welcher Größe, für diese Partei vielleicht nicht gerade die Bösen, aber doch ein unvermeidliches Übel sind. Anmerkung zum Schluss, um einem potenziellen Flame-War etwas die Nahrung zu nehmen: Ich bin weder FDP-Mitglied noch -Wähler. Ich bin auch kein Hesse, so dass ich mir die Sache noch etwas durch den Kopf gehen lassen kann ;-) > Mein Stimmzettel ist eh schon abgeschickt. Dann bin ich heute Abend mal auf die ersten Ergebnisse gespannt ;-)
Korrektur: Der Beitrag von 11:21 ist natürlich von mir, auch wenn versehentlich ein andere Name darüber steht ;-)
Hallo nochmal, also ich habe hier ein kleines Update von meinem Kunden bekommen. Die Registrierung für sein Zweimannunternehmen kostet satte 1800 euro inkl. Märchensteuer. Hinzu kommt, das er pro MARKE registrieren müsste, jetzt verkauft er aber so einige verschiedene Herstellermarken, wenn er sich jetzt offiziell mit jeder Marke (im übrigen nicht eingetragene, schon gar nicht unter seinem Namen) eintragen würde, kostet es mal eben 5900 Euro, REGISTRIERUNG, wohlgemerkt. Da ist noch nix für den Abfall bezahlt. So, take e way hat im Empfohlen nur No Name anzumelden. Der Kunde fragt mich jetzt schon, wieviel Nitroverdünnung in China kostet, damit er die Sachen nachhaltig vom Karton runterwischen kann. Also, take e way gibt ihm den Ratschlag, fahrlässig zu handeln. Haben das zwar nicht schriftlich, aber na ja, die bei take e way wissen wohl was da beim EAR vor sich geht. Nur, toll ist das nicht.... von komplett illegal zu halblegal, in Anbetracht des Bussgeldbescheids der nächste Woche fällig ist, hatte ich ja erwähnt 14900 Euro. Mein Kunde hat kleinlaut nach einem Zahlungsziel für die nächste Lieferung gefragt. Achso, ich vergaß euch den Grund zu nennen warum der Kunde nachlässig war. Der Kunde hatte sich bemüht, sich selbst beim EAR anzumelden, ist aber (55 Jahre) nicht so Firm mit Java, ich hab mir den Rotz mal angesehen... hehe, das läuft sicher nur auf Internet Explorer Version 6.3.2.15-4 blau beta mit Service Pack 1 1/2 für XP. Ist deswegen eigentlich nicht weiter gekommen. Beim EAR gibts auch keine andere Möglichkeit der Registrierung, nur Online, zwischen 12-13 uhr Dienstag Nachmittag. Von Take e way hat er von mir erfahren. Trotz alledem, meine lieben Elektronik-Freunde.... So wird das nix, so kommt nur Siemens und Co. weiter, aber eben nicht der kleine Mann. Als nächstes braucht man einen Giftschein für bleihaltiges Lötzinn. @ Politik hat hier nix zu suchen Ich rede hier nicht von Parteien. Ich rede von dem Staat, der ein Gesetz erlassen hat, das ich für eine neue Form der Geldverschwendung halte. Und das ärgert mich, genauso wie ich mich über meine Frau ärgern würde, wenn sie trotz klammer Haushaltskasse sich die Prada-Schuhe kauft. Bei meiner Frau kann ich hingehen und rumnölen, bis sie die Schuhe zurückgibt. Was bleibt mir beim Staat? Achselzucken, bedenkliches Schweigen? Betrifft euch nicht? Um es in einem Satz zu fassen: Ich denke das es gegen den gesunden Menschenverstand ist, Müll zu registrieren. (Vgl. Erbsenzähler) Das macht keinen Sinn. Es gibt tausend Wege, eine Steuer zu erheben um die Entsorgungskosten abzufangen und in Deutschland wurde der Weg gewählt, der Dank seines Aufwandes praktisch die Steuern, die eingenommen werden, verzehrt, noch bevor die Gelder dem eigentlichen Zweck zugeführt werden. Und dann auch noch eine Bundesbehörde, das Umweltbundesamt, damit beauftragt. Wie wollen die denn kontrollieren was vor sich geht ? Ob die Menge stimmen? Sagt mir jetzt bitte nicht, dass die das können. Da kommen auf 100 Hersteller ein Beamter und die haben sich eher auf Luft und Bodenproben spezialisiert als jetzt im Kämmerchen die Kilos nachzurechnen. Mir persönlich wäre da der Zoll schon lieber, die kennen sich im Güterverkehr aus und die Prüfer haben da auch eine ganz andere Ausbildung genossen. Ich mahne hier die Gleichberechtigung von Gross und Klein an. Gruß Michael
Wen die Zahlen noch interessieren, hier unsere Zahlungen für 2007: Jahreskostenbeitrag bei take-e-way (Vollkaskomitgliedschaft): 250,-- Stiftung EAR: "Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierung" 93,-- Stiftung EAR: "Änderung oder jährliche Aktualisierung einer nach NUmmer 1.04a, 1.04b oder 1.04c nachgewiesenen Garantie hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart" 193,-- natürlich zuzüglich Märchensteuer. Der selbe Betrag wird dieses Jahr wieder fällig. Unsere pro Jahr umgesetzte Gerätemenge liegt bei ca. 800kg, Kategorie 9, Überwachungs- und Kontroll- instrumente zur Nutzung im privaten Haushalt. Die Vollkaskomitgliedschaft bei take-e-way beinhaltet Registrierung bei der EAR, Garantiestellung durch take-e-way, monatliche Mengenmeldung durch take-e-way und bei Treffer in der Containerlotterie Entsorgung deselbigen. Wir hatten letztes Jahr schon das Glück auf einen Container:-((. Nach Registrierung und Garantiestellung durch take-e-way kommt dann ein Kostenbescheid durch die EAR über 750,-- für Registrierung und Garantieprüfung und man bekommt seine Reg.-Nr. Auch wir haben die Registrierung zuerst im Alleingang versucht, sind aber an der Garantiestellung gescheitert: Unsere Garantiesumme hätte ca. 50,-- p.a., abhängig von der Geräteart, in Umlauf gebrachte Menge und geschätzter Rücklaufquote, betragen. Diese Garantiesumme muss insolvenzsicher angelegt werden. Wir hatten extra bei unserer Bank ein Sperrkonto eingerichtet, dieses wurde von EAR aber nicht anerkannt, das Konto müsste so und so für einen Treuhänder angelegt werden. Wir haben dann einfach entnervt aufgegeben und das ganze über take-e-way abgewickelt. Die wollen zwar auch ihr Geld, aber es spart den Ärger mit der EAR und schont die Nerven. Was mich eigentlich wundert ist, dass noch niemand vor dem europäischen Gerichtshof gegen dieses europäische (nicht nur der deutschen Umsetzung) Gesetz geklagt hat. Das Ziel der EU ist ja der freie Warenverkehr innerhalb der EU, aber durch dieses Gesetz wird dieser behindert. Man muss sich ja in jedes Land, in das man seine Geräte liefert, extra registrieren und jedes EU-Land hat seine eigenen Regeln, wo ist da der freie Warenverkehr gegeben? Gruß Stefan
Interessanter Artikel dazu mit einigen Hintergrundinformationen: http://www.faz.net/s/Rub58F0CED852D8491CB25EDD10B71DB86F/Doc~EF9A94AD631DE487EAF8F0E47B2A315C3~ATpl~Ecommon~Scontent.html Das Elektroschrottgesetz ist Schrott und sollte umgehend entsorgt werden. Nice week, Zardoz
>Stiftung EAR: "Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden >Registrierung" 93,-- >Stiftung EAR: "Änderung oder jährliche Aktualisierung einer >nach NUmmer 1.04a, 1.04b oder 1.04c nachgewiesenen Garantie >hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart" 193,-- Nach aktueller Preisliste: Stiftung EAR: "Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierung" 60,-- Stiftung EAR: "Änderung oder jährliche Aktualisierung einer nach NUmmer 1.04a, 1.04b oder 1.04c nachgewiesenen Garantie hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart" 115,-- Ein wenig habe ich das Gefühl, dass die Mitarbeiter von Take-e-way keine Ahnung haben oder haben wollen. Man kann mich ja für blöd halten aber nach den mir bekannten Rechenregeln (Addition) sind das doch jährlich deutlich mehr wie 100,- Euro für Aktualisierungskram. Gut, ein paar Euro hin oder her wird, auch wenn es ärgerlich ist, selbst der Kleinunternehmer noch verkraften können, hinsichtlich des Erstregistrierung wird es aber gleich noch undurchsichtiger ... Einige berichten von 3-stelligen Beträgen, Andere wiederum von 4-stelligen, die weit entfernt von den 3-stelligen liegen. Noch heftiger finde ich die notwendige Registrierung für jedes einzelne Land. Wenn da also jemand wäre, der über egay ein paar Produkte vertickt und dort 10* im Jahr ein Italiener, Spanier etc. so ein Teil kauft - rechtfertigt das etwa den zeitlichen und finanziellen Aufwand - mal abgesehen von sprachlichen Hürden ? Den Verkauf verweigern ist ein Möglichkeit. Nur gibt es auch noch kleinere Nischen, wo sich bestimmte nicht massenmarktmäßige Produkte sehr schnell Europaweit oder gar weltweit herumsprechen. Deren Zielgruppe ist dann manchmal so klein, dass ein alleiniger Verkauf in D den ganzen Aufwand kaum rechtfertigen würde, der Europaweite Verkauf sich aber lohnt. Wie geht man da als Kleinstunternehmer vor ?
Da muesst man ja direkt ein Versandunternehmen in der Schweiz eroeffnen. Von hier (CH) existiert das Ganze irgendwie gar nicht. Rechnung ab CH, Lieferung ab irgend einem Lager in Deutschland.... Dann wuerd nicht mal Zoll anfallen.
Dummes Zeug! In der EG in verkehr bringen heißt auch importe aus der schweiz und nicht nur china!
OK, gerade noch einmal telefoniert, als Grundlage einen Hersteller mit einer Marke und einer Geräteart, mengen unter 1Tonne / Jahr genommen. Der Markenname muss übrigend nicht registriert sein. Einmalkosten: 1.01) Stammregistrierung : 90,- EURO 1.04.b) Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystems 165,- Euro Laufende Kosten (jährlich): take-e-way Vollkaskomitgliedschaft: 250,- EURO VERE e.V. Mitgliedsbeitrag: 42,- EURO 1.03) Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 60,- Euro 1.04.d) Änderung bzw. jährliche Aktualisierung hinsichtlich Menge und Ermittlung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart: 115,- Euro --- Härtefallantrag soll angeblich kein Problem darstellen, wenn man beispielsweise angibt, dass man mit 25kg (bei einem Schwellenwert von 30 kg/Jahr in Gewichtsklasse ) in Verkehr bringen wird. Das wird wohl auf den Monat runtergerechnet und sollte man bei der monatlichen Meldung den Wert überschreiten, wird man zu den restlichen Maßnahmen verdonnert (Vollprüfung etc.) Auslandsregistrierungen werden wohl durch take-e-way noch nicht angeboten
Hallo Nochmal, Wegen der Registrierungskosten, das geht schnell in die Höhe, wenn man diverse Marken verkauft. Wegen Schweiz, ich denke dass das Bundesumweltamt keine Bußgeldbescheide in die Schweiz verschickt, genauso wenig wie die Schweizer Knöllchen in Deutschland bezahlt bekommen können. Das Gesetz ist meiner Meinung nach sowieso ein Absurdum, wieso kann den der Konsument nicht für die Entsorgung aufkommen? Ich sage hierzu nur Toilettenpapier, da wird auch nicht der Papierhersteller zur Kasse gebeten, sondern der Wasserverbraucher. Bei der Mülltonne ist es genauso, da muss der Konsument bezahlen. Industriemaschinen sind ausgenommen von der Verordnung. Um es mal von der Kehrseite zu sehen, ich habe hier in China Bekannte, die Containerweise aus aller Herren Länder Schrott, Elektroschrott, PET Häcksel usw. importieren, weil das hier recycelt wird. Das ist i. Ü. ein profitables Geschäft, da die Leercontainer so billig sind (ca. 150 USD für einen 20ft von DE nach CN). Fragt sich, wer den Rohstoff bekommt. Eine Tonne Nickel kostet im Moment 50000 USD. Das sind doch ganz viele feine Metalle drin, die richtig Geld bringen. Und Kunststoff brennt, wenn man Strom produzieren will. Das sieht bei Toilettenpapier schon anders aus, vor allem in gelöster Form (ich will da nicht mehr ins Detail gehen). Na ja wie auch immer... manchmal frage ich mich nur ob man da wirklich mitmachen soll. Gerade der Aspekt mit dem freien Warenverkehr... wäre ein guter Ansatzpunkt. Gruß Michael
Hallo eine Frage noch, hier heisst es Kleinserien. Was sind eurer Meinung nach Kleinserien? 10, 100, 1000 Stück? Noch eine Frage, wie kann das Umweltbundesamt kontrollieren, wenn ich die Sachen in einem Ladengeschäft verkaufe, anstatt online? Gibts da schon Müllfahnder um die Elektroschrottsünder dingfest zu machen und ins Gefängnis zu bringen, oder um das liebe Geld? Also mal ehrlich, in Zeiten, in denen bei uns Kabel geklaut werden und Kupferdächer (vgl. Murnau, Oberbayern, 2007, Kemmelkaserne, Kapelle - Murnauer Tagblatt) und zwar wegen des Materialwertes... mich hat es fast vom Hocker gehauen, ich kenn das ja hier in China, die Arbeitslosen hacken hier in Eigenregie den Baustahl aus rumliegenden Betonbrocken.... weil mein Freund immer sagt, ja die Chinesen... also in solchen Zeiten mit so einem Gesetz anzutanzen ist absurd. Bzw. mit solchen Bußgeldern, wenn das nun 500 Euro gewesen wären, plus die Gebühren für das letzte Jahr, das ist schon schmerzlich genug, aber 15000 Euro, das ist ja ein Kleinwagen. Das verdienen viele nicht in einem Jahr, es sei denn sie sind bei Herrn Hartz angestellt. Gruß Michael
Erschreckend war für mich auch die breitwillige Akzeptanz von IHK, Handwerkskammer, ZVEI, usw.... Man hätte erwarten müssen, daß diese Verbände mit "Eisenbahnschienen" in Berlin gegen die unmögliche Umsetzung dreinschlagen. Nichts. Sehr enttäuschend. Zumal auch die größte Zwangsmitgliederzahl von IHK und Handwerkskammer aus zahlenden Klein- und Mittelständlern besteht. Gruß Mathias
Hallo, auch ich habe einen kleinen Betrieb und bin nicht umhin gekommen mich bei der EAR zu registrieren. Ich habe die gesamte Prozedur über Take-e-way abgewickelt. Beim lesen dieses Threads sind mir viele Dinge aufgefallen, die falsch Verstanden, oder falsch verbreitet wurden. Take-e-way besteht im Prinzip aus zwei Teilen. Der Take-e-way GmbH und dem Vere Zweckverband. Um eines der Leistungpakete von Take-e-way in Anspruch zu nehmen, muss man Mitglied im Vere Verband sein (3,50 Euro Monatsbeitrag) Take-e-way bietet 3 Module an. Sinnvoll für kleinere Unternehmer mit bis zu 1 Tonne Elektroschrott ist Modul 3. (So eine Art rundumsorglos Paket)Dieses Modul kostet 250,- Euro / Jahr. Dafür übernimmt Take-e-way die komplette Anmeldung, die monatliche Mengenmeldung, stellt den insolvenzsicheren Garantiebetrag und übernimmt die Entsorgung des Containers, sollte man einen zugelost bekommen. Nach erfolgter Anmeldung, erhält man dann noch eine Rechnung von der EAR. Bei mir über 303,45 Euro. Mit dieser Rechnung erhält man dann seine WEEE Reg.Nr. Man muss übrigens nicht jedes einzelne Produkt registrieren. Alle Produkte die zu einer Geräteart / Marke gehören werden zusammen registriert. Allerdings ist es unzulässig verschiedene Gerätearten unter einem Firmennamen als Marke zusammen zu fassen. Der EAR ist übrigens die Anzahl egal. Die rechnen nur in KG. Übrigens kann sich jeder auf der Seite der EAR ansehen ob ein Hersteller dort registriert ist. Es gibt dort ein Java Programm. Den extrem langen Ladezeiten nach zu urteilen wird das Programm rege genutzt. Ich habe schon zwei Bekannte die von einem Anwalt abgemahnt wurden. Beide haben über EBay verkauft. Ich würde jedem raten nicht auf sein Glück zu hoffen. Diese Typen warten nur darauf abzukassieren. Viele Grüße Frank
Ich habe noch einaml weitergeforscht, insbesondere was den Verkauf B2C in´s Ausland über Fernkommunikationsmittel angeht. Eine Katastrophe, sage ich euch ... Es scheinen keinerlei Übersichten zu existieren, in welchem Land in dem Fall eine Registrierung erforderlich ist und in welchem nicht. Man solle in jedem EU-Staat beim entsprechenden Ansprechpartner extra anfragen. Abgesehen von gewissen Sprachhürden bekäme man vermutlich aber immer noch keine rechtsverbindliche Aussage. Es ist, man glaube es kaum, wohl schon aufgefallen, dass dies ein großes Problem darstellt und es wird daran gearbeitet (wenn man das so nennen kann). Aussage beim Umweltbundesamt: "Die nächsten 3 Jahre wird das nichts." Na danke ! "Erst denken, dann handeln" ist wohl noch nicht überall angekommen ...
In 3 Jahren sind dann wieder Wahlen. Da werden ein paar Strohfuer laufen gelassen zur Ablenkung. Also wird dann auch nichts.
Ich hab mal einige Infos hier aufgesammelt und mal eine Beispielrechnung ins Wiki gesetzt. Schaut mal drüber, ob das so korrekt ist. http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Beispielrechnung_f.C3.BCr_Kleinunternehmen
Danke für die Übersicht. Die Zahlen von EAR würde ich so sehen. Die Frage ist nur, wenn ich unter 30KG vertreibe: Wofür noch den anderen Laden. Muß ich immer noch mit dem Container-Los rechnen?
Danke fuer die Zahlen. Das ist ja graesslich. Wenigsten kann man die Auslagen als Aufwand geltend machen.
Wie sieht es mit der Gebühr für die WEEE aus? 500€ jährlich sind fast noch zu ertragen, wenn nicht noch mehr da hinzukommt
Also 255€ einmalig und 467€ jährlich und man ist als Kleinstunternehmer legal und alle Sorgen los was EAR angeht? Keine verdeckten Kosten wie Container-Lotterie etc? Bedarf es eigentlich einer Qualitäts-Norm/Überpfrüfung der "Produktionsstätten"?
Naja, auf der sicheren Seite zum Thema ElektroG auf jeden Fall, vorrausgesetzt der Verkauf erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Aber da gibt´s ja noch EMV und jeden Menge kaufmännischen Kram, wo auch gerne mal abgemahnt wird. Mit einem nicht zu unterschätzendem Risiko ist das also immer behaftet ...
>Aber da gibt´s ja noch EMV und jeden Menge kaufmännischen Kram, wo auch >gerne mal abgemahnt wird. Mit einem nicht zu unterschätzendem Risiko ist >das also immer behaftet ... Genauer bitte
Was willst du jetzt erläutert haben ? Dass gewisse Werte bezüglich Abstrahlung und Störempfindlichkeit eingehalten werden müssen sowie dass es sicherheitstechnisch ebensoviele Dinge zu beachten gibt sollte logisch sein. Genauer ? Da gibt es ganze Bücher ... Die Risiken bei kaufmännischen Tätigkeiten sind doch allgemein bekannt. Kein Impressum in einer E-Mail, ein falsches Wort in den AGBs oder aber auch die vergessene Angabe über die Rücknahme von Altbatterien, wenn man batteriebetriebene Geräte verkauft kann zu teuren Abmahnungen führen. Ob solche kleinen Punkte nun wirklich anderen Wettbewerbern schaden oder nicht, manch einer will einen vielleicht einfach nur ärgern oder das große Geld mit deiner Unwissenheit verdienen. IHKs etc. können bezüglich der Regeln weiterhelfen, allwissend sind sie dennoch auch nicht und ein Restrisiko bleibt immer bestehen ...
Ein Punkt ist in der Tat noch unklar: Wenn man in die Härtefallregelung fällt, kann es dann trotzdem passieren, dass einem ein Container zugeschustert wird? Braucht man dann in der Tat take-e-way, damit die das für einen erledigen? Weiß da jemand was drüber? Denn wenn man auch keine Container zugeschustert bekommt, würde es sich selbst beim kleinen Härtefall auf 60 Euro jährlich beschränken (Nummer 1.03 elektrogkostv). Und wenn man Container zugeschustert bekommt, wie wahrscheinlich ist das überhaupt in den ersten 10 Jahren, einen zu bekommen, wenn man bis dahin vielleicht 300Kg Elektroschrott produziert hat? Was ich gelesen habe, soll das Verfahren einen auch bei wenig E-Schrott recht schnell treffen können.
Ich habe oben bereits die aktuellen Kosten aufgeführt und hatte auch diesbezüglich nachgefragt. Ja, man kann auch bei solchen Mindermengen einen Container "gewinnen". Man sagte zwar "vielleicht nach einigen Jahren" aber wer glaubt das schon ... ?
Es ist halt 'ne Lotterie, es kann dich dreimal hintereinander treffen. Ist wohl auch schon passiert, da scheint das Programm nicht so ganz sauber zu laufen.
Ich hab gerade etwas bei der EAR gefunden, was gegen eine Container-Abholung bei Härtefallregelung spricht. Dort steht: "Jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, für die eine Garantie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG nachzuweisen ist (sog. b2c-Geräte - s. dort), hat eine individuelle Rücknahmeverpflichtung für Altgeräte aus privaten Haushalten, die grundsätzlich im Rahmen der Abholkoordination zu erfüllen ist." (Quelle: http://www.stiftung-ear.de -> FAQ -> Abholkoordination) Nun ist es aber beim Härtefall so, dass die Prüfung der hersteller-individuellen Garantie seitens EAR entfällt. Wenn das auch heißt, dass man diese nicht braucht, würde das bedeuten, man bekommt auch keinen Container.
Perfekt. Geht es nur mir so, oder verstehen andere diese Texte der FAQ auch nicht so richtig? Mir ist irgendwie nicht klar, was passiert, wenn ich das große Los gewonnen habe und 2T gebrauchte Dildos aus München abholen darf, für mich als Hamburger....
Ist ja weit zwischen Muenchen und Hamburg. Da kann schon das eine oder andere dazwischen verloren gehen... Bei jeder Autobahn Raststaette die Tonne fuellen...
Frank B_. wrote:
> Die gebrauchten Dildos wird man bestimmt bei Ebay los.
Hallo,
bitte ebay ID mitteilen, ich verkaufe die nach Japan.
Gruss
Michael
Natürlich holst du die nicht selber ab. Entweder du beauftragst ein Unternehmen im konkreten Fall oder bist z.B. bei take-e-way und die machen dass dann automatisch für dich.
>Nun ist es aber beim Härtefall so, dass die Prüfung der >hersteller-individuellen Garantie seitens EAR entfällt. Wenn das auch >heißt, dass man diese nicht braucht, würde das bedeuten, man bekommt >auch keinen Container. Ich habe das eher so verstanden, dass nicht die Garantie entfällt sondern nur die Kosten dafür ... Vielleicht will ja doch noch einmal jemand anfragen ?
Aber nochmal zum kleinen Härtefallantrag. Risiko, dass man einen Container gewinnt hin oder her, eventuell ist es trotzdem weitaus günstiger bei solchen Mindermengen auf take-e-way zu verzichten, wenn die dafür keinen extra Tarif haben. Bei fast 300,- Euro im Jahr für den Dienstleister und den Verein kann man innerhalb von zehn Jahren ganz bestimmt mehr als einen Container entsorgen . Sollten sich solche "Gewinne" häufen bleibt entweder doch die Anmeldung bei einem Dienstleister oder vielleicht noch der Rechtsweg. Irgendwo hatte ich von einem Fall gelesen, der erfolgreich geklagt hatte.
>oder bist z.B. bei take-e-way und die >machen dass dann automatisch für dich. Und die Kosten sind in den Jahresgebühren mit drin, oder fallen extra an?
>Und die Kosten sind in den Jahresgebühren mit drin, oder fallen extra >an? Diese 250,- Euro + 42,- Euro Vere Mitgliedsbeitrag sind für eine Vollkaskomitgliedschaft, d.h. Entsorgung ist mit drin. Das ist dabei inklusive: * bietet eine fest kalkulierbare Preisgarantie. Das heißt, die Höhe der späteren Verpflichtung zu Abholungen durch die EAR hat keinen Einfuß mehr auf die Kosten (ausgenommen Gebührenbescheide der EAR) * bietet ein eigenes zugelassenes kollektives Garantiesystem * bietet die gesetzlich geforderte Treuhänderschaft * führt die Registrierung innerhalb weniger Tage zuverlässig durch * führt die regelmäßig notwendigen Aktualisierungen durch * übernimmt sämtliche monatlichen und jährlichen Meldepflichten (Mengenmeldungen) gemäß den Angaben des Herstellers * führt die regelmäßig notwendigen Garantieaufstockungen durch * überwacht alle relevanten Termine * berät in allen Belangen des ElektroG (z. B. Härtefälle, Markenregistrierung, gescheiterte Registrierungen, nicht mehr anerkannte Garantien) * übernimmt auch laufende, notleidende Registrierungen und führt diese zum Erfolg * ersetzt ungültig gewordene Garantien – auch rückwirkend * übernimmt die gesetzeskonforme Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten * stellt ihr bundesweites Entsorgungsnetzwerk zur Verfügung * stellt ein permanent niedriges Preisniveau, durch regelmäßige Konditionsverhandlungen mit ihren Entsorgern, sicher * übernimmt die Abstimmungen mit den Koordinierungsstellen * übernimmt die Disposition der eingehenden Entsorgungsaufträge * garantiert die Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten ausschließlich über zugelassene und zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe * übernimmt das komplette Nachweisverfahren bezüglich der Verwertungsquoten
Genau, so hab ich das auch verstanden: Du zahlst die 292 Euro und alles an Entsorgung bis 1 Tonne ist damit durch take-e-way abgedeckt. Zuzüglich einiger organisatorischer Dinge, die die für ich erledigen, um dich möglichst optimal zu entlasten. Du musst dann nur noch an die EAR die Gebühren der jährlichen Aktualisierung entrichten, um die Meldung selber kümmert sich auch take-e-way. Die EAR-Gebühren - wenn du nicht unter Härtefallregelung fällst, sind dann nochmal: # EAR jährliche Aktualisierung Mengendaten (1.03) 60 Euro # EAR jährliche Aktualisierung (1.04.d) 115 Euro Wie hier schon zusammengefasst: http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Beispielrechnung_f.C3.BCr_Kleinunternehmen Das sollte dann wirklich alles gewesen sein, was WEEE angeht, wenn du in Deutschland verkaufst.
Was ueber einer Tonne ist, lagert man ins naechste Jahr. Dann wird man mit aller Wahrscheinlichkeit keinen Container bekommen.
Also es ging ja vor allem um die überdimensionale Belastung von Kleinstunternehmen. Je mehr Elektroschrott man hat, um so weniger fallen die Verwaltungskosten ins Gewicht. Dann sind es vor allem die Elektroschrott-Entsorgungskosten, an denen man sich orientieren kann. Und da hab ich Zahlen von 150-500 Euro pro Tonne gelesen.
Elektroschrott nach Gewicht zu belasten ist eine feine Sache - muß man halt noch mehr leichte Kunststoffteile in den Geräten verbauen. Und 220V-Stecker lassen sich doch sicher auch noch ein wenig abspecken ... Nice weekend, Zardoz
Oder man stelle sich vor, ein Steinmetz baut in einen 50Kg Steinbrocken eine Quarzuhr mit 50 g Gewicht ein, um dieses Produkt dann zu verkaufen. Dann hat er 50Kg Elektroschrott! Es sei denn, der Stein hätte auch ohne die Uhr eine "Primärfunktion", dann würde er ganz aus der Registrierung herausfallen.
Ja wie konnte Gott überhaupt die Welt erschaffen ohne Bedienungsanleitung in allen jemals gesprochenen Sprachen, ohne Befähigungsnachweis und vor allem ohne Entsorgungsnachweis für seinen ganzen Schrott? Der gehört ganz klar abgemahnt ... Nice weekend, Zardoz
Zu dem Thema der Containerentsorgung: Wenn man einen Vertrag wie bei Take-e-Way für eine Tonne hat, dann funktioniert das im Falle eines Containergewinnes so, dass man nach der Entsorgung eine Tonne als entsorgt gutgeschrieben bekommt. Was sonst noch im Container war wird für andere Take-e-Way Kunden als freiwillige Entsorgung gemeldet, damit sinkt deren Abholverpflichtung. Wenn nun noch bekannt wäre wie das Verteilverfahren der EAR funktioniert wäre man glatt auf der sicheren Seite...
> Wenn nun noch bekannt wäre wie das Verteilverfahren der EAR funktioniert
wäre man glatt auf der sicheren Seite...
Warum heisst das wohl "Lotterie"? Der Rechner wählt ZUFÄLLIG einen
Dummen aus- wobei der Zufall wohl nicht richtig funktioniert, denn es
ist schon vergekommen, dass kleine Firmen zweimal hintereinander den
Hauptgewinn gezogen haben.
Zum Verteilverfahren: Es schwillt gerade ein Streit zwischen take-e-way und der EAR. Laut take-e-way werden kleine Hersteller überproportional oft zur Abholung eines Containers verpflichtet im Verhältnis zu Großherstellern mit zig Tonnen Ausstoß. Die EAR behauptet, ihr Abholalgorithmus wäre in Ordnung und beweist dies durch ein Gutachten. Take-e-way behauptet, der Algorithmus benachteilige kleinere Hersteller und legt ein Gegengutachten vor. Dummerweise veröffentlicht die EAR den Algorithmus aus mehr oder weniger fadenscheinigen Gründen nicht, so daß eine genaue Überprüfung nicht stattfinden kann. Stefan
Naja, ganz zufällig ist die Containerlotterie nicht. Es wird also nicht zufällig ein beliebiger Hersteller verpflichtet, sondern der, mit der höchsten Abholverpflichtung, weil sein Geräte-Kontostand am höchsten ist. Trotzdem kann es bei diesem Verfahren auch Kleinstunternehmen mit +20 Kg Kontostand treffen. Ich hab gerade mal mit take-e-way telefoniert und man meinte, die hätten schon ein extremes Beispiel gehabt, wo ein Kleinstunternehmer mit wenigen Kg Kontostand insgesamt 8 mal beauftragt wurde, Container abzuholen. Einmal Container abholen kostet alles in allem 1000-1300 Euro. Weil dieses Risiko kein Kleinstunternehmen eingehen kann, bleibt eigentlich nur der Weg über einen Dienstleister wie take-e-way. Ich hab übrigens auch gehört, dass das Bundesumweltamt eine externe Firma beauftragt hat, die nun viele kleine Unternehmen aufspüren, um diese auch in die Pflicht zu nehmen. Mit entsprechenden Bussgeldern inklusive natürlich. Was mich hingegen wundert: Ich bin mal alle Unternehmen durchgegangen, die bei der EAR im Bereich Haushaltskleingeräte registriert sind. Das sind gerade mal ca. 800! Und darunter findet man nahezu nur AG's und GmbH, also so gut wie keine Kleinstunternehmen. Ich schätze, es sind nicht mehr als 20-50 von diesen (vermutlichen) Kleinstunternehmen. Entweder es gibt in dem Bereich keine mehr oder es hat sich bisher kaum einer angemeldet.
Ach ja, nochwas: Take-E-Way hat mir bestätigt, dass auch bei der Härtefallregelung man nicht um die Containerlotterie drumherumkommt. Es werden einem lediglich ein paar Gebühren bei der EAR erlassen.
> Es wird also nicht zufällig ein beliebiger Hersteller verpflichtet, sondern der,
mit der höchsten Abholverpflichtung
Das ist aber unlogisch. Eine deterministische Auswahl wäre keine
Lotterie und so kämen die Kleinen wohl nie dran.
irgenwie kapier ich die Geschichte nicht: Gebühren, Härtefall, "berechnung der Container" ist alles klar. NUR: Wer zahlt denn die 1300€ pro Container? Ich, oder wird das umgelegt? Wofür zahle ich denn die ganze Kohle an EAR. Bekomme ich das Geld nicht wieder zurück? Kann ja wohl nicht sein, das ich 8*1300€ zahlen muß! Was passiert, wenn ich erst in 2 Jahren "Gewinne" und die Kosten dann 3000€ betragen? Was wenn der Kupferpreis bei 10000000€ liegt und ich noch "Gewinn" pro Tonne mache (was ja bei manchen Artikeln schon jetzt der Fall ist)?
Die Gebühren für die EAR zahlst du nur deshalb, weil da ein paar Leute diese Angelegenheit verwalten. Das hat noch nichts mit Entsorgung zu tun. Und ja, wenn du 8mal einen Container gewinnst, musst du selber 8x1300 Euro bezahlen. Und weil man das als Kleinstunternehmer nicht kann, muss man dieses Risiko absichern. Dann registriert man sich bei take-e-way, zahlt eine jährliche Pauschale und hat dann gar nichts mehr mit der Entsorgung der Container am Hut. Du darfst so einen Container auch nicht selber abholen, um vielleicht den Inhalt zu Geld zu machen. Er muss an ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen übergeben werden.
Wenn der mit der höchsten Abholverpflichtung immer dran ist, aber alle anderen Hersteller bereits so viel Schrott abgeholt haben, dass deren Konto auf 0 oder -1000Kg steht, dann bist du mit 10 Kg dran. Aber ehrlich gesagt, im Detail versteh ich das auch nicht. Es wird ja auch nichts veröffentlicht. Es muss ja z.B. gewährleistet sein, dass sich gemeldete Mengen und abzuholende Mengen irgendwie die Waage halten.
da sollte man mal einen RICHTIGEN Rechtsanwalt draufhetzten. 1. Kann das nicht sein, dass das Los-Verfahren NICHT öffentlich ist. Warum eigentlich? 2. Sollte man den Glos mal in den ... treten, das er das Sinvolle (unter 30KG geringe Gebühren) RICHTIG zu Ende bringt. Anfang ist ja gemacht! 3. Kann es nicht sein, das ich mit 1Kg drann komme: Es wird z. Zt. viel mehr produziert (ergo EIGENTLICH auch angemeldet => überwacht keine Sau!) als in nen Container geschmissen. Also sollten (und haben wohl auch) die "Großen" ein riesen Minus. Da die "Großen" die Macht haben (Man beachte die Wahl bei der EAR) "drehen" die die Abhohlung so, dass die "Kleinen" ran müssen. Kostet den "Großen" weniger und die "Kleinen" kapieren nichts, weil sie von dem Verein, den Sie beitreten (müssen), keine Infos bekommen. Das Gutachten ist ein WITZ! Für mich ist das eine legalisierte Müllmafia! Leider hat in der Regierung keiner Mumm das zu ändern. Die Petition ist ja schön im Sande verlaufen!
> Für mich ist das eine legalisierte Müllmafia! Leider hat > in der Regierung keiner Mumm das zu ändern. Mehr Sorgen macht mir, daß es in diesem Lande offenbar weniger Mumm braucht, so etwas offensichtlich schwachsinniges überhaupt einzuführen. Nice week, Zardoz
Das der Wind in Zukunft härter wehen wird, zeigt dieser Artikelauschnitt vom 23.11.2007: " EAR-Vorstand Theusner betonte im Übrigen, dass das ElektroG eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten vorsehe, die auch konsequent eingesetzt würden, um Missbrauch zu verhindern. "Die Zeit der Nachsicht, die für eine erfolgreiche Einführung neuer Prozesse in einem derart komplexen Umfeld unabdingbar ist, ist nun vorbei. Das ElektroG muss mehr als zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten nun bei allen potentiell Betroffenen bekannt sein - und ist zu befolgen." Theusner wies in diesem Zusammenhang auf die hohe Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie deutlich zunehmende Anzahlen von Abmahnungen bislang nicht registrierter Hersteller durch Wettbewerber hin. Dies spreche für das grundsätzliche Verständnis aber auch für die Einforderung wettbewerblich korrekten Verhaltens. "Trittbrettfahrer werden hierzulande keine Zukunft haben."" Quelle: http://www.presseportal.de/pm/69083/1089920/stiftung_elektro_altgeraete_register
Noch ein netter Artikel in Sachen Container-Lotterie: http://www.faz.net/s/Rub58F0CED852D8491CB25EDD10B71DB86F/Doc~EF9A94AD631DE487EAF8F0E47B2A315C3~ATpl~Ecommon~Scontent.html Genial ist der Fall mit den Kühlschränken: 53 Kühlschränke verkauft mit einem Gewicht von etwa 2 Tonnen. Dafür mussten dann 34 Entsorgungsaufträge mit insgesamt 91 Tonnen und 27.000 Euro ausgeführt werden. Das macht rund 510 Euro Entsorgungskosten pro Kühlschrank! Fazit: Der Verkauf musste eingestellt werden. Wenn ich das anderen Leuten erzähle, die glauben mir das alle nicht, weil es so abstrus ist. Das kann sich keiner vorstellen, was da derzeit in Deutschland läuft.
Hallo , vielleicht kann das jemandem helfen : http://www.stiftung-ear.de/suche?q=ausnahmen&cx=013532210632514182106%3Aiszy3zwm-ky&cof=FORID%3A11#394 Grüße matchboxers
@matchboxers Schon mal weitergelesen ??? Gibt es Ausnahmen von der Abholkoordination für kleine, nur regional aktive Hersteller? Die Antwort: Das ElektroG sieht keine Ausnahmen für irgendwelche Herstellergruppen vor. Jeder Hersteller ist zur bundesweiten Abholung von Altgeräten entsprechend den Abholanordnungen der zuständigen Behörde verpflichtet.
Die Petition http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=332 und das Ergebnis: Beitrag "*** Mitmachen: Petition WEEE/ElektroG ***"
Hallo ! Und schade das hier seit einger Zeit nichts mehr läuft. Aber drei Monate nach dem letzten Beitrag hier.. ist schon einiges passiert. Habt Ihr mal auf die HP von [www.take-e-way.de] oder [http://www.it-recht-kanzlei.de/elektrog-hersteller-abmahnung.html] Der Vollzug ist im vollen Gange. Bin auf eure reaktion gespannt. Gruß t.
Ist olimax eigentlich registriert ? Wird jetzt jeder der Eval-Boards vom Hersteller oder olimax vertreibt abgezockt, bzw. abgemahnt ? Sehr schön. Da fällt mir grad ein, ich müsste mal wieder meinen Nachbarn verklagen, sein Gesicht gefällt mir gar nicht ...
@MRT: Juhu endlich News von WEEE! Super Fund! Fast hätte ich schon verdrängt dass es WEEE gibt... Du hättest auch schreiben können: "Jetzt gibt´s Beispielprozesse und endlich wurde jemand verklagt. Für alle die noch nicht genug von WEEE & Co. haben: hier könnt Ihr euch alles nocheinmal durchlesen und sehen was passiert wenn man sich nicht registriert... also schön registrieren."
Nja! Abmahnungen sind schon lästig und kosten Geld, aber bei den Bußgeldbescheiden ist ja eine Abmahnung vom Wettbewerb ja noch ein netter Hinweis. Und eigendlich kann man ja gleich noch ein Thread eröffnen für die Verpackungsverordnung (VerpackV). Grüße t.
Guten Morgen, keine Angst ich werde auch nicht müde. Hier ein neues Thema bzgl. Abmahnungen. gefunden 30.07.2008 war am 29.07 dort noch nicht auf der Seite. http://www.take-e-way.de/?id=53 Gruß t.
Hi! Ich muß das alte Ding noch mal auspacken. Es wird ja im Wiki über Kosten bei take-e-way von ca. 0 - 303 euro einmal und 339 - 548 euro jährlich gesprochen. Bekomme ich dann auch eine WEEE Nr? Ich frage weil einen die pure Registrierung bei EAR ja schon 750 (Netto/Brutto?) kosten soll. Und dann noch mal eine Fragen aus der Praxis. 1. Ich Importiere z.B. LED-Kulis alle von Hersteller ChinaPen. Muß ich für verschieden farbige LED oder verschieden große Kuli jeweils ein Produkt anmelden oder nur einmal die Marke ChinaPen? 2. Wenn ich wirklich kleines und leichtes E-Spielzeug importiere von 10 verschiednen Herstellen, Gesamtmasse über alles in im Jahr aber nur 10Kg. Was würde dies bei take-e-way kosten? Was direkt bei EAR? (so ganz habe ich es nicht verstanden) 3. Macht es Unterschiede im Preis oder sonst wo wenn ich 50% B2B und 50% B2C verkaufe? Einfacher und nicht verboten wäre zu sagen das man 100% an privat verkauft? 4. Was wäre wenn ich diese Kulis aus Österreich importiere? Ich bräuchte keine WEEE sondern der Importeur aus China. Ab wann und wo muß ich die WEEE nachweisen? Homepage, Produkt, Rechnung? Oder erst wenn eine Abmahnung kommt bzw. ich es auch auf ein Gerichtsverfahren? (Hintergrund: Ich muß doch einem Abmahner nicht meine Einkaufsquellen für evtl. unlautere Zwecke offenbaren? - Also meine Eingangsrechnng aus der nicht nur Lieferrant+WEEE, EK, Menge usw. hervorgeht.) 5. Wenn ich als Importeur etwas nach Österreich verkaufe. Muß ich mich dann auch dort registrieren lassen? Bisher dachte ich nicht. Aber irgendwo in diesem lagen Thread habe ich es so verstanden, dass es in jeden Land sein muß.(?) Ich verkaufe das Zeug Europaweit ... wäre doch unmöglich. ;-(
> Ich verkaufe das Zeug Europaweit ... wäre doch unmöglich. ;-(
Hast Du schonmal über Hartz4 nachgedacht? Ernsthaft? Der Antragskram
dürfte deutlich weniger stressig sein, als Dich europaweit registrieren
zu lassen. In einigen Ländern nur möglich, wenn Du dort eine
Niederlassung hast.
Mach den Laden dicht und geh stempeln.
Mein Wissensstand ist derzeit der: Geräte der Mess- und Regeltechnik sind von den Verpflichtungen des WEEE ausgenommen. Es gibt hierzu eine Verfügung des Bundesministeriums für Umweltschutz. Ob die allerdings in anderen EU- Staaten, in die man evt. exportieren will, auch greift , entzieht sich meiner Kenntnis. Alle anderen Geräte, auch die importierten, müssen teilnehmen. Für jedes EU- Land gelten andere Bestimmungen und sind extra Anmeldungen notwendig.Sven hat da recht: Das geht nur mit einer Vertretung oder einem Bevollmächtigten im jeweiligen EU- Land. Bei z.B. China- Importen haftet der Importeur ("Inverkehrbringer") dafür. Wie mehrfach hier erwähnt, ist dieses Gesetz ein schwerer Schlag gegen kleine Unternehmer und Existenzgründer. Zusammen mit der CE- Kennzeichnung , (EMV usw.) ist es inzwischen nahezu unmöglich, sich selbständig zu machen.
Knapp 2 Stunden Telefon ... IHK Zerntrale ... andere Nummer geben lassen 2. da sind Sie hier falsch ... 3. ne, da ist ein anderer ... 4. ... 5. ... am besten die IHK 100km weiter ... 6. der fühlte sich Zuständig. Stammelte auch was von EAR usw., laß auch Gesetzestexten und Amtsblättern vor. Meine Frage ob er take-e-way empfehlen kann - "hä was is das?" HALLO DAS DARF DOCH NICHT WAR SEIN? Er hätte noch nie eine Firma da angemeldet und wüßte auch gar nicht was man da im System machen muß ... Meine Stadt hat >100k ... diese andere bestimmt >150k! Zusammen mit take-e-way (wirklich echte Verkaufsmenschen!) weiß ich nun, dass diese 298 EUR für JEDE Marke/Hersteller fällig ist. Was es nur bei EAR ist weiß ich immer noch nicht. Seine ganzen Einkäufe umlabeln geht logistisch kaum und bringt nur Probleme, da Kunden anhand der Herstellernamens kaufen. Man müßte sich wirklich in ganz Europa registrieren !!!
Hallo, Die Marke muss auf dem Produkt sichtbar sein, die WEEE Kennzeichnung auch. Jede Marke muss einzeln beim EAR registriert werden, was richtig Geld kostet. Take-e-way ist ok. EAR ist nur Deutschlandweit zuständig. Im Moment gibt es keinerlei eindeutige Regelungen, wie das grenzübergreifend zu sein hat. Es gibt den Gesetzestext, aber keiner will da im Moment schlafende Hunde wecken. Deutschland hat die EU Verordnung wie immer am aufwendigsten umgesetzt. In Österreich muss man Müllmarken bei der Kommune kaufen, in der man seinen Firmensitz hat. Einfach, überschaubar, unkompliziert. Wird wohl auch gegengeprüft, aber so sollte es auch in DE sein. Stattdessen wird eine eigene Behörde dafür geschaffen, hinzu kommt ein komplizierte und dazu unklare Gesetzesgrundlage, die kleine Unternehmer total überfordert. Übrigens große auch, es gibt den Fall eines Solarzellenherstellers, der sich auf Berghütten spezialisiert hat - die sind davon ausgenommen - allerdings hatte er stromsparende koreanische Kühlschränke im Programm. Davon hat er 50 Stück verkauft, und musste für insgesamt 20.000 Euro Entsorgungskosten, die per Losverfahren auf ihn bestimmt wurden, aufbringen, innerhalb des 1. Jahres. Der Hersteller verkauft jetzt keine Kühlschränke mehr. Ich möchte hier nicht aufführen, dass es fälschlicherweise als Müll/Schrott bezeichnet wird. Das sind wertvolle Rohstoffe, die in anderen Länder gewinnbringend verkauft werden können. Im übrigen verschwindet der dt. Müll komplett... es gibt keine Chance, den Müll anzukaufen, wenn er ersteinmal in System verschwunden ist, da verdienen sich einige Firmen dumm und dämlich, und der Staat supported das Ganze auch noch. Für mich eine legale Verarsche, irgendwann wird es auffliegen und dann stehen ein paar Politiker in der Bildzeitung und können danach in den Ruhestand gehen. Gruß Micha
In den letzten Beiträgen waren mal wieder ein paar gefährliche Fehlinformationen: Ausnahmen: Die Ausnahmen für Mess- und Regelgeräte betreffen die RoHS (also bleifrei etc.), nicht die WEEE. Auch Hersteller/Vertreiber von solchen Geräten müssen sich bei der EAR registrieren, nur nehmen sie als B2B Lieferenten nicht an der Containerlotterie teil, sondern müssen den Elektroschrott direkt vom Kunden zurücknehmen. Rolle der EAR: Die EAR übernimmt keine Entsorgung usw. sondern ist die Registrierungsstelle bei der man gemeldet sein muss. Zusätzlich braucht man als B2C Lieferant dann noch die Containerlotterieversicherung und Garantiestellung, das sind dann die Funktionen die take-e-way übernehmen kann. EU: Wie schon von jemand anderem angemerkt ist die Gesetzeslage für den grenzüberschreitenden Vertrieb innerhalb der EU nicht ordentlich geregelt. Bezieht man aus einem anderen EU Staat Geräte die man dann in Deutschland vertreibt, so ist es egal ob die in dem anderen Land bereits registriert sind, es muss noch mal in Deutschland registriert und gezahlt werden. Versandhandel aus Deutschland in andere EU Länder ist nicht hinreichend geregelt. Man meldet zwar seine Mengen bei EAR an, es gibt aber keinen vernünftigen Mechanismus in die regionalen Systeme zu kommen.
Hat eigentlich schon mal jemand dagegen geklagt? So wie das Gesetz ist, ist es doch völlig unzumutbar, unverhältnismäßig und ungerecht. Werden hier nicht Rechtsgrundsätze verletzt? Mit take-e-way wird es zwar etwas erträglicher, aber das ist ja eine private Initiative quasi zur Umgehung des Gesetzes.
Was eine Klage angeht, vor dem europäischen Gerichtshof, wenn überhaupt. Kostspielig und für die großen Firmen kein Problem. Das ElektroG verletzt in der vorliegenden Form bestimmte Freiheiten des EU-Binnenmarktes. Bei Grenzübertritt der Waren wird die Abgabe fällig. Bekommt der Österreicher denn seine in Österreich bezahlten Gebühren zurück, wenn er die Waren nachweislich in DE verkauft und auch noch einmal bezahlt? Des weiteren ist es völlig unwichtig, wo die Produkte eigentlich hergestellt wurden. Da kommt doch schon der Haken.. Man könnte ja inländische Hersteller verpflichten, diesen ganzen Firlefanz über sich ergehen zu lassen, Kleinunternehmen mit Pauschalbetrag. Importe - die Gebühren - kann man praktischerweise über den Zoll erheben lassen, da der Zoll sowieso Gewichte mit erfasst - und entsprechend landesspezifisch abführen. Wenn dann in die EU-Länder verkauft wird, kann das ähnlich wie bei der USt zentral gemeldet werden, und die Gebühren können unter den EU-Ländern entsprechend korrigiert werden. Auch das eine EU-Verordnung in den jeweiligen Länder unterschiedliche Belastungen mit sich bringt, für den Unternehmen, ist nicht im Sinne der EU, siehe Zollunion. Momentan sind z.B. österreichische Internetshops komplett übervorteilt, DHL bietet einen Sonderservice an, fährt mit dem Laster täglich - gleiche Kosten wie in DE verschickt. Weniger EKSt und Gewerbesteuer... das freut die Österreicher, dass in DE die Gesetze so cool sind, das sie sich Marktanteile holen können. Was die Müll Mafia angeht... na ja... wir werden es sehen. Einer meiner Kunden hatte vom EAR eine Bussgeldbescheid i.H.v. 15000 euro für das nichtangemeldete Inverkehrbringen von ca. 200kg Effektivmüll bekommen. Nach Anwalt (2000 Euro) waren es dann nur noch 500 Euro Bussgeld, aber immerhin. Wie sieht das bei KFZs aus? Fällt da auch WEEE Gebühr an. Was ist, wenn ich meinen Autoradio schrotte und ausbaue und wegwerfe. Was die eigentliche Frechheit ist, ist, dass man den Müll nicht selbst verwerten darf, aber für die Verwertung bezahlen muss. Ich kann doch den Wertstoff verkaufen, ich bezahle noch dafür, dass andere Profite erzielen können mit der Verwertung. Für einen Container Elektroschrott zahle ich gerne. Geht nach China, ich habe Kontakte. Die Schiffe fahren alle fast leer zurück, einen 40' krieg ich für 300 USD Fracht nach Asien. Ist kein Witz. Micha
Die Frechtheit ist noch, daß sich die Großen zusammentun mit den Verschrottern, und dann das Zeug doppelt verkaufen, und so mit noch mehr Profit die WEEE umgehen. Ein Beispiel, Dell, Siemens, ...
KFZ und alle darin fest eingebauten Geräte fallen unter die Altfahrzeugverordnung und nicht unter das ElektroG. So gesehen hast Du mit dem ausgebauten Autoradio das Problem, dass Du es halt nicht zum Recyclinghof bringen und in den Lotteriecontainer werfen darfst. Das ElektroG und die ihm zugrunde liegende WEEE Richtlinie sind so ungefähr das Dämlichste was die Gesetzgeber in den letzten 50 Jahren produziert haben. Würden die von diesem Gesetz betroffenen Geräte mit der gleichen Sorgfalt wie das Gesetz gebaut, gäbe es am Tage mehrere 1000 Stromunfälle und Neugeräte würden nur in Ausnahmefällen wenigstens einen Teil ihrer Funktion ausüben.
>> Davon hat er 50 Stück verkauft, und musste für insgesamt 20.000 Euro >> Entsorgungskosten, die per Losverfahren auf ihn bestimmt wurden, Cool, das sind dann 400 EUR pro Kühlschrank! Er hat da nicht viel dran verdient, stimmts?
Bez. der (Elektronik-)Entsorgungsproblematik: Vermieten statt verkaufen. Auf unbestimmte Zeit und zu einer einmalig, bei der Übergabe zu entrichtenden Mietsumme. Mit folgenden weiteren Punkten im Vertrag: Die Ware darf vom Mieter beliebig genutzt und dabei selbstverständlich auch beschädigt werden, aber zu keiner Zeit entsorgt werden. Stattdessen kann der Miter das Mietverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt beenden, muß aber in diesem Fall die Ware an der Vermieter zurückgeben. Eine Weitergabe an einen Folgemieter ist nur dann zulässig, falls dieser den genannten Vertragsklauseln zustimmt. ;-) Eine schönen Tag noch...
Vermieten ist cool! Noch dazu, wenn Mieter und Vermieter die gleichen Interessen vertreten. Auf diese Weise ließe sich auch wunderbar eine Haltbarkeits- und Zuverlässigkeitsstudie bestimmter Baugruppen durchführen, ohne daß man gleich tief in die Gebühren-Tasche greifen muß. Und das ist vor den Augen der EAR so haltbar?
>Vermieten statt verkaufen. Auf unbestimmte Zeit und zu einer einmalig, >bei der Übergabe zu entrichtenden Mietsumme. Das wird wohl nichts. Auszug EAR: Ein Produkt wird in den Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird. “Bereitstellen” bedeutet das Überlassen des Gerätes, d.h. entweder den Übergang des Eigentums an diesem Gerät oder die körperliche Übergabe des Gerätes durch den Hersteller, seinen im Geltungsbereich des ElektroG niedergelassenen Bevollmächtigten oder den Importeur an die für den Vertrieb des Gerätes im Geltungsbereich des ElektroG verantwortliche Person oder die entgeltliche oder unentgeltliche geschäftsmäßige Weitergabe an den Endverbraucher oder Benutzer unabhängig von dem Rechtsgrund, auf dem das Überlassen beruht (Verkauf, Leihgabe, Vermietung, Leasing, Schenkung oder jede sonstige Art eines im Geschäftsverkehr üblichen Rechts).
Zur Vermietung gibt es ein besonders krasses Beispiel eines Herstellers von Teppichschamponierern, der diese nicht verkauft, sondern nur für sein eigenes Verleihgeschäft herstellt, die Geräte verlassen also niemals sein Eigentum. Trotzdem wurde er dazu gezwungen an der Containerlotterie teilzunehmen. Ich habe den Vorgang nicht weiter verfolgt, kann daher nichts dazu sagen ob dagegen erfolgreich geklagt wurde. Grundsätzlich ist aufgrund der aggressiven Vorgehensweise der EAR gegen Leute die von denen als Trittbrettfahrer betrachtet werden, dringend davon abzuraten windige Lösungen zu suchen.
Ich denke das beste wird es sein, die Produkte zu entwickeln und zu bauen und ein größerer Hersteller vertreibt diese dann mit. Eigenvertrieb kleiner Serien lohnt sich nicht.
Dem stimme ich voll zu, da sich das EAR ja auf geltendes Gesetz stützt, ist es ausserordentlich dumm, windige Lösungen zu suchen. Wenn dann kann hier nur die Top-Down Strategie eingesetzt werden, d.h. es muss eine Sammelklage beim europäischen Gerichtshof eingereicht werden. Das EAR ist im Übrigen komplett blind (wohl absichtlich), was EU-Binnengeschäfte angeht, die wissen wohl, dass sie, wenn sie da aufs Grass schlagen, die Schlangen wecken. Gruß Micha
>> EU-Binnengeschäfte
Naja, geht die ja eigentlich nichts an, wenn das ins EU-Ausland geht,
sind die Einrichtungen im Ausland zuständig.
Beim Import aus dem EU-Ausland werden die nicht zimperlich sein. Muss
man eigentlich immer noch einen selbst assemblierten PC beim EAR
anmelden, obwohl die Einzelteile schon angemeldet sind und dafür bezahlt
wurde?
> Bekomme ich dann auch eine WEEE Nr? > Ich frage weil einen die pure Registrierung bei EAR ja schon 750 > (Netto/Brutto?) kosten soll. Es gibt da keine halben Sachen: Entweder registriert und dann kann man Sachen in den Verkehr bringen und hat auch eine WEEE Nr. Oder eben nicht. 750 Euro Registrierung ist veraltet. Die Beträge stehen ja im Wiki gut aufgelistet. Auf Gebühren kommt meist noch Mehrwertsteuer (19%) drauf, was für Kleinunternehmer ohne Mehrwertsteuerausweis nicht irrelevant ist. Hier nochmal der Artikel: http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung > 2. Wenn ich wirklich kleines und leichtes E-Spielzeug importiere von 10 > verschiednen Herstellen, Gesamtmasse über alles in im Jahr aber nur > 10Kg. > Was würde dies bei take-e-way kosten? > Was direkt bei EAR? (so ganz habe ich es nicht verstanden) Siehe im Wiki-Artikel "Kleiner Härtefall" > 4. Was wäre wenn ich diese Kulis aus Österreich importiere? Ist völlig wurscht, wenn du in D verkaufen willst, brauchst du eine Registrierung in D. Es sei denn, Kunden aus D bestellen direkt bei einem Händler in Ö. > 5. Wenn ich als Importeur etwas nach Österreich verkaufe. Muß ich mich > dann auch dort registrieren lassen? Ja. > Ich verkaufe das Zeug Europaweit ... wäre doch unmöglich. ;-( Genau, leider. :-(( Wäre ja auch langweilig, wenn wir jetzt, wo Europa mehr zusammengewachsen ist, keine Hürden mehr hätten. Also schaffen wir uns neue und recht massive...
Hallo, ich möchte über e-bay elektrogeräte verkaufen. in österreich, die seite erscheint auch in deutschland. ein deutscher kauft bei mir ein elektrogerät, bezahlt es im vorhinein. das geschäft ist in österreich rechtswirksam geworden, und gehr somit in österreich in das eigentum des deutschen über. ich versende das elektrogerät das sich im eigentum des deutschen befindet nach deutschland dem rechtmässigen besitzer. muss ich mich als österreicher in deutschland registrieren lassen ? unsere firma ist in österreich registriert. würde mich über antwort freuen lg. aus österreich
Also, lies mal dies hier http://wiki.fed.de/fed-wiki/index.php/ElektroG und hier findest Du die offizielle Gebührenordnung für die Registrierung und die Vorraussetzungen, unter denen man sich von diesen befreien lassen kann. http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2825.pdf
Hm, die Antwort mit den Links ist genauso korrekt wie wertlos für die Fragestellung... Tatsache ist, dass der Versandhandel bei Überschreitung von Grenzen innerhalb der EU nicht eindeutig geregelt ist, sofern das Geschäft B2C geht. Bisher ist mir dazu noch nichts bekannt geworden, ob dieses Problem in irgend einer Weise rechtssicher gelöst ist.
Mir ist nur bekannt, dass bei direktem Versandhandel zum Endkunden keine Registrierung in dem Land erfolgen muss. Registrierung in Ö sollte dann reichen. Das hatte ich vor 1 Jahr in Erfahrung gebracht, als ich mich näher damit beschäftigt habe. Frag mich aber nicht nach genauen Quellen, ich hol das gerade nur aus meinem Gedächtnis.
Das hört sich nach der üblichen Fehlinterpretation der schwammigen Definition der EAR an, denen reicht es natürlich wenn man sich bei ihnen registriert. Praktisch ist der Versandhandel nicht hinreichend in den nationalen Umsetzungen der WEEE geregelt.
Danke für eure Antworten ! Habe die namen weg gelassen, aber ich denke für österreich ist für mich nun die Rechtslage klar. Sehr geehrter Herr Dr. …………, vielen Dank! Eventuell noch eine kurze Anschlussfrage zur Konkretisierung: Gilt der Österreichische Versandhändler gem. § 3 Abs 11 als Hersteller und ist demnach von den Verpflichtungen des Gesetzes umfasst? Antwort 2 Sehr geehrter Herr ………., nein, er ist ja in Österreich schon erfasst. Zusammenfassung: Daraus ergibt sich, dass der Österreichische Versandhändler in Österreich nach der EAG-VO einer Registrierungs- und Meldeverpflichtung unterliegt (gem. Antwort 1 gibt es eine korrespondierende Verpflichtung nach der Deutschen Rechtslage für Deutsche Versandhändler), aber keine Verpflichtung für Österreichische Versanhändler besteht, sich in Deutschland zu registrieren oder Meldeverpflichtungen nachzukommen. Zur Darstellung der Verpflichtungen nach der Österreichischen EAG-VO übermitteln wir im Anhang unsere Infobroschüre (siehe insbesondere S 8, erster vollständiger Absatz) liebe grüsse aus österreich
das kann es ja nicht sein! Mann muß immer die Gesetze des jeweiligen Landes einhalten! Wenn einer nach D was verschickt, so muß er die EAR hier bezahlen! Ansonsten macht ein kleines Land tolle Regellungen und jeder verschickt von da. Also, egal was die Österreicher sagen, es ausschlaggebend was die EAR sagt (denn der Müll ist in D) und die wird zu dem Thema eine andere Meinung haben.... Ach so, mal nebenbei: Es gibt Firmen die Regeln genau den Mist für Dich in ganz Europa!
nun diese antwort kommt aus Deutschland von sehr kompetenter stelle.
Von welcher Stelle kommt denn diese Antwort? Mein Kenntnisstand zu dem Thema ist nach wie vor, dass die Regelungen ausschließlich national sind und grenzüberschreitender Handel damit fast unmöglich. Die EU arbeitet momentan an einer Neufassung der WEEE die u.a. genau diese Probleme ausräumen soll.
@Guido Körber (Gast) wiegesagt, alles andere wäre auch blödsinn (wobei wir reden von der EU...) Die Ausage unseres Nachbarns halte ich schlichtweg für falsch. Jedenfalls muß ich bei Versand in das Ausland "vor Ort" die WEEE erfüllen. Ich wüßte nicht, warum dies bei uns anders sein sollte. Und noch was: Wenn Du in ein Land lieferst, mußt du dich an die Vorschriften halten - EU bedeutet aber auch, das vieles sehr viel einfacher geworden ist (z. B. CE - auch wenn es oft vertaufelt wird) !
Hallo zusammen, ist nach nun gut einem halben Jahr das Fazit für Kleinstunternehmer: Es wird nichts mehr entwickelt oder hergestellt, da eine Vermarktung in geringen Stückzahlen dank EAR nur verlustbringend ist? Danke an die Politik, die die Großen noch größer und die Kleinen kaputt macht. Ich habe hier nun eine kleine (ca. 50 Gramm) Alarmgeber-Schaltung entwickelt, die an eine PC-Hardware gekoppelt wird. Ich denke, dass ich (wenn es hoch kommt) 20 dieser Dinger verkaufen kann. Dann wäre ich bei gut 1 KG "Schrott", verdiene damit kappt 200-300 Euro und hätte die Registrierungskosten zu zahlen und mit ein bischen Glück einen Elektroschrottcontainer aus der Gratislotterie der EAR an der Backe. Einfach super! Also wenn es gut läuft eine Nullnummer, und wenn ich das große Los ziehe ein richtig schöner Verlust ... Eigentlich habe ich dazu nur eine Frage: Bin ich noch ganz Wach oder habe ich gerade einen Alptraum? Ferner: Die Kommunikationsfreudigkeit der EAR ist fast mit der der GEZ vergleichbar ... Grüße Martin
Ich würde sagen das fasst die Situation ganz gut zusammen. Ein Ausweg ist sich auf Bausätze zu verlegen, also den Kunden z.B. noch ein Kabel anlöten zu lassen.
Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz" nicht erfüllt.
Tja, bin genau in der gleichen Situation... Versuche auch den Weg über "Bausatz" zu gehen. Es handelt sich um ein Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor. Letztendlich muß der Käufer hier vor Inbetriebnahme zwei Widerstände einlöten sowie einige Kabel im Auto verlegen und Sensoren verschrauben. Hoffentlich reicht das... :( In wie weit das die Käuferschicht ausdünnt (wer möchte schon löten? Zumal ich ja dann auf die Funktion keine Garantie geben kann)... Ein suuuuper Gesetz, gemacht von den Großen für die Großen...
Und wenn die Teile die eingelötet werden müssen, nicht für die Funktion wichtig sind? ;) Irgendwelche Widerstände als Pullup oder so an nicht benutzen Ports...
Wenn das Gerät dauerhaft im Auto verbaut wird, dann fällt es unter die Altfahrzeugverordnung und nicht unter das ElektroG. Was die nicht benötigten Teile angeht: Ich würde mich nicht auf eine Klage mit der EAR einlassen.
Travel Rec. wrote: > Kabel anlöten reicht nicht. Ein paar Bauelemente anlöten und der Einbau > in ein Gehäuse müssen es schon sein. Sonst ist der Begriff "Bausatz" > nicht erfüllt. Steht wo? Gibt es überhaupt ein Urteil oder eine Richtlinie darüber? Oder zieht die EAR immer rechtzeitig den Schwanz ein, um möglichst viel FUD zu verbreiten? Chris
Für wirkliche Kleinmengen sollte man um die Schrottlotterie rumkommen. So wie ich das gesehen habe gibt es da mitlerweilen Freimengen von einigen kg / Jahr. Auch gibt (oder gab ?) es für die eigentliche Entsorgung auch eine Lösung wo man gegen eine eher kleine Gebühr (im Vergleich zur Anmeldung, wenn die Menge nicht zu groß ist) das weiterdeligieren darf. Nur die hohen Anmeldungskosten bleiben noch als echtes Hinderniss für Kleinserien.
@ micha b Wenn dein "Anzeigegerät für Pkw, mit Display und Prozessor" in das Auto eingebaut wird und nicht sinnvoll ohne Auto betrieben werden kann, dann ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Elektro- oder Elektronikgerät gemäß ElektroG. Du könntest das Gerät dann problemlos komplett in Verkehr bringen, weil es nicht unter die WEEE-Richtlinie und das ElektroG fällt. Wenn ein Gerät fest mit der Fahrzeugbatterie verbunden wird und auch während der Fahrt genutzt wird, könnte es sein, dass Du eine EG-Typgenehmigung (e1-Zeichen) benötigst. Bei Einbau ohne Typgenehmigung könnte die Typgenehmigung des KFZ entfallen. Das ist aber eine ganz andere Baustelle. Gruß Joachim
Abgrenzung Bausatz zu Gerät: Ein Gerät ist es wenn es vom Endverbraucher ohne spezielle Werkzeuge in Betrieb genommen werden kann. Kabel anlöten = Kein Gerät Kabel an Lüsterklemmen anschließen = Kein Gerät Kabel mittels Stecker anschließen = Gerät ggf. beim UBA nachfragen, von denen habe ich diese Definition im direktem Gespräch bekommen.
@Ulrich "... sollte man herumkommen ..." birgt ein recht großes Risiko. Auch wenn ich nie im Lotto gewinne, aber eine Schrottcontainer bekomme ich ganz bestimmt :-) Nun im Ernst, gibt es diesbzgl. eine wirklich verlässliche Aussage von der EAR? Freimengen gibt es: In meinem Bereich sind es wohl 30kg, die ich wohl nie erreichen werde und für die Anmeldung gibt es wohl die Härtefallregelung. Schade, dass die EAR so wenig kommunktativ ist und nur auf Ihr dolle Amtsdeutschseite verweist und Jura wollte ich nun nicht wirklich studieren ... Grüße Martin
Was meinst du konkret mit Freimenge? Ich kenne nur die Härtefallregelung, aber die bedeutet ja auch, dass du einen Container bekommen kannst und weil man das Risiko nicht tragen will, muss man dann doch wieder z.B. bei take-e-way angemeldet sein. Das kostet dann auch wieder etwa 350 Euro pro Jahr. Für Kleinstunternehmen ideal wäre z.B., 30-50 Kg im Jahr durch eine Pauschale von z.B. 20 Euro abzudecken und damit hätte es sich. Leider gibt es sowas aber nicht.
Freimenge war ja 30kg, allerdings bezogen auf die Härtefallregelung. Die Frage ist nun, ob man trotzdem einen Container bekommen kann. Wenn ich es richtig verstanden habe lautet die Antwort wohl "JA". Gibt es diesbzgl. klare Aussagen der EAR? Ich verstehe dann eigentlich den Sinn einer solchen Härtefallregelung nicht, da gerade Kleinstunternehmen mit einer solchen Regelung doch entlastet werden sollen. Was bringt dann eigentlich das Sparen der Gebühren, wenn man später einen Container bekommt ... was für ein Schwachsinn ... naja, werde mein Projekt dann doch besser gleich in einen Container schmeissen ... die EAR ist diesbzgl. auch taub ... cu Martin
Ja, genau, das ist derzeit Schwachsinn, aber es ist so: Du kannst einen Container gewinnen und brauchst deshalb eine Absicherung über einen Anbieter wie take-e-way. Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die "Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann.
Winfried (Gast) wrote: > Insofern: Ein Projekt kann man erst dann beginnen, wenn man die > "Eintrittskarte" von 500-700 Euro pro Jahr bezahlen kann. Wo sind denn eigentlich die freien Demokraten, die Gelbpartei, die Westerwell'se? Warum sagen die nichts zu diesem leistungshemmenden, überteuerten Bürokratismus? Wo ist Rainer Brüderle, der sich sonst doch gegen alles was Leistung hemmt ausspricht? Sind die etwa alle zu stark damit beschäftigt sich schützend vor die Hypo Real Estate Bank zu stellen? Warum thematisiert kein FDP'ler diese skandalöse Regelung?
Weil es keinen interessiert. Oder schon mal bei ebay reingeschaut? Wenn Irgendwer Interesse an Umweltschutz hätte, könnte er ebay mit einem Handstreich dicht machen. Was da alles ohne Registrierung aus Fernost verhökert wird, genügt um alle Staatsschulden zu tilgen, wenn man nicht nur drohen und "uns" gesetzestreue verunsichern würde, sondern wirklich mal handeln und die 50 T€ Bussgeld abkassiert. Und da rede ich nicht mal von den Jungs, die anonym aus China versenden, sondern die deutschen Versender, die habhaft gemacht werden könnten. Anschließend kann ebay einpacken, denn dann bleibt ja kaum noch was an Angeboten übrig. zumal es so einfach wäre, das kontrollierbar zu machen: Pflicht zur Angabe der Kennzeichnungsnummer. jeder andere Müll von Impressum bis zu VerpackV und Widerrufsrecht wird breitgetreten aber da, wo wirklich was Sinn machen würde... Aber es interessiert eben keinen: Die dummen Zahlen, der Schein des Umweltschutzes ist mal wieder gewahrt und das genügt. Oder hat irgendwer schon mal was gehört, was die EAR oder das Umweltamt gemacht haben? Wäre da was wirklich bedeutendes, hätten sie bestimmt ein großes Fass aufgemacht, damit auch wirklich jeder mitbekommt, wie engagiert die doch sind. Und unsereins Interessiert es ja auch nicht wirklich. Hauptsache, wir können schön billig einkaufen (wie man den illegalen Schrott dann später als Endverbraucher legal entsorgt ohne Registrierung wäre auch mal interessant für eins der vielen Polimagazine) und jammern. Anzeigen erstattet keiner. Obwohl das sicher ein interessantes fressen für einen Anwalt à la Freiherr von G. wäre...
Wer glaubt das ElektroG hätte was mit Umweltschutz zu tun hat irgend was nicht verstanden. Betreffs FDP: Die haben aktuell die zweite Anfrage im Bundestag am Laufen betreffs ElektroG, in der insbesondere auf die Auswirkungen eingegangen wird.
>... die EAR ist diesbzgl. auch taub ...
Sagt mal, was schluckt ihr denn so morgens um euren Optimismus
hochzuhalten?
Die EAR hat nur ein einziges Ziel, nämlich Vorteile für die Industrie zu
erzielen, die diesen Mist aus dem Boden gestampft hat.
Warum sitzen dort im Vorstand nur Leute wie der v.Pierer?
Solange unsere Politiker faul genug sind, sich ihre Gesetze im Wortlaut
von Lobbyisten formulieren zu lassen, wird sich daran auch nie etwas
ändern.
Gruß Uli
@Uli (... die EAR ist ... taub ...) Die Formulierung war doch missverständlich. Ich meinte, dass man den Laden bzgl. "ich habe nur 1kg Schrott und bekomme trotzdem einen Container?" ansprechen kann und niemals eine Antwort erhalten wird ...
Hallo, sehe ich das richtig, dass der einzige Weg die EAR umzugehen für kleinstserien < 100 Stück, der Vertrieb als Bausatz ist? Danke
oder gar nicht verkaufen, sondern dem Kunden zum selben Preis auf lange Zeit vermieten?
Vermieten ist Unsinn (taucht immer wieder auf, geht aber nicht), als Bausatz sollte gehen und in der Tat die einzige Möglichkeit zu sein.
Hallo, wie verhällt es sich mit der Anleitung für den Bausatz, darf diese beliebig ausführlich und bebildert sein? Grüße Alex
Selbstverständlich! Das wäre ja noch schöner ... Du kannst auch einen Tietze/Schenk, ein Video des Aufbaus (finde ich übrigens richtig gut, gerade für blutige Anfänger) usw. dazulegen ;-) Chris D.
Hallo Alex! Wer soll den was gegen eine ausführliche Anleitung zum Bausatz haben? Verstehe deine Frage nicht.
Hallo Chris, Vielen Dank! RS232 : Bei EAR rechne ich mittlerweile mit allem und frage deswegen nach :) Ich will mir als Student nicht die Zukunft durch eine Klage wegen einem kleinen Nebenverdienst versauen.
Hier kannst du dir mal ein typisches Produkt anschauen, was seit vielen Jahren als Bausatz verkauft wird. In der Aufbauanleitung kannst du auch schauen, was dort für Angaben gemacht werden, vielleicht ist da was rechtlich relevant. http://www.nc-step.de/step3d.html
Guten Abend! Wäre es nicht sinnvoll das Wiki dahingehend zu erweitern, zu erklären was für Möglichkeiten einem bleiben um an der EAR etc. vorbei zukommen? Ich denke mal das hauptsächlich hier bereits in zahlreichen Beiträgen Diskutierte, geht an dem Interesse des Threaderstellers und an dem "kleinen Mann" vorbei! Mal im ernst: Es geht hier doch hauptsächlich um solche Leute, die vielleicht einen maximalen Gewinn zwischen 200 und 2000 Euro mit ihren Selbstbauten erzielen wollen. Jeder wird dann seine Idee sofort verwerfen, wenn er von den Gebühren und den Stress Kenntinss erlangt. Von daher mag zum Beispiel der "Bausatz" eine gute Alternative sein um überhaupt etwas Geld zumachen, gegenüber garnichts wenn man seine Ideen aufgrund der Gebühren auf Eis legt. Vielleicht kann man eine Liste aufstellen von solchen Möglichkeiten aufstellen mit allen Details und Einschränkungen dazu. Das Ganze lässt man dann von einem Rechtsanwalt prüfen - z.B. reicht es aus wenn der Enduser ein Kabel an das Gerät anschließen muss, wozu er einen Schraubenzieher benötigt (das Beispiel nicht ernst nehmen - es soll nur klar definieren was als Bausatz gilt) gruss Axel
Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um deine Anregung erweitert: http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Registrierung
Weiss jemand, was im Artiklel der folgende Abschnitt bedeutet? "Sonderfall Auslandslieferung - Liefert man in ein europäisches Ausland in der Form, dass ein Endkunde direkt über Fernkommunikation (Internet, Mail, Telefon, Fax) bei einem bestellt, so kann man ohne Anmeldung/Registrierung im Ausland liefern. Man muss aber in Deutschland registriert sein"? Ist mit "Man muss aber in Deutschland registriert sein" gemeint: "Man muss in Deutschland gemeldet sein" (und mit "im Ausland liefern" "ins Ausland liefern)? Gilt es auch für nicht-EU?
Wenn du in Deutschland registriert bist und z.B. nach Österreich direkt per Online-Shop an einen Endkunden dort lieferst, musst du nicht auch noch in Österreich registriert sein. Nicht EU ist ja irrelevant, da gibt es ja keine Registrierung im EU-Sinne.
Winfried schrieb: > Bausatz ist der einzige Weg, den ich kenne. Ich hab den Artikel mal um > deine Anregung erweitert: > > http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Registrierung Super Sache!
Sorry, aber kann es sein dass wir zu viel Zeit haben oder einfach viel zu sehr Deutsch sind? Ich habe den Eindruck dass man eher das dümmste Gesetz versucht zu verstehen, sich daran zu halten oder Schlupflöcher sucht ... Die Franzosen waren uns bzgl. Revolutionen schon immer vorraus. Hundesteuer zahle ich auch jede Menge ohne eige Gegenleistung zu erhalten oder eine echte Begründung dafür zukennen. Katzensteuer? Pferdesteuer? In Frankreich wurde die Hundesteuer schon vor langer Zeit abgeschaft. Es hat sich einfach keiner mehr gezahlt. Ich selbst verkaufe Produkte aus China und EU-Ländern an Endkunden WELTWEIT. Mich überall zu registrieren GEHT EINFACH NICHT! Und was bringt es einem oder den Kunden? Der einzig gangbare Weg wäre die 50 verschiedenen Einkaufquellen alle unter "NoName" oder einer eigenen Phantasie-Marte zu registrieren und zu verkaufen. 50x geschätzte 300 EUR ist der Wert einen kleines Autos - JEDES JAHR. Gegenwert Null, wen man alles damit Füütert ist mir besser nicht klar. Seit 2 Jahren bin ich an dem Thema dran ... bis heute nichts umgesetzt. Mein Gewissen? SEHR GUT!. Ich kann es nicht nachvollziehen für 10g Teile so viel Geld und Zeit zu stecken. Die Größte Gefahr sehe ich bei Abmahnugen. Und da wird echte Konkurenz auch eher zurückhaltend sein. Eher sind es Massenabmahner, denen man aber ganz anderes begegnen kann und sollte. Und so eine Abmahnung pro Jahr mit Streitwert 25.000 kostet einen noch keine 800 EUR - deutlich billiger. btw: der Import von Zubehor ist nur ein Teilbereich meines Gewerbes. Aber das was ich hier für 5 EUR mit knappen Gewinn verkaufen kann, kann man teilweise aus Ebay schon für 2-3 USD im Eigenimport beziehen. Mit PainPal ist das heute Wirtschaftlich, da eine Überweisung keine 40 EUR mehr kostet. Durch den Zoll wird bei solchen Beträgen eh bzw. Zölle und EuSt einfach nur durchgewunken oder es liegen eh Fake-Rechnung bei. Widerruf, Gewärleistung, WEEE, Impressum, USt-Gesetze, IHK-Schröpfung, Abmahner usw. ist alles egal. Ich halte zwar nicht viel folgenden, aber die scheinen doch um einiges glücker als ich zu sein und das System verstanden zu haben: Harz IV-Schmarotzer, Bettler (Brutto = Netto), Schwarzarbeiter, und allgemein Betrüger uswusf. Umschuhlung?
@ Mike Ich kann dich voll verstehen, bis auf deinen letzten Absatz. Bedenke mal Folgendes, das was du machst ist gegen das Gesetz. Gesetzeskonform wäre das was du machst zu unterlassen (all die Auflagen einhalten frisst deinen gesamten kleinen Gewinn auf und würde nicht lohnen) und statt dessen Hartz-IV zu beantragen (event. nur als Zuschuss, weil dein Einkommen ansonsten nicht ausreicht). Der Gesetzgeber zwingt dich also lieber von Transferleistungen (teilweise) zu leben, als Eigeninitiative zu belohnen. Damit bist du vor dem Gesetzgeber kein "Schmarotzer" wie du schreibst, sondern ein Opfer dieses Systems. Vielen anderen ergeht es nicht anders, die eben genau nicht deinen Mut aufbringen bestehende Vorschriften und/oder Gesetze so wie du das machst zu umgehen. Beschimpfe also bitte Hartz-Bezieher nicht pauschal, wenn diese sich genau so verhalten, wie der Gesetzgeber es von ihnen verlangt. Nicht die Menschen sind Schuld sondern das System, dass sie in solche Schablonen presst (und Eigeninitiative im Kleinen erst gar nicht zulässt).
Das Gesetz ist böse, weil es die Menschen erwürgt. Man muss es ÜBERFLÜSSIG machen. Und zwar indem wir uns KOLLEKTIV zu so guten Menschen entwickeln, dass wir sowas nicht mehr brauchen. Dann können die Gerissensten es auch nicht mehr als Grund oder Vorwand nehmen, um uns zu schröpfen.
...Amen. Noch nicht begriffen, daß solche Gesetze nicht für den Bürger sind und auch nicht zur Erzeugung besserer Menschen sondern ausschließlich um einer Lobby Geld in die Kasse zu spülen und von der Großindustrie jede Konkurrenz schon im Vorfeld abzuwehren ???? Warum wohl verpufft jeder Protest ? Warum gibt es keine akzeptablen Regelungen für Kleinmengen ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg daß sie resignieren ? Richtig. Siehe oben. Gruß Uli
Wie sieht es mit der Abfallentsorgung in Österreich aus? Es es da auch so kompliziert?
Ib Österreich kauft man wenn ich richtig informier bin einfach Müllmarken für ein paar Cent pro Kg eine super lösung wie ich finde.
Was ich nicht verstehe ist, dass bei dieser großen Ungerechtigkeit sich nicht mehr Widerstand regt. Irgendwie formiert sich kein großer Protest unter den Kleinen. Seit geraumer Zeit findet man im Internet kaum noch Diskussionen darüber. So, als hätten sich schon alle damit abgefunden...
> Warum wohl verpufft jeder Protest ? Genau genommen gibt es kaum Protest. Den Bürgern ist diese Verordnung nur insoweit bekannt, dass sie wissen, wo man den Elektroschrott jetzt abzugeben hat und vor allem dass es nichts kostet. Ich wette, dass nicht mal die meisten Abgeordneten das Gesetz genau kennen. Vielleicht sollte man mal an die Petition erinnern. Was ist eigentlich daraus geworden? > Warum gibt es keine akzeptablen > Regelungen für Kleinmengen Die Bundesregierung wird darauf hinweisen, dass es eine solche Regelung doch gibt. Auf dem Papier steht diese schließlich .. Das Dilemma ist nur, die Kosten die damit einhergehen sind für den Gelegenheitsverkäufer untragbar. Der Bürokratische Aufwand ebenfalls. Aber den Gelegenheitsverkäufer gibt es im Denkschema einer Bundesregierung nicht. Oh! Nicht dass nicht pausenlos und fortwährend Engagement eingefordert würde, das wird zu jeder Zeit "durchgemerkelt". Nur leider gibt man in der Praxis, also im Alltag einen Dreck darauf, dafür auch den richtigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Lustig dabei ist, die FDP die sich immer für so mittelstandsnah hält hat sich komplett aus diesem Thema rausgehalten . Soviel zu deren Glaubwürdigkeit. > ? Warum legt der (Deutsche)Staat kleinen aber > vielleicht erfolgversprechenden Unternehmern so viel Steine in den Weg > daß sie resignieren ? "Dem Unternehmer" nicht, sondern dem Kleinunternehmer! ;)
Also wer glaubt, dass das ElektroG was mit Umweltschutz zu tun hat, der pennt definitiv. Das ElektroG ist das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit der Haushaltsgeräte- und großen IT-Hersteller, die Angst davor hatten ein individuelles Recycling aufgedrückt zu bekommen. Rausgekommen ist ein Vehikel, dass sich weitgehend der staatlichen Kontrolle entzieht (EAR) und die Verwaltungskosten so umlegt, dass diese mehrheitlich von einer Vielzahl kleinerer Unternehmen getragen wird, wobei die Handvoll großer Unternehmen, die für 70-80% des Gesamtvolumens an Geräten zuständig sind, jeder auch nur ein paar hundert Euro im Jahr zahlen (zuzüglich Containergebühren). Nett sind auch die niedlichen Rechenfehler, bei denen halt mal ein kleiner Anbieter mit ein paar kg Geräten pro Jahr einen ganzen Container entsorgen darf (8-20t) und sein Guthabenkonto für Entsorgung am Jahresende wieder auf Null gesetzt wird. Rechnet man das über die vielen Tausend kleinen Anbieter, dann ergeben sich für die paar Großen eine ganze Menge Container, die man sich spart. Da wundert es einen nicht, dass bei der Jahreshauptversammlung des ZVEI im letzten Jahr ein Vertreter eines großen Haushaltsgeräteherstellers aufstand und sich für die erfolgreiche Lobbyarbeit bedankt hat, da wir ja in Deutschland die niedrigsten Entsorgungskosten in der ganzen EU haben... Das Problem ist halt, dass die vielen kleineren Unternehmen einfach nicht aktiv an solchen Dingen mitmachen, meist mit der Begründung für sowas keine Zeit zu haben. Dabei bräuchten ja nur ein paar wenige Prozent aufstehen und das Maul aufmachen, es gibt ja nur eine kleine Anzahl großer Unternehmen und die haben zwar eine laute Stimme, aber auch nur eine pro Unternehmen.
Das Problem ist, dass den Deutschen aber das Maul aufmachen schon lange aberzogen wurde ... Obowhl ich sehr fest Heimatverwurzelt bin, haben es die letzten 5 Jahre Selbstständigkeit geschafft, dass Auswandern auf eine Insel mit Entsagung vom Geldsystem oder zumindest das gehen nach Canada, Norwegen oder Schweden nicht mehr auszuschließen ...
welche Kosten werden in Österreich fällig? eventuell ist das eine Lösung, einen Vertrieb in Ö als Internetshop der dann nach Deutschland liefert. Das die Geräte nie physisch in Österreich waren ist doch egal. Selbst wenn man dann nur eine handvoll Kunden vor Ort hat, so bestellen diese über diesen Shop und man liefert persönlich aus. JL
Das fällt mal wieder in die Kategorie: Viel Spaß mit der Abmahnung. Auch wenn das Gesetz dumm und unfair ist, es ist nun mal in Kraft.
Wie wäre es denn damit? 1. Gleichgesinnte suchen, möglichst viele! 2. Verein gründen, sich treffen und Informationen sammeln! 3. Mitgliedsgebühren 5.- Euro / Monat 4. Aus dem Ertrag der Mitgliedsgebühren ( bei 150 Mitgliedern a 5.- Euro ergibt dies 750.- Euro / Monat = 9.000 Euro nach einem Jahr) eine Fachkanzlei beauftragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verträge auszuarbeiten, damit dieser Verein künftig ähnlich wie "take-e-way" die Abwicklung für die Mitglieder übernehmen könnte. 5. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht -> Es geht gerecht zu! 6. Gründung einer einzelnen Marke dieses Vereins z.B. "Marke der Kleinentwickler", unter dieser alle Produkte der Mitglieder verkauft werden sollen. (Somit entfallen dann die ständigen Anmeldungen weiterer Marken) 7. Weitere Mitglieder suchen und Lobbyarbeit beginnen, DEMOS vor den IHK´s machen, Netzwerke bilden, Öffentlichkeitsarbeit leisten... usw.
Über diese Idee hab ich auch schon nachgedacht. Das ist aber rechtlich nur schwer zu entflechten. Denn Inverkehrbringer wäre der Verein, der ja auch die Rechnungen schreiben muss. Damit haftet der Verein auch für allen Unfug, den die Mitglieder verzapfen. Produkthaftung wäre ein Stichwort. Man müsste eine Entflechtung hinbekommen, dass jeder für sich haftet, aber seine Elektroschrott-Abrechnung über den Verein macht. Müsste man mal prüfen, aber ich glaube, das bekommt man nicht hin. Lobbyarbeit: Mir scheint es so, dass kaum noch jemand an dem Thema Interesse hat. Mich wundert das, müsste es doch eigentlich tausende von Betroffenen geben. In diversen Foren ist es aber seit 1-2 Jahren extrem ruhig geworden. Hier ebenso.
Es bsteht ja etwas Hoffnung, daß sich die neue Regierung dem annimmt. Immerhin wollen sie ja die Bürokratie reduzieren, und beim Elektroschrott gibt es davon schon einiges was überflüssig ist. Der Großteil der Gebühren soll ja für die Bürokratiekosten sein.
Na dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt mal dem jeweiligen lokalen Abgeordneten der Regierungskoalition einen ordentlich formulierten Brief zu schreiben. Die EU ist auch gerade dabei an der WEEE nachzubessern. Also ist jetzt die Chance etwas zu ändern, danach haben wir wieder für 3-4 Jahre keine Bewegung in dem Thema.
Was ist denn eigentlich, wenn ich 2 Unternehmen gründe: 1. Unternehmen: Verkauft Bausätze an Kunden. 2. Unternehmen: Verkauft die Dienstleistung "Zusammenbauen". Ist doch eigentlich ne gute Idee, oder?
Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in einem Verein gebündelt werden. Wie wäre es mit: Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ?
Nachdenklicher schrieb: > Ja ein Musterprotestbrief wäre gut, der sollte dann aber > Öffentlichkeitswirksam einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten > übergeben werden. Generell sollten aber zunächst die Aktivitäten in > einem Verein gebündelt werden. > > Wie wäre es mit: > > Verband der Elektronikkleinentwickler in Deutschland e.V. ? Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de) Laut Protokoll hatten wir Ende September 1759 Mitglieder. Zur Hauptversammlung waren gerade mal 18 (!) Leute erschienen (leider ist Hamburg für mich nicht wirklich "um die Ecke"). Der Leidensdruck ist offensichtlich nicht groß genug. Positiv für die ganz kleinen: ab nächstes Jahr wird der Mitgliedsbeitrag von 40 auf 30 Jahr gesenkt. Chris D. P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die IHK-Zwangsmitgliedschaft haben. Ansonsten - das muss ich einfach so sagen - bringen meine Unternehmerkollegen alleine aus eigenem Antrieb nämlich herzlich wenig auf die Beine.
>Leute, so einen Verein gibt es doch längst: den VERE (www.vereev.de)
Sollte man wohl man groß auf die Wiki Seite schreiben.
Wobei mir beim kurzem rüberschauen über die Webseite nicht ganz klar
geworden ist was die in Sachen EAR nun erreichen wollen. Oder geht's da
auch nur um die Verwaltung des Staus quo?
>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in >Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die >IHK-Zwangsmitgliedschaft haben. Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls ein Dorn im Auge sind. Nichts hat Sie gemacht außer dumm rumgucken und sich von Ihren Präses und Co. (gerade hier in Hamburg die reine Inzucht aus Großbetriebsleuten und Pfeffersäcken) Sonntagsreden anzuhören. Die Chance einen Verein zu gründen um wieder ein paar Posten und Pöstchen zu schaffen hat Sie natürlich sofort genutzt. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schafe selber. Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen sind werden sich wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen.
www.vereev.de Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung nichts. Der bietet ne Abwicklung an. Soll heißen er macht damit Geld. Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die meisten über....
Gast XIV schrieb: >>P.S.: Angesichts dieser Zahlen (und auch den Erfahrungen in >>Unternehmerverbänden) bin ich froh, dass wir die >>IHK-Zwangsmitgliedschaft haben. > > Deine IHK hat nen Sch.....reck getan um ihre Mitglieder zu schützen. Sie > ist ausschließlich für die da denen die ganzen Kleinbetriebe bestenfalls > ein Dorn im Auge sind. Das stimmt so nicht. Ich habe gerade in der Anfangszeit die IHK sehr schätzen gelernt. Wenn es Probleme gab, wurde mir dort immer geholfen oder zumindest kannten die einen, der helfen konnte. Hier in Koblenz gibt es ein umfangreiches Programm gerade für Kleine und Starter. Ist nicht meine Schuld, wenn die Leute das nicht nutzen. > Nie war der Spruch realer als auf den Wählerlisten zur Kammerwahl dieses > maroden Zunfgeklüngels. Die 18 Typen die erschienen sind werden sich > wohl Hoffnung auf irgendwelche Posten machen. Ähm, ich glaub, da verwechselst Du was. Der VERE hat nix mit der IHK zu tun. Chris D.
..... schrieb: > www.vereev.de > > Na ja, wenn ich nicht falsch informiert bin, macht der in der Richtung > nichts. Da bist Du falsch informiert ;-) Ursprünglich sollte dieser Verein auch Lobbyarbeit hin zu einer Vereinfachung betreiben (und etwas Erfolg hat er ja auch) - aber wenn sich keiner einbringt, dann passiert in einem Verein auch nicht viel. Ich sage ja: der Leidensdruck ist nicht groß genug. Sonst kann ich mir nicht erklären, warum von 1800 Mitgliedern nur ganze 18 erscheinen. > Der bietet ne Abwicklung an. Das war außerdem Ziel und für viele Kleine ist das die Rettung gewesen. > Die Geschichte soll aber vereinfacht werden (wie die > Verpackungsverordnung). Nur dann ist der Verein eigentlich für die > meisten über.... Ich denke, nichts wäre uns allen lieber, als dass wir den Verein wieder auflösen können :-) Chris D.
Na ja, dann bin ich wohl falsch informiert. Ich weiß nicht, was der Verein erreicht hat. Kannst Du das mal bitte schreiben? Ich möchte den Verrein nicht schlecht reden. Der hat für ein schlechtes Gesetz ein gutes Angebot erstellt. Insbesondere für Kleine. Da hast Du Recht. ABER Verein hin oder her, er wird mit dem jetztigen Gesetz sein Geld machen. Warum soll er da noch was groß ändern? Noch was: Das ganze Gesetz ist so von der Lobby geregelt, unglaublich. Allein wie die Wahl abgelaufen ist! Dann würde ich gerne mal Wissen, welche Mengen bestimmte Hersteller dort angeben. Klar, das wollen viele => darum funktioniert das System so nicht richtig. Siehe den berühmten Kältehersteller mit seinen x-Containern!
Zum Thema IHK: hier gibt es ja durchaus eine geteilte Meinung über die IHK. Gestern habe ich eine Einladung von der IHK erhalten. es geht um die Möglichkeit, ITK-Dienstleistungen ins Ausland zu verlagern, indem sich Unternehmen aus Mazedonien und Serbien bei so einer Veranstaltung der IHK anpreisen dürfen. "Schön", dachte ich, als ich das gelesen habe, "dass die IHK mir dabei behilflich ist, meine Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern". Und Serbien, ja da will ich unbedingt hin. Was solls, der kleine Krieg dort vor nicht allzu langer Zeit ist doch längst vergessen. Unglaublich, was die sich erlauben. Aber man sieht ja schon, wohin die (Lobby-)Reise geht (warum wird eigentlich immer nur beschönigend von Lobby gesprochen und das Kind nicht beim Namen genannt?) Na ja, jedenfalls erinnerte mich das an die Frikadellengeschichte vor einigen Wochen und ich dachte mir: "Das Vertrauensverhältnis zur IHK ist dauerhaft gestört und ich sehe keine Möglichkeit zur weiteren Zusammenarbeit". Jedenfalls sollen die bei mir mal die nächsten "Beiträge" kassieren. Dann werde ich denen ihr Schreiben von gestern vorlegen. Könnte sein, dass dies das erste Mal in meinem Leben sein wird, dass ich einen Anwalt beauftragen muss. Jedenfalls werde ich nicht in einem Verein Zwangsmitglied bleiben, der den Unternehmen hilft, meine Geschäftsgrundlage ins Ausland zu verlagern. Wäre ja noch schöner...
Problem an dem Sauhaufen IHK ist, dass die nicht über Mahnbescheid und Gericht an Dein Geld kommen sonst fast genauso einfach die das FA. Wäre die IHK nur ein örtlicher Schmarotzer, hatte die Hütte von denen schon längst mal gebrannt.
Bin auch sehr verärgert über die IHK. Bei WEEE und Elektrogeräteverordnung kam von dennen kein Widerspruch. Rein gar nichts. Das ist überhaupt nicht in Ordnung. Und dazu noch die Zwangsmitgliedschaft.....
Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige Ordnungswidrigkeit angehängt. Die Absurdität besteht darin, dass eine private Stifung der Elektrogroßindutrie durch das Umweltbundesamt in den Status einer Behörde erhoben wurde. Herr Hartmund Theuser, Chef der EAR, ist jetzt der erste deutsche Warenkontrollminister. Faktisch kontrolliert die EAR mit ihren 20 Mitarbeitern nun den gesamten Warenfluss an elektronischen Geräten in Deutschland. Wann endlich brennt die Bude.
Aufhören bevor es WEEE tut!!!!! Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere nichtregistrierte Händler anzuschwärzten. Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen und nicht bei der stiftung ear registriert sind, können Sie bei der stiftung ear melden. Bitte geben Sie dabei den Namen des Herstellers, Vertretungsberechtigten (sofern bekannt) und die Geräte mit Markenbezeichnung (Abbildung der Geräte auf Screenshot mit Datum und Uhrzeit, Verkaufskatalog oder ähnliches). Die stiftung ear wird den Sachverhalt prüfen und bei begründeten Verdacht an das Umweltbundesamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 und 4 und Abs. 2 ElektroG) abgeben. Die EAR fordert mich also explizit auf, andere Händler zu denunzieren. Das ist doch ein Riesenskandal. Und das Umweltbundeamt mit Sitz in DESSAU!!! verfolgt diese "Täter" dann mit hohen Geldstrafen. Das hamma doch früha schon so gemacht. Laut Take eway sind beim Umweltbundeamt 50.000 !!! Strafverfolgungen anhängig. Da können wir uns auf einiges gefasst machen. Das Umweltbundeamt verfolgt jedes Vergehen gegen das WEEE mit mindestens 8000 Euro. Da kommt doch einiges für die Staatskasse szusammen. Armes Deutschland.
Das ist kein Skandal, das ist gelebte (Umwelt)Demokratie :-) Ich stell (aus og. Gründen) nichts mehr her. Habe mich komplett auf die Entwicklungsschiene zurückgezogen. Dann wird der Kram wahrscheinlich irgendwo in China produziert und kommt doch irgendwie wieder her. Mir solls inzwischen egal sein. Habe früher Platinenhersteller, Bestücker und Distributoren mit rel. grossen Serien beglückt. Irgendwann sind wir zu Tode reguliert, hoffentlich erlebe ich das noch. So rein aus Genugtuungsgründen :-)
Bundesverwaltungsgericht Hersteller müssen auch fremde Elektrogeräte entsorgen. http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/240680/?slot=slot_home_top1_pos6 Bundesweit vierzehn vorbildliche Initiativen rund um das Elektro-Gesetz ausgezeichnet. http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/122691/?icmp=aut-artikel-artikel-50 Eigenlob stinkt....
Hallo, ich habe da auch mal eine Frage zu den Gesetzen. Wenn ich das Ganze richtig verstehe wäre z. B. das Verbauen von einer fertigen Platine (von einem Hersteller, nicht selbst entworfen) in einem Gehäuse anmeldepflichtig. Mit dabei wäre eine komplette Verdrahtung um die Platine in Betrieb zu nehmen. Angenommen man verkauft nun das Gehäuse mit der kompletten Verdrahtung aber OHNE diese Platine, dann wäre es doch kein Gerät und somit nicht anmeldepflichtig. Da das Gehäuse mit der Verdrahtung alleine nicht in Betrieb genommen werden kann. Die Platine könnte man doch dann entweder separat verkaufen, dann müsste der Endkunde die einbauen oder den Händler nennen, wo man die Platine einzeln beziehen kann. Da es sich um keine Eigenentwicklung handelt sondern als einzeln zu erwerbende Platine im Einzelhandel darf man die ja auch normal weiterverkaufen. Würde der Käufer nun die beiden Artikel separat erwerben müsste man sein Gehäuse mit Verdrahtung auch nicht anmelden, da man ja lediglich ein Gehäuse für eine existierende Platine anbietet oder? Das Gehäuse wäre in diesem Fall auch von einem Hersteller RoHS konform. Wie seht ihr das Ganze?
Wenn ich dich richtig verstehe, bietest Du Gehäuse (etwa PC Gehäuse) an, in die frei erhältliche Platine (etwa Mainboards) passen. Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es kein Gerät. Allerdings ist es eigentlich noch einfacher, denn: Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS regsitriert sein. Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es einfach selbst auf der Internetseite der EAR. Dann kannst Du das Ganze so komplett anbieten, da die Platine bereits registriert ist und Du nur das Gehäuse dazu in Verkehr bringst, was kein Elektronikschrott ist.
Muss der Hersteller der µCs, Transistoren, Widerstände usw diese nicht anmelden? Wenn ich die zu einem neuen Gerät zusammensetze besteht es dann ja auch aus angemeldeten Teilen g
Das denke ich nicht. Denn diese Bauteile werden üblicherweise B2B geliefert. Auch wenn es z.B. via Conrad oder ähnliche an Endverbraucher geht, sind es immer noch Bauteile / Bausätze, welche nicht meldepflichtig sind. Erst ein fertiges Gerät ist meldepflichtig. Eine Platine ist übrigens auch ein Gerät, wenn kein Gehäuse darum ist. Allerdings wie schon irgendwo ganz oben erwähnt ist beim weglassen eines Teiles, welches dann noch eingelötet werden muss das Gerät doch nur ein Bausatz.
Hallo Andre, Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht: http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/bauteilebeschaffung/bauteileeinkauf/articles/230330/ Gregor
Weiss jemand, ob WEEE in den Niederlanden für Kleinentwickler und Bausätze vorteilhafter umgesetzt ist?
Gregor Wetzel schrieb: > Vorsicht, nach dieser Meldung eben nicht: Naja. In dem vielen Geschwafel ist das der Kern: "Dazu gehören beispielsweise bestückte Platinen, Simulations- und Entwicklungsboards, Development Kits oder auch externe Universalnetzteile. Lassen Sie mich am Beispiel einer PC-CPU die unklare Regelung und daraus erwachsende Problematik aufzeigen: Wenn es sich um eine Bauform zum Verlöten handelt, die fest auf einer Platine verbaut wird, wird sie auch als Komponente gesehen - und damit nicht im Anwendungsbereich. Handelt es sich hingegen um eine in einen Sockel aufsteckbare Version, ist dieses Bauteil ein Elektrogerät, denn es ist zum einen „mit einfachen Mitteln durch jedermann verbaubar“ und auch „als einzelne Handelseinheit auf dem Markt für jedermann zugänglich“. Damit wäre gemäß dieser derzeitigen Regelsetzung und der Interpretation durch die EAR die sockelbare Version dieses Bauteil ein registrierungspflichtiges Elektrogerät der Kategorie 3 im Bereich B2C, die lötbare Version dagegen ist außerhalb des Anwendungsbereiches des ElektroG." Also ein Bausatz wo man selbst was löten muß, bleibt frei von Registrierungspflichten. Ich nutze das schon seit langem so - auch wenn dadurch sicher weniger Kunden erreicht werden. Ich bin aber doch erstaunt, wie viele dennoch zum Lötkolben greifen und bei mir sogar SMD Bausätze bestellen. maiuguali schrieb: > Meine kleine Firma hat es jetzt auch getroffen. Ich verkaufe diverse > Produkte, die so gar nicht in die WEEE passen, muss also LEd als > Gasentladungslampen anmelden. Aber die EAR und das verbündete > Umweltbundesamt machen gemeinsame Sache und haben mir eine ganz deftige > Ordnungswidrigkeit angehängt. Kannst Du das ein wenig ausführlicher Darstellen? Würde mich sehr interessieren. maiuguali schrieb: > Die EAR hat mich in einem der seltenen Emails aufgefordert andere > nichtregistrierte Händler anzuschwärzten. Nun ja. Ist sicher eins, jemanden zu Denunzieren. Aber wenn man schon zu hohen Gebühren und Aufwand gezwungen wird, kann man auch verstehen, wenn man dann nicht gerne sieht, wie die Konkurrenz bei ebay die Preise drückt und ungeschoren davon kommt. Zumal gegen die Fernostler eh kein deutschen Regulierungs-Kraut gewachsen ist (ich frag mich ja eh immer, wie die das schaffen, Kleinelektronik für 5,- inkl. Versand anzubieten). Beim Umweltbundesamt kann man wohl sich auch melden. Aber ob eine der beiden Stellen da auch wirklich zeitnah aktiv wird? Und was sind die praktischen Folgen? Wirklich was drüber lesen tut man ja nicht in den Zeitungen. Wenn ich dabei sehe, wie oft man von Massenabmahnungen liest... Vielleicht fehlt da eine Plattform für. Oder die angezeigten Firmen sind wirklich schuldig und haben keinen Grund/Recht zu jammern und somit erfährt niemand was davon. Vielleicht auch, weil die angezeigte Firma nun selbst andere Firmen anschwärzt?
Was kostet eigentlich so eine Vollkaskomitgliedschaft bei take-a-way?
Wie sieht das eigentlich beim Verleih von Geräten aus. Im Wiki steht, das ein lebenslanger Verleih nicht der Weg ist. Ich will nicht austricksen, sondern tatsächlich meine Geräte nach einigen Tagen wieder haben. Damit ist das doch eigentlich wie eine Hausinstallation: Ich bekomme das Gerät zurück und entsorge es später.
Andre schrieb: > Da liegst Du richtig: Solange es sich um ein Leergehäuse handelt, ist es > kein Gerät. es handelt sich um ein Controlpanel mit einem Joystick und einigen Knöpfen dazu. Zur Steuerung benötigt dieses Controlpanel eine kleine Platine, von einem anderen Hersteller aus dem EU-Ausland. Lt. Hersteller ist die Registrierung nach WEEE dafür nicht erforderlich in Deutschland. Es ist zwar eine Platine, die auch alleine einsatzbereit ist, allerdings wird dazu ein weiteres Bauteil wie Joystick etc. benötigt - daher fällt das angeblich nicht unter PC-Komponente. Alle Bauteile, Platine, Joystick und Knöpfe sind RoHS-konform. Von mir wird das Gehäuse (RoHS-konform) umgebaut mit einer Abdeckung etc. die die Bohrungen für Joystick etc. vorsieht. Nun, welche der möglichen Varianten wären jetzt denkbar um nicht mit der ElektroG in Konflikt zu geraten? 1. nur das Gehäuse mit Abdeckung und Bohrungen - also kein Elektromaterial, nicht einmal Kabel. Die Bauteile dann separat liefern ohne der Platine, die muss man über einen anderen Händler beziehen. 2. das Gehäuse mit kompletter Verdrahtung, sowie Bauteile wie Joystick und Knöpfen liefern als Bausatz. Zwar ohne Lötarbeiten, allerdings müsste man alles selbst Verdrahten. Dieser Bausatz wäre aber komplett montiert nicht einsatzbereit, da die Platine fehlt - die müsste dann wieder separat von anderem Händler bezogen werden. 3. einen kompletten Bausatz liefern mit Platine (ohne Lötarbeiten) allerdings wird sich ein Laie doch etwas bei dem Kabelverhau schwer tun, weil doch einige Sachen vernünftig ausgeführt werden müssen. Mit welcher Variante wäre ich da noch auf der sicheren Seite? > Wenn die Platine ja frei erhältlich ist, gibt es naturgemäß einen > Hersteller. Dieser muss bei der EAR registriert sein. Hersteller muss > nicht derjenige sein, der sas Teil gelötet hat. Hersteller ist im Sinne > des ElektroG der Erst in Umlaufbringer in Deutschland. Alos in Deinem > Fall dürfte das Dein Lieferrant sein. Einer in der Kette bis zu Dir MUSS > regsitriert sein. > Von diesem lässt Du dir die WEEE Nummer vorlegen, bzw. überprüfts es > einfach selbst auf der Internetseite der EAR. Also lt. Hersteller ist für diese Platine keine WEEE-Nummer erforderlich, sondern lediglich die Bauteile müssen RoHS konform sein. Hersteller ist in EU. Aber eigentlich müsste doch ein Verkauf des Bausatzes OHNE diese Platine ohne Probleme möglich sein, denn selbst mit Joystick und Knöpfen am Gehäuse montiert ist der Bausatz nicht betriebsbereit, da ihm ja eine Platine von einem fremden Hersteller fehlt. Meine Arbeit ist ja eigentlich das moderne Gehäuse und Layout und nicht die Bauteile, die verbaut werden. d. h. ich stelle doch lediglich ein Gehäuse her für diverse Bauteile, die bereits RoHS-konform sind.
Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur Punkt 1. Solange Du kein Gerät nach ElektroG anmelden willst, ist es völlig egal, ob die Bauteile (eines Bausatzes) RoHS erfüllen oder nicht. Da kannst Du auch Bleilöten usw. ist alles uninteressant - erst wenn's eine ElektroG registriertes Gerät wird, muß es RoHS gerecht sein.
Florian schrieb: > Eine Platine fällt nicht unter ElektroG oder meinst Du mit Platine eine > bestückte Platine? Die würde darunter fallen, es sei denn es muß noch > was angelötet werden. Sind nur Steckverbindungen notwendig (egal wie > kompliziert) greift ElektroG. Wenn ich Dich richtig verstehe, bleibt nur > Punkt 1. Ja, es würde sich um eine bestückte Platine handeln. Hmmm... d. h. ich müsste mein Leergehäuse mit Frontpanel und Bohrungen etc. verkaufen, allerdings komplett ohne Kabel und Verdrahtung? Darf ich da wirklich keine konfektionierte Kabel und Verdrahtung bereits beilegen oder nur auf die Bauteile wie Joystick und Knöpfe zusätzlich verzichten? Es wäre ja dann kein Netzteil oder so dabei sondern nur Kabel und auch keine Bauteile. Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?
Mir ist da noch was eingefallen. Angenommen ich würde das Gehäuse, Frontpanel UND Joystick sowie Knöpfe komplett montiert OHNE Verkabelung und OHNE bestückte Platine als Dummy verkaufen, also gezielt als Attrappe bezeichnen. Wenn der Käufer möchte, kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen und das notwenige Kabel sowie Verdrahtung machen. Eine Anleitung dafür würde ich natürlich NICHT beilegen, sonst wäre es ja auch kein Dummy Gehäuse mehr. Es gibt doch auch Dummy Cameras, teilweise mit Batterie betrieben, die auch keine WEEE-Ident Nr. haben, da keine Funktion. Das wäre doch eine Möglichkeit, oder?
>Wenn der Käufer möchte, >kann er selbst ja bei nem anderen Händler ne Platine dafür kaufen Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du verkaufst sie als Einzelteilesortiment.
Travel Rec. schrieb: > Und die Platine muß dann wieder registriert sein, es sei denn Du > verkaufst sie als Einzelteilesortiment. Wenn ich die Platine nicht verkaufe sondern ein anderer Händler kann es mir doch egal sein was derjenige da dann reinbaut. Das Gehäuse ist ja auch nicht auf diese bestimmte Platine ausgelegt, es gibt verschiedene Modelle von bestückten Platinen, die man verbauen könnte. Theoretisch könnte man mit dem Joystick, Knöpfe und Gehäuse ja alles Mögliche draus machen, es dient ja nicht einem bestimmten Zweck.
Martin schrieb:
> Ein Gehäuse mit Kabel und Verdrahtung kann doch kein Gerät sein, oder?
Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und
nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen
(Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils
eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen).
Florian schrieb: > Richtig. Das kannst Du anbieten, da es so keine Funktion erfüllt und > nicht in Betrieb genommen werden kann ohne Fachkenntnisse zu besitzen > (Platine anlöten), es sei denn man kann durch anstecken eines Bauteils > eine Funktion herstellen (z. B. Batterie oder eine Sicherung einlegen). Das Problem ist das: Wenn ich die Verdrahtung komplett mache muss man eigentlich nur von dem Händler die bestückte Platine kaufen, anstecken und irgendwie im Gehäuse befestigen, dann wäre es betriebsbereit. OHNE diese Platine ist das Gerät aber funktionslos und nicht einsatzbereit. Das würde wahrscheinlich ein Problem geben, weil eine fertige Platine zu kaufen, anzustecken und im Gehäuse befestigen nicht unbedingt Fachkenntnisse erfordert. Wahrscheinlich müsste ich dann zumindest die komplette Verdrahtung für die Platine weglassen und lediglich den Joystick und die Taster einbauen - also ohne Verdrahtung, oder nur die Masse verdrahten. Was meinst Du?
Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR registrierungspflichtiges Gerät.
Travel Rec. schrieb: > Auf jeden Fall wäre die besagte Platine dann ein funktionsfähiges Gerät > und muß registriert sein, von wem nun auch immer. Ein Gehäuse mit rein > passiven Kabelkomponenten ist kein im Sinne der EAR > registrierungspflichtiges Gerät. Ahja, das würde also heißen, ich könnte Joystick/Taster UND die komplette Verkabelung bereits vornehmen und auch nen Platinenstecker dranmachen, damit jeder der will das Board kaufen könnte, einbauen und anschließen. Mich würde der Anschluss ja nicht mehr betreffen, da derjenige, der die Platine/Board dann anschließt schließlich der Inbetriebnehmer sprich Hersteller wäre. Wenn dieser das für sich selbst privat vornimmt müsste er das Gerät dann ja auch nicht registrieren, sondern nur wenn er es weiterverkaufen möchte. Der Hersteller des Boards, das man verbauen könnte hat mir aber mitgeteilt, dass die Platine in D nicht registrierungspflichtig wäre.
Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne des ElektroG. Eine Ausnahme besteht per Definition für PC-Steckkarten, da diese einzeln im Handel sind und vom Endanwender in PC's eingesetzt werden. Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb ohne WEEE-Registrierung verkaufen können. Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne WEEE-Registrierung zu verkaufen sein. Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein. Wer dann ein solches gefertigtes Gerät in den Markt bringt (verkaufen, verleihen, verschenken u.s.w.) wird registrierungspflichtig. Oder sehe ich das falsch? Gruß Joachim
JoachimB schrieb: > Eine beliebige bestückte (nicht PC-) Leiterplatte sollte man deshalb > ohne WEEE-Registrierung verkaufen können. > > Das Gehäuse mit elektrischer Ausstattung ist m. E. auch kein > Elektrogerät, weil es keine elektrische Funktion erfüllt. Hier scheinen > Designgründe im Vordergrund zu stehen. Das Teil sollte deshalb auch ohne > WEEE-Registrierung zu verkaufen sein. > > Hersteller des Elektro- und Elektronikgerätes im Sinne des ElektroG ist > dann der, der die Leiterplatte mit dem Gehäuse zusammenbringt. Das darf > jedoch kein triviales zusammenstecken sein. Es sollte schon ein > Fertigungsvorgang (Lohnveredelung etc.) erforderlich sein. Hallo JoachimB, danke, das hilft mir weiter. Ja, es steht eigentlich das Design im Vordergrund. Die Einzelkomponenten (Industriejoystick, Taster, Verdrahtung und Platine etc.) könnte theoretisch ja jeder einzeln kaufen. Es wäre so geplant, dass die Platine aus dem Gehäuse bleibt und diese müsste der Käufer separat von wo anders beziehen. Es gibt auch verschiedene Leiterplatten, die man verbauen könnte (werden alle im Einzelhandel in D angeboten), ist also nicht auf eine spezielle begrenzt. Wenn ich jetzt keinen speziellen Anschluss für eine dieser Platinen vornehme, sondern nur die Verdrahtung (Masse etc.) von Joystick und Tastern machen würde, und an die Litzen keinen Platinenstecker für die fertige Leiterplatte, müsste sich der Käufer selbst um einen evtl. Anschluss/Stecker komplett alleine kümmern. Anleitung gäbe es hierzu von mir nicht, somit wären Fachkenntnisse erforderlich, sprich "wie bau ich aus einem Joystick mit Tastern in einem Gehäuse" einen funktionstüchtigen Controller. In diesem Fall müsste man also eine passende fertige Platine kaufen und diese irgendwie noch anschließen. Oder sollte ich dann lieber die komplette Verdrahtung weglassen, damit ich auf der 100% sicheren Seite wäre. Dann würde das schon etwas mehr Kenntnisse erfordern ohne Anleitung. Dann bräuchte man zuerst eine passende Platine, müsste diese befestigen und eine komplette Verdrahtung von Joystick und Tastern herstellen. Klar würde das die Käuferzahl beschränken, aber ich würde mir dann die Registrierung und den Papierkram sparen. Desweiteren kommt es mir ja, wie Du schon sagst auf das Design und die hochwertigen Taster und Edelstahl Zubehör an und nicht auf die Technik, die drin steckt - die ist ja auch nicht von mir.
Hallo, ich habe auch eine Frage in dem Zusammenhang. Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist, auch anmeldepflichtig? Also zB ein Datenlogger, der noch aufwendig mit der Fahrzeugelektrik verbunden werden muss (Kabelbaum vom Logger muss mit dem Kabelbaum vom Fahrzeug verbunden - gelötet werden). Dieser Logger würde natürlich auch ausserhalb vom Fahrzeug funktionieren, wenn man da Strom drauf gibt, aber es gäbe kein Grund es zu tun, weil es ja nichts bei rum kommen würde. Trotzdem anmeldepflichtig? Danke!
Hallo, mal noch zwei Fragen: 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert? 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus? Gruß Tom
Thomas Burkhart schrieb: > 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert? IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung. Du musst dich also mit dem Gesetz des jeweiligen Landes vertraut machen. > 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus? du meinst verschiedene Versionen auf den Kunden zugeschnitten? Sofern dein Produkt als Gerät einzustufen ist brauchst du da normal immer eine neue Registrierung. Am besten erkundige Dich da mal direkt. Da wäre evtl. eine Produktprüfung durch eine Anwaltskanzlei ratsam, da gibts teilweise ne Pauschale von ca. 250,- EUR zur Prüfung aber dann hast Du auch was 100%iges.
JoachimB schrieb: > Meines Wissens sind bestückte Leiterplatte kein Elektrogerät im Sinne > des ElektroG. Mit der Aussage wäre ich aber vorsichtig. Wenn die fehlenden Verbindungen zur Außenwelt nur gesteckt werden, wird's trotzdem registrierungspflichtig sein. Ebenso, wenn nur die Batterie fehlt. Man sollte davon ausgehen, daß es nur sehr wenige Lücken in der Anwendung des Gesetztes gibt. Martin schrieb: >> 1. Was ist wenn man nur ins Ausland liefert? > > IMHO hat jedes EU-Land seine eigene WEEE-Auslegung. Richtig. Thomas Burkhart schrieb: > 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus? Auch B2B Verkäufe müssen registriert, wenn auch nicht gemeldet werden. krach schrieb: > Ist ein Gerät, was für einen Einsatz in einem Fahrzeug konzipiert ist, > auch anmeldepflichtig? Ja. Zumal hier noch weitere Gesetzte greifen (Zulassung für den Straßenverkehr usw.)
> Trotzdem anmeldepflichtig?
Bei wem willst du das anmelden ?
Beim Autohersteller?
Nein, es muss eine e1 Zulassung bestehen,
bei einem vom KBA bestellten Prüflabor,
sonst gibt es Schwierigkeiten bei einem Unfall
"ihre Elektronik war Schuld, hat den Bus blockiert,
und Vollgas bei vollem Lenkeinschlag eingestellt".
Bei EAR musst du es nur anmelden, wenn du es
verkaufen willst.
Hallo Florian, Grundsätzlich gilt, das bestückte Leiterplatten keine Elektrogeräte sind. Die Ausnahme ist im Regelwerk festgelegt. Sinngemäß: Wenn die bestückte Leiterplatte vom Endanwender einzeln gekauft werden kann und einfach in ein Gerät eingbaut werden kann, gilt die Leiterplatte als Elektrogerät. Damit werden alle PC-Karten, Mainboards, etc. zu Elektrogeräten. Das hatte ich aber oben bereits angedeutet. @ krach, Florian, Mawin Die Entsorgung von Kraftfahrzeugen ist besonders geregelt. Kraftfahrzeuge gelten deshalb nicht als Elektrogeräte. Das gilt auch für Fahrzeugteile, wie z.B. Autoradios. Ein Autoradio ist deshalb kein Elektrogerät. Wofür das Gerät konzipiert ist, ist nebensächlich. Die Frage lautet: Wird das Gerät Bestandteil des Fahrzeuges? Damit ist der Zusammenhang zum WEEE geklärt. Das erforderliche Typgenehmigungsverfahren zur Erlangung der e1-Nummer ist eine andere Sache mit anderen Randbedingungen. @ Martin Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein Elektrogerät her. Hinsichtlich der Anwaltsberatung bin ich anderer Meinung. Es empfiehlt sich im Zweifel, Zuordnungsfragen von einem vereidigten Sachverständigen begutachten zu lassen. Falls es zum Streit kommt, entscheidet ein Richter, der sich letzlich auf ein solches Gutachten stützt. Mit Gutachten hat man dann eine sehr gute Ausgangsposition. Viele Dinge sind beim ElektroG alles andere als logisch. Mit der Regelsetzung, die bei der Stiftung ear einsehbar ist, kann man das aber recht gut einordnen. Gruß Joachim
Hallo Joachim, ist es für die WEEE also hauptsächlich entscheidend, ob das Gerät zu einem Bestandteil vom Fahrzeug wird? e1 usw ausgeblendet: Das Gerät muss von Hand mit der Fahrzeugmasse und Stromversorgung verbunden werden. Wird es dadurch zu einem Teil des Fahrzeuges und ist nicht mehr anmeldungspflichtig? Theoretisch könnte man ja das Teil ausserhalb vom Fahrzeug zumindest einschalten, allerdings völlig sinnfrei, da keine sinnvolle Funktion. Grüße
Wer entscheidet eigentlich ob mein Kunde B2B ist? Muss der Kunde sich bei mir mit Gewerbeschein erst mal ausweisen? oder reicht seine Versicherung dass er Unternehmen/Freiberufler ist? Noch mal zu meiner obigen Frage bezüglich Auftragsarbeit. Wie sieht es aus wenn ein Gerät nur einmal für einen einzelnen Kunden gebaut wird? Gruß Tom
Tom: Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte, die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht angemeldet werden müssen
Hallo krach, ich sehe das genauso. Mit dem Gerät sollte es sich so verhalten wie im Beispiel Autoradio: Ein Endanwender kann das Gerät (Autoradio) nur im Auto betreiben und das Gerät ist dafür vorgesehen. Das Gerät läßt sich vom Endanwender nicht z. B. als Heimstereoanlage betreiben, weil im Handel keine Netzteile erhältlich sind, die ansteckbar sind und weil es im Handel keine Lautschprecher gibt, die ansteckbar sind. Das ein Fachkundiger aus dem Gerät (Autoradio) ein dual-use Gerät machen kann ist unerheblich. Wenn der Endanwender die Möglichkeit der Zweitnutzung hätte, läge dagegen ein Gerät im Sinne des ElektroG vor. @ Thomas Burkhart Ob der Kunde B2B ist, ist m. E. unerheblich. DIe Frage ist, ob das Produkt B2B ist. Dazu folgendes Beispiel: Eine Kaffeemaschine ist ein B2C-Produkt, weil dieses Küchengerät für private Endverwender hergestellt wird und von diesen verwendet wird. Wenn die Maschine gewerblich genutzt wird, bleibt sie ein B2C-Produkt. Das gilt auch bei der Verwendung im Medizinbereich oder beim Militär. D. h. die Ausnahmen für medizinische Geräte und militärtische Geräte sind nicht anwendbar. Die Frage nach der Stückzahl ist, es tut mir leid, auch nicht relevant. In der Jahresmeldung ist nur anzugegeben wieviele kg oder Tonnen Gerät vom Hersteller unter einer bestimmten Marke innerhalb einer Gerätegruppe auf den Markt gebracht wurden. Gruß Joachim
krach schrieb: > Ich meine auf der Homepage von WEEE gelesen zu haben, dass OEM Geräte, > > die ausdrücklich in Auftrag für einen Kunden gefertigt werden, nicht > > angemeldet werden müssen Das ist mir neu. Gibt es dazu einen Link. Gruß Joachim
Hallo Joachim, U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen: * wenn ein Produkt einem Hersteller zur weiteren Verarbeitung überlassen wird; * wenn das Produkt für den Export in ein Drittland hergestellt wurde; * wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines Bevollmächtigten befindet; * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt der Dritte als Hersteller da steht es. Von der ear-Homepage. Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen, dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :( Gruß Alex
In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein. Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export" verkauft?
Oder noch eine Idee: http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetze/Diverse/ATMEL_Evaluations_Board_V2_0_1_Fertigmodul.html Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder? Was ist wenn ich das Board in eine Verpackung packe und Sensoren von Hersteller XYZ dran anschliesse. Ist es dann ein Gerät, was nicht mehr angemeldet werden muss?
Hallo Alex, krach schrieb: > U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen: > ..... > > * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert, > > ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur > > Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt > > der Dritte als Hersteller Das Zitat sagt, das Lohnfertiger nicht als Hersteller gelten. Beispiel: Ein Lohnfertiger stellt für ein Versandhaus Q Kühlschränke her und bringt auf dem Kühlschrank auch eine Marke von Q an. Die Kühlschränke werden an Q geliefert und Q verkauft diese an Endkunden. Q ist damit der registrierungspflichtige Hersteller. Die ursprüngliche Frage von TOM lautete jedoch: 2. Wie sieht es mit Kundenspezifischen Entwickunglen aus? Tom wollte nicht als Lohnfertiger arbeiten, deshalb gehe ich davon aus, dass Tom mit der Fertigung seiner Produkte zum Hersteller wird. Gruß Joachim
Hallo Alex, krach schrieb: > Das mit dem Autoradio ist sehr schwammig. Ich habe gehört / gelesen, > > dass sogar Autoradios anmeldepflichtig sind :( Ich würde das wie folgt umformulieren: Das mit dem Autoradio ist ein prima Beispiel, weil es eindeutig geklärt ist. "Fahrzeuge und eigens dafür vorgesehenes Zubehör (z. B. Autoradio) fallen nicht in den Anwendungsbereich von WEEE und RoHS, sondern werden durch die Altfahrzeugrichtlinie geregelt." Hier der Link dazu: http://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Technik_Umwelt/Elektro_Elektronikaltgeraete/Stoffverbote_RoHS-ElektroG_200511.pdf oder einfach nach Autoradio und WEEE googeln. Gruß Joachim
krach schrieb: > In dem Zusammenhang fällt mir was interessantes ein. > > Was ist denn wenn man seine Geräte ausdrücklich "nur für Export" > > verkauft? Alex, mit dem verkaufen bringst Du die Geräte in Verkehr. Verkaufst Du in die EU, dann gelten WEEE, ROHS u.s.w. Verkaufst Du außerhalb der EU, dann mußt Du dich an das Landesrecht des Käufers halten. Gruß Joachim
krach schrieb: > Oder noch eine Idee: > > > > http://www.pollin.de/shop/dt/NTI5OTgxOTk-/Bausaetz... > > > > Haben diese Boards schon eine WEEE Anmeldung? Müssen die ja, oder? > Wieso sollten die Boards eine WEEE Anmeldung haben? Bisher müssen sich nur Hersteller registrieren. Pollin muß eine WEEE-Registrierung haben. 1. Im Impressum von Pollin findest Du die Registrierungsnummer. 2. In der ear-Datenbank kannst Du die Nummer prüfen. Die zweite Frage würde ich ganz konkret mit einem "wohl eher nicht" beantworten. Gruß Joachim
Falls es hier irgendwie von Interesse ist: Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht. Hier die Antwort: Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in allgemeiner Form Folgendes mit: Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden Bausätze. Wer lediglich Bausätze von Herstellern weitervertreibt, die für die betreffende Marke und Geräteart registriert sind, ist Vertreiber gem. § 3 Abs. 12 Satz 1 ElektroG und hat als solcher keine Verpflichtungen aus dem ElektroG. Das jederzeit aktuelle Verzeichnis der registrierten Hersteller finden Sie unter http://www.stiftung-ear.de/hersteller/verzeichnis_registrierter_hersteller. Ebenfalls nicht den Bestimmungen des ElektroG unterliegt, wer im Auftrag eines Endnutzers von diesem beigestellte Bausätze montiert. Es steht Ihnen frei, die verbindliche (kostenpflichtige) „Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht“ (Siehe Gebührentatbestand 1.07 ElektroGKostV unter http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/elektro_und_elektronikgeraetegesetz/application/pdf/elektrogkostv_lesefassung.pdf) durch die stiftung ear zu beantragen. Die stiftung ear wird dann pflichtgemäß Ihre Angaben im Detail prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Dr. Rudolf Winghofer So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle.
JoachimB schrieb: > @ Martin > Wenn Du keine Elektrogeräte verkaufst (Kiste mit Drähten und > Leiterplatte die nicht einfach durch Stecken montiert wird), dann > verkaufst Du nur an Hersteller. Diese stellen aus den Teilen ein > Elektrogerät her. na sehr schön. Ich habe gesehen, dass man diese Platine (die man in das Gehäuse bauen könnte) im Einzelhandel mit kompletter Verdrahtung kaufen kann. Würde nun jemand mein Gehäuse kaufen mit Joystick/Taster etc. UND sich von einem anderen Händler diese Verdrahtung+Platine kaufen, könnte er diese in das Gehäuse einbauen. Allerdings müsste derjenige 5 Verbindungen bei der gekauften Verdrahtung ändern bzw. herstellen, da diese nicht mit meinen Tastern übereinstimmen, diese könnte er durch Flachsteckhülsen oder Löten realisieren. -> derjenige, der aus meinem Gehäuse ein Gerät macht (also die Platine mit einer passenden Verdrahtung anbringt und somit das Gerät in Betrieb nehmen kann) ist der Hersteller -> da theoretisch auch andere Platinen in das Gehäuse eingebaut werden können ist das Gehäuse nicht spezifisch für eine bestimmte Komponente ausgelegt und kann somit nicht als Gerät definiert werden. Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage: Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist? Die zweite Frage: Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel?
Und wenn man sich jetzt noch klar macht, dass der ganze Mist durch eine einfach Zuordnung der Geräte in die jeweilige Klasse (wie jetzt auch) und direkte Abführung der entsprechenden Entsorgungskosten pro Gerät nicht sein müsste, könnte man direkt anfangen zu weinen ... Aber das wäre ja zu einfach. Chris D.
Wir sind leider in Deutschland da muss alles den Wünschen der Lobbyisten entrepchend kompliziert gemacht werden.... Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um EAR kümmern oder? Gruß Tom
Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für EAR zuständig? Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht allzuhoch sein. Gruß Tom
Hallo Tim, wohin hast du Deine Anfrage geschickt? Ich würde gerne nachfragen, wie das mit Geräten aus dem KFZ ist. Wenn ich nach Autoradio + ElektroG google, stosse ich tatsächlich nur auf pdfs in denen erklärt wird, dass Geräte für Fahrzeuge nicht ins ElektroG fallen und somit nicht anmeldepflichtig sind. Ich habe dagegen (evtl sogar hier im Thread) etwas gegenteiliges gelesen. Grüße Alex
Thomas Burkhart schrieb: > Ah, noch was, wie sieht das eigentlich aus wenn ich mein Gerät komplett > von einem Dienstleister fertigen und verschicken lasse? Wer ist dann für > EAR zuständig? Der Hersteller, unter dessen Marke das Gerät verkauft wird. > Die EAR-Nummer ist doch keine Pflichtangabe fürs Impressum laut > Telemediengesetz oder? Daher sollte die Gefahr einer Abmahnung ja nicht > allzuhoch sein. Richtig, die EAR-Nummer ist keine Pflichtangabe gemäß Telemediengesetz. Deshalb wird dich auch niemand wegen Verstosses gegen das Telemediengesetz abmahnen. Du wirst bestenfalls wegen Verstosses gegen §6 (2) Satz 4 ElektroG abgemahnt. Wer das ElektroG nicht gelesen hat, hat das aber auch nicht anders verdient ;) Gruß Joachim
Thomas Burkhart schrieb: > Aber noch ne andere Frage, was ist wenn aus dem Ausland ein Gerät direkt > an den Kunden verschickt wird? US Hersteller werden sich wohl kaum um > EAR kümmern oder? US Hersteller wenden sich beim Export in die EU vertrauensvoll an Ihre Handelskammer. http://www.buyusa.gov/europeanunion/ Die Informationen dort sind übrigens sehr gut. Wer bietet schon die Regeln aller EU-Länder im Vergleich? Da US-Firmen gewohnt sind, wesentlich schärfere Vorschriften einzuhalten, habe ich keine Bedenken, dass dort EAR missachtet wird. Gruß Joachim
Martin schrieb: > Nun aber wohl noch eine umstrittene Frage: > > Dürfte ich nun in meiner kleinen Anleitung zu dem Gehäuse darauf > aufmerksam machen, dass man mit bestimmten Platinen ein fertiges Gerät > erzeugen könnte oder würde das mein Gehäuse mit Joystick/Tastern wieder > als Gerät definieren, da der Einsatz mit diesen Platinen vorgesehen ist? Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst. Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre ausgesprochen dumm! > Die zweite Frage: > Dürfte ich diese Platine, sofern kein WEEE-Nr. dafür benötigt wird oder > der Hersteller diese bereits gemeldet hat mit Verdrahtung separat zu > meinem Gehäuse verkaufen also als separaten Artikel? 1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies mal bei Stiftung-ear nach) 2. Wenn die Platine mit WEEE-Nr. erworben wurde, bist Du eher Vertreiber. (näheres bei Stiftnug ear) Gruß Joachim
Thomas Burkhart schrieb:
> Und wie entsorgen die einen deutschen Container?
Du hast zwischen 21:09 und 21:11 nicht wirklich den angegebenen Link
verfolgt ;)
mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE, einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen) und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job suchen.
Hi Thomas, gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die Entsorgung so einen Container teilen kann?
Tim (Gast) wrote: Datum: 28.01.2010 20:43 > Ich habe bei der EAR nachgefragt, wie es mit den Bausätzen aussieht. > Hier die Antwort: > Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage unverbindlich und in > allgemeiner Form Folgendes mit: > Bausätze sind hinsichtlich der Bestimmungen des ElektroG ebenso zu > behandeln wie fertig montierte Geräte. Fallen letztere in den > Anwendungsbereich des ElektroG, gilt dies auch für die entsprechenden > Bausätze. > So, dann wissen wir mehr. Endlich auch mal aus der EAR-Quelle. So? Was weißt du denn jetzt MEHR? Zitat "sind hinsichtlich der Bestimmungen genau so zu behandeln" Das ist juristisches Geschwafel und heißt rein gar nichts, außer schau nach wie es die EAR in ihren Bestimmungen dargelegt hat. Es würde mich mal interessieren, ob Conrad 190033 hierfür eine Registrierung beantragt hat, bzw. wo ist dann das Mülltonnensymbol in der Anleitung? Übrigens, kann das sein, dass die kostenfreie Auskunft ein bisschen was weggelassen hat, um die Leute zu verunsichern? http://www.elektor.de/forum/foren-ubersicht/elektor-foren-der-treffpunkt-fur-elektroniker/forum-zu-weee-und-elektrog/faqs-zu-weee-und-elektrog.170624.lynkx Aus den FAQ "Fallen Bausätze unter das ElektroG? Wie wir von einer inoffiziellen Stelle erfahren haben, werden Bausätze von der EAR so gehandhabt, dass sie unter das ElektroG fallen, wenn aus Ihnen im zusammengebauten Zustand ein Gerät entsteht, das unter das ElektroG fällt. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Zusammenbau kein "Fachmann" erforderlich ist. Was in diesem Fall jedoch unter einem "Fachmann" zu verstehen ist, konnte uns leider nicht beantwortet werden." Vielleicht ist diese kleine Voraussetzung der springende Punkt der einem erst im kostenpflichtigen Teil einer Auskunft bei der EAR dann mitgeteilt wird??!
> Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen > um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job > suchen. Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich borniert und einfach nur dumm. Statt dessen müsste man viel eher dieser Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen. Aber jedes noch so beschissene Gesetz wird vom obrigkeitshörigen Dummbatz sang und klanglos gefressen, als unumstößlich hingenommen und dann diejenigen, die deswegen erst gar nicht antreten auch noch als Flaschen verhöhnt. Wie lange kann sich dieses Land das noch leisten?
krach schrieb: > Hi Thomas, > > gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man sich ggf mit anderen die > Entsorgung so einen Container teilen kann? es gibt hin und wieder kleinunternehmen die über IHK "gleichgesinnte" suchen. Fragesteller schrieb: > Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden > Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich > borniert und einfach nur dumm, blah blah blah was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen. > Statt dessen müsste man viel eher dieser > Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum > Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich.
Thomas R. (tinman) > Fragesteller schrieb: >> Ich finde so eine Haltung im Angesicht einer grassierenden >> Wirtschaftskrise und mehreren Millionen Arbeitslosen unglaublich >> borniert und einfach nur dumm, blah blah blah > was ist ? Wirtschaftskrise ? Geh einfach arbeiten und heul nicht, nicht > jeder ist klug genug um eine firma aufzubauen. Sind das deine Argumente? Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion wenn dir der nötige Sachverstand fehlt? >> Statt dessen müsste man viel eher dieser >> Drecksregierung alles um die Ohren hauen, was derartige Hürden zum >> Markteintritt setzt, die einfach nicht sein müssen > ja sicher Adolf, die welt wartet auf dich. Wer hat denn DICH hier im Forum freigelassen? Mehr als anderen dumm kommen hast du wohl auch nicht auf der Pfanne was? Wie kann man nur so primitiv sein.
lese einfach nochmal was du geschrieben hast, dann wirst du schon verstehen warum ich so und nicht anders beatwortet habe. > Wieso beteidigst du dich an einer Diskussion > wenn dir der nötige Sachverstand fehlt? Ich habe nach 10 jahren auslandsgeschäfte im juli letztes jahres mich entschieden auch für den deutschen markt sachen herzustellen die von ElektroG betroffen sind. Natürlich gibts hürden, die sind aber leichter überwindbar als man denkt, natürlich kostet es geld - aber ohne fleis kein preis. Es ist natürlich nicht mehr wie vor 20 jahren wo 5DM, billiges anzug und eine pseudo-gute idee ausreichend waren um von der bank 10 mil zu bekommen um billiges zeug zu produizieren und milionär zu werden - ups, stimmt gar nicht, es war schon immer schwer eine firma aufzubauen, aber das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern von "regierung schuld", "umweltpolitik schuld" und was auch immer noch du so denkst.
> aber > das weisst du doch gar nicht, sonst würdest du nicht wirres zeug labern > von "regirung schuld", "welt schuld". tinman, bei deiner Rechtschreibung und der Unfähigkeit richtig zu zitieren spuckst du hier mächtig große Töne. Ich verbuche das unter Geschwätz, was anderes ist das nämlich nicht und jetzt halte dich besser aus dem Thread raus, der war nämlich bis jetzt gar nicht schlecht, bis du deinen Hitler-Vergleich (samt Rest) hier zur Schau stellen musstest. Und was mein Urteil über die (aktuelle) Regierung betrifft, das steht hier völlig zu recht. Die FDP schmückt sich gerne mit der Eigenschaft für Liberalität zu stehen. Aber für wessen Liberalität denn? Für die der großen Konzerne, die per Gesetzesauftrag dieses Drecksgesetz hierzulande gegen die Interessen der kleinen Marktteilnehmer durchgedrückt haben? Wo bleibt der Liberalität desjenigen, der sich ein Zubrot durch Herstellung und Verkauf von Elektroartikeln verdienen möchte, beispielsweise um seine wirtschaftliche Situation zu verbessern? Diese Klientelpartei scheint das einen Dreck zu interessieren. Sie könnten es ändern, wenn .. ja wenn sie es nur wollten. Aber sie interessieren sich nicht dafür, diese scheinliberalen Lobbykraten in Urin-Gelb.
Fragesteller schrieb: > > ... bei deiner Rechtschreibung ... siehst du, sogar ich, ein "ausengeländer" der die deutsche sprache nicht wirklich beherrscht, habe geschaft bei IHK nachzufragen (und seltsamerweise konnten die weiterhelfen). Und was dich angeht, ein guter rat, hör auf überall den schuldigen zu suchen. Jemand der "Zubrot durch Herstellung und Verkauf von Elektroartikeln verdienen möchte" war, ist und bleibt ein unternehmer - und ein unternehmer sollte auch in der lage sein selber lösungen zu suchen, eigeninitiative ergreifen (einfach mal jemanden in der umgebung anrufen?, zeitunganzeige erstelen?).
Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist irgendwie untergegangen: Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit. Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite?
Thomas R. schrieb: > mich wundert wirklich das manche sich gedanken machen wegen WEEE, > einfach anmelden, container bestellen (oder mit anderen firmen teilen) > und fertig. Kleinserie hin oder her, man sollte genug dabei verdiennen > um die entsorgung mitbezahlen dürfen, an sonsten sollte man neues job > suchen. Hallo Thomas, auch wenn mir der Verwaltungsaufwand auf den Keks geht, stimme ich Dir im Prinzip zu. Wir reden in der Kleinsten Stufe von ca. 500€/Jahr, richtig? Wenn ein Unternehmen so viel nicht verkraften kann, dann sollte man es gleich wieder schließen, dann ist das Konzept nicht markfähig. >container bestellen (oder mit anderen firmen teilen) Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in wie fern kann man die Bestellen? Gruß Tom
Thomas Burkhart schrieb: > > Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in > wie fern kann man die Bestellen? > laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte. Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung gemacht.
krach schrieb: > Könnte mir evtl jemand noch die folgende Frage beantworten, ist > irgendwie untergegangen: > > Geräte für den festen Einbau im KFZ sind ja von der Anmeldung befreit. Nein, Sie fallen nur nicht unter das ElektroG > Was ist wenn ich meine Geräte so konzipiere, dass die ohne Anschluß im > KFZ nicht laufen (zb kein Einschaltvorgang ohne vorhandenes > Drehzahlsignal o.ä.). Bin ich dann auf der sicheren Seite? Das Thema Konzeption hatten wir schon am 28.1.10 um 12:02, 15:55 und 20:07. Stell Dir einmal vor, jemand stellt einen Datenlogger her, der in das KFZ eingebaut wird und dabei mit der Fahrzeugelektrik verbunden wird. Dabei wird der Logger mit dem Kabelbaum des Fahrzeugs verbunden, also fest installiert. Sinn und Zweck ist das Aufzeichnen von Fahrzeugdaten während des Fahrzeugbetriebs. Dieser Datenlogger wäre Teil des Fahrzeuges und damit kein Elektro- oder Elektronikgerät im Sinne des ElektroG. Die Entsorgung geschieht dann gemäß Altfahrzeugverordnung. Dieser Logger würde natürlich auch ausserhalb des Fahrzeugs funktionieren, wenn man da Strom drauf gibt, so z. B. auf dem Labortisch, aber es gäbe kein Grund das zu tun, weil ja nichts bei rum kommen würde und weil der Anwender des Gerätes den Nutzen nur erzielen kann, wenn er das Gerät im KFZ einsetzt. Dieser Einsatzfall ändert m. E. nichts an der Eingruppierung des Loggers als KFZ-Bestandteil. Wer nur solche Logger herstellt, sollte damit kein Hersteller im Sinne des ElektroG sein und wäre damit m. E. auch nicht registrierungspflichtig. (Alex: Teilweise habe ich vorhergehende Texte mit Copy und Paste kopiert) Für einen solchen Logger könnte jedoch eine Typgenehmigung (e1-Zeichen) erforderlich werden. Das ist aber hier nicht das Thema. Gruß Joachim
Hallo Joachim, super! Vielen Dank für Deine Antwort. Ok bei dem Datenlogger ist die Lage soweit klar. Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler? Dieser ist zwar ebenfalls für ein Fahrzeug konzipiert, kann aber auch ausserhalb eingesetzt werden - wahrscheinlich auch sinnvoll. Müsste man hier dann eine Vorkehrung treffen, so dass das Ding ausserhalb vom KFZ keine Funktion hat? Ich weiß, es ist etwas konstruiert, finde die Diskussion aber interessant. Viele Grüße Alex
krach schrieb: > Was ist aber mit einem Messinstrument. Zb einen Temperaturfühler? Was denn nun? Ein Messinstrument oder ein Temperaturfühler? Ein Messinstrument hat eine eigenständige Funktion und erfüllt damit die Anforderungen an ein Elektrogerät. Ein Temperaturfühler (NTC, PTC, etc.) ist m. E. ein Bauteil. Ein Thermometer hätte ebenfalls eine eigenständige Funktion. Lies dazu einmal hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/elektroger%C3%A4t-bauteil-elektrog-ear.html Gruß Joachim
Hallo Joachim, ja etwas schlecht ausgedrückt - ein Messinstrument. Ok separat ist es ein anmeldepflichtiges Gerät. Wie ist es denn, wenn es so modifiziert wird, dass es ausserhalb von einem Fahrzeug nicht verwendet werden kann? Zb ohne fehlendes Drehzahlsignal oder ähnliches? Danke für die vielen Infos! Alex
Hallo Alex, ich kenne Dein Gerät nicht. Letztlich musst Du sagen, ob es ein Teil des Fahrzeuges ist und nur als solches sinnvoll zu verwenden ist, wie eben ein Autoradio. Frag Dich folgendes: Was wird gemessen? (Etwas KFZ-spezifisches z.B. Schliesswinkel oder eine physikalische Größe wie Strom, Spannung, Temperatur) Woher kommt die Betriebsspannung des Messgerätes? (eingebaute Batterie oder KFZ-Bordnetz) Ist das Messgerät mit dem Fahrzeug fest verbunden? (Einbau in Amaturentafel oder liegt es lose in der Mittelkonsole) Anhand dieser und gfs. weiterer "Indizien" würde ich versuchen, den Sachverhalt einzuordnen. Du hast dann eine Argumentation für deine Entscheidung. Wenn Du sicher sein möchtest, läßt Du deine Argumentation von einem vereidigten Gutachter beurteilen. Mit einem solchen Gutachten hast Du in einem Streitfall eine gute Ausgangsposition. Das "Spiel" funktioniert etwa so: Der Gesetzgeber erlässt Gesetze, die immer schlechter werden. Das heisst, dass man die Gesetze nicht versteht und sie ohne anwaltliche Hilfe nicht vernünftig anwendbar sind. Wie das Gesetz zu verstehen ist ergibt sich dann im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung. Das bedeutet, dass ein Richter bestimmt, was das Gesetz bedeuten soll. Da der Richter bei Fragen zu Elekro- und Elektronikgeräten in der Regel nicht besonders kompetent ist, wird er die Sachfragen von einem Gutachter bewerten lassen. Und hier schliesst sich der Kreis, wenn Du darlegen kannst, dass deine Entscheidung bereits auf einem Fachgutachten beruht. Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten entstehen, weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind. Die zweite Möglichkeit ist die, bei ear für Geld eine Entscheidung zu verlangen. Da ear mit einer Behördenfunktion beliehen wurde, besteht das Risiko, dass es gfs. an Neutralität mangelt. Da ear für die schriftliche Entscheidung Geld bekommt und bei der Registrierung noch einmal Geld bekommt, könnten Pessimisten durchaus eine Interessenkollision sehen. Gruß Joachim
>Das ärgerliche daran ist, dass den Betroffenen unnütz Kosten >entstehen, weil die Gesetze einfach schlecht gemacht sind. Nein, die Gesetze sind nicht schlecht gemacht. Sie sind genau so, wie sie sein sollen: Eine Lizenz zum Gelddrucken fuer ein oder mehrere Mitglied(er) der Mafia. Dass kleinen Firmen und Privatleuten damit Kosten entstehen, ist nicht unnuetz, sondern dient der Umverteilung des Volksvermoegens. Die Gesetze in D werden nicht FUER die Gesellschaft sondern VON und FUER die Mafia (auch ehrenwerte Gesellschaft genannt) gemacht. Gruss hro
JoachimB schrieb: > Wähle den Text so, dass Du ElektroG-konform bleibst. > Die Überschrift: "Diese Anleitung wendet sich an den Anwender" wäre > ausgesprochen dumm! Danke JoachimB, ich habe mich jetzt zu Folgendem entschlossen: Mein Gehäuse wird jetzt mit Joystick und Taster - vormontiert auf Panel verkauft, allerdings ohne diese Platine und ohne Verdrahtung. Somit ist das kein Gerät, nicht einsatzbereit und es wären Fachkenntnisse erforderlich daraus mit irgendwelchen weiteren Komponenten ein Gerät zu fertigen. Ich bin doch somit aus dem Schneider, weil es doch nicht einmal ein Bausatz mehr ist, oder? > 1. Wenn die Platine ohne WEEE-Nr. erworben wurde könntest Du im > ungünstigsten Fall mit einem "PC-Integrator" vergleichbar werden. (Lies > mal bei Stiftung-ear nach) die Platine hat keine WEEE-Nr. und lt. Hersteller (EU-Ausland) wird diese nicht benötigt und wird auch in D von einigen Händlern ohne WEEE-Nr. weiterverkauft. Wenn diese Händler diese Platine einzeln weiterverkaufen dürfen, darf ich diese doch logischerweise auch ins Programm aufnehmen, auch wenn man damit durch Erstellen einer eigenen zusätzlichen Verdrahtung meinen Artikel zu einem Gerät ausbauen könnte. Ohne Anleitung wären dafür ja auch noch zusätzlich eindeutig Fachkenntnisse erforderlich.
Viele interessante Infos finden sich auch hier: http://ec.europa.eu/environment/waste/pdf/faq_weee.pdf Da steht auch ausdrücklich, dass das Autoradio nicht unter das WEEE fällt.
Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend. Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine muss als registriertes Produkt verkauft werden.
Guten morgen (liebe Sorgen) Nachdem ich mir das ganze hier durchgelesen habe hier mein Statement aus Unternehmersicht. Das Gesetz selbst ist eine typisch demokratische Veranstaltung (Volkes Wille bedeutet das wenn irgend möglich jemand anderes für den eigenen Wohlstand bezahlt). Insofern ist die Petition einfach lächerlich und das Kommentarlose abschmettern durch die Schmarotzer Parlament nur folgerichtig (kein Wählerpotential). Wer Unternehmerisch tätig sein will muß jenseits aller Moral (die haben die anderen auch nicht, gemeint ist hier aber nicht der tägliche Umgang) die Risiken kapitalisieren die sein handeln und wirken mit sich bringt. Im Falle des Wee hilft hier eine kleine Analyse: Die ganze Veranstaltung wurde so geplant und durchgeführt das die Verschiedenen Lobbygruppen bestmöglich zum Zuge kommen. 1. Die vom Kapital dominierten Wirtschaftsverbände wollen das ganze lästige Kroppzeugs das für ihre unkreative Gewinnmaximierung ein Riskio darstellt loswerden. 2. Die üblich Schmarotzerbande will einne höchstmöglichen Anteil an Posten und Pöstchen. 3. Die Entsorgungswirtschaft (nachdem der gigantische Betrug mit dem grünen Punkt ja so wunderbar geklappt hat) weiter möglichst hohe Eiinahme bei geringstmöglicher Leistung erzielen. 4. Die Politiker wollen sich in ihrer ach so tollen Leistung von weiteren kostenpflichtigen Reglementierungen sonnen. 5. Tja und da gibt es auch noch ein Problem. Die Magatonnen von Altgeräten für die nie eine Abgabe gezahlt wurde die aber als erstes auf dem Schrottplatz landen. Diese sind größer und schwerer, viel schwere und viel größer als moderne Geräte (die auch nicht weggeworfen werden sondern weiterverkauft oder verschenkt). Diese Entsorgung müssen die jetzigen Firmen, obwohl die Newcomer damit gar nichts zu tun haben, natürlich mitbezahlen (wäre ja noch schöner wenn die etablierte Industre, nachdem Sie die Gewinne eingestrichen und angelegt hat das übernehmen sollte). Das muss natürlich um jeden Preis verschleiert werden. Daher diese seltsame Konstruktion des deutschen Pfründestaates. Jeder soll ein mehrfaches von dem bezahlen was seine Eigenentsorgung jemals kosten würde. Dies möglichst gerichstfest, da die Entsorgung von Geräten mit denen der Kleinunternehmer nie etwas zu tun hatte einen Eingriff in seine theoretischen Eigentumsrechte (die natürlich nur für etablierte Pfeffersäcke gelten) bedeutet und ein Prozessrisiko für die Nomenklatura darstellt. Addiert man noch Punkt 1-4 hinzu so wird das ganze Konstrukt leicht verständlich. Eine typisch deutsche Korruptionsveranstaltung des vom Kopfe her faulenden Fisches. Um wieder auf den Unternehmer zurückzukommen. Anbetracht oben geschildeten Kostenrisikos und der Tatsache das ein Nichtanmelden keine Straftat darstellt sondern für den "20 kg Kleinunternehmer" (dessen Produkte in den nächsten 10-15 Jahren auch nicht in der Tonne landen die er heute bezahlen soll) eine Miniordnungswidrigkeit. Stellt man jetzt das "Containerrisiko" dem zuletzt genannten gegenüber kann ein jeder sich seine unternehmerische Entscheidung selbst ausrechnen. So wie es alle anderen vor ihm gemacht haben.
Na ja, man kann das auch anders sehen: Wenn man WEEE hätte richtig machen wollen: Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren. Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen, also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar). Damit man die Kosten der Entsorgung überhaupt ermitteln kann, ist es sinnvoll, die Entsorgung von anderem Müll zu trennen. Also gründet man eine Eletronikschrottverwertungsgesellschaft, die im Auftrag ALLER Elektronikproduzenten (und damit von ihnen kontrolliert) den Müll beseitigen soll. Die stellt ihre Container dort auf, wo gesammelt wird, und verwertet den Schrott auf welche gesetzeskonforme Art auch immer. Zu finanzieren ist die Gesellschaft durch die Elektroschrottverursacher, die Hersteller, und zwar irgendwie anteilig. Es bietet sich an, den Anteil nach Gewicht zu bestimmen. Ein Hersteller müsste also die Menge seiners Elektronikkrams angeben, und dafür pro kg zahlen (eines Tages wird man vielleicht das ändern müssen, weil Hersteller teuer zu entsorgenden aber leichten Schrott hinoptimieren) Die Frage ist bei den freiwilligen Gewichtsanageb, wie kontrolliert man das, damit der Hersteller nicht schummelt. Auf der einen Seite will man eine Markierung auf den Geräten, die kennzeichnet, wer es überhaupt produiert hat, damit man erkennt, ob er Geld abführt. Das macht die EAR. Dann muss man die Mengen zumindest bei Verdacht kontrollieren können. Hier wird's schwierig wenn man nicht dioe vollständige Offenlegung der Buchaltung erzwingen will, also lässt man die Leute zumindest Protokolle führen. Das versucht die EAR auch zu regeln. Das Problem ist die Entsorgung. An statt daß die EAR nun die Entsorger direkt beauftragt, will die mit dem Geld nichts zu tun haben, und zwingt dich, den Contrainer zu entsorgen. Für Grosskonzerne kein Problem, für Kleinunternehmer ein Hinderungsgrund. Das hätte man vereinfachen sollen, mit der Zahlung an die EAR sollte für den Hersteller das Problem erledigt sein, so wie die Verpackungsabgebe die Entsorgung des Kartons durch den Grünen Punkt abdeckt. Man wollte offenbar die Entsorgungskosten nicht der EAR überlassen (weil es dann immer teurer wird und sich Amigos die Taschen vollstopfen wie beim Grünen Punkt). Daher kommt wohl das umständliche Verfahren, bei dem die Hersteller selbst die Entsorgung beauftragen. Man hätte natürlich auch dafür sorgen können, daß in der EAR die Hersteller selbst ihre Entsandten hinschicken. Und zwar auf freiwilliger Basis, jeder der kontrollieren will was da läuft kann jemanden hinschicken, diejenigen, die weder die Manpower haben nich das Interesse und vielleicht sowieso glaubenm daß alles im Rahmen ist, bleiben dem eben fern. Also bis auf die Probleme der Container für Kleinanbieter ist das Verfahren (Anmeldung, Kennzeichen draufdrucken, Mengen mitteilen) finde ich recht sinnvoll. Wie hätte man es besser machen sollen ? Sicher, die Ausnahmen für einzelne Produkte sind deutliche Lobbyarbeit, aber ich höre Gejammer aus jeder Kammer, es hätten alle eine Ausnahme haben wollen -aus Faulheit, nicht aus Notwendigkeit- also sind Ausnahmen zunächst mal nichts anderes als der Wunsch eigentlich aller reduziert auf diejenigen, deren Argumente stimmiger waren. Auch sind die Kosten der EAR recht hoch für die geleistete Arbeit, aber auch 10 EUR würden manche als zu hoch ansehen. Für die kleine gibt's ja nun take-e-way und ähnliche.
MaWin das ist (Verzeihung der Ausdrucksweise muß gleich schlafen )BlaBla im Konjunktiv. Insofern träum weiter. Es ist so gelaufen wie es gelaufen ist. Die Verlosung ist eine Tatsache, eine Riesensauerei aber Tatsache. An ihrem handeln kannst du Sie erkennen, nicht an ihren Sonntagsreden. Mir persönlich geht es übrigens am Arsch vorbei. Ich weiß das ich in einem korrupten Drecksstaat lebe, dessen Nomenklatura nicht nur bem Wee GEZ KSK IHK kalter Progression usw. usf etc. pp. alles versucht um das letzte aus mir zu pressen und handle entsprechend.
Winfried schrieb: > Es kann sein, dass das jahrelang gut geht, es kann aber auch sein, dass > die Stiftung EAR auf dich aufmerksam wird, das ganze für geschickte > Umgehung der Vorschriften hält und gegen dich klagt. So einen Streit > dann gerichtlich durchzustehen, ist sicherlich sehr nervenaufreibend. > > Wenn man die Platine nur durch Aufstecken von ein paar Steckverbindern > ins System integrieren kann, dann sind dafür keine besonderen > Fachkenntnisse nötig und dann ist es wie bei PC-Steckkarten: Die Platine > muss als registriertes Produkt verkauft werden. Also ganz so ist es ja bei meinem Gehäuse nicht ;) Schließlich gibt es ca. 8-10 verschiedene bestückte Platinen die Sinn machen würden in das Gehäuse eingebaut zu werden - das Einsatzgebiet ist dann ähnlich. Nur kann man doch nicht verlangen, dass ich jetzt alle möglichen Platinen die sich auf dem Markt befinden registrieren lasse, die man in das Gehäuse einbauen könnte, oder? Wenn jemand aus meinem Gehäuse nen Hamsterkäfig mit Beleuchtung macht kann ich doch auch nicht dafür verantwortlich sein?!?! ;) Ich verzichte auf die komplette Verdrahtung genauso auf die Platine und verkaufe sozusagen nur das Gehäuse mit Taster, d. h. man müsste die Verdrahtung komplett selbst machen, eine passende Platine kaufen, im Gehäuse irgendwie befestigen (keine Vorrichtung) und dann noch die Verdrahtung mit der Platine verbinden. Ich denke, dass da jetzt schon ein paar Fach- und Marktkenntnisse erforderlich wären um daraus was Funktionsfähiges zu bauen.
Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner Meinung nach.
Thomas R. schrieb: > Thomas Burkhart schrieb: >> >> Wie meinst Du das? Ich denke man bekommt die Container nur zugelost, in >> wie fern kann man die Bestellen? >> > > laut IHK Hagen darf man bei bestimmten mengen/geräten freiwillig einen > container mit anderen ähnlichen firmen teilen (stichwort freiwillige > rücknahme). Wie im detail das funktioniert kann ich jetzt noch nicht > sagen, meine anwälte meinten nur das es durchaus güntiger sein sollte. > Ich bin noch in der projekt designphase, daher auch noch keine anmeldung > gemacht. Na wahrscheinlich deshalb, weil man ja auf seinem Kilokonto auch Plusbeträge bekommen kann, dass ist so wahrscheinlich kalkulierbarer und man wird nicht in der nächsten zeit gelost. Gruß Tom
krach schrieb: > Die Höhen der Strafen sind einfach zu hoch, um es zu ignorieren. Meiner > Meinung nach. Wie wird die Strafe denn festgelegt? Gruß Tom
MaWin schrieb: > Es ist verständlich, daß die Politik im Interesse der Bevölkerung > versucht, den Elektronikmüll zu reduzieren. > Dafür ist es richtig, daß diejenigen dafür zahlen, die ihn verursachen, > also die Hersteller (die die Kosten dann dem Kunden auferlegen, klar). Die Hersteller bieten doch nur die Dienstleistung ein Produkt für den Kunden herzustellen. Verursacher ist somit (für mich) der Kunde. Wenn der nicht kauft wird auch kein Hersteller produzieren. Und selbst wenn man den Hersteller als Verursacher sieht... die Kosten müssen eh auf den Kunden umgeschlagen werden. Also warum dieser Umweg? Das kostet doch nur Verwaltung und ist ungenau. Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu verstecken? Dann kommt auch Geld für die Entsorgung von Altlasten vor WEEE rein und muss nicht aktuellen Herstellern aufgedrückt werden.
Botas schrieb: > Wenn ich mein eSchrott zum Müll bringe zahle ich eh dafür. Warum also > nicht einfach dort die Gebühr erhöhen, anstatt es im Kaufpreis zu > verstecken? Du zahlst als Verbraucher keinen Cent, wenn Du E-Schrott abgibst, und genau das ist der Punkt, warum das so läuft, wie es derzeit geregelt ist. Wenn es pauschal auch nur 1 EUR je Gerät kosten würde, würde kein Durchschnittsverbraucher mehr Elektrogeräte abgeben, sondern sie würden leise weinend im Hausmüll oder am Straßenrand verschwinden. Außerdem wäre das Geheule über die unfaire Pauschale groß, weil ein Steckernetzteil dasselbe kostet wie ein Kühlschrank. Wenn es nach Gewicht ginge, würde wieder jeder Kühlschrankentsorger jammern, dass er das ganze Blech mitbezahlen muss, was ja gar keine Elektronik ist. Du darfst bei allen Überlegungen mal nicht die Mentalität des tumben Durchschnittsverbrauchers außer Acht lassen.
Hallo Leute, mal ne Idee : Ich stelle ein elektronisches Produkt für den Privatgebrauch her. Ich verkaufe es im Internet mit dem Hinweis, daß die Rückgabe an mich jederzeit kostenfrei ist und das ich bei Rückgabe dem Kunden eine Rückkaufswert von zB 5,00 erstatte. Oder wie siehts mit dem Video- Laden- Verfahren aus? Jeder meiner Kunden wird bei mir Mitglied und ich gewähre ihm beim Kauf o.g. Rechte? Wär das ein Denkansatz für Kleinstunternehmer? Freue mich auf Eure Antworten! Joini
Wenn du es hier noch nicht findest... http://www.mikrocontroller.net/wikisoftware/index.php?title=WEEE-Anmeldung§ion=12#Beliebte_Irrwege Kannst du es gleich eintragen. Ist ein Irrweg. Inverkehrbringen hat nichts damit zu tun, wem das Gerät gehört oder ob jemand bezahlt. Sobald ein Kunde eines deiner Geräte nutzen kann, ist es in den Verkehr gebracht und du bist der Inverkehrbringer.
Moin! Aha, alles klar. War son Gedanke. Muß mich damit gerade beschäftigen..... Danke erstmal für die Antwort! Hab hier über das Thema bisher viel lesen können, echt prima! Also mal so zum Verständnis für Euch, worum es geht: Ich möchte eigentlich ein kleines selbst entwickeltes elektronisches Gerät verkaufen. Mit nem PIC Controller drin. Aber die Sache muß ja korrekt angemeldet werden. Das kostet Geld. Und das will ich -legal- vermeiden, logisch. Ich muß wohl das Ding nu als Bausatz verkaufen? D.h. Platine fertig gelötet NUR der PIC ist nicht eingelötet und kann auch nur gelötet werden. Ohne PIC keine Funktion. Platine, Gehäuse und Netzteil (vom Hersteller fertig mit WEEE Nummer geliefert) werden als Einzelteile in der Tüte geliefert, dabei ist ne Anleitung und eben der PIC. Muß das als Ganzes nu WEEE mäßig angemeldet werden? Darf evtl. die Anleitung nicht dabei sein und könnte z.B. notfalls aus dem Netz gezogen werden? Oder ne andere Idee: Ich verbaue das Gerät in ein Uhrengehäuse mit manuell aufziehbarem Uhrwerk...... ist technisch machbar und wär n´echter Gag :-) Danke nochmal für Eure Wissen! Joini
Ja, Bausätze unterliegen m.W. noch nicht der Registrierung. Was allerdings eindeutig ein Bausatz ist, ist nicht so klar abgrenzbar. Wenn es schlecht läuft, klagt die Stiftung-EAR gegen dich, weil lediglich das Einlöten eines Bauteils den Anschein erweckt, die WEEE-Registrierung zu umgehen und es nicht wirklich ein Bausatz ist. Für näherliegend halte ich, dass es niemanden interessiert und das praktisch so funktioniert. Mit deinem Uhrengehäuse, das hab ich nicht verstanden. Wenn es offiziell ein Bausatz ist, sehe ich keinen Grund, warum man die Anleitung nicht dazu packen soll.
Hallo Winfried, danke für Deine Antwort! Werde mal versuchen, ob ich über KEMO an Informationen komme. Die stellen schließlich tausende von Bausätzen her.... ;-) Weiterhin: Nuja, wenn nur EIN Bauteil eingelötet wird, kann es den Anschein einer Umgehung des Gesetztes erwecken, das sehe ich ein.... Mit der Uhr meine ich folgendes: So wie ich es verstanden habe, sind elektronische Geräte, die in anderen "Gehäusen" verbaut sind (siehe oben "Teddybär mit Brummelektronik") nicht anmeldepflichtig. Sofern, bei Defekt der Elektronik, das ganze "restliche Ding" weiterhin gebraucht werden kann. D.h. geht meine Elektronik kaputt, ist immernoch die Uhr in Funktion ;-) Mit meiner Elektronik ist das nicht so einfacht: Ich habe schon einige Mitbewerber, die nur darauf warten, daß ich einen Fehler mache :-0 Kannst es Dir mal ansehen (möchte aber beteuern, daß ich hier KEINE Werbung machen will ! ): www.colloidmaster.de Die alteingesessenen Firmen die ein ähnliches Produkt verkaufen, ruhen sich auf Technik von 1997 aus. Ich habe die ganze Sache neu überdacht und entsprechend intelligent gesteuert. Das schmeckt denen nicht wirklich... ;-) Melde mich dann aber mit der Aussage von KEMO. Wenn ich eine bekomme.... Grüße aus Isselburg! Joini
Hat denn einer von Euch schon Erfahrungen gemacht, wie hoch die Strafe ausfällt wenn man nicht anmeldet? Gruß Tom
Hallo! Also ich bisher nicht. Hab aber auch keine Lust drauf, für etwas zu bezahlen, was ich als reinen Schw.....achsinn ansehe. Die Leute, die ne gute Idee haben um das Bruttosozialprodukt anzukurbeln, bremst man schon am Start aus.... ;-( Ich glaube, am Schlimmsten werden die Mitbewerber sein. Die sind über jeden froh, der ihnen nicht dazwischenfunkt. Glaubts Du nicht auch? Schade, den Chef von KEMO erreiche ich erst morgen. Grüße! Joini
Das ElektroG hat mir, seit es das gibt, so den Spaß verdorben, dass ich mit der Idee, selbstentwickelte Elektronik zu verkaufen, so-gut-wie abgeschlossen habe. Ich hab langsam keine Lust mehr auf den Unsinn ... Evtl sollte man versuchen, innovative Elektronik zu entwickeln und die dann an einen größeren Hersteller weiterzuverkaufen ...
Hi GastGast! Du sagst es. Hab einiges entwickelt und es vor dem Verkauf als Gebrauchsmuster angemeldet. Kostet nur 40 Euronen. Das gleiche hab ich jetzt für dieses und mein letztes Projet gemacht. Hab damals ein Gebrauchsmuster an Microeletronic verkauft. Die haben damals die Funksteckdosen an die Baumärkte verkauft. Hat vor Steuer 5000,00 DM gebracht, gekostet hats mich 35,00 ;-). Mein vorletztes Projekt ging in die Schweiz, hat knapp 2000 Euros gebracht, naja und das jetztige werde ich wohl auch verkaufen ohne es selber zu vermarkten..... scheint sich wirklich nicht zu lohnen. Es sei denn, wir tun uns mit ein paar Interessenten zusammen. Es gibt viele Tüfftler, die sich heute nen Euro nebenbei verdienen MÜSSEN aber durch so eine Ka....cke augebremst werden. Wir sollten mal definitiv über einen solchen Zusammenschluß nachdenken. Ich könnte mir vorstellen, daß einige dabei sind. Wenn man dann nur noch einen überschaubaren Bruchteil von diesem ganzen "Zwangsgeld" zahlen muß? Ist echt ne Überlegung wert und ich würde mich reinhängen und den Anfang machen. HABT IHR DAS GEHÖRT, IHR BEGNADETEN TÜFFTLER? Sagts weiter und schreibt mir vielleicht ne Mail. Hier im Forum würde das wohl den Rahmen sprengen, denke ich. Ich gebe hier einfach mal meine Mail an und hoffe, das ist ok so. ===>kogosiätgmailpunktcom<=== Mal sehen was draus wird.... Grüße! Joini
@Joini: Mach doch mal nen neuen Thread auf in dem wir das wie und was einer solchen Kooperation diskutieren können. Gruß Tom
Hiauch! Okidoki, werd ich machen. Wäre prima, wenns was werden würde. Vielleicht ist es einfache als wir denken. Wenn wir erstmal das Juristendeutsch auf den Tüfftlerlevel gebracht haben... :-) Hab gleich Feierabend und werd mich mal heuteabend dransetzen. Meine Lieblingsrfau wird sich freuen, wenn ich mal nicht vorm TV sitze...lol. Grüße! Joini
Nudenn, es ist vollbracht! Neuer Threat im Forum ---> MARKT mit dem Thema "Zusammenschluß für WEEE" Joini
Ok hab nen neue Thread im Forum MARKT aufgemacht mit dem Titel "Zusammenschluß für WEEE" Hoffe es hat geklappt! joini
Mach doch mal einen Link zum neuen Thread hierher, ich kann nämlich auch nichts finden.
Offtopic @joini: mach mal ne Rechtschreibkorrektur auf deiner Seite :-)
Hi Leute, jetzt hab ich mir nWolf geschrieben und nichts ist zu sehen... :-( Weiss auch nicht, wo es geblieben ist. Muß wohl nochmal anfangen, nur heute klappts nicht mehr. Ich bleib aber dran und machs nochmal. Wird der Text erst Korrekturgelesen bevor er ins Forum kommt? Ich schreib ihn morgen nochmal und setz ihn dann rein. Bis denne! Joini
Moin! Jetzt ist er eröffnet, im Forum AUSBILDUNG & BERUF Thema: 2010 EAR WEEE KOOPERATION Werde täglich mehrmals reinschauen und mich so rasch wie möglich melden! Schönen Tag! Joini
Hallöchen, wollte mich mal kurz erkundigen, wie der Stand der Dinge ist. Habe auf meinem Rechercheweg eine PDf gefunden, die ich als interessant befinde, sie scheint dem Kleinserienfertiger einen gewissen Spielraum einzuräumen, was die Erhebung von Gebühren betrifft. http://take-e-way.de/fileadmin/user_upload/EletroG-Kostenverordnung_2010-03.pdf Nun liest sich die PDF für mich so, dass ich (viele andere wohl auch) sich zwar um die Gebühren drücken können, was aber ist mit der Abholanordnung bzw. die Verpflichtung, einen entsprechenden Container entsorgen zu lassen? Ich rechne im Rahmen meiner Tätigkeit mit Umsätzen um die 4000 Euro p.A., Gewinne ca. 50 % der Umsätze. Ich kann dann schlecht einen Container entsorgen lassen und dafür 8000 Euro auf den Tisch legen. Ebenso verhällt es sich mit der Sicherheitsleistung, die können sich schnell mal zwischne 1000 und 2000 Euro bewegen, wohingegen die Entsorgungskosten meiner Geräte mit vielleicht 30-50 Euro p.A. zu Buche schlagen. Würde mich über Feedback freuen, auch gerne per Email an: krones (- a t -) geolabs.de Viele Grüße, Boris
Falls Du glaubst, dass irgend einen Politiker so eine realistische Rechnung beeindruckt, liegst Du falsch. Das ElektroG ist so pervers weltfremd wie es aussieht, auf Kleinunternehmer wird keine Rücksicht genommen.
Bedeutet das jetzt im Klartext, dass ich vielleicht um die Gebühren herumkomme, aber dennoch in die Verpflichtung genommen werden kann, für einige Tausend Euro einen Container entsorgen zu lassen?
Wenn du unter 30 Kg pro Jahr in den Umlauf bringst, sind die Gebühren ja relativ gering (kleiner Härtefall). Du brauchst aber trotzdem take-e-way, weil dich die Entsorgung der Container natürlich treffen kann. Welchen Gewinn/Umsatz du machst, ist unerheblich beim ElektroG. Du darfst es auch gerne verschenken und musst trotzdem bezahlen.
Oh man(n). Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch etwas zu sagen hat. Ich denke, mir geht es so, wie vielen Anderen. Eine gute Idee scheint keine Rolle mehr zu spielen. Ich neige dazu, meine Waren nur noch an B2B Kunden abzugeben, ob meine Erklärung zur Glaubhaftmachung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (B2B) dort Anklang findet, scheint wieder eine andere Frage zu sein. Ich bekomme echt Tränen in den Augen wenn ich daran denke, dass meine Geschäftsideen durch solche EU Direktiven bereits zum Scheitern verurteilt werden.
Hallo; ich habe eine frage : wie lange dauert Weee registrierungsverfahren? 5-6 woche ( take e way sagen 5-6 woche ) oder monate ? danke
... Ich dachte, wir befinden uns in einem Staat, in dem das BVG noch etwas zu sagen hat. ... Wieso BVG? Verstehe ich nicht. Das BVG ist doch Bestandteil dieses Staates. Wenn sich etwas ändern soll, dann müssen die Betroffenen die Dinge schon selbst in die Hand nehmen.
Ich denke, dass die Lage sich inzwischen normalisiert hat und die Anmeldung innerhalb weniger Wochen erledigt ist. Take-E-Way sowieso, das ist ja keine Behörde.
Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich, interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu werden.
Ich habe mir mal erlaubt, auch wenn ich die Erfolgschancen als eher gering einschätze, einen großen Härtefallantrag zu stellen. Unter anderem habe ich auch darauf hingewiesen, dass die GPS Fahrzeugortungsgeräte / Flottenmanagementgeräte, die ich zu importieren gedenke, bei einem Fahrzeug für Privatkunden wenig Sinn machen würde. Ähnlich wie 19 Zoll Einschubracks, die bei Privatkunden eher selten zu finden sind, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass ein Privatmensch nach BGB sowas zuhause hat. Ausserdem habe ich angesprochen, dass die Geräte schon aufgrund ihrer Namensgebung in Fahrzeuge verbaut werden. Sie wären daher Teil eines Gerätes, was nicht in den Geltungsbereich der ElektroG fallen. Ich bin mal auf den Ausgang gespannt. Hat jemand Erfahrung bei derartigen Anträgen? Viele Grüße, Boris Guido Körber schrieb: > Ob die Produkte nur an B2B Kunden abgegeben wird ist unerheblich, > interessant ist nur ob die Produkte prinzipiell im B2C Bereich > eingesetzt werden. So sind PCs z.B. grundsätzlich in B2C, nur Industrie > PC z.B. als 19" Ausführung haben eine Chance als B2B eingestuft zu > werden. > > > > > > Beitrag melden | Bearbeiten | Löschen |
Guten Abend, Frage Nummer eins: Gibt es eigentlich handfeste Fälle von Abmahnung von Seiten der EAR? Dass sich Konkurrenten (besonders Online Shop Besitzer) gegenseitig abmahnen kann ich verstehen, aber wurde jemand von euch schon von der EAR (oder eher dem Umweltbundesamt) abgemahnt, weil er in kleinen Mengen nicht registrierte Elektronik verkauft hat (nicht auf Ebay...)? Frage Nummer zwei: Gibt es inzwischen funktionierende Vereinigungen für Kleinunternehmer, in denen man sich die WEEE kosten teilt? Ich kenne nur http://www.garantiesystem-altgeraete.de/ was mit 200€ pro Jahr auch sehr teuer ist. Frage Nummer drei: Was ist mit dem "großen Härtefall"? Dann müsste man ja von den Gebühren befreit werden. Trifft der auf jemanden hier zu? Soweit so gut, Grüße, Hames P.S. Auf der einen Seite ist es ja gut, dass es ein Gesetz gibt um den Elektroschrott einzudämmen, auf der anderen Seite kann ich kaum glauben wie abstrus dieser ganze EAR Verein ist (Container Lotto...) und wie sehr Kleinunternehmer hier fertig gemacht wird. Leider weiß der Normalbürger (Mich bis vor wenigen Stunden eingeschlossen) nichts davon. Dementsprechend wird sich die Situtation für Kleinstunternehmer nicht verbessern, da einfach der Druck der Bevölkerung fehlt und dar Problem vielleicht auch zu wenig angesprochen wird.
Ich möchte den Thread mal kurz aufgreifen um eine allgemeine Frage zu stellen: Wenn ich ein Kleinunternehmen in Deutschland eröffne, meine Geräte hier baue aber NICHT in die EU verkaufe - muss ich mir dann um die ganze WEEE-Chose Gedanken machen? Geht es dabei nur um den Verkauf der Produkte oder auch um den Herstellungsstandort?
Es geht um das Inverkehrbringen, nicht um den Ort der Herstellung. Insofern dürfte das vermutlich kein Problem sein.
Ich kann nur jedem Raten meldet euch bei Take-E-way oder sonstigen Unternehmen an, die Probleme mit dem Umweltamt sind kein Spass. Mir ist derzeit eine Firma bekannt die da mächtige Probleme hat da sie schon Jahrelang in Deutschland verkauft hat und überhaupt nicht registriert war (man sieht es geht, aber wenn die Lawine abgeht gibt's mächtig Probleme) Dagegen sind die paar hunderter ein Klacks! Alternativ sucht man sich eine andere Firma und verkauft die Produkte halt über eine andere Firma und die brandet das Produkt halt dementsprechend. Das ist wie ein Lotto-6er die Chance ist gering aber wenn er kommt dann geht's ab.
hat mal jemand ein Angebot von einem Regierungsdienstleister bekommen? Ich hab mal wo angefragt, die wollten 700 Euro pro Jahr. plus der Müllmenge. Der war aber ganz scharf drauf mir den vertrag zu vekaufen und hat mich 5 mal die Woche angerufen. EAR sagte am Telefon, Eine Bürgschaft beim Amtsgericht sei die günstigste Lösung. aber ich hab erst mal bei der Bank gefragt, die sagt das macht die R&V-Versicherung, und deren mindestgebühren sind 500 Euro... kennt Jemand eine Versicherung die eine Bürgschaft für angemesse Gebühren macht? Wir haben zwar noch nichts in D verkauft, aber wir haben uns bei einem Onlineshop registriert, und der Shop droht damit uns gleich wieder rauszuwerfen. Da er aber eh noch nichts verkauft hat wäre das jetzt vieleicht auch das kleinere Übel ...
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