Servus zusammen! Ein Kumpel und ich haben von einem Bekannten aus dem Nachlass seines Vaters zwei alte Funkgeräte geschenkt bekommen. Einmal ein IC-7610 und ein IC-7300 mit passender Antenne für 14 MHz. Wir haben da uns auf einer Frequenz geeinigt bei dem wir meistens ungestört labern können. Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Funkgeräte so mit dem PC zu verbinden, damit wir auch Daten übertragen können? Wir würden gerne vorerst einen Chat über Funk machen und später ein kleines Funknetz aufbauen.
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Jens K. schrieb: > Wir haben da uns auf einer Frequenz geeinigt bei dem wir meistens > ungestört labern können. Habt ihr für diese Frequenz eine Zuteilung der BNetzA? Wenn nicht, isses 'ne Ordnungswidrigkeit, bei der auch die Geräte eingezogen werden können. Und die Kosten für's Aufspüren eurer Geräte werden euch aufgebrummt. Mario M. schrieb: > Shitstorm in 3, 2, 1... Warum Shitstorm? Ist nur die Rechtslage. Ist so, wie wenn du ohne Führerschein Auto fährst.
Jens K. schrieb: > Frage: > Gibt es eine Möglichkeit die Funkgeräte so mit dem PC zu verbinden, > damit wir auch Daten übertragen können? Klar geht das, aber die Nullen und Einsen müssen erst in Töne umgewandelt werden und dann langsam auf das extrem schmalbandige NF-Sprachspektrum aufmoduliert werden. Etwas schneller geht es, wenn man die Trägerfrequenz schnell ein- und ausschaltet, ist aber störempfindlicher.
von Jens K. schrieb: >Gibt es eine Möglichkeit die Funkgeräte so mit dem PC zu verbinden, >damit wir auch Daten übertragen können? Ja gibt es, nennt sich RTTY oder Packetradio und noch andere Betriebsarten. Aber vorher Technik lernen und Amateurfunkgesetze lernen und dann bei der Bundesnetzagentur zur Prüfung anmelden und dann bekommt ihr ein Rufzeichen und dann könnt ihr das alles machen.
Günter L. schrieb: > Ja gibt es, nennt sich RTTY oder Packetradio und noch > andere Betriebsarten. Aber vorher Technik lernen und > Amateurfunkgesetze lernen und dann bei der Bundesnetzagentur > zur Prüfung anmelden und dann bekommt ihr ein Rufzeichen > und dann könnt ihr das alles machen. Und den Lizenzschlüssel muss ich dann in das Funkgerät eingeben? Meine Frage war eigentlich wie ich das mit den Daten mache. Hat das Funkgerät intern ein Modem (falls man das so nennt)? Günter L. schrieb: > RTTY oder Packetradio Packet Radio kenne ich vom CB-Funk. Die Modems kenne ich als TNC (oder GNC?). Haben die Funkgeräte so etwas eingebaut oder benötige ich da ein zusätzliches Gerät? Momentan haben wir so LoRa-Module hier am Laufen (TTGO). Damit haben wir schon eine Chat-Brücke am Laufen und mach echt Laune. Allerdings ist das Signal bei ca 10km begrenzt. Intern ist im Code 20dBm eingestellt, was ungefähr 100mW bedeutet. Die Funkgeräte können aber 100 Watt und kommen somit weiter.
Jens K. schrieb: > Wir haben da uns auf einer Frequenz geeinigt bei dem wir meistens > ungestört labern können. Das wird teuer, bis 10000 €: https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/__9.html https://www.darc.de/der-club/distrikte/f/ortsverbaende/03/funkamateur-werden/
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Andere versuchen, mit möglich wenig Leistung in verschiedenen Betriebsarten möglichst „weit“ zu funken. Ihr geht daher und sucht euch irgendwo ne Frequenz aus, auf der „nix los“ ist? Könnt ihr doch garnicht beurteilen. Auch von mir: ihr hab da nüscht zu suchen!! Geht aufs PMR-Band (149Mhz), da könnt ihr mit den hierfür zugelassenen Geräten rumquatschen. Aber besser, anderen ihr DX-QSO kaputtmachen. Es gibt genug, die das Hobby ernsthaft betreiben. Sauerei … -1 von mir Axel DG1RTO
Jens K. schrieb: > Wir haben da uns auf einer Frequenz geeinigt bei dem wir meistens > ungestört labern können. Dafür gibts das Internet. Lasst die schönen Funkgeräte ausgeschaltet und chattet mit dem Telefon. Spart eine Menge Ärger.
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Jens K. schrieb: > Und den Lizenzschlüssel muss ich dann in das Funkgerät eingeben? Das hast du falsch verstanden. Was du mit dem Rufzeichen machen musst, findest du im §11 AFuV: https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=479747,12
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Gerade jetzt, wo es null schwer geworden ist, sich nen Rufzeichen zu gönnen. Da gibt’s tolle digitale Betriebsarten! Spann dir deine Antenne auf, häng deinen PC ans Funkgerät und lausche ohne zu senden. Wirst sehen, was das fürn Spaß macht. Hier mal ne kleine Übersicht. https://dd1go.de/amateurfunk/frequnz-digitalen-betriebsarten/ Labern könnt ihr per Sprachnachricht auf WhatsApp.
Ungeachtet dessen meine aufrichtig Anteilnahme zum Ableben des Erblassers. Bitte ausrichten. Das ging hier ein wenig unter. Ich glaube, nachzufragen, ob Du oder ein Kumpel das „Alte Gerät“ veräußern möchtest, erscheint pietätlos. Anbei die Konfigurationsanleitung des 7160 zum Anschluss an den PC. https://dxham.de/wp-content/uploads/2021/08/Installationsanleitung_IC-7610WSJT-X.pdf
Jetzt wo der IC-7760 rauskommt, ist der IC-7610 wirklich Alteisen. Freitag war gestern.
Ich hab das mit den „Alten Funkgeräten“ auch eher als Provokant empfunden. Das 7160 würd ich trotzdem nehmen, auch wenn es kein vhf - uhf kann.
Axel R. schrieb: > Das 7160 würd ich trotzdem nehmen, auch wenn es kein vhf - uhf kann. Für lokales Gequatsche ist 14MHz nun wirklich nicht geeignet. Da will man nicht, dass über Ionosphärenreflektion abhängig von der Tageszeit Leute auf allen Kontinenten zuhören können.
Ja, da klopft die BnetzA schneller an der Haustür, als du das nächste Brot-Rezept austauschen kannst. Auf 3270 kHz sieht man seit Jahren italienische Piraten, oder 6950/6970 kHz. Das scheint niemanden zu stören. Aber vielleicht ist das nur in Italien so.
Jens K. schrieb: > Wir haben da uns auf einer Frequenz geeinigt bei dem wir meistens > ungestört labern können. So dumm kann keiner sein, dass er nicht weiß, dass das so nicht geht. Du weißt es, also geht es dir um was ganz primitives, du willst provozieren. Die beiden Funkgeräte brauchst du nur für deine Geschichte, gibt es eigentlich gar nicht real. Hast keine Freundin oder Freund? Da wüsste ich ganz was anderes als Zeitvertreib. Nein? Naja ,dann bleibt dir nur die "Armseeligkeit" dessen was du gerade tust und Y*.
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Herbert Z. schrieb: > Du weißt es, also geht es dir um was ganz primitives, du willst > provozieren. Dass "Jens Kehrer" ein Troll ist, ist doch schon länger bekannt: Beitrag "Re: Haus mit PV übernommen, jetzt zwingt mit Netzbetreiber" Zuerst hat er auch laufend Jammerthreads aufgemacht, weil ihm das Beitragslimit für Unangemeldete nicht passte und er keinen Account anlegen wollte. Herbert Z. schrieb: > Hast keine Freundin oder Freund? Er hat eine Ehefrau, die Anwältin ist, zumindest in seiner Phantasie.
Hmmm schrieb: > Er hat eine Ehefrau, die Anwältin ist, zumindest in seiner Phantasie. Die ist so real wie seine beiden Funkgeräte. Der Mann ist einsam und sucht Unterhaltung. Bei uns in München gab es mal den "Ball der einsamen Herzen" mit Tischtelefon und so. Ok, ich will den aber nicht "füttern", das fehlt sonst meinen Fischen in der Isar...
Nein Der Mann will nur Trollen... Dass es hier Zeitgenossen gibt, die auf ein derart schlechtes Trollen (zu auffällig, zu sehr Holzhammer)hereinfallen ist verwunderlich. An den verhinderten Troll und TO: Gehe nächste es mal nicht mit der Holzhammermethode vor, schreibe ein wenig (aber Meinung nicht technische Tatsachen) was der große und laute, zu triggernde Teil, des Publikums hören möchte und bringe die Triggeraussagen, Meinungen und Begriffe eher so nebenher ein. Zeige gespieltes Unwissen und Ignoranz von Verhaltensweisen, das beim jeweiligen Publikum gern gesehen wird, aber eben mehr so nebenher und nicht mit dem Holzhammer. Hier in einem technischen Forum : - 14MHz TXRX also hast du eine Lizenz (erstmal dem Publikum den Bauch streicheln und gefallen) - aber z.B. "nur" eine DO Variante, oder du schreibst das du schon sehr lange nicht mehr aktiv warst, aber bei der NVA in Funkbataillon warst -NVA zieht hier immer, wenn man trollen will noch eine 2 m Grundplan aus den 80er Jahren vom Großvater herumliegen hat und diese gern "eben mal schnell" nutzen möchtest. Damit lockst du die Schreihälse, welche sich dann sehr schnell gegenseitig bekriegen (NVA Hinweis sei dank...) hervor und kannst dir ganz entspannt den "Ultimate Fight" der sich beleidigt fühlenden Alleswisser ansehen... https://www.youtube.com/watch?v=_h33OOA7ZgE Und nein - das ist natürlich alles Ironie Trolle machen Foren kaputt - aber zum erfolgreichen Trollen braucht mindestens 3 - den Troll und zwei deren "Buotton pushed" wird... Last euch nicht "pushen" ....
Res schrieb: > Ja, da klopft die BnetzA schneller an der Haustür, als du das nächste > Brot-Rezept austauschen kannst. Ich befürchte dass das heutzutage der BnetzA ziemlich egal ist, solange keine kommerziellen Funkdienste gestört werden. Es sei denn, jemand macht eine Anzeige, dann geht die Behörde dem nach. Ist so ähnlich wie bei den CB-Funkern, die mit Amateurfunkgeräten oder Brennern aus China mit 100 Watt senden. Interessiert keinen.
Alex schrieb: > Ich befürchte dass das heutzutage der BnetzA ziemlich egal ist, solange > keine kommerziellen Funkdienste gestört werden. Es sei denn, jemand > macht eine Anzeige, dann geht die Behörde dem nach. Oh doch, nicht nur bei kommerziellen Funkdiensten. Wenn ich auf Amateurfunkfrequenzen einen höre, der dort nichts zu suchen hat, ist schnell ein Anruf getätigt. Und die Kreuzpeiler der BNetzA sind recht genau!
Alex schrieb: > Ich befürchte dass das heutzutage der BnetzA ziemlich egal ist, solange > keine kommerziellen Funkdienste gestört werden. Das ist erstmal richtig. Aber die Funkamateure verstehen da noch viel weniger Spaß als die BNetzA und unterhalten eine "Bandwacht" um Fremdfunker aufzuspüren und an die Behörden zu melden. Und solchen Anzeigen geht man durchaus nach. Wer mal ein bisschen senden will, der sucht sich am besten eine freie Radiofrequenz. Solange man keinen Radiosender wegbläst und sich die Hörer beschweren oder man Gema-pflichtige Inhalte verbreitet, passiert da relativ wenig.
Beitrag #7726709 wurde vom Autor gelöscht.
Jens K. schrieb: > Schlimm dieses Forum. > > Vorschlag: > Versucht mich doch zu erwischen! Gerne doch. Geben wir doch alle mal der Bundesnetzagentur ein Hinweis dass sich jemand ohne Lizenz auf dem 20m-Amateurfunkband rumtreibt. Vielleicht noch mit (dort unzulässiger) Frequenzmodulation... Mein eigentlicher Beitrag zu dem Thema: Ohne Amateurfunklizenz (die ich auch nicht hab) illegal. Nur noch eine Frage der Zeit bis der Meßwagen der Bundesnetzagentur näher kommt oder sich irgendein OM (z.B. bei der Bandwacht des DARC) darüber beschwert. Und dann wird´s Sauteuer (5-6 stellig vor´m Komma)... Dennoch, 73 13HN3302
Alex schrieb: > Ist so ähnlich wie bei den CB-Funkern, die mit Amateurfunkgeräten oder > Brennern aus China mit 100 Watt senden. Interessiert keinen. Du glaubst gar nicht was man alles mit 100 Watt stören kann und gar nicht mitbekommt. Früher ein CB Funker der gelegentlich einen Nachbrenner aktivierte dem habe ich gesagt wo er überall zu hören ist. Selbst Stereoanlagen sind davon betroffen oder Systeme womit man sein Kind überwacht. Nicht lustig wenn die versagen. Ergo, nach meiner Ansprache hat er das Teil nicht mehr benutzt. Da waren aber auch genug da mit ernsten Absichten die Messstelle zu informieren.
Helmut -. schrieb: > Oh doch, nicht nur bei kommerziellen Funkdiensten. Wenn ich auf > Amateurfunkfrequenzen einen höre, der dort nichts zu suchen hat, ist > schnell ein Anruf getätigt. Und die Kreuzpeiler der BNetzA sind recht > genau! Feuchte Träume der Amateurfunker. Die Realität ist: Es passiert rein gar nichts.
Herbert Z. schrieb: > Alex schrieb: >> Ist so ähnlich wie bei den CB-Funkern, die mit Amateurfunkgeräten oder >> Brennern aus China mit 100 Watt senden. Interessiert keinen. > > Du glaubst gar nicht was man alles mit 100 Watt stören kann und gar > nicht mitbekommt. Früher ein CB Funker der gelegentlich einen > Nachbrenner aktivierte dem habe ich gesagt wo er überall zu hören ist. > Selbst Stereoanlagen sind davon betroffen oder Systeme womit man sein > Kind überwacht. Nicht lustig wenn die versagen. Ergo, nach meiner > Ansprache hat er das Teil nicht mehr benutzt. Da waren aber auch genug > da mit ernsten Absichten die Messstelle zu informieren. Das Schlimme bei den Brennern sind ja die Massen an Oberwellen durch das fehlende Filter. Was mich allerdings erstaunt hat, es gibt diese Teile eigentlich nur für Amateurfunk (deshalb funktionieren sie meist auf der gesamten KW), dort sind sie dann aber auch nur legal zugelassen, wenn man ein entsprechendes Oberwellenfilter nachschaltet. Von denen die sich damit auf´m 11m-BAnd tummeln wird sich wohl kaum einer darum kümmern, vielleicht auch nix davon wissen (dass es sowas wie Oberwellen überhaupt gibt), und somit dann alles Mögliche stören. Das funktioniert dann aber auch mit 10W, "dank" Oberwellen und anderen unerwünschten Nebenaussendungen...
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Cyblord -. schrieb: > Feuchte Träume der Amateurfunker. > > Die Realität ist: Es passiert rein gar nichts. Da täuscht du dich aber gewaltig. Gerade UKW DXer sind sehr empfindlich und peilen den Störer sogar selber. Beispiel. Es gibt im Internet für Esoteriker sogenannte Wasser-Verbesserer die ein Vermögen kosten und verboten sind. Ich kenne eine Gruppe, die haben mindestens 8 dieser Störmaschinen im Umkreis von 70Km gepeilt und gemeldet. Das Teil war dann futsch. Strafe natürlich noch obendrauf.
Herbert Z. schrieb: > Ich kenne eine Gruppe, die haben mindestens 8 dieser Störmaschinen im > Umkreis von 70Km gepeilt und gemeldet. Das Teil war dann futsch. Strafe > natürlich noch obendrauf. Dann mal her mit den Urteilen. Es ist wie bei allen Urban Legends. Immer kennt irgendwer jemanden dem irgendwas schon mal passiert ist. Außerdem geht es hier nicht um Geräte die zufällig und dauerhaft stören sondern um jemanden der ab und zu illegal funkt. Niemand interessiert sich für den und selbst wenn, niemand wird den ausfindig machen und ihm irgendeine Strafe aufbrummen können.
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Cyblord -. schrieb: > ihm > irgendeine Strafe aufbrummen können. Keine Strafe, nur die Kosten des Messeinsatzes! Einfach mal dieses lesen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/Stoerung/start.html
Helmut -. schrieb: > Keine Strafe, nur die Kosten des Messeinsatzes! Einfach mal dieses > lesen: > https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/Stoerung/start.html Alles rein theoretisch. Zeig mir mal ein paar reale Urteile mit den oben genannten 5-6 stelligen Strafen. Da ich natürlich keine Ahnung davon habe wie die Welt funktioniert, hilf mir doch mal schnell. Wie genau läuft das ab? Also ich habe jetzt hier angenommen ein Funkgerät und funke ab und zu illegal damit. Und nehmen wir den extrem unwahrscheinlichen Fall an, die BNetzA hat jetzt mit ihrem Funkwagen mein Haus als Quelle ausgemacht. Was jetzt? Stürmt das SEK mein Haus während ich funke? Um mich in flagranti zu schnappen? I doubt it. Gibt es irgendwann eine Hausdurchsuchung aufgrund des Protokolls des Messwagen? Unwahrscheinlich. Aber angenommen doch: Der Besitz des Funkgeräts ist nicht strafbar. Wie wird der Nachweis geführt dass ich jemals damit gefunkt habe?
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Hallo Aber erst auf "Antrag" der Gruppe, juristisch wahrscheinlich aber eines einzelnen. Solange keine BOS Dienste, Flugfunk, der Radio und TV Rundfunk oder die heilige Kuh Mobilfunksysteme gestört werden passiert da von sich aus wenig. Herbert Z. schrieb: > Das Teil war dann futsch. Strafe > natürlich noch obendrauf. Aber nicht diese - das ist reine Fantasie bzw. dafür müsste es Zivilklagen wegen eines stundenlangen Ausfalls z.B. bei einem Flughafen geben: Florian H. schrieb: > Und dann wird´s Sauteuer (5-6 stellig vor´m Komma)... Die im juristischen Sinne Strafen dürfen ganz klar im unteren 3-stelligen Bereich liegen, kein Funkamateur wird Zivilklagen einlegen (bei einem Contest "nichts" arbeiten zu können ist kein finanzieller Verlust - als nur ein Beispiel), eine Rotlichtmissachtung mit dem Auto im Straßenverkehr dürfte teurer werden. "Sauteuer" wir es halt indirekt eventuell, wenn irgendein teures Gerät nicht mehr betrieben werden kann, dann kann sich der Geschädigte (dann ehemalige) Störer an den Hersteller bzw. Importeur wenden und versuchen das mit ihm (gerichtlich) auszuhandeln - wie sinnvoll und erfolgversprechend das ist, ist allerdings eine andere Sache... Aber selbst da geht es seltenst um Bereiche jenseits der (untern) vierstelligen Summen. Mit deinen (Florian H.) Falschaussagen schadest du nur der Amateurfunkgemeinde - wir (ich gehöre dazu -Rufzeichen wird hier aber nicht bekanntgegeben - die Wissenden werden es verstehen, warum man das generell nicht machen sollte) sind nicht so und versuchen im Allgemeinen solche Sachen technisch vor Ort ohne Behörden zu erledigen - wobei natürlich beide Parteien miteinander arbeiten müssen. Ist letztendlich wie eine Ruhestörung unter gesitteten Menschen - man macht es vernünftig unter sich aus - oder wenn unbelehrbar, frech und ignorant kommt halt dann die Polizei (schnell sofort, einfach) mit ins Spiel, bzw. die Regtp (oder wie auch immer der "Verein" sich jetzt auch immer nennt, das wechselt gerne mal, letztendlich aber das gleiche wie ganz früher die Bundespost - die halt nicht nur die Post war) nicht ganz so schnell, seltenst sofort und auch nicht ganz so einfach.
Und hier mal was zur Unterhaltung: https://www.youtube.com/watch?v=OPNe8-xmH1M Hat mir Youtube soeben passenderweise vorgeschlagen.
Darius schrieb: > Aber selbst da geht es seltenst um Bereiche jenseits der (untern) > vierstelligen Summen. Naja, 1997 war noch die Rede von einem Bußgeld von 1.000.000 DM. Dabei sind die Piratensenderbetreiber von diesem Piratensender nie gefunden worden: Beitrag "Re: Freie FM-Frequenzen nutzen, um Sender zu bauen" Nach 10 Jahren ist die Strafe sowieso verjährt (seit 2007). Es handelt sich ja schließlich nicht um Mord!
War ja klar dass wieder einer was daran auszusetzen hat was ich da von mir gebe. Fest steht: Die 5-6 Stellen vor´m Komma sind das was man im schlimmsten Fall erwarten sollte. Da handelt es sich dann aber um größere Vergehen, die bspw. Personengefärdung zur Folge haben oder ähnliches.
Florian H. schrieb: > War ja klar dass wieder einer was daran auszusetzen hat was ich da von > mir gebe. Naja weils halt kompletter Unsinn ist. > Fest steht: Die 5-6 Stellen vor´m Komma sind das was man im > schlimmsten Fall erwarten sollte. Fest steht, bisher hast du noch weder eine Norm dazu noch ein Urteil präsentiert welche diese Aussage irgendwie stützt. > Da handelt es sich dann aber um > größere Vergehen, die bspw. Personengefärdung zur Folge haben oder > ähnliches. Oder es handelt sich um deine Phantasie.
Cyblord -. schrieb: > Florian H. schrieb: >> War ja klar dass wieder einer was daran auszusetzen hat was ich da von >> mir gebe. > > Naja weils halt kompletter Unsinn ist. > >> Fest steht: Die 5-6 Stellen vor´m Komma sind das was man im >> schlimmsten Fall erwarten sollte. > > Fest steht, bisher hast du noch weder eine Norm dazu noch ein Urteil > präsentiert welche diese Aussage irgendwie stützt. > >> Da handelt es sich dann aber um >> größere Vergehen, die bspw. Personengefärdung zur Folge haben oder >> ähnliches. > > Oder es handelt sich um deine Phantasie. ... Is gut, ich sag ja schon nix mehr. Anscheinend is das ja nicht erwünscht. Ich dachte eigentlich dass wär der Sinn eines Forums dass jeder sein Senf dazu gibt und man gemeinsam versucht die Frage des TO zu beantworten. Wie das geschieht is völlig egal. Es zwingt mich nichts und niemand Quellenangaben zu machen, da ich nix urheberrechtlich geschütztes weitergeleitet hab. Aber wenn es unbedingt sein muss, kann ich das Telekommunikationsgesetz empfehlen. Tut mir leid dass ich keiner von denen bin, der Mut mit Leichtsinn verwechselt. Wie auch immer, 73
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Florian H. schrieb: > Is gut, ich sag ja schon nix mehr. Anscheinend is das ja nicht erwünscht. Doch, doch, das ist erwünscht. Mach ruhig wieder weiter mit. Deine Angaben sind auf jeden Fall realistisch, wenn auch seltener. Es kann tatsächlich 3, 4, 5, oder 6 stellig sein, je nach Schadensbild. In den meisten Fällen sagt die BNetzA mit erhobenen Zeigefinger nur: "Du, du, du" und gut is.
Marcel V. schrieb: > Florian H. schrieb: >> Is gut, ich sag ja schon nix mehr. Anscheinend is das ja nicht erwünscht. > > Doch, doch, das ist erwünscht. Mach ruhig wieder weiter mit. Deine > Angaben sind auf jeden Fall realistisch, wenn auch seltener. Es kann > tatsächlich 3, 4, 5, oder 6 stellig sein, je nach Schadensbild. > > In den meisten Fällen sagt die BNetzA mit erhobenen Zeigefinger nur: > "Du, du, du" und gut is. Danke, Marcel, doch ich hab das so wiedergegeben wie ich es kenne. Doch gibt es da immer wieder so selbsternannte Experten die alles besser wissen, und dann solche "Beiträge" verfassen wie den Vorhergehenden. Ich werd definitiv weiter hier aktiv sein, auch wenn das einigen scheinbar nicht passt; aber das ist mir wurscht. 73 13HN3302
Florian H. schrieb: > Tut mir leid dass ich keiner von denen bin, der Mut mit Leichtsinn > verwechselt. Oder jemand der seine Aussagen auch irgendwie belegen kann. Ja wirklich schade. > Danke, Marcel, doch ich hab das so wiedergegeben wie ich es kenne. Dann lass mal hören woher du die 5-6 stelligen Strafen fürs illegal Funken kennst. Du meinst wohl eher du hast das so wiedergegeben wie du es dir ausgedacht hast oder wie es dir irgendwann mal jemand erzählt hat. Nun das ist aber eben nicht die Realität und das muss man eben auch klar so sagen. Ihr beide seid hier die selbsternannten Experten die mit wirren Zahlen und Behauptungen um sich werfen ohne diese belegen zu können.
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Cyblord -. schrieb: > Florian H. schrieb: >> Tut mir leid dass ich keiner von denen bin, der Mut mit Leichtsinn >> verwechselt. > > Oder jemand der seine Aussagen auch irgendwie belegen kann. Ja wirklich > schade. > >> Danke, Marcel, doch ich hab das so wiedergegeben wie ich es kenne. > > Dann lass mal hören woher du die 5-6 stelligen Strafen fürs illegal > Funken kennst. > > Du meinst wohl eher du hast das so wiedergegeben wie du es dir > ausgedacht hast oder wie es dir irgendwann mal jemand erzählt hat. Nun > das ist aber eben nicht die Realität und das muss man eben auch klar so > sagen. > > Ihr beide seid hier die selbsternannten Experten die mit wirren Zahlen > und Behauptungen um sich werfen ohne diese belegen zu können. Jaja, im Internet haben viele die große Klappe, nicht wahr? Scheinbar hab ich da einen ziemlich wunden Punkt getroffen...
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Florian H. schrieb: > Doch > gibt es da immer wieder so selbsternannte Experten die alles besser > wissen, Und so ein Dummschwätzer ist der Cyblord -. Es schrieb niemand von "Strafen", es sind Gebühren, die anfallen, wenn die BNetzA aktiv wird, eine Störung zu beseitigen. Genauso, wie die Gebühren, die anfallen, wenn man/fra sich auf die Strassen klebt und die Dumpfbacken von selbiger gelöst werden müssen.
Florian H. schrieb: > Jaja, im Internet haben viele die große Klappe, nicht wahr? Richtig. Und ich mache deshalb gerne mal den Faktencheck und frage diese Vögel nach Quellen. Und siehe da: Nur ne große Klappe und nichts dahinter. Helmut -. schrieb: > es sind Gebühren, die anfallen, wenn die BNetzA aktiv wird, > eine Störung zu beseitigen. Genauso, wie die Gebühren, die anfallen, > wenn man/fra sich auf die Strassen klebt Das ist ja himmelschreiender juristischer Unsinn. Wie krass wollt ihr euch eigentlich noch entblöden. Meine Güte man muss euch ja nur reden lassen...
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Cyblord -. schrieb: > Dann lass mal hören woher du die 5-6 stelligen Strafen fürs illegal > Funken kennst. Das ist nicht weiter schwierig, Par. 103 Abs. 2 TKG: "Zur Sicherstellung der Frequenzordnung kann die Bundesnetzagentur eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme von Geräten anordnen. Zur Durchsetzung dieser Anordnungen kann nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ein Zwangsgeld von bis zu 500 000 Euro festgesetzt werden." Ausserdem Par. 228 Abs. 2 Nr. 17 TKG in Verbindung mit Abs. 7 Nr. 2, auch da sind es bis zu 500.000 EUR. Aber um in solche Dimensionen kommen, müsste man es wahrscheinlich ziemlich übertreiben.
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Niederländer bauen ihre UKW-Piratensender gerne 3m hinter der Grenze auf, weil erwischt zu werden in D günstiger kommt und man hier viel träger reagiert als in NL. Diese Anlagen haben durchaus 20-30m hohe Masten, ~1KW Leistung und Dieselgenerator. Ich glaube nicht, dass die 5- oder 6-stellig bezahlen. Sonst würde das nicht wiederholt passieren.
Diese "Wasser-Verbesserer" für sehr viel Geld die man Esoterikern unterjubelt sind in DL verboten. Da Fallen neben den Gebühren garantiert Kosten vom Gericht an. Läuft mit oder ohne Verhandlung ab, kostet Strafe und Gebühren. @ cyblord: Du bist meinungsfest hast dir aber deine "Religion" selber geschnitzt weil du hast dir noch nie von anderen etwas sagen lassen. Oder? Bist auch nicht so weit gekommen...oder?
Erfolgsmeldungen in den einschlägigen Fachzeitschriften handeln meist von "bösen" LED-Lichterketten oder mal von einem Samsung-Smart-TV, den der Hersteller dann kostenfrei instandsetzt und austauscht. Aber ich habe auch in diesem Zusammenhang noch nie etwas von einem Schwarzfunker gehört, den man da überführt haben will. Was ich aber sehr zu berichten weiß (weil ich selbst dabei war) ist über den Ärger, den hier in befreundeter CB-Funker in Potsdam bekam, welcher auf Kanal23 (27.255Mhz) mit ca. 40Watt funkte. War so'n MRF455 drin ohne TP-Filter. Also mehr, als 40Watt werden es wohl nicht gewesen sein. Jener wohnte am "Bassinplatz", wo zufällig zwei Aufgänge weiter auch die Taxizentrale in den frühen 90er ansässig war. 27.255 x 6 = 163.530Mhz. Exakt(!) deren Betriebsfunkfrequenz. Das gab, in der Tat, Ärger. Er ist da mit 6-fachem Hub reingegrätscht, ohne es zu ahnen. Und das weiss ich nicht vom Hörensagen, also "jemand kennt jamenden, dessen Freund" usw. Hier war ich selbst mit dabei, wenn es auch nicht meine Anlage war. Wurde zwar als Ordnungswidrigkeit mit 75Mark geahndet, den Einsatz ansich musste er aber nicht bezahlen. Auch nicht 5-stellig. Offensichtlich hängt es auch immer damit zusammen, wie man sich den ermittelden Stellen gegenüber zeigt. Ton und Musik. Auch sein Funkgerät und der "Nachbrenner" wurden nicht eingezogen, was man ja oft so gelesen hat. War aber insgeasamt schon recht spektakulär. Richtig mit Polizei und so. Keine Ahnung, wie das heute ablaufen würde.
Ein Kreuzpeilung kann in 3 Sekunden recht genau sein. Frage ist eher, ob einer Lust hat, sofort einen dringenden "Hausbesuch" zu machen. Jens und sein Kumpel sollten besser Vaters Freunde fragen, wo man eine Amateurfunkprüfung machen kann. Wer eine 3000€ Kiste (100W) besitzt, sollte sie auch nutzen dürfen oder gleich verkaufen!
Der Amateurfunkbereich ist wirklich einer der Top 5 des Denunzianten tums. Wieso ist das so? Klar, es ist verboten, klar, man will nicht das die Kanäle gestört werden etc. Aber wenn ich hier sowas lese wie "Wenn ich jemanden höre, dann ist eine Anzeige schneller raus als.blabla" Dann frage ich mich schon, was mit einigen nicht stimmt. Ich würde doch als erstes Kontakt mit dieser Person aufnehmen und diese aufklären und dann sehen, ob die Person einige Tage späte noch aktiv ist. 1.DENN erstmal, weiß man es vielleicht am Anfang nicht besser 2. Ist erstmal die Begeisterung größer als die Angst was verbotenes zu machen 3. Könnte diese Begeisterung dazu führen, das er kurz darauf oder Jahre! später, eine Lizenz erwirbt und es zu seinem neuen Hobby macht Aber Amateurfunker sind halt Technik Nerds, und man sieht ja schon hier im Forum wie die ticken
Paule M. schrieb: > Ich würde doch als erstes Kontakt mit dieser Person aufnehmen und diese > aufklären und dann sehen, ob die Person einige Tage späte noch aktiv > ist. Das macht die BNetzA, die wird dafür bezahlt. Selbstjustiz ist in Deutschland verboten. Ein Störer wird erstmal verwarnt und auf die Rechtslage hingewiesen. Wenn klarer Vorsatz erkennbar ist, oder Wiederholung trotz Verwarnung, dann gibt es die Kosten des Einsatzes aufgebrummt. Und ggf noch ein Bußgeld hinterher.
Ähm, irgendwie läuft in deiner Welt was falsch. Jemanden darauf hinzuweisen ist keine Selbstjustiz. Ernsthaft, was stimmt mit manchen hier nicht!? Sonst schreien immer alle der der Staat zu viel in euer Leben eingreift, sobald einer im Amateurbereich verboten Funkt, wird das sofort an offizielle Stelle weitergeleitet. Dafür ist die Agentur ja da... Echt zum Kotzen diese Mentalität. Ein Paradebeispiel, weshalb es mit dem Amateurfunk immer weiter abwärts geht. Die Menschen dort sind einfach, was das zwischenmenschliche unerträglich
Paule M. schrieb: > Der Amateurfunkbereich ist wirklich einer der Top 5 des Denunzianten > tums. Stimmt! Genauso wichtig ist es, beim Erstkontakt, das Rufzeichen der Gegenstation in der Rufzeichenliste zu überprüfen. Weil, siehe unten AFuG §5, Abs.5. > Ich würde doch als erstes Kontakt mit dieser Person aufnehmen und diese > aufklären und dann sehen, ob die Person einige Tage späte noch aktiv > ist. > > 1.DENN erstmal, weiß man es vielleicht am Anfang nicht besser > 2. Ist erstmal die Begeisterung größer als die Angst was verbotenes zu > machen > 3. Könnte diese Begeisterung dazu führen, das er kurz darauf oder Jahre! > später, eine Lizenz erwirbt und es zu seinem neuen Hobby macht Das wäre eine sehr gute Idee, aber ist lt. Amateurfunkgesetz §5, Absatz 5 VERBOTEN!..... >>(5) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr >>abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den >>Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. Satz 2 >>gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen. Den zweiten Satz vom Absatz 5 könnte man, je nach Gesprächsinhalt, auch frech so interpretieren, dass das Denunzieren auch verboten ist ;-), ist ja auch kein Notfall.... >Aber Amateurfunker sind halt Technik Nerds, und man sieht ja schon hier >im Forum wie die ticken Also nee.... d.h. Funkamateur und nicht Amateurfunker, soviel Anstand muss sein! Schliesslich haben wir ja eine staatliche Prüfung abgelegt! LOL So, der Rest bitte weiter trollen! 73, DM8TB
Paule M. schrieb: > Die Menschen dort sind einfach, was das zwischenmenschliche > unerträglich na, sagen wir: zuweilen "schwierig" ;) Axel DG1RTO
Paule M. schrieb: > 1.DENN erstmal, weiß man es vielleicht am Anfang nicht besser Halte ich für eine freche Antwort. Jeder weiß, dass er nicht irgendwo beliebig senden darf. Paule M. schrieb: > 2. Ist erstmal die Begeisterung größer als die Angst was verbotenes zu > machen Eher ist die Dummheit größer als die Angst Verbotenes zu tun. Vielleicht ist es auch einfach nur ein Hang danach, etwas Verbotenes zu tun. Und nachdem die Zugangsvoraussetzungen/Prüfungsanforderungen für Anfänger immer weiter gesenkt wurden, will man solche Leute eher nicht im Amateurfunk.
Martin L. schrieb: > Niederländer bauen ihre UKW-Piratensender gerne 3m hinter der Grenze > auf, weil erwischt zu werden in D günstiger kommt und man hier viel > träger reagiert als in NL. Diese Anlagen haben durchaus 20-30m hohe > Masten, ~1KW Leistung und Dieselgenerator. Ich glaube nicht, dass die 5- > oder 6-stellig bezahlen. Sonst würde das nicht wiederholt passieren. Ach gibts die immer noch? Ich dachte das wäre ein Relikt aus den 80er Jahren.
Alex schrieb: > Ach gibts die immer noch? Ich dachte das wäre ein Relikt aus den 80er > Jahren. Pogo 1104 draussen aufm Kutter, Piratensender Powerplay mit 2 dicken Nasen.
Paule M. schrieb: > Die Menschen dort sind einfach, was das zwischenmenschliche > unerträglich Wie schön, dass Dein zwischenmenschliches Verhalten stets einwandfrei ist, Paule M. aka Martin Mu. aka Mäxchen Müller: Beitrag "Re: Windows 10, Windows 11 für "Normalnutzer" ein Witz kennt wer?" Erbärmlicher Troll.
Florian H. schrieb: > Gerne doch. Geben wir doch alle mal der Bundesnetzagentur ein Hinweis > dass sich jemand ohne Lizenz auf dem 20m-Amateurfunkband rumtreibt. > Vielleicht noch mit (dort unzulässiger) Frequenzmodulation... > Es gibt kein Verbot irgendwelcher Modulationsarten. Jede ist auf jedem Band legal, solange man die Bandbreite einhält, afair. Selbst auf 135,7 - 135,8 ist FM erlaubt. Nur wirst Du es vmtl. nicht in 200Hz packen können. Jaja, im Bandplan steht etwas anderes. Daran sollte man sich halten, ist aber rechtlich nicht bindend. Verschlüsselung ist verboten.
von Jens B. schrieb:
>Selbst auf 135,7 - 135,8 ist FM erlaubt.
Ist Flugfunk, kein Amateurfunkband.
144MHz bis 146MHz ist Amateurfunk.
Günter L. schrieb: > von Jens B. schrieb: >>Selbst auf 135,7 - 135,8 ist FM erlaubt. > > Ist Flugfunk, kein Amateurfunkband. > > 144MHz bis 146MHz ist Amateurfunk. Ich glaub eher er meint kHz nicht MHz. Auf´m 2m-Band sind mir dort keine Stellen mit maximal 200Hz zulässiger Bandbreite bekannt.
Jens B. schrieb: > Florian H. schrieb: > >> Gerne doch. Geben wir doch alle mal der Bundesnetzagentur ein Hinweis >> dass sich jemand ohne Lizenz auf dem 20m-Amateurfunkband rumtreibt. >> Vielleicht noch mit (dort unzulässiger) Frequenzmodulation... >> > > Es gibt kein Verbot irgendwelcher Modulationsarten. Jede ist auf jedem > Band legal, solange man die Bandbreite einhält, afair. > > Selbst auf 135,7 - 135,8 ist FM erlaubt. Nur wirst Du es vmtl. nicht in > 200Hz packen können. > Jaja, im Bandplan steht etwas anderes. > Daran sollte man sich halten, ist aber rechtlich nicht bindend. > > Verschlüsselung ist verboten. Ja, "unzulässig" is vielleicht nicht ganz treffend. Aber ich hab es so kennengelernt dass FM dort nicht gestattet wär. Entweder war die Lektüre, die Leute die das sagten oder beides zu alt... Wie auch immer... 73
von Florian H. schrieb:
>Ich glaub eher er meint kHz nicht MHz.
Ach so, ja das passiert wenn die Maßeinheit nicht
dahinter steht.
Günter L. schrieb: > von Florian H. schrieb: >>Ich glaub eher er meint kHz nicht MHz. > > Ach so, ja das passiert wenn die Maßeinheit nicht > dahinter steht. Macht nix, Fehler sind menschlich. Ich hab´s auch nur bemerkt auf Grund der Angabe zur Bandbreite.
Helmut -. schrieb: > Und so ein Dummschwätzer ist der Cyblord -. Es schrieb niemand von > "Strafen", es sind Gebühren, die anfallen, wenn die BNetzA aktiv wird, > eine Störung zu beseitigen. Genauso, wie die Gebühren, die anfallen, > wenn man/fra sich auf die Strassen klebt und die Dumpfbacken von > selbiger gelöst werden müssen. Hmmm schrieb: > Das ist nicht weiter schwierig Vlat schreib im Beitrag #7915427 > Kaum steh ich hier und singe... Marcel V. schrieb: > Naja, 1997 war noch die Rede von einem Bußgeld Jens B. schrieb: > Sorry, kHz nicht MHz. Florian H. schrieb: > die Massen an Oberwellen
Jens B. schrieb: > Und nu? Ich weiß jetzt auch nicht genau was Jens K. damit eigentlich sagen wollte.
Jens K. schrieb: > Florian H. schrieb: >> die Massen an Oberwellen Ja, ja. Mit der Oberwelle war/ist doch immer noch die Ehefrau des Funkers gemeint, oder?
Jens B. schrieb: > Jaja, im Bandplan steht etwas anderes. > Daran sollte man sich halten, ist aber rechtlich nicht bindend. Wer Bandpläne ignoriert sollte sich ein anderes Hobby suchen. Der Band-Plan gibt die Betriebsart vor und somit auch die Bandbreite. Denn Sinn sollte man schon verstehen können und wollen. Aber heute ,wo jeder Depp ein Lizenz schaffen kann, weil man das so einfach gemacht hat wird der Mensch in unserem Hobby nicht besser... eher das Gegenteil kann man beobachten.
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Kay-Uwe R. schrieb: > Jens K. schrieb: >> Florian H. schrieb: >>> die Massen an Oberwellen > Ja, ja. Mit der Oberwelle war/ist doch immer noch die Ehefrau des > Funkers gemeint, oder? Nicht zwangsläufig, kommt auf den Zusammenhang an. Im Fall von unerwünschten Nebenaussendungen, ob Harmonisch oder Subharmonisch, würde ich eher sagen sind es DIE Oberwellen. Aber im QSO sind es meist die "Anderen" Oberwellen, die die man lieber im Bett und so hat... 73 + 55
Herbert Z. schrieb: > Jens B. schrieb: >> Jaja, im Bandplan steht etwas anderes. >> Daran sollte man sich halten, ist aber rechtlich nicht bindend. > > Wer Bandpläne ignoriert sollte sich ein anderes Hobby suchen. > Der Band-Plan gibt die Betriebsart vor und somit auch die Bandbreite. > Denn Sinn sollte man schon verstehen können und wollen. Aber heute ,wo > jeder Depp ein Lizenz schaffen kann, weil man das so einfach gemacht hat > wird der Mensch in unserem Hobby nicht besser... eher das Gegenteil kann > man beobachten. Was ist heute einfacher als früher(TM)? Ok, man braucht kein CW. Die Betriebsart wird im Bandplan, bis auf CW, nicht direkt vorgegeben. Da wird die Bandbreite vorgegeben. Wie soll es auch anders sein, es gibt ja unzählige Betriebsarten. Das man sich an den Bandplan halten sollte ist mir klar, aber der ist nicht bindend. Und was ist jetzt schlechter, als früher(TM)?
Jens B. schrieb: > Die Betriebsart wird im Bandplan, bis auf CW CW ist doch das piep piep was man auch in alten Filmen immer hört oder bei 7000 im Funkgerät? Habe ich als Taste auf dem Funkgerät, passiert aber nicht beim Aktivieren wenn ich auf das Mikro drücke. Ok, das CW braucht man heute auch nicht mehr. So, hab auf der Frequenz von euch nix gehört! Wir haben festgestellt das wir besser uns verstehen wenn wir auf 7000.00 unser Gespräch machen. Bei der Taste AM kann man immer noch das Piepen hören, aber bei NFN ist es weg.
Jens K. schrieb: > Jens B. schrieb: >> Die Betriebsart wird im Bandplan, bis auf CW > > CW ist doch das piep piep was man auch in alten Filmen immer hört oder > bei 7000 im Funkgerät? Habe ich als Taste auf dem Funkgerät, passiert > aber nicht beim Aktivieren wenn ich auf das Mikro drücke. Ok, das CW > braucht man heute auch nicht mehr. > > So, hab auf der Frequenz von euch nix gehört! > Wir haben festgestellt das wir besser uns verstehen wenn wir auf 7000.00 > unser Gespräch machen. Bei der Taste AM kann man immer noch das Piepen > hören, aber bei NFN ist es weg. Auf 7Mhz, nach Bandplan? 1. Da ist CW Bereich 2. 7MHZ ist LSB, da biste schon mal raus aus der legalen Frequenz. 3. Was schreibst Du eigentlich für eine Grütze?
Jens K. schrieb: > CW ist doch das piep piep was man auch in alten Filmen immer hört oder > bei 7000 im Funkgerät? CW, auch Radiotelegrafie genannt, hat als Betriebsart auch heute noch einzigartige Vorteile. Die Suchbegriffe für die interessierten Personen, die näheres erfahren wollen, wurden eh schon öfter genannt. Jens K. schrieb: > Ok, das CW > braucht man heute auch nicht mehr. Jens K. wahrscheinlich nicht, viele andere schon. Jens K. schrieb: > Bei der Taste AM kann man immer noch das Piepen hören Nur manchmal.
Helmut -. schrieb: > die Kreuzpeiler der BNetzA sind recht genau! Ja, waren sie immer schon. Nur als Ergänzung: Nach meinem Wissensstand und nach meinen Beobachtungen sind die Kreuzpeiler der Behörde im Allgemeinen durch Hyperbelpeilverfahren abgelöst worden. Die Präzision hat sich dadurch deutlich vergrössert. 73
Jens K. schrieb: > Und jetzt? Jetzt haben die Hälfte der senilen AFU-Opas hier schon wieder vergessen worum es eigentlich ging, oder welches Jahr wir überhaupt haben.
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Jens B. schrieb: > Was ist heute einfacher als früher(TM)? Die erst neulich unnötigerweise geschaffene Einsteigerlizenz N ist vom Niveau geschenkt. Dabei gab es ja schon eine Einsteigerlizenz mit geringen Prüfungsanforderungen, nämlich die E.
John B. schrieb: > CW, auch Radiotelegrafie genannt, hat als Betriebsart auch heute noch > einzigartige Vorteile. Die Suchbegriffe für die interessierten Personen, > die näheres erfahren wollen, wurden eh schon öfter genannt. Vor allem macht es vielen Leuten auch heute noch Spaß und das ist ja der Zweck eines Hobbys. Wer CW betreiben will, soll es tun. Technisch ist es allerdings mindestens seit FT8 und ähnlichen digitalen Betriebsarten überholt.
Alex schrieb: > Technisch ist es > allerdings mindestens seit FT8 und ähnlichen digitalen Betriebsarten > überholt. Nein, nicht unbedingt. Es kommt nämlich auf die Rahmenbedingungen und auf die Zielsetzungen an. Wenn man auf eindimensionale Betrachtung verzichtet und mehrere Kriterien zugleich in Bezug auf mehrere Anwendungsfälle berücksichtigt, dann zeigt sich, dass mal die eine, mal die andere Betriebsart vorteilhaft eingesetzt werden kann. FT8 ist ein gutes Beispiel: FT8 kann sehr effizient Funkverbindungsmöglichkeiten beurteilen. Das kann man gut nutzen, wenn man verschiedene Stationskonfigurationen, verschiedene Antennenvarianten, oder verschiedene andere technische Massnahmen jeweils untereinander vergleichen möchte. Aber sich via FT8 unterhalten und sich über technische Themen austauschen, geht wohl kaum. Hier ist CW sinnvoll einsetzbar. Wenn ich noch dazu in unwegsamen Gelände energieefizient über grosse Distanzen Portabelbetrieb durchführe, wenig Gerät im Rucksack transportieren will, keine alfanumerische Tastatur mitschleppen will und noch dazu mein Gerät mit wenig Aufwand selbst bauen will, dann sehe ich bislang nichts, was unter diesen Bedingungen an CW herankommt. Nicht umsonst wird CW noch betrieben und nicht umsonst lernen heute wieder Amateure Telegrafie, ohne dass es in dieser Richtung Prüfungsanforderungen gäbe. Alles hat Vor- und Nachteile und es gibt viele Möglichkeiten. Das Thema ist also recht komplex. Darum wäre es Unsinn, behaupten zu wollen, CW ist allem immer und überall überlegen, genau so wie es unsinnig wäre, CW als generell technisch überholt zu bezeichnen. 73
Alex schrieb: > Jens B. schrieb: >> Was ist heute einfacher als früher(TM)? > > Die erst neulich unnötigerweise geschaffene Einsteigerlizenz N ist vom > Niveau geschenkt. Dabei gab es ja schon eine Einsteigerlizenz mit > geringen Prüfungsanforderungen, nämlich die E. Und eben jene KLasse E hab ich vor zu "machen"...