Ich wollte mich mal erkundigen, ob es schon neues zum WEEE und der Elektronikschrottrücknahme gibt. Muss man,immer noch hunderte Euro zahlen, nur um ein Pfund Elektrogeräte (bei ein Gewicht von wenigen Gramm pro Stück ist das realistisch) im Jahr verkaufen zu dürfen? Das kommt bei einem Kleinstunternehmen ja einem Berufsverbot gleich. Wie funktioniert das Containerlotto genau? Mich interessiert das genaue Verteilungsverfahren. Gibts dazu eine Beschreibung? Gab es schon (erfolgreiche) Klagen gegen dieses für Teilzeit-Kleinstunternehmer einem Berufsverbot gleichkommende Gesetz oder zwingt einen der Gesetzgeber weiterhin zur Schwarzarbeit?
Das kannst du alles unter http://www.stiftung-ear.de/ nachlesen. > Gab es schon (erfolgreiche) Klagen gegen dieses für > Teilzeit-Kleinstunternehmer einem Berufsverbot gleichkommende Gesetz > oder zwingt einen der Gesetzgeber weiterhin zur Schwarzarbeit? Kaum ist einmal etwas wirklich wasserdicht geregelt worden, gibt es Beschwerden, dass man nicht mehr durch die Maschen des Gesetzes schlüpfen kann. Von der Containerlotterie kannst du dich freikaufen. Unter obigem Link gibt es passende Vorschläge.
Äh, nochwas: wenn du dich selbst als Teilzeit-Kleinstunternehmer bezeichnest, übst du als Beruf irgendetwas anderes aus. Es ist also etwas weit ausgeholt, von einem Berufsverbot zu schwadronieren.
hallo! ich interessiere mich auch fuer das thema da ich schon lang am ueberlegen bin mir etwas zum studium dazu zu verdienen. laut dem link in der ersten antwork von Bürovorsteher gibt es eine haertefallregelung : http://www.stiftung-ear.de/e3/e12/e178/e2312/element2313/download3022/InformationHFAStand082013_ger.pdf
// > Von der Containerlotterie kannst du dich freikaufen. Unter obigem Link > gibt es passende Vorschläge. Passend ist keiner von den Vorschlägen. Die sind alle viel zu teuer, zumindest in Relation zu der Schrittmenge. Aufs Kilo gerechnet dürfte sogar die Entsorgung von Atommüll billiger sein... Aber wie funktioniert das Containerlotto jetzt genau und wie genau muss ich die Schrottmenge angeben? So wie ich das verstanden habe muss man das Gewicht des Schrotts in Kilo angeben. Wie ist dann zu runden? Und wenn man im Abrechnungszeitraun unter 0,5 kg bleibt, darf man dann abrunden und 0kg angeben? Kann man eigentlich einen Container gewinnen, wenn man immer 0kg angegeben hat?
> Passend ist keiner von den Vorschlägen. Die sind alle viel zu teuer, > zumindest in Relation zu der Schrittmenge. Aufs Kilo gerechnet dürfte > sogar die Entsorgung von Atommüll billiger sein... Das stimmt so nicht. Wenn du wirklich nur Popelmengen hast, bekommst du die Registrierung bei der Stiftung EAR über den Härtefallantrag höchstwahrscheinlich kostenfrei. Wenn du die WEEE-Registrierung hast, gehst du zu take-e-way, wählst den Modul 1 (Basismodul, nur Entsorgung) und bekommst ein Angebot. Wenn dir die Entsorgungskosten nicht ins Konzept passen (sollten sie aber), kannst du bei EAR immer noch zurückrudern und die Registrierung widerrufen (dann aber kostenpflichtig). Bitte erst informieren und sich ggf. danach über die böse Welt beschweren. Nach meiner Erfahrung sitzen sowohl bei EAR als auch bei take-e-way recht verständige Leute, die dich nicht sofort auffressen.
Bürovorsteher schrieb: > Wenn du die WEEE-Registrierung hast, > gehst du zu take-e-way, wählst den Modul 1 (Basismodul, nur Entsorgung) > und bekommst ein Angebot. ...und kannst bei jeder Containerverlosung 5t Schrott gewinnen. Den Ärger wegen einer Insolvenzsicheren Garantie hat man dann auch noch. Um die wahrscheinlicjkeit wines Containergewinns abschätzen zu können interessiert mich ja das Verlosungsverfahren. Was passiert, wenn es mehr Schrott wie Abholverpflichrungwn gibt? Wie wird dann verteilt? Immer noch so wie früher bei den Kühlschränken oder hat sich das geändert?
> Um die wahrscheinlicjkeit wines Containergewinns abschätzen zu können > interessiert mich ja das Verlosungsverfahren. Was passiert, wenn es mehr > Schrott wie Abholverpflichrungwn gibt? Wie wird dann verteilt? Immer > noch so wie früher bei den Kühlschränken oder hat sich das geändert? Bist du einer von denjenigen, die nicht verstehen wollen? Wenn du die Abholverpflichtungen an take-a-way überträgst, interessiert dich die Containerlotterie fortan einen Dreck. Wenn deine Firma ausgelost wird, übernimmt das take-a-way für dich. Vor deiner Haustür stehen also nicht plötzlich 10 Container randvoll mit irgendwelchem Müll. Die Geräte, die du wahrscheinlich herstellen willst, kosten bei take-a-way wahrscheinlich 0,00 €/t an Entsorgungskosten. Aber du bezahlst einmal im Jahr 25 € für die Mitgliedschaft im vere e.V. Da kommst du nicht dran vorbei. Also nix Ruin für Kleinunternehmer, oder sind jedes Jahr 25 € auch noch zuviel?
Verständige Leute bei der EAR, der war gut. Ungefähr so wie die Aussage, dass bei der GEZ verständige Leute sitzen. Spaß beiseite, diese "Stiftung" bewegt sich rechtlich in sehr fragwürdigem Fahrwasser, angesichts der Tatsache, dass sie als sie privatwirtschaftliche Einrichtung Aufgaben des Staates wahrnimmt, und das auch noch nach eigenem Gutdünken. Die Stiftung EAR ist nichts anderes als eine Interessenvertretung einiger Großunternehmen, die damit der kleineren Konkurrenz zusätzliche Steine in den Weg legen. Dass es auch anders geht, sieht man nicht nur in der Schweiz, sondern sogar in anderen europäischen Ländern. Was hier abläuft, ist eigentlich eine Farce, und es wundert mich, dass niemand die in der Anfangszeit diskutierte Beschwerde beim Kartellamt durchgezogen hat. Aber leider ist auch das unsere deutsche Mentalität, wenn es dann ernst wird, schluckt man den Ärger lieber runter, statt sich mit einem übermächtigen Gegner anzulegen.
Bürovorsteher schrieb: > oder sind jedes Jahr 25 € auch noch zuviel? Das ist mir neu. Take-e-Way kostet meiner Kenntnis nach für Kleinmengen egal wie klein mindestens 500 EUR/Jahr, allerdings zeigt die WebSeite KEINERLEI Preisinformationen mehr. Klar ist, daß es Geld kostet, sich von anderen die Arbeit machen zu lassen. Da ich von noch niemandem gehört habe, daß er einen Härtefall duchbekommen hat, heisst das: Mindestens 250 EUR EAR + 250 EUR pro Geräteart. Dann selbst schon mal mehr mit Nachweis zum Entsorger bringen als man je produziert damit das Saldo im negativen liegt, daher keine insolvenzsichere Garantie und kein Container. Sollte auf Grund eines Fehlers doch mal ein Container kommen, sollte man sich zuvor die Telefonnummer eines bundesweit agierenden Entsorgers aufgeschrieben haben, denn die Fristen sind zu kurz um irgendwas uz klären.
Bürovorsteher schrieb: > Das stimmt so nicht. Wenn du wirklich nur Popelmengen hast, bekommst du > die Registrierung bei der Stiftung EAR über den Härtefallantrag > höchstwahrscheinlich kostenfrei. > Wenn du die WEEE-Registrierung hast, gehst du zu take-e-way, wählst den > Modul 1 (Basismodul, nur Entsorgung) und bekommst ein Angebot. > Wenn dir die Entsorgungskosten nicht ins Konzept passen (sollten sie > aber), > kannst du bei EAR immer noch zurückrudern und die Registrierung > widerrufen > (dann aber kostenpflichtig). Das ändert nichts an der Richtigkeit der Aussage das die EAR/etc-Kosten in absolut keinem Verhältnis zu den realen Kosten stehen. Laut WEEE Forum liegen die Gesamtkosten (Sammlung, Transport, Behandlung) z.B. bei IT&T Equipment (ohne CRTs) zw. 0,12 €/kg und 0,47 €/kg bei Measurement&Control-Geräten zw. 0,20 €/kg und 0,59 €/kg Auch wenn bis 70 kg in Verkehr gebrachter Menge laut ElektroGKostV bestimmte Kosten entfallen, passt das nicht: 70 kg * 0,59 € wären 41,30 € pro Jahr (Zahlen sind etwas älter 2007/2008, selbst wenn sie jetzt doppelt so hoch lägen, ändert dies nichts) Was dagegen EAR und take-e-way in Rechnung stellen, siehe z.B.: http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung
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OMG, lasst jetzt mal eure Fundamentalkritik am Kapitalismus beiseite,
das interessiert niemanden außer Michael S.
> allerdings zeigt die WebSeite KEINERLEI Preisinformationen mehr.
Das ist richtig. Deshalb: dort anrufen, sagen, dass man bereits eine
EAR-Registrierung hat oder auch nicht und sich den Vertragsentwurf für
den gewünschten Modul zuschicken lassen. Da stehen die Preise pro t
drin.
Keine Grundgebühren o.ä.
Ich habe die Sache erst unlängst durchgezogen, allerdings ohne
Härtefallantrag.
Die insolvenzsichere Garantie betrifft b2c-Geräte und ist gegenüber EAR
auszuweisen. Wenn du das selbst wegen mangelnder Liquidität nicht auf
die Reihe bekommst, musst du bei take-a-way einen anderen Modul mit
Vollkasko nehmen. Da ist es möglich, dass sie dann für die
insolvenzsichere Garantie von dir Geld haben wollen.
Keine Ahnung, ich befasse mich ausschlißlich mit b2b.
Also - anrufen und nachfragen.
> bei Measurement&Control-Geräten zw. 0,20 €/kg und 0,59 €/kg
Quatsch, das kostet bei mir exakt 0,00 €/t.
Arc Net schrieb: > Das ändert nichts an der Richtigkeit der Aussage das die EAR/etc-Kosten > in absolut keinem Verhältnis zu den realen Kosten stehen. Die Verwaltung kostet eben ;-) > Was dagegen EAR und take-e-way in Rechnung stellen, siehe z.B.: > http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung Wobei man bei take-e-way sagen muss, dass sich das auf 1000kg bezieht. Ja, für Kleinstmengen sind die Gebühren überzogen. Aber man sollte da zumindest bei der EAR die Härtefallregelung nutzen können. Übrigens bietet auch Bitcom Entsorgungspauschalen an: http://www.garantiesystem-altgeraete.de/de/905.aspx P.S.: Am 3. April gibt es vom VERE in Köln in der alten Versteigerungshalle eine ganztätige Veranstaltung "WEEE 2 & ElektroG 2". Ich bin auf jeden Fall dort. Vielleicht hat ja noch einer "Lust" dazu :-}
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Bürovorsteher schrieb: > Keine Ahnung, ich befasse mich ausschlißlich mit b2b. Wir wissen, daß du keine Ahnung hast, und dass bei b2b fast keine Kosten anfallen (ausser Herstellerregistrierung bei EAR) liegt daran, daß b2b nicht in die öffentlichen Entsorgungs-Container abkippt sondern es zu DIR als Hersteller zurückschickt und du keine Insolvenzsicherung leisten musst. b2b hat nichts mit dem teuren Entsorgungssystem zu tun, von dem die Betroffenen Leute hier reden. https://www.stiftung-ear.de/hersteller/garantie_glaubhaftmachung_und_kosten
Wenn jemand unbedingt b2c in Verkehr bringen will, muss er eben unter seinem teuren Hobby leiden. Redet ruhig weiter von Sachen, bei denen ihr soviel Sachkenntnis habt, wie der Papst vom Bumsen.
Der Bürovorsteher spricht sicher von gewissen Päpsten vergangener Zeiten. Abgesehen davon, dass solche Äußerungen schon allein als Trollerei gesehen werden können, ist ein solcher Rundumschlag - nicht nur gegen die Katholiken, sondern auch gleich gegen jegliche Elektronikhersteller, die für Endkunden produzieren und damit gewissermaßen auf Bastlerniveau herabgestuft werden, unsachlich und nicht zielführend. Wer nur von b2b Ahnung hat - was ich gar nicht bestreiten möchte - sollte sich in der b2c Diskussion vielleicht mit den Pauschalaussagen ein bisschen zurückhalten.
Bürovorsteher (Gast) schrub: > Wenn du wirklich nur Popelmengen hast, bekommst du > die Registrierung bei der Stiftung EAR über den Härtefallantrag > höchstwahrscheinlich kostenfrei. "höchstwahrscheinlich" ??? Mir anderen Worten, du hast nicht die geringste Ahnung, machst aber hier einen auf "superchlau". Wieviele solcher zugesagten Härtefälle in Deutschland gibt es? Es wird doch sonst immer alles in Statistiken festgehalten. Wenn du hierzu was sagen kannst, wäre das wenigstens hilfreich, statt solcher Pauschalaussagen wie oben.
> Übrigens bietet auch Bitcom Entsorgungspauschalen an: > http://www.garantiesystem-altgeraete.de/de/905.aspx Toll. 200€ Registrierungsgebüren 200€ Jahresbeitrag Dazu die Zwangsabgabe an die Stiftung Ear Die tatsächlichen Entsorgungskosten betragen satte 0,10€ im Jahr. Zahlen muss man aber mehr als das 2000-fache. Die eigene Arbeitszeit nicht eingerechnet. Ich glaube daher wirklich, dass die Entsorgungskosten für Atommüll geringer wären...
> Die insolvenzsichere Garantie betrifft b2c-Geräte und ist gegenüber EAR...Wenn du das selbst wegen mangelnder Liquidität nicht auf > die Reihe bekommst... Der Witz war gut. Mangelnde Liquidität... Ich brauche eine Garantiesumme von einem(!!!) Euro.
Interessierter schrieb: >> Übrigens bietet auch Bitcom Entsorgungspauschalen an: >> http://www.garantiesystem-altgeraete.de/de/905.aspx > Toll. > 200€ Registrierungsgebüren > 200€ Jahresbeitrag > Dazu die Zwangsabgabe an die Stiftung Ear Wenn Du die Härtefallregelung durchkriegst, dann fällt die EAR schonmal weg. Ist halt viel Schriftkrams aber ich kenne zumindest einen, der tatsächlich befreit wurde. > Die tatsächlichen Entsorgungskosten betragen satte 0,10€ im Jahr. Zahlen > muss man aber mehr als das 2000-fache. > Die eigene Arbeitszeit nicht eingerechnet. Günstiger geht es momentan leider nicht. Eine Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Art "Genossenschaftsmarke", unter der dann mehrere Kleinentwickler ihre Geräte anbieten: die Rechnungs- und Mengenstellung erfolgt über die Genossenschaft, der Versand etc. aber durch die Mitglieder selbst unter dieser Marke. Ich sehe da keine größere rechtliche Hürde. Man müsste dann aber natürlich die Haftungsfragen sauber klären. Ist sicherlich eine Marktlücke :-) > Ich glaube daher wirklich, dass die Entsorgungskosten für Atommüll > geringer wären... Die WEEE-Kosten lassen sich wenigstens beziffern ...
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Chris D. schrieb: > Eine Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Art "Genossenschaftsmarke", > unter der dann mehrere Kleinentwickler ihre Geräte anbieten: die > Rechnungs- und Mengenstellung erfolgt über die Genossenschaft, der > Versand etc. aber durch die Mitglieder selbst unter dieser Marke. > > Ich sehe da keine größere rechtliche Hürde. ElektroG §3 "(12) Vertreiber im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der neue Elektro- und Elektronikgeräte gewerblich für den Nutzer anbietet. Der Vertreiber gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes, soweit er vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet. Satz 1 und Absatz 11 bleiben unberührt." Also müssten die Kleinentwickler zumindest eine B2B-Registrierung haben oder der Spieß wird umgedreht und die Genossenschaft, deren Mitglieder die Kleinentwickler sind, vergibt entsprechende Entwicklungsaufträge an die Mitglieder und stellt selbst her... > Ist sicherlich eine Marktlücke :-) Ja, wäre es, vor allem, wenn es um den Export ins "Ausland" geht...
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Chris D. schrieb: > aber ich kenne zumindest einen, der tatsächlich befreit wurde. Dann nenne dessen Voraussetzungen mit denen er sie bekommen hat.
Arc Net schrieb: > Also müssten die Kleinentwickler zumindest eine B2B-Registrierung haben > oder der Spieß wird umgedreht und die Genossenschaft, deren Mitglieder > die Kleinentwickler sind, vergibt entsprechende Entwicklungsaufträge an > die Mitglieder und stellt selbst her... Eine Lizenz (auch keine B2B-Lizenz) benötigen die Kleinhersteller nicht, wenn nur die Genossenschaft die Dinger verkauft. Die Pflicht zur Registrierung entfällt, wenn die Geräte nur zwischen Händlern oder Hersteller (jetzt nicht im Sinne des ElektroG, sondern der echte Hersteller, der mit dem Lötkolben ;-) und Händler verkauft werden. Erst der letzte in dieser Kette, der an den im Gesetz erwähnten "Nutzer" verkauft, muss sich registrieren (sei es B2C oder B2B). Damit wären die kleinen Buden raus aus der Nummer. Jeder würde die WEEE-Nummer der Genossenschaft aufdrucken und alle wären zufrieden.
MaWin schrieb: > Chris D. schrieb: >> aber ich kenne zumindest einen, der tatsächlich befreit wurde. > > Dann nenne dessen Voraussetzungen mit denen er sie bekommen hat. Ich kann denjenigen gerne mal anschreiben. Ich weiss aber zumindest noch (das war 2010), dass er Kleinunternehmer war und sein Gewinn unter 10000 Euro lag und er seine letzte EÜR tatsächlich mit einschicken musste. Die jährliche Menge lag um die 20kg (es waren nur die reinen, bestückten Platinen). In dem PDF, dass mario weiter oben verlinkt hat, stehen die Voraussetzungen mMn schon recht gut beschrieben drin.
Chris D. schrieb: > Eine Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Art "Genossenschaftsmarke", Vor allem ein Produzent: Die Entwckler liefern nur, was sie entwickeln, also Schaltung, Programm, Platinenlayout, der Produzent kümmert sich um das, was die Entwickler nicht machen WOLLEN, also Bauteilbeschaffung, Produktion, Verpackung. Vor allem aber würde er, falls nötig, die CE Prüfungen möglichst mit eigenem vorhandenen Gerät machen. Da er das Risiko übernimmt, wenn ein Gerät nicht CE konform wäre und es zu Herstellerhaftung kommt, und er einen Teil der Produktion und den ganzen Versand übernimmt, würde der Grossteil des Erlöses bei ihm hängen bleiben. Im Endeffekt läuft es wohl so bei den Bausätzen von Pollin, da wird jemand dahinterstecken der sie entworfen hat, aber nicht selbst vertreiben will.
Gibt es bereits was neues bezüglich der WEEE? Wir sind ein kleines Startup aus der Schweiz und möchten unser Elektronikprodukt nach DE exportieren. Ich dachte die Elektroschrottrücknahme in der Schweiz sei kompliziert geregelt, aber als ich mich über das ElektroG informiert habe, bin ich fast vom Stuhl gefallen. Habe inzwischen auch eine Offerte bekommen: Unsere gut 50kg Geräte / Jahr kosten: - ~10 EUR Entsorgunggebühr - 707 EUR Gebühren, Mitgliedschaften, usw. Ernsthaft? Ist es wirklich die aktuelle Situation dass die Gebühren 7070% der Entsorgungkosten betragen? Falls ja, frage ich mich ernsthaft wer so ein Gesetz verabschiedet, das ist ja jenseits von gut und böse. Wie machen das andere Kleinunternehmen? Gar nicht oder Illegal?
David schrieb: > Habe inzwischen auch eine Offerte bekommen: Unsere gut 50kg Geräte / > Jahr kosten: > - ~10 EUR Entsorgunggebühr > - 707 EUR Gebühren, Mitgliedschaften, usw. > > Ernsthaft? Ist es wirklich die aktuelle Situation dass die Gebühren > 7070% der Entsorgungkosten betragen? Im Prinzip ja, allerdings hast du dir da einen eher teuren rundum sorglos Anbieter wie take-e-way ausgesucht, es geht billiger, so zum halben Preis. > Falls ja, frage ich mich ernsthaft wer so ein Gesetz verabschiedet, das > ist ja jenseits von gut und böse. Politikerbestechung^WLobbyismus der grossen Hersteller. Schau doch mal, wer in der Stiftung EAR sitzt, schon seit Anfang an. > Wie machen das andere Kleinunternehmen? Gar nicht oder Illegal? Obwohl viele immer noch nicht angemeldet sind, muss man sagen, daß das Einstehen für die Entsorgung eine Selbstverständlichkeit eines Anbieters sein muss. Es ist nicht so schwer, sich die Telefonnummer eines bundesweiten Abholers zu besorgen dessen Preise man akzeptabel findet, und bei Anfruf von der EAR den anzurufen zur Abholung. Auch das bei-Seite-legen der Gebühr (insolvenzsichere Garantie) ist kein relevanter Kostenfaktor, da haben Würstchenbuden höhere Kosten. Allerdings hast du neben EAR auch noch VerpackVerord und BattVerord zu beachten, CE nehme ich an erfüllt ihr sowieso. Das aktuelle EU Problem ist, daß man IN JEDEN EU LAND angemeldet sein muss und Gebühren zahlen muss, und das bei manchmal nur 1 direkt zu exportierenden Exemplar. Für CE ist auch eine Bedienungsanleitung in Landessprache nötig. So ist der innereuropäische Handel für Kleinunternehmer praktisch verboten, schlimmer als es je vor der EU war. Aber das war sicher das Interesse der Grosskotzerne. http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Danke für die Ausführung! Unfassbar! Das E-Recycling System in der DE und der EU ist ja ein grosser in die falsche Richtung. Ein einfaches Problem höchst kompliziert und teuer gelöst. Das lobe ich mir unsere "vorgezogene Recyclinggebühr" in der Schweiz. Diese kostet: 0.15 EUR für Geräte < 0.25 kg 0.40 EUR für Geräte < 5 kG ... und sonst nichts. D.h. KEINE Gebühren, KEINE Mitgliedschaften und KEINE Containerlotterie. Zudem ist die Software mit welcher wir unsere Absatzzahlen alle 6 Monate eingeben müssen, im Vergleich zum ear-stiftung Uralt-Java SW, auch zu bedienen. Kennt jemand von euch den "WEEE-FULL-SERVICE für Mengen unter 1 Tonne"? Dieser scheint etwas günstiger zu sein. Fixe Jahresgebühr 200,00 € Variable Jahresgebühr 8,00 € Summe** 208,00 € + Einmalig 200,00 € Ist da bereits alles dabei? Oder muss ich da noch was an die ear-stiftung bezahlen?
Aus Erfahrung kann ich sagen das ein WEEE Verstoß von Kleinunternehmern in Deutschland nicht mal das Umweltamt interessiert. Bin zwar gemeldet aber es war meiner Ansicht nach für die Fische. Mit dem neuen WEEE Gesetz müsste man zusätzlich noch eine Niederlassung im jeweiligen Land haben. take-e-way wird Ausländer kündigen (gab ein Schreiben - bin ohnehin in DE also ist es für mich nicht relevant). Kein einziger Chinese ist irgendwo in Europa bei der WEEE gemeldet (nur mal so zur Erinnerung). Für die Entsorgung geradestehen halte ich übrigens auch für selbstverständlich - aber nicht so wie es in Europa gemacht wird. Die Kunden sollen ihre Geräte einfach an den Hersteller zurückschicken, eventuell sind ja wertvolle Bauteile verbaut und es zahlt sich sogar aus diese wieder in irgendeiner Form zu recyclen.
Einführung des Bevollmächtigten Das neue ElektroG bringt für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland weitreichende Veränderungen mit sich. Diese können selbst nicht mehr registriert werden bzw. bleiben. Betroffene, bereits registrierte Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland können eine Niederlassung in Deutschland einrichten oder einen Bevollmächtigten mit Niederlassung in Deutschland beauftragen und diesen gegenüber der Stiftung EAR benennen. Dies muss innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des ElektroG geschehen. Andernfalls muss die Stiftung EAR erteilte Registrierungen aufheben. take-e-way stellt mit ihrem neuen Service „get-e-right“ den gesetzlich geforderten Bevollmächtigten für Unternehmen ohne eigene Niederlassung in Deutschland und hilft bei der Umstellung der Registrierungen. sorry falsch gelesen! take-e-way .. und ein neues Service!
https://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Hersteller-Registrierung Wie wäre es mit dem Verkauf von "nicht-funktionierenden" Teilkomponenten, bei denen der Kunde erst durch Zukauf weiterer Komponenten ein funktionierendes Produkt erhält? Der Kleinunternehmer dürfte dann natürlich die fehlenden Komponenten nicht selbst zum Kauf anbieten. Beispiel: Funktionalität auf einem uC-Board, die so gestaltet ist, dass sie sich erst nutzen lässt, wenn ein Funkmodul oder UART-USB-Modul sowie die Stromversorgung (DCDC) hinzugefügt wird. Der Kunde muss sich das Funkmodul und das DCDC-Modul dann selbst aus China schicken lassen. Scheinbar ist es schwierig, dies dem Kunden zu vermitteln, weil er sich keinen haftenden Hersteller für das zusammengesteckte Produkt greifen kann. Aber für jedes günstig selbst importierte Produkt kann der Kunde die Haftung auch nicht durchsetzen. Und für viele günstige, in Deutschland erstandene Produkte ist zwar scheinbar eine ladungsfähige Anschrift erfügbar, aber die Haftung trotzdem nicht durchsetzbar. In allen 3 Fällen muss ich der Kunde letzlich auf die Zusagen des Herstellers verlassen. Hat diesen Ansatz schon einmal ein Kleinunternehmer hier probiert, bzw. warum nicht probiert?
Der Spass mit dem Elektronikrecycling geht in die nächste Runde. Neu gilt in Deutschland bald das ElektroG2. Dies macht eine Niederlassung des Herstellers in Deutschland zwingend. Natürlich steigen dabei auch die Gebühren. Für uns als kleiner Schweizer Hersteller wird es nochmals schwerer nach Deutschland Geräte zu liefern. Eine Niederlassung in Deutschland ist, aus Kostengründen, für uns komplett ausgeschlossen. Es gibt zwar einige Anbieter welche einen Bevollmächtigen Service anbieten, dieser mit mit ~1000 Euro / Jahr aber auch nicht gerade billig. Für uns kommt dies faktisch einem Exportverbot nach Deutschland gleich. Wie macht ihr das? Ich habt ja das selbe Problem mit dem Export nach Österreich?
Interessant waere zu erfahren was der Entsorger des Schrottes kassieren kann. Ich wuerde da allenfalls Interessierte suedlich Roms kennen, die wuerden ab einer sinnvollen Gwwinnmage einsteigen. Wieviel kann man bei 1000 Tonnen kassieren ? Der Schrott wuerde an der Gross-Sammelstelle abgeholt.
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Das ist das Paradoxe dabei: Der Entsorger kriegt praktisch nichts. Wir bezahlen für die Entsorgungskosten 80 Euro jährlich. Dies bei 1200 Euro Gebühren. (Pro EU-Land versteht sich).
Wieviele Einheiten produziert ihr und wieviele davon wurden bisher an DE geliefert, bzw wieviele könnten verkauft werden? Deutschland als Verbrauchermarkt ist ja 10x grösser, als der in der Schweiz. Da müsste sich ein Office aber schon lohnen - schon wegen der UST-Vorteile und dem derzeitigen Kurs.
Weeer schrieb: > Aus Erfahrung kann ich sagen das ein WEEE Verstoß von Kleinunternehmern > in Deutschland nicht mal das Umweltamt interessiert. Bin zwar gemeldet > aber es war meiner Ansicht nach für die Fische. Stimmt, dafür interessiert sich die abmahnwütige Winkeladvokatur der Verlobten des Alibi-Konkurenten. Abmahnungen wegen WEEE-Verstößen sind in Deutschland ein sehr einträgliches Geschäft!
Steuerzahler schrieb: > Wieviele Einheiten produziert ihr und wieviele davon wurden bisher > an DE > geliefert, bzw wieviele könnten verkauft werden? Ändert nichts darand, dass die Bürokratie Geld kostet! > Deutschland als Verbrauchermarkt ist ja 10x grösser, als der in der > Schweiz. Da müsste sich ein Office aber schon lohnen - schon wegen der > UST-Vorteile und dem derzeitigen Kurs. Welche UST-Vorteile und was hat das mit dem Wechselkurs zu tun? So ein Office ist einfach nur eine nutzlose Kostenstelle, kostet Geld, macht Arbeit und bringt nichts ein. Welche Vorteile bietet eine Niederlassung in Deutschland dem Kunden? Telephon (auch in der Schweiz funktioniert VoIP mit deutscher Nummer), andere Sprache (auch Schweizer können deutsch), Versand? Wenns wirklich nur um den günstigen Versand (=Porto sparen) geht, dann würde ich den Kram entweder selber über die Grenze und in Deutschland zur Post bringen oder auf Amazon-Fullfillment-Outsourcing setzen, um die Verzollung muss man sich dann halt selber kümmern. Weeer schrieb: > Kein einziger Chinese ist irgendwo in Europa bei der WEEE gemeldet (nur > mal so zur Erinnerung). Schon mal versucht die Gebüren für eine Abmahnung aus Deutschland in China vollstrecken zu lassen?!
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