Forum: Ausbildung, Studium & Beruf WEEE gibts was neues?


von Interessierter (Gast)


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Ich wollte mich mal erkundigen, ob es schon neues zum WEEE und der 
Elektronikschrottrücknahme gibt. Muss man,immer noch hunderte Euro 
zahlen, nur  um ein Pfund Elektrogeräte (bei ein Gewicht von wenigen 
Gramm pro Stück ist das realistisch) im Jahr verkaufen zu dürfen? Das 
kommt bei einem Kleinstunternehmen ja einem Berufsverbot gleich.
Wie funktioniert das Containerlotto genau? Mich interessiert das genaue 
Verteilungsverfahren. Gibts dazu eine Beschreibung?

Gab es schon (erfolgreiche) Klagen gegen dieses für 
Teilzeit-Kleinstunternehmer einem Berufsverbot gleichkommende Gesetz 
oder zwingt einen der Gesetzgeber weiterhin zur Schwarzarbeit?

von Bürovorsteher (Gast)


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Das kannst du alles unter http://www.stiftung-ear.de/ nachlesen.

> Gab es schon (erfolgreiche) Klagen gegen dieses für
> Teilzeit-Kleinstunternehmer einem Berufsverbot gleichkommende Gesetz
> oder zwingt einen der Gesetzgeber weiterhin zur Schwarzarbeit?

Kaum ist einmal etwas wirklich wasserdicht geregelt worden, gibt es 
Beschwerden, dass man nicht mehr durch die Maschen des Gesetzes 
schlüpfen kann.

Von der Containerlotterie kannst du dich freikaufen. Unter obigem Link 
gibt es passende Vorschläge.

von Bürovorsteher (Gast)


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Äh, nochwas:
wenn du dich selbst als Teilzeit-Kleinstunternehmer bezeichnest, übst du 
als Beruf irgendetwas anderes aus.
Es ist also etwas weit ausgeholt, von einem Berufsverbot zu 
schwadronieren.

von mario (Gast)


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hallo!

ich interessiere mich auch fuer das thema da ich schon lang am 
ueberlegen bin mir etwas zum studium dazu zu verdienen. laut dem link in 
der ersten antwork von Bürovorsteher gibt es eine haertefallregelung :
http://www.stiftung-ear.de/e3/e12/e178/e2312/element2313/download3022/InformationHFAStand082013_ger.pdf

von Interessierter (Gast)


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//
> Von der Containerlotterie kannst du dich freikaufen. Unter obigem Link
> gibt es passende Vorschläge.

Passend ist keiner von den Vorschlägen. Die sind alle viel zu teuer, 
zumindest in Relation zu der Schrittmenge. Aufs Kilo gerechnet dürfte 
sogar die Entsorgung von Atommüll billiger sein...


Aber wie funktioniert das Containerlotto jetzt genau und wie genau muss 
ich die Schrottmenge angeben? So wie ich das verstanden habe muss man 
das Gewicht  des Schrotts in Kilo angeben. Wie ist dann zu runden? Und 
wenn man im Abrechnungszeitraun unter 0,5 kg bleibt, darf man dann 
abrunden und 0kg angeben?
Kann man eigentlich einen Container gewinnen, wenn man immer 0kg 
angegeben
hat?

von Bürovorsteher (Gast)


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> Passend ist keiner von den Vorschlägen. Die sind alle viel zu teuer,
> zumindest in Relation zu der Schrittmenge. Aufs Kilo gerechnet dürfte
> sogar die Entsorgung von Atommüll billiger sein...

Das stimmt so nicht. Wenn du wirklich nur Popelmengen hast, bekommst du 
die Registrierung bei der Stiftung EAR über den Härtefallantrag 
höchstwahrscheinlich kostenfrei.
Wenn du die WEEE-Registrierung hast, gehst du zu take-e-way, wählst den 
Modul 1 (Basismodul, nur Entsorgung) und bekommst ein Angebot.
Wenn dir die Entsorgungskosten nicht ins Konzept passen (sollten sie 
aber),
kannst du bei EAR immer noch zurückrudern und die Registrierung 
widerrufen
(dann aber kostenpflichtig).

Bitte erst informieren und sich ggf. danach über die böse Welt 
beschweren.
Nach meiner Erfahrung sitzen sowohl bei EAR als auch bei take-e-way 
recht verständige Leute, die dich nicht sofort auffressen.

von Interessierter (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
>  Wenn du die WEEE-Registrierung hast,
> gehst du zu take-e-way, wählst den Modul 1 (Basismodul, nur Entsorgung)
> und bekommst ein Angebot.
...und kannst bei jeder Containerverlosung 5t Schrott gewinnen.
Den Ärger wegen einer Insolvenzsicheren Garantie hat man dann auch noch.

Um die wahrscheinlicjkeit wines Containergewinns abschätzen zu können 
interessiert mich ja das Verlosungsverfahren. Was passiert, wenn es mehr 
Schrott wie Abholverpflichrungwn gibt? Wie wird dann verteilt? Immer 
noch so wie früher bei den Kühlschränken oder hat sich das geändert?

von Bürovorsteher (Gast)


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> Um die wahrscheinlicjkeit wines Containergewinns abschätzen zu können
> interessiert mich ja das Verlosungsverfahren. Was passiert, wenn es mehr
> Schrott wie Abholverpflichrungwn gibt? Wie wird dann verteilt? Immer
> noch so wie früher bei den Kühlschränken oder hat sich das geändert?

Bist du einer von denjenigen, die nicht verstehen wollen?
Wenn du die Abholverpflichtungen an take-a-way überträgst, interessiert 
dich die Containerlotterie fortan einen Dreck. Wenn deine Firma 
ausgelost wird, übernimmt das take-a-way für dich. Vor deiner Haustür 
stehen also nicht plötzlich 10 Container randvoll mit irgendwelchem 
Müll.

Die Geräte, die du wahrscheinlich herstellen willst, kosten bei 
take-a-way wahrscheinlich 0,00 €/t an Entsorgungskosten.
Aber du bezahlst einmal im Jahr 25 € für die Mitgliedschaft im vere e.V.
Da kommst du nicht dran vorbei.

Also nix Ruin für Kleinunternehmer, oder sind jedes Jahr 25 € auch noch 
zuviel?

von Sebastian (Gast)


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Verständige Leute bei der EAR, der war gut. Ungefähr so wie die Aussage, 
dass bei der GEZ verständige Leute sitzen.

Spaß beiseite, diese "Stiftung" bewegt sich rechtlich in sehr 
fragwürdigem Fahrwasser, angesichts der Tatsache, dass sie als sie 
privatwirtschaftliche Einrichtung Aufgaben des Staates wahrnimmt, und 
das auch noch nach eigenem Gutdünken.

Die Stiftung EAR ist nichts anderes als eine Interessenvertretung 
einiger Großunternehmen, die damit der kleineren Konkurrenz zusätzliche 
Steine in den Weg legen. Dass es auch anders geht, sieht man nicht nur 
in der Schweiz, sondern sogar in anderen europäischen Ländern. Was hier 
abläuft, ist eigentlich eine Farce, und es wundert mich, dass niemand 
die in der Anfangszeit diskutierte Beschwerde beim Kartellamt 
durchgezogen hat. Aber leider ist auch das unsere deutsche Mentalität, 
wenn es dann ernst wird, schluckt man den Ärger lieber runter, statt 
sich mit einem übermächtigen Gegner anzulegen.

von MaWin (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> oder sind jedes Jahr 25 € auch noch zuviel?

Das ist mir neu. Take-e-Way kostet meiner Kenntnis nach für Kleinmengen 
egal wie klein mindestens 500 EUR/Jahr, allerdings zeigt die WebSeite 
KEINERLEI Preisinformationen mehr.

Klar ist, daß es Geld kostet, sich von anderen die Arbeit machen zu 
lassen. Da ich von noch niemandem gehört habe, daß er einen Härtefall 
duchbekommen hat, heisst das: Mindestens 250 EUR EAR + 250 EUR pro 
Geräteart. Dann selbst schon mal mehr mit Nachweis zum Entsorger bringen 
als man je produziert damit das Saldo im negativen liegt, daher keine 
insolvenzsichere Garantie und kein Container. Sollte auf Grund eines 
Fehlers doch mal ein Container kommen, sollte man sich zuvor die 
Telefonnummer eines bundesweit agierenden Entsorgers aufgeschrieben 
haben, denn die Fristen sind zu kurz um irgendwas uz klären.

von Arc N. (arc)


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Bürovorsteher schrieb:
> Das stimmt so nicht. Wenn du wirklich nur Popelmengen hast, bekommst du
> die Registrierung bei der Stiftung EAR über den Härtefallantrag
> höchstwahrscheinlich kostenfrei.
> Wenn du die WEEE-Registrierung hast, gehst du zu take-e-way, wählst den
> Modul 1 (Basismodul, nur Entsorgung) und bekommst ein Angebot.
> Wenn dir die Entsorgungskosten nicht ins Konzept passen (sollten sie
> aber),
> kannst du bei EAR immer noch zurückrudern und die Registrierung
> widerrufen
> (dann aber kostenpflichtig).

Das ändert nichts an der Richtigkeit der Aussage das die EAR/etc-Kosten 
in absolut keinem Verhältnis zu den realen Kosten stehen.

Laut WEEE Forum liegen die Gesamtkosten (Sammlung, Transport, 
Behandlung) z.B. bei IT&T Equipment (ohne CRTs) zw. 0,12 €/kg und 0,47 
€/kg
bei Measurement&Control-Geräten zw. 0,20 €/kg und 0,59 €/kg
Auch wenn bis 70 kg in Verkehr gebrachter Menge laut ElektroGKostV 
bestimmte Kosten entfallen, passt das nicht:
70 kg * 0,59 € wären 41,30 € pro Jahr
(Zahlen sind etwas älter 2007/2008, selbst wenn sie jetzt doppelt so 
hoch lägen, ändert dies nichts)

Was dagegen EAR und take-e-way in Rechnung stellen, siehe z.B.:
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung

: Bearbeitet durch User
von Bürovorsteher (Gast)


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OMG, lasst jetzt mal eure Fundamentalkritik am Kapitalismus beiseite, 
das interessiert niemanden außer Michael S.

> allerdings zeigt die WebSeite KEINERLEI Preisinformationen mehr.

Das ist richtig. Deshalb: dort anrufen, sagen, dass man bereits eine 
EAR-Registrierung hat oder auch nicht und sich den Vertragsentwurf für 
den gewünschten Modul zuschicken lassen. Da stehen die Preise pro t 
drin.
Keine Grundgebühren o.ä.

Ich habe die Sache erst unlängst durchgezogen, allerdings ohne 
Härtefallantrag.

Die insolvenzsichere Garantie betrifft b2c-Geräte und ist gegenüber EAR 
auszuweisen. Wenn du das selbst wegen mangelnder Liquidität nicht auf 
die Reihe bekommst, musst du bei take-a-way einen anderen Modul mit 
Vollkasko nehmen. Da ist es möglich, dass sie dann für die 
insolvenzsichere Garantie von dir Geld haben wollen.
Keine Ahnung, ich befasse mich ausschlißlich mit b2b.

Also - anrufen und nachfragen.

von Bürovorsteher (Gast)


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> bei Measurement&Control-Geräten zw. 0,20 €/kg und 0,59 €/kg

Quatsch, das kostet bei mir exakt 0,00 €/t.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Arc Net schrieb:
> Das ändert nichts an der Richtigkeit der Aussage das die EAR/etc-Kosten
> in absolut keinem Verhältnis zu den realen Kosten stehen.

Die Verwaltung kostet eben ;-)

> Was dagegen EAR und take-e-way in Rechnung stellen, siehe z.B.:
> http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung

Wobei man bei take-e-way sagen muss, dass sich das auf 1000kg bezieht.

Ja, für Kleinstmengen sind die Gebühren überzogen. Aber man sollte da 
zumindest bei der EAR die Härtefallregelung nutzen können.

Übrigens bietet auch Bitcom Entsorgungspauschalen an: 
http://www.garantiesystem-altgeraete.de/de/905.aspx

P.S.: Am 3. April gibt es vom VERE in Köln in der alten 
Versteigerungshalle eine ganztätige Veranstaltung "WEEE 2 & ElektroG 2". 
Ich bin auf jeden Fall dort. Vielleicht hat ja noch einer "Lust" dazu 
:-}

: Bearbeitet durch Moderator
von MaWin (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Keine Ahnung, ich befasse mich ausschlißlich mit b2b.

Wir wissen, daß du keine Ahnung hast, und dass bei b2b fast keine Kosten 
anfallen (ausser Herstellerregistrierung bei EAR) liegt daran, daß b2b 
nicht in die öffentlichen Entsorgungs-Container abkippt sondern es zu 
DIR als Hersteller zurückschickt und du keine Insolvenzsicherung leisten 
musst. b2b hat nichts mit dem teuren Entsorgungssystem zu tun, von dem 
die Betroffenen Leute hier reden.

https://www.stiftung-ear.de/hersteller/garantie_glaubhaftmachung_und_kosten

von Bürovorsteher (Gast)


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Wenn jemand unbedingt b2c in Verkehr bringen will, muss er eben unter 
seinem teuren Hobby leiden.
Redet ruhig weiter von Sachen, bei denen ihr soviel Sachkenntnis habt, 
wie der Papst vom Bumsen.

von Sebastian (Gast)


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Der Bürovorsteher spricht sicher von gewissen Päpsten vergangener 
Zeiten.
Abgesehen davon, dass solche Äußerungen schon allein als Trollerei 
gesehen werden können, ist ein solcher Rundumschlag - nicht nur gegen 
die Katholiken, sondern auch gleich gegen jegliche Elektronikhersteller, 
die für Endkunden produzieren und damit gewissermaßen auf Bastlerniveau 
herabgestuft werden, unsachlich und nicht zielführend.
Wer nur von b2b Ahnung hat - was ich gar nicht bestreiten möchte - 
sollte sich in der b2c Diskussion vielleicht mit den Pauschalaussagen 
ein bisschen zurückhalten.

von Oh man (Gast)


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Bürovorsteher (Gast) schrub:

> Wenn du wirklich nur Popelmengen hast, bekommst du
> die Registrierung bei der Stiftung EAR über den Härtefallantrag
> höchstwahrscheinlich kostenfrei.

"höchstwahrscheinlich" ???

Mir anderen Worten, du hast nicht die geringste Ahnung, machst aber hier 
einen auf "superchlau".

Wieviele solcher zugesagten Härtefälle in Deutschland gibt es? Es wird 
doch sonst immer alles in Statistiken festgehalten. Wenn du hierzu was 
sagen kannst, wäre das wenigstens hilfreich, statt solcher 
Pauschalaussagen wie oben.

von Interessierter (Gast)


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> Übrigens bietet auch Bitcom Entsorgungspauschalen an:
> http://www.garantiesystem-altgeraete.de/de/905.aspx
Toll.
200€ Registrierungsgebüren
200€ Jahresbeitrag
Dazu die Zwangsabgabe an die Stiftung Ear

Die tatsächlichen Entsorgungskosten betragen satte 0,10€ im Jahr. Zahlen 
muss man aber mehr als das 2000-fache.
Die eigene Arbeitszeit nicht eingerechnet.
Ich glaube daher wirklich, dass die Entsorgungskosten für Atommüll 
geringer wären...

von Interessierter (Gast)


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> Die insolvenzsichere Garantie betrifft b2c-Geräte und ist gegenüber EAR...Wenn 
du das selbst wegen mangelnder Liquidität nicht auf
> die Reihe bekommst...

Der Witz war gut. Mangelnde Liquidität...

Ich brauche eine Garantiesumme von einem(!!!) Euro.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Interessierter schrieb:
>> Übrigens bietet auch Bitcom Entsorgungspauschalen an:
>> http://www.garantiesystem-altgeraete.de/de/905.aspx
> Toll.
> 200€ Registrierungsgebüren
> 200€ Jahresbeitrag
> Dazu die Zwangsabgabe an die Stiftung Ear

Wenn Du die Härtefallregelung durchkriegst, dann fällt die EAR schonmal 
weg. Ist halt viel Schriftkrams aber ich kenne zumindest einen, der 
tatsächlich befreit wurde.

> Die tatsächlichen Entsorgungskosten betragen satte 0,10€ im Jahr. Zahlen
> muss man aber mehr als das 2000-fache.
> Die eigene Arbeitszeit nicht eingerechnet.

Günstiger geht es momentan leider nicht.

Eine Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Art "Genossenschaftsmarke", 
unter der dann mehrere Kleinentwickler ihre Geräte anbieten: die 
Rechnungs- und Mengenstellung erfolgt über die Genossenschaft, der 
Versand etc. aber durch die Mitglieder selbst unter dieser Marke.

Ich sehe da keine größere rechtliche Hürde.

Man müsste dann aber natürlich die Haftungsfragen sauber klären.

Ist sicherlich eine Marktlücke :-)

> Ich glaube daher wirklich, dass die Entsorgungskosten für Atommüll
> geringer wären...

Die WEEE-Kosten lassen sich wenigstens beziffern ...

: Bearbeitet durch Moderator
von Arc N. (arc)


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Chris D. schrieb:
> Eine Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Art "Genossenschaftsmarke",
> unter der dann mehrere Kleinentwickler ihre Geräte anbieten: die
> Rechnungs- und Mengenstellung erfolgt über die Genossenschaft, der
> Versand etc. aber durch die Mitglieder selbst unter dieser Marke.
>
> Ich sehe da keine größere rechtliche Hürde.

ElektroG §3
"(12) Vertreiber im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der neue Elektro- 
und Elektronikgeräte gewerblich für den Nutzer anbietet. Der Vertreiber 
gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes, soweit er vorsätzlich oder 
fahrlässig neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht oder nicht 
ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet. Satz 1 und 
Absatz 11 bleiben unberührt."

Also müssten die Kleinentwickler zumindest eine B2B-Registrierung haben 
oder der Spieß wird umgedreht und die Genossenschaft, deren Mitglieder 
die Kleinentwickler sind, vergibt entsprechende Entwicklungsaufträge an 
die Mitglieder und stellt selbst her...

> Ist sicherlich eine Marktlücke :-)

Ja, wäre es, vor allem, wenn es um den Export ins "Ausland" geht...

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Chris D. schrieb:
> aber ich kenne zumindest einen, der tatsächlich befreit wurde.

Dann nenne dessen Voraussetzungen mit denen er sie bekommen hat.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Arc Net schrieb:

> Also müssten die Kleinentwickler zumindest eine B2B-Registrierung haben
> oder der Spieß wird umgedreht und die Genossenschaft, deren Mitglieder
> die Kleinentwickler sind, vergibt entsprechende Entwicklungsaufträge an
> die Mitglieder und stellt selbst her...

Eine Lizenz (auch keine B2B-Lizenz) benötigen die Kleinhersteller nicht, 
wenn nur die Genossenschaft die Dinger verkauft. Die Pflicht zur 
Registrierung entfällt, wenn die Geräte nur zwischen Händlern oder 
Hersteller (jetzt nicht im Sinne des ElektroG, sondern der echte 
Hersteller, der mit dem Lötkolben ;-) und Händler verkauft werden. Erst 
der letzte in dieser Kette, der an den im Gesetz erwähnten "Nutzer" 
verkauft, muss sich registrieren (sei es B2C oder B2B).

Damit wären die kleinen Buden raus aus der Nummer. Jeder würde die 
WEEE-Nummer der Genossenschaft aufdrucken und alle wären zufrieden.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> aber ich kenne zumindest einen, der tatsächlich befreit wurde.
>
> Dann nenne dessen Voraussetzungen mit denen er sie bekommen hat.

Ich kann denjenigen gerne mal anschreiben. Ich weiss aber zumindest noch 
(das war 2010), dass er Kleinunternehmer war und sein Gewinn unter 10000 
Euro lag und er seine letzte EÜR tatsächlich mit einschicken musste.
Die jährliche Menge lag um die 20kg (es waren nur die reinen, bestückten 
Platinen).

In dem PDF, dass mario weiter oben verlinkt hat, stehen die 
Voraussetzungen mMn schon recht gut beschrieben drin.

von MaWin (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Eine Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Art "Genossenschaftsmarke",

Vor allem ein Produzent: Die Entwckler liefern nur, was sie entwickeln, 
also Schaltung, Programm, Platinenlayout, der Produzent kümmert sich um 
das, was die Entwickler nicht machen WOLLEN, also Bauteilbeschaffung, 
Produktion, Verpackung.
Vor allem aber würde er, falls nötig, die CE Prüfungen möglichst mit 
eigenem vorhandenen Gerät machen.
Da er das Risiko übernimmt, wenn ein Gerät nicht CE konform wäre und es 
zu Herstellerhaftung kommt, und er einen Teil der Produktion und den 
ganzen Versand übernimmt, würde der Grossteil des Erlöses bei ihm hängen 
bleiben.
Im Endeffekt läuft es wohl so bei den Bausätzen von Pollin, da wird 
jemand dahinterstecken der sie entworfen hat, aber nicht selbst 
vertreiben will.

von David (Gast)


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Gibt es bereits was neues bezüglich der WEEE?

Wir sind ein kleines Startup aus der Schweiz und möchten unser 
Elektronikprodukt nach DE exportieren. Ich dachte die 
Elektroschrottrücknahme in der Schweiz sei kompliziert geregelt, aber 
als ich mich über das ElektroG informiert habe, bin ich fast vom Stuhl 
gefallen.

Habe inzwischen auch eine Offerte bekommen: Unsere gut 50kg Geräte / 
Jahr kosten:
- ~10 EUR Entsorgunggebühr
- 707 EUR Gebühren, Mitgliedschaften, usw.

Ernsthaft? Ist es wirklich die aktuelle Situation dass die Gebühren 
7070% der Entsorgungkosten betragen?
Falls ja, frage ich mich ernsthaft wer so ein Gesetz verabschiedet, das 
ist ja jenseits von gut und böse.

Wie machen das andere Kleinunternehmen? Gar nicht oder Illegal?

von MaWin (Gast)


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David schrieb:
> Habe inzwischen auch eine Offerte bekommen: Unsere gut 50kg Geräte /
> Jahr kosten:
> - ~10 EUR Entsorgunggebühr
> - 707 EUR Gebühren, Mitgliedschaften, usw.
>
> Ernsthaft? Ist es wirklich die aktuelle Situation dass die Gebühren
> 7070% der Entsorgungkosten betragen?

Im Prinzip ja, allerdings hast du dir da einen eher teuren rundum 
sorglos Anbieter wie take-e-way ausgesucht, es geht billiger, so zum 
halben Preis.

> Falls ja, frage ich mich ernsthaft wer so ein Gesetz verabschiedet, das
> ist ja jenseits von gut und böse.

Politikerbestechung^WLobbyismus der grossen Hersteller. Schau doch mal, 
wer in der Stiftung EAR sitzt, schon seit Anfang an.

> Wie machen das andere Kleinunternehmen? Gar nicht oder Illegal?

Obwohl viele immer noch nicht angemeldet sind, muss man sagen, daß das 
Einstehen für die Entsorgung eine Selbstverständlichkeit eines Anbieters 
sein muss. Es ist nicht so schwer, sich die Telefonnummer eines 
bundesweiten Abholers zu besorgen dessen Preise man akzeptabel findet, 
und bei Anfruf von der EAR den anzurufen zur Abholung. Auch das 
bei-Seite-legen der Gebühr (insolvenzsichere Garantie) ist kein 
relevanter Kostenfaktor, da haben Würstchenbuden höhere Kosten.
Allerdings hast du neben EAR auch noch VerpackVerord und BattVerord zu 
beachten, CE nehme ich an erfüllt ihr sowieso.

Das aktuelle EU Problem ist, daß man IN JEDEN EU LAND angemeldet sein 
muss und Gebühren zahlen muss, und das bei manchmal nur 1 direkt zu 
exportierenden Exemplar. Für CE ist auch eine Bedienungsanleitung in 
Landessprache nötig. So ist der innereuropäische Handel für 
Kleinunternehmer praktisch verboten, schlimmer als es je vor der EU war. 
Aber das war sicher das Interesse der Grosskotzerne.

http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1

von David (Gast)


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Danke für die Ausführung! Unfassbar! Das E-Recycling System in der DE 
und der EU ist ja ein grosser in die falsche Richtung.
Ein einfaches Problem höchst kompliziert und teuer gelöst.

Das lobe ich mir unsere "vorgezogene Recyclinggebühr" in der Schweiz. 
Diese kostet:
0.15 EUR für Geräte < 0.25 kg
0.40 EUR für Geräte < 5 kG
...

und sonst nichts. D.h. KEINE Gebühren, KEINE Mitgliedschaften und KEINE 
Containerlotterie.

Zudem ist die Software mit welcher wir unsere Absatzzahlen alle 6 Monate 
eingeben müssen, im Vergleich zum ear-stiftung Uralt-Java SW, auch zu 
bedienen.


Kennt jemand von euch den "WEEE-FULL-SERVICE für Mengen unter 1 Tonne"?
Dieser scheint etwas günstiger zu sein.

Fixe Jahresgebühr   200,00 €
Variable Jahresgebühr   8,00 €
Summe**           208,00 €
+ Einmalig 200,00 €

Ist da bereits alles dabei? Oder muss ich da noch was an die 
ear-stiftung bezahlen?

von Weeer (Gast)


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Aus Erfahrung kann ich sagen das ein WEEE Verstoß von Kleinunternehmern 
in Deutschland nicht mal das Umweltamt interessiert. Bin zwar gemeldet 
aber es war meiner Ansicht nach für die Fische.

Mit dem neuen WEEE Gesetz müsste man zusätzlich noch eine Niederlassung 
im jeweiligen Land haben. take-e-way wird Ausländer kündigen (gab ein 
Schreiben - bin ohnehin in DE also ist es für mich nicht relevant).

Kein einziger Chinese ist irgendwo in Europa bei der WEEE gemeldet (nur 
mal so zur Erinnerung).

Für die Entsorgung geradestehen halte ich übrigens auch für 
selbstverständlich - aber nicht so wie es in Europa gemacht wird.
Die Kunden sollen ihre Geräte einfach an den Hersteller zurückschicken, 
eventuell sind ja wertvolle Bauteile verbaut und es zahlt sich sogar aus 
diese wieder in irgendeiner Form zu recyclen.

von Weeer (Gast)


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Einführung des Bevollmächtigten
Das neue ElektroG bringt für Hersteller ohne Niederlassung in 
Deutschland weitreichende Veränderungen mit sich. Diese können selbst 
nicht mehr registriert werden bzw. bleiben.
Betroffene, bereits registrierte Hersteller ohne Niederlassung in 
Deutschland können eine Niederlassung in Deutschland einrichten oder 
einen Bevollmächtigten mit Niederlassung in Deutschland beauftragen und 
diesen gegenüber der Stiftung EAR benennen. Dies muss innerhalb von 6 
Monaten nach Inkrafttreten des ElektroG geschehen. Andernfalls muss die 
Stiftung EAR erteilte Registrierungen aufheben.

take-e-way stellt mit ihrem neuen Service „get-e-right“ den gesetzlich 
geforderten Bevollmächtigten für Unternehmen ohne eigene Niederlassung 
in Deutschland und hilft bei der Umstellung der Registrierungen.


sorry falsch gelesen! take-e-way .. und ein neues Service!

von Lars R. (lrs)


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https://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Verkauf_ohne_Hersteller-Registrierung

Wie wäre es mit dem Verkauf von "nicht-funktionierenden" 
Teilkomponenten, bei denen der Kunde erst durch Zukauf weiterer 
Komponenten ein funktionierendes Produkt erhält? Der Kleinunternehmer 
dürfte dann natürlich die fehlenden Komponenten nicht selbst zum Kauf 
anbieten.

Beispiel:
Funktionalität auf einem uC-Board, die so gestaltet ist, dass sie sich 
erst nutzen lässt, wenn ein Funkmodul oder UART-USB-Modul sowie die 
Stromversorgung (DCDC) hinzugefügt wird. Der Kunde muss sich das 
Funkmodul und das DCDC-Modul dann selbst aus China schicken lassen.

Scheinbar ist es schwierig, dies dem Kunden zu vermitteln, weil er sich 
keinen haftenden Hersteller für das zusammengesteckte Produkt greifen 
kann. Aber für jedes günstig selbst importierte Produkt kann der Kunde 
die Haftung auch nicht durchsetzen. Und für viele günstige, in 
Deutschland erstandene Produkte ist zwar scheinbar eine ladungsfähige 
Anschrift erfügbar, aber die Haftung trotzdem nicht durchsetzbar. In 
allen 3 Fällen muss ich der Kunde letzlich auf die Zusagen des 
Herstellers verlassen.

Hat diesen Ansatz schon einmal ein Kleinunternehmer hier probiert, bzw. 
warum nicht probiert?

von David (Gast)


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Der Spass mit dem Elektronikrecycling geht in die nächste Runde.
Neu gilt in Deutschland bald das ElektroG2. Dies macht eine 
Niederlassung des Herstellers in Deutschland zwingend.

Natürlich steigen dabei auch die Gebühren. Für uns als kleiner Schweizer 
Hersteller wird es nochmals schwerer nach Deutschland Geräte zu liefern. 
Eine Niederlassung in Deutschland ist, aus Kostengründen, für uns 
komplett ausgeschlossen. Es gibt zwar einige Anbieter welche einen 
Bevollmächtigen Service anbieten, dieser mit mit ~1000 Euro / Jahr aber 
auch nicht gerade billig.

Für uns kommt dies faktisch einem Exportverbot nach Deutschland gleich. 
Wie macht ihr das? Ich habt ja das selbe Problem mit dem Export nach 
Österreich?

von Pandur S. (jetztnicht)


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Interessant waere zu erfahren was der Entsorger des Schrottes kassieren 
kann. Ich wuerde da allenfalls Interessierte suedlich Roms kennen, die 
wuerden ab einer sinnvollen Gwwinnmage einsteigen. Wieviel kann man bei 
1000 Tonnen kassieren ?
Der Schrott wuerde an der Gross-Sammelstelle abgeholt.

: Bearbeitet durch User
von David (Gast)


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Das ist das Paradoxe dabei: Der Entsorger kriegt praktisch nichts.
Wir bezahlen für die Entsorgungskosten 80 Euro jährlich. Dies bei 1200 
Euro Gebühren. (Pro EU-Land versteht sich).

von Steuerzahler (Gast)


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Wieviele Einheiten produziert ihr und wieviele davon wurden bisher an DE 
geliefert, bzw wieviele könnten verkauft werden?

Deutschland als Verbrauchermarkt ist ja 10x grösser, als der in der 
Schweiz. Da müsste sich ein Office aber schon lohnen - schon wegen der 
UST-Vorteile und dem derzeitigen Kurs.

von Schreiber (Gast)


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Weeer schrieb:
> Aus Erfahrung kann ich sagen das ein WEEE Verstoß von Kleinunternehmern
> in Deutschland nicht mal das Umweltamt interessiert. Bin zwar gemeldet
> aber es war meiner Ansicht nach für die Fische.

Stimmt, dafür interessiert sich die abmahnwütige Winkeladvokatur der 
Verlobten des Alibi-Konkurenten. Abmahnungen wegen WEEE-Verstößen sind 
in Deutschland ein sehr einträgliches Geschäft!

von Schreiber (Gast)


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Steuerzahler schrieb:
> Wieviele Einheiten produziert ihr und wieviele davon wurden bisher
> an DE
> geliefert, bzw wieviele könnten verkauft werden?
Ändert nichts darand, dass die Bürokratie Geld kostet!

> Deutschland als Verbrauchermarkt ist ja 10x grösser, als der in der
> Schweiz. Da müsste sich ein Office aber schon lohnen - schon wegen der
> UST-Vorteile und dem derzeitigen Kurs.
Welche UST-Vorteile und was hat das mit dem Wechselkurs zu tun? So ein 
Office ist einfach nur eine nutzlose Kostenstelle, kostet Geld, macht 
Arbeit und bringt nichts ein. Welche Vorteile bietet eine Niederlassung 
in Deutschland dem Kunden? Telephon (auch in der Schweiz funktioniert 
VoIP mit deutscher Nummer), andere Sprache (auch Schweizer können 
deutsch), Versand?

Wenns wirklich nur um den günstigen Versand (=Porto sparen) geht, dann 
würde ich den Kram entweder selber über die Grenze und in Deutschland 
zur Post bringen oder auf Amazon-Fullfillment-Outsourcing setzen, um die 
Verzollung muss man sich dann halt selber kümmern.

Weeer schrieb:
> Kein einziger Chinese ist irgendwo in Europa bei der WEEE gemeldet (nur
> mal so zur Erinnerung).
Schon mal versucht die Gebüren für eine Abmahnung aus Deutschland in 
China vollstrecken zu lassen?!

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