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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf EAR Gesetz in Kraft - was bedeutet das in der Praxis ?

Autor: tf1973 (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:15

Hallo,

seit letzter Woche ist ja das EAR Gesetz in Kraft was für jeden
Hersteller bedeutet das er seine Geräte registrieren muss um sie in
Verkehr bringen zu dürfen.
Doch was bedeutet das genau in der Praxis? So wie ich das verstanden
habe kann ein Kunde X dem ich z.B. eine Steuerung baue diese irgendwann
zur Entsorgung bei mir zurückgeben und ich muss mich um die Entsorgung
kümmern und diese nachweisen (richtig verstanden?)
Wie sieht es aus mit der Registrierung, ist das unkompliziert oder gar
mit immensen Kosten verbunden ?
Ich danke euch schonmal für eure Antworten


Thomas
Autor: Dirk (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:29

Autor: tf1973 (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:32

Hallo,

die Seite kenne ich schon, ich hatte gehofft das mir jemand das
Amtsdeutsch kurz und knapp in einem oder wenigen Sätzen erklären kann
:-)


Thomas
Autor: Unbekannter (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:38

> ich hatte gehofft das mir jemand das Amtsdeutsch kurz und
> knapp in einem oder wenigen Sätzen erklären kann

Na, das ist einfach:

Du musst viel Geld bezahlen, so oder so, egal ob Du nur 10 Gramm oder
100 Tonnen im Jahr in Umlauf bringst.

So kostet die Registrierung Deiner Stammdaten (also Adresse plus Kram)
so um die 200,- Euro, und dann kommen noch die jährlichen Gebühren
dazu.

Dann musst Du nochmals für ein insolvenzsicherer Treuhandkonto etc.
bezahlen.

Als Belohnung für die hohen Ausgaben darfst der Stiftung regelmäßig
mitteilen, wieviel Elektronik Du verkaufst hast und nimmst automatisch
an der Container-Lotterie teil.

Sprich: Irgendwann gewinnst Du einen Container mit Elektroschrott den
Du dann abholen und entsorgen musst (innerhalb weniger Tage).
Autor: Dirk (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:38

Nix für ungut, aber das ist da eigentlich prima erklärt.
Auch in vielen Beispielen.
Zum Beispiel die Kosten, etc.
Autor: Unbekannter (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:39

Ach, habe ich noch ganz vergessen: So als Kleinst-Kleinst-Unternehmer
kannst Du mit ca. 1.000,- Euro pro Jahr rechnen.
Autor: tf1973 (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:43

Hallo,

na das ist doch schon mal was - mal sehen wie das die Kunden aufnehmen
wenn ich Ihnen erkläre warum Elektronik jetzt teurer ist...


Thomas
Autor: Mike (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:46

wurde der 1. April vorferlegt?

Bedeutet das wirklich, daß als Hersteller (Kleinst-Klein-Hersteller)
und in Betriebbringer von Elektronik (Modellbau, KFZ, Sicherheitszeug
etc) sich kostenvoll registriert werden lassen muß, nur weil 30-40
Teile im Jahr verkauft werden um die Miete zahlen zu können?

Oder wie ist das zu verstehen? Würde mich mal interessieren, was die
ganzen Tuning/Modellbau-Läden jetzt machen...
Autor: Heinz (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:48

Fakt ist:

- Anmelden einer GbR
- In Verkehr bringen von 2 Kg Elektroschrott pro Jahr
durch Import oder Selbstherstellung
- Business zu Business, kein Privatverkauf
- Besorgen von Aufklebern (Mülltonne durchgestrichen)

Bedeutet:

Kunde kann den alten Kram zurücksenden oder an Sammelstellen
entsorgen.
Das Entsorgen an der Sammelstelle ist durch den erhobenen Beitrag
abgegolten.

Kosten : keine 200.- Euro im Jahr

Allerdings:

Business zu Endkunde ist viel teurer, mind. noch mal 500.- obendrauf
und immer bedenken : Es kommt auf die angemeldete Menge Schrott an.

Viel Spaß beim Diskutieren, das oben beschriebene habe ich jetzt selber
durchgezogen - wer Infos braucht etc. sollte bei der EAR anrufen, die
geben Auskunft :-)


PS:
Bei der Anmeldung ein Schreiben anfügen das man doch auf Ermäßigung
hofft weil man nur eine extrem geringe Menge Schrott in Verkehr bringt
wirkt Wunder.
Autor: hab_die_nase_voll (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:55

und somit ist von der lieben alten regierung wieder mal was gegen klein
und mittelbetriebe getan worden - zusatzkosten bis zum abwinken - wen
wundert es da noch, das mit der zeit alle ins ausland abhauen.
schlußfolgerung => mehr arbeitslose => noch höhere belastungen für die,
die zufällig noch arbeit haben!

gruß
hab_die_nase_voll
Autor: Heinz (Gast)
Datum: 27.11.2005 13:59

Genau das - und welchen Endverbraucher interessierts?

Die Sachen kommen nach wie vor in den Hausmüll oder in die Botanik.

Mir ist eben noch ein schöner alter Fernseher im Wald aufgefallen g

... mal abgesehen das Maut MwSt etc. das nötige Andere zur
Preiserhöhung beitragen.
Autor: Iltis (Gast)
Datum: 27.11.2005 15:19

Mir persönlich als Kleinhersteller ist das jetzt egal.
Ich melde mich an - gezahlt wird nicht (d.h. für die Entsorgung schon -
aber nicht für die Anmeldung). 500 EUR Bürokratiekosten stehen bei mir
ca 20 EUR Entsorgungskosten gegenüber.
Und somit ist das nach §2 Gebührenordung unverhältnismäßig. Aber laut
Chef der EAR ist es ja nur unverhältnismäßig wenn die betreffende Firma
dadurch insolvent werden würde.
Vieleicht hängen die mir ja da ein Verfahren an den Hals, das ich wohl
oder übel gewinner werde.

mfg
Flo
Autor: Thomas (Gast)
Datum: 28.11.2005 18:23

Seh ich das richtig, das reine B2B Hersteller sich eigentlich nur
registrieren lassen müssen , bzw. es reicht, eine Mengenmendung pro
Jahr durchzuführen ?

Gruß Thomas
Autor: Andi (Gast)
Datum: 30.11.2005 12:42

Hi!

Ich bin Techniker in einer PC-Firma.
Wir bauen hier aus Einzelkomponennten und Barebones PCs und Notebooks.
Was bedeutet die ElektroG für uns?
Müssen wir jedes Produkt registrieren und Gebühren zahlen?
Gibt es dann Unterschiede zwischen Händler und Endanwender als Kunde?
Wir sind ja weder Hersteller noch Entwickler und kaufen nur von den
Distris in Deutschland ein (INGRAM, Actebis, etc.).

MfG
Andi
Autor: Iltis (Gast)
Datum: 01.12.2005 11:58

Hallo Andi,

ja das wird Euch betreffen.
Hier
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11...
gibts dazu ein interessantes Forum.


mfg
Flo
Autor: Kai (Gast)
Datum: 01.12.2005 14:58

@Andi:

Kommt drauf an. Wenn die von dir gebauten Geräte AUSSCHLIESSLICH
Komponenten von in Deutschland registrierten Herstellern enthalten
musst du dich nicht registrieren. Für weitere Infos klickst du:

http://www.stiftung-ear.de/content/stiftung_ear/fr...
Autor: Dmitri (Gast)
Datum: 03.12.2005 13:52

Als ob es nicht ausreichen würde, wenn der Endkunde das Recht bekäme,
das Gerät zur Entsorgung zurückzusenden. Dieses Recht geniesst er ja
schon in vollen Zügen. Aber nein, ohne ein Beamtenschar am Fressnapf
ist es bei weitem noch kein "Gesetz" im Sinne des "Gesetzes".

Das ist doch alles hirnamputiert. Finde ich doooooof.

Gruss
Dmitri
Autor: Jörg (Gast)
Datum: 06.12.2005 09:40

Ich habe die Diskussion gespannt mitverfolgt....die meisten meiner
Fragen haben sich damit schon erübrigt :) Eine Frage habe ich
allerdings noch...

Der Importeur muss nachweisen dass er sich registriert hat. Was ist
aber mit einem Großhändler der nicht selbst importiert ? Da weiss ich
ja garnicht ob die Komponenten die ich von ihm kaufe registriert sind ?
Oder ist das nicht mein Problem ?
Autor: Mike (Gast)
Datum: 06.12.2005 10:57

wenn du als privat-kunde kaufst ist es egal.
wenn du aber als wiederverkäufer kaufst mußt du dich eh registrieren
lassen und es ist dein vergnügen von wem du kaufst...so sehe ich das
Autor: vornüber (Gast)
Datum: 06.12.2005 11:08

1. Wenn Du ein GERÄT verkaufst, welches Du selbst zusammenstellst, dann
bist Du der Hersteller, also registrierungspflichtig.
2. Wenn Du ein Gerät verkaufst, welches Du exakt so von Deinem
Großhändler hast und auf diesem nicht die Herstellernummer vermerkt
ist, dann hast Du ein Problem und auch Dein Großhändler (wenn man Euch
draufkommt)!
Autor: Jörg (Gast)
Datum: 06.12.2005 21:44

aber in der FAQ der Stitung EAR steht das folgendermaßen....Wenn ich als
Widerverkäufer für die Herstellung eines PC der Eigenmarke nur
Komponenten benutze die bereits registriert sind brauche ich mich nicht
nochmal zu registrieren. Das wäre dann ja doppelt-gemoppelt.....Laut FAQ
bin ich dann kein Hersteller sondern ein Assemlber der sich nur dann
registrieren muss wenn er Waren importiert.
Autor: Netbandit (Gast)
Datum: 06.12.2005 22:28

kann man als Privatmann auch so einen Schrottcontainer gewinnen? Sind
bestimmt eine menge Bauteile dabei die man abstauben kann oder als
Überraschungspaket bei EBay versteigert ;)
Autor: Unbekannter (Gast)
Datum: 07.12.2005 11:15

Die Meinug der EAR ist juristisch überhaupt nicht relevant.

Die EAR, die massig Kohle mit der Container-Lotterie verdienen will,
wird wohl niemanden erzählen, dass er sich bei ihnen nicht registrieren
lassen muss...

Die ersten Verfahren vor irgendwelchen Gerichten werden sowieso bald
anlaufen.
Autor: vornüber (Gast)
Datum: 07.12.2005 11:40

Bis das Gesetz vernünftig umgeändert wird, hat man viele
Kleinunternehmer schon ordentlich ausgenommen (entweder die EAR oder
die Abmahnanwälte).
Fein, auf diese Art wird das Verwaltungsgeschwür (bösartig wuchernd)
noch eine gute Zeit weiter ernährt. Wenn das Geschwür dann auch die
Restwirtschaft erreicht hat und diese ebenfalls ausgemergelt hat, dann
wird das Geschwür selbst auch aushungern (oder etwa sich selbst
fressen???)und die Welt wird wieder eine bessere.
Ich jedenfalls träume weiter...
Autor: Jörg (Gast)
Datum: 07.12.2005 13:58

mir geht es eigentlich um folgende Aussage ind er FAQ

Zitat : .."Verwendet der Assembler ausschließlich Komponenten in
Deutschland registrierter Hersteller, müsste .. als Differenz Null
herauskommen. In diesem Fall ist er kein Hersteller im Sinne des
ElektroG und dementsprechend auch nicht zur Registrierung
verpflichtet"..

Mit Differenz ist der Unterschied zwischen registrierter und
unregistrierter Ware gemeint...aber das sollte klar sein ;)

Was meint ihr dazu ?
Autor: Martin (Gast)
Datum: 07.12.2005 17:51

Ebenso idiotisch ist die Tatsache, dass jedes EU-Land eigene
Gesetze hat. Wenn also einer seine Produkte ins EU-Ausland
verkaufen will, so muss er für jedes Land den Bürokratenwahnsinn
einzeln durchführen.

Martin
Autor: Michael (Gast)
Datum: 08.12.2005 18:43

Jeder registrierte Inverkehrbringer muß ja seine Reg.-Nr. irgendwo
angeben. Mich würde interessieren, wie denn solch eine Nummer aussehen
muß (aussieht). Nur zur Information, versteht sich.
Autor: someone (Gast)
Datum: 08.12.2005 21:38

Hallo,

wie ist denn die Vorgehensweise, wenn man nur Module verkauft, die auf
eine Platine aufgelötet bzw. gesteckt werden?
Muss man dafür auch Gebühren zahlen oder Sicherheiten erbringen?

Bei Stecken ist das Inbetriebnehmen ja recht einfach, und darauf kommt
es meiner Meinung nach an, oder?

Solche Module (z.B. Bluetooth oder GPS) werden zwar zum großen Teil B2B
verkauft, da aber auch immer wieder Bastler usw. anfragen dürfte man
diesen ja nichts verkaufen, da man dann B2C vertreibt?!?

Das würde für alle Bastler und Schüler usw. in vielen Bereichen
praktisch das "Aus" bedeuten, oder liege ich mit meiner Meinung, das
nur noch B2B verkauft wird, falsch?

MfG

someone
Autor: mmerten (Gast)
Datum: 08.12.2005 21:55

Die Angabe einer Registriernummer ist nicht erforderlich. Eindeutige
Identifikation des Inverkehrbringers reicht. Bei Modulen und Baugruppen
die dem PC Bereich zuzuordnen sind z.b. Bluetooth wird man wohl eine B2B
Registrierung bekommen, hier wird automatisch B2C angenommen.
Autor: Jörg Schiller (Gast)
Datum: 14.12.2005 18:26

hallo an alle.

Wie sieht es denn mit einer Elektronikvertreibenden Privatperson aus
die dieses nicht als Gewerbe sondern als Hobby so nebenbei macht?

Ich erstelle Bausätze für Modelleisenbahnsteuerungen und vertreibe
diese.
muss ichh denn derzeit jeglichen Vertrieb einstellen wegen diesem
Shit?

Meine Abnehmer können es doch zurücksenden. die Adresse steht bei mir
auf der Platine.

tschau jörg
Autor: Unbekannter (Gast)
Datum: 14.12.2005 22:03

Du musst Deinen Vertrieb nicht einstellen. Du musst nur zahlen, dann ist
alles in Butter.
Autor: Mike (Gast)
Datum: 14.12.2005 22:05

es gibt kein "hobby so nebenebei" bei sowas. das ist astreines gewerbe
und unterliegt den entsprechenenden bedingungen.
du kannst auch nicht nur ein bißchen schwanger oder ein bißchen tot
sein. genau so ist es mit dem "hobby so nebenbei"
Autor: Jörg Schiller (Gast)
Datum: 14.12.2005 23:44

wenn ich zahlen muss, habe ich nur 2 möglichkeiten.
entweder stur weiterreichen oder vertrieb einstellen.

wie soll es da in deutschland wieder aufwärtsgehen, wenn einem dauernd
hürden in den weg geschmissen werden.
Autor: cazy horse (Gast)
Datum: 15.12.2005 02:58

du kannst immer noch gegen eine einmalige Gebühr verleihen, dann müssen
deine Kunden dir den Kram zurückgeben (wenn sie wollen :-)

Thema Deutschland: ich glaube nicht, dass es ohne einen wirklich
grossen Knall jemals wieder voran gehen kann, als da wären:
-komplette Anarchie, die die gegenwärtige Selbstfesselung wird ad
absurdum geführt
-Krieg, was hoffentlich nicht kommen wird, aber viel Potential für
einen Wiederanfang hat
Regen oder Jauche, wenn es nicht so traurig wäre, wäre es schon wieder
lustig.

Ich habe den Glauben verloren, dass hierzulande irgendwas wirklich
reformfähig und zukunftsfähig ist, es wird immer weiter gewurschtelt
und dabei immer schlimmer statt besser. Repressalien und Beschneidung
von Rechten, ein ständig wachsendes Heer von Überwachern und
Kontrolleuren, eine Flut von Gesetzen und Verordnungen, die nicht mal
mehr die Herrn Beamten kennen oder überschauen, deren Nichtbeachtung
aber erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben. Normalerweise
wird direkt Vorsatz unterstellt. Versucht mal, irgendeinen beliebigen
Gesetzestext zu lesen und auch zu verstehen, so gut wie aussichtslos,
hinter den eigentlichen Sinn zu kommen. Wenn ich solche Beschreibungen
zu meinen Geräten schreiben würde, könnte es gut sein, dass meine
Kunden die Gerätschaften äusserst argwöhnig beäugen, die persönlich
bekannten wahrscheinlich diskret einen Arzt informieren.
Die Staatsfinanzen sind komplett im A...., inzwischen werden Schulden
gemacht, um Zinsen zu bezahlen. Jede Bank würde dazu sagen: bankrott.
Trotzdem wird weiter rumgeeiert, von Wahlversprechen bleibt nichts. Ich
wollte dieses Mal nicht mehr zur Wahl gehen, habe mir dennoch einen Rück
gegeben, natürlich völlig sinnlos. Im Prinzip ist kein Unterschied mehr
zwischen CDU und SPD, alles dasselbe Politiker-Gelabere, ich kann es
nicht mehr hören. Eine Frage der Zeit, wann es links- oder
rechtsradikal wird.
Da wird jahrelang in den Sand gesetzt - schade, hat nicht funktioniert,
lehnen wir uns eben mit satten Pensionen (übrigens unabhängig von
Einkünften jeder anderen Art, Aufsichtsratposten z.B.) zurück und
lassen andere das wieder und wieder probieren. Steuererhöhung hier,
Steuererhöhung dort, davon machen wir später dies und das, fällt aber
regelmässig aus und keiner merkts. Irgendwie sind wir schon wie die
Opferlämmer geworden, jeder schimpft, aber es passiert einfach so gut
wie gar nichts.
Interessante Seite zu diesem Thema: http://www.bwl-bote.de/

So, musste ich mal los werden, sorry für den offtopic.
Autor: Beobachter (Gast)
Datum: 15.12.2005 03:30

Ei, ei, das Pferd setzt auf Untergangsstimmung. Und das noch bevor die
neue Chemiekalien-Richtlinie in Kraft is. Vielleicht hilft das vorerst
ein wenig:

Elektronische Bauteile wie Widerstände, Transistoren, Dioden usw.
fallen nicht unter das ElektroG. So steht es zumindest unter "Hinweise
zum Anwendungsbereich des ElektroG", hier zu finden:
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/35687.php bzw. dort im
PDF
http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/downloads...
unter Punkt 3 genauer 3.1 "spezielle Abgrenzungsfälle" nachzulesen.

Z.B. Grafikkarten für PCs werden nach Maßgabe des Textes sehr wohl als
"Geräte" mit eigenständiger Funktion bezeichnet und Geräte wiederrum
haben ja einen Hersteller (sie sind ja wortgemäß "Hergestellt"
worden).

Also scheint die Lösung für Jörg doch naheliegend. Er vertreibt eine
Tüte voll Bauelemente + Platine UND KEIN GERÄT und sollte damit auch
nicht Hersteller im Sinne des ElektroG und somit auch nicht
registrierungspflichtig sein. Hersteller wäre dann gewissermaßen der
Endverbraucher. Da dieser aber keinen Handel mit der dann
möglicherweise als "Gerät" zu bezeichnenen Platine treibt, ist auch
dieser nicht registrierungspflichtig. Es ist so als ob wir uns mit
unseren beim Conrad gekauften Elektronikbauteilen selbst was zuhause
zusammenlöten, das wir natürlich nach Ablauf der Lebenszeit als
privaten Elektronikschrott kommunal entsorgen.

Der Konjunktiv im letzten Absatz ("sollte") verrät freilich die
leichte Restunsicherheit meiner Aussage :). Sollte aber keinen Wundern,
der Bericht in der c't gibt die Begriffsverwirrung in der gesammten
Branche ja ebenso wieder. Ein verlässlicher Rat muss also her. Am
besten bei der Stiftung selbst nachfragen.

Vermutlich kann sogar ein Teil des Bausatzes schon vorbereitet (sprich
verlötet) sein, ohne dass bereits ein "Gerät" daraus geworden ist.
Auch wenn hier demnächst wohl die RoHS greift (also kein Bleilot
verwenden) - eine erforderliche CE-Kennzeichnung für "Geräte" wäre
als gelegenheits-Kleinstunternehmer eh ein KO-Kriterium, weil praktisch
nicht bezahlbar.

Ein Beobachter
Autor: Jörg Schiller (Gast)
Datum: 15.12.2005 12:49
Dateianhang: img_0009.jpg (341,1 KB, 306 Downloads)
preview image for img_0009.jpg

vielen vielen dank das hilft schon ungemein weiter.

jetzt treiben wir es mal noch etwas höher.
wie sieht es aus wenn es eine fertig augebaute schaltung ist die zum
korrekten betreiben eines weiteren NICHT AUFGEBAUTEN BAUTEILES sprich
Jumper benötigt.

Ohne diesen einen Jumper arbeitet diese Schaltung nicht. das müsste
dann eigentlich genauso anzusehen sein wie ein bereits montierter
transistor der ohne weitere bauteile auch nichts macht.
Autor: E_D (Gast)
Datum: 15.12.2005 13:00

Ist es so, wie Jörg sagt ??
Dann hat ab jetzt jede meiner Entwicklungen einen Jumper.
Oder könnte es auch eine steckbare SMD-Sicherung sein ?
Viele Grüße
ED
Autor: wayne (Gast)
Datum: 15.12.2005 13:57

Mahlzeit

@carzy horse: Es ist schon so, daß es wahrscheinlich eines Krieges
bedarf, damit es wieder einigermaßen bergauf geht. Es ist bloß nicht
möglich mehr als zwei Deutsche unter einen Hut zu kriegen.
Solange wird alles weiter in Ausland verlegt (AEG, Continental,...)
Ich predige schon seit Jahren, daß man Dachau und Co wieder anfahren
sollte, damit man dort die Politiker und Beamten verheizen und zur
Stromgewinnung nutzen kann. So bringen die mal Geld, statt nur welches
zu Kosten.
Falls jemand Beziehungen zu Herrn Bin Laden hat: Berlin hat einen
schönen Flughafen, und auch schöne Ziele, das primäre ist das mit der
großen Glaskuppel.

@Jörg: Das mit dem Jumper haut nicht ganz hin: Ein "Nutzbares Gerät"
ist es auch, wenn die Inbetriebnahme erst nach kleineren Maßnahmen, die
von "jedem" ohne Kenntnis von EMV-Richtlinien, erfolgen kann.
Ich nehme an, daß das setzen eines Jumpers mit zu diesen kleinen
Maßnahmen gehört.
http://europa.eu.int/comm/enterprise/electr_equipm...
Ist zwar schon etwas älter, aber dient auf
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und...
als Referenz.
Autor: cazy horse (Gast)
Datum: 15.12.2005 15:25

Was mich an der ganzen Sch... besonders ärgert, ist, dass von
Politiker-Seite immer auf die Unternehmen geschimpft wird und damit
Stammtisch-Parolen schürt. Natürlich, um vom eigenen Versagen
abzulenken. Sinn eines Unternehmens ist es, Geld zu verdienen, weiter
gar nichts. Das ganze Gequatsche von sozialer Verantwortung ist
gequirlte Kacke.
Aufgabe der Politik ist es, dafür zu sorgen, dass das Geld verdienen
hier möglich ist - keiner geht freiwillig woanders hin. Und genau da
versagt unser Bürokratenstaat auf der ganzen Linie.
Eine Lösung sehe ich allerdings nicht, freiwillig geben die Parasiten
jedenfalls nicht auf.
Autor: wayne (Gast)
Datum: 15.12.2005 16:24

Die Politik schiebt die soziale Verantwortung immer gern auf die
Wirtschaft, damit sie selbst nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Ein Politiker dient nur sich selbst und nicht "dem Deutschen Volke",
auch wenn er mal so etwas geschworen hat.
Auch daß das Registrierungsverfahren so kompliziert ist, hat einen
Grund: Die Registrierung kostet ca. 200 €, wer jetzt noch nicht
registriert istweil er es nicht verstanden hat, oder Garantien nicht
erbringen konnte, muß 50000€ Bußgeld zahlen. Warum wohl wurde die
Thematik nicht publik gemacht (Radio, Fernsehen, Tageszeitung) ?
Ich arbeite in einem kleinen Elektronikshop, und ich glaube mein Chef
weiß von der ganzen Materie nichts.
Erst kam Conrad, jetzt kommt EAR, ...
Ich werde mich schonmal nach einem neuen Job umschauen, denn wenn mein
Chef sich jetzt registriert, heißt das er hat seit dem 24.11.
unangemeldet gehandelt -> 50000€ Strafe -> 3 Arbeitslose mehr
Aber was sind schon drei Arbeitslose, wenn man Millionen davon hat.
Vielleicht bekomme ich dann ja Hartz IV, dann hab ich 300€ mehr
als für 44 Stunden/Woche.
Hartmut Thesner sagt in c´t 24/06 daß ein Betrieb, der durch 700€
bedroht ist, sich gedanken über die Wirtschaftliche Grundlage machen
sollte, aber wir sind in Deutschland da gibt es keine Wirtschaftliche
Grundlage, sollten alle diese Leute ihre Läden schließen, ohne vorher
zu versuchen zu überleben?
700€ ist für einen Kleinstbetrieb durchaus bedrohlich, da dieses
Geld auf einmal gezahlt werden muß, das heißt im Zahlungsmonat für
Bestellungen nicht zur Verfügung steht (ein kleiner Betrieb hat nicht
den immensen Kredit bei Zulieferern). Als Folge könnte es zu einem
Engpaß im Lagerbestand und zur Abwanderung der Kundschaft zu einem der
Großen kommen, die am Stadtrand mit riesigen kostenfreien Parkplätzen
auf Kundschaft warten. Wir haben nur eine Parkbucht mit 3 Plätzen, an
der auf jeder Seite eine Dame der SA/Hilfspolizei mit gezücktem
Notizblock lauert.

Sorry falls ich etwas von der Thematik abgeschwiffen bin, aber die
ganze Politik in diesem Land kotzt mich an, nur Vetternwirtschaft und
Schmarotzertum.
Autor: Beobachter (Gast)
Datum: 15.12.2005 16:51

@Jörg

Mit einem bloßen "Jumper setzen" ist es vermutlich nicht getan (PC
E/A-Karten enthalten auch Jumper und fallen unter das EAR). Ich denke
da eher z.B. an bereits aufgelötete SMD-IC (alles was für Otto Normalos
Lötkolben zu klein ist) und ein paar Widerstände die der Endkunde dann
einlöten muss und damit die Funktion herstellt. Dazwischen gibt es
sicher eine Grauzone. Möglicherweise ist dass auch gar nicht bis ins
letzte Detail geregelt (in den EAR-FAQ taucht ja auch öfter mal ein
Satz auf wie ".. das bleibt den Herstellern überlassen ..". Ich kann
mir auch nicht vorstellen, dass für ein paar Platinchen die geballte
Armada der Gesetzeskeule aktiviert wird, zumal wenn es sich wie
angedeutet nicht um eindeutige Verstöße gegen das ElektroG handelt. Ich
würde trotzdem alle Hebel in Bewegung setzen, um mich schlau zu machen.
Ich denke aber nach wie vor, dass ein Beutel Bauteile nebst
Bauanleitung gegen Entgeld versandt kein Gerät im Sinne des ElektroG
darstellt (bleibt ja auch dem Endabnehmer überlassen, ob er das Ganze
zur Funktion bringt oder lieber die Bauteile anderweitig verwendet).

Vielleicht hilft auch das Stichwort Prototypen weiter. Hab allerdings
in den EAR-FAQ noch nichts darüber gefunden.

Ein Beobachter
Autor: Jörg Schiller (Gast)
Datum: 15.12.2005 17:27

naja
es muss ja nicht gleich ein extra jumper sein.
vielleicht geht es ja auch wenn man den DIL- gleichrichter sockelt und
als zurüstteil beilegt.

der phanthasie sind keine grenzen gesetzt.

tschau jörg
Autor: Tobias Schneider (tobias)
Datum: 16.12.2005 19:55

Also mit einfachen Steckverbindungen ist bestimmt kein Bausatz
durchzubringen, da ja jeder dann das Geraet in Betrieb nehmen kann
ohne jegliche Kenntnisse der Materie. Es muss also wohl schon geloetet
oder wo anderst hinzugekauft(wobei das wohl auch wieder kritisch ist)
werden nehme ich an.


Gruss Tobias
Autor: Unbekannter (Gast)
Datum: 17.12.2005 01:00

@crazy horse:

> Sinn eines Unternehmens ist es, Geld zu verdienen, weiter
> gar nichts. Das ganze Gequatsche von sozialer Verantwortung
> ist gequirlte Kacke.

Nicht ganz. Einige Auszüge aus dem Grundgesetz:


   Artikel 14:

   [...]

   (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem
       Wohle der Allgemeinheit dienen.

   [...]


   Artikel 20:

   (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
       und sozialer Bundesstaat.

   [...]


Jedes Unternehmen hat, so wie jeder Bürger dieses Staates, sehr wohl
eine soziale Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.
Autor: Jochen (Gast)
Datum: 17.12.2005 02:39

hier sieht man wie wieder einmal unsere Politiker richtig zugeschlagen
haben. Da fragt man sich wirklich ob man so dumm sein kann. Wiedermal
ein Gesetz entwerfen, dass minimum x Millionen Paragraphen hat, statt
einfach nur zu schreiben jeder Hersteller/Händler/... ist verpflichtet
seine Altgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen.(Ist natürlich noch in
Paragraphen Deutsch zu übersetzen)
Nein man braucht eine Stiftung, die alleiniges recht hat das sehr
komplexe hoch inovative und teuere Rücknahmeverfahren durchzuführen.
lächerlich und das in einem land mit freier Marktwirtschaft.

wie sieht es eigentlich aus:
entwickel grad ein kleines Gerät und möchte dies dann auch später
vertreiben - kleine Stückzahlen. ich rechne vielleicht mit 500€
im Jahr also mehr als kleiner zusatz verdienst(Hobby). Hab mir gedacht,
damit alles seine Richtigkeit hat meldest dann halt eine Gewerbe an über
die ich das gerät vertreiben will.
1. war ich erstmal geschockt über die ganze EMV Gesetze - CE
Kennzeichnung - OK ist halt viel doku arbeit
jetzt kommt dann auch noch dieser scheiß, wo ich dann 1000euro im jahr
zahlen soll.
gibt es da keine Ausnahmen für solche Fälle, in dem xMillionen Seiten
langem Gesetz

außerdem würd mich interessieren ob ich dann irgendwann wenn ich mich
registrieren konnte(bezahlen konnte) alte fernseher, ... zugeschickt
bekomme von deren Entsorgung ich natürlich keinerlei ahnung hab da ich
ja nur ein kleines Zeitmessgerät vertreibe????
Autor: crazy horse (Gast)
Datum: 17.12.2005 07:50

du kannst alles bekommen, was dazu gehört, dafür gibts Gerätegruppen.
(Autoradio z.B. gehört nicht dazu, weil Teil eines Autos).
Das wirklich schlimme daran ist, dass es dir passieren kann, dass du
schon im 1. Jahr einen 30t-Container zugewiesen bekommst. Wie gesagt,
zugewiesen, die EAR sagt dann, der gehört jetzt dir. Du musst ihn
abholen lassen und entsorgen.
Das ganze ist riesengrosser Blödsinn. DIe Grundidee ist ja an sich
nicht schlecht, die Ausführung ist eine Katastrophe, die viele kleine
Hersteller in den Ruin treiben wird. Der ganze EAR-Zauber verschlingt
Unsummen. Wäre doch viel einfacher, jedem Gerät nach Gewicht eine
"Ökosteuer" aufzubraten und diese wird fällig, wenn was verkauft
wird,  ähnlich wie die Umsatzsteuer, fertig. Gerecht, einfach. Das Geld
bekommen die Entsorger.
Bezahlen müssen das Ganze sowieso die Kunden, es wird auf den Preis
aufgeschlagen, letzten Endes also trotz allem Gequatsche mehr oder
weniger Allgemeinkosten. Die EAR braucht jedenfalls niemand, ausser das
wieder viel Geld vernichtet wird (Registrierungskosten, jährliche
Kosten) und sich ein weiterer Parasit nach Belieben den Bauch
vollschlägt.
Noch schlimmer finde ich, dass der ganze Mist in jedem europ. Land
anders geregelt ist - das nenne ich lebendiges Europa. Aber da haben
wir ja wieder Potential für eine grosse
Elektroschrott-Harmonisierungs-Komission....
Übrigens: wer was nach Holland oder Belgien oder oder oder verkaufen
will, muss sich dort auch registrieren.
Autor: crazy horse (Gast)
Datum: 17.12.2005 08:01

@Unbekannter:
Und daran glaubst du noch?

Artikel 14:

   [...]

   (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem
       Wohle der Allgemeinheit dienen.

"Soll" ist ja ein Freifahrtsschein....


   Artikel 20:

   (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
       und sozialer Bundesstaat.

Das erinnert mich irgendwie an die gute alte DDR-Dogmenzeit.
"Der Kommunismus ist allmächtig, weil er wahr ist" diese interessante
und mit Inbrunst verbreitete These hätte mich damals fast das Abi
gekostet.




Jedes Unternehmen hat, so wie jeder Bürger dieses Staates, sehr wohl
eine soziale Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.
Autor: Mike (Gast)
Datum: 17.12.2005 14:32

"Also mit einfachen Steckverbindungen ist bestimmt kein Bausatz
durchzubringen, da ja jeder dann das Geraet in Betrieb nehmen kann
ohne jegliche Kenntnisse der Materie."

wer schreibt denn vor, daß nicht jeder das gerät in betriebnehmen
darf?
Ein conrad-bausatz für ne lichtampel kann auch jeder löten, und sogar
nur gesteckt läuft ist.
gibt es denn eine klare, rechtsverbindliche definition, was ein bausatz
ist und was nicht? oder ist das wie so viele auslegungssache eines
richters?
Autor: Beobachter (Gast)
Datum: 17.12.2005 17:28

Die Elektor hat nach eigenen Angaben bei den zuständigen Stellen
angefragt ob Bausätze unter das ElektroG fallen oder nicht (steht in
der Januar Ausgabe auf Seite 4) und hat (wie sollte es auch anders sein
:-() bis jetzt keine Antwort bekommen.

Das ist eben auch das Dilemma, in das man sich begibt, wenn man eine
derart weitreichede Regelung auflegt. Man kommt dann kaum hinterher all
die Spezialfälle zu regeln und zwar solange, bis keine mehr ohne
tagelanges Studium des Kleingedruckten mehr durchblickt.

Die Idee einfach eine Rückname aller verkauften Elektrogeräte
gesetzlich festzuschreiben wäre kaum besser. Das war schon bei den
Pappverpackungen ein Chaos (schon mal bemerkt, dass praktisch niemand
mehr seine Umverpackung (wie anfänglich noch) im Laden belässt - ich
jedenfalls sehe keinen mehr). Und wo sollte der Staubsauger nach 5 bis
15 Jahren hin, wenn im ehemaligen Elektrofachgeschäft jetzt Wellness im
Angebot ist?!

Bestimmt gäbe es bessere Wege. Gering ist das Problem sicher nicht. Und
wenn wir ehrlich sind, hört unsere Denke am eigenen Mülleimer auf.
Handlungsbedarf bestand/besteht also bestimmt.

Die wirklich gelackmeierten scheinen mir derzeit nur die Klein- und
Kleinstunternehmer zu sein. Auch dafür scheint es eine
Härtefallregelung zu geben (Freistellung von den Kosten auf Antrag UND
NACHWEIS). Anscheinend wird man bei der Stiftung EAR aber mit wenigen
100 Euro Monatsumsatz nicht ernst genommen (sie c't Interview) - ein
Schlag ins Gesicht für alle, die wirklich klein anfangen wollen (oder
müssen), ohne sich von vorneherein über Kredite zu verschulden.

Im Moment bleibt da nur Prinzip Hoffnung (vielleicht erkennt die große
Koa noch Nachbesserungsbedarf. Bei der neuen Chemierichtlinie
jedenfalls ist durchaus eine Entschärfung erreicht worden (keine
befristeten Genehmigungen etc.)

Warten wir mal ab. Alles ist im Fluss!

Ein Beobachter
Autor: Kleinunternehmer (Gast)
Datum: 20.12.2005 00:34

Dein Wort in Gottes Gehörgang....
Wenn sich da nichts ändert, wird es mittelfristig wohl keine
One-Man-Shows mehr geben.
Autor: Hoffmann Peter (Gast)
Datum: 31.12.2005 17:59

Lese in den Beiträgen immer von der mögliche Kostenbefreiung.
Die Hürden die dafür errichtet werden sind unzumutbar.
Folgendes wird verlangt: Die Menge der in Verkehr gebrachten Geräte,
der wirtschaftliche Wert der Registrierung für das Unternehmen,
die voraussichtlichen Entsorgungskosten und die abfallwirtschaftliche
Relevanz, was immer das auch ist, die wirtschaftlichen Ergebnisse
des Unternehmens in den vergangenen 2 Jahren mit den dazugehörigen
Aufzeichnungen Darstellung des Anteils der betroffenen Produkte
in den beiden letzten Geschäftsjahren, sowie aktueller Aufzeichnungen
mit Ausblick dazu.
Vorgelegt werden muss weiterhin die Produktkalkulation mit ein und
Verkaufspreisen, Stückzahlentwicklung für die betroffenen Produkte
in den letzten 2 Jahren, sowie aktuelle Aufzeichnungen mit Ausblick.
Eine Abschätzung der voraussichtlichen Entsorgungsmengen un Kosten.
Das alles für jährliche Entsorgungskosten von ca 1-2 € gemäß der
Berechnungsformel.
Werde meine Fa. schließen. Bin bereits Rentner.
Autor: Unbekannter (Gast)
Datum: 31.12.2005 18:37

Bitte die Gründe für die Schließung per öffentlichen Brief in der
Lokalzeitung an zuständigen Bundestagsabgeordneten.

Du bist übrigens nicht der einzige, der bis morgen schließt. Ich kenne
inzwischen fast ein Dutzend Kleinstfirmen die es morgen nicht mehr
gibt.
Autor: Mike (Gast)
Datum: 01.01.2006 10:06

und was machen die leute dann, wenn man nicht das glück hat rentner zu
werden?

kann doch irgendwie nicht angehen, oder?
Autor: Iltis (Gast)
Datum: 01.01.2006 13:58

Zum Thema Firmen-Schließung bitte auch Spuren in diesem Forum
hinterlassen:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11

Speziell meine ich diesen Thread:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=306
Autor: Gerd (Gast)
Datum: 04.01.2006 15:07

Als kleiner Unternehmer (Herstellung elektronischer Komponenten
für Musiker) werde ich ebenfalls schließen.
Dies ist keine leichtfertige Entscheidung, sondern die einzig mögliche
Konsequenz aus den immer größer werdenden Lasten die wir als
Kleinunternehmer zu tragen haben.

Habe mich (nachdem ich betriebsbedingt arbeitslos geworden bin)
5 Jahre bemüht dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen.
Verfüge inzwischen über ein Patent und produziere diverse eigene
Entwicklungen in Kleinserie.
RoHS habe ich noch mitgemacht (neue Lötstationen usw.), aber
EAR ist mein Ende.

Die Entwicklung eines Moduls (wäre ein wichtige tragende Säule meines
Portfolios geworden) habe ich bereits eingestellt. Der laufende
Geschäftsbetrieb wird ende des Montats offiziell beendet.

Mitteilung an Presse, MdB, Datenschutzbeauftragten und BMU erfolgt
zeitgleich.
Darin werde ich mich auch für die zukünftigen Zahlungen aus Harz IV
bedanken.

Gute Nacht Deutschland - schlafe weiter gut und fest!

Gerd
Autor: Andreas Schwarz (andreas) (Admin) Benutzerseite
Datum: 04.01.2006 16:34

Autor: Malte __ (malte)
Datum: 04.01.2006 18:26

Nur so als Idee:
Wäre es möglich dass sich mehrere Mini-Unternehmen/Einzelpersonen
zusammenschließen und dann gegenüber der EAR als ein Unternehmen
auftreten, so dass sich die Kosten aufteilen ließen?
Autor: Hoffmann Peter (Gast)
Datum: 04.01.2006 19:33

Ein Zusammenschluß mehrerer Firmen wird in den Bedingunge der "ear"
ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Gründe liegen auf der Hand

P:H
Autor: Manuel B. (xitara)
Datum: 04.01.2006 19:54

(entfernt)
Autor: keks (Gast)
Datum: 04.01.2006 20:25

Na dann füllt doch ein kleines Behältnis innerhalb eurer Geräte mit
Cola. Dann greift vielleicht das Dosenpfand, und die Sache ist vom
Tisch.

:-)
Autor: Gerd (Gast)
Datum: 04.01.2006 20:40

@keks, wenn es nicht so traurig wäre, wär’s ja schon wieder lustig.

"Ein Zusammenschluß mehrerer Firmen wird in den Bedingunge der
"ear"
ausdrücklich ausgeschlossen."

Ja da haben Sie wohl recht, das liegt auf der Hand!

Ich bin zutiefst enttäuscht von diesem Land!
Leistung und Engagement zählen hier nichts mehr.
Da erinnere ich mich doch mit Kopfschütteln an die Neujahrsansprache
unsere Frau Dr. Angela Merkel.
War da nicht so etwas wie "jeder kleine Innovation zählt..." oder so
ähnlich!?

Großartig!
Autor: E_D (Gast)
Datum: 04.01.2006 23:35

Ich bin auch Kleinunternehmer, und ich bin sehr verunsichert, mit
steigender Tendenz. Hauptsächlich mache ich Software, aber gelegentlich
auch Hardware, aber leisten kann und will ich mir diese Abzocke wirklich
nicht. Die Gebühren, die ich entrichten müßte, stehen in keinem
Verhältnis zur veräußerten Menge ! Aber alles hinschmeißen will ich
auch nicht.
Es geht doch 'nur' um die ordnungsgemäße Entsorgung. Zählt denn nicht
vielleicht auch der gute Wille, das ich z.B. jedem verkauftem Gerät ein
Returenschein beilege, mit der Bitte, mir das Gerät zur Entsorgung
zurückzusenden ? Dieses entsorge ich dann gegen Gebühr
bei einem Verwerter ? Das ist bestimmt allemal wirtschaftlicher, und
habe ein reines Gewissen ! Kann man mir dann wirklich an die Karre
fahren, und den Gesetzeshammer schwingen ?
Das Thema ist echt total demotivierend !!
Vielleicht muß man ja demnächstpotentiell zu benutzende Bytes eine
Programms irgendwo registrieren...? In der richtigen Zusammenstellung
bestimmt auch eine Gefahr für die Umwelt

VG ED
Autor: Beobachter (Gast)
Datum: 04.01.2006 23:38

Es braucht viel mehr Öffentlichkeit, Politiker lesen nicht in
Elektronikforen

http://www.abendblatt.de/daten/2005/07/07/456328.html

Gute Beiträge von der Elektorseite, besonders der Teil ab "Ein
europäischer Skandal!"
http://www.elektor.de/Portals/0/WEEE/ElektroG-Ausw...

und natürlich das gute PDF von Guido Körber von Code Mercenaries (das
sind die mit dem USB-I/O-Warrior Baustein), besonders Informativ der
Teil "Sicherheitsrückstellung für den Insolvenzfall" und die
"Kostenaufstellung"

http://www.elektor.de/Portals/0/WEEE/Überblick%20...

Alles hinschmeissen ist jedenfalls auch keine Lösung. Vielleicht ist
die Kostenbefreiung für den Kleinstunternehmer doch ein gangbarer Weg.
Es gibt doch sinngemäß den schönen alten Spruch "wer kämpft kann
verlieren, wer es unterlässt hat schon vorher verloren".

http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=31...

Es bleibt abzuwarten ...

Ein Beobachter
Autor: dkm (Gast)
Datum: 05.01.2006 00:27

Beim Stöbern in den Links zu diesem Thema gefunden:

http://www.reed-electronics.com/electronicnews/art...

dkm
Autor: Dirk Thiele (nachtfalke1974)
Datum: 05.01.2006 10:04

Hallo...

Auch ich habe bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einigermassen
erfolgreich elektronische Schaltung für den Modellbaubereich
(hauptsächlich Flugmodellbau) entwickelt, hergestellt und vertrieben.
Leider sind bei diesen "Nischenprodukten" die Verkaufszahlen nicht so
hoch, und Preisanpassungen nach oben sind auch nicht zu machen.

Es gibt leider genügend Leute, die bei eBAY solche Schaltungen privat
verkaufen, und sich einen Sch... drum kümmern, was für Gesetze
einzuhalten sind !

Nur als "Gewerblicher" kommt man um soetwas leider nicht drum rum.

Folge des Ganzen war also, dass ich nun alle elektr. Produkte aus
meinem Programm nehmen musste, da die Kosten für EAR mit den zu
erwartenden Verkaufszahlen und Gewinnen in keinem Verhältnis standen.

Glücklicherweise trifft es mich nicht so, wie einige andere, da ich das
ganze nur als "Nebenjob" gemacht hab.

Ein Hoch auf dei Bundesregierung !

Dirk
Autor: Gerhard Kropf (Gast)
Datum: 05.01.2006 10:21

Nachdem sich diese EAR Geschichte ja doch bei etlichen Kleinunternehmern
als existenzbedrohend erweißt, hier ein kleiner Tipp ohne Gewähr, der
evtl. einigen hilft, das EAR bis auf Weiteres zu umgehen.

Laut EAR sind Bausätze von diesemm Gesetz ausgenommen. Nun, was ist
aber ein Bausatz? Ändern Sie einfach Ihre Module dahingehend ab, daß
der Enduser dieses komplettieren muß, damit das Gerät betrieben werden
kann. Da nirgends festgelegt ist, wie tiefgreifend diese "Endmontage"
sein muß, reicht es einfach, ggf. Teile wie den Stromanschlusstecker,
den ISP Stecker oder den Schnittstellenstecker separat mitzuliefern,
damit der Käufer diesen selbst einlöten kann.
Dies ist zwar keine perfekte Lösung, bewahrt jedoch ggf. davor, sein
Betrieb zu schließen oder Produkte einzustampfen.

Gerhard
Autor: Stefan (Gast)
Datum: 05.01.2006 11:18

Nur so ein Gedanke: Kann man die bisher verkauften Geräte nicht einfach
vermieten. Einamlige Mietgebühr statt Kaufpreis. Mietdauer: unbegrenzt.