Hallo, ich habe kürzlich die usb-pd powerbank von greatscott gebaut (vielleicht kennt ihn ja jemand)... Und da mein Fahrrad kein Licht hat und ich ein SmartArray Q12 LED-Modul herumliegen habe (ich weiß nicht einmal warum) und jetzt auch diese Powerbank, die ich verwenden könnte, möchte ich ein DIY-Fahrradlicht mit einem Arduino bauen. Die LED läuft mit 9V und bis zu 12 W, das PCB von der Powerbank kann bis zu 18 W abgeben, das sollte also absolut in Ordnung sein, denke ich. Aber ich möchte die LED dimmen (zum Beispiel, wenn das Fahrrad steht, sollte die LED dunkler sein und wenn ich das Fahrrad fahre heller) und das Datenblatt sagt: LED ist dimmbar, aber ich weiß nicht wie :( Hat jemand eine Idee? Vielen Dank! Links: Video: https://youtu.be/yEbbhTw0kno LED: https://www.leds.de/smartarray-q12-neutralweiss-led-modul-30776.html PCB: https://de.aliexpress.com/item/4000574214602.html?aff_platform=portals-search&sk=_d8hmFU2&aff_trace_key=4971b29f8f464d52a17b98c9f7070f65-1598102383036-07556-_d8hmFU2&terminal_id=ed421d4c8b4a4844801e9d79a3cfeab0&tmLog=new_Detail&aff_request_id=4971b29f8f464d52a17b98c9f7070f65-1598102383036-07556-_d8hmFU2
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Na fein, 1600lm in einen Raumwinkel von fast 2Pi. Das wird kein Fahrradlicht, sondern ein Super-Blendlicht. Mach mal, du wirst schnell sehen, was andere davon halten. Was glaubst du wohl, warum solche Lampen eine Prüfung und Zulassung brauchen?
John C. schrieb: > Die LED läuft mit 9V und bis zu 12 W, das PCB von der Powerbank kann bis > zu 18 W abgeben, das sollte also absolut in Ordnung sein, denke ich. > Aber ich möchte die LED dimmen (zum Beispiel, wenn das Fahrrad steht, > sollte die LED dunkler sein und wenn ich das Fahrrad fahre heller) und > das Datenblatt sagt: LED ist dimmbar, aber ich weiß nicht wie :( > > Hat jemand eine Idee? Ich habe vor allem keine Idee, wie Du dafür eine Bauartgenehmigung bekommnst.
Schöne Elektronik. Aber ohne brauchbare Hell-Dunkel-Grenze noch störender als 'Blinklicht Beleuchtung'.
@TO Suche dir lieber ein anderes Forum. Hier sind im wesentlichen nur alte verbitterte Männer und Bedenkenträger (siehe oben). Die sind weder technisch versiert noch interessiert.
Mürbe schrieb: > Hier sind im wesentlichen nur alte > verbitterte Männer und Bedenkenträger Vielleicht sind’s auch nur Autofahrer, denen diese extrem blendenden Radlichter extrem auf den Zeiger gehen? Auf der anderen Seite habe ich an meinen Rädern sogar zwei Lampen: eine StVO-konforme, die beim Fahren an und auf Straßen an ist, und eine „andere“, die mir auf Waldwegen und ähnlichen den Weg erhellt. Vielleicht möchte TE ja auch so ein Setup bauen – dann könnte man sich nun dem Technischen widmen: John C. schrieb: > ber ich möchte die LED dimmen (zum Beispiel, > wenn das Fahrrad steht, sollte die LED dunkler sein und wenn ich das > Fahrrad fahre heller) und das Datenblatt sagt: LED ist dimmbar, aber ich > weiß nicht wie Dimmen von LEDs wird üblicherweise via PWM gemacht
Stichwort Technik und Verantwortung: Beitrag "Re: Seilwinde Ansteuerung 230V" Beitrag "Re: Boot Elektromotor als Generator nutzen, Grundsatzfragen" Technik und Verantwortung ist Dein ungeliebter Zusammenhang. Nach diesen kann man durchaus belangt werden als Gefälligkeitshelfender. Beitrag "Re: KERS System für Skateboard - Auswahl eines Elektromotors" Beitrag "Verantwortung des Entwicklers bei Geräten in kritischen Anwendungen"
Dieter schrieb: > Stichwort Technik und Verantwortung: […] Du liest dich gerne selbst, oder so? Aus einem der verlinkten Threads: Dieter schrieb: > Kann > allerdings nicht mehr die Quelle nennen. … wie seltsam. Man sollte eigentlich meinen, dass ein solcher Fall quer durch die Mainstreammedien gegangen, und daher gut dokumentiert wäre. Wenn ich jemandem zeige, wie man einen Stein wirft, und er dann losgeht und Fensterscheiben bewirft, dann wird keiner auf die Idee kommen, mich zu belangen. Für die Ausführung von Handlungen ist immer noch der Ausführende verantwortlich. Erst recht, wenn er drauf hingewiesen wurde, dass da Sachen zu beachten sind – was hier ja nun im übertriebenen Maße geschehen ist. Edit, um’s noch etwas On-Topic zu machen: John C. schrieb: > LED: > https://www.leds.de/smartarray-q12-neutralweiss-led-modul-30776.html das verlinkte LED-Modul alleine eignet sich nicht als Fahrradlicht. Leuchtet im Nahbereich halbwegs gut aus, aber weiter weg wird’s dann sehr schnell dunkel, weil viel Licht einfach in der Nacht verschwindet. Bei Fahrradlampen (Fahrzeuglampen allgemein) möchte man das Licht so bündeln, dass wenig verloren geht, und viel genau dort landet, wo man es braucht → du brauchst eine Art von Lichtformung, sonst wird’s trotz der beeindruckenden Leistungswerte enttäuschend sein. Wenn du das Modul schon hast, bau dir mal eine Stromquelle dafür und geh nachts irgendwo hin, wo es dunkel ist, und probiere es aus. Vielleicht möchtest du dann doch lieber eine „richtige“ Lampe für dein Rad kaufen ;)
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Beitrag #6381119 wurde von einem Moderator gelöscht.
Jack V. schrieb: > … wie seltsam. Man sollte eigentlich meinen, dass ein solcher Fall quer > durch die Mainstreammedien gegangen, und daher gut dokumentiert wäre. Siehe auch: Beitrag "Selbstbau und Verantwortung" Beim Radlicht wird der TO nicht so einfach den Ratgeber mit hineinziehen können, da es so offensichtlich ist und auf das Blendrisiko mehrfach hingewiesen wurde. Es gibt aber hier noch eine Lücke, dass ein Licht zwar der StVZO entsprechen muss, aber Zusatzbeleuchtungen sind nicht verboten. Das LED-Modul eignet sich aber noch gut für den Einbau in eine Old-Fashion Radlampe, die mit den 2.4W großen Radbirchen betrieben wurden und noch einen großen Reflektor besitzen.
Dieter schrieb: > Das LED-Modul eignet sich aber noch gut für den Einbau in eine > Old-Fashion Radlampe, die mit den 2.4W großen Radbirchen betrieben > wurden und noch einen großen Reflektor besitzen. Müsste man probieren: 120° Abstrahlwinkel ist nicht direkt mit einer Birne vergleichbar. Was aber ginge: ein passend geformter Reflektor, auf den die LEDs im 90°-Winkel strahlen. Sieht man heute häufig bei LED-Fahrradlampen, und die höherwertigen Produkte bekommen damit eine beeindruckend gute Lichtverteilung hin – erinnert dann schon an Abblendlicht vom Auto, mit scharfen Grenzen und nach hinten raus mehr Licht, damit die Helligkeit gleich bleibt. Das bekommt man mit Bastelmitteln natürlich kaum so schön hin, aber je nach Fertigkeiten und Mitteln kann man es schon so schaffen, dass das Licht auf den Boden gelangt, und nicht die Hälfte direkt nach oben in den Himmel verschwindet.
Jack V. schrieb: > und nicht die Hälfte direkt nach oben in den Himmel verschwindet. und damit schon bei leichtem Dunst zu einer Eigenblendung des Fahrers.
Jack V. schrieb: > 120° Abstrahlwinkel Damit ist der Winkel mit der halben Leuchtdichte gemeint, fürs Auge also gerade mal 3dB dunkler als im Zentrum. Die LED strahlt mit fast 180° (Halbkugel) nennenswert ab. Jack V. schrieb: > Vielleicht sind’s auch nur Autofahrer, denen diese extrem blendenden > Radlichter extrem auf den Zeiger gehen? Vielleicht sind´s auch einfach nur die Radfahrer (wie ich z.B.) die von den nur noch als Blendlicht verwendeten, flackernden, kaltweißen Frontlampen genervt sind.
Geblendeter schrieb: > Vielleicht sind´s auch einfach nur die Radfahrer (wie ich z.B.) die von > den nur noch als Blendlicht verwendeten, flackernden, kaltweißen > Frontlampen genervt sind. Das liebe ich auch. Die handelsüblichen Lampen muss man natürlich so einstellen, dass sie schräg nach unten leuchten, um nicht zu blenden. Das macht aber nicht jeder... Fahr mal an einem dunklen Winter-Morgen einen schmalen unbezäunten unbeleuchteten Weg am Rhein lang, während die Augen an die Dunkelheit und das eigene eher schwächere Licht gewöhnt sind, und dann kommt so ein Flak-Scheinwerfer entgegen. Das einzige was da hilft ist Vollbremsung und abwarten, um nicht ins Wasser zu fliegen... Andererseits darf das eigene Licht auch nicht zu schwach sein, denn man muss die üblicherweise in pechschwarz gekleideten Gassigänger mit ihrem Hund auf der anderen Wegseite und der dazwischen gespannten Leine ja schon von weit weg erkennen können. Das gleiche Spiel geht natürlich auch mit Auto-Xenon-Scheinwerfern auf Fernlicht auf dunklen Landstraßen. Da wünscht man sich doch auch selbst so einen Brenner, damit man wenigstens wahrgenommen wird. Besonders spaßig sind auch Radwege die für beide Richtungen sind, sodass man direkt zwischen dem Auto-Gegenverkehr auf der einen Seite und dem Rad-Gegenverkehr auf der anderen Seite fährt. Das ist Millimeterarbeit während man dank Scheinwerfern und Regen halb blind ist. Es gibt auch Fern+Abblendlicht für Fahrräder, mit Umschalt-Knopf am Lenker. Ich glaub aber nur für E-Bikes mit 12V Versorgung...
Programmierer schrieb: > Es gibt auch Fern+Abblendlicht für Fahrräder, mit Umschalt-Knopf am > Lenker. Ich glaub aber nur für E-Bikes mit 12V Versorgung. Du kannst dir soviele Lampen an ein Rad machen, wie du magst. Meine oben erwähnte „Offroad-Lampe“ hat einen externen Taster für helles Momentanlicht – das ist in aller Regel ausreichend, um Autofahrer auf sich aufmerksam zu machen, damit sie abblenden können. Oder eben selbst geblendet werden, wenn sie’s nicht zeitnah machen – dann sehe ich nämlich wieder was, und fahre nicht in den Graben. Die Adaption der Augen ist danach zwar hin, aber irgendwas ist ja immer :|
Jack V. schrieb: > Du kannst dir soviele Lampen an ein Rad machen, wie du magst. Auch selbst gebaute? Kannst du das an der StVO belegen?
Beitrag #6381208 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dieter schrieb: > Old-Fashion Radlampe Ergänzend sei noch angemerkt, dass die Plazierung der LED sich gut experimentell bestimmen läßt. Dazu nimmst Du den Reflektor und strahlst in etwa ein bis zwei Meter Entfernung an die Wand und schaust Dir den Lichtkegel an. Aus dem Bild des Lichtfleckes an der Wand, lässen sich Aussagen zur Ausleuchtung der Strecke vor Dir und über die Blendwirkung treffen. Wenn die Blendwirkung zu groß vom Chip sein sollte, dann hänge in den Reflektor eine ca. 1cm große Miniweihnachtskugel in den Reflektor. Damit läßt sich der Kegel in weiten Bereichen modulieren. Das Bild des Lichtfleckes an der Wand könntest Du auch abfotografieren und hier einstellen zum begutachten hier im Forum.
Programmierer schrieb: > Auch selbst gebaute? Kannst du das an der StVO belegen? Nein, aber wie geschrieben: ich habe zwei am Rad: eine entspricht der StVO, die andere ist für Wege abseits des Geltungsbereichs, und hat den gleichen rechtlichen Status, wie eine selbstgebaute Lampe → ist im Bereich der StVO nicht zu benutzen. Fixer schrieb im Beitrag #6381208: > Mit Sicherheit nicht. Mit dem Rad verbunden, niemals! Kannst du das belegen?
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Beitrag #6381219 wurde von einem Moderator gelöscht.
Fixer schrieb im Beitrag #6381219:
> Ja, es ist nicht erlaubt! Waere es erlaubt, dann stuende es in der StVo
Nein, so herum funktioniert es nicht.
In der StVO steht dazu gar nichts, weil es die StVZO ist. Zusatzscheinwerfer dürfen vorhanden sein, aber im normalen Staßenverkehr, es gilt die StVZO, dürfen diese nicht eingeschaltet weden und vor allem nicht blenden. Übrigens, wenn Du bei Nacht das Fahrrad schiebst, also Fußgänger bist und auch auf der dazu passenden Straßenseite läufst und um Licht zu haben (da der Dynamo nichts liefert bei Deinem Lauftempo) eine nicht zulässige Radlampe dranhängst und einschaltest (die nicht ungewöhnlich blendet), passiert auch nichts. https://www.fahrrad-abenteuer-reisen.de/fahrradbeleuchtung-und-die-stvzo-was-ist-pflicht-was-ist-erlaubt/ Nicht nach StVZO zugelassene Leuchten, z.B. sehr helle Frontstrahler, sind natürlich abseits der öffentlichen Straßen erlaubt und haben sicher ihre Daseinsberechtigung: z..B. beim Downhill.
John C. schrieb: > mit einem Arduino Was soll der Arduino dabei ? Ständig Strom fressen ? Das blödeste, was man bei Akkubetrieb tun kann. Deine LED ergibt einen veritablen Autoischeinwerfer, das wichtigste ist ein ordentliches Gehäuse das die LED kühlt, vor Feuchtigkeit schützt, und den Lichtstrom in die richtige Form bündelt. Das ist also Mechanik und Optik. Da PWM dimmen an bewegten Lampen zum nervenden Perlschnureffekt führt, Linearregler wegen der Verluste an einem Akku sowieso nicht in Frage kommen, sollte man den Strom mit einer Drosselspule glätten, also einen step downbuck Schaltregler bauen oder fertig kaufen. 1.5A schafft sogar der MC34063, aber schön wäre es natürlich, wenn man den boost deines PoCB gleicht vom 5/9/13V step up zu einem LED Stromschalregler mit 1.5A bei ca. 9V umbauen könnte. Leider ist dafür die Aliexpress-Seite zu düftig. Normalerweise muss man das feedback Netzwerk von
1 | ----+-- out |
2 | | |
3 | R1 (umschaltbar, bestimmt 5/9/12V) |
4 | | |
5 | fb--+ |
6 | | |
7 | R2 |
8 | | |
9 | ----+ |
auf ----+ | LED | fb--+ | R2 (kleiner als bisher, z.B. 0.82 Ohm für 1.5A) | ----+ [/pre] umbauen. Wie dimmt man, per Poti stufenlos oder per umgeschalteten Widerständen in vordefinierten Stufen per Schalter ? Letzteres ist deutlich einfacher. Die Frage ist, wie man den Schalter dicht gegen Feuchtigkeit bekommt. Womit wir wieder bei den mechanischen Problemen sind, die deutlich herausfordernder als die Elektronik sind, damit man beleuchtet ohne zu blenden.
MaWin schrieb: > Da PWM dimmen an bewegten Lampen zum nervenden Perlschnureffekt führt Hängt das nicht auch etwas von der gewählten Frequenz ab? Zumindest ich sehe bei 500kHz auch bei 10% On-Zeit nix mehr davon. Und bei den gezeigten LEDs leuchtet der Leuchtstoff noch etwas nach, der dürfte dann auch den letzten Rest verwischen.
Jack V. schrieb: > Nein, aber wie geschrieben: ich habe zwei am Rad: eine entspricht der > StVO, die andere ist für Wege abseits des Geltungsbereichs, und hat den > gleichen rechtlichen Status, wie eine selbstgebaute Lampe → ist im > Bereich der StVO nicht zu benutzen. Na das bringt mir nichts, ich bin hauptsächlich auf offiziellen Wegen unterwegs. Auf Feldwegen reicht mangels Autos und sonstigen störenden Lichtern eigentlich eine handelsübliche LED-Lampe. Da gibt es ja auch ziemlich helle. Dieter schrieb: > z..B. beim Downhill. Downhill bei Nacht? Klingt lebensmüde...
Jack V. schrieb: > Fixer schrieb: >> Ja, es ist nicht erlaubt! Waere es erlaubt, dann stuende es in der StVo > > Nein, so herum funktioniert es nicht. Doch, genau so herum funktioniert es, vgl § 67 StVZO. Allerdings hat das wenig mit der StVO zu tun. Jack V. schrieb: > Vielleicht möchte TE ja auch so ein Setup bauen – dann könnte man sich > nun dem Technischen widmen: Eher nicht: John C. schrieb: > Und da mein Fahrrad kein Licht hat Manchmal hilft es, das Eingangspisting zu lesen ... Programmierer schrieb: > Jack V. schrieb: >> Du kannst dir soviele Lampen an ein Rad machen, wie du magst. > > Auch selbst gebaute? Kannst du das an der StVO belegen? Jack V. schrieb: > Programmierer schrieb: >> Auch selbst gebaute? Kannst du das an der StVO belegen? > > Nein, aber wie geschrieben: ich habe zwei am Rad: eine entspricht der > StVO, die andere ist für Wege abseits des Geltungsbereichs, und hat den > gleichen rechtlichen Status, wie eine selbstgebaute Lampe → ist im > Bereich der StVO nicht zu benutzen. Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen ausschließlich bauartgenehmigte lichttechnische Einrichtungen montiert sein. Warum redet Ihr hier wirr durcheinander, statt einfach mal nachzulesen? "§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Für abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten gilt Absatz 2 Satz 4. Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, einer Batterie oder einem wieder aufladbaren Energiespeicher oder einer Kombination daraus als Energiequelle ausgerüstet sein. Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a genügen. Die Nennspannung der Energiequelle muss verträglich mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein." Lichttechnische Einrichtungen an Fahhrädern sind auch explizit von der Ausnahmeregelung des § 22 a Abs. 3 Nr 2 ausgenommen. Diejenigen von Euch, die Zugang zum Internet haben, können das alles ganz einfach nachlesen. Doch, die StVZO ist online verfügbar ...
Programmierer schrieb: > Es gibt auch Fern+Abblendlicht für Fahrräder, mit Umschalt-Knopf am > Lenker. Das habe ich bislang nur bei einem Fahrradscheinwerfer aus geschätzt ca. 1930 gesehen.
Percy N. schrieb: > [sehr viel Text] Gut – und? Dann nimmt der TE seine Lampe halt ab, wenn er im Geltungsbereich der StVO und damit der StVZO unterwegs ist. Der technische Aspekt der Frage ist allemal interessant und wert, hier betrachtet zu werden: ordentliche Dimmung ohne Flimmern, und wenn’s eine Radlampe werden soll: wie formt man den Lichtstrahl?
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Harald W. schrieb: > Programmierer schrieb: > >> Es gibt auch Fern+Abblendlicht für Fahrräder, mit Umschalt-Knopf am >> Lenker. > > Das habe ich bislang nur bei einem Fahrradscheinwerfer aus geschätzt > ca. 1930 gesehen. Die waren zwischendurch auch nicht zulässig. Inzwischen (seit 2017?) sind sie erlaubt. Das Ärgerliche ist, dass es keine legale Möglichkeit gibt, sich geeignete Beleuchtung für OffRoad-Zwecke zu beschaffen; es besteht insoweit ein Vertriebsverbot. Reichrlt hat das wohl schmerzlich erfahren müssen; jedenfalls hatten die vor ein paar Jahren genau ein Mal geeignete Flak-Leuchten im Angebot.
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Percy N. schrieb: > Das Ärgerliche ist, dass es keine legale Möglichkeit gibt, sich > geeignete Beleuchtung für OffRoad-Zwecke zu beschaffen Sorry, aber das glaube ich nun nicht. Schon deshalb nicht, weil’s die überall, auch in deutschen Läden, zu kaufen gibt.
Beitrag #6381401 wurde vom Autor gelöscht.
Dieter schrieb: > Nicht nach StVZO zugelassene Leuchten, z.B. sehr helle Frontstrahler, > sind natürlich abseits der öffentlichen Straßen erlaubt und haben sicher > ihre Daseinsberechtigung: z..B. beim Downhill. Nein, leider nicht. § 22 a StVZO: "(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)." Über die Sinnhaftigkeit dieser Vorschrift lässt sich streiten, keine Frage!
Jack V. schrieb: > Sorry, aber das glaube ich nun nicht. Schon deshalb nicht, weil’s die > überall, auch in deutschen Läden, zu kaufen gibt. Ich habe hier auch ein paar Leuchten ohne Prüfzeichen herumliegen. Das ändert nichts an der Rechtslage: Ich bin ein gefährlicher Rechtsbrecher!
Du zitierst es ja selbst: Percy N. schrieb: > "(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt > sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung > nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit > einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen > gekennzeichnet sind. Der Verkauf und Erwerb zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereichs ist damit vollkommen in Ordnung. Dennoch finde ich, dass man langsam zum Thema zurückkommen sollte. Das Juraforum ist den Gang runter, dritte Tür links.
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Percy N. schrieb: > Das Ärgerliche ist, dass es keine legale Möglichkeit gibt, sich > geeignete Beleuchtung für OffRoad-Zwecke zu beschaffen; es besteht > insoweit ein Vertriebsverbot. Reichrlt hat das wohl schmerzlich erfahren > müssen; jedenfalls hatten die vor ein paar Jahren genau ein Mal > geeignete Flak-Leuchten im Angebot. Es gibt da im Netz aber so einige Selstbauvorschläge. Das Anbauverbot für Fahrräder kann man m.W. ungehen, indem man die Lampe am Helm mon- tiert. Es gibt zwar eine StVZO, aber keine HBZO (Helmbeleuchtungs- Zulassunsordnung.
Jack V. schrieb: > Gut – und? Dann nimmt der TE seine Lampe halt ab, wenn er im > Geltungsbereich der StVO und damit der StVZO unterwegs ist. Also im Inland ... Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand.
Jack V. schrieb: > Der Verkauf und Erwerb zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereichs ist > damit vollkommen in Ordnung. So, wie früher die Telefone "nur für Export"?
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Percy N. schrieb: > Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw > ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die > Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand. Das halte ich wieder für ein Märchen. Zumindest, wenn ein Zaun zwischen Straße und Grundstück war – ein direkt am Straßenrand auf Privatgrundstück geparktes Auto mag da problematischer sein. Wäre es anders, dürfte ja niemand ein defektes oder gar unversichertes Auto auf seinem Hof parken. Die StVO gilt nicht überall im Inland, sondern für öffentliche Wege, Straßen und Plätze – daher der Name. Aber … was hat das alles noch mit der Frage zu tun, wie man das gegebene LED-Modul sinnvoll dimmen kann?
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Percy N. schrieb: > Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw > ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die > Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand. Weil, weil, weil.... JEDEN Tag und JEDE Stunde das blöde Gegreine hier... Warte noch ein Weilchen , dann hat JEDER andere Sorgen, als dieses blöde: "Du darfst DAS nicht, und DIESES nicht und JENES nur unter Auflagen."
Percy N. schrieb: > Also im Inland ... > > Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw > ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die > Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand. Ich habe mal bei einer Firma gearbeitet, bei der man mit ihren Fahrzeugen oft länger im Ausland war. Da galt die Regelung, das man nach dem Grenzübertritt nach D den nächsten TÜV hinter der Grenze aufsuchen musste.
Jack V. schrieb: > Der Verkauf und Erwerb zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereichs ist > damit vollkommen in Ordnung. So, wie früher die Tellefone "nur für Export"? Jack V. schrieb: > Das halte ich wieder für ein Märchen. Zumindest, wenn ein Zaun zwischen > Straße und Grundstück war – ein direkt am Straßenrand auf > Privatgrundstück geparktes Auto mag da problematischer sein. Wäre es > anders, dürfte ja niemand ein defektes oder gar unversichertes Auto auf > seinem Hof parken. > > Die StVO gilt nicht überall im Inland, sondern für öffentliche Wege, > Straßen und Plätze – daher der Name. > Extra für Dich nochmalls: es geht um die StVZO. Ind die gilt auch auf Privatgrundstücken. Eigentlich ein ganz alter Hut, kommt aber immer wieder vor: https://www.bussgeldkataloge.de/muss-ein-ungenutztes-auto-zur-hu/ Soviel zum Thema Märchen.
Percy N. schrieb: > Nein, leider nicht. > § 22 a StVZO: Zitiert, aber nicht richtig angewendet. Diese Vorschrift regelt, dass nicht zugelassene Teile als für den Straßenverkehr geeignet verkauft und bezeichnet werden dürfen, wie Jack schon geschrieben hat. Percy N. schrieb: > Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw > ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die > Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand. Auf dem Privatgrunstück ist das zulässig, aber wenn das Grundstücksfläche für den Gehsteig mit Parkplätzen ist, der dafür abgetreten wurde, aber nicht von der Stadt oder Gemeinde gekauft wurde, so dass er einem nicht mehr gehört, dann können diese belangt werden. Wenn Nachbarn behaupten, dass derjenige gefahren wäre und man kann keinen Anhänger zum Aufladen vorweisen (weder Leihnachweise aus der Vergangenheit, nachweisich langer Krankenhausaufenthalt usw.) hat man schlechte Karten. In einer Zeitung der RLP stand einmal, dass die Polizei beim Mittagessen in einer Kaserne solche Autobesitzer aufschrieb und Strafbefehle zusendete. Es erwischte da auch einige auf ihren Privatgrundstücken. Einige waren auf Auslandseinsatz und währenddessen lief die HU aus. Das wurde aber von den höheren Gerichten als unzulässig kassiert.
Percy N. schrieb: > Soviel zum Thema Märchen. Dann lies nochmal selbst: es ging um das zugelassene Fahrzeug. Fahrräder sind nicht zulassungspflichtig. Ganz anderes Thema, also. Weiteres Indiz, dass die Aussage, die Regeln der StV(Z)O würden überall gelten, nicht stimmen kann: Rennstrecken. Autorennen sind laut StVO ausdrücklich verboten, und die Fahrzeuge haben teilweise nicht einmal ausreichendes Profil auf den Reifen, geschweige denn, Blinker oder gar Licht mit E-Nummer und entsprechen daher nicht im Ansatz den Anforderungen der StVZO. Deiner Auslegung nach dürfte es sowas in D gar nicht geben – und doch wird’s in aller Öffentlichkeit gemacht. Du kannst dich auf den Kopf stellen, und wieder auf die Beine: solange auf der Schachtel sowas wie „Nicht zulässig im Geltungsbereich der StVO“ steht, gibt es kein Erwerbs- oder Veräußerungsverbot. Wär’ ja noch schöner – und was wäre dann überhaupt mit Dual-Use-Produkten? Eine Taschenlampe ist ja schnell mal am Rad befestigt … Edit: wie hälst du’s eigentlich mit dem Thema des Threads, Percy? Wie würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen?
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Dieter schrieb: > Zitiert, aber nicht richtig angewendet. Diese Vorschrift regelt, dass > nicht zugelassene Teile als für den Straßenverkehr geeignet verkauft und > bezeichnet werden dürfen, wie Jack schon geschrieben hat. Auch, wenn Du wahrscheinlich das Gegenteil meinst (da scheint ein "nicht" zu fehlen ...), werden wir da wohl unterschiedlicher Meinung bleiben. Dieter schrieb: > Es erwischte da auch einige auf ihren Privatgrundstücken. Einige waren > auf Auslandseinsatz und währenddessen lief die HU aus. Das wurde aber > von den höheren Gerichten als unzulässig kassiert. Hast Du dazu einen link und vielleicht auch Aktenzeichen?
Ach, was soll’s … dieser Pseudojuristenkram geht mir auf den Keks. Geht ja doch nur um „Aber ich hab Recht!!k“, unabhänging davon, ob das nun so ist, oder nicht. Ist doof → BTT – hast du da eigentlich auch mal was beizutragen, oder warum hängst du überhaupt in ’nem Elektronikforum ab, Percy? MaWin schrieb: > Was soll der Arduino dabei ? Ständig Strom fressen ? Das blödeste, was > man bei Akkubetrieb tun kann. Arduino wäre Verschwendung, aber schon ein kleiner ATtiny würde den Job für wenige mA, machen. Bei dem gegebenen Einsatzzweck würde der nur dann arbeiten, wenn die Lampe an wäre, und da würde sein Verbrauch im Vergleich nicht mal der Erwähnung wert sein. Dafür könnte man damit prima variable PWM ermöglichen (stufenarmes Dimmen – manch einer findet sowas hübsch), und etwas Zusatzfunktionalität wäre auch noch drin :)
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Jack V. schrieb: > Dann lies nochmal selbst: es ging um das zugelassene Fahrzeug. Fahrräder > sind nicht zulassungspflichtig. Ganz anderes Thema, also. Nö. Es ging um die Frage, ob die StVZO auch abseits des öffentlichen Verkehrsraums gilt. Jack V. schrieb: > Weiteres Indiz, dass die Aussage, die Regeln der StV(Z)O würden überall > gelten, nicht stimmen kann: Rennstrecken. Dir ist aber schon klar, dass dort Fahrzeuge verwendet werden, die nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr bestiimmt ind auch nicht dafür zugelassen sind? Und ja, es gibt auch Sporträder, völlig ohne Beleuchtung. Manche motorisierten Spietgeräte sollen gar ohne Bremsen auskommen... Nur hat das alles nichts mit Fahrzeugen zu tun, die (auch) im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden sollen. Jack V. schrieb: > solange auf der Schachtel sowas wie „Nicht zulässig im Geltungsbereich > der StVO“ steht, gibt es kein Erwerbs- oder Veräußerungsverbot. Begreifexes endlich: StVZO! Ind nein, dieser Aufwand ist verzichtbar, wenn das Zeug als Zubehör für Kindertretroller verkauft wird. > Wär’ ja > noch schöner – und was wäre dann überhaupt mit Dual-Use-Produkten? Eine > Taschenlampe ist ja schnell mal am Rad befestigt Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Manches ist sogar verboten, so zB auch die Taschenlampe am Fahrrad, sofern sie kein Prüfzeichen hat. Ob das verfolgt wird, ist eine andere Frage. Jack V. schrieb: > Wie würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen? Überhaupt nicht. Ich finde die Idee nicht gut.
Jack V. schrieb: > dieser Pseudojuristenkram geht mir auf den Keks. Dann lass es doch einfach. Niemand verlangt, dass Du hier halbgaren Unsinn absonderst.
Percy N. schrieb: > Dir ist aber schon klar, dass dort Fahrzeuge verwendet werden, die nicht > zur Teilnahme am Straßenverkehr bestiimmt ind auch nicht dafür > zugelassen sind? Dir ist schon klar, dass hier ’ne Lampe gebaut werden soll, die nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr bestiimt ind auch nicht dafür zugelassen ist? Percy N. schrieb: > Dann lass es doch einfach. Niemand verlangt, dass Du hier halbgaren > Unsinn absonderst. Mit anderen Worten: du hast nicht den Hauch einer Ahnung von dem Thema dieses Threads oder des Forums allgemein? Wie gesagt, das Juraforum ist den Gang runter, dritte Tür links – hier geht’s eher um so Sachen mit Strom und so. Percy N. schrieb: > Jack V. schrieb: >> Wie würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen? > > Überhaupt nicht. Ich finde die Idee nicht gut. … und wie würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen, wenn es in einer dir genehmen Idee zum Einsatz kommen sollte? Nun?
Jack V. schrieb: > Dir ist schon klar, dass hier ’ne Lampe gebaut werden soll, die nicht > zur Teilnahme am Straßenverkehr bestiimt [...] > ist? Nö. Du scheinst recht phantasiebegabt zu sein. Jack V. schrieb: > … und wie würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen, wenn es in einer > dir genehmen Idee zum Einsatz kommen sollte? Nun? Vermutlich mit PWM. MaWin übersieht, dass nur gedimmt werden soll, wenn das Rad steht. Somit besteht die von ihm gemutmaßte Gefahr des Perlschnureffektes nicht.
Percy N. schrieb: > Du scheinst recht phantasiebegabt zu sein. Aus dem Nichts kam ja wohl die Behauptung, das Ding solle im Geltungsbereich der StVO (nicht StVZO) betrieben werden – das hast du dir einfach mal aus der Luft gegriffen, und die Luft dann auch noch furchtbar heiß gemacht, mit dem vielen pseudojuristischen Gelaber da. Im bislang einzigen Beitrag des TE war davon nichts zu lesen. Percy N. schrieb: > Vermutlich mit PWM. Und wie würdest du’s umsetzen?
Harald W. schrieb: > Das habe ich bislang nur bei einem Fahrradscheinwerfer aus geschätzt > ca. 1930 gesehen. https://www.lupine.de/produkte/fahrradbeleuchtung/fahrradbeleuchtung-(stvzo)/sl-af (mit Akku, nicht Dynamo) https://supernova-lights.com/mini-2-pro/ (Für E-Bike mit 12V) Interessant wäre die Frage, ob es legal wäre, zwischen Dynamo und Licht einen Eigenbau Step-Up für 12V zu schalten, oder ein Eigenbau Handyladegerät welches bei Bedarf zwischen Licht und Laden umschalten kann.
Programmierer schrieb: > Interessant wäre die Frage, ob es legal wäre, zwischen Dynamo und Licht > einen Eigenbau Step-Up für 12V zu schalten, oder ein Eigenbau > Handyladegerät welches bei Bedarf zwischen Licht und Laden umschalten > kann. Ja, wie du die Versorgungsspannung realisierst ist nicht vorgeschrieben. An der Zulassung der Lampe ändert das nichts.
Und wenn man sich das Urteil genau ansieht, dann handelt es sich um den Gebührenbescheid der generell zu zahlen ist, wenn das Fahrzeug zum TÜV gebracht wird und diesen Zeitraum überschritten hat. Wenn nicht sofort bezahlt wird, dann kommt der Bußgeldbescheid von der Polizei. Es gibt auch Länder, da wird das immer über die Polizei eingezogen. Nebenbei bemerkt, hatte ich auch eine Lücke, weil das neue Fahrzeug zu spät ausgeliefert wurde. Daher hatte ich nach den Regelungen extra gefragt. Nach zwei Monaten wird auch der TÜV 20% teurer, wegen vertieften Nachuntersuchungsbedarf. Die Frau des Urteils hatte das bis zum TÜV bewegt bzw. bewegen lassen innerhalb der EU (zum Herrichten nach Polen). D.h. es stand eben nicht die gesamte Zeit unbewegt auf dem Privatgrundstück. Somit fehlen diesem Fall wichtige Voraussetzungen für einen Erfolg in höherer Instanz. Die Urteile sind heutzutage so häufig fehlerhaft schriftlich niedergelegt, dass wiederum zu häufig auch falsche Schlüsse daraus gezogen werden. Wenn ein längerer Stillstand geplant ist, dann soll ein Auto als stillgelegt oder abgemeldet gemeldet werden. Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt. Für diese Meldungen mußte auf Grund eines Urteils die Verfahren der Zulassung nachgebessert werden. Das habe ich aber nicht mehr verfolgt, weil das mich nicht mehr betrifft. Was nur auffällt, ist dass die Seiten im Internet in den ersten vier Monaten dieses Jahres aktualisiert wurden. "Bußgelder können auch für Fahrzeuge erteilt werden, die ohne gültige TÜV-Plakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind." "Ist der TÜV mehr als acht Monate abgelaufen, kann nicht nur ein Bußgeld verhängt werden, sondern sogar ein Punkteeintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen." https://www.pkw.de/ratgeber/wartung-pflege/tuev-abgelaufen
Jack V. schrieb: > Und wie würdest du’s umsetzen? Ach, ist das der nächste Bereich, von dem Du nichts verstehst? Bisher habe ich von Dir nichts technisches gelesen, dafür umso mehr laienhaftes Gefasel über Rechtsfragen. Langsam könnte von Dir auch mal was zur Sache kommen. Oder besser: dürfte. Mit dem Können sieht es vielleicht nicht ganz so dolle aus.
freaggel schrieb: > Programmierer schrieb: >> Interessant wäre die Frage, ob es legal wäre, zwischen Dynamo und Licht >> einen Eigenbau Step-Up für 12V zu schalten, oder ein Eigenbau >> Handyladegerät welches bei Bedarf zwischen Licht und Laden umschalten >> kann. > > Ja, wie du die Versorgungsspannung realisierst ist nicht vorgeschrieben. > An der Zulassung der Lampe ändert das nichts. Ergänzung: schliesst du die Lampe an den Akku eines E-Bikes an, dann muss die Unterspannungsabschaltung den Antrieb so abschalten, das die Lampe noch 2h leuchtet. Bei einem vom Antrieb unabhängigen Akku (für die Lampe) gilt diese Vorschrift aber nicht.
Dieter schrieb: > Die Frau des Urteils hatte das bis zum TÜV bewegt bzw. bewegen lassen > innerhalb der EU (zum Herrichten nach Polen). D.h. es stand eben nicht > die gesamte Zeit unbewegt auf dem Privatgrundstück. Nö. Woher nimmst Du das? Da steht nur, dass das Auto vor der nächsten Vorführung zur HU nach Polen zwecks Herrichtung hatte verbracht werden sollen. > Somit fehlen diesem > Fall wichtige Voraussetzungen für einen Erfolg in höherer Instanz. Nicht deswegen, sondern schon weil es bei derartigen Bagatellen keine Rechtsbeschwerde gibt. Zudem kommt es darauf ohnehin nicht an: "Das Amtsgericht Zeits prüfte den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, ließ die Einwände der Fahrzeughalterin letztendlich jedoch nicht gelten: Auch ein ungenutztes Auto müsse zur HU vorgeführt werden – und das fristgerecht (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18). Es sei unerheblich, ob die Betroffene das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gefahren habe oder nicht. Solange ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen sei, bestehe auch die Untersuchungspflicht." Was ist daran so schwer zu verstehen? Im Gegensatz zu Deinem Text sind das klare und sinnvolle Formulierungen. Dieter schrieb: > Die Urteile sind heutzutage so häufig fehlerhaft schriftlich > niedergelegt, dass wiederum zu häufig auch falsche Schlüsse daraus > gezogen werden. So kann man das natürlich auch sehen, wenn einem das Ergebnis nicht passt oder man aus anderen Gründen sich gehindert sieht, sich mit der Begründung auseinanderzusetzen. Bei näherer Betrachtung Deines Beitrages fällt auf, dass Du alles Mögliche durcheinander wirfst. Das lässt vermuten, dass Dir der Sinn der Entscheidung dauerhaft unzugänglich sein wird.
Percy N. schrieb: > Bisher > habe ich von Dir nichts technisches gelesen, dafür umso mehr laienhaftes > Gefasel über Rechtsfragen. … lesen kann er also auch nicht. Traurige Sache. Ich habe meinen Ansatz vorgetragen. Du erkennst ihn an dem Wort, das ungefähr so aussieht: ATtiny Das Teil kennste bestimmmt nicht – sieht aber witzig aus: oben schwarz, und hat 8 oder mehr kleine, silberne Beinchen. Musst mal bei Youtube gucken, gibt sicher Videos drüber :) Bezüglich „laienhaftes Gefasel“: Glashaus, Steine, unzo. Im Gegensatz habe ich von dir in diesem Forum irgendwie noch gar nix Technisches gelesen. Nur rauchende Threadruinen sind zu finden, die mit was Technischem anfingen, und dann aber mit Stammtischjura gnadenlos zerstört wurden. Und davon erschreckend viele!
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Jack V. schrieb: > Traurige Sache. Ich habe meinen Ansatz vorgetragen. Du erkennst ihn an > dem Wort, das ungefähr so aussieht: ATtiny Ja, das als Ansatz zu bezeichnen, ist tatsächlich traurig. Da könnte TE besser einen billig-Nano aus China nehmen, das wird vermutlich bliiger, einfacher und schneller. Wenn er invedingt selber löten wollte, könnte er auch einen NE 556 nehmen. Du würdest diesen Vorschlag wahrscheinlich als "Ansatz" bezeichnen, dabei ist der Schaltteil noch gar nicht erwähnt ... > Das Teil kennste bestimmmt nicht – sieht aber witzig aus: oben schwarz, > und hat 8 oder mehr kleine, silberne Beinchen. Ja, so ähnlich sieht auch ser NE 556 aus, hat aber 14 Beinchen. Dafür kostet der nur halb so viel wie Dein ATTiny. Falls Du irgendwann mal groß sein wirst, wird man Dich virlleicht auch damit spielen lassen. > Musst mal bei Youtube > gucken, gibt sicher Videos drüber :) Ne ne, YT ist überwiegend für Kondsköpfe, also lasse es Dir nicht vermiesen!
Oh, er kennt die Google-Bildersuche. Leider hat er noch nicht gefunden, was die Bezeichnungen und so bedeuten. Naja, ich bin hier auch raus. Kannst einen weiteren Strich an die Wand malen, Percy – du hast den nächsten Thread grundlos zerstört, eine rauchende Threadruine mehr produziert. Stolz drauf?
Jack V. schrieb: > Naja, ich bin hier auch raus. Schade, so werden wir nicht erfahren, wie Du das LED-Modul an den ATTiny dranstricken wolltest ...
Percy N. schrieb: > Schade, so werden wir nicht erfahren, wie Du das LED-Modul an den ATTiny > dranstricken wolltest ... Ach doch, das verrate ich dir gerne noch: ich hätte einen passenden MOSFET genommen. Du nicht?
Percy N. schrieb: > Was ist daran so schwer zu verstehen? Im Gegensatz zu Deinem Text sind > das klare und sinnvolle Formulierungen. Nö, das paßt so nicht. Das Endergebnis paßt, dass die 25 Euro zu zahlen sind. Bei Deiner Antwort hast Du das fehlende Argument zur Begründung und Herleitung erwähnt, vermutlich nicht zufälligerweise. Zurück zur technischen Lösung unter der Voraussetzung der TO habe zumindest eine zugelassene Beleuchtung am Rad: John C. schrieb: > herumliegen habe ... Powerbank ... Fahradlicht mit einem Arduino > bauen. ... 18W > LED ... 9V 12W > LED dimmen ... Fahrrad steht, sollte die LED dunkler sein 1. John hat noch wenig know how und scheint neu hier zu sein. 2. Die Powerbank hat vermutlich 5V. Ob da USB 3.x mit der Last ausgehandelter höherer Spannung vorliegt, die Angabe fehlt vom TO. 3. Die höhere Spannung von 9V wird mittels PWM durch einen Aufwärtswandler erzeugt. 4. Der Arduino liest die Taster für unterschiedliche Modi. 5. Der Arduino bestimmt über die Frequenz des Radnabendynamos die Geschwindigkeit. Z.B. ein Zähler der laufend zurückgesetzt wird. 6. Der Arduino gibt über PWM die Helligkeit vor. 7. Zur PWM werden entsprechend MOSFET angesteuert.
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