Seit einiger Zeit vermehren sich die Händler, die wie bereits EBAY eine Zahlung über die schwedische KLARNA-Bank ermöglichen und sogar proklamieren. KLARNA gibt diesbezüglich kräftig Anschub, indem sie Abschläge und Rabatte gewährt. Warum ist das so und wie ist das möglich? Zahlen die irgendwie weniger Steuern oder hat es sonst Vorteile im Ausland, speziell in Schweden zu sitzen? Welche Probleme könnte es für mich als Käufer geben? Ich habe bisher nur Kleinbeträge unter 100,- verbucht, vorwiegend Privat und auch einmal die Zahlung binnen 30 Tagen genutzt, nachdem die Ware da war. Aber: Wie sieht es aus mit der deutschen Umsatzsteuer? Ich habe seit einigen Jahren einen gewerblichen Programmierbetrieb, über den ich Aufträge nebenher abrechnen kann, Gegenstände, Computer und anders erwerbe. Könnte es da Probleme geben mit der UST, wenn die unkorrekt abgeführt wird oder gar nicht, weil das Geld ins Ausland geht? Bei Alibaba hat es bei der jüngsten Steuererklärung Probleme gegeben, weil die zwar UST auf der Rechnung angegeben haben, die auch ausdrücklich als abgeführt ausgewiesen ist, aber eben nicht in DE abgeführt wurde - wieso auch immer. Auch bei einer Bestellung über eine niederländische Bank war das so (Kauf von NORTON, Antivirus und Partion Manager). Erfahrungen?
H. E. schrieb: > Warum ist das so und wie ist das möglich? Warum ist es Nachts kälter als draußen? Fragen über Fragen. Kunde will am liebsten Kauf auf Rechnung, der Händler will am liebsten Vorkasse. Klarna bietet ein Produkt, daß das Problem aus Händlersicht löst. H. E. schrieb: > Zahlen die irgendwie weniger Steuern oder hat es sonst Vorteile im > Ausland, speziell in Schweden zu sitzen? Nein. H. E. schrieb: > Welche Probleme könnte es für mich als Käufer geben? Keine anderen, als mit jedem anderen Zahlungsabwickler auch. Du musst halt verstehen, was du da eigentlich tust, wenn du als Kunde über bzw. an die bezahlst. Für jemandem mit eigenem Gewerbe sollte das aber zu verstehen sein. H. E. schrieb: > Könnte es da Probleme geben mit der UST, wenn die unkorrekt abgeführt > wird oder gar nicht, weil das Geld ins Ausland geht? Ja, es gibt Probleme, wenn die UST unkorrekt abgeführt oder verbucht wird. Aber auch das ist keine Eigenheit von Klarna, sondern gilt grundsätzlich, egal, wo du kaufst. Oliver P.S. Klarna ist für mich als Kunde ein NoGo.
H. E. schrieb: > Warum ist das so und wie ist das möglich? Klarna wirbt mit dem Rabatt um Kunden, die denen dann ihre massiv überhöhten Zinsen bezahlen nachdem sie sich finanziell übernommen haben. Wie ehemals CitiBank, oder heute EasyCredit. Dafur bekommst du bei Klarna auch 3.3% Zins wenn du denen Geld überlässt.
das ist auch wieder nur ein Käuferschutz-Konstrukt, um dem Käufer Betrügereien zu ermöglichen. Artikel werden angeblich nicht geliefert oder sind defekt. Und schon bekommt ein Verkäufer, der das nutzt, sein Geld nicht, weil das über diese Drittpartei zurück gehalten wird.
●DesIntegrator ●. schrieb: > das ist auch wieder nur ein Käuferschutz-Konstrukt, > um dem Käufer Betrügereien zu ermöglichen. Jaja, die bösen Käufer. Ohne die wäre das Verkäuferleben doch viel einfacher. Aber die Lösung ist für Verkäufer doch ganz einfach: Nutze die doch einfach nicht. Und wenn ebay da was fordert, nutze ebay halt nicht. Du darfst deine Ware tatsächlich einfach so verkaufen, ganz ohne all diese Käuferschutz-Konstrukte. Oliver
Michael B. schrieb: > Klarna wirbt mit dem Rabatt um Kunden, die denen dann ihre massiv > überhöhten Zinsen bezahlen nachdem sie sich finanziell übernommen haben. Du vergisst den wesentlichen Punkt: Klarna kam als Factoring-Dienstleister auf den Markt. Der Händler bekommt sein Geld und Klarna trägt das Risiko, dass der Kunde nicht bezahlt. Dafür zahlt der Händler natürlich Gebühren. Als Kunde ist das zweischneidig: Bezahlt man wegen Schlechtlieferung eine Rechnung nicht oder storniert eine Abbuchung, hat man Klarna und sein Inkassobüro an der Hacke. Dazu wurde schon viel geschrieben oder in Verbrauchersendungen berichtet. Besser ist eigentlich, Händler ohne Factoring zu nutzen.
Viele gewerbliche VK nutzen Ebay doch nur als Schaufenster ,der Kauf erfolgt dann via eigener Webseite,Email oder Telefon. Einfach fragen... Hab bisher immer den Ebay-Preis bekommen und dann bequem per Sepa überweisen.
Gunter Z. schrieb: > Hab bisher immer den Ebay-Preis bekommen und dann bequem > per Sepa überweisen. Ich habe mal Amidosulfonsäure über ebay beim Hersteller gekauft. Der packte eine Preisliste bei mit sogar besseren Preisen beim Direktkauf. Allerdings ist leider auch der umgekehrte Fall verbreitet bzw. das Produkt wird über ebay günstiger angeboten. Und immer Lust, im Internet nach einem etwaigen Fabrikverkauf zu suchen, habe ich nicht.
Wie geschrieben,Ebay ist nur das Schaufenster,weitere Kontaktinformationen findet man unter "Rechtliche Informationen des Verkäufers". Click and buy,ist das natürlich nicht. bisher hat mir noch jeder VK sein Zeugs abseits der Ebay-(Zahl)abwicklung verkauft. Warum dürfte auch klar sein.
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> Amidosulfonsäure
So so, willst Du Deine Kaffee- oder Waschmaschine
entkalken, Du böser Terrorist Du?! ;)
Ich habe bislang nur die Erfahrung gemacht, daß es außerhalb ebay
preiswerter wird (Autoteile). Deswegen erschwert es ebay ja so, eigene
Kontaktdaten zu schicken, man muss sich den Händler schon komplett
selbst bei Google raussuchen oder so.
Mir geht's dabei noch nicht mal um die Preisersparnis, der Paypal-Zwang
nervt mich viel mehr. Ich mache mit diesem Saftladen keine Geschäfte
mehr, seit dem ich mit denen mal richtig Ärger wegen einem unehrlichen
Käufer hatte.
Ben B. schrieb: > So so, willst Du Deine Kaffee- oder Waschmaschine > entkalken, Du böser Terrorist Du?! ;) Ja, unter diesem (langweiligen) Vorwand kaufe ich das Zeugs. :( In Omas Zuckerdose kommt es jedenfalls nicht, aus dem Alter bin ich raus. Weißt Du Spannenderes damit anzufangen? > der Paypal-Zwang nervt mich viel mehr. Besteht er denn noch? Dachte, ebay hätte PayPal verkauft. Als Käufer aber eine fraglos bequeme Methode zum Bezahlen.
> Weißt Du Spannenderes damit anzufangen? Rost entfernen. Müsste man mal nach googeln, ob man daraus evtl. zur verbotenen bösen Schwefelsäure zurück kommt. ;) > Besteht er denn noch? Dachte, ebay hätte PayPal verkauft. Als ich vor einem Jahr einen neuen Generator fürs Auto gekauft habe, konnte ich jedenfalls nicht überweisen oder so, sondern nur über diese ganzen dubiosen Zahlungsdienstleister. > Als Käufer aber eine fraglos bequeme Methode zum Bezahlen. Ja, vor allem wenn der dann behauptet, er hätte die Ware nicht bekommen obwohl der Verkäufer die Tracking-Nummer hat.
Ben B. schrieb: > Als ich vor einem Jahr einen neuen Generator fürs Auto gekauft habe, > konnte ich jedenfalls nicht überweisen oder so, sondern nur über diese > ganzen dubiosen Zahlungsdienstleister. Die da welche alles wären, Klarna bzgl. Sofortüberweisung u. Paypal PP? Ben B. schrieb: > Ja, vor allem wenn der dann behauptet, er hätte die Ware nicht bekommen > obwohl der Verkäufer die Tracking-Nummer hat. Wenn du mit PP wgn. solcher angeblich dubiosen Käufer Probleme hast, da war wohl dein Versandweg nicht abgesichert? Wenn du der Verkäufer warst, was soll da bitte schief gehen? Vertrauen zu PP darf man natürlich kein blindes haben, Guthaben immer sofort runterholen, dann können die dir nichts. Für Paketverluste muß natürlich der Verkäufer aufkommen u. sich kümmern.
So nun nochmal hier die Frage wie das mit Klarna abläuft, die wollen doch bei der Bezahlung meine Bankzugangsdaten zum Onlinebanking, oder nicht? Das ganze Theater schon mehrmals gehabt bei ebay, nur denen ist das egal, muß man ja nicht nehmen. Nur wer kein PP oder Kreditkarte hat, dem bleibt nichts anderes übrig. Und meine Bank kündigt mir dann den Vertrag wegen Regelverstoß oder blockiert mir eine Zeit lang den Onlinezugang bis ich wieder neue Daten habe von denen.
Ben B. schrieb: > Mir geht's dabei noch nicht mal um die Preisersparnis, der Paypal-Zwang > nervt mich viel mehr. Wie häufig hier motzen die am lautesten, die am wenigsten Ahnung haben. Paypal ist bei denen schon lange nur noch eine Zahlungsart unter vielen. Unwichtig schrieb: > So nun nochmal hier die Frage wie das mit Klarna abläuft, die > wollen > doch bei der Bezahlung meine Bankzugangsdaten zum Onlinebanking, oder > nicht? Probiers doch einfach mal aus, dann weißt du es. Du musst die Zahlung ja nicht abschließen. Oliver
Unwichtig schrieb: > Vertrauen zu PP darf man natürlich kein blindes haben, Guthaben immer > sofort runterholen, dann können die dir nichts. Die können Dir Dein Guthaben auch ins Minus setzen. Der Käufer bekommt sein Geld. Zumindest erst einmal. Ich hatte da jemand ganz schlaues als Käufer, der bei einer Bose-Anlage gemault hat, dass es nicht richtig funktionieren würde. Diverse Mails später sei die Anlage plötzlich nicht angekommen. Dies wurde dann in richtung PP kommuniziert und mein PP Konto um eben diesen Verkaufsbetrag im Minus. Zum Schluss hatte ich mein Geld und der Kunde eine Anzeige wegen Betrugs. Es sind eben NICHT immer die VERkäufer, die betrügen. Seitdem akzeptiere ich diesen Käuferschutz natürlich nicht mehr
Von mir wollte Klarna auch irgendwelche Login-Daten, ich vermute, um mit Klarna bezahlen zu können, muss man sich dort ein Konto anlegen. Scheint sowas wie Paypal 2.0 zu sein, weil schließlich haben wir ja noch nicht genug Konten und Datensammelstellen in dieser Welt. > Zum Schluss hatte ich mein Geld und > der Kunde eine Anzeige wegen Betrugs. So ähnlich lief's bei mir auch, aber ein Anwaltsschreiben hat gereicht. Dieses blieb unbeantwortet und auf den Kosten dafür bin ich sitzengeblieben, so daß Paypal seit dem keine Option mehr für mich ist wenn es solche Risiken birgt.
Oliver S. schrieb: > Unwichtig schrieb: >> So nun nochmal hier die Frage wie das mit Klarna abläuft, die >> wollen doch bei der Bezahlung meine Bankzugangsdaten zum Onlinebanking, >> oder nicht? > > Probiers doch einfach mal aus, dann weißt du es. Du musst die Zahlung ja > nicht abschließen. > Oliver Unwichtig schrieb: > Das ganze Theater schon mehrmals gehabt bei ebay, nur denen ist das > egal, muß man ja nicht nehmen. Lesen UND Verstehen ist nicht so deins? Wie das bei mir ablief bisher, oder die es so wollten, ist mir schon klar. Nur frage ich hier in die Runde ob das jemand vllt. anders, oder noch gar nicht kennt. Meine Bank hat mir auf Nachfrage schon 1x mal die OnlineZugangsdaten gesperrt, weil sie meinten ich hätte das schon so praktiziert, diese Dummdöde_. Oliver S. schrieb: > Wie häufig hier motzen die am lautesten, die am wenigsten Ahnung haben. > Paypal ist bei denen schon lange nur noch eine Zahlungsart unter vielen. Und die andere ist noch beschi_ener weil Klarna, also die Wahl zwischen Pest u. Colera. Na du bist auch ein Held.
●DesIntegrator ●. schrieb: > Die können Dir Dein Guthaben auch ins Minus setzen. > Der Käufer bekommt sein Geld. Zumindest erst einmal. Ein Käufer bekommt also sein Geld, was ist das bitte für ´ne Logik, wenn dann der Verkäufer. Oder meintest du der Käufer sein Geld erstmal zurück? ●DesIntegrator ●. schrieb: > Seitdem akzeptiere ich diesen Käuferschutz natürlich nicht mehr Es heißt ja auch nicht nur Käufer- sondern auch VerKäuferSchutz, ist aber eigentlich nur eine Geld-Zurück-Methode, geschützt wird da eigentlich nicht viel. Und wenn du der Verkäufer dabei warst warum kommt für dich der Käuferschutz nicht mehr in Frage, weil du als Verkäufer deinem Käufer nicht mehr traust? ●DesIntegrator ●. schrieb: > Es sind eben NICHT immer die VERkäufer, die betrügen. Nö, den meisten Betrug dabei macht eigentlich Paypal. Da habe ich zig Bsp. in Petto wo die Leute an der HL u. das System sich einfach dann nur tot u. taub stellen. Schutz bei DienstLeistungen der DHL oder anderer Pkt-DL z.B., PP geht in Kulanz u. Vorkasse ggn.über dem Käufer u. versucht dann selber beim Pkt-DL seine paar Kröten, in dem Fall 14,- € zurück zu holen. Das hat aber nicht geklappt, der Fall war für mich auch nicht mehr offen. Nur schuldet der Pkt-DL mir ja die Rückzahlung u. nicht PP, die sich da reingedrängelt haben, u. auf 14 € sitzen geblieben sind. Nur zu doof dass ich ein Klageverfahren wegen Transportverlust ggn. DHL-Express eingeleitet habe, u. plötzlich waren meine 14 € von DHL wieder zurück bei PP, u. die haben damit auch ihre Zahlung wieder von mir zurückgeholt. Nur so geht das ja auch nicht!
Ben B. schrieb: > Von mir wollte Klarna auch irgendwelche Login-Daten, ich vermute, um mit > Klarna bezahlen zu können, muss man sich dort ein Konto anlegen. Wie lange ist das bitte schon wieder her? Ein 1/2 Jahr oder viel länger, weil es ändert sich ja auch laufend was. Bei mir war es letztes Jahr im Sep./Okt. Wie soll man denn bitte KS haben, wenn man einer fremden Instanz die Ausführung einer Buchung über sein eigenes Bank-Knt. zulässt? Das ist doch wie eine Überweisung, die kann man auch nicht zurückholen oder stornieren, u. mit einer Bank aus außerhalb D-Lands solche Geschäfte zu machen? Bei der BaFin bekommt man dann dazu eine Abweisung u. deutsche Gerichte sind ja eh zwecklos. Bei PP braucht man keinen Anwalt, die sollte man so anschreiben, nach 30 Tagen kann man sich ohne Reaktion oder gütliche Einigung dann an die CSSF in LUX wenden. Ein außergerichtliches Klärungsverfahren, nur wenn PP rumtrickst gibt es noch andere Wege bei der CSSF. Anzeige wgn. krimineller Handlungen.
●DesIntegrator ●. schrieb: > Ich hatte da jemand ganz schlaues als Käufer, der bei einer Bose-Anlage > gemault hat, dass es nicht richtig funktionieren würde. > Diverse Mails später sei die Anlage plötzlich nicht angekommen. Wer so viele Betrügereien parallel laufen hat, dass er sie nicht mehr auseinanderhalten kann, der fliegt natürlich etwas leichter auf. Mich wundert dabei nuer eines: Täter, die dermaßen dämlich sind, stehlen normalerweise eher als dass sie betrügen: Diebe sind zum Rauben zu schwach und zum Betrügen zu doof. Das wäre doch eine Marktlücke: Branchensoftware für Betrüger, die unterschiedliche Szenarien korrekt verwaltet ...
Ich habe mit einem Anwaltsschreiben nach dem Käufer geschossen, nicht gegen Paypal. Wie lange ist die Klarna-Erfahrung her... vielleicht ein Jahr oder so.
Ben B. schrieb: > Ich habe mit einem Anwaltsschreiben nach dem Käufer geschossen, nicht > gegen Paypal. Und PP hat das aus der Entfernung riechen können, oder hat der Käufer dann bei PP reagiert? Bei PP bekommt man nur sein dort fälliges Geld wieder oder frei, Anwaltskosten sind von Hause aus ein Drama, nur konnte der doch auch nicht Hexen oder Zaubern? Androhung Strafantrag bei der Polizei per normalem Brief hätte doch auch gereicht, wobei man das ja auch per Email machen kann. Mich wollte auch schon mal Einer mit seiner Frau über ebay-KA an PP verweisen ich solle dort nen Fall aufmachen, um mein Geld wieder zu bekommen, mit solchen Käufern wie mir wolle er nichts zu tun haben. Geld hatte er schon nur seine Frau war wohl zu doof dort bei PP die Lieferanschrift zu lesen. Typ war Ruski u. Frau hatte auch russ. Name aus NRW. Und PP hat sich auch noch doof gestellt (war ja ne Frau vom KS dran) u. meinte ich solle noch paar Tage warten!? Mir wäre bald der Hals geplatzt bei so viel Idiotie.
Alle meine Schreiben wie Androhung einer Anzeige bei der Polizei usw. per eMail haben nichts gebracht. Also hab ich die Sache einem Anwalt übergeben, damit der sich darum kümmert. Nach dessen Schreiben hat der Käufer soweit ich weiß auf nichts mehr reagiert und irgendwann hatte ich mein Paypal Konto wieder, so daß ich es wenigstens leer machen und abhaken konnte. Um die Anwaltskosten zurückzubekommen, hätte ich wirklich klagen müssen, freiwillig hätte der Käufer die sicher nicht bezahlt. Macht sich der Typ dabei nackig, daß er nichts hat und alles seiner Ehefrau oder wem auch immer gehört, habe ich am Ende einen tollen Titel, mit dem ich mir immerhin genau ein Mal gepflegt den Arsch abwischen kann. Das bringt doch alles nichts.
Ben B. schrieb: > Alle meine Schreiben wie Androhung einer Anzeige bei der Polizei usw. > per eMail haben nichts gebracht. Normal. Ben B. schrieb: > Um die Anwaltskosten zurückzubekommen, hätte ich wirklich klagen müssen, > freiwillig hätte der Käufer die sicher nicht bezahlt. Macht sich der Typ > dabei nackig, daß er nichts hat und alles seiner Ehefrau oder wem auch > immer gehört, habe ich am Ende einen tollen Titel, mit dem ich mir > immerhin genau ein Mal gepflegt den Arsch abwischen kann. Je nach exakter Sachlage könnte hier ein Eingehungsbetrug vorliegen. Eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe wird dann absehbar auf eine Ersatzfreiheitsstrafe hinauslaufen, die dann unbedingt zu vollstrecken wäre, was niemand will. Ein vorausschauender Richter wird daher eine kurze Freiheitsstrafe verhängen und die Vollstreckung zur Bewährung aussetzen mit der Auflage, den Geschädigten zu entschädigen (in Raten). => Rechtsfrieden hergestellt, wirksame Spezialprävention durchgeführt: win-win > Das bringt > doch alles nichts. Kommt halt darauf an. Manchmal geht tatsächlich nichts.
H. E. schrieb: > Seit einiger Zeit vermehren sich die Händler, die wie bereits EBAY eine > Zahlung über die schwedische KLARNA-Bank ermöglichen https://pages.ebay.de/klarna/ jaja, eine Kooperation - wers mag. Ansonsten klarna mich auch https://kekememes.de/tags/klarna
Ben B. schrieb: > Um die Anwaltskosten zurückzubekommen, hätte ich > wirklich klagen müssen, freiwillig hätte der Käufer die sicher nicht > bezahlt. Macht sich der Typ dabei nackig, daß er nichts hat und alles > seiner Ehefrau oder wem auch immer gehört, habe ich am Ende einen tollen > Titel, mit dem ich mir immerhin genau ein Mal gepflegt den Arsch > abwischen kann. Das bringt doch alles nichts. Deine Entscheidung. Manchmal muß halt man aufhören, mit Wattebällchen zu werfen, und etwas konsequenter durchziehen. Das hat aber weder mit ebay noch mit paypal noch mit Klarna was zu tun. Oliver
Oliver S. schrieb: > Manchmal muß halt man aufhören, mit Wattebällchen zu > werfen, und etwas konsequenter durchziehen. ROSA Wattebällchen bitteschön!
Hätte man vielleicht machen sollen, aber wie gesagt, am Ende habe ich nichts davon. Vielleicht gibt's die paar Euro fuffzig für den Anwalt zurück, aber von einer Strafsache habe ich im Endeffekt gar nichts außer evtl. noch die Rennereien und Papierkram deswegen. Ich persönlich hätte da keinen großen Blumentopf gewinnen können und den Verkaufspreis hatte ich hinterher ja immerhin wieder.
H. E. schrieb: > Zahlung über die schwedische KLARNA-Bank Klarna ist ein Zahlungsvermittler, der zudem Transaktionsrisiken mit Krediten sichern kann. Ausserdem bietet Klarna den Zahlenden Kredite an. > Warum ist das so und wie ist das möglich? Weil der Verkäufer keine Transaktionsrisiken haben will. Weil der Verkäufer sein Produkt so attraktiver gestalten will. Weil deutsche Banken zu tranig sind solche Dienste anzubieten. > Zahlen die irgendwie weniger Steuern ne, die haben nur ein auf Erfolg getrimmtes Inkassowesen. > oder hat es sonst Vorteile im Ausland, speziell in Schweden zu sitzen? Im Gegenteil. Für Ausländer ist es immer schwieriger Forderungen einzutreiben. > Welche Probleme könnte es für mich als Käufer geben? Das du nicht merkst dass du eine Zahlung auf Kredit machst. > Ich habe bisher nur > Kleinbeträge unter 100,- verbucht, vorwiegend Privat > und auch einmal die > Zahlung binnen 30 Tagen genutzt, nachdem die Ware da war. DA WAR ER - DER KREDIT. Nicht der Verkäufer hat dir die 30 Tage Zahlungsziel gewährt. Das war Klarna. Der Verkäufer hatte am Tag 1 sein Geld. Du zahlst aber er am Tag 30. Klarna stellte einen 30 Tage Kredit. Die Zinsen und Gebühren dafür zahlte der Verkäufer. Hättest du jetzt den Kredit einen Tag mehr bemüht, dann hätte Klarna Zins und Gebühr von dir gefordert. > Wie sieht es aus mit der deutschen Umsatzsteuer? Banken zahlen weder Umsatz- noch Mehrwertsteuer. > Könnte es da Probleme geben mit der UST, wenn die unkorrekt abgeführt > wird oder gar nicht, weil das Geld ins Ausland geht? Das ist erste Schuljahr "Buchhaltung und Kontoführung" Es gibt freie Beweglichkeit von Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union und EFTA - Alles andere ist Drittland also "Gross- und Aussenhandel" erstes Lehrjahr. Das gehört hier nicht ins Forum. Kauf dir einen Steuerberater. Solch BWL'er sind hier im Forum zwar gehänselt, wenn deinen Betrag hier lesen, dass posten die das in einem Buchführungsforum und lachen.
Ben B. schrieb: > aber von einer Strafsache habe ich im Endeffekt gar nichts Lies meinen Beitrag noch einmal, falls bisher nicht verstanden (oderxkediglich ignoriert). Garantie darauf gibt es freilich nicht. Ergänzung: die Zahlungsauflage zu Deinen Gunsten ist auch bei einer Einstellung nach § 153a StPO durch die StA möglich.
Musik og F. schrieb: > Klarna stellte einen 30 Tage Kredit. > Die Zinsen und Gebühren dafür zahlte der Verkäufer. > Hättest du jetzt den Kredit einen Tag mehr bemüht, dann hätte Klarna > Zins und Gebühr von dir gefordert. Das ist ja wenigstens ein Vorteil, wenn der Händler mir binnen 30 Tagen nichts schickt. Und ich muss ja nicht 30T überziehen. Zu dem anderen Tipp; EBAY sei nur das Schaufenster: Es ist mir so gut wie nie gelungen, einen Händler direkt ausfindig zu machen, um direkt zu kaufen. Und sofern es den gab, war der nicht wirklich billiger. War so.
H. E. schrieb: > Zu dem anderen Tipp; EBAY sei nur das Schaufenster: Es ist mir so gut > wie nie gelungen, einen Händler direkt ausfindig zu machen, um direkt zu > kaufen. Und sofern es den gab, war der nicht wirklich billiger. War so. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass der eigene Shop so teuer sein muss, um den Teil des Kuchens, den ebay abbeißt, zu finanzieren. Dann allerdings müsste man sich wiederum fragen, warum überhaupt über ebay angeboten wird: auch noch so viele kleine Verluste ergeben per Saldo keinen Gewinn ... Oder hat ebay in seinen Bedingungen eine Meistbegünstigungsklausel?
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> Ergänzung: die Zahlungsauflage zu Deinen Gunsten ist auch bei > einer Einstellung nach § 153a StPO durch die StA möglich. Mir ist schon klar, was Du gemeint hast, aber das sind alles KANN-Entscheidungen. Wenn's schlecht läuft, bekommt der paar Sozialstunden, bißchen Du-Du wie bei Mutti früher und das war's dann.
Ben B. schrieb: >> Ergänzung: die Zahlungsauflage zu Deinen Gunsten ist auch bei >> einer Einstellung nach § 153a StPO durch die StA möglich. > > Mir ist schon klar, was Du gemeint hast, aber das sind alles > KANN-Entscheidungen. Ja, wenn das so ist, dann muss man davon natürlich Abstand nehmen ... Wer zuviel Geld hat, kann seinen Anspruchvnatürlich auch verjährennlassen. Dem RA ist es egal, der hat seine Gebühr schon bekommen. > Wenn's schlecht läuft, bekommt der paar > Sozialstunden, bißchen Du-Du wie bei Mutti früher und das war's dann. Und wenn es regnet, witd die Straße nass. Wie kommst Du auf die charmante Idee, Erwachsene könnten zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt eerden, außerhalb des TV?
Die AGB von eBay untersagen es, in dem vom Verkäufer gestalteten Teil des Angebots Links auf Seiten zu setzen, die direkt auf eine Webseite des Verkäufers hinweisen könnten. Auch der Name des eBay-Shops selbst darf deshalb nicht wie eine Webadresse aussehen.
Percy N. schrieb: > Und wenn es regnet, witd die Straße nass. Wie kommst Du auf die > charmante Idee, Erwachsene könnten zur Ableistung von Sozialstunden > verurteilt eerden Versuch mal, weniger juristisch zu denken, sondern als Normalo. Für den der Unterschied zwischen einer Verurteilung zu Sozialstunden, und der Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Leistungen entsprechend § 153a StPO, nicht so deutlich ins Auge tritt.
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... Abgesehen von solchen Dingen, die für mich schlicht keinen Unterschied machen, woher soll ich wissen ob der Nappel zur Tatzeit jetzt nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zu beurteilen wäre? Allein dafür braucht man ja oft schon 'nen Gutachter. Das ist einfach nur Risiko und so'n Stress um die weiß nicht 50 Euro für 'nen Anwaltsschreiben zurückzubekommen... klar, ist 'nen Verlust für mich, aber den werd ich überleben und ich hab auch draus gelernt: Adios Paypal! Ohne Paypal, einfach per Überweisung hätte ich einfach sagen können ooch weißt was, wenn du mir ernsthaft einen Betrug unterstellen willst - na dann klage doch... und die Sache zu den Akten legen können.
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Ben B. schrieb: >> Ergänzung: die Zahlungsauflage zu Deinen Gunsten ist auch bei >> einer Einstellung nach § 153a StPO durch die StA möglich. > > Mir ist schon klar, was Du gemeint hast, aber das sind alles > KANN-Entscheidungen. Ja, wenn das so ist, dann muss man davon natürlich Abstand nehmen ... Wer zuviel Geld hat, kann seinen Anspruchvnatürlich auch verjährennlassen. Dem RA ist es egal, der hat seine Gebühr schon bekommen. > Wenn's schlecht läuft, bekommt der paar > Sozialstunden, bißchen Du-Du wie bei Mutti früher und das war's dann. Und wenn es regnet, witd die Straße nass. Wie kommst Du auf die charmante Idee, Erwachsene könnten zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt eerden, außerhalb des TV? (prx) A. K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Und wenn es regnet, witd die Straße nass. Wie kommst Du auf die >> charmante Idee, Erwachsene könnten zur Ableistung von Sozialstunden >> verurteilt eerden > > Versuch mal, weniger juristisch zu denken, sondern als Normalo. Für den > der Unterschied zwischen einer Verurteilung zu Sozialstunden, und der > Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Leistungen > entsprechend § 153a StPO, nicht so deutlich ins Auge tritt. Versuch mal, meine bisherigen Beiträge hierzu verstehend zu lesen. 153a wurde etst zuletzt unter ausdrücklicher Erwähnung der StA angeführt; zuvor war von Bewährungsauflagen die Rede gewesen. Das sollte hinreichend verständlich abgegrenzt sein. Und sieh bitte davon ab, im Erwachsenrnstrafrecht mit einer "Verurteilung zu Sozialstunden" hausieren zu gehen; so etwas ist im Strafrechtssystem der BRD nicht vorgesehen.
Ursprünglich hatte Percy den § 153a StPO als Mittel ins Spiel gebracht, den Täter zur Wiedergutmachung seiner Tat (hier: Betrug) zu veranlassen, damit das Verfahren eingestellt wird. Was ich in diesem Forum in einem vergleichbaren Fall ebenfalls schon angeregt habe. Man erstattet Strafanzeige und lässt die Staatsanwaltschaft machen, effizienter Weg. (prx) A. K. schrieb: > Die AGB von eBay untersagen es, in dem vom Verkäufer gestalteten Teil > des Angebots Links auf Seiten zu setzen, die direkt auf eine Webseite > des Verkäufers hinweisen könnten. Auch der Name des eBay-Shops selbst > darf deshalb nicht wie eine Webadresse aussehen. Wen wundert's... Im Beispiel meines Amidosulfonsäurekaufes habe ich vom Fabrikverkauf erst nach dem Kauf über ebay erfahren, als der Sendung eben ein Prospekt nebst Preisliste anlag. Nur ist die Suche über ebay oder Amazon sehr bequem, ich suche unter diversen Anbietern das passendste oder günstigste Angebot aus und recherchiere anschließend nicht stundenlang nach etwaigem Fabrikverkauf. Anderer Fall: Ich kaufte gerne Werkzeuge bei der Fa. Blumenbecker aus Beckum. Die liefern an Privatpersonen, jedoch alleine über den Amazon-Marktplatz. Seltsam. Eine Registrierung über ihre Website direkt beim Web-Shop ist nur für "Firmenkunden" möglich, u.a. ist für die Registrierung die USt.-Ident.-Nr. erforderlich.
Rainer Z. schrieb: > Die liefern an Privatpersonen, jedoch alleine über den > Amazon-Marktplatz. Seltsam. Eine Registrierung über ihre Website direkt > beim Web-Shop ist nur für "Firmenkunden" möglich, u.a. ist für die > Registrierung die USt.-Ident.-Nr. erforderlich. Vielleicht in der Hoffnung, dass eBay ihnen manchen Zirkus mit Privatkäufern erspart, der von eBay erledigt oder zumindest vorgefiltert wird.
Ben B. schrieb: > Das ist einfach nur Risiko Was hast Du zu verlieren; je nach verwirklichter Handlungsalternative? > und so'n Stress um die weiß nicht 50 Euro für > 'nen Anwaltsschreiben zurückzubekommen... klar, ist 'nen Verlust für > mich, aber den werd ich überleben und ich hab auch draus gelernt: > Adios Paypal! Das ist Deine Entscheidung. Die ist Dir unbenommen; nur solltest Du dann nicht über den Verlust der 38,50 € oder was auch immer RA-Gebühren jammern. Ben B. schrieb: > woher soll ich wissen ob der Nappel zur Tatzeit > jetzt nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zu beurteilen wäre? Allein > dafür braucht man ja oft schon 'nen Gutachter. Wenn Du meine Beiträge aufmerksam gelesen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, dass es darauf gerade nicht ankommt.Denk dran: ich befasse mich mit Deinem Fall; die BILD tut das nicht ... Nimm rs mir bitte nicht übel, aber das Ganze klingt ansatzweise nach dem typischen Stammtischgedröhn auf der Basis von BILD-Halbwahrheiten. Und darauf reagiere ich mitunter etwas empfindlich; nimm es bitte nicht persönlich. Ich habe übrigens in den letzten Jahrzehnten auch hin ind wieder etwas Lehrgeld gezahlt, aber zum Glück im Rahmen.
(prx) A. K. schrieb: > Die AGB von eBay untersagen es, in dem vom Verkäufer gestalteten > Teil des Angebots Links auf Seiten zu setzen, die direkt auf eine > Webseite des Verkäufers hinweisen könnten. Auch der Name des eBay-Shops > selbst darf deshalb nicht wie eine Webadresse aussehen. Schon lange nicht mehr, die Klauseln wurden gerichtlich kassiert, auch dass wenn ein Anbieter auf unterschiedlichen Plattformen anbietet keine billiger sein darf als der eBay Endpreis wurde kassiert. Sehr witzig war mal ein Anbieter, bei dem ich über eBay gekauft hatte und dann auf der beigelegten Rechnung seine eigene Shopadresse fand, bei dem der Artikel gut 15% billiger war, bei gleichem Porto. In die Bewertung hab ich geschrieben, "wenn ich das gewusst hätte, hätte ich im Shop bestellt" woraufhin der Betreiber am nächsten Tag den Preis in seinem Shop um 20% erhöht hat so dass der Artikel 5% teurer als bei eBay war. Musste ich wohl nicht verstehen.
Na was heißt drüber jammern... Glaube niemand ist damit richtig glücklich. Aber auf dem Rechtsweg kann ich dabei halt nur diese knapp 40 Euro (wenn es denn so viel waren, ich weiß es nicht mehr so genau) gewinnen. Dafür müsste ich 'ne Anzeige erstatten, dann kommt ein toller Stellungsnahme-Fragebogen von der Staatsanwaltschaft und am Ende darf ich noch irgendwo vor Gericht aufschlagen bzw. mich von einem Anwalt am anderen Ende Deutschlands vertreten lassen. Für 40 Euro?! Ja nee sorry, da habe ich besseres zu tun. Für den Nappel wirds dann evtl. teurer und er hätte es auch verdient - 'aber wenn er von Vaddi 'ne ordentliche Backpfeife für die Nummer bekommt, wäre ich auch schon mit zufrieden.
Michael B. schrieb: > Schon lange nicht mehr, die Klauseln wurden gerichtlich kassiert, auch > dass wenn ein Anbieter auf unterschiedlichen Plattformen anbietet keine > billiger sein darf als der eBay Endpreis wurde kassiert. Mein Beitrag bezog sich nicht auf den Preis, sondern nur auf Links: https://www.ebay.de/help/policies/listing-policies/grundsatz-zur-verwendung-von-links-auf-den-ebayartikelseiten?id=4248
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Ben B. schrieb: > Aber auf dem Rechtsweg kann ich dabei halt nur diese knapp 40 Euro (wenn > es denn so viel waren, ich weiß es nicht mehr so genau) gewinnen. Dafür > müsste ich 'ne Anzeige erstatten, dann kommt ein toller > Stellungsnahme-Fragebogen von der Staatsanwaltschaft und am Ende darf > ich noch irgendwo vor Gericht aufschlagen bzw. mich von einem Anwalt am > anderen Ende Deutschlands vertreten lassen. Für 40 Euro?! Ja nee sorry, > da habe ich besseres zu tun. Das kann ich Dir absolut nicht verdenken. Percy N. schrieb: > Ich habe übrigens in den letzten Jahrzehnten auch hin ind wieder etwas > Lehrgeld gezahlt, aber zum Glück im Rahmen. Es wird niemanden geben, dem es nicht so ging. Auch ich habe in solchen Fällen (verhältnismäßig geringfügigen) Verlust mit Zeitaufwand für Rechtsverfolgung, Stress, Ärger abgewogen und das Kapitel mit "Schwamm drüber" abgeschlossen. Es blieb kurze Zeit das ungute Gefühl, dass ich einen unseriösen Menschen durchkommen lasse und dieser sich ermutigt fühlen könnte, weitere Menschen über Ohr zu hauen. Das vergeht schnell und es lebt sich entspannter.
Michael B. schrieb: > In die Bewertung hab ich geschrieben, "wenn ich das gewusst hätte, hätte > ich im Shop bestellt" woraufhin der Betreiber am nächsten Tag den Preis > in seinem Shop um 20% erhöht hat so dass der Artikel 5% teurer als bei > eBay war. Musste ich wohl nicht verstehen. Na weil du weder von ebay noch von richtiger Arbeit eine Ahnung hast! Denn sowas ist kein Einzelfall, eine gut gehende Fa. hat keine Zeit laufend auf all ihren Plattformen die Preise mit dem aktuellen Markt-Preis zu vergleichen. Und so D_mmis wie du merken nicht mal dass das Angebot bei ihm satte 15% billiger war, oder er sowas überhaupt hat. Also reg dich nicht über den Händler auf.
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(prx) A. K. schrieb: > Die AGB von eBay untersagen es, in dem vom Verkäufer gestalteten Teil > des Angebots Links auf Seiten zu setzen, die direkt auf eine Webseite > des Verkäufers hinweisen könnten. Auch der Name des eBay-Shops selbst > darf deshalb nicht wie eine Webadresse aussehen. Zur 1/2 ein schönes Märchen, weil die Praxis ganz anders aussieht u. aussah. Für einen gescheiten Käufer reicht das Impressum u. der Artikel-Name oder das Bild um selber fündig zu werden, da braucht man die vertrackten Regeln von ebay gar nicht. Weder als Händler noch als Käufer. Du regst dich über Percy N. hier unten auf u. bist selber nicht anders.
Unwichtig schrieb: > Unwichtig (noname_user) Cool, hat er sich extra einen Account zum Rumrotzen und Anderen auf den Kopf scheissen angelegt. Unwichtig schrieb: > Na weil du weder von ebay noch von richtiger Arbeit eine Ahnung hast! > Denn sowas ist kein Einzelfall, eine gut gehende Fa. hat keine Zeit > laufend auf all ihren Plattformen die Preise mit dem aktuellen > Markt-Preis zu vergleichen Also ernsthafte Firmen bestücken von ihnen bediente Verkaufsplattformen aus derselben Datenbank und verwenden Repricer Aber es war schon klar, dass du nicht die Bohne einer Ahnung hast.
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Michael B. schrieb: > Also ernsthafte Firmen bestücken von ihnen bediente Verkaufsplattformen > aus derselben Datenbank und verwenden Repricer Bist du dort auf die Nase gefallen oder ich? Also jammern nicht rum u. versuch nicht hinterher klugzuschei_en! Du zeigst doch laufend deutlich dass du keinen Plan hast. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Deine Theorien, was angeblich andere so machen, träum weiter. Michael B. schrieb: > Aber es war schon klar, dass du nicht die Bohne einer Ahnung hast. Sagt der welcher nicht mal in der Theorie damit klar kommt. Mit Google kommt man da halt nicht weiter.
Ich entwickle E-Commerce Software für deutsche Konzerne, da sind auch Bezahlungen über Klarna dabei. Klarna ist oft preisgünstiger als die anderen Anbieter. Da in der Regel die Händler diese Nebenkosten zahlen, bevorzugen sie Klarna. Dementsprechend sind die Angebote gestaltet. Klarna kann deswegen preisgünstiger sein, weil diese Bezahlvorgänge nur ein Nebendienst von Klarna sind. Das Hauptgeschäft besteht aus Kreditverträgen und Scoring (wie Schufa). Je mehr Leute über Klarna bezahlen, umso besser funktioniert deren Scoring. Deswegen werden die Bezahlvorgänge quasi vom Scoring Geschäft quer subventioniert. Außerdem nutzt Klarna jede Gelegenheit, Kreditverträge abzuschließen (auch wenn sie oft nicht so heißen), die insgesamt betrachtet den Gewinn erhöhen. Klarna hat den Ruf, sich speziell an säumigen Kunden zu bereichern und bei längerer Verzögerung besonders rabiat Vorzugehen. Angeblich schicken sie säumigen Kunden große starke Männer, die einem drohen. Ob der letzte Satz wahr ist, weiß ich nicht.
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Stefan F. schrieb: > Angeblich schicken sie säumigen Kunden große starke Männer, die einem > drohen. Das Geschäftsmodell heißt aber russ. Inkasso, u. die arbeiten nicht für Kleinbeträge. Bist du dir sicher verstanden zu haben worum es uns ging? Wie läuft die Zahlungsabwicklung bei Sofort-Überweisung prinzipiell ab? Denn Viele Banken sperren die Onlinezugänge zu den Konten wenn die sowas mitbekommen. Habe ich selber schon durch, u. da war es nur eine Anfrage. Es geht um ebay u. die Bezahlung mit Klarna, u. nicht deren sonstige Geschäfte.
Michael B. schrieb: > Cool, hat er sich extra einen Account zum Rumrotzen und Anderen auf den > Kopf scheissen angelegt. Da ist er wahrlich nicht der Einzige. Stefan F. schrieb: > Klarna hat den Ruf, sich speziell an säumigen Kunden zu bereichern und > bei längerer Verzögerung besonders rabiat Vorzugehen. Da müsste man zunächst wissen, was denn so mit "besonders rabiat" gemeint ist. Wenn Schildner zunächst vertragliche Zahlingszieke nicht einhalten und anschließend vereinbarte Ratenzahlungrn reißen, parallel dazu aber womöglich noch neue Kreditgeschäfte einzugehen versuchen, wird früher oder später jeder Gläubiger ein ganz klein wenig pampig. Dass dann Titulierung und Vollstreckung konsequent betrieben werden, das mag wohl der arme geknechtete Schuldner als unfair ansehen, für den Gläubiger bleibt aber keine andere Wahl. > Angeblich schicken > sie säumigen Kunden große starke Männer, die einem drohen. Viel zu teuer. Das passt alkenfalks zu nicht justiziablen Forderungen im Rotlichtmilieu in fünfstelliger Höhe. > Ob der letzte Satz wahr ist, weiß ich nicht. Da hat mal wieder jemand allerlei Hörensagen und Halbwissen durcheinander gerührt, bis die Sauce schmackhaft war. Ind nein, das hat auch nichts mit der angeblichen Alternativjustiz im Migrantenumfeld zu tun.
Unwichtig schrieb: > Denn Viele Banken sperren die Onlinezugänge zu den Konten wenn die sowas > mitbekommen. Habe ich selber schon durch, u. da war es nur eine Anfrage. > Es geht um ebay u. die Bezahlung mit Klarna, u. nicht deren sonstige > Geschäfte. Das sollte sich erledigt haben. https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132950-klarna-gewinnt-rechtsstreit-rechtswidrige-banken-agb
Also "Russisch Inkasso" oder "Inkasso Team Moskau" halte ich im normalen Geschäftsverkehr auch für einen modernen Mythos bzw. eine dieser "scripted reality"-Geschichtchen, die sich irgend ein TV-Macher ausgedacht hat um selbst ein paar Euro damit zu verdienen. Manche Inkasso-Büros mögen bestimmt gerne so arbeiten wollen und halten daher den Mythos hoch, allerdings ist man damit in der realen Welt verdammt schnell im Bereich der Bedrohung und Nötigung, wahrscheinlich schadet man sich und seinen Forderungen selbst, wenn man auf solche Methoden setzt. Im Rotlichtmilieu oder wenn man sich mit bestimmten Personenkreisen, die auf laute Musik und Motorräder stehen, anlegt, ist das vermutlich anders (aber nicht russisch). Normalerweise weiß man vorher, daß das ein sehr dünnes Eis ist wenn man in diesen Bereichen Umgang hat und daß man da besser keine Schulden macht. Die Drogenszene ist auch ein beliebter Bereich, wo man wegen schon wegen nur 1.000 Euro mal dezent aufs Maul kriegen kann. Aber die drohen nicht, sondern die denken gar nicht so weit... die machen einfach.
Ben B. schrieb: > Also "Russisch Inkasso" oder "Inkasso Team Moskau" halte ich im normalen > Geschäftsverkehr auch für einen modernen Mythos bzw. eine dieser > "scripted reality"-Geschichtchen, die sich irgend ein TV-Macher > ausgedacht hat um selbst ein paar Euro damit zu verdienen. Nachfolgeunternehmen und Nachahmer gibt es noch heute. Aber der Ruf des Originals ITM hat 2007 etwas gelitten. Verdacht auf Betrug an den Auftraggebern. Wer hätte es gedacht. https://www.stern.de/wirtschaft/news/geldeintreiber-in-not-wenn-die-russen-masche-auffliegt-3264626.html 2008 wurde das Gewerbe untersagt. 2010 die Untersagung gerichtlich bestätigt. https://www.abendblatt.de/region/lueneburg/article107631489/Inkasso-Team-Moskau-darf-kein-Geld-mehr-eintreiben.htm Trotzdem bekommst du heutzutage noch Schlägertrupps, zum Beispiel aus Polen. Erst kürzlich in Deutschland https://www.hessenschau.de/tv-sendung/graefenhausen-streik-von-fernfahrern-eskaliert--hessenschau-vom-07042023,video-181796.html (ab ca. Sekunde 30). Das so ein Schlägertrupp auch einen Auftrag für ein Inkasso annimmt halte ich für möglich. Allerdings nicht für ein 50 Euro Verbraucher-Inkasso. > Manche > Inkasso-Büros mögen bestimmt gerne so arbeiten wollen und halten daher > den Mythos hoch, allerdings ist man damit in der realen Welt verdammt > schnell im Bereich der Bedrohung und Nötigung, Schnell ist ein bisschen das Problem. Beim Original Inkasso-Team Moskau hat es Jahre gedauert bis der Bumms verboten wurde. Die Schläger von der A5 sind natürlich alle schon längst wieder in Polen, haben natürlich alle nichts gemacht und wischen sich mit den Anzeigen aus Deutschland den Arsch ab - bestenfalls. > wahrscheinlich schadet > man sich und seinen Forderungen selbst, wenn man auf solche Methoden > setzt. Trotzdem ist im Bericht von 2007 über ITM von mehreren tausend Auftraggebern und einem Umsatz von fünf Millionen Euro die Rede. Und der Polnische Schlägertrupp? Der Chef soll in Polen ein Social-Media Star sein. Spezialität Entführungen. Oh, und er war mal Abgeordneter im Europäischen Parlament https://www.hessenschau.de/panorama/wer-steckt-hinter-dem-angriff-auf-lkw-fahrer-der-polnische-detektiv-und-seine-miliz-v2,rutkowski-102.html Wie heißt es so schön? Kannste dir nicht ausdenken.
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> Das so ein Schlägertrupp auch einen Auftrag > für ein Inkasso annimmt halte ich für möglich. Das sehr wahrscheinlich, ist nur eine Frage der Bezahlung... Gibt aber in der Praxis mehrere Probleme. Erstens ist man als Auftraggeber solcher Gruppen genau so dran, als hätte man die Tat selbst begangen. Da brauchen die Behörden auch nicht lange zu suchen, man muss dem Betroffenen ja klar machen, aus welchem Grund er aufs Maul bekommt, aus welcher Ecke die "Dienstleister" kommen. Zweitens tauchen derartige "Leistungen" nicht im Honorarkatalog für Inkasso-Dienste auf, es wird also schwer, die Kosten für die zweifelhafte Leistung auf die Forderung draufzuschlagen. Polen... ja die sollten im Moment besser aufpassen was sie machen, sonst dauert's nicht mehr lange bis wir an dieser Grenze wieder feste Grenzkontrollen haben. Polen ist auch nicht allzu weit weg, ich bin der Meinung, wenn man solche Leute von deutscher Seite aus wirklich haben will, dann bekommt man sie auch. Wegen einem einmaligen Vorfall wird da (leider) niemand zwischen-staatliche Verspannungen riskieren, aber wenn's öfter vorkommt, lässt sich da schon eher was machen.
Unwichtig schrieb: > Bist du dir sicher verstanden zu haben worum es uns ging? Es ging unter anderem um die Frage, warum Klarna bei Händlern so beliebt ist. Damit auch indirekt die Frage: Wie können sie günstiger sein, als andere? > Wie läuft die Zahlungsabwicklung bei Sofort-Überweisung prinzipiell ab? Zu Sofort-Überweisung möchte ich mich nicht äußern. Als ich mich damals damit beschäftige, musste man dazu die Nutzungsbedingungen der eigenen Bank brechen. Ob das Verfahren inzwischen besser ist, weiß ich nicht.
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Percy N. schrieb: >> Klarna hat den Ruf, sich speziell an säumigen Kunden zu bereichern und >> bei längerer Verzögerung besonders rabiat Vorzugehen. > Da müsste man zunächst wissen, was denn so mit "besonders rabiat" > gemeint ist. Vielleicht einfach mal den nächsten Satz lesen, bevor man voreilig antwortet.
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Stefan F. schrieb: > Percy N. schrieb: >>> Klarna hat den Ruf, sich speziell an säumigen Kunden zu bereichern und >>> bei längerer Verzögerung besonders rabiat Vorzugehen. >> Da müsste man zunächst wissen, was denn so mit "besonders rabiat" >> gemeint ist. > > Vielleicht einfach mal den nächsten Satz lesen, bevor man voreilig > antwortet. Vielleicht einfach mal meinen differenzierten Beitrag komplett lesen und im Zusammenhang verstehen, bevor man voreilig meckert. Du würdest nicht glauben, wie mimosenhaft sich manche Schuldner anstellem; und dann ist der Gläubiger natütlich von Grund auf böse. Ind jetzt noch ein wenug das alte Thema Moskau-Inkasso angerührt, und schon hat ser Gläubiger einen ganz üblen Ruf. Frei nach Frank Wddekind: "Der Tantenmörder Ich hab' meine Tante geschlachtet, Meine Tante war alt und schwach; Ich hatte bei ihr übernachtet Und grub in den Kissen-Kasten nach. Da fand ich goldene Haufen, Fand auch an Papieren gar viel Und hörte die alte Tante schnaufen Ohn' Mitleid und Zartgefühl. Was nutzt es, dass sie sich noch härme- Nacht war es rings um mich her- Ich stieß ihr den Dolch in die Därme, Die Tante schnaufte nicht mehr. Das Geld war schwer zu tragen, Viel schwerer die Tante noch. Ich fasste sie bebend am Kragen Und stieß sie ins tiefe Kellerloch. Ich hab' meine Tante geschlachtet, Meine Tante war alt und schwach; Ihr aber, o Richter, ihr trachtet Meiner blühenden Jugend-Jugend nach." In diesem Zusammenhang vielleicht interessant: " Anschriften – History ITM MOSKAU-INKASSO von Stauffenberg Str. 9 29223 Celle Inkasso Team Moskau – ITM Hauptstraße 13A 13127 Berlin ITM - & Ra Olaf Pfalzgraf Heidenkampsweg 64 + Wendenstr. 276 20097 Hamburg" https://www.moskau-inkasso.com/impressum/ Im Kammwrreport der Hanseatischen RAH Hamburg findet sich im August 2005 inter "ausgeschiedene Mitglieder" ein Olaf Pfalzgraf. Was dieser ehemalige RA Olaf Pfalzgraf mit dem "Ra Olaf Pfalzgraf" aus dem Inkasso-Impressum zu tun haben könnte, ist unklar. https://www.rak-hamburg.de/f/aaf29660ee.pdf Ob man diese Inkasso-Leute für seriös halten möchte, muss jeder selbst entscheiden, mir ist drr Auftritt deutlich zu spektakulär. Für kleine Verbraucherkredite a la Klarna dürften die zudem ein wenig überzogen sein. Wer hingegen noch einen wertlosen Titel über eine sechsstellige Summe gegen seinen Bauunternehmer in der Schublade hat, der mag das,anders sehen.
Stefan F. schrieb: > Als ich mich damals > damit beschäftige, musste man dazu die Nutzungsbedingungen der eigenen > Bank brechen. Ob das Verfahren inzwischen besser ist, weiß ich nicht. Lass mich raten: Meinen obigen link Percy N. schrieb: > Das sollte sich erledigt haben. > > https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132950-klarna-gewinnt-rechtsstreit-rechtswidrige-banken-agb hast Du nicht gelrsen.
Percy N. schrieb: > hast Du nicht gelesen. Habe ich gelesen, allerdings kann ich mir auf die Schnelle keinen Eindruck davon verschaffen, ob das der aktuelle Stand ist. War auf jeden Fall ein interessanter Link zum Thema, danke dafür.
Stefan F. schrieb: > War auf jeden > Fall ein interessanter Link zum Thema, danke dafür. Immer wieder gern, vor allem nach Feedback.
Percy N. schrieb: > Michael B. schrieb: >> Cool, hat er sich extra einen Account zum Rumrotzen und Anderen auf den >> Kopf scheissen angelegt. > > Da ist er wahrlich nicht der Einzige. Na klar doch, er hat immer was rumzunörgeln wenn er in seine Schranken gewiesen wird. Nur dass ich alle meine Beiträge mit dem Account schreibe, u. nicht nur ggn. ihn. Wer halt laufend Gegenwind bekommt muß sich mal selber an die eigene Nase fassen, u. die Meisten zeigen ihren Unwillen ja nur mit den Negativpunkten an seinen u. deinen Beiträgen. Macht ja auch keinen Sinn ihm sachlich zu widersprechen, wenn dann solche unsachlichen Behauptungen von ihm als Reaktion kommen.
Percy N. schrieb: > Unwichtig schrieb: >> Denn Viele Banken sperren die Onlinezugänge zu den Konten wenn die sowas >> mitbekommen. Habe ich selber schon durch, u. da war es nur eine Anfrage. >> Es geht um ebay u. die Bezahlung mit Klarna, u. nicht deren sonstige >> Geschäfte. > > Das sollte sich erledigt haben. > > https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132950-klarna-gewinnt-rechtsstreit-rechtswidrige-banken-agb Über die Autorin , Sandra May , Expertin für: IT- und Strafrecht "Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding." Glaube Journalisten u. Publizisten nur so weit wie man das selber nachvollziehen kann. Da ging es um das Wettbewerbsrecht, u. nicht um die formal juristischen Sicherheitsbedenken bei dem Verfahren, welche noch dazu nicht mal richtig dargestellt wurden. Das war noch dazu vor ca. 3 Jahren, wer weiß was damals das eigentliche Problem war. Was hat die Autorin eigentlich studiert, Rechtswesen oder Journalismus? Es ist u. bleibt Fakt, dass die Weitergabe der Onlinezugangsdaten wie auch PIN u. TAN ggn. die aktuelle Rechtslage bei allen Banken im Onlinebanking verstoßen.
Unwichtig schrieb: > Was hat die Autorin eigentlich studiert, Rechtswesen oder Journalismus? Schon mal eine Referendarin in Journalismus gesehen? Schon mal eine studierte Journalistin gesehen, für die der Sprung zum Journalismus unklassisch ist? ;-)
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Unwichtig schrieb: > Es ist u. bleibt Fakt, ... dass manche Fakten keine sind. > dass die Weitergabe der Onlinezugangsdaten wie > auch PIN u. TAN ggn. die aktuelle Rechtslage bei allen Banken im > Onlinebanking verstoßen. Im Zusammenhang mit einer Sofortüberweisung ist das nicht erst seit der genau darauf abzielenden PSD2 überholt.
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Unwichtig schrieb: > Na klar doch, er hat immer was rumzunörgeln wenn er in seine Schranken > gewiesen wird. > Nur dass ich alle meine Beiträge mit dem Account schreibe, u. nicht nur > ggn. ihn. So so, 145 Beiträge sind ja überschaubar. Andere dumm anzumachen scheint ja dein Hobby zu sein. Beitrag "Re: Hilfe bei Verständnis Kabelquerschnitt Durchmesser" Beitrag "Re: Zählerschrank erneuern?" Beitrag "Re: Inhouse-Glasfaserverkabelung über Antennenkabel-Leerrohr?" Beitrag "Re: Inhouse-Glasfaserverkabelung über Antennenkabel-Leerrohr?" Beitrag "Re: Paypal Rückzahlung und Gebühr" Beitrag "Re: Paypal Rückzahlung und Gebühr" Beitrag "Re: Paypal Rückzahlung und Gebühr" Beitrag "Re: Paypal Rückzahlung und Gebühr" Beitrag "Re: Bin umgezogen, bereits vorhandene Sat-Antenne wie weiter verwenden?" Sieht sehr mach Elektriker aus.
Michael B. schrieb: > So so, 145 Beiträge sind ja überschaubar. Es könnten noch ein paar mehr sein. Seinen Account gibt es erst seit der Anmeldepflicht. Seinen Stil gibt es schon erheblich länger.
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Unwichtig schrieb: > Was hat die Autorin eigentlich studiert, Rechtswesen oder Journalismus? Wwnn Du den Text verstanden hättest, dann wüsstest Du, dass die Dame die Befähigung zum Richteramt hat, anders als zB Markus Söder oder afaik Frau Dr. iur. Sarah Tacke. Ob das so ungewöhnlich im Journalismus ist, könntest Du Herrn Dr. iur. Ckaus Kleber fragen ... https://de.wikipedia.org/wiki/Sarah_Tacke https://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Kleber Unwichtig schrieb: > Es ist u. bleibt Fakt, dass die Weitergabe der Onlinezugangsdaten wie > auch PIN u. TAN ggn. die aktuelle Rechtslage bei allen Banken im > Onlinebanking verstoßen. Was glaubst Du damit gemeint gewillt zu haben? Dass nach aktueller Rechtslage Banken die Weitergabe von PIN und TAN wirksam sanktionieren können? Oder dass sie das gerade nicht können? Unwichtig schrieb: > Da ging es um das Wettbewerbsrecht, u. nicht um die formal juristischen > Sicherheitsbedenken bei dem Verfahren, Stimmt. Und nun? Muss das Urteil "zurückgenommen werden", wie eine unserer beliebtesten Bundeskanzlerinen das wihl genannt hätte? (prx) A. K. schrieb: > Schon mal eine studierte Journalistin gesehen, für die der Sprung zum > Journalismus unklassisch ist? ;-) Falls man ihn als Journalistinner durchgehen lassen mag: https://de.wikipedia.org/wiki/Wim_Thoelke
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Percy N. schrieb: > Wwnn Du den Text verstanden hättest, dann wüsstest Du, dass die Dame die > Befähigung zum Richteramt hat, Ach nee, weil du mit deiner Onlinesuche so ein flaches Argument bringen musstest, das mehr Fragen als Antworten bringt? Zu der Fr. May bzgl. Referendariat "Mit dem Referendariat oder Vorbereitungs-dienst wird die zweite Phase der Lehramtsausbildung bezeichnet." Kopfkratz Dass sie nun beim Händlerbund TL ist macht die Lage noch seltsamer. Vom Amtsanwärter im staatl. BeamtenDienst zur MAin bei einem freien Dienstleister. Irgendwie fehlt da wohl noch so recht der juristische Fach-Abschluss um einen aussagekräftigen Titel zu tragen?
Unwichtig schrieb: > Ach nee, weil du mit deiner Onlinesuche so ein flaches Argument bringen > musstest, das mehr Fragen als Antworten bringt? Du hast ein echtes Problem. > Zu der Fr. May bzgl. Referendariat "Mit dem Referendariat oder > Vorbereitungs-dienst wird die zweite Phase der Lehramtsausbildung > bezeichnet." Kopfkratz Ja. Vielleicht ist sie ja auch Försterin? Oder Bibliothekarin (das sind die mit den Büchern, die keine Lehrerinnen sind)? Oder Technikerin? https://de.wikipedia.org/wiki/Technisches_Referendariat Wenn Du Dich ein wenig anstrengst, kommst Du vielleicht mit ein wenig Lektüre von alkein darauf, in welchem dieser Ausbildungsgänge Wettbewerbsrecht relevant sein könnte. Der Nachteil dabei ist, dass Du dann mit einer Bildungslücke weniger prahlen könntest, was viele Menschen um ihren Spaß bringen dürfte. > Dass sie nun beim Händlerbund TL ist macht die Lage noch seltsamer. Vom > Amtsanwärter im staatl. BeamtenDienst zur MAin bei einem freien > Dienstleister. Ja, schon den gut 165.000 RAen in Deutschland ist echt nicht über den Weg zu trauen. > Irgendwie fehlt da wohl noch so recht der juristische > Fach-Abschluss um einen aussagekräftigen Titel zu tragen? Wie sollte der denn Deiner Meining nachj lauten, auch bei den von mir genannten Personen? Du solltest wirklich zunächst Dein höchstpersönliches Problem angehen.
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