Forum: Offtopic Kauf bei EBAY und Händlern über KLARNA


von He. (Gast)


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Seit einiger Zeit vermehren sich die Händler, die wie bereits EBAY eine 
Zahlung über die schwedische KLARNA-Bank ermöglichen und sogar 
proklamieren. KLARNA gibt diesbezüglich kräftig Anschub, indem sie 
Abschläge und Rabatte gewährt.

Warum ist das so und wie ist das möglich?

Zahlen die irgendwie weniger Steuern oder hat es sonst Vorteile im 
Ausland, speziell in Schweden zu sitzen?

Welche Probleme könnte es für mich als Käufer geben? Ich habe bisher nur 
Kleinbeträge unter 100,- verbucht, vorwiegend Privat und auch einmal die 
Zahlung binnen 30 Tagen genutzt, nachdem die Ware da war.

Aber:

Wie sieht es aus mit der deutschen Umsatzsteuer? Ich habe seit einigen 
Jahren einen gewerblichen Programmierbetrieb, über den ich Aufträge 
nebenher abrechnen kann, Gegenstände, Computer und anders erwerbe.

Könnte es da Probleme geben mit der UST, wenn die unkorrekt abgeführt 
wird oder gar nicht, weil das Geld ins Ausland geht?

Bei Alibaba hat es bei der jüngsten Steuererklärung Probleme gegeben, 
weil die zwar UST auf der Rechnung angegeben haben, die auch 
ausdrücklich als abgeführt ausgewiesen ist, aber eben nicht in DE 
abgeführt wurde - wieso auch immer. Auch bei einer Bestellung über eine 
niederländische Bank war das so (Kauf von NORTON, Antivirus und Partion 
Manager).

Erfahrungen?

von Oliver S. (oliverso)


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H. E. schrieb:
> Warum ist das so und wie ist das möglich?

Warum ist es Nachts kälter als draußen? Fragen über Fragen.
Kunde will am liebsten Kauf auf Rechnung, der Händler will am liebsten 
Vorkasse. Klarna bietet ein Produkt, daß das Problem aus Händlersicht 
löst.

H. E. schrieb:
> Zahlen die irgendwie weniger Steuern oder hat es sonst Vorteile im
> Ausland, speziell in Schweden zu sitzen?

Nein.

H. E. schrieb:
> Welche Probleme könnte es für mich als Käufer geben?

Keine anderen, als mit jedem anderen Zahlungsabwickler auch. Du musst 
halt verstehen, was du da eigentlich tust, wenn du als Kunde über bzw. 
an die bezahlst. Für jemandem mit eigenem Gewerbe sollte das aber zu 
verstehen sein.

H. E. schrieb:
> Könnte es da Probleme geben mit der UST, wenn die unkorrekt abgeführt
> wird oder gar nicht, weil das Geld ins Ausland geht?

Ja, es gibt Probleme, wenn die UST unkorrekt abgeführt oder verbucht 
wird. Aber auch das ist keine Eigenheit von Klarna, sondern gilt 
grundsätzlich, egal, wo du kaufst.

Oliver
P.S. Klarna ist für mich als Kunde ein NoGo.

von Michael B. (laberkopp)


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H. E. schrieb:
> Warum ist das so und wie ist das möglich?

Klarna wirbt mit dem Rabatt um Kunden, die denen dann ihre massiv 
überhöhten Zinsen bezahlen nachdem sie sich finanziell übernommen haben.

Wie ehemals CitiBank, oder heute EasyCredit.

Dafur bekommst du bei Klarna auch 3.3% Zins wenn du denen Geld 
überlässt.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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das ist auch wieder nur ein Käuferschutz-Konstrukt,
um dem Käufer Betrügereien zu ermöglichen.

Artikel werden angeblich nicht geliefert oder sind defekt.

Und schon bekommt ein Verkäufer, der das nutzt, sein Geld nicht,
weil das über diese Drittpartei zurück gehalten wird.

von Oliver S. (oliverso)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> das ist auch wieder nur ein Käuferschutz-Konstrukt,
> um dem Käufer Betrügereien zu ermöglichen.

Jaja, die bösen Käufer. Ohne die wäre das Verkäuferleben doch viel 
einfacher.
Aber die Lösung ist für Verkäufer doch ganz einfach: Nutze die doch 
einfach nicht. Und wenn ebay da was fordert, nutze ebay halt nicht.

Du darfst deine Ware tatsächlich einfach so verkaufen, ganz ohne all 
diese Käuferschutz-Konstrukte.

Oliver

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Oliver S. schrieb:
> Jaja, die bösen Käufer.

Dummschwatz

von Manfred P. (pruckelfred)


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Michael B. schrieb:
> Klarna wirbt mit dem Rabatt um Kunden, die denen dann ihre massiv
> überhöhten Zinsen bezahlen nachdem sie sich finanziell übernommen haben.

Du vergisst den wesentlichen Punkt: Klarna kam als 
Factoring-Dienstleister auf den Markt.

Der Händler bekommt sein Geld und Klarna trägt das Risiko, dass der 
Kunde nicht bezahlt. Dafür zahlt der Händler natürlich Gebühren.

Als Kunde ist das zweischneidig: Bezahlt man wegen Schlechtlieferung 
eine Rechnung nicht oder storniert eine Abbuchung, hat man Klarna und 
sein Inkassobüro an der Hacke.

Dazu wurde schon viel geschrieben oder in Verbrauchersendungen 
berichtet. Besser ist eigentlich, Händler ohne Factoring zu nutzen.

von Gunter Z. (padre)


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Viele gewerbliche VK nutzen Ebay doch nur
als Schaufenster ,der Kauf erfolgt dann via eigener
Webseite,Email oder Telefon.
Einfach fragen...
Hab bisher immer den Ebay-Preis bekommen und dann bequem
per Sepa überweisen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Gunter Z. schrieb:
> Hab bisher immer den Ebay-Preis bekommen und dann bequem
> per Sepa überweisen.

Ich habe mal Amidosulfonsäure über ebay beim Hersteller gekauft. Der 
packte eine Preisliste bei mit sogar besseren Preisen beim Direktkauf.

Allerdings ist leider auch der umgekehrte Fall verbreitet bzw. das 
Produkt wird über ebay günstiger angeboten.

Und immer Lust, im Internet nach einem etwaigen Fabrikverkauf zu suchen, 
habe ich nicht.

von Gunter Z. (padre)


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Wie geschrieben,Ebay ist nur das Schaufenster,weitere
Kontaktinformationen findet man unter
"Rechtliche Informationen des Verkäufers".

Click and buy,ist das natürlich nicht.
bisher hat mir noch jeder VK sein Zeugs abseits der
Ebay-(Zahl)abwicklung verkauft.
Warum dürfte auch klar sein.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Amidosulfonsäure
So so, willst Du Deine Kaffee- oder Waschmaschine
entkalken, Du böser Terrorist Du?! ;)

Ich habe bislang nur die Erfahrung gemacht, daß es außerhalb ebay 
preiswerter wird (Autoteile). Deswegen erschwert es ebay ja so, eigene 
Kontaktdaten zu schicken, man muss sich den Händler schon komplett 
selbst bei Google raussuchen oder so.

Mir geht's dabei noch nicht mal um die Preisersparnis, der Paypal-Zwang 
nervt mich viel mehr. Ich mache mit diesem Saftladen keine Geschäfte 
mehr, seit dem ich mit denen mal richtig Ärger wegen einem unehrlichen 
Käufer hatte.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ben B. schrieb:
> So so, willst Du Deine Kaffee- oder Waschmaschine
> entkalken, Du böser Terrorist Du?! ;)

Ja, unter diesem (langweiligen) Vorwand kaufe ich das Zeugs. :(
In Omas Zuckerdose kommt es jedenfalls nicht, aus dem Alter bin ich 
raus.
Weißt Du Spannenderes damit anzufangen?

> der Paypal-Zwang nervt mich viel mehr.

Besteht er denn noch? Dachte, ebay hätte PayPal verkauft.
Als Käufer aber eine fraglos bequeme Methode zum Bezahlen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Weißt Du Spannenderes damit anzufangen?
Rost entfernen. Müsste man mal nach googeln, ob man daraus evtl. zur 
verbotenen bösen Schwefelsäure zurück kommt. ;)

> Besteht er denn noch? Dachte, ebay hätte PayPal verkauft.
Als ich vor einem Jahr einen neuen Generator fürs Auto gekauft habe, 
konnte ich jedenfalls nicht überweisen oder so, sondern nur über diese 
ganzen dubiosen Zahlungsdienstleister.

> Als Käufer aber eine fraglos bequeme Methode zum Bezahlen.
Ja, vor allem wenn der dann behauptet, er hätte die Ware nicht bekommen 
obwohl der Verkäufer die Tracking-Nummer hat.

von Unwichtig (noname_user)


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Ben B. schrieb:
> Als ich vor einem Jahr einen neuen Generator fürs Auto gekauft habe,
> konnte ich jedenfalls nicht überweisen oder so, sondern nur über diese
> ganzen dubiosen Zahlungsdienstleister.

Die da welche alles wären, Klarna bzgl. Sofortüberweisung u. Paypal PP?

Ben B. schrieb:
> Ja, vor allem wenn der dann behauptet, er hätte die Ware nicht bekommen
> obwohl der Verkäufer die Tracking-Nummer hat.

Wenn du mit PP wgn. solcher angeblich dubiosen Käufer Probleme hast, da 
war wohl dein Versandweg nicht abgesichert? Wenn du der Verkäufer warst, 
was soll da bitte schief gehen?
Vertrauen zu PP darf man natürlich kein blindes haben, Guthaben immer 
sofort runterholen, dann können die dir nichts. Für Paketverluste muß 
natürlich der Verkäufer aufkommen u. sich kümmern.

von Unwichtig (noname_user)


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So nun nochmal hier die Frage wie das mit Klarna abläuft, die wollen 
doch bei der Bezahlung meine Bankzugangsdaten zum Onlinebanking, oder 
nicht?
Das ganze Theater schon mehrmals gehabt bei ebay, nur denen ist das 
egal, muß man ja nicht nehmen.
Nur wer kein PP oder Kreditkarte hat, dem bleibt nichts anderes übrig.
Und meine Bank kündigt mir dann den Vertrag wegen Regelverstoß oder 
blockiert mir eine Zeit lang den Onlinezugang bis ich wieder neue Daten 
habe von denen.

von Oliver S. (oliverso)


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Ben B. schrieb:
> Mir geht's dabei noch nicht mal um die Preisersparnis, der Paypal-Zwang
> nervt mich viel mehr.

Wie häufig hier motzen die am lautesten, die am wenigsten Ahnung haben.
Paypal ist bei denen schon lange nur noch eine Zahlungsart unter vielen.

Unwichtig schrieb:
> So nun nochmal hier die Frage wie das mit Klarna abläuft, die
> wollen
> doch bei der Bezahlung meine Bankzugangsdaten zum Onlinebanking, oder
> nicht?

Probiers doch einfach mal aus, dann weißt du es. Du musst die Zahlung ja 
nicht abschließen.

Oliver

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Unwichtig schrieb:
> Vertrauen zu PP darf man natürlich kein blindes haben, Guthaben immer
> sofort runterholen, dann können die dir nichts.

Die können Dir Dein Guthaben auch ins Minus setzen.
Der Käufer bekommt sein Geld. Zumindest erst einmal.

Ich hatte da jemand ganz schlaues als Käufer, der bei einer Bose-Anlage 
gemault hat, dass es nicht richtig funktionieren würde.
Diverse Mails später sei die Anlage plötzlich nicht angekommen. Dies 
wurde dann in richtung PP kommuniziert und mein PP Konto um eben diesen 
Verkaufsbetrag im Minus.
Zum Schluss hatte ich mein Geld und der Kunde eine Anzeige wegen 
Betrugs.

Es sind eben NICHT immer die VERkäufer, die betrügen.

Seitdem akzeptiere ich diesen Käuferschutz natürlich nicht mehr

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Von mir wollte Klarna auch irgendwelche Login-Daten, ich vermute, um mit 
Klarna bezahlen zu können, muss man sich dort ein Konto anlegen. Scheint 
sowas wie Paypal 2.0 zu sein, weil schließlich haben wir ja noch nicht 
genug Konten und Datensammelstellen in dieser Welt.

> Zum Schluss hatte ich mein Geld und
> der Kunde eine Anzeige wegen Betrugs.
So ähnlich lief's bei mir auch, aber ein Anwaltsschreiben hat gereicht. 
Dieses blieb unbeantwortet und auf den Kosten dafür bin ich 
sitzengeblieben, so daß Paypal seit dem keine Option mehr für mich ist 
wenn es solche Risiken birgt.

von Unwichtig (noname_user)


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Oliver S. schrieb:
> Unwichtig schrieb:
>> So nun nochmal hier die Frage wie das mit Klarna abläuft, die
>> wollen doch bei der Bezahlung meine Bankzugangsdaten zum Onlinebanking, >> oder 
nicht?
>
> Probiers doch einfach mal aus, dann weißt du es. Du musst die Zahlung ja
> nicht abschließen.
> Oliver

Unwichtig schrieb:
> Das ganze Theater schon mehrmals gehabt bei ebay, nur denen ist das
> egal, muß man ja nicht nehmen.

Lesen UND Verstehen ist nicht so deins? Wie das bei mir ablief bisher, 
oder die es so wollten, ist mir schon klar. Nur frage ich hier in die 
Runde ob das jemand vllt. anders, oder noch gar nicht kennt.
Meine Bank hat mir auf Nachfrage schon 1x mal die OnlineZugangsdaten 
gesperrt, weil sie meinten ich hätte das schon so praktiziert, diese 
Dummdöde_.

Oliver S. schrieb:
> Wie häufig hier motzen die am lautesten, die am wenigsten Ahnung haben.
> Paypal ist bei denen schon lange nur noch eine Zahlungsart unter vielen.

Und die andere ist noch beschi_ener weil Klarna, also die Wahl zwischen 
Pest u. Colera. Na du bist auch ein Held.

von Unwichtig (noname_user)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> Die können Dir Dein Guthaben auch ins Minus setzen.
> Der Käufer bekommt sein Geld. Zumindest erst einmal.

Ein Käufer bekommt also sein Geld, was ist das bitte für ´ne Logik, wenn 
dann der Verkäufer. Oder meintest du der Käufer sein Geld erstmal 
zurück?

●DesIntegrator ●. schrieb:
> Seitdem akzeptiere ich diesen Käuferschutz natürlich nicht mehr
Es heißt ja auch nicht nur Käufer- sondern auch VerKäuferSchutz, ist 
aber eigentlich nur eine Geld-Zurück-Methode, geschützt wird da 
eigentlich nicht viel.
Und wenn du der Verkäufer dabei warst warum kommt für dich der 
Käuferschutz nicht mehr in Frage, weil du als Verkäufer deinem Käufer 
nicht mehr traust?

●DesIntegrator ●. schrieb:
> Es sind eben NICHT immer die VERkäufer, die betrügen.

Nö, den meisten Betrug dabei macht eigentlich Paypal. Da habe ich zig 
Bsp. in Petto wo die Leute an der HL u. das System sich einfach dann nur 
tot u. taub stellen. Schutz bei DienstLeistungen der DHL oder anderer 
Pkt-DL z.B., PP geht in Kulanz u. Vorkasse ggn.über dem Käufer u. 
versucht dann selber beim Pkt-DL seine paar Kröten, in dem Fall 14,- € 
zurück zu holen.
Das hat aber nicht geklappt, der Fall war für mich auch nicht mehr 
offen. Nur schuldet der Pkt-DL mir ja die Rückzahlung u. nicht PP, die 
sich da reingedrängelt haben, u. auf 14 € sitzen geblieben sind.
Nur zu doof dass ich ein Klageverfahren wegen Transportverlust ggn. 
DHL-Express eingeleitet habe, u. plötzlich waren meine 14 € von DHL 
wieder zurück bei PP, u. die haben damit auch ihre Zahlung wieder von 
mir zurückgeholt. Nur so geht das ja auch nicht!

von Unwichtig (noname_user)


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Ben B. schrieb:
> Von mir wollte Klarna auch irgendwelche Login-Daten, ich vermute, um mit
> Klarna bezahlen zu können, muss man sich dort ein Konto anlegen.

Wie lange ist das bitte schon wieder her? Ein 1/2 Jahr oder viel länger, 
weil es ändert sich ja auch laufend was. Bei mir war es letztes Jahr im 
Sep./Okt.
Wie soll man denn bitte KS haben, wenn man einer fremden Instanz die 
Ausführung einer Buchung über sein eigenes Bank-Knt. zulässt? Das ist 
doch wie eine Überweisung, die kann man auch nicht zurückholen oder 
stornieren, u. mit einer Bank aus außerhalb D-Lands solche Geschäfte zu 
machen?
Bei der BaFin bekommt man dann dazu eine Abweisung u. deutsche Gerichte 
sind ja eh zwecklos.
Bei PP braucht man keinen Anwalt, die sollte man so anschreiben, nach 30 
Tagen kann man sich ohne Reaktion oder gütliche Einigung dann an die 
CSSF in LUX wenden. Ein außergerichtliches Klärungsverfahren, nur wenn 
PP rumtrickst gibt es noch andere Wege bei der CSSF. Anzeige wgn. 
krimineller Handlungen.

von Percy N. (vox_bovi)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> Ich hatte da jemand ganz schlaues als Käufer, der bei einer Bose-Anlage
> gemault hat, dass es nicht richtig funktionieren würde.
> Diverse Mails später sei die Anlage plötzlich nicht angekommen.

Wer so viele Betrügereien parallel laufen hat, dass er sie nicht mehr 
auseinanderhalten kann, der fliegt natürlich etwas leichter auf. Mich 
wundert dabei nuer eines: Täter, die dermaßen dämlich sind, stehlen 
normalerweise eher als dass sie betrügen: Diebe sind zum Rauben zu 
schwach und zum Betrügen zu doof.

Das wäre doch eine Marktlücke: Branchensoftware für Betrüger, die 
unterschiedliche Szenarien korrekt verwaltet ...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ich habe mit einem Anwaltsschreiben nach dem Käufer geschossen, nicht 
gegen Paypal.

Wie lange ist die Klarna-Erfahrung her... vielleicht ein Jahr oder so.

von Unwichtig (noname_user)


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Ben B. schrieb:
> Ich habe mit einem Anwaltsschreiben nach dem Käufer geschossen, nicht
> gegen Paypal.

Und PP hat das aus der Entfernung riechen können, oder hat der Käufer 
dann bei PP reagiert? Bei PP bekommt man nur sein dort fälliges Geld 
wieder oder frei, Anwaltskosten sind von Hause aus ein Drama, nur konnte 
der doch auch nicht Hexen oder Zaubern? Androhung Strafantrag bei der 
Polizei per normalem Brief hätte doch auch gereicht, wobei man das ja 
auch per Email machen kann.

Mich wollte auch schon mal Einer mit seiner Frau über ebay-KA an PP 
verweisen ich solle dort nen Fall aufmachen, um mein Geld wieder zu 
bekommen, mit solchen Käufern wie mir wolle er nichts zu tun haben. Geld 
hatte er schon nur seine Frau war wohl zu doof dort bei PP die 
Lieferanschrift zu lesen. Typ war Ruski u. Frau hatte auch russ. Name 
aus NRW. Und PP hat sich auch noch doof gestellt (war ja ne Frau vom KS 
dran) u. meinte ich solle noch paar Tage warten!? Mir wäre bald der Hals 
geplatzt bei so viel Idiotie.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Alle meine Schreiben wie Androhung einer Anzeige bei der Polizei usw. 
per eMail haben nichts gebracht. Also hab ich die Sache einem Anwalt 
übergeben, damit der sich darum kümmert. Nach dessen Schreiben hat der 
Käufer soweit ich weiß auf nichts mehr reagiert und irgendwann hatte ich 
mein Paypal Konto wieder, so daß ich es wenigstens leer machen und 
abhaken konnte. Um die Anwaltskosten zurückzubekommen, hätte ich 
wirklich klagen müssen, freiwillig hätte der Käufer die sicher nicht 
bezahlt. Macht sich der Typ dabei nackig, daß er nichts hat und alles 
seiner Ehefrau oder wem auch immer gehört, habe ich am Ende einen tollen 
Titel, mit dem ich mir immerhin genau ein Mal gepflegt den Arsch 
abwischen kann. Das bringt doch alles nichts.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
> Alle meine Schreiben wie Androhung einer Anzeige bei der Polizei usw.
> per eMail haben nichts gebracht.

Normal.

Ben B. schrieb:
> Um die Anwaltskosten zurückzubekommen, hätte ich wirklich klagen müssen,
> freiwillig hätte der Käufer die sicher nicht bezahlt. Macht sich der Typ
> dabei nackig, daß er nichts hat und alles seiner Ehefrau oder wem auch
> immer gehört, habe ich am Ende einen tollen Titel, mit dem ich mir
> immerhin genau ein Mal gepflegt den Arsch abwischen kann.

Je nach exakter Sachlage könnte hier ein Eingehungsbetrug vorliegen. 
Eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe wird dann absehbar 
auf eine Ersatzfreiheitsstrafe hinauslaufen, die dann unbedingt zu 
vollstrecken wäre, was niemand will. Ein vorausschauender Richter wird 
daher eine kurze Freiheitsstrafe verhängen und die Vollstreckung zur 
Bewährung aussetzen mit der Auflage, den Geschädigten zu entschädigen 
(in Raten). => Rechtsfrieden hergestellt, wirksame Spezialprävention 
durchgeführt: win-win

> Das bringt
> doch alles nichts.
Kommt halt darauf an. Manchmal geht tatsächlich nichts.

von Mark (Gast)


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H. E. schrieb:
> Seit einiger Zeit vermehren sich die Händler, die wie bereits EBAY eine
> Zahlung über die schwedische KLARNA-Bank ermöglichen

https://pages.ebay.de/klarna/

jaja, eine Kooperation - wers mag. Ansonsten klarna mich auch

https://kekememes.de/tags/klarna

von Oliver S. (oliverso)


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Ben B. schrieb:
> Um die Anwaltskosten zurückzubekommen, hätte ich
> wirklich klagen müssen, freiwillig hätte der Käufer die sicher nicht
> bezahlt. Macht sich der Typ dabei nackig, daß er nichts hat und alles
> seiner Ehefrau oder wem auch immer gehört, habe ich am Ende einen tollen
> Titel, mit dem ich mir immerhin genau ein Mal gepflegt den Arsch
> abwischen kann. Das bringt doch alles nichts.

Deine Entscheidung. Manchmal muß halt man aufhören, mit Wattebällchen zu 
werfen, und etwas konsequenter durchziehen. Das hat aber weder mit ebay 
noch mit paypal noch mit Klarna was zu tun.

Oliver

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Oliver S. schrieb:
> Manchmal muß halt man aufhören, mit Wattebällchen zu
> werfen, und etwas konsequenter durchziehen.

ROSA Wattebällchen bitteschön!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Hätte man vielleicht machen sollen, aber wie gesagt, am Ende habe ich 
nichts davon. Vielleicht gibt's die paar Euro fuffzig für den Anwalt 
zurück, aber von einer Strafsache habe ich im Endeffekt gar nichts außer 
evtl. noch die Rennereien und Papierkram deswegen. Ich persönlich hätte 
da keinen großen Blumentopf gewinnen können und den Verkaufspreis hatte 
ich hinterher ja immerhin wieder.

von Musik og F. (musikog_f)


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H. E. schrieb:

> Zahlung über die schwedische KLARNA-Bank
Klarna ist ein Zahlungsvermittler, der zudem Transaktionsrisiken mit 
Krediten sichern kann.
Ausserdem bietet Klarna den Zahlenden Kredite an.

> Warum ist das so und wie ist das möglich?
Weil der Verkäufer keine Transaktionsrisiken haben will.
Weil der Verkäufer sein Produkt so attraktiver gestalten will.
Weil deutsche Banken zu tranig sind solche Dienste anzubieten.

> Zahlen die irgendwie weniger Steuern
ne, die haben nur ein auf Erfolg getrimmtes Inkassowesen.

> oder hat es sonst Vorteile im Ausland, speziell in Schweden zu sitzen?
Im Gegenteil. Für Ausländer ist es immer schwieriger Forderungen 
einzutreiben.

> Welche Probleme könnte es für mich als Käufer geben?
Das du nicht merkst dass du eine Zahlung auf Kredit machst.


>  Ich habe bisher nur
> Kleinbeträge unter 100,- verbucht, vorwiegend Privat
> und auch einmal die
> Zahlung binnen 30 Tagen genutzt, nachdem die Ware da war.
DA WAR ER - DER KREDIT.
Nicht der Verkäufer hat dir die 30 Tage Zahlungsziel gewährt.
Das war Klarna. Der Verkäufer hatte am Tag 1 sein Geld.
Du zahlst aber er am Tag 30.
Klarna stellte einen 30 Tage Kredit.
Die Zinsen und Gebühren dafür zahlte der Verkäufer.
Hättest du jetzt den Kredit einen Tag mehr bemüht, dann hätte Klarna 
Zins und Gebühr von dir gefordert.


> Wie sieht es aus mit der deutschen Umsatzsteuer?
Banken zahlen weder Umsatz- noch Mehrwertsteuer.

> Könnte es da Probleme geben mit der UST, wenn die unkorrekt abgeführt
> wird oder gar nicht, weil das Geld ins Ausland geht?
Das ist erste Schuljahr "Buchhaltung und Kontoführung"
Es gibt freie Beweglichkeit von Waren und Dienstleistungen in der 
Europäischen Union und EFTA - Alles andere ist Drittland also "Gross- 
und Aussenhandel" erstes Lehrjahr.

Das gehört hier nicht ins Forum. Kauf dir einen Steuerberater.
Solch BWL'er sind hier im Forum zwar gehänselt, wenn deinen Betrag hier 
lesen, dass posten die das in einem Buchführungsforum und lachen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
> aber von einer Strafsache habe ich im Endeffekt gar nichts

Lies meinen Beitrag noch einmal, falls bisher nicht verstanden 
(oderxkediglich ignoriert). Garantie darauf gibt es freilich nicht. 
Ergänzung: die Zahlungsauflage zu Deinen Gunsten ist auch bei einer 
Einstellung nach § 153a StPO durch die StA möglich.

von He. (Gast)


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Musik og F. schrieb:
> Klarna stellte einen 30 Tage Kredit.
> Die Zinsen und Gebühren dafür zahlte der Verkäufer.
> Hättest du jetzt den Kredit einen Tag mehr bemüht, dann hätte Klarna
> Zins und Gebühr von dir gefordert.

Das ist ja wenigstens ein Vorteil, wenn der Händler mir binnen 30 Tagen 
nichts schickt.
Und ich muss ja nicht 30T überziehen.

Zu dem anderen Tipp; EBAY sei nur das Schaufenster: Es ist mir so gut 
wie nie gelungen, einen Händler direkt ausfindig zu machen, um direkt zu 
kaufen. Und sofern es den gab, war der nicht wirklich billiger. War so.

von Percy N. (vox_bovi)


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H. E. schrieb:
> Zu dem anderen Tipp; EBAY sei nur das Schaufenster: Es ist mir so gut
> wie nie gelungen, einen Händler direkt ausfindig zu machen, um direkt zu
> kaufen. Und sofern es den gab, war der nicht wirklich billiger. War so.

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass der eigene Shop so teuer sein 
muss, um den Teil des Kuchens, den ebay abbeißt, zu finanzieren. Dann 
allerdings müsste man sich wiederum fragen, warum überhaupt über ebay 
angeboten wird: auch noch so viele kleine Verluste ergeben per Saldo 
keinen Gewinn ...

Oder hat ebay in seinen Bedingungen eine Meistbegünstigungsklausel?

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Ergänzung: die Zahlungsauflage zu Deinen Gunsten ist auch bei
> einer Einstellung nach § 153a StPO durch die StA möglich.
Mir ist schon klar, was Du gemeint hast, aber das sind alles 
KANN-Entscheidungen. Wenn's schlecht läuft, bekommt der paar 
Sozialstunden, bißchen Du-Du wie bei Mutti früher und das war's dann.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
>> Ergänzung: die Zahlungsauflage zu Deinen Gunsten ist auch bei
>> einer Einstellung nach § 153a StPO durch die StA möglich.
>
> Mir ist schon klar, was Du gemeint hast, aber das sind alles
> KANN-Entscheidungen.

Ja, wenn das so ist, dann muss man davon natürlich Abstand nehmen ...

Wer zuviel Geld hat, kann seinen Anspruchvnatürlich auch 
verjährennlassen. Dem RA ist es egal, der hat seine Gebühr schon 
bekommen.

> Wenn's schlecht läuft, bekommt der paar
> Sozialstunden, bißchen Du-Du wie bei Mutti früher und das war's dann.

Und wenn es regnet, witd die Straße nass. Wie kommst Du auf die 
charmante Idee, Erwachsene könnten zur Ableistung von Sozialstunden 
verurteilt eerden, außerhalb des TV?

von (prx) A. K. (prx)


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Die AGB von eBay untersagen es, in dem vom Verkäufer gestalteten Teil 
des Angebots Links auf Seiten zu setzen, die direkt auf eine Webseite 
des Verkäufers hinweisen könnten. Auch der Name des eBay-Shops selbst 
darf deshalb nicht wie eine Webadresse aussehen.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Und wenn es regnet, witd die Straße nass. Wie kommst Du auf die
> charmante Idee, Erwachsene könnten zur Ableistung von Sozialstunden
> verurteilt eerden

Versuch mal, weniger juristisch zu denken, sondern als Normalo. Für den 
der Unterschied zwischen einer Verurteilung zu Sozialstunden, und der 
Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Leistungen 
entsprechend § 153a StPO, nicht so deutlich ins Auge tritt.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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... Abgesehen von solchen Dingen, die für mich schlicht keinen 
Unterschied machen, woher soll ich wissen ob der Nappel zur Tatzeit 
jetzt nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zu beurteilen wäre? Allein 
dafür braucht man ja oft schon 'nen Gutachter.

Das ist einfach nur Risiko und so'n Stress um die weiß nicht 50 Euro für 
'nen Anwaltsschreiben zurückzubekommen... klar, ist 'nen Verlust für 
mich, aber den werd ich überleben und ich hab auch draus gelernt:
Adios Paypal!

Ohne Paypal, einfach per Überweisung hätte ich einfach sagen können ooch 
weißt was, wenn du mir ernsthaft einen Betrug unterstellen willst - na 
dann klage doch... und die Sache zu den Akten legen können.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
>> Ergänzung: die Zahlungsauflage zu Deinen Gunsten ist auch bei
>> einer Einstellung nach § 153a StPO durch die StA möglich.
>
> Mir ist schon klar, was Du gemeint hast, aber das sind alles
> KANN-Entscheidungen.

Ja, wenn das so ist, dann muss man davon natürlich Abstand nehmen ...

Wer zuviel Geld hat, kann seinen Anspruchvnatürlich auch 
verjährennlassen. Dem RA ist es egal, der hat seine Gebühr schon 
bekommen.

> Wenn's schlecht läuft, bekommt der paar
> Sozialstunden, bißchen Du-Du wie bei Mutti früher und das war's dann.

Und wenn es regnet, witd die Straße nass. Wie kommst Du auf die 
charmante Idee, Erwachsene könnten zur Ableistung von Sozialstunden 
verurteilt eerden, außerhalb des TV?

(prx) A. K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Und wenn es regnet, witd die Straße nass. Wie kommst Du auf die
>> charmante Idee, Erwachsene könnten zur Ableistung von Sozialstunden
>> verurteilt eerden
>
> Versuch mal, weniger juristisch zu denken, sondern als Normalo. Für den
> der Unterschied zwischen einer Verurteilung zu Sozialstunden, und der
> Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Leistungen
> entsprechend § 153a StPO, nicht so deutlich ins Auge tritt.

Versuch mal, meine bisherigen Beiträge hierzu  verstehend zu lesen. 153a 
wurde etst zuletzt unter ausdrücklicher Erwähnung der StA angeführt; 
zuvor war von Bewährungsauflagen die Rede gewesen.  Das sollte 
hinreichend verständlich abgegrenzt sein.

Und sieh bitte davon ab, im Erwachsenrnstrafrecht mit einer 
"Verurteilung zu Sozialstunden" hausieren zu gehen; so etwas ist im 
Strafrechtssystem der BRD nicht vorgesehen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ursprünglich hatte Percy den § 153a StPO als Mittel ins Spiel gebracht, 
den Täter zur Wiedergutmachung seiner Tat (hier: Betrug) zu veranlassen, 
damit das Verfahren eingestellt wird. Was ich in diesem Forum in einem 
vergleichbaren Fall ebenfalls schon angeregt habe. Man erstattet 
Strafanzeige und lässt die Staatsanwaltschaft machen, effizienter Weg.

(prx) A. K. schrieb:
> Die AGB von eBay untersagen es, in dem vom Verkäufer gestalteten Teil
> des Angebots Links auf Seiten zu setzen, die direkt auf eine Webseite
> des Verkäufers hinweisen könnten. Auch der Name des eBay-Shops selbst
> darf deshalb nicht wie eine Webadresse aussehen.

Wen wundert's... Im Beispiel meines Amidosulfonsäurekaufes habe ich vom 
Fabrikverkauf erst nach dem Kauf über ebay erfahren, als der Sendung 
eben ein Prospekt nebst Preisliste anlag.

Nur ist die Suche über ebay oder Amazon sehr bequem, ich suche unter 
diversen Anbietern das passendste oder günstigste Angebot aus und 
recherchiere anschließend nicht stundenlang nach etwaigem Fabrikverkauf.

Anderer Fall: Ich kaufte gerne Werkzeuge bei der Fa. Blumenbecker aus 
Beckum. Die liefern an Privatpersonen, jedoch alleine über den 
Amazon-Marktplatz. Seltsam. Eine Registrierung über ihre Website direkt 
beim Web-Shop ist nur für "Firmenkunden" möglich, u.a. ist für die 
Registrierung die USt.-Ident.-Nr. erforderlich.

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer Z. schrieb:
> Die liefern an Privatpersonen, jedoch alleine über den
> Amazon-Marktplatz. Seltsam. Eine Registrierung über ihre Website direkt
> beim Web-Shop ist nur für "Firmenkunden" möglich, u.a. ist für die
> Registrierung die USt.-Ident.-Nr. erforderlich.

Vielleicht in der Hoffnung, dass eBay ihnen manchen Zirkus mit 
Privatkäufern erspart, der von eBay erledigt oder zumindest vorgefiltert 
wird.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
> Das ist einfach nur Risiko
Was hast Du zu verlieren; je nach verwirklichter Handlungsalternative?
> und so'n Stress um die weiß nicht 50 Euro für
> 'nen Anwaltsschreiben zurückzubekommen... klar, ist 'nen Verlust für
> mich, aber den werd ich überleben und ich hab auch draus gelernt:
> Adios Paypal!

Das ist Deine Entscheidung. Die ist Dir unbenommen; nur solltest Du dann 
nicht über den Verlust der 38,50 € oder was auch immer RA-Gebühren 
jammern.

Ben B. schrieb:
> woher soll ich wissen ob der Nappel zur Tatzeit
> jetzt nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zu beurteilen wäre? Allein
> dafür braucht man ja oft schon 'nen Gutachter.

Wenn Du meine Beiträge aufmerksam gelesen hättest, dann wäre Dir 
aufgefallen,  dass es darauf gerade nicht ankommt.Denk dran: ich befasse 
mich mit Deinem Fall; die BILD tut das nicht ...

Nimm rs mir bitte nicht übel, aber das Ganze klingt ansatzweise nach 
dem typischen Stammtischgedröhn auf der Basis von BILD-Halbwahrheiten.
Und darauf reagiere ich mitunter etwas empfindlich; nimm es bitte nicht 
persönlich.
Ich habe übrigens in den letzten Jahrzehnten auch hin ind wieder etwas 
Lehrgeld gezahlt, aber zum Glück im Rahmen.

von Michael B. (laberkopp)


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(prx) A. K. schrieb:
> Die AGB von eBay untersagen es, in dem vom Verkäufer gestalteten
> Teil des Angebots Links auf Seiten zu setzen, die direkt auf eine
> Webseite des Verkäufers hinweisen könnten. Auch der Name des eBay-Shops
> selbst darf deshalb nicht wie eine Webadresse aussehen.

Schon lange nicht mehr, die Klauseln wurden gerichtlich kassiert, auch 
dass wenn ein Anbieter auf unterschiedlichen Plattformen anbietet keine 
billiger sein darf als der eBay Endpreis wurde kassiert.

Sehr witzig war mal ein Anbieter, bei dem ich über eBay gekauft hatte 
und dann auf der beigelegten Rechnung seine eigene Shopadresse fand, bei 
dem der Artikel gut 15% billiger war, bei gleichem Porto.

In die Bewertung hab ich geschrieben, "wenn ich das gewusst hätte, hätte 
ich im Shop bestellt" woraufhin der Betreiber am nächsten Tag den Preis 
in seinem Shop um 20% erhöht hat so dass der Artikel 5% teurer als bei 
eBay war. Musste ich wohl nicht verstehen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Na was heißt drüber jammern... Glaube niemand ist damit richtig 
glücklich.

Aber auf dem Rechtsweg kann ich dabei halt nur diese knapp 40 Euro (wenn 
es denn so viel waren, ich weiß es nicht mehr so genau) gewinnen. Dafür 
müsste ich 'ne Anzeige erstatten, dann kommt ein toller 
Stellungsnahme-Fragebogen von der Staatsanwaltschaft und am Ende darf 
ich noch irgendwo vor Gericht aufschlagen bzw. mich von einem Anwalt am 
anderen Ende Deutschlands vertreten lassen. Für 40 Euro?! Ja nee sorry, 
da habe ich besseres zu tun.

Für den Nappel wirds dann evtl. teurer und er hätte es auch verdient - 
'aber wenn er von Vaddi 'ne ordentliche Backpfeife für die Nummer 
bekommt, wäre ich auch schon mit zufrieden.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael B. schrieb:
> Schon lange nicht mehr, die Klauseln wurden gerichtlich kassiert, auch
> dass wenn ein Anbieter auf unterschiedlichen Plattformen anbietet keine
> billiger sein darf als der eBay Endpreis wurde kassiert.

Mein Beitrag bezog sich nicht auf den Preis, sondern nur auf Links:
https://www.ebay.de/help/policies/listing-policies/grundsatz-zur-verwendung-von-links-auf-den-ebayartikelseiten?id=4248

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ben B. schrieb:
> Aber auf dem Rechtsweg kann ich dabei halt nur diese knapp 40 Euro (wenn
> es denn so viel waren, ich weiß es nicht mehr so genau) gewinnen. Dafür
> müsste ich 'ne Anzeige erstatten, dann kommt ein toller
> Stellungsnahme-Fragebogen von der Staatsanwaltschaft und am Ende darf
> ich noch irgendwo vor Gericht aufschlagen bzw. mich von einem Anwalt am
> anderen Ende Deutschlands vertreten lassen. Für 40 Euro?! Ja nee sorry,
> da habe ich besseres zu tun.

Das kann ich Dir absolut nicht verdenken.

Percy N. schrieb:
> Ich habe übrigens in den letzten Jahrzehnten auch hin ind wieder etwas
> Lehrgeld gezahlt, aber zum Glück im Rahmen.

Es wird niemanden geben, dem es nicht so ging.

Auch ich habe in solchen Fällen (verhältnismäßig geringfügigen) Verlust 
mit Zeitaufwand für Rechtsverfolgung, Stress, Ärger abgewogen und das 
Kapitel mit "Schwamm drüber" abgeschlossen. Es blieb kurze Zeit das 
ungute Gefühl, dass ich einen unseriösen Menschen durchkommen lasse und 
dieser sich ermutigt fühlen könnte, weitere Menschen über Ohr zu hauen. 
Das vergeht schnell und es lebt sich entspannter.

von Unwichtig (noname_user)


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Michael B. schrieb:
> In die Bewertung hab ich geschrieben, "wenn ich das gewusst hätte, hätte
> ich im Shop bestellt" woraufhin der Betreiber am nächsten Tag den Preis
> in seinem Shop um 20% erhöht hat so dass der Artikel 5% teurer als bei
> eBay war. Musste ich wohl nicht verstehen.

Na weil du weder von ebay noch von richtiger Arbeit eine Ahnung hast!
Denn sowas ist kein Einzelfall, eine gut gehende Fa. hat keine Zeit 
laufend auf all ihren Plattformen die Preise mit dem aktuellen 
Markt-Preis zu vergleichen. Und so D_mmis wie du merken nicht mal dass 
das Angebot bei ihm satte 15% billiger war, oder er sowas überhaupt hat. 
Also reg dich nicht über den Händler auf.

: Bearbeitet durch User
von Unwichtig (noname_user)


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(prx) A. K. schrieb:
> Die AGB von eBay untersagen es, in dem vom Verkäufer gestalteten Teil
> des Angebots Links auf Seiten zu setzen, die direkt auf eine Webseite
> des Verkäufers hinweisen könnten. Auch der Name des eBay-Shops selbst
> darf deshalb nicht wie eine Webadresse aussehen.

Zur 1/2 ein schönes Märchen, weil die Praxis ganz anders aussieht u. 
aussah.
Für einen gescheiten Käufer reicht das Impressum u. der Artikel-Name 
oder das Bild um selber fündig zu werden, da braucht man die vertrackten 
Regeln von ebay gar nicht. Weder als Händler noch als Käufer.
Du regst dich über Percy N. hier unten auf u. bist selber nicht anders.

von Michael B. (laberkopp)


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Unwichtig schrieb:
> Unwichtig (noname_user)

Cool, hat er sich extra einen Account zum Rumrotzen und Anderen auf den 
Kopf scheissen angelegt.

Unwichtig schrieb:
> Na weil du weder von ebay noch von richtiger Arbeit eine Ahnung hast!
> Denn sowas ist kein Einzelfall, eine gut gehende Fa. hat keine Zeit
> laufend auf all ihren Plattformen die Preise mit dem aktuellen
> Markt-Preis zu vergleichen

Also ernsthafte Firmen bestücken von ihnen bediente Verkaufsplattformen 
aus derselben Datenbank und verwenden Repricer

Aber es war schon klar, dass du nicht die Bohne einer Ahnung hast.

: Bearbeitet durch User
von Unwichtig (noname_user)


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Michael B. schrieb:
> Also ernsthafte Firmen bestücken von ihnen bediente Verkaufsplattformen
> aus derselben Datenbank und verwenden Repricer

Bist du dort auf die Nase gefallen oder ich? Also jammern nicht rum u. 
versuch nicht hinterher klugzuschei_en! Du zeigst doch laufend deutlich 
dass du keinen Plan hast.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Deine Theorien, was angeblich andere 
so machen, träum weiter.

Michael B. schrieb:
> Aber es war schon klar, dass du nicht die Bohne einer Ahnung hast.
Sagt der welcher nicht mal in der Theorie damit klar kommt. Mit Google 
kommt man da halt nicht weiter.

von Stefan F. (Gast)


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Ich entwickle E-Commerce Software für deutsche Konzerne, da sind auch 
Bezahlungen über Klarna dabei.

Klarna ist oft preisgünstiger als die anderen Anbieter. Da in der Regel 
die Händler diese Nebenkosten zahlen, bevorzugen sie Klarna. 
Dementsprechend sind die Angebote gestaltet.

Klarna kann deswegen preisgünstiger sein, weil diese Bezahlvorgänge nur 
ein Nebendienst von Klarna sind. Das Hauptgeschäft besteht aus 
Kreditverträgen und Scoring (wie Schufa). Je mehr Leute über Klarna 
bezahlen, umso besser funktioniert deren Scoring. Deswegen werden die 
Bezahlvorgänge quasi vom Scoring Geschäft quer subventioniert. Außerdem 
nutzt Klarna jede Gelegenheit, Kreditverträge abzuschließen (auch wenn 
sie oft nicht so heißen), die insgesamt betrachtet den Gewinn erhöhen.

Klarna hat den Ruf, sich speziell an säumigen Kunden zu bereichern und 
bei längerer Verzögerung besonders rabiat Vorzugehen. Angeblich schicken 
sie säumigen Kunden große starke Männer, die einem drohen.

Ob der letzte Satz wahr ist, weiß ich nicht.

von Unwichtig (noname_user)


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Stefan F. schrieb:
> Angeblich schicken sie säumigen Kunden große starke Männer, die einem
> drohen.

Das Geschäftsmodell heißt aber russ. Inkasso, u. die arbeiten nicht für 
Kleinbeträge.
Bist du dir sicher verstanden zu haben worum es uns ging?
Wie läuft die Zahlungsabwicklung bei Sofort-Überweisung prinzipiell ab?
Denn Viele Banken sperren die Onlinezugänge zu den Konten wenn die sowas 
mitbekommen. Habe ich selber schon durch, u. da war es nur eine Anfrage.
Es geht um ebay u. die Bezahlung mit Klarna, u. nicht deren sonstige 
Geschäfte.

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael B. schrieb:
> Cool, hat er sich extra einen Account zum Rumrotzen und Anderen auf den
> Kopf scheissen angelegt.

Da ist er wahrlich nicht der Einzige.

Stefan F. schrieb:
> Klarna hat den Ruf, sich speziell an säumigen Kunden zu bereichern und
> bei längerer Verzögerung besonders rabiat Vorzugehen.
Da müsste man zunächst wissen, was denn so mit "besonders rabiat" 
gemeint ist. Wenn Schildner zunächst vertragliche Zahlingszieke nicht 
einhalten und anschließend vereinbarte Ratenzahlungrn reißen, parallel 
dazu aber womöglich noch neue Kreditgeschäfte einzugehen versuchen, wird 
früher oder später jeder Gläubiger ein ganz klein wenig pampig. Dass 
dann Titulierung und Vollstreckung konsequent betrieben werden, das mag 
wohl der arme geknechtete Schuldner als unfair ansehen, für den 
Gläubiger bleibt aber keine andere Wahl.

> Angeblich schicken
> sie säumigen Kunden große starke Männer, die einem drohen.
Viel zu teuer. Das passt alkenfalks zu nicht justiziablen Forderungen im 
Rotlichtmilieu in fünfstelliger Höhe.
> Ob der letzte Satz wahr ist, weiß ich nicht.
Da hat mal wieder jemand allerlei Hörensagen und Halbwissen 
durcheinander gerührt, bis die Sauce schmackhaft war. Ind nein, das hat 
auch nichts mit der angeblichen Alternativjustiz im Migrantenumfeld zu 
tun.

von Percy N. (vox_bovi)


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Unwichtig schrieb:
> Denn Viele Banken sperren die Onlinezugänge zu den Konten wenn die sowas
> mitbekommen. Habe ich selber schon durch, u. da war es nur eine Anfrage.
> Es geht um ebay u. die Bezahlung mit Klarna, u. nicht deren sonstige
> Geschäfte.

Das sollte sich erledigt haben.

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132950-klarna-gewinnt-rechtsstreit-rechtswidrige-banken-agb

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Also "Russisch Inkasso" oder "Inkasso Team Moskau" halte ich im normalen 
Geschäftsverkehr auch für einen modernen Mythos bzw. eine dieser 
"scripted reality"-Geschichtchen, die sich irgend ein TV-Macher 
ausgedacht hat um selbst ein paar Euro damit zu verdienen. Manche 
Inkasso-Büros mögen bestimmt gerne so arbeiten wollen und halten daher 
den Mythos hoch, allerdings ist man damit in der realen Welt verdammt 
schnell im Bereich der Bedrohung und Nötigung, wahrscheinlich schadet 
man sich und seinen Forderungen selbst, wenn man auf solche Methoden 
setzt.

Im Rotlichtmilieu oder wenn man sich mit bestimmten Personenkreisen, die 
auf laute Musik und Motorräder stehen, anlegt, ist das vermutlich anders 
(aber nicht russisch). Normalerweise weiß man vorher, daß das ein sehr 
dünnes Eis ist wenn man in diesen Bereichen Umgang hat und daß man da 
besser keine Schulden macht.

Die Drogenszene ist auch ein beliebter Bereich, wo man wegen schon wegen 
nur 1.000 Euro mal dezent aufs Maul kriegen kann. Aber die drohen nicht, 
sondern die denken gar nicht so weit... die machen einfach.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Ben B. schrieb:
> Also "Russisch Inkasso" oder "Inkasso Team Moskau" halte ich im normalen
> Geschäftsverkehr auch für einen modernen Mythos bzw. eine dieser
> "scripted reality"-Geschichtchen, die sich irgend ein TV-Macher
> ausgedacht hat um selbst ein paar Euro damit zu verdienen.

Nachfolgeunternehmen und Nachahmer gibt es noch heute. Aber der Ruf des 
Originals ITM hat 2007 etwas gelitten. Verdacht auf Betrug an den 
Auftraggebern. Wer hätte es gedacht.
https://www.stern.de/wirtschaft/news/geldeintreiber-in-not-wenn-die-russen-masche-auffliegt-3264626.html

2008 wurde das Gewerbe untersagt. 2010 die Untersagung gerichtlich 
bestätigt.
https://www.abendblatt.de/region/lueneburg/article107631489/Inkasso-Team-Moskau-darf-kein-Geld-mehr-eintreiben.htm

Trotzdem bekommst du heutzutage noch Schlägertrupps, zum Beispiel aus 
Polen. Erst kürzlich in Deutschland
https://www.hessenschau.de/tv-sendung/graefenhausen-streik-von-fernfahrern-eskaliert--hessenschau-vom-07042023,video-181796.html 
(ab ca. Sekunde 30).

Das so ein Schlägertrupp auch einen Auftrag für ein Inkasso annimmt 
halte ich für möglich. Allerdings nicht für ein 50 Euro 
Verbraucher-Inkasso.

> Manche
> Inkasso-Büros mögen bestimmt gerne so arbeiten wollen und halten daher
> den Mythos hoch, allerdings ist man damit in der realen Welt verdammt
> schnell im Bereich der Bedrohung und Nötigung,

Schnell ist ein bisschen das Problem. Beim Original Inkasso-Team Moskau 
hat es Jahre gedauert bis der Bumms verboten wurde.

Die Schläger von der A5 sind natürlich alle schon längst wieder in 
Polen, haben natürlich alle nichts gemacht und wischen sich mit den 
Anzeigen aus Deutschland den Arsch ab - bestenfalls.

> wahrscheinlich schadet
> man sich und seinen Forderungen selbst, wenn man auf solche Methoden
> setzt.

Trotzdem ist im  Bericht von 2007 über ITM von mehreren tausend 
Auftraggebern und einem Umsatz von fünf Millionen Euro die Rede.

Und der Polnische Schlägertrupp? Der Chef soll in Polen ein Social-Media 
Star sein. Spezialität Entführungen. Oh, und er war mal Abgeordneter im 
Europäischen Parlament
https://www.hessenschau.de/panorama/wer-steckt-hinter-dem-angriff-auf-lkw-fahrer-der-polnische-detektiv-und-seine-miliz-v2,rutkowski-102.html

Wie heißt es so schön? Kannste dir nicht ausdenken.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Das so ein Schlägertrupp auch einen Auftrag
> für ein Inkasso annimmt halte ich für möglich.
Das sehr wahrscheinlich, ist nur eine Frage der Bezahlung...

Gibt aber in der Praxis mehrere Probleme.

Erstens ist man als Auftraggeber solcher Gruppen genau so dran, als 
hätte man die Tat selbst begangen. Da brauchen die Behörden auch nicht 
lange zu suchen, man muss dem Betroffenen ja klar machen, aus welchem 
Grund er aufs Maul bekommt, aus welcher Ecke die "Dienstleister" kommen. 
Zweitens tauchen derartige "Leistungen" nicht im Honorarkatalog für 
Inkasso-Dienste auf, es wird also schwer, die Kosten für die 
zweifelhafte Leistung auf die Forderung draufzuschlagen.

Polen... ja die sollten im Moment besser aufpassen was sie machen, sonst 
dauert's nicht mehr lange bis wir an dieser Grenze wieder feste 
Grenzkontrollen haben.

Polen ist auch nicht allzu weit weg, ich bin der Meinung, wenn man 
solche Leute von deutscher Seite aus wirklich haben will, dann bekommt 
man sie auch. Wegen einem einmaligen Vorfall wird da (leider) niemand 
zwischen-staatliche Verspannungen riskieren, aber wenn's öfter vorkommt, 
lässt sich da schon eher was machen.

von Stefan F. (Gast)


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Unwichtig schrieb:
> Bist du dir sicher verstanden zu haben worum es uns ging?

Es ging unter anderem um die Frage, warum Klarna bei Händlern so beliebt 
ist. Damit auch indirekt die Frage: Wie können sie günstiger sein, als 
andere?

> Wie läuft die Zahlungsabwicklung bei Sofort-Überweisung prinzipiell ab?

Zu Sofort-Überweisung möchte ich mich nicht äußern. Als ich mich damals 
damit beschäftige, musste man dazu die Nutzungsbedingungen der eigenen 
Bank brechen. Ob das Verfahren inzwischen besser ist, weiß ich nicht.

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
>> Klarna hat den Ruf, sich speziell an säumigen Kunden zu bereichern und
>> bei längerer Verzögerung besonders rabiat Vorzugehen.
> Da müsste man zunächst wissen, was denn so mit "besonders rabiat"
> gemeint ist.

Vielleicht einfach mal den nächsten Satz lesen, bevor man voreilig 
antwortet.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>> Klarna hat den Ruf, sich speziell an säumigen Kunden zu bereichern und
>>> bei längerer Verzögerung besonders rabiat Vorzugehen.
>> Da müsste man zunächst wissen, was denn so mit "besonders rabiat"
>> gemeint ist.
>
> Vielleicht einfach mal den nächsten Satz lesen, bevor man voreilig
> antwortet.

Vielleicht einfach mal meinen differenzierten Beitrag komplett lesen und 
im Zusammenhang verstehen, bevor man voreilig meckert.

Du würdest nicht glauben, wie mimosenhaft sich manche Schuldner 
anstellem; und dann ist der Gläubiger natütlich von Grund auf böse. Ind 
jetzt noch ein wenug das alte Thema Moskau-Inkasso angerührt, und schon 
hat ser Gläubiger einen ganz üblen Ruf.
Frei nach Frank Wddekind:

"Der Tantenmörder


Ich hab' meine Tante geschlachtet,
Meine Tante war alt und schwach;
Ich hatte bei ihr übernachtet
Und grub in den Kissen-Kasten nach.

Da fand ich goldene Haufen,
Fand auch an Papieren gar viel
Und hörte die alte Tante schnaufen
Ohn' Mitleid und Zartgefühl.

Was nutzt es, dass sie sich noch härme-
Nacht war es rings um mich her-
Ich stieß ihr den Dolch in die Därme,
Die Tante schnaufte nicht mehr.

Das Geld war schwer zu tragen,
Viel schwerer die Tante noch.
Ich fasste sie bebend am Kragen
Und stieß sie ins tiefe Kellerloch.

Ich hab' meine Tante geschlachtet,
Meine Tante war alt und schwach;
Ihr aber, o Richter, ihr trachtet
Meiner blühenden Jugend-Jugend nach."


In diesem Zusammenhang vielleicht interessant:

"
Anschriften – History

ITM MOSKAU-INKASSO
von Stauffenberg Str. 9
29223 Celle

Inkasso Team Moskau – ITM
Hauptstraße 13A
13127 Berlin

ITM - & Ra Olaf Pfalzgraf
Heidenkampsweg 64 + Wendenstr. 276
20097 Hamburg"

https://www.moskau-inkasso.com/impressum/

Im Kammwrreport der Hanseatischen RAH Hamburg findet sich im August 2005 
inter "ausgeschiedene Mitglieder" ein Olaf Pfalzgraf. Was dieser 
ehemalige RA Olaf Pfalzgraf mit dem "Ra Olaf Pfalzgraf" aus dem 
Inkasso-Impressum zu tun haben könnte, ist unklar.

https://www.rak-hamburg.de/f/aaf29660ee.pdf

Ob man diese Inkasso-Leute für seriös halten möchte, muss jeder selbst 
entscheiden, mir ist drr Auftritt deutlich zu spektakulär. Für kleine 
Verbraucherkredite a la Klarna dürften die zudem ein wenig überzogen 
sein. Wer hingegen noch einen wertlosen Titel über eine sechsstellige 
Summe gegen seinen Bauunternehmer in der Schublade hat, der mag 
das,anders sehen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Als ich mich damals
> damit beschäftige, musste man dazu die Nutzungsbedingungen der eigenen
> Bank brechen. Ob das Verfahren inzwischen besser ist, weiß ich nicht.

Lass mich raten: Meinen obigen link

Percy N. schrieb:
> Das sollte sich erledigt haben.
>
> 
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132950-klarna-gewinnt-rechtsstreit-rechtswidrige-banken-agb

hast Du nicht gelrsen.

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> hast Du nicht gelesen.

Habe ich gelesen, allerdings kann ich mir auf die Schnelle keinen 
Eindruck davon verschaffen, ob das der aktuelle Stand ist. War auf jeden 
Fall ein interessanter Link zum Thema, danke dafür.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> War auf jeden
> Fall ein interessanter Link zum Thema, danke dafür.

Immer wieder gern, vor allem nach Feedback.

von Unwichtig (noname_user)


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Percy N. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Cool, hat er sich extra einen Account zum Rumrotzen und Anderen auf den
>> Kopf scheissen angelegt.
>
> Da ist er wahrlich nicht der Einzige.
Na klar doch, er hat immer was rumzunörgeln wenn er in seine Schranken 
gewiesen wird.
Nur dass ich alle meine Beiträge mit dem Account schreibe, u. nicht nur 
ggn. ihn. Wer halt laufend Gegenwind bekommt muß sich mal selber an die 
eigene Nase fassen, u. die Meisten zeigen ihren Unwillen ja nur mit den 
Negativpunkten an seinen u. deinen Beiträgen.
Macht ja auch keinen Sinn ihm sachlich zu widersprechen, wenn dann 
solche unsachlichen Behauptungen von ihm als Reaktion kommen.

von Unwichtig (noname_user)


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Percy N. schrieb:
> Unwichtig schrieb:
>> Denn Viele Banken sperren die Onlinezugänge zu den Konten wenn die sowas
>> mitbekommen. Habe ich selber schon durch, u. da war es nur eine Anfrage.
>> Es geht um ebay u. die Bezahlung mit Klarna, u. nicht deren sonstige
>> Geschäfte.
>
> Das sollte sich erledigt haben.
>
> 
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132950-klarna-gewinnt-rechtsstreit-rechtswidrige-banken-agb

Über die Autorin , Sandra May , Expertin für: IT- und Strafrecht
"Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für 
OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den 
Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres 
Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den 
Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien 
verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding."
Glaube Journalisten u. Publizisten nur so weit wie man das selber 
nachvollziehen kann. Da ging es um das Wettbewerbsrecht, u. nicht um die 
formal juristischen Sicherheitsbedenken bei dem Verfahren, welche noch 
dazu nicht mal richtig dargestellt wurden. Das war noch dazu vor ca. 3 
Jahren, wer weiß was damals das eigentliche Problem war. Was hat die 
Autorin eigentlich studiert, Rechtswesen oder Journalismus?
Es ist u. bleibt Fakt, dass die Weitergabe der Onlinezugangsdaten wie 
auch PIN u. TAN ggn. die aktuelle Rechtslage bei allen Banken im 
Onlinebanking verstoßen.

von (prx) A. K. (prx)


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Unwichtig schrieb:
> Was hat die Autorin eigentlich studiert, Rechtswesen oder Journalismus?

Schon mal eine Referendarin in Journalismus gesehen? Schon mal eine 
studierte Journalistin gesehen, für die der Sprung zum Journalismus 
unklassisch ist? ;-)

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Unwichtig schrieb:
> Es ist u. bleibt Fakt,

... dass manche Fakten keine sind.

> dass die Weitergabe der Onlinezugangsdaten wie
> auch PIN u. TAN ggn. die aktuelle Rechtslage bei allen Banken im
> Onlinebanking verstoßen.

Im Zusammenhang mit einer Sofortüberweisung ist das nicht erst seit der 
genau darauf abzielenden PSD2 überholt.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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von (prx) A. K. (prx)


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Michael B. schrieb:
> So so, 145 Beiträge sind ja überschaubar.

Es könnten noch ein paar mehr sein. Seinen Account gibt es erst seit der 
Anmeldepflicht. Seinen Stil gibt es schon erheblich länger.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Unwichtig schrieb:
> Was hat die Autorin eigentlich studiert, Rechtswesen oder Journalismus?

Wwnn Du den Text verstanden hättest, dann wüsstest Du, dass die Dame die 
Befähigung zum Richteramt hat, anders als zB Markus Söder oder afaik 
Frau Dr. iur. Sarah Tacke. Ob das so ungewöhnlich im  Journalismus ist, 
könntest Du Herrn Dr. iur. Ckaus Kleber fragen ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Sarah_Tacke

https://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Kleber

Unwichtig schrieb:
> Es ist u. bleibt Fakt, dass die Weitergabe der Onlinezugangsdaten wie
> auch PIN u. TAN ggn. die aktuelle Rechtslage bei allen Banken im
> Onlinebanking verstoßen.

Was glaubst Du damit gemeint gewillt zu haben? Dass nach aktueller 
Rechtslage Banken die Weitergabe von PIN und TAN wirksam sanktionieren 
können? Oder dass sie das gerade nicht können?

Unwichtig schrieb:
> Da ging es um das Wettbewerbsrecht, u. nicht um die formal juristischen
> Sicherheitsbedenken bei dem Verfahren,

Stimmt. Und nun? Muss das Urteil "zurückgenommen werden",  wie eine 
unserer beliebtesten Bundeskanzlerinen das wihl genannt hätte?

(prx) A. K. schrieb:
> Schon mal eine studierte Journalistin gesehen, für die der Sprung zum
> Journalismus unklassisch ist? ;-)

Falls man ihn als Journalistinner durchgehen lassen mag:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wim_Thoelke

: Bearbeitet durch User
von Unwichtig (noname_user)


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Percy N. schrieb:
> Wwnn Du den Text verstanden hättest, dann wüsstest Du, dass die Dame die
> Befähigung zum Richteramt hat,

Ach nee, weil du mit deiner Onlinesuche so ein flaches Argument bringen 
musstest, das mehr Fragen als Antworten bringt?
Zu der Fr. May bzgl. Referendariat "Mit dem Referendariat oder 
Vorbereitungs-dienst wird die zweite Phase der Lehramtsausbildung 
bezeichnet." Kopfkratz
Dass sie nun beim Händlerbund TL ist macht die Lage noch seltsamer. Vom 
Amtsanwärter im staatl. BeamtenDienst zur MAin bei einem freien 
Dienstleister. Irgendwie fehlt da wohl noch so recht der juristische 
Fach-Abschluss um einen aussagekräftigen Titel zu tragen?

von Percy N. (vox_bovi)


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Unwichtig schrieb:
> Ach nee, weil du mit deiner Onlinesuche so ein flaches Argument bringen
> musstest, das mehr Fragen als Antworten bringt?
Du hast ein echtes Problem.
> Zu der Fr. May bzgl. Referendariat "Mit dem Referendariat oder
> Vorbereitungs-dienst wird die zweite Phase der Lehramtsausbildung
> bezeichnet." Kopfkratz
Ja. Vielleicht ist sie ja auch Försterin? Oder Bibliothekarin (das sind 
die mit den Büchern, die keine Lehrerinnen sind)? Oder Technikerin?

https://de.wikipedia.org/wiki/Technisches_Referendariat

Wenn Du Dich ein wenig anstrengst, kommst Du vielleicht mit ein wenig 
Lektüre von alkein darauf, in welchem dieser Ausbildungsgänge 
Wettbewerbsrecht relevant sein könnte.

Der Nachteil dabei ist, dass Du dann mit einer Bildungslücke weniger 
prahlen könntest, was viele Menschen um ihren Spaß bringen dürfte.

> Dass sie nun beim Händlerbund TL ist macht die Lage noch seltsamer. Vom
> Amtsanwärter im staatl. BeamtenDienst zur MAin bei einem freien
> Dienstleister.
Ja, schon den gut 165.000 RAen in Deutschland ist echt nicht über den 
Weg zu trauen.
> Irgendwie fehlt da wohl noch so recht der juristische
> Fach-Abschluss um einen aussagekräftigen Titel zu tragen?
Wie sollte der denn Deiner Meining nachj lauten, auch bei den von mir 
genannten Personen?

Du solltest wirklich zunächst Dein höchstpersönliches Problem angehen.

: Bearbeitet durch User
von Unwichtig (noname_user)


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Percy N. schrieb:
> Der Nachteil dabei ist, dass Du dann mit einer Bildungslücke weniger
> prahlen könntest, was viele Menschen um ihren Spaß bringen dürfte.

Percy N. schrieb:
> Dann
> allerdings müsste man sich wiederum fragen, warum überhaupt über ebay
> angeboten wird: auch noch so viele kleine Verluste ergeben per Saldo
> keinen Gewinn ...
>
> Oder hat ebay in seinen Bedingungen eine Meistbegünstigungsklausel?

Du bist doch genauso nur so ein Theoretiker wie der Michael B. 
(laberkopp).
Warum wird wohl nicht nur ein Händler mehr als nur einen Online-Shop, u. 
das bei ebay zählt als sowas, haben? Na, kommst nicht selber drauf, 
gelle?

Schon mal was von Google-Ranking u. Online-Wettbewerb über 
Präsenzwirkung gehört?
Solche banalen Fragen, u. immer wieder die Gleichen die sowas Einfaches 
nicht schnallen. Bekommt man halt nicht gelehrt u. muß man sich vllt. 
mal selber wie die Massen reflektieren!
Warum ist ebay eigentlich so erfolgreich, trotz totalem Chaos wie 
exorbitanter Umstände u. Gebühren dort?
Weil die meisten Käufer so faul u. unfähig sind wie die Masse zu der du 
auch gehörst.

von Michael B. (laberkopp)


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Unwichtig schrieb:
> Du bist doch genauso nur so ein Theoretiker wie der Michael B.
> (laberkopp).

Oh, der Rotzlöffel ist wieder draussen.

> Warum wird wohl nicht nur ein Händler mehr als nur einen Online-Shop, u.
> das bei ebay zählt als sowas, haben?

Ach. Als ob ich was anderes schrieb

Beitrag "Re: Kauf bei EBAY und Händlern über KLARNA"

Aber Wahrheit spielt bei deinen Beiträgen keine Rolle, Hauptsache 
Rumrotzen.

von Unwichtig (noname_user)


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Michael B. schrieb:
> Ach. Als ob ich was anderes schrieb

Wer redet von dir? Du kannst ja nicht mal richtig Beiträge u. Zitate 
lesen!

Bist du neuerdings Percy N., oder war dir nur langweilig du 
Wadelnbeißer?

Unwichtig schrieb:
> *Percy N.* schrieb:
>> Dann
>> allerdings müsst .....

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> So so, 145 Beiträge sind ja überschaubar.
>
> Es könnten noch ein paar mehr sein. Seinen Account gibt es erst seit der
> Anmeldepflicht. Seinen Stil gibt es schon erheblich länger.

Mag sein, aber mir fällt gerade kein ehemaliger Gast mit passender 
Dämlichkeitsverteilung ein.

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