Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Elektronik-Basteleien von der Steuer absetzen


von Sparfuchs (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

ich bin von Beruf Elektroniker und beschäftige mich privat auch viel mit 
Elektronik und überlege, ob ich die Kosten für Bauteile/Leiterplatten 
usw als Werbungskosten (Weiterbildung) geltend machen könnte.

Gibt es hier im Forum Erfahrungswerte dazu?

von Zocker_61 (Gast)


Lesenswert?

> von Sparfuchs (Gast)
> 11.09.2022 09:50

Also bei mir hat das 35 Jahre lang funktioniert.

Nun ja, die Frau eines Freundes von mir war auch meine Steuerberaterin 
und mein Schwager war Abteilungsleiter auf dem Finanzamt.

Wie die genaue Sachlage bei dir aussieht weiß ich natürlich nicht.

Beitrag #7187892 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Walter Tarpan (Gast)


Lesenswert?

Das ist doch schon wieder ein Uralt-Eröffnungsposting aus der 
Mottenkiste.

Beitrag #7187903 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Reinhard S. (rezz)


Lesenswert?

Zocker_61 schrieb:
> Nun ja, die Frau eines Freundes von mir war auch meine Steuerberaterin
> und mein Schwager war Abteilungsleiter auf dem Finanzamt.

Wird mal wieder Zeit für Recht und Ordnung im Land :D

von P. S. (namnyef)


Lesenswert?

Probieren kann man es ja mal. Bei Büchern geht das auf jeden Fall, da 
hier der Weiterbildungsgedanke ja einigermaßen offensichtlich ist. Bei 
Hardware wird es vielleicht eher auf den Einzelfall ankommen.

von Helmut -. (dc3yc)


Lesenswert?

Das geht sicher. Wenn nicht, Einspruch einlegen und sich einen 
Steuerberater suchen, der notfalls auch klagt. Dazu ist eine 
Rechtsschutzversicherung hilfreich.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Kannst ein kleines Unternehmen gründen und darüber gelegentlich Projekte 
und Basteleien verkaufen. Dann sind Einkäufe von der Steuer absetzbar, 
schließlich brauchst Du ein Lager mit Bauteilen. Lagerhaltung ist schon 
wegen Chipkrise zweckmäßig. :)

Aber Achtung, jahrelang nur Verluste machen führt nicht zum Ziel, weil 
das Finanzamt dann von fehlender Gewinnerzielungsabsicht ausgeht. Hat 
aber "nur" zur Folge, dass künftig die Verluste aus Deinem Nebengewerbe 
nicht mehr mit anderen Einkünften - z.B. aus Deiner abhängigen 
Beschäftigung - verrechnet werden.

Warum gehst Du nicht zum Steuerberater? Die sind für solche Fragen die 
richtige Anlaufstelle.

von Ein kleines kostenloses Wasser und nix zu essen (Gast)


Lesenswert?

Sparfuchs schrieb:
> Hallo,
> ich bin von Beruf Elektroniker und beschäftige mich privat auch viel mit
> Elektronik und überlege, ob ich die Kosten für Bauteile/Leiterplatten
> usw als Werbungskosten (Weiterbildung) geltend machen könnte.
> Gibt es hier im Forum Erfahrungswerte dazu?

Ich setzte das seit Jahren als außergewöhnliche Belastung ab. Einfach 
ein 50€ Schein mit den Unterlagen schicken und gut ist.

von Phasenschieber S. (Gast)


Lesenswert?

Als Arbeitnehmer kannst du nur absetzen was unmittelbar und 
zwingend erforderlich zur Ausübung deines Berufes notwendig ist.
Ob das so ist, darüber entscheidet der Sachbearbeiter beim FA.

Ist also eine Lotterie.

Bei Selbständigen ist das viel einfacher, da wird einfach vorausgesetzt, 
daß diese Dinge zur Ausübung der Tätigkeiten notwendig sind und somit 
kann der so gut wie alles absetzen.

Wir sind halt nicht alle gleich :-)

von oszi40 (Gast)


Lesenswert?

Ein kleines kostenloses Wasser und nix zu essen schrieb im Beitrag 
#7188511:
> Ich setzte das seit Jahren als außergewöhnliche Belastung ab. Einfach
> ein 50€ Schein mit den Unterlagen schicken und gut ist.

Deine in Osnabrück eingescannten Unterlagen kommen dann mit dem 50€ 
Schein zurück und der Bearbeiter bekommt anschließend die s/w-Kopie? 
Einfach genial sparsam. Wie so ist der Sparfuchs noch nicht darauf 
gekommen???

von Jemand (Gast)


Lesenswert?

Zocker_61 schrieb:
> Also bei mir hat das 35 Jahre lang funktioniert.
>
> Nun ja, die Frau eines Freundes von mir war auch meine Steuerberaterin
> und mein Schwager war Abteilungsleiter auf dem Finanzamt.

Und das soll dir wer bitte glauben? Allein die sozialen Umstände bei dir 
sprechen schon dagegen.

von Der echte und einzig wahre Schlaumeier (Gast)


Lesenswert?

Ein kleines kostenloses Wasser und nix zu essen schrieb im Beitrag 
#7188511:
> Ich setzte das seit Jahren als außergewöhnliche Belastung ab. Einfach
> ein 50€ Schein mit den Unterlagen schicken und gut ist.

Träum' süß und schön weiter. Die Steuerfahndungsfee wird Dich sanft 
wecken, aber ab dann wird es ein böses Erwachen.

von Jemand (Gast)


Lesenswert?

Helmut -. schrieb:
> Das geht sicher. Wenn nicht, Einspruch einlegen und sich einen
> Steuerberater suchen, der notfalls auch klagt. Dazu ist eine
> Rechtsschutzversicherung hilfreich.

Steuerberater sind wie Rechtsanwälte, die lassen sich auf solchen 
Schmuuß, noch dazu für so wenig Erlös, gar nicht erst ein. Da kannst 
nämlich lange einen suchen u. findest eher was im I-Net, aber nicht hier 
bei µC-net.

Die Std-Sätze sidn ihm sicher auch nicht bekannt, und dass die 
RS-Versicherung solchen Kleinkram garantiert nicht zahlt, weil der 
Aufwand höher als die zu erzielende Einsparung wird. 
Unverhältnismäßigkeit

von Helmut -. (dc3yc)


Lesenswert?

Jemand schrieb:
> Steuerberater sind wie Rechtsanwälte, die lassen sich auf solchen
> Schmuuß, noch dazu für so wenig Erlös, gar nicht erst ein. Da kannst
> nämlich lange einen suchen u. findest eher was im I-Net, aber nicht hier
> bei µC-net.
>
> Die Std-Sätze sidn ihm sicher auch nicht bekannt, und dass die
> RS-Versicherung solchen Kleinkram garantiert nicht zahlt, weil der
> Aufwand höher als die zu erzielende Einsparung wird.
> Unverhältnismäßigkeit

Soll ich dir mein Aktenzeichen von damals heraussuchen?

von Zocker_61 (Gast)


Lesenswert?

> von Jemand (Gast)
> 11.09.2022 21:08

> Und das soll dir wer bitte glauben?

Was meinst du was es mich interessiert was wer glaubt.

> Allein die sozialen Umstände bei dir sprechen schon dagegen.

Ich bin nicht nur sozial sondern auch national !

Nicht unbedingt in der Reihenfolge.

von Janis B. (Gast)


Lesenswert?

Zocker_61 schrieb:
> Also bei mir hat das 35 Jahre lang funktioniert.
>
> Nun ja, die Frau eines Freundes von mir war auch meine Steuerberaterin
> und mein Schwager war Abteilungsleiter auf dem Finanzamt.

Ok das reicht man sollte mal Anonym Anzeige erstatten weil es schon 
ziemlich stinkt was du da schreibst.

von Rckzipfel abschneider (Gast)


Lesenswert?

Walter Tarpan schrieb:
> Das ist doch schon wieder ein Uralt-Eröffnungsposting aus der
> Mottenkiste.

Eben:
Beitrag "Hobby steuerlich unterstützen lassen"
Beitrag "Oszi von der Steuer absetzen?"
Beitrag "Was von der Steuer absetzen als Wissenschaftler?"
Beitrag "Laborgeräte von der Steuer absetzen/Werbungskosten"
Beitrag "Bastler-Ausstattung von der Steuer absetzen?"
Beitrag "Masterarbeit von der Steuer absetzen"
Beitrag "Elektroniklabor absetzen"

Steuerregeln ändern sich zwar allenthalben, aber der Grundsatz nur 
Werbungskosten absetzbar sind gilt überall.

Die Gemeinschaft finaziert Dir nicht Dein (für die Gemeinschaft 
nutzloses) Hobby.

Anders wenn es zu deinem (Angestellten-) beruf zählt berufliche 
Weiterbildung). Dazu zahlen aber eher klassische Lehrmittel (Bücher) als 
Verbrauchsmaterial, Draht, Arduino.
Und es hindert dich keiner daran, mal bei Cheffe anzufragen, ob du nicht 
Material über den kaufen/mieten lassen kannst.

von Susi Sorglos (Gast)


Lesenswert?

Der alte Franz Konz wird hier graue Haare bekommen.
1000 ganz legale Steuertricks ISBN ...

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


Lesenswert?

Susi Sorglos schrieb:
> Der alte Franz Konz wird hier graue Haare bekommen.

Der hat keine mehr. Der ist 2013 gestorben.

> 1000 ganz legale Steuertricks ISBN ...

Hast du den mal gelesen? Als ich den vor Jahren gelesen habe (ich war 
jung und naiv) fand ich den lächerlich. Der beste Spartipp für mich ist 
für das Buch kein Geld auszugeben.

Soweit ich mich erinnere waren ein Großteil der Tipps Trivialitäten. 
Dazu mehr oder weniger skurrile Spezialfälle, die jeder Steuerberater im 
Fall der Fälle auch nennt.

Man kann übrigens davon ausgehen dass jeder Finanzbeamte die "Tricks" 
kennt, die grenzwertigen im Schlaf erkennt und je nach Tagesform und 
Vorschriftenlage bestimmt ob das so durch geht.

von Rockzipfelabschneider (Gast)


Lesenswert?

Hannes J. schrieb:
> Susi Sorglos schrieb:
>> Der alte Franz Konz wird hier graue Haare bekommen.
>
> Der hat keine mehr. Der ist 2013 gestorben.
>
>> 1000 ganz legale Steuertricks ISBN ...
>
> Hast du den mal gelesen? Als ich den vor Jahren gelesen habe (ich war
> jung und naiv) fand ich den lächerlich. Der beste Spartipp für mich ist
> für das Buch kein Geld auszugeben.

Ich hab die Schwarte 2001 durchgeackert. Kein Lehrbuch, aber für den 
Einstieg um Grundbegriffe wie doppelte haushaltsführung, 
Kilometerpauschale, Werbungskosten aufzuschnappen hilfreich. Ansonsten 
scheint der Konz ein ziemlicher Kauz gewesen zu sein, der das Buch nach 
seinem Bilde geschrieben hat ... .

https://www.spiegel.de/politik/tips-aus-nippes-a-272d4760-0002-0001-0000-000045125377

https://www.spiegel.de/wirtschaft/rat-vom-onkel-a-b7a03957-0002-0001-0000-000013515533

von Holger R. (holgerr)


Lesenswert?

Moin
als selbstständiger haue ich alles in die Steuererklärung rein.
Mein privaten Bastelkram natürlich nicht.
Aber als Besitzer von 4 Wohnungen kann man doch ein Antennenmeßgerät und 
alles an Werkzeug absetzen.

Wo ist hier die Grenze zwischen Fortbildung, Hobby und Instandhaltung.

Ich würde nicht fragen, sondern einfach in die Steuererklärung setzen.
Und dann weitersehen. Dient doch der Fortbildung.
Es gibt schlimmeres als das Finanzamt.

HolgerR

von Thomas H. (thoern)


Lesenswert?

Sparfuchs schrieb:
> Hallo,
> ich bin von Beruf Elektroniker und beschäftige mich privat ....

und hier hast du implizit auch schon begründet, warum dies nicht von der 
Steuer abgesetzt werden kann. "Privat" ist das Stichwort. Wenn du es 
trotzdem versuchst, ist das mindestens als Steuerverkürzung, vermutlich 
sogar als Steuerhinterziehung anzusehen.
Und nein, du wirst auch keinen Steuerberater finden, der dich 
dahingehend beraten würde. Der würde sich nämlich auch strafbar machen.

Lass bleiben den Scheiss!

Gruß
Thoern

: Bearbeitet durch User
von Techno (Gast)


Lesenswert?

Ist das hier Teil von der Prüfung Steurungs- und Regelungstechnik ?
Ham wir wieder für die Hamsterbacke die Hausaufgaben vorgekaut?

von Audiomann (Gast)


Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Als Arbeitnehmer kannst du nur absetzen was unmittelbar und
> zwingend erforderlich zur Ausübung deines Berufes notwendig ist.
Richtig!

> Ob das so ist, darüber entscheidet der Sachbearbeiter beim FA.
Nicht ganz. Es entscheidet die Oberfinanzdirektion und die hat da sehr 
eindeutige Vorgaben gemacht.

> Ist also eine Lotterie.
Nur bei der Ersteinschätzung durch den Sachbearbeiter. Spätestens nach 
Einspruch und Darlegung der Fakten ist das klar. Geht aber in beide 
Richtungen, denn:

> (keine Aussage gemacht)
Es kommt darauf an, ob das zum Lernen, zum Verkaufen oder direkt für den 
Job gebraucht wird.

a) Wenn es direkt für den Job gebraucht wird, muss es der AG stellen und 
wenn nicht, als erforderlich bejahen und ist es voll absetzbar.

b) Wenn es nur zum Lernen ist, und das nachvollziehbar ist, kann es als 
Werbungskosten abgezogen werden, mindert aber die 
Werbungskostenpauschale, bzw die geht weg.

c) Wenn es zum Verkaufen ist, muss ein Gewerbe angemeldet werden. In 
Einzelfällen geht Einzelunternehmertum in Selbständigkeit als 
Nebenerwerb. Davon würde ich die Finger lassen, weil das mehr 
Steueraufwand macht, als es bringt.


> Bei Selbständigen ist das viel einfacher, da wird einfach vorausgesetzt,
> daß diese Dinge zur Ausübung der Tätigkeiten notwendig sind und somit
> kann der so gut wie alles absetzen.
Falsch!

Auch beim Selbständigen muss genau aufgeführt werden, was privater Natur 
und Hobby ist und was für den Job benötigt wird.

Einen Leistungsverstärker fürs Elektroniklabor kaufe ich aufs Geschäft, 
überführe ihn ins Betriebsvermögen und setze den über 3 Jahre ab.

Genau den gleichen habe ich im Wohnzimmer, privat gekauft und bezahlt. 
Ok, ich habe die beiden dummerweise verwechselt und höre nach der Arbeit 
mit dem 1500,- Top-teil, während der billige im Labor steht. Jetzt aber 
wieder im Ernst:

Die gekauften Geräte sollten im Übrigen wirklich im Labor stehen, weil 
sie sonst bei der Betriebsprüfung ins Private gerechnet werden. Dann ist 
UST-Rückzahlung in doppeltere Höhe (wegen Strafe) sowie 
Steuernachberechnung mit 4% pro Jahr angesagt. Ist einem Kollegen 
passiert. Wenn man nach 3 Jahren einen AMP ausmustert und ihn mit seinem 
Restwert zu sagen wir 10% ins Private überführt, dann ist das ok - mit 
ein bissl Steuerzahlung halt.

Ansonsten muss auch der Selbständige genau das gleiche versteuern, wie 
alle anderen auch, z.B. für Notebooks, die privat genutzt werden.

Dass der FA-Mann beim Elektroingenieur, der Audio entwickelt, davon 
ausgeht, dass der Audioprodukte kaufen muss, ist eben eine Annahme und 
ein gewisser Vorteil, aber letztlich ist es eine Form des Betruges, 
Dinge übers Geschäft zuzulegen, die dann privat genutzt werden.

Praktisch ist es aber so, dass man als Ingenieur da wenig Nutzen hat: 
Klar hat man ein Oszilloskop, massig Computer und Notebooks aber das 
Steueramt kriegt je Rechnung mit und man zahlt eh Steuern.

Das machen Handwerksbetriebe wie Schreiner anders: Die statten sich und 
ihre gesamte Verwandschaft mit Möbeln aus, die allesamt von ihren 
Mitarbeitern hergestellt werden, wenn die mal nicht ausgelastet sind. 
Habe heute in einem Keybaordforum einen Beitrag gelesen, wo sich einer 
eine elektronische Heimorgel mit Bank, Gehäuse, Verstärkern, Boxen und 
Manualen im Stile von Franz Lampert selber gebaut hat. Das Ding hat 
einen Wert von geschätzt 50.000 und gebaut hat es sein 
Handwerksmitarbeiter, "der wenig ausgelastet ist".

Der bekannteste Profiteur ist der Typ von den Steel Buddies: Die Typen 
bauen andauernd was für ihn, was er garantiert nicht privat versteuert. 
Ich denke da an die restaurierte Antonov, mit der er in die USA geflogen 
ist und die anderen Flugzeuge, die er reparieren lässt. Auch das 
Töchterlein hat ja schon einen Hummer zurecht gemacht bekommen. Da wären 
eigentlich 4% Steuern und MWST drauf, die man privat zahlen muss, weil 
man die Leistung aus dem Betrieb entnimmt.

Es kaum eine andere Branche, die so viel schwarz an der Steuer vorbei 
macht, wie solche Schrotthändler. Daneben glänzen nur noch die 
Autohändler und die Antiqitätenhändler, die sich zu günstigen Preisen 
immer wieder Zeug privat einheimsen und es dann für lau aus den Büchern 
nehmen bzw sich wie die Autohändler ihr privates Zeug reparieren und 
restaurieren lassen und die Rechnung in die Firma einbringen. Ich kenne 
einen Typen, der privat alte Autos kauft, sie über die eigene Werkstatt 
nebenbei instandsetzen lässt und sie damit gewaltig aufwertet. Dann 
werden die Dinger als "Oldtimer" wegen 30 Jahren an ausländische 
Privatleute verkauft. Die Dinger tauchen in keinem Buch auf, weil 
komplett privat.

Auch Handwerker in Kurzarbeit machen viel an der Steuer vorbei! Nicht 
nur seit Corona! Ein Heizungsbauer, den ich kenne, hat eine Schwester, 
die mehrere privat vermietete Haeuser hat, wo er ständig einen 
Mitarbeiter im Einsatz hat, der was installiert und repariert. Es gibt 
dann einfach gar keine Rechnung und die Schwester zahlt ihm was 
nebenher. Die Leistung und das Material wird aber der Firma entzogen und 
mindert die Steuern.

Ganz groß im Kommen: Dienstleister haben boarding-Häuser, die sie an 
Ingenieure vermieten, um Kasse zu machen. Die edelsten Wohnungen sind 
aber nur Dienstwohnungen und werden von den Besitzern selber bewohnt, 
als Zweitwohnung, Wochenendhaus oder sind vom Töchterlein belegt, das 
dort studiert. Ich kenne einen solchen Typen aus Erlangen.

Nene, wir Ingenieure haben kaum Möglichkeiten, was zu mogeln. Was willst 
du am Ende mit viel Bastelelektronik - wer mal 20 Jahren Elektro im 
Beruf gemacht hat, kann die Elektronik eh nicht mehr sehen und geht 
lieber Segeln oder Angeln.

... und Segeltuch oder Angelleinen kriege ich aber nicht abgesetzt.

Das Einzige, was mich tröstet: Labor, Werkstatt und Büro verbrauchen 
soviel Strom, dass ich 40% von der Steuer absetzen kann. Damit trifft 
einen die Energiepreiserhöhung nicht so hart. Man lässt halt dann im 
Winter die Türen offen, dass die Warmluft rüber in die Wohnung zieht.

:-)








>
> Wir sind halt nicht alle gleich :-)

von vancouver (Gast)


Lesenswert?

Bastelkram absetzen funktioniert bei mir seit Jahren recht problemlos. 
Zum Einen haben FA-Sachbearbeiter vermutlich nicht den Hauch einer 
Vorstellung, was das für Zeug ist. Und zum Anderen kommt das Wissen, 
dass ich durch meine Basteleien gewonnen habe, unmittelbar meinem 
Arbeitgeber zugute. Viele Projekte wurden dadurch deutlich beschleunigt. 
Insofern habe ich da kein schlechtes Gewissen, auch wenn ich das primär 
aus Spaß an der Freude mache und nicht um meinem AG einen Gefallen zu 
tun.

Man muss natürlich die Kirche im Dorf lassen. Die Ersatz-Digitalplatine 
einer Märklin-Lok würde ich jetzt nicht angeben, ebensowenig das 
Kuperrohr für meine Kurzwellen-Magloop oder die neuen Akkus für die 
Taschenlampe.

Beitrag #7231025 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7231109 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Niemand (Gast)


Lesenswert?

vancouver schrieb:
> Zum Einen haben FA-Sachbearbeiter vermutlich nicht den Hauch einer
> Vorstellung, was das für Zeug ist.
Also wird es wgn. fehlender Begründung abgelehnt.

vancouver schrieb:
> Und zum Anderen kommt das Wissen,
> dass ich durch meine Basteleien gewonnen habe, unmittelbar meinem
> Arbeitgeber zugute.

Das weiß der Typ von SB beim FA aber wiederum nicht, denn wenn hätte er 
dich an deinen AG bzgl. Ausbildungskosten verwiesen.

Und als was hast den Bastelkram dann nun deklariert, als 
außergewöhnliche Belastungen, denn Ausgaben für den Job sind es ja 
nicht, das Material hat dir dann dein AG zur Verfügung zustellen. Bücher 
oder Lehrgänge oder Beiträge zu Einrichtungen bzgl. Fort- u. 
Weiterbildung greifen, oder Reparatur-Material für die Whng. oder den 
Pkw , aber Elo-Bastelkram?

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.