Hallo,
ich bin von Beruf Elektroniker und beschäftige mich privat auch viel mit
Elektronik und überlege, ob ich die Kosten für Bauteile/Leiterplatten
usw als Werbungskosten (Weiterbildung) geltend machen könnte.
Gibt es hier im Forum Erfahrungswerte dazu?
> von Sparfuchs (Gast)> 11.09.2022 09:50
Also bei mir hat das 35 Jahre lang funktioniert.
Nun ja, die Frau eines Freundes von mir war auch meine Steuerberaterin
und mein Schwager war Abteilungsleiter auf dem Finanzamt.
Wie die genaue Sachlage bei dir aussieht weiß ich natürlich nicht.
Zocker_61 schrieb:> Nun ja, die Frau eines Freundes von mir war auch meine Steuerberaterin> und mein Schwager war Abteilungsleiter auf dem Finanzamt.
Wird mal wieder Zeit für Recht und Ordnung im Land :D
Probieren kann man es ja mal. Bei Büchern geht das auf jeden Fall, da
hier der Weiterbildungsgedanke ja einigermaßen offensichtlich ist. Bei
Hardware wird es vielleicht eher auf den Einzelfall ankommen.
Das geht sicher. Wenn nicht, Einspruch einlegen und sich einen
Steuerberater suchen, der notfalls auch klagt. Dazu ist eine
Rechtsschutzversicherung hilfreich.
Kannst ein kleines Unternehmen gründen und darüber gelegentlich Projekte
und Basteleien verkaufen. Dann sind Einkäufe von der Steuer absetzbar,
schließlich brauchst Du ein Lager mit Bauteilen. Lagerhaltung ist schon
wegen Chipkrise zweckmäßig. :)
Aber Achtung, jahrelang nur Verluste machen führt nicht zum Ziel, weil
das Finanzamt dann von fehlender Gewinnerzielungsabsicht ausgeht. Hat
aber "nur" zur Folge, dass künftig die Verluste aus Deinem Nebengewerbe
nicht mehr mit anderen Einkünften - z.B. aus Deiner abhängigen
Beschäftigung - verrechnet werden.
Warum gehst Du nicht zum Steuerberater? Die sind für solche Fragen die
richtige Anlaufstelle.
Sparfuchs schrieb:> Hallo,> ich bin von Beruf Elektroniker und beschäftige mich privat auch viel mit> Elektronik und überlege, ob ich die Kosten für Bauteile/Leiterplatten> usw als Werbungskosten (Weiterbildung) geltend machen könnte.> Gibt es hier im Forum Erfahrungswerte dazu?
Ich setzte das seit Jahren als außergewöhnliche Belastung ab. Einfach
ein 50€ Schein mit den Unterlagen schicken und gut ist.
Als Arbeitnehmer kannst du nur absetzen was unmittelbar und
zwingend erforderlich zur Ausübung deines Berufes notwendig ist.
Ob das so ist, darüber entscheidet der Sachbearbeiter beim FA.
Ist also eine Lotterie.
Bei Selbständigen ist das viel einfacher, da wird einfach vorausgesetzt,
daß diese Dinge zur Ausübung der Tätigkeiten notwendig sind und somit
kann der so gut wie alles absetzen.
Wir sind halt nicht alle gleich :-)
Ein kleines kostenloses Wasser und nix zu essen schrieb im Beitrag
#7188511:
> Ich setzte das seit Jahren als außergewöhnliche Belastung ab. Einfach> ein 50€ Schein mit den Unterlagen schicken und gut ist.
Deine in Osnabrück eingescannten Unterlagen kommen dann mit dem 50€
Schein zurück und der Bearbeiter bekommt anschließend die s/w-Kopie?
Einfach genial sparsam. Wie so ist der Sparfuchs noch nicht darauf
gekommen???
Zocker_61 schrieb:> Also bei mir hat das 35 Jahre lang funktioniert.>> Nun ja, die Frau eines Freundes von mir war auch meine Steuerberaterin> und mein Schwager war Abteilungsleiter auf dem Finanzamt.
Und das soll dir wer bitte glauben? Allein die sozialen Umstände bei dir
sprechen schon dagegen.
Ein kleines kostenloses Wasser und nix zu essen schrieb im Beitrag
#7188511:
> Ich setzte das seit Jahren als außergewöhnliche Belastung ab. Einfach> ein 50€ Schein mit den Unterlagen schicken und gut ist.
Träum' süß und schön weiter. Die Steuerfahndungsfee wird Dich sanft
wecken, aber ab dann wird es ein böses Erwachen.
Helmut -. schrieb:> Das geht sicher. Wenn nicht, Einspruch einlegen und sich einen> Steuerberater suchen, der notfalls auch klagt. Dazu ist eine> Rechtsschutzversicherung hilfreich.
Steuerberater sind wie Rechtsanwälte, die lassen sich auf solchen
Schmuuß, noch dazu für so wenig Erlös, gar nicht erst ein. Da kannst
nämlich lange einen suchen u. findest eher was im I-Net, aber nicht hier
bei µC-net.
Die Std-Sätze sidn ihm sicher auch nicht bekannt, und dass die
RS-Versicherung solchen Kleinkram garantiert nicht zahlt, weil der
Aufwand höher als die zu erzielende Einsparung wird.
Unverhältnismäßigkeit
Jemand schrieb:> Steuerberater sind wie Rechtsanwälte, die lassen sich auf solchen> Schmuuß, noch dazu für so wenig Erlös, gar nicht erst ein. Da kannst> nämlich lange einen suchen u. findest eher was im I-Net, aber nicht hier> bei µC-net.>> Die Std-Sätze sidn ihm sicher auch nicht bekannt, und dass die> RS-Versicherung solchen Kleinkram garantiert nicht zahlt, weil der> Aufwand höher als die zu erzielende Einsparung wird.> Unverhältnismäßigkeit
Soll ich dir mein Aktenzeichen von damals heraussuchen?
> von Jemand (Gast)> 11.09.2022 21:08> Und das soll dir wer bitte glauben?
Was meinst du was es mich interessiert was wer glaubt.
> Allein die sozialen Umstände bei dir sprechen schon dagegen.
Ich bin nicht nur sozial sondern auch national !
Nicht unbedingt in der Reihenfolge.
Zocker_61 schrieb:> Also bei mir hat das 35 Jahre lang funktioniert.>> Nun ja, die Frau eines Freundes von mir war auch meine Steuerberaterin> und mein Schwager war Abteilungsleiter auf dem Finanzamt.
Ok das reicht man sollte mal Anonym Anzeige erstatten weil es schon
ziemlich stinkt was du da schreibst.
Susi Sorglos schrieb:> Der alte Franz Konz wird hier graue Haare bekommen.
Der hat keine mehr. Der ist 2013 gestorben.
> 1000 ganz legale Steuertricks ISBN ...
Hast du den mal gelesen? Als ich den vor Jahren gelesen habe (ich war
jung und naiv) fand ich den lächerlich. Der beste Spartipp für mich ist
für das Buch kein Geld auszugeben.
Soweit ich mich erinnere waren ein Großteil der Tipps Trivialitäten.
Dazu mehr oder weniger skurrile Spezialfälle, die jeder Steuerberater im
Fall der Fälle auch nennt.
Man kann übrigens davon ausgehen dass jeder Finanzbeamte die "Tricks"
kennt, die grenzwertigen im Schlaf erkennt und je nach Tagesform und
Vorschriftenlage bestimmt ob das so durch geht.
Hannes J. schrieb:> Susi Sorglos schrieb:>> Der alte Franz Konz wird hier graue Haare bekommen.>> Der hat keine mehr. Der ist 2013 gestorben.>>> 1000 ganz legale Steuertricks ISBN ...>> Hast du den mal gelesen? Als ich den vor Jahren gelesen habe (ich war> jung und naiv) fand ich den lächerlich. Der beste Spartipp für mich ist> für das Buch kein Geld auszugeben.
Ich hab die Schwarte 2001 durchgeackert. Kein Lehrbuch, aber für den
Einstieg um Grundbegriffe wie doppelte haushaltsführung,
Kilometerpauschale, Werbungskosten aufzuschnappen hilfreich. Ansonsten
scheint der Konz ein ziemlicher Kauz gewesen zu sein, der das Buch nach
seinem Bilde geschrieben hat ... .
https://www.spiegel.de/politik/tips-aus-nippes-a-272d4760-0002-0001-0000-000045125377https://www.spiegel.de/wirtschaft/rat-vom-onkel-a-b7a03957-0002-0001-0000-000013515533
Moin
als selbstständiger haue ich alles in die Steuererklärung rein.
Mein privaten Bastelkram natürlich nicht.
Aber als Besitzer von 4 Wohnungen kann man doch ein Antennenmeßgerät und
alles an Werkzeug absetzen.
Wo ist hier die Grenze zwischen Fortbildung, Hobby und Instandhaltung.
Ich würde nicht fragen, sondern einfach in die Steuererklärung setzen.
Und dann weitersehen. Dient doch der Fortbildung.
Es gibt schlimmeres als das Finanzamt.
HolgerR
Sparfuchs schrieb:> Hallo,> ich bin von Beruf Elektroniker und beschäftige mich privat ....
und hier hast du implizit auch schon begründet, warum dies nicht von der
Steuer abgesetzt werden kann. "Privat" ist das Stichwort. Wenn du es
trotzdem versuchst, ist das mindestens als Steuerverkürzung, vermutlich
sogar als Steuerhinterziehung anzusehen.
Und nein, du wirst auch keinen Steuerberater finden, der dich
dahingehend beraten würde. Der würde sich nämlich auch strafbar machen.
Lass bleiben den Scheiss!
Gruß
Thoern
Phasenschieber S. schrieb:> Als Arbeitnehmer kannst du nur absetzen was unmittelbar und> zwingend erforderlich zur Ausübung deines Berufes notwendig ist.
Richtig!
> Ob das so ist, darüber entscheidet der Sachbearbeiter beim FA.
Nicht ganz. Es entscheidet die Oberfinanzdirektion und die hat da sehr
eindeutige Vorgaben gemacht.
> Ist also eine Lotterie.
Nur bei der Ersteinschätzung durch den Sachbearbeiter. Spätestens nach
Einspruch und Darlegung der Fakten ist das klar. Geht aber in beide
Richtungen, denn:
> (keine Aussage gemacht)
Es kommt darauf an, ob das zum Lernen, zum Verkaufen oder direkt für den
Job gebraucht wird.
a) Wenn es direkt für den Job gebraucht wird, muss es der AG stellen und
wenn nicht, als erforderlich bejahen und ist es voll absetzbar.
b) Wenn es nur zum Lernen ist, und das nachvollziehbar ist, kann es als
Werbungskosten abgezogen werden, mindert aber die
Werbungskostenpauschale, bzw die geht weg.
c) Wenn es zum Verkaufen ist, muss ein Gewerbe angemeldet werden. In
Einzelfällen geht Einzelunternehmertum in Selbständigkeit als
Nebenerwerb. Davon würde ich die Finger lassen, weil das mehr
Steueraufwand macht, als es bringt.
> Bei Selbständigen ist das viel einfacher, da wird einfach vorausgesetzt,> daß diese Dinge zur Ausübung der Tätigkeiten notwendig sind und somit> kann der so gut wie alles absetzen.
Falsch!
Auch beim Selbständigen muss genau aufgeführt werden, was privater Natur
und Hobby ist und was für den Job benötigt wird.
Einen Leistungsverstärker fürs Elektroniklabor kaufe ich aufs Geschäft,
überführe ihn ins Betriebsvermögen und setze den über 3 Jahre ab.
Genau den gleichen habe ich im Wohnzimmer, privat gekauft und bezahlt.
Ok, ich habe die beiden dummerweise verwechselt und höre nach der Arbeit
mit dem 1500,- Top-teil, während der billige im Labor steht. Jetzt aber
wieder im Ernst:
Die gekauften Geräte sollten im Übrigen wirklich im Labor stehen, weil
sie sonst bei der Betriebsprüfung ins Private gerechnet werden. Dann ist
UST-Rückzahlung in doppeltere Höhe (wegen Strafe) sowie
Steuernachberechnung mit 4% pro Jahr angesagt. Ist einem Kollegen
passiert. Wenn man nach 3 Jahren einen AMP ausmustert und ihn mit seinem
Restwert zu sagen wir 10% ins Private überführt, dann ist das ok - mit
ein bissl Steuerzahlung halt.
Ansonsten muss auch der Selbständige genau das gleiche versteuern, wie
alle anderen auch, z.B. für Notebooks, die privat genutzt werden.
Dass der FA-Mann beim Elektroingenieur, der Audio entwickelt, davon
ausgeht, dass der Audioprodukte kaufen muss, ist eben eine Annahme und
ein gewisser Vorteil, aber letztlich ist es eine Form des Betruges,
Dinge übers Geschäft zuzulegen, die dann privat genutzt werden.
Praktisch ist es aber so, dass man als Ingenieur da wenig Nutzen hat:
Klar hat man ein Oszilloskop, massig Computer und Notebooks aber das
Steueramt kriegt je Rechnung mit und man zahlt eh Steuern.
Das machen Handwerksbetriebe wie Schreiner anders: Die statten sich und
ihre gesamte Verwandschaft mit Möbeln aus, die allesamt von ihren
Mitarbeitern hergestellt werden, wenn die mal nicht ausgelastet sind.
Habe heute in einem Keybaordforum einen Beitrag gelesen, wo sich einer
eine elektronische Heimorgel mit Bank, Gehäuse, Verstärkern, Boxen und
Manualen im Stile von Franz Lampert selber gebaut hat. Das Ding hat
einen Wert von geschätzt 50.000 und gebaut hat es sein
Handwerksmitarbeiter, "der wenig ausgelastet ist".
Der bekannteste Profiteur ist der Typ von den Steel Buddies: Die Typen
bauen andauernd was für ihn, was er garantiert nicht privat versteuert.
Ich denke da an die restaurierte Antonov, mit der er in die USA geflogen
ist und die anderen Flugzeuge, die er reparieren lässt. Auch das
Töchterlein hat ja schon einen Hummer zurecht gemacht bekommen. Da wären
eigentlich 4% Steuern und MWST drauf, die man privat zahlen muss, weil
man die Leistung aus dem Betrieb entnimmt.
Es kaum eine andere Branche, die so viel schwarz an der Steuer vorbei
macht, wie solche Schrotthändler. Daneben glänzen nur noch die
Autohändler und die Antiqitätenhändler, die sich zu günstigen Preisen
immer wieder Zeug privat einheimsen und es dann für lau aus den Büchern
nehmen bzw sich wie die Autohändler ihr privates Zeug reparieren und
restaurieren lassen und die Rechnung in die Firma einbringen. Ich kenne
einen Typen, der privat alte Autos kauft, sie über die eigene Werkstatt
nebenbei instandsetzen lässt und sie damit gewaltig aufwertet. Dann
werden die Dinger als "Oldtimer" wegen 30 Jahren an ausländische
Privatleute verkauft. Die Dinger tauchen in keinem Buch auf, weil
komplett privat.
Auch Handwerker in Kurzarbeit machen viel an der Steuer vorbei! Nicht
nur seit Corona! Ein Heizungsbauer, den ich kenne, hat eine Schwester,
die mehrere privat vermietete Haeuser hat, wo er ständig einen
Mitarbeiter im Einsatz hat, der was installiert und repariert. Es gibt
dann einfach gar keine Rechnung und die Schwester zahlt ihm was
nebenher. Die Leistung und das Material wird aber der Firma entzogen und
mindert die Steuern.
Ganz groß im Kommen: Dienstleister haben boarding-Häuser, die sie an
Ingenieure vermieten, um Kasse zu machen. Die edelsten Wohnungen sind
aber nur Dienstwohnungen und werden von den Besitzern selber bewohnt,
als Zweitwohnung, Wochenendhaus oder sind vom Töchterlein belegt, das
dort studiert. Ich kenne einen solchen Typen aus Erlangen.
Nene, wir Ingenieure haben kaum Möglichkeiten, was zu mogeln. Was willst
du am Ende mit viel Bastelelektronik - wer mal 20 Jahren Elektro im
Beruf gemacht hat, kann die Elektronik eh nicht mehr sehen und geht
lieber Segeln oder Angeln.
... und Segeltuch oder Angelleinen kriege ich aber nicht abgesetzt.
Das Einzige, was mich tröstet: Labor, Werkstatt und Büro verbrauchen
soviel Strom, dass ich 40% von der Steuer absetzen kann. Damit trifft
einen die Energiepreiserhöhung nicht so hart. Man lässt halt dann im
Winter die Türen offen, dass die Warmluft rüber in die Wohnung zieht.
:-)
>> Wir sind halt nicht alle gleich :-)
Bastelkram absetzen funktioniert bei mir seit Jahren recht problemlos.
Zum Einen haben FA-Sachbearbeiter vermutlich nicht den Hauch einer
Vorstellung, was das für Zeug ist. Und zum Anderen kommt das Wissen,
dass ich durch meine Basteleien gewonnen habe, unmittelbar meinem
Arbeitgeber zugute. Viele Projekte wurden dadurch deutlich beschleunigt.
Insofern habe ich da kein schlechtes Gewissen, auch wenn ich das primär
aus Spaß an der Freude mache und nicht um meinem AG einen Gefallen zu
tun.
Man muss natürlich die Kirche im Dorf lassen. Die Ersatz-Digitalplatine
einer Märklin-Lok würde ich jetzt nicht angeben, ebensowenig das
Kuperrohr für meine Kurzwellen-Magloop oder die neuen Akkus für die
Taschenlampe.
vancouver schrieb:> Zum Einen haben FA-Sachbearbeiter vermutlich nicht den Hauch einer> Vorstellung, was das für Zeug ist.
Also wird es wgn. fehlender Begründung abgelehnt.
vancouver schrieb:> Und zum Anderen kommt das Wissen,> dass ich durch meine Basteleien gewonnen habe, unmittelbar meinem> Arbeitgeber zugute.
Das weiß der Typ von SB beim FA aber wiederum nicht, denn wenn hätte er
dich an deinen AG bzgl. Ausbildungskosten verwiesen.
Und als was hast den Bastelkram dann nun deklariert, als
außergewöhnliche Belastungen, denn Ausgaben für den Job sind es ja
nicht, das Material hat dir dann dein AG zur Verfügung zustellen. Bücher
oder Lehrgänge oder Beiträge zu Einrichtungen bzgl. Fort- u.
Weiterbildung greifen, oder Reparatur-Material für die Whng. oder den
Pkw , aber Elo-Bastelkram?