Hallo zusammen,
mal eine Frage an die ganzen freelancer unter Euch.
Ich habe Momentan die Möglichkeit bei der Firma an die ich bisher per
ANÜ verliehen war selbst als Freelancer anzufangen. Da ich noch nicht
wirklich Bescheid weiß über die Abzüge die mich dann erwarten mal kurz
die Frage an die erfahrenen unter Euch ob sich der Umstieg überhaupt
lohnen könnte.
Momentan (Embedded-Entwickler im Automotive Umfeld) bin ich bei einer
Verleihfirma und bekomme ein Gehalt von ca. 60k€ für 40h, 30 Tage
Urlaub, keine sonstigen Leistungen.
Die Firma an die ich verliehen bin hat mir Angeboten statt über den
Verleiher, selbst dort als Freelancer anzufangen. Werkvertrag würde
erstmal über ein Jahr laufen, in diesem ist aber Vollbeschäftigung
garantiert. Als Vergütung werden ca. 60€/h ohne Steuer angepeilt. (Mein
Verleiher nimmt wenn ich richtig informiert bin 75)
Wenn ich also von 210-220 Arbeitstagen im Jahr ausgehe käme ich so auf
einen Verdienst von ca. 100k vor Steuer.
Ergibt überschlagsmäßig (wenn ich Einkommenssteuer und
Sozial-Versicherungen etc. betrachte ca. 40k€ Netto (Krankenversicherung
und Renten/Pflegeversicherung doppelt gerechnet).
Würde sich gegenüber meinem bisherigen Netto von ca. 34k€ also
sicherlich lohnen.
Jetzt meine Frage: Was habe ich in meiner Rechnung alles vergessen
(Arbeitsplatz wird gestellt)
Beste Grüße, Bernd
Um die Sicherheit geht es mir eigentlich nicht... Die ändert sich nicht.
Bei meiner Verleihfirma ist mit Sicherheit auch Schluß für mich wenn der
Auftraggeber nicht mehr bestellt.
Was ich meinte ist ob ich andere, wesentliche Kosten in meiner
Überschlagsrechnung vergessen habe? Was weiß ich, IHK-Beiträge,
Versicherungen irgendeiner Couleur, sonstige Abgaben etc.
Bernd schrieb:> . Als Vergütung werden ca. 60€/h ohne Steuer angepeilt. (Mein> Verleiher nimmt wenn ich richtig informiert bin 75)
Uhoh, das hört sich offen gestanden nach verdächtig wenig im
Automotive-Umfeld an.
Berechne bitte die Abzüge die du hast (Versicherungen, Steuern, etc.),
sonst ist ganz schnell dein Puffer weg.
Beachte auch deine Sicherheiten, als Selbstständiger musst du Anfang den
Aufträgen hinterher rennen.
Frag dich lieber einmal, warum man dich nun als Freelancer haben möchte,
und nicht mehr als Leibeigener einer Verleihfirma?
Danach kommt erst die Kosten-/Nutzenrechnung für dich, bei der du schon
arg ins Schleudern kommst.
Wie alt bist du denn derzeit, wohnst du dort in der Nähe, gibt es vllt.
noch andere Alternativen, wie stellst du dir deine RV und KV in Zukunft
vor?
Denn jetzt schon könntest du theoretisch in die PKV wechseln, und etwas
sparen, wenn du die Risiken kennst.
Eine Gewerbeanmeldung und Beitritt zur IHK wären die ersten Maßnahmen,
das FA meldet sich dann auch ganz schnell.
Aber wie arschgwaf schon richtig feststellte, damit wirst du bei
Einhaltung deines/derer Pläne ein echtes Problem bekommen, anderenfalls
aber noch wirkl. größere, wenn das ein Test oder Bluff ist/wird.
Die Überschlagsrechnung ESt. mit dem FA hast du auch etwas zu sehr zu
Gunsten Vater Staat gerechnet, die liegt dann ganz in deiner Hand, was
du an Steuern zahlst (Gu.V / EÜ-RE).
Probier es aus und lerne daraus.
Klingt seltsam... Werkvertrag mit Stundensatz?
Das wird schon wieder irgendso ein gefrickel sein, damit das durch den
Einkauf geht ;-)
Irgendwie hab' ich das Gefühl, dass Dich die Firma zwar behalten will,
aber dabei die Übernahmepflicht (sofern es die noch gibt) umgehen will,
um sich/Dich nicht fest zu binden.
Du brauchst eine Krankenversicherung mit Tagesgeld, die das fehlende
Einkommen bei Krankheit kompensiert. Denn du hast ja keine
Lohnfortzahlung mehr.
Gruss
Axel
Ich würde davon abraten... Habe mich vor 14 Monaten als Freelancer
Selbstständig gemacht, bereue es zwar nicht, aber das wird verdammt
schwer... du arbeitest viel mehr, musst peinlichst genau auf deine
Ausgaben achten und dem FA gegenüber alles genau erklären können. Du
brauchst zu 100% einen Steuerberater (kostet auch Geld) weil du dich
nach deinen 9-10 Stunden in der Firma nciht mehr mit der Buchhaltung
beschäftigen willst. Dann kommt das FA noch an wenn du praktischnur
einen Kunden hast (Scheinselbstständigkeit), d.h. du musst dich um deine
Gesundheit, Versicherungen, Altersvorsorge, Buchhaltung usw usw kümmern
und noch mehreren Kunden regelmäßig Rechnungen schreiben sonst pisst dir
das FA an die Karre und das wird sehr unangenehm...
Kurz gesagt du arbeitest das Doppelte für gleiche oder weniger Geld.
Dafür kannst du dein Leben selber bestimmen^^ und evtl. Superreich
werden xD
Ich gehöre zu denen die an einem guten Standort (viele Kunden) wohne,
habe einen erstklassigen Steuerberater schon in der Familie (der machts
mir Kostenlos ;-)) und gute Referenzen in dem was ich tue. Aber ich
meine diese Vorraussetzungen bekommt man nicht über Nacht... angefangen
hab ich auch ganz klein als Verliehener.
Mit den Verleihern kann man aber ganz gut reden, musst dem halt was
vorheulen , dann gibts auch mehr Geld.
Elo schrieb:> Frag dich lieber einmal, warum man dich nun als Freelancer haben möchte,
Daß Dich dir Firma direkt haben will, ist eigentlich als gutes Zeichen
zu werten. Das heißt, daß sie mit Dir recht zufrieden sind. Und warum
sollten sie weiterhin einen Kostgänger mitfinanzieren?
Alternative wäre natürlich, daß sie Dich anstellen. Frag mal!
> Denn jetzt schon könntest du theoretisch in die PKV wechseln, und etwas> sparen,
Falsch, die Private KV (PKV) ist die teuerste Versicherung, die es gibt.
Bleib bei Deiner Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichert und
frag nach, wie Dein Beitrag auf ein erträgliches Maß reduziert werden
kann. Die wollen Dich unbedingt behalten und auf keinen Fall an die
Konkurrenz verlieren. Hartnäckig bleiben, die wissen schon, wie das
geht. ;)
>> Eine Gewerbeanmeldung und Beitritt zur IHK wären die ersten Maßnahmen,> das FA meldet sich dann auch ganz schnell.
Blos nicht als Gewerbe anmelden!!! Als Freiberufler ist man
steuerrechtlich ein Selbständiger (kein Gewerbetreibender). Das ist sehr
wichtig. Beim Finanzamt anrufen und sagen, daß Du als "Freiberufler eine
selbständige Tätigkeit anmelden" möchtest. Die schicken Dir dann ein
Meldeformular zu. (Tip: keinen Vorsteuerabzug (=Umsatzst.) beantragen,
Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuß wählen)
VHS-Kurs belegen zum Thema "Einnahmen-Überschuß-Rechnung", das ist rel.
einfach. Der dtv-Verlag hat auch gute Ratgeber dazu. Ein Steuerberater
ist eigentlich nicht erforderlich.
Als Freiberufler bist du selbständig, also nicht kammerpflichtig. Mit
IHK etc. hast Du nix zu tun. Die sind für nichtselbständige,
kammerpflichtige Gewerbetreibende zuständig. (Ausnahmen sind z.B.
Ärztekammer, RA-Kammer, ..)
Sehr wichtig ist die Haftungsfrage!!!
Das MUSS im Vertrag geregelt sein! In der Regel gilt folgendes: Bei
Fahrlässigkeit ubernimmst Du keine Haftung, bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz wird die Haftungssumme auf das vereinnahmte Honorar
beschränkt. Die Firma hat ihre Haftungsrisiken ohnehin abgesichert.
In den Vertrag muß noch folgendes aufgenommen werden: Du bist nicht
weisunggebunden; Du kannst Arbeitszeit und Ort frei wählen.
Thema Scheinselbständigkeit: Die Rentenversicherung wird ein sog.
Statusfeststellungsverfahren durchführen. Das ist ein Fragebogen, der
auf den INet-Seiten der RV abgerufen werden kann.
Hintergrund: Wer mehr als 80% des Jahresumsatzes mit nur einem
Auftraggeber erzielt, steht unter Verdacht, ein sog. Scheinselbständiger
zu sein. D.H. es liegt ein sozialabgabenpflichtiges Arbeitsverhältnis zu
grunde. Die entgangenen Sozialbeiträge müssen dann von AG und AN
nachgezahlt werden. Du solltest also entweder die 80%-Grenze
unterschreiten oder andere Kriterien erfüllen, die für eine echte
Selbständigkeit sprechen, z.B. Personal beschäftigen. Du kannst z.B. mit
Deiner Freundin einen Minijob (max. 400€ mtl.) vereinbaren. Sie darf
einen sozialvers.-freien Minijob neben der Hauptbeschäftigung haben und
die Vorteile nutzen. Einfachen Arbeitsvertrag machen, bei der
Minijobzentrale anmelden, das Geld regelmäßig überweisen
(Vertragserfüllung, sonst ist die Sache ungültig!). Du kannt Dir dann
das Geld entweder in bar wieder zurückgeben lassen oder z. B. mit der
Miete verrechnen.
So extrem ist das nicht mit der Scheinselbständigkeit! Die 80% sind mit
gänzlich unbekannt! Wir hatten Selbständie im Portfolio, die 3 Jahre und
länger für denselben Kunden tätig waren und es gab niemals irgendwas.
Weder vom FA noch von der GRV. Fragebogen gab es auch keinen.
Man sollte halt zusehen, dass man den Auftraggeber und den Vermittler
regelmässig wechselt.
Wichtig ist auch, dass man eine entsprechende Beraterposition glaubhaft
machen kann. Das geht natürlich nicht, wenn man Anfänger ist und gerade
25 Lenze aufzuweisen hat.
Mehr Infos hier:
Beitrag "Jagd auf Freiberufler hat begonnen"Beitrag "Es ging los: Der Fragebogen liegt vor"
So, lieben Dank für die vielen Anregungen, Tipps und Bemerkungen
erstmal.
Zu den Fragen die Aufgedaucht sind:
- Ich bin 39 Jahre alt und seit 10 Jahren bei der Verleihfirma
- Der Vorschlag kam von dem zuständigen Projektleiter, dieser meinte das
ja nicht unbedingt noch jemand in der Mitte mitverdienen muß.
- Erfahrungsgemäß sind bei uns alle Freelancer die es ansonsten gibt zu
100% gebucht und seit vielen Jahren ebenfalls als Freelancer für das
Unternehmen tätig, sonderlich Riskant scheint es mir nicht zu sein
- Das Werkvertrag auf Studenbasis ist im Prinzip wirklich so ein
gefrickel das es durch den Einkauf kommt, genaugenommen gibt es
Werksverträge, die tatsächliche Abrechnung mit dem Projekt erfolgt aber
auf Stundenbasis. d.h. man definiert irgendwelche Ziele und definiert
diese als abgenommen wenn die Stundenzahl dafür erbracht ist.
- Eine festanstellung bei dem Unternhemen selbst ist a) z:Zt extrem
schwierig, und b) nicht unbedingt das was ich haben will.
Besten lieben Dank für die vielen Rückmeldungen
Carsten H. schrieb:> So extrem ist das nicht mit der Scheinselbständigkeit! Die 80% sind mit> gänzlich unbekannt! Wir hatten Selbständie im Portfolio, die 3 Jahre und> länger für denselben Kunden tätig waren und es gab niemals irgendwas.> Weder vom FA noch von der GRV. Fragebogen gab es auch keinen.
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Beitrag "Jagd auf Freiberufler hat begonnen"
Zitat aus einer IHK Broschüre:
http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/scheinselbstst...
>auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist>Faustregel: 5/6 des Umsatzes werden über einen Auftraggeber>generiert).
Statt 5/6 vom Umsatz habe ich auch schon 4/5 vom Umsatz gelesen, ist von
der Größenordnung her das Gleiche
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Ich kenne nur die 4/5 bzw. 80% - Grenze. D.h., wer mehr als 80% seines
Jahresumsatzes mit nur einen Auftraggeber erzielt, gilt potenziell als
Scheinselbständiger. Wenn man dann weitere Kriterien erfüllt, z.B.
Personal beschäftigt, wird man wiederum als (echter) Selbständiger
eingestuft.
> Man sollte halt zusehen, dass man den Auftraggeber und den Vermittler> regelmässig wechselt.
Klar, dann kommt eine Scheinselbständigkeit überhaupt nicht in Betracht.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaub, man darf als Existenzgründer
sogar 3 Jahre lang beim ehemaligen Arbeitgeber als Selbständiger
(Freiberufler) tätig sein. Erst danach wird evtl. auf Scheinselbst.
überprüft.
Jo Schuster schrieb:>> Eine Gewerbeanmeldung und Beitritt zur IHK wären die ersten Maßnahmen,>> das FA meldet sich dann auch ganz schnell.>> (Tip: keinen Vorsteuerabzug (=Umsatzst.) beantragen,
Ein schlechter Tipp.
Wenn er offenbar nur für abzugsberechtigte Unternehmen tätig ist, dann
wäre es ziemlich dumm, keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Mit Abzug kann er sich die USt. sämtlicher beruflicher Anschaffungen
wiederholen. Und die ausgewiesene USt. seiner Rechnungen holt sich das
Unternehmen eh wieder.
USt-Voranmeldungen etc. sind wirklich ein Klacks, zumal er ja nicht
tausende Rechnungen pro Jahr haben wird.
Günstig wäre der Verzicht nur bei überwiegend privater Kundschaft.
> Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuß wählen.
Ja. Ist aber nur bis 50000€ Gewinn möglich.
Und Istverteuerung - falls er mal auf eine Zahlung warten muss ...
> VHS-Kurs belegen zum Thema "Einnahmen-Überschuß-Rechnung", das ist rel.> einfach. Der dtv-Verlag hat auch gute Ratgeber dazu. Ein Steuerberater> ist eigentlich nicht erforderlich.>> Als Freiberufler bist du selbständig, also nicht kammerpflichtig. Mit> IHK etc. hast Du nix zu tun. Die sind für nichtselbständige,> kammerpflichtige Gewerbetreibende zuständig. (Ausnahmen sind z.B.> Ärztekammer, RA-Kammer, ..)
Wobei das auch nicht sooo teuer ist. Dafür darf er dann auch eigene
Serien verticken :-)
Wenn er Gewerbetreibender würde, ist das kein großer Beinbruch.
Chris D.
Chris D. schrieb:> Wenn er offenbar nur für abzugsberechtigte Unternehmen tätig ist, dann>> wäre es ziemlich dumm, keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Hat mit dem Gewerbe nichts zu tun. Auch als Selbständieger kann man UST
ausweisen und ziehen.
Chris D. schrieb:>> Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuß wählen.> Ja. Ist aber nur bis 50000€ Gewinn möglich.
Wo hast du das den her?
Ich mache eine einfache EÜR und habe fast 130k Umsatz p.a.
Haro schrieb:> Chris D. schrieb:>> Wenn er offenbar nur für abzugsberechtigte Unternehmen tätig ist, dann>>>> wäre es ziemlich dumm, keine Umsatzsteuer auszuweisen.> Hat mit dem Gewerbe nichts zu tun.
Ähm, das schrieb ich auch nirgendwo.
>Auch als Selbständieger kann man UST ausweisen und ziehen.
Eben - genau das soll er ja tun.
> Chris D. schrieb:>>> Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuß wählen.>> Ja. Ist aber nur bis 50000€ Gewinn möglich.> Wo hast du das den her?>> Ich mache eine einfache EÜR und habe fast 130k Umsatz p.a.
Eieiei. Und dann kennst Du den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn
nicht? ;-)
Chris D.
Chris D. schrieb:>>> Ja. Ist aber nur bis 50000€ Gewinn möglich.>>> Wo hast du das den her?>>>>>> Ich mache eine einfache EÜR und habe fast 130k Umsatz p.a.>>>> Eieiei. Und dann kennst Du den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn>> nicht? ;-)
soll das heissen, wenn er ein einfach -überschussrechung gemacht hat und
rauskriegt, dass er bei hohem umsatz zu hohen gewinn hat, darf er sie
nicht machen???
Ethernetter schrieb:> soll das heissen, wenn er ein einfach -überschussrechung gemacht hat und> rauskriegt, dass er bei hohem umsatz zu hohen gewinn hat, darf er sie> nicht machen???
Das sagt ihm danach das Finanzamt.
Ich finde es übrigens auch cool, dass Haro mit 130k Umsatz den
Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn nicht kennt. Scheint ein lockerer
Typ zu sein...
Ethernetter schrieb:> soll das heissen, wenn er ein einfach -überschussrechung gemacht> hat und rauskriegt, dass er bei hohem umsatz zu hohen gewinn hat,> darf er sie nicht machen???
Das FA wird das so aktzeptieren, wenn absehbar ist, dass dies auf Dauer
den Grenzsatz übersteigt (500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn) fordern
in folgenden Jahren zu Bilanzieren.
DIes gilt aber nicht für Freiberufler:
http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/bilanzierung-ab-01-01-2008-gelten-neue-grenzwerte.html
Also wenn Haro:
a) Freiberufler ist
- oder -
b) dauerhaft nicht mehr als 50.000€ Gewinn hat
trifft ihn diese Regel auch nicht!
Bernd schrieb:> Als Vergütung werden ca. 60€/h ohne Steuer angepeilt. (Mein>> Verleiher nimmt wenn ich richtig informiert bin 75)
Ein Unding! 15,- die Stunde an Marge sind definitiv zu hoch.
tatsache ist doch, dass die meisten freelacer stellen im ing sektor
reine ausputzerstellen sind, für die eine ausweichkraft gesucht widr,
die gerade das nötigste kann und wenig kostet
die zahl der freiberufler steigt stetig an und damit das dumping
wenn man nicht gerade was ganz besonderes kann, kriegt man nur einen
stundessatz, der am ende zu deulich weniger einkommen führt, als
vergleichbare festangestellte haben
wer nichtgerade gekündigt ist und nicht trotz suche nichts gescheites
findet, sollte die finger von der selbständigkeit lassen, weil man in
den anfangsjahren kaum was bekommt und auch in den fetten jahren wenige
besser da steht
Ulrich S. schrieb:> Ein Heizungsinstallateur in meiner Gegend rechnet 45€/Stunde ab, nur>> damit ihr wisst, wo ihr steht! :-b
Der macht auch einen Jiob, wo er am Ende 15,- die Stunde netto bekommt.
Bei informatikern sieht es etwas anders aus.
Hier ist meine Rechung mit dem Minimalstundensatz, aufs Jahr bezogen,
full time Projekt, keine Krankheit, Gesamtaufwand mit 3000h wie ein
Angestellter, d.h. die Anfahrtzeiten zur Arbeitsstelle sind mit drin.
Berücksichtigt ist auch, dass der AG-Anteil der RV und KV zum Gehalt
hinzu gezahlt wird, es aber nicht das Steuerbrutto erhöht, während der
Selbständige nur die KV absezen kann, Beiträge zur RV aber weitgehend
nach Steuer erwirtschaften muss. (70% Rürupp).
Einen Stundensatz von 65,-/h kann man mit einem Angestelltengehalt von
65k erreichen.
Projekt
Stundensatz 65 € / h
Dauer 10 Monate
Stundenzahl 1600 h
Umsatz 104000 €
Unterkunft 13700 (45,- p.d.)
Reiseaufwand 175km 7000 km
tägliche Anfahrt 10km 4200 km
Reisekosten 4250 €
Sonstige P-Kosten 450 €
Abschreibungen 2500 €
Versicherungen 1200 €
Fortbildungskosten 1500 €
Sonstiges 1500 €
Jahresgewinn 78900 €
Reise- und Anfahrtzeit 218 h
Sonstige Zeit 35 h
Projektvermittlung 60 h
Fortbildung 50 h
Steuer 40 h
Gesamtzeit 2003 h
Gehalt 66800 €
KV durch AG 50% 3600 €
RV durch AG 50% 6480 €
Differenz Brutto Netto 2042 €
Gehalt 78920 €
BiBi schrieb:> Einen Stundensatz von 65,-/h kann man mit einem Angestelltengehalt von> 65k erreichen.
Kommt hin, sage ich mal. Wenn man was Verlangtes kann, sind momentan
Stundensätze bis 78,- für Elektronikentwickler machbar. Gefragt sind
Leistungselektronik und Halbleitertechnik Analog.
Ansonsten viel MATLAB, Signalverarbeitung, Simulink und im
Programmierbereich QT und embedded Linux. Da sind Stundensaätzt von über
80,- möglich, bei kurzer Projektdauer unter 6M, bei längeren Projekten
etwas weniger.