Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Umstieg Angestelter => Freelancer


von Bernd (Gast)


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Hallo zusammen,

mal eine Frage an die ganzen freelancer unter Euch.
Ich habe Momentan die Möglichkeit bei der Firma an die ich bisher per 
ANÜ verliehen war selbst als Freelancer anzufangen. Da ich noch nicht 
wirklich Bescheid weiß über die Abzüge die mich dann erwarten mal kurz 
die Frage an die erfahrenen unter Euch ob sich der Umstieg überhaupt 
lohnen könnte.

Momentan (Embedded-Entwickler im Automotive Umfeld) bin ich bei einer 
Verleihfirma und bekomme ein Gehalt von ca. 60k€ für 40h, 30 Tage 
Urlaub, keine sonstigen Leistungen.

Die Firma an die ich verliehen bin hat mir Angeboten statt über den 
Verleiher, selbst dort als Freelancer anzufangen. Werkvertrag würde 
erstmal über ein Jahr laufen, in diesem ist aber Vollbeschäftigung 
garantiert. Als Vergütung werden ca. 60€/h ohne Steuer angepeilt. (Mein 
Verleiher nimmt wenn ich richtig informiert bin 75)
Wenn ich also von 210-220 Arbeitstagen im Jahr ausgehe käme ich so auf 
einen Verdienst von ca. 100k vor Steuer.
Ergibt überschlagsmäßig (wenn ich Einkommenssteuer und 
Sozial-Versicherungen etc. betrachte ca. 40k€ Netto (Krankenversicherung 
und Renten/Pflegeversicherung doppelt gerechnet).
Würde sich gegenüber meinem bisherigen Netto von ca. 34k€ also 
sicherlich lohnen.

Jetzt meine Frage: Was habe ich in meiner Rechnung alles vergessen 
(Arbeitsplatz wird gestellt)


Beste Grüße, Bernd

von Bernd (Gast)


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Um die Sicherheit geht es mir eigentlich nicht... Die ändert sich nicht. 
Bei meiner Verleihfirma ist mit Sicherheit auch Schluß für mich wenn der 
Auftraggeber nicht mehr bestellt.
Was ich meinte ist ob ich andere, wesentliche Kosten in meiner 
Überschlagsrechnung vergessen habe? Was weiß ich, IHK-Beiträge, 
Versicherungen irgendeiner Couleur, sonstige Abgaben etc.

von Arsch G. (arschgwaf)


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Du sollt bei dem einen Arbeitgeber also min ein Jahr lang reguläre 
Arbeitszeit als Freelancer arbeiten? Klingt für mich nach 
Scheinselbständigkeit.

von atmeltierchen (Gast)


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Bernd schrieb:
> . Als Vergütung werden ca. 60€/h ohne Steuer angepeilt. (Mein
> Verleiher nimmt wenn ich richtig informiert bin 75)

Uhoh, das hört sich offen gestanden nach verdächtig wenig im 
Automotive-Umfeld an.

Berechne bitte die Abzüge die du hast (Versicherungen, Steuern, etc.), 
sonst ist ganz schnell dein Puffer weg.

Beachte auch deine Sicherheiten, als Selbstständiger musst du Anfang den 
Aufträgen hinterher rennen.

von Cremasterreflex (Gast)


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Bernd schrieb:
> Werkvertrag würde
> erstmal über ein Jahr laufen, in diesem ist aber Vollbeschäftigung
Ist das wirklich ein Werkvertrag? -> Ablehnen

von Elo (Gast)


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Frag dich lieber einmal, warum man dich nun als Freelancer haben möchte, 
und nicht mehr als Leibeigener einer Verleihfirma?
Danach kommt erst die Kosten-/Nutzenrechnung für dich, bei der du schon 
arg ins Schleudern kommst.

Wie alt bist du denn derzeit, wohnst du dort in der Nähe, gibt es vllt. 
noch andere Alternativen, wie stellst du dir deine RV und KV in Zukunft 
vor?
Denn jetzt schon könntest du theoretisch in die PKV wechseln, und etwas 
sparen, wenn du die Risiken kennst.

Eine Gewerbeanmeldung und Beitritt zur IHK wären die ersten Maßnahmen, 
das FA meldet sich dann auch ganz schnell.

Aber wie arschgwaf schon richtig feststellte, damit wirst du bei 
Einhaltung deines/derer Pläne ein echtes Problem bekommen, anderenfalls 
aber noch wirkl. größere, wenn das ein Test oder Bluff ist/wird.

Die Überschlagsrechnung ESt. mit dem FA hast du auch etwas zu sehr zu 
Gunsten Vater Staat gerechnet, die liegt dann ganz in deiner Hand, was 
du an Steuern zahlst (Gu.V / EÜ-RE).

Probier es aus und lerne daraus.

von Martin (Gast)


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Klingt seltsam... Werkvertrag mit Stundensatz?
Das wird schon wieder irgendso ein gefrickel sein, damit das durch den 
Einkauf geht ;-)

Irgendwie hab' ich das Gefühl, dass Dich die Firma zwar behalten will, 
aber dabei die Übernahmepflicht (sofern es die noch gibt) umgehen will, 
um sich/Dich nicht fest zu binden.

von Axel L. (axel_5)


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Du brauchst eine Krankenversicherung mit Tagesgeld, die das fehlende 
Einkommen bei Krankheit kompensiert. Denn du hast ja keine 
Lohnfortzahlung mehr.

Gruss
Axel

von Neuinbibi (Gast)


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von Neuinbibi (Gast)


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von TheOnly (Gast)


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Ich würde davon abraten... Habe mich vor 14 Monaten als Freelancer 
Selbstständig gemacht, bereue es zwar nicht, aber das wird verdammt 
schwer... du arbeitest viel mehr, musst peinlichst genau auf deine 
Ausgaben achten und dem FA gegenüber alles genau erklären können. Du 
brauchst zu 100% einen Steuerberater (kostet auch Geld) weil du dich 
nach deinen 9-10 Stunden in der Firma nciht mehr mit der Buchhaltung 
beschäftigen willst. Dann kommt das FA noch an wenn du praktischnur 
einen Kunden hast (Scheinselbstständigkeit), d.h. du musst dich um deine 
Gesundheit, Versicherungen, Altersvorsorge, Buchhaltung usw usw kümmern 
und noch mehreren Kunden regelmäßig Rechnungen schreiben sonst pisst dir 
das FA an die Karre und das wird sehr unangenehm...

Kurz gesagt du arbeitest das Doppelte für gleiche oder weniger Geld. 
Dafür kannst du dein Leben selber bestimmen^^ und evtl. Superreich 
werden xD

Ich gehöre zu denen die an einem guten Standort (viele Kunden) wohne, 
habe einen erstklassigen Steuerberater schon in der Familie (der machts 
mir Kostenlos ;-)) und gute Referenzen in dem was ich tue. Aber ich 
meine diese Vorraussetzungen bekommt man nicht über Nacht... angefangen 
hab ich auch ganz klein als Verliehener.
Mit den Verleihern kann man aber ganz gut reden, musst dem halt was 
vorheulen , dann gibts auch mehr Geld.

von Jo Schuster (Gast)


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Elo schrieb:
> Frag dich lieber einmal, warum man dich nun als Freelancer haben möchte,

Daß Dich dir Firma direkt haben will, ist eigentlich als gutes Zeichen 
zu werten. Das heißt, daß sie mit Dir recht zufrieden sind. Und warum 
sollten sie weiterhin einen Kostgänger mitfinanzieren?
Alternative wäre natürlich, daß sie Dich anstellen. Frag mal!


> Denn jetzt schon könntest du theoretisch in die PKV wechseln, und etwas
> sparen,
Falsch, die Private KV (PKV) ist die teuerste Versicherung, die es gibt. 
Bleib bei Deiner Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichert und 
frag nach, wie Dein Beitrag auf ein erträgliches Maß reduziert werden 
kann. Die wollen Dich unbedingt behalten und auf keinen Fall an die 
Konkurrenz verlieren. Hartnäckig bleiben, die wissen schon, wie das 
geht. ;)
>
> Eine Gewerbeanmeldung und Beitritt zur IHK wären die ersten Maßnahmen,
> das FA meldet sich dann auch ganz schnell.

Blos nicht als Gewerbe anmelden!!! Als Freiberufler ist man 
steuerrechtlich ein Selbständiger (kein Gewerbetreibender). Das ist sehr 
wichtig. Beim Finanzamt anrufen und sagen, daß Du als "Freiberufler eine 
selbständige Tätigkeit anmelden" möchtest. Die schicken Dir dann ein 
Meldeformular zu. (Tip: keinen Vorsteuerabzug (=Umsatzst.) beantragen, 
Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuß wählen)

VHS-Kurs belegen zum Thema "Einnahmen-Überschuß-Rechnung", das ist rel. 
einfach. Der dtv-Verlag hat auch gute Ratgeber dazu. Ein Steuerberater 
ist eigentlich nicht erforderlich.

Als Freiberufler bist du selbständig, also nicht kammerpflichtig. Mit 
IHK etc. hast Du nix zu tun. Die sind für nichtselbständige, 
kammerpflichtige Gewerbetreibende zuständig. (Ausnahmen sind z.B. 
Ärztekammer, RA-Kammer, ..)

Sehr wichtig ist die Haftungsfrage!!!
Das MUSS im Vertrag geregelt sein! In der Regel gilt folgendes: Bei 
Fahrlässigkeit ubernimmst Du keine Haftung, bei grober Fahrlässigkeit 
oder Vorsatz wird die Haftungssumme auf das vereinnahmte Honorar 
beschränkt. Die Firma hat ihre Haftungsrisiken ohnehin abgesichert.

In den Vertrag muß noch folgendes aufgenommen werden: Du bist nicht 
weisunggebunden; Du kannst Arbeitszeit und Ort frei wählen.

Thema Scheinselbständigkeit: Die Rentenversicherung wird ein sog. 
Statusfeststellungsverfahren durchführen. Das ist ein Fragebogen, der 
auf den INet-Seiten der RV abgerufen werden kann.
Hintergrund: Wer mehr als 80% des Jahresumsatzes mit nur einem 
Auftraggeber erzielt, steht unter Verdacht, ein sog. Scheinselbständiger 
zu sein. D.H. es liegt ein sozialabgabenpflichtiges Arbeitsverhältnis zu 
grunde. Die entgangenen Sozialbeiträge müssen dann von AG und AN 
nachgezahlt werden. Du solltest also entweder die 80%-Grenze 
unterschreiten oder andere Kriterien erfüllen, die für eine echte 
Selbständigkeit sprechen, z.B. Personal beschäftigen. Du kannst z.B. mit 
Deiner Freundin einen Minijob (max. 400€ mtl.) vereinbaren. Sie darf 
einen sozialvers.-freien Minijob neben der Hauptbeschäftigung haben und 
die Vorteile nutzen. Einfachen Arbeitsvertrag machen, bei der 
Minijobzentrale anmelden, das Geld regelmäßig überweisen 
(Vertragserfüllung, sonst ist die Sache ungültig!). Du kannt Dir dann 
das Geld entweder in bar wieder zurückgeben lassen oder z. B. mit der 
Miete verrechnen.

von Carsten H. (Gast)


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So extrem ist das nicht mit der Scheinselbständigkeit! Die 80% sind mit 
gänzlich unbekannt! Wir hatten Selbständie im Portfolio, die 3 Jahre und 
länger für denselben Kunden tätig waren und es gab niemals irgendwas. 
Weder vom FA noch von der GRV. Fragebogen gab es auch keinen.

Man sollte halt zusehen, dass man  den Auftraggeber und den Vermittler 
regelmässig wechselt.

Wichtig ist auch, dass man eine entsprechende Beraterposition glaubhaft 
machen kann. Das geht natürlich nicht, wenn man Anfänger ist und gerade 
25 Lenze aufzuweisen hat.

Mehr Infos hier:

Beitrag "Jagd auf Freiberufler hat begonnen"
Beitrag "Es ging los: Der Fragebogen liegt vor"

von Bernd (Gast)


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So, lieben Dank für die vielen Anregungen, Tipps und Bemerkungen 
erstmal.

Zu den Fragen die Aufgedaucht sind:

- Ich bin 39 Jahre alt und seit 10 Jahren bei der Verleihfirma
- Der Vorschlag kam von dem zuständigen Projektleiter, dieser meinte das 
ja nicht unbedingt noch jemand in der Mitte mitverdienen muß.
- Erfahrungsgemäß sind bei uns alle Freelancer die es ansonsten gibt zu 
100% gebucht und seit vielen Jahren ebenfalls als Freelancer für das 
Unternehmen tätig, sonderlich Riskant scheint es mir nicht zu sein
- Das Werkvertrag auf Studenbasis ist im Prinzip wirklich so ein 
gefrickel das es durch den Einkauf kommt, genaugenommen gibt es 
Werksverträge, die tatsächliche Abrechnung mit dem Projekt erfolgt aber 
auf Stundenbasis. d.h. man definiert irgendwelche Ziele und definiert 
diese als abgenommen wenn die Stundenzahl dafür erbracht ist.
- Eine festanstellung bei dem Unternhemen selbst ist a) z:Zt extrem 
schwierig, und b) nicht unbedingt das was ich haben will.

Besten lieben Dank für die vielen Rückmeldungen

von Jo Schuster (Gast)


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Carsten H. schrieb:
> So extrem ist das nicht mit der Scheinselbständigkeit! Die 80% sind mit
> gänzlich unbekannt! Wir hatten Selbständie im Portfolio, die 3 Jahre und
> länger für denselben Kunden tätig waren und es gab niemals irgendwas.
> Weder vom FA noch von der GRV. Fragebogen gab es auch keinen.

===================================================================
Beitrag "Jagd auf Freiberufler hat begonnen"
Zitat aus einer IHK Broschüre:
http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/scheinselbstst...

>auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist
>Faustregel: 5/6 des Umsatzes werden über einen Auftraggeber
>generiert).

Statt 5/6 vom Umsatz habe ich auch schon 4/5 vom Umsatz gelesen, ist von
der Größenordnung her das Gleiche
===================================================================

Ich kenne nur die 4/5 bzw. 80% - Grenze. D.h., wer mehr als 80% seines 
Jahresumsatzes mit nur einen Auftraggeber erzielt, gilt potenziell als 
Scheinselbständiger. Wenn man dann weitere Kriterien erfüllt, z.B. 
Personal beschäftigt, wird man wiederum als (echter) Selbständiger 
eingestuft.

> Man sollte halt zusehen, dass man  den Auftraggeber und den Vermittler
> regelmässig wechselt.

Klar, dann kommt eine Scheinselbständigkeit überhaupt nicht in Betracht.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaub, man darf als Existenzgründer 
sogar 3 Jahre lang beim ehemaligen Arbeitgeber als Selbständiger 
(Freiberufler) tätig sein. Erst danach wird evtl. auf Scheinselbst. 
überprüft.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Jo Schuster schrieb:
>> Eine Gewerbeanmeldung und Beitritt zur IHK wären die ersten Maßnahmen,
>> das FA meldet sich dann auch ganz schnell.
>
> (Tip: keinen Vorsteuerabzug (=Umsatzst.) beantragen,

Ein schlechter Tipp.

Wenn er offenbar nur für abzugsberechtigte Unternehmen tätig ist, dann 
wäre es ziemlich dumm, keine Umsatzsteuer auszuweisen.

Mit Abzug kann er sich die USt. sämtlicher beruflicher Anschaffungen 
wiederholen. Und die ausgewiesene USt. seiner Rechnungen holt sich das 
Unternehmen eh wieder.

USt-Voranmeldungen etc. sind wirklich ein Klacks, zumal er ja nicht 
tausende Rechnungen pro Jahr haben wird.

Günstig wäre der Verzicht nur bei überwiegend privater Kundschaft.

> Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuß wählen.

Ja. Ist aber nur bis 50000€ Gewinn möglich.
Und Istverteuerung - falls er mal auf eine Zahlung warten muss ...

> VHS-Kurs belegen zum Thema "Einnahmen-Überschuß-Rechnung", das ist rel.
> einfach. Der dtv-Verlag hat auch gute Ratgeber dazu. Ein Steuerberater
> ist eigentlich nicht erforderlich.
>
> Als Freiberufler bist du selbständig, also nicht kammerpflichtig. Mit
> IHK etc. hast Du nix zu tun. Die sind für nichtselbständige,
> kammerpflichtige Gewerbetreibende zuständig. (Ausnahmen sind z.B.
> Ärztekammer, RA-Kammer, ..)

Wobei das auch nicht sooo teuer ist. Dafür darf er dann auch eigene 
Serien verticken :-)

Wenn er Gewerbetreibender würde, ist das kein großer Beinbruch.

Chris D.

von Haro (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Wenn er offenbar nur für abzugsberechtigte Unternehmen tätig ist, dann
>
> wäre es ziemlich dumm, keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Hat mit dem Gewerbe nichts zu tun. Auch als Selbständieger kann man UST 
ausweisen und ziehen.

Chris D. schrieb:
>> Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuß wählen.
> Ja. Ist aber nur bis 50000€ Gewinn möglich.
Wo hast du das den her?

Ich mache eine einfache EÜR und habe fast 130k Umsatz p.a.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Haro schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Wenn er offenbar nur für abzugsberechtigte Unternehmen tätig ist, dann
>>
>> wäre es ziemlich dumm, keine Umsatzsteuer auszuweisen.
> Hat mit dem Gewerbe nichts zu tun.

Ähm, das schrieb ich auch nirgendwo.

>Auch als Selbständieger kann man UST ausweisen und ziehen.

Eben - genau das soll er ja tun.

> Chris D. schrieb:
>>> Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuß wählen.
>> Ja. Ist aber nur bis 50000€ Gewinn möglich.
> Wo hast du das den her?
>
> Ich mache eine einfache EÜR und habe fast 130k Umsatz p.a.

Eieiei. Und dann kennst Du den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn 
nicht? ;-)

Chris D.

von Ethernetter (Gast)


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Chris D. schrieb:
>>> Ja. Ist aber nur bis 50000€ Gewinn möglich.
>
>> Wo hast du das den her?
>
>>
>
>> Ich mache eine einfache EÜR und habe fast 130k Umsatz p.a.
>
>
>
> Eieiei. Und dann kennst Du den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn
>
> nicht? ;-)


soll das heissen, wenn er ein einfach -überschussrechung gemacht hat und 
rauskriegt, dass er bei hohem umsatz zu hohen gewinn hat, darf er sie 
nicht machen???

von Frau Holle (Gast)


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Ethernetter schrieb:
> soll das heissen, wenn er ein einfach -überschussrechung gemacht hat und
> rauskriegt, dass er bei hohem umsatz zu hohen gewinn hat, darf er sie
> nicht machen???

Das sagt ihm danach das Finanzamt.

Ich finde es übrigens auch cool, dass Haro mit 130k Umsatz den 
Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn nicht kennt. Scheint ein lockerer 
Typ zu sein...

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Ethernetter schrieb:
> soll das heissen, wenn er ein einfach -überschussrechung gemacht
> hat und rauskriegt, dass er bei hohem umsatz zu hohen gewinn hat,
> darf er sie nicht machen???
Das FA wird das so aktzeptieren, wenn absehbar ist, dass dies auf Dauer 
den Grenzsatz übersteigt (500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn) fordern 
in folgenden Jahren zu Bilanzieren.
DIes gilt aber nicht für Freiberufler:
http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/bilanzierung-ab-01-01-2008-gelten-neue-grenzwerte.html

Also wenn Haro:
a) Freiberufler ist
 - oder -
b) dauerhaft nicht mehr als 50.000€ Gewinn hat
trifft ihn diese Regel auch nicht!

von NeuinBiBi (Gast)


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Bernd schrieb:
> Als Vergütung werden ca. 60€/h ohne Steuer angepeilt. (Mein
>
> Verleiher nimmt wenn ich richtig informiert bin 75)

Ein Unding! 15,- die Stunde an Marge sind definitiv zu hoch.

von Selbständiger (Gast)


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tatsache ist doch, dass die meisten freelacer stellen im ing sektor 
reine ausputzerstellen sind, für die eine ausweichkraft gesucht widr, 
die gerade das nötigste kann und wenig kostet

die zahl der freiberufler steigt stetig an und damit das dumping

wenn man nicht gerade was ganz besonderes kann, kriegt man nur einen 
stundessatz, der am ende zu deulich weniger einkommen führt, als 
vergleichbare festangestellte haben

wer nichtgerade gekündigt ist und nicht trotz suche nichts gescheites 
findet, sollte die finger von der selbständigkeit lassen, weil man in 
den anfangsjahren kaum was bekommt und auch in den fetten jahren wenige 
besser da steht

von Ulrich S. (voodoofrei)


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Ein Heizungsinstallateur in meiner Gegend rechnet 45€/Stunde ab, nur 
damit ihr wisst, wo ihr steht! :-b

von BiBi (Gast)


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Ulrich S. schrieb:
> Ein Heizungsinstallateur in meiner Gegend rechnet 45€/Stunde ab, nur
>
> damit ihr wisst, wo ihr steht! :-b

Der macht auch einen Jiob, wo er am Ende 15,- die Stunde netto bekommt. 
Bei informatikern sieht es etwas anders aus.

Hier ist meine Rechung mit dem Minimalstundensatz, aufs Jahr bezogen, 
full time Projekt, keine Krankheit, Gesamtaufwand mit 3000h wie ein 
Angestellter, d.h. die Anfahrtzeiten zur Arbeitsstelle sind mit drin.

Berücksichtigt ist auch, dass der AG-Anteil der RV und KV zum Gehalt 
hinzu gezahlt wird, es aber nicht das Steuerbrutto erhöht, während der 
Selbständige nur die KV absezen kann, Beiträge zur RV aber weitgehend 
nach Steuer erwirtschaften muss. (70% Rürupp).

Einen Stundensatz von 65,-/h kann man mit einem Angestelltengehalt von 
65k erreichen.

Projekt
Stundensatz              65  € / h
Dauer                    10  Monate
Stundenzahl            1600  h
Umsatz               104000  €
Unterkunft            13700  (45,- p.d.)
Reiseaufwand 175km     7000  km
tägliche Anfahrt 10km  4200  km
Reisekosten            4250  €
Sonstige P-Kosten       450  €
Abschreibungen         2500  €
Versicherungen         1200  €
Fortbildungskosten     1500  €
Sonstiges              1500  €
Jahresgewinn          78900  €

Reise- und Anfahrtzeit  218  h
Sonstige Zeit            35  h
Projektvermittlung       60  h
Fortbildung              50  h
Steuer                   40  h
Gesamtzeit             2003  h

Gehalt                66800  €
KV durch AG 50%        3600  €
RV durch AG 50%        6480  €
Differenz Brutto Netto 2042  €

Gehalt                78920  €

von Carsten H. (Gast)


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BiBi schrieb:
> Einen Stundensatz von 65,-/h kann man mit einem Angestelltengehalt von
> 65k erreichen.

Kommt hin, sage ich mal. Wenn man was Verlangtes kann, sind momentan 
Stundensätze bis 78,- für Elektronikentwickler machbar. Gefragt sind 
Leistungselektronik und Halbleitertechnik Analog.

Ansonsten viel MATLAB, Signalverarbeitung, Simulink und im 
Programmierbereich QT und embedded Linux. Da sind Stundensaätzt von über 
80,- möglich, bei kurzer Projektdauer unter 6M, bei längeren Projekten 
etwas weniger.

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